3.32021-052026-10-19Build 6.1.2509.15ARCHITEXT Pallas®67.23Annahme und Verwertung von GrünabfallAnnahme und Verwertung von GrünabfallEUREuro83EUREuroStadt BraunschweigWilly-Brandt-Platz 1338100BraunschweigStadtgebiet BraunschweigLEISTUNGSBESCHREIBUNG1.Allgemeines
Der Fachbereich Stadtgrün der Stadt Braunschweig beabsichtigt, die Verwertung anfallender Grünabfälle (AVV 20 02 01) zu vergeben.
Es handelt sich um ca. 3.500 to der Fraktionen bis maximal 30 cm Stärke, ungefähr ein Viertel der anzuliefernden Tonnage setzt sich aus Herbstlaub zusammen.
Die Verwertung größerer Fraktionen ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und wird durch den Fachbereich selbst vorgenommen.
2.Anforderungen an den Verwertungsbetrieb
Die Leistungen werden ausschließlich an einen nach § 56 KrWG zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb vergeben.
Der Nachweis über die Zertifizierung ist mit Abgabe des Angebotes einzureichen.
Es muss gewährleistet sein, dass in jedem Fall die Verwertung / Entsorgung des angelieferten Materials nach den entsprechend umzusetzenden Vorschriften und Richtlinien sowie konform zum Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie zum Niedersächsischen Abfallgesetz (NAbfG) vonstatten geht.
Der Entsorgungsweg ist lückenlos zu dokumentieren, sodass die Entsorgung jederzeit eindeutig nachvollziehbar ist.
Der Auftraggeber (AG) ist jederzeit dazu berechtigt, sich von der korrekten Umsetzung der vorgenannten Punkte zu überzeugen.
Die Aufnahmekapazität des Betriebes hat der Liefermenge, auch in Bezug auf die Lieferzeitpunkte zu entsprechen. (siehe hierzu auch: Unterpunkt "Annahme")
3.Anlieferung
Die Anlieferung erfolgt durch den vom AG separat beauftragte Fuhrunternehmen und durch fachbereichseigene Fahrzeuge.
Die Annahme des Grünabfalles hat im Stadtgebiet Braunschweig zu erfolgen. Innerhalb dieses Bereiches ist der Anlieferungsort vorzuhalten, entweder auf dem Hauptbetriebsgelände des Entsorgungsfachbetriebes oder an einer, vom AN mit Angebotsabgabe zu benennenenden Annahmestelle. Die lückenlose Dokumentation des Entsorgungsweges ist zu gewährleisten.
Es ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass die Tonnage jeder Fuhre direkt an der Annahmestelle mit Angaben zum Lieferfahrzeug erfasst wird.
Sollte die eigentliche Verwertung des Materials an einem anderen Standort stattfinden, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten für den Weitertransport zu sorgen.
4.Sortenreinheit
Sollten Behälter bei der Anlieferung mit über 10 % fehlbefüllt sein und müssen aufgrund dessen anders deklariert werden, ist dies dem AG sofort und vor der schlussendlichen Annahme zur sicheren Klärung der Kostenübernahme mitzuteilen.
Die Fehlbefüllung wird außerdem vom Auftragnehmer AN unverzüglich u.a. durch aussagekräftige Fotos dokumentiert.BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN5.Annahme
Ungefähr ein Viertel der anzuliefernden Tonnage setzt sich aus Herbstlaub zusammen, welches witterungsabhängig ab Mitte Oktober bis Januar anfällt, sodass hier eine deutlich höhere Anlieferfrequenz einzukalkulieren ist.
Eine reibungslose und zügige sowie prüfbar nachzuvollziehende Abwicklung der Anlieferungen muss stets gewährleistet sein.
Die Abnahme der Anlieferungen ist zu den üblichen Geschäftszeiten zu gewährleisten.
6.Abwicklungen/Rechnungen
Die Lieferscheine als Grundlage zur Rechnungsprüfung haben der jeweiligen Abteilung des Fachbereiches spätestens zum Ende des nächsten Arbeitstages vorzuliegen, ggf. per Email/Fax. Zur lückenlosen Nachweisführung sind auf den Lieferscheinen die Lieferzeiten und Standorte durch die Fahrer zu vermerken. Die Abteilungszuordnungen sind ggf. handschriftlich nachzutragen.
7.Rechnungen
Je Containerstandort bzw. je Abteilung ist eine separate Rechnung in einfacher Ausführung anzufertigen. Sofern die Rechnungen von einem Containerstandort eines Kleingartenvereins oder von einer Städt. Schule hervorgehen, sind diese genau mit eindeutiger Angabe des jeweiligen Standortes zu kennzeichnen.
Eine Zuordnung zu den jeweiligen Abteilungen ( 67.21 Stadtgrün, 67.23.1 Rahmengrün an Kleingärten, 67.23.1 Laubcontainer an Städt. Schulen, 67.3 Friedhof ) des Fachbereiches Stadtgrün muss in jedem Stadium der Abwicklung und Rechnungsstellung nachvollziehbar sein.
Zur lückenlosen Nachweisführung sind auf den Wiegescheinen u.a. der Lieferant, die Anlieferzeit und der Ursprung des Materials (i.d.R. Containerstandort, ansonsten Bezeichnung der jeweiligen Abteilung) zu vermerken.
67.21 Stadtgrün 67.23.1 Rahmengrün an Kleingärten 67.23.1 Laubcontainer an Städt. Schulen 67.3 Friedhof
Bei Beauftragung verpflichtet sich der Auftragnehmer zur kalendermonatlichen Abrechnung seiner Entsorgungsleistung, d.h. eine Rechnung pro Monat Abteilung wie oben gelistet. Weiterhin verpflichtet sich der AN eine kummulierte Abfallbilanz pro Quartal vorzulegen.
2026/0372026/037 Grünabfall - Annahme und Verwertung905130000-6Behandlung und Beseitigung ungef. Siedkungs- u. anderer Abfälle2026-08-20AllTxtBoQLevelLV Bereich1YesItemPosition2YesIndexPositionsindex1NoCY104cost group DIN 276-06DIN276/2006CY105work categoryLBCY106cost group DIN 276-93DIN276/1993 Wichtiger Hinweis für die Bewerber In die Vergabeunterlagen dürfen nur die Preise und die sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen eingetragen werden. Darüber hinausgehende Änderungen, soweit es nicht die eigenen Eintragungen betrifft, und Ergänzungen jeder Art sind unzulässig und führen zum Ausschluss von der Wertung.
Soweit Erläuterungen oder Anmerkungen und Hinweise zur Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, dürfen sie ebenfalls nicht in die Vergabeunterlagen aufgenommen werden, sondern können nur auf besonderer Anlage dem Angebot beigefügt werden.
Annahme und Verwertung von GrünabfallAnnahme und Verwertung von Grünabfall3500.000toGrünabfall AVV 200 201
Annahme von angeliefertem,
sortenreinem Baum- und Strauchschnitt, Gras, Äste, Stämme bis maximal 30 cm Stärke, keine Grasnarbe
und fachgerechte Verwertung / Entsorgung gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes