3.3 2021-05 2026-10-06 Build 6.1.2509.15 ARCHITEXT Pallas® 2026 Neuplanung Neuplanung EUR Euro 83 EUR Euro
Stadt Braunschweig
Allgemeine und zusätzliche Vertragsbedingungen VORBEMERKUNGEN
Allgemeine und zusätzliche Vertragsbedingungen

Die Vorbemerkungen gelten zugleich als Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und der VOB, Teil C, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) 18299 - Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art in der aktuell gültigen Fassung.

Die Durchführung aller Arbeiten hat grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der VOB und die für die im Leistungsverzeichnis angeführten Gewerke geltenden DIN 18915 - DIN 18920, ZTV-Baumpflege, RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) in ihrer jeweils neuesten Fassung.
Die Beweissicherung des Zustands des Geländes obliegt dem AN und ist auf gesondertes Verlangen durch den AN mit dem AG zusammen durchzuführen.

Der AN hat unentgeltlich einen Bauzeitenplan der Bauleitung vorzulegen und schriftlich genehmigen zu lassen. Dieser ist rechtlich bindender Vertragsbestandteil.

Der AN hat während der Bauzeit fortlaufend Bautagesberichte zu führen und diese dem AG unaufgefordert zur Abzeichnung wöchentlich vorzulegen.

Der AN hat die geforderte Verdichtung durch Plattendruckversuche nachzuweisen (Eigenüberwachungsprüfungen gern. ZTVE). Anzahl und Vergütung gem. ZTV E. Bei den Plattendruckversuchen darf der Grenzwert des Verhältnisses von Ev2 zu Ev1 den Wert 2,2 nicht übersteigen. Die Kosten für die Eigenüberwachung der Plattendruckversuche ist mit in die Positionen einzukalkulieren.

Baustelleneinrichtung, -vorhaltung, -abbau, Materiallagerflächen, Baustellenverkehr
Flächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerflächen stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Diese sind vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen durch den Auftragnehmenden (AN) mit der Auftraggeberin (AG) abzuklären. Baustofflagerung und Bauschuttablage sind nach den Erfordernissen des Bauablaufes auf das geringst mögliche Maß zu beschränken. Sollten darüber hinausgehende Lagerplätze für den AN erforderlich werden, hat der AN diese auf eigene Kosten zu beschaffen, zu unterhalten und diese zu räumen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN hat nach Beendigung der Baumaßnahme den ursprünglichen Zustand der in Anspruch genommenen Flächen auf eigene Kosten wieder herzustellen. Schäden an überfahrenen Flächen (vorh. Pflaster, Borde, Grundstücksmauern, Rasenflächen etc.) sowie Beschädigungen an Gebäuden und Einrichtungen sind vom AN nach Abschluss der Arbeiten auf dessen Kosten zu beseitigen.
Verunreinigungen der angrenzenden Flächen durch die Bautätigkeit des AN sind durch ihn in Eigenregie täglich zu beseitigen, spätestens am Ende des Arbeitstages. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Der Einsatz von Stahlbürsten ist untersagt.
Das Einmessen und Abstecken der Baumaßnahme ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Absicherung der Baustelle
Die Sicherung der Baustelle obliegt dem AN (s. RSA 95 und ZTV-SA 97 bzw. in der jeweils gültigen Fassung).
Alle Maschinen und Materialien müssen täglich vor Verlassen der Baustelle gegen eine unsachgemäße Benutzung gesichert werden.

Für die ordnungsgemäße Baustellenabsicherung während der Arbeiten ist ausschließlich der AN verantwortlich. Absperrungen gemäß ZTV-SA werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einzelpreise (EP) mit einzukalkulieren.

Die Baustellenbereiche sind so abzusichern, dass keine Person in bearbeitenden Bereichen verletzt wird. Die Materialanlieferung und Lagerung haben so zu erfolgen, dass keine Gefährdung für Dritte erfolgen kann.
Auf Fuß- und Radverkehr im Bereich der Baustellenzufahrt ist besonders Rücksicht zu nehmen! Eine Gefährdung von spielenden Kindern, Zufußgehenden, Radfahrenden etc. durch lagernde Materialien, Baumaschinen und durch die Bauausführung ist unbedingt zu vermeiden und auszuschließen.
Bei der Ausführung von Leistungen in Angrenzung an öffentliche Straßen sind sämtliche Gesetze und Vorschriften zur Verkehrssicherheit der Baustellen zu beachten.
Die Zuwege zum Objekt sind während der jeweiligen Bauarbeiten in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dem AN obliegen alle erforderlichen Sicherungs-, Absperr- und Reinigungsmaßnahmen.
Während der gesamten Bauzeit sind Rettungswege ständig frei zu halten. Dies gilt auch außerhalb der Arbeitszeiten (Nacht und Wochenende). Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Die erforderlichen Verkehrsbehördlichen Genehmigungen sind vor Ausführung der Leistungen bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Braunschweig zu beantragen.
Tel. 0531 / 470-4254
E-Mail: baustellensicherung@braunschweig.de
Die Kosten für eventuell erforderliche Verkehrsbehördliche Genehmigungen und deren Durchführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Verkehrsschilder u. Leiteinrichtungen sowie Absperrungen dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder verändert werden.

Leitungsauskünfte und Kampfmittel
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten die Bestandspläne, sämtlicher in Frage kommender Versorgungsträger zu beschaffen, bzw. sich örtlich einweisen zu lassen und sich über die Lage von Leitungen, Kanälen und Schächten zu informieren. Ggf. erforderliche Erlaubnisscheine sind bei den zuständigen Versorgungsträgern einzuholen. Die entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Teilleistung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Evtl. entstehende Schäden durch Missachtung gehen zu Lasten des AN.

Bei Auffinden archäologischer Artefakte oder Kampfmittel sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die Bauleitung unverzüglich zu Informieren. Für die Weiterführung der Bauarbeiten ist die schriftliche Genehmigung des AG bzw. der Bauleitung abzuwarten.

Im gesamten Stadtgebiet Braunschweigs ist grundsätzlich mit Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg zu rechnen. Bei Verdacht auf vorhandene Kampfmittel ist eine Bauaushubüberwachung (baubegleitende Maßnahme bei den Auskofferungsarbeiten) erforderlich. Aus Fundsituationen entstehende Bauunterbrechungen sind durch den AN hinzunehmen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Kosten für die Bauaushubüberwachung trägt der AG.

Baumbestand, Erd- und Oberbodenarbeiten
Der vorhandene Baumbestand ist schonend zu behandeln und gemäß einschlägigen FLL-Richtlinien und der DIN 18920 zu schützen. Sollten trotzdem bei den Baumaßnahmen Schäden an den vorhandenen Gehölzen entstehen, so sind diese gemäß der ZTV-Baumpflege auf Kosten des AN fachgerecht zu versorgen. Dies gilt auch für den Baumbestand auf Baustelleneinrichtungsflächen.

Die Befahrung und Materiallagerung im gesamten Bereich von Grünanlagen, insbesondere unter dem gesamten unbefestigten Bereich von Baumkronen (Kronentraufe +1,50m) ist untersagt. Bodenverdichtungen sind unbedingt zu vermeiden. Radlader und Grader sind mit Niederdruckreifen auszurüsten.

Auskofferungen unterhalb von Baumkronen - auch in befestigten Flächen - sind nur mithilfe verletzungsfreier Techniken (Druckluft, Spülung, Saugbagger, vorsichtige Handschachtung) gestattet. Die technische Durchführung wird von FB 67 während der Bauarbeiten festgelegt. Offene Wurzelräume sind umgehend und dauerhaft gegen Austrocknung zu schützen. Sämtliche erforderliche Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen sind vom Verursacher zu tragen.

Vorgefundene Wurzeln sind vollständig zu belassen und nicht abzuschneiden. Das Nachschneiden verletzter oder störender Wurzeln sowie das Herstellen von erforderlichen Lichtraumprofilen ist nur nach vorheriger Absprache mit FB 67 gestattet und fachgerecht durchzuführen.

Bei Zuwiderhandlung ist mit Regressansprüchen zu rechnen. Auf Kosten des Verursachers sind u.a. entsprechend Trassen und Gruben wieder zu öffnen, Gutachten zu erstellen und die daraus resultierenden Konsequenzen vollumfänglich zu tragen.

Sollte sich während der Baumaßnahme herausstellen, dass die Auflagen bzw. die entsprechenden Positionen nicht fachgerecht umgesetzt werden, wird - um sicherzustellen, dass die Bäume den geringstmöglichen Schaden durch die Bauarbeiten davontragen - vor Fortsetzung der Arbeiten ein externer Gutachter hinzugezogen. Hieraus resultierende Bauunterbrechungen gehen zu Lasten des AN. Die Bauüberwachung wird von diesem Zeitpunkt an bei allen Ausschachtungsarbeiten unter Baumkronen anwesend sein. Der Einsatz einer Bauüberwachung kann ebenfalls aus entsprechenden baulichen Umständen heraus und nach Vorgaben des AG erforderlich werden.

Leistungsumfang
Das Angebot versteht sich als komplette, gebrauchsfertige Leistung. Insbesondere sind mit den Einheitspreisen folgende Leistungen abgegolten:
- fachgerechte Ausführung der Arbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten/-leistungen und Prüfung sämtlicher Materialien.
- Mustervorlage
- Technische Bearbeitung (Bestandsaufnahme, Aufmaß vor Ort, Klärung der Einbausituation etc.)

Kalkulation
Die Einheitspreise sowie das Herstellen von Leistungen in den jeweiligen Einzel-Positionen erfassen alle Lieferungen, Haupt- und Nebenleistungen, sämtliche Lkw, Maschinen, Geräte etc., das Verladen, An- und Abtransport und Kosten und Nebenkosten, die zur zeichnungs- und funktionsgemäßen Fertigstellung, der in den nachstehenden Positionen beschriebenen Leistungen erforderlich sind.
Sämtliche Lkw, Maschinen, Geräte etc., die für die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten erforderlich sind, sind vom AN zu stellen.
Ortsbesichtigungen sind zur Preisbildung dringend zu empfehlen. Ein nachträgliches Einfordern von Zusatzleistungen bei der Durchführung der Leistung z. B. für Wege- und Rüstzeiten bzw. für den Einsatz von nicht kalkulierten Maschinen, Geräten oder Fahrzeugen wird nicht anerkannt. Diesbezügliche Nachtragsforderungen werden ausgeschlossen.

Baustoffe / Bauteile
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs-/Güteschutzgemeinschaft vorliegt.
Auf Verlangen des Bauherrn hat der AN den Nachweis für die Güte der Baustoffe und der eingebauten Teile kostenfrei zu erbringen. Kommt der AN der Aufforderung zum Gütenachweis nicht nach, so ist der AG berechtigt, Gutachten oder Prüfzeugnisse einzuholen. Die Kosten hierfür werden von den Zwischen- und Endrechnungen abgesetzt.

Sämtliche eingebaute Materialien sind zusätzlich anhand von Lieferscheinen nachzuweisen.

Für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind alle erforderlichen Stoffe, Bauteile, Bauelemente und Materialien zu liefern, sofern es nicht ausdrücklich in der Position erwähnt wird, dass diese bauseits gestellt werden.

Anfallende, nicht mehr verwertbare Stoffe sind an dem Tag, an dem sie anfallen, ohne Zwischenlagerung zu entfernen.

Der AN hat dem AG sämtliche Eignungsprüfungen, die im Leistungsverzeichnis gefordert werden, vorzulegen. Dies gilt gleichermaßen für die verwendeten Baustoffe, deren Eignung vor Einbau nachzuweisen ist, als auch für die Verdichtungsnachweise und Kontrollen fachgerechter Ausführung.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Beginn der Arbeiten Muster von den zu verbauenden Materialien/Einbauteilen ohne besondere Vergütung vorzulegen.

Mitarbeiter und deren kontinuierlicher Einsatz
Der AN hat sein Angebot so zu kalkulieren, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der AN hat für die gesamte Zeit der Auftragserledigung eine deutschsprechende Bauleitung sowie eine/n Vorarbeiter/in zu benennen.
Der/Die Vorarbeiter/in jeder Kolonne muss eine dem Gewerk der Baumaßnahme entsprechende erfahrene, gelernte Fachkraft sein (z.B. Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau etc.). Dies ist auf Verlangen des AGs nachzuweisen.
Eine ausreichende Entscheidungsbefugnis der Bauleitung bzw. einer kurzfristigen Abstimmung mit der Geschäftsleitung z.B. für den zusätzlichen Einsatz von Mitarbeitern oder Kolonnen wird vorausgesetzt.
Vorarbeiter/in und Bauleiter/in müssen für den AG zu den üblichen Geschäftszeiten an Werktagen per Mobiltelefon erreichbar sein.
Der AN bzw. eine bevollmächtigte Person muss innerhalb von spätestens drei Werktagen für einen Ortstermin in Braunschweig nach Vereinbarung zur Verfügung stehen.
Mit Ausnahme von Urlaub und Krankheit hat der AN in der jeweiligen Kolonne immer dieselben Vorarbeitenden einzusetzen. Vertretungen müssen gewährleistet sein. Eine erneute Einweisung durch den AG erfolgt nicht.

Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur mit Zustimmung und auf ausdrückliche Anordnung des AG auszuführen (mündlicher ggf. schriftlicher Arbeitsauftrag).
Die Kolonnengröße ist in der Regel für Stundenlohnarbeiten auf zwei bis drei Arbeitskräfte zu begrenzen.
Die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nur auf genauen Nachweis und sind von der Baustellenleitung zu schreiben und zu unterschreiben. Sie sind arbeitstäglich, jedoch spätestens 3 Tage nach Durchführung der Arbeiten zur Anerkennung vorzulegen. Bei Durchführung von nicht angeordneten oder nicht anerkannten Stundenlohnleistungen und verspäteter Vorlage von Stundenlohnzetteln ist die Bauleitung bzw. der AG nicht zur Anerkennung verpflichtet.

Auf dem Stundenlohnnachweis müssen aufgeführt sein: Name des Objektes, Ausführungsdatum, Datum des Arbeitsauftrages, vor den Namen der ausführenden Mitarbeitenden müssen die Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sein.
Es ist viertelstundenweise auf- bzw. abzurunden.
Der Einsatz von Transportern und Gemeinkostengeräten im Rahmen von Stundenlohnarbeiten wird nicht gesondert vergütet und ist über die Kalkulation der personellen Lohnstunden abgegolten.

Termine
Mit der Auftragsvergabe sind die ausgeschriebenen Produkte/Spielgeräte und Ausstattungen unverzüglich bei den jeweiligen Herstellern zu bestellen. Die Bestellungen und deren Bestätigung sind dem AG innerhalb einer Kalenderwoche nach Auftragsvergabe zuzuleiten.
Die Arbeiten sind möglichst ohne Unterbrechung und in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen.

Abrechnung und Massenermittlung
Flächenangaben in m² werden ausschließlich über ein Flächenaufmaß nachgewiesen.
Raummeterangaben in m³ sind bei Aushub- und Einbauarbeiten im Nivellement vorher/nachher zu ermitteln. Außerdem sind als Nachweis Wiege- und Transportscheine beizufügen. Die Lieferscheine sind der Bauüberwachung unaufgefordert zur Abzeichnung, spätestens 3 Tage nach der Materiallieferung, vorzulegen. Das gilt auch für Tonnageabrechnung mit dem angegebenen Umrechnungsfaktor.

Für eingebaute Materialien (Schüttgüter) werden im verdichteten Zustand folgende Umrechnungsfaktoren zugrunde gelegt:

Roh- und Oberboden: 1,80 t/m³
Spiel- und Fallschutzsand: 1,85 t/m³
Grubenkies (Mittelkies): 1,85 t/m³
Schotter (Hartgestein) 0/32: 2,20 t/m³
Abgesiebte Gesteinskörnung (Hartgesteinsplitt) 2/5: 1,85 t/m³
Kies 0/2 - 0/8: 2,00 t/m³
Asphalttragschicht 0/22: 2,50 t/m³
Asphaltdeckschicht 0/8: 2,50 t/m³

Eingebautes zugeliefertes Material ist durch anerkannte Originallieferscheine nachzuweisen.

Steuerabzug
Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Preisgleitklauseln (Lohn- oder Stoffgleitklauseln) werden nicht vereinbart.

Wartung von Ausstattungselementen
Es sind im Rahmen der Herstellung alle notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, einschließlich des Nachziehens der Schrauben bzw. sämtlicher Verbindungsteile entsprechend Herstellerangaben nach Inbetriebnahme.

Übergabe Dokumentation
Mindestens 14 Kalendertage vor Abnahme/ -übergabe sind die Dokumentationsunterlagen an den Auftraggeber digital im PDF-Format zu übergeben.
Im Wesentlichen sind folgende Unterlagen zusammenzustellen:

- Vom Auftragnehmer gefertigte Werk- bzw. Montagepläne
- Prüfzeugnisse und Produktnachweise
- Abnahmebescheinigungen, Zulassungsbescheinigungen u. a. schriftliche Unterlagen gemäß den Anforderungen in den Leistungsbeschreibungen
- Bauleiter- und Sachverständigenerklärungen
- Produktdatenblätter, -nachweise aller eingebauten Materialien
- Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung, Angaben zur Reinigung und Pflege

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Für die Veranlassung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist der AN selbst verantwortlich. Alle erforderlichen, sicherheitstechnischen Anforderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. U.a. sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu beachten. Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm sowie die Verordnung zur Durchführung des Emissionsschutzgesetzes (Lärmschutz bei Baumaschinen) sind unbedingt einzuhalten.

Umweltschutz
Der AN ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und baustellenspezifischen Vorschriften, insbesondere
- lmmissionsschutz (Luftreinhaltung und Lärmschutz)
- Gewässerschutz (oberirdische Gewässer und Grundwasser)
- Abfallbeseitigung (aufnehmen, befördern, behandeln und lagern)
- Altölbeseitigung (sammeln, lagern, behandeln und entsorgen)
zu befolgen.

Mit Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass die in der Ausschreibung genannten Fristen - soweit die Rahmenbedingungen es zulassen - eingehalten und die genannten Bedingungen anerkannt werden.


Normen und Richtlinien NORMEN UND RICHTLINIEN
Auf folgende Normen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung wird insbesondere hingewiesen:

A: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung - VOB/C

B: ATV: ALLGEMEIN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN:

ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
ATV DIN 18300 "Erdarbeiten"
ATV DIN 18303 "Verbauarbeiten"
ATV DIN 18306 "Entwässerungskanalarbeiten"
ATV DIN 18315 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindemittel"
ATV DIN 18317 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt"
ATV DIN 18318 "Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen"
ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"
ATV DIN 18326 "Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen"
ATV DIN 18384 "Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen"
ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten"

C: Deutsches Institut für Normen e.V. ( DIN)

SPIELPLÄTZE UND FREIZEITANLAGEN
DIN EN 1176 "Spielplätze“
DIN EN 1177 "Stoßdämpfende Spielplatzböden"
DIN 18034-1 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“
DIN EN 16630 „Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich“
DIN EN 16899 „Sport- und Freizeitanlagen - Parkoureinrichtungen“
DIN EN 14974 „Skateparks - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“


ENTWÄSSERUNG
DIN 4045 Abwassertechnik - Grundbegriffe
DIN EN 1610 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen

GARTEN UND LANDSCHAFTSBAU
DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten
DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen- und Saatarbeiten
DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau- Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen- Sicherung durch Ansaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nichtlebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen
DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege)
DIN 18920 Vegetationstechnik m Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

WASSERVERSORGUNGSSYSTEME
DIN EN 805: Wasserversorgung Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden
DIN EN 806: Technische Regeln für Trinkwasser-Installation
DIN 1988: Technische Regeln für Trinkwasser-Installation, nationale Ergänzung zur DIN EN 806


D: Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen ZTVE-STB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (aktuelle Fassung)


E: Mitgeltende Normen und Regeln

GARTEN UND LANDSCHAFTSBAU
FLL Regelwerke
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

- Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege

- Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

-Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von Wassergebundenen Wegen, 2007

FGSV 293/4 RAS-LP 4 - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) - Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

WASSERVERSORGUNGSSYSTEME
DVGW-Arbeitsblatt W 570: "Armaturen für die Trinkwasser-Installation"
DVGW-Arbeitsblatt W 270: "Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für
den Trinkwasserbereich"
KTW- Leitlinien des Umweltbundesamtes Liste "Trinkwasserhygienisch geeignete metallene
Werkstoffe" des Umweltbundesamtes

ABFALLENTSORGUNG
Auf folgende Normen wird hingewiesen.
- Auf die aktuelle AVV Abfallverzeichnis Verordnung wird hingewiesen.
-Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die Bewirtschaftung u.a. von bestimmten Bau und Abbruchabfällen. Dies umfasst insbesondere die Erfassung, Vorbehandlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung dieser Abfälle.

Die AwSV dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen (§ 1 Abs. 1 AwSV).

RuVA-StB 01-2005
- Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie
- die Verwertung von Ausbauasphalten im Straßenbau"
- Erlass des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 1.06.2010 (Az.: 42.2-31133/1), mit dem diese in Abstimmung mit dem niedersächsischen Umweltministerium für den Geschäftsbereich der NLStBV eingeführt worden ist. Dieser Erlass enthält Hinweise zur Anwendung der RuVA-StB 01-2005.

Handreichung - Qualifizierte Entsorgung von mineralischen Abfällen im Straßenbau (Kurzfassung - Februar 2014)
Auszug aus Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Handreichung - Qualifizierte Entsorgung von mineralischen Abfällen im Straßenbau Kurzfassung - Februar 2014

2026 Jugendverkehrsschule_Ortwinstraße 2026-09-28 AllTxt BoQLevel Bereich 2 Yes BoQLevel Abschnitt 2 Yes Item Position 4 Yes Index Pos-Index 1 No left 4 Lohnkosten Materialkosten Stoffkosten Sonstige Kosten Hinweise & Baubeschreibung

Anschrift der Baustelle

Jugendverkehrsschule
Ortwinstraße 4
38112 Braunschweig

Baustellenzufahrt

über Ortwinstraße

Bauwasser & -strom

nicht vorhanden

Baubeschreibung

Die Stadt Braunschweig plant die Verkehrsübungsfläche (ca. 6.000 m²) der Jugendverkehrsschule in der Ortwinstraße zurückzubauen und unter Berücksichtigung moderner Herausforderungen des heutigen Straßen-, Fuß- und Radverkehrs neu zu errichten.
Gegenwärtig entspricht die Übungsfläche nicht den zeitgemäßen Ansprüchen, da viele Herausforderungen wie z.B. Kreisverkehre, verkehrsberuhigte Bereiche oder Fahrradstraßen dort nicht abgebildet werden. Auch taktile Leitsysteme sind bisher nicht im Bestand und sollten in einer Neuplanung mitbedacht werden.
Des Weiteren weisen die Asphalt- und Pflasterflächen bauliche Defizite auf, die behoben werden müssen. Auch die vorhandene Lichtsignalanlage entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und muss ersetzt werden.


Örtliche Bauleitung (VOB/B § 4):
Die Bauleitung obliegt dem FB 67, Stelle 67.22
der Stadt Braunschweig. Die Stadt Braunschweig behält sich als Bauherrin vor, die Bauleitung an eine/n Bevollmächtigte/n zu übertragen.

Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen.
Hinweise & Baubeschreibung
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Yes 1.000 psch Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten.
Die erforderlichen festen Anlagen herstellen.
Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten.
Strom-, Wasser-, Fernsprechanschluss sowie Entsorgungs-
einrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen.
Bei Bedarf Zufahrtswege zur Baustelle sowie Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen.
Flächen beschaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen.
Sichern der Baustelleneinrichtung, vorhalten der Baustelleneinrichtung für die Dauer der Bauzeit. incl. erforderlichen Bauzaun, Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen.
Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprüng-
lichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herrichten.
Verunreinigungen beseitigen. etc. ist einzukalkulieren.
Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Leistungsverzeichnisse und Abschnitte des Gesamtauftrages.
Baustelle einrichten
8.000 St Mantel mit Polsterung zum Schutz des Baustammes vor
mechanischen Beschädigungen herstellen und während der
Bauzeit unterhalten. Der Mantel darf den Baumstamm und
die Wurzelanläufe nicht berühren. Der Stammumfang wird
1,00 m über Geländeoberfläche gemessen.
Stammumfang bis 1,00 m. Polsterung des Stammes nach
Wahl d. AN. Mantel aus Brettern, 30 mm dick, lückenlos
befestigen. Mantelhöhe 2,50 m. Schutzmaterial nach
Beendigung der Bauarbeiten abbauen. Material wieder in
Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle
entfernen.
Baumschutz herst.,H=2,5m,U bis 1,00 m
15.000 St Mantel mit Polsterung zum Schutz des Baumstammes vor
mechanischen Beschädigungen herstellen und während der
Bauzeit unterhalten. Der Mantel darf den Baumstamm und
die Wurzelanläufe nicht berühren. Der Stammumfang wird
1,00 m über Geländeoberfläche gemessen.
Stammumfang größer 1,00 m. Polsterung des Stammes nach
Wahl des AN. Mantel aus Brettern, 30 mm dick, lückenlos
befestigen. Mantelhöhe 2,50 m. Schutzmaterial nach
Beendigung der Bauarbeiten abbauen. Material wieder in
Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle
entfernen.
Baumschutz herst.,H=2,5m, U größer 1,00 m
Rückbau Baufeldfreimachung/ Ausstattung 830.000 m2 24106103 Vegetationsdecke vor Oberbodenabtrag mindestens 15 cm
tief bearbeiten und so zerkleinern, dass keine Stücke
über 0,05 m2 verbleiben.
Vegetationsdecke bearbeiten
350.000 m2 24106010101101 Strauchbestand und sonstiger Aufwuchs bis 0,10 m Stamm-
durchmesser, in 1,00 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
mit Wurzelwerk roden. Abrechnung nach Fläche der
größten Ausdehnung des Strauchwerks.
Mittlere Höhe bis 2,00 m.
Wurzellöcher mit geeignetem Boden verfüllen.
Boden aus Abtragsbereichen profilgerecht lösen.
Wurzelstöcke nach Wahl des AN verwerten.
Schlagabraum nach Wahl des AN verwerten.
Strauchbestand roden, Höhe bis 2 m
70.000 m2 24106010901101 Yes Strauchbestand und sonstiger Aufwuchs bis 0,10 m Stamm-
durchmesser, in 1,00 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
mit Wurzelwerk roden. Abrechnung nach Fläche der
größten Ausdehnung des Strauchwerks.
Mittlere Höhe 3,0 - 5,0m
Wurzellöcher mit geeignetem Boden verfüllen.
Boden aus Abtragsbereichen profilgerecht lösen.
Wurzelstöcke nach Wahl des AN verwerten.
Schlagabraum nach Wahl des AN verwerten.
Strauchbestand roden, Höhe 3-5 m
3.000 St 24106033201111 Bäume fällen, höchstens 0,25 m über dem Erdboden
absägen. Wurzelstöcke roden. Gemessen wird der Durch-
messer 1,00 m über dem Erdboden.
Durchmesser über 0,30 bis 0,50 m.
Wurzellöcher mit geeignetem Boden verfüllen. Boden aus
Abtragsbereichen profilgerecht lösen.
Gesamtes Holz nach Wahl des AN verwerten.
Wurzelstöcke nach Wahl des AN verwerten.
Schlagabraum nach Wahl des AN verwerten.
Bäume fällen mit Roden
DU über 0,3-0,5 m
3.000 St 24106033301111 Bäume fällen, höchstens 0,25 m über dem Erdboden
absägen. Wurzelstöcke roden. Gemessen wird der Durch-
messer 1,00 m über dem Erdboden.
Durchmesser über 0,50 bis 0,75 m.
Wurzellöcher mit geeignetem Boden verfüllen. Boden aus
Abtragsbereichen profilgerecht lösen.
Gesamtes Holz nach Wahl des AN verwerten.
Wurzelstöcke nach Wahl des AN verwerten.
Schlagabraum nach Wahl des AN verwerten.
Bäume fällen mit Roden
DU über 0,5-0,75m
5.000 St Öffentliche Sitzbankplätze mit Unterkonstruktion aus Beton
sowie Sitz- und Rückenflächen aus Holz
vollständig rückbauen und entsorgen.
Betonfundamente und -bauteile abbrechen.
Die anfallenden Stoffe laden, fördern und einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuführen.
Baugruben mit geeignetem Material verfüllen und verdichten.
Sitzbankanlage aus Beton und Holz rückbauen
50.000 St Verkehrsschild ggf. mit Aufstellvorrichtung abbauen und entsorgen.
Schildgröße 1, alle Formen
Aufstellvorrichtung = Rohrpfosten, DU bis 76,1 mm ab-
bauen.
Bodenverankerung / Fundamente entfernen
Schild neben der Fahrbahn.
Die anfallenden Stoffe laden und einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuführen.
Fundamentlöcher mit Boden aus dem Baubereich flächen-
haft verfüllen und verdichten.
Abrechnung nach Aufmaß.
Verkehrsschild abbauen, entsorgen
10.000 St Signalleuchte einschließlich Zubehör und Kabel bis zum Ver-
teiler abbauen und entsorgen.
Abbau am Mast neben Fahrbahn.
Wieder verwendbare Anlagenteile nach Unterlagen des AG
lagern. Nicht wieder verwendbare Stoffe laden, fördern und einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuführen.
Abrechnung nach Aufmaß
Signalleuchte abbauen, entsorgen
10.000 St Signalmast nach Unterlagen des AG abbauen, Kabel frei
schalten am Verteiler ablegen und sichern. Inklusive Ausbau und Verwertung der Fundamente und Kabelzugarbeiten.
Signalmast.
Signalmast mit Erdstück.
Signalmast aus feuerverzinktem Stahl.
Die anfallenden Stoffe laden, fördern und einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuführen.
Abrechnung nach Aufmaß
Signalmast abbauen, entsorgen
40.000 m Zaun aufnehmen, einschließlich Verstrebungen und Stacheldraht.
Maschendrahtzaun.
Zaunhöhe über 1,50 bis 2,00 m.
Pfosten aus Stahl.
Pfostenabstand über 2,00 bis 3,00 m.
Pfosten mit Einzelfundament aus Beton, Durchmesser bis
30 cm, Tiefe bis 80 cm.
Pfostenlöcher entsprechend der sie umgebenden Fläche
schließen. Material aus Baubereich.
Die anfallenden Stoffe laden, fördern und einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuführen.
Abrechnung nach Aufmaß.
Zaun aufnehmen, entsorgen
5.000 St Pflanzkübel bestehend aus Schachtring DN 600, H = 25
cm, auf festem Untergrund versetzt und mit Oberboden
gefüllt aufnehmen. Die anfallenden Stoffe laden, fördern und einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuführen.
Pflanzkübel,BetRing, laden, entsorgen
10.000 m Bahnschiene zurückbauen.
Einzelschienen freilegen, aufnehmen, säubern und zum Wiedereinbau zwischenlagern.
Bahnschiene zurückbauen
Einfassungen/ Pflaster 775.300 m2 Pflaster/ Pflasterplatten bis 10 cm Stärke einschl. Bettung aufnehmen.
Aufbruch der Tragschicht wird gesondert vergütet. Art =
Betonpflaster.
Bettung aus Sand, Mörtel o. ä. in verschiedenen Dicken
aufnehmen. Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut nachweislich einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuführen.
Abrechnung nach Aufmaß
Betonpfl. aufn., entsorgen
14.000 m2 Pflaster bis 15 cm Stärke einschl. Bettung aufnehmen. Aufbruch der
Tragschicht wird gesondert berechnet. Art = Naturstein

Bettung aus Sand, Mörtel o. ä. bis ca. 10 cm Stärke.

Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut nachweislich einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuführen.
Abrechnung nach Aufmaß.
NatSteinpflaster aufn., entsorgen
116.400 m2 Pflaster einschl. Bettung aufnehmen. Aufbruch der
Tragschicht wird gesondert berechnet. Art =
Klinkerpflaster in Flachschicht. Bettung aus Sand, bis
5 cm dick. Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut nachweislich einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuführen.
Abrechnung nach Aufmaß.
Klinkerpfl.(flach) aufn.,iSand,entsorgen
9.000 m2 Kleinflächen, Streifen oder Rinne aus Naturstein aufnehmen und auf
unternehmerseitig bereitgestellte Fahrzeuge laden.
Aufbruch der Tragschicht wird gesondert vergütet.
Dicke ca. 14 cm.Pflasterstein aus Kupferschlacke , Abfallschlüssel 17 05 03*
Mit Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Fu-
genmörtel.
Fundament aus Beton/Mörtel, über 10 bis 20 cm dick,
aufbrechen.
Die Bereitstellung des Fahrzeuges ist in die
Transportposition einzukalkulieren.
Der Transport hat im Begleitscheinverfahren zur Deponie Watenbüttel zu erfolgen (siehe Transportposition).
Abrechnung nach Aufmaß.
KuSchl.-Pfl. aufnehmen u. laden, 17 05 03*
6.300 t Auf unternehmerseitig gestellte Fahrzeuge geladenes
Aushub-, Aufbruchmaterial bzw. Fräsgut aus Fahrbahn und
Nebenflächen der vorherigen Positionen zur u. a. Deponie transportieren und nach Anweisung kippen.
Die Kosten für die Abnahme auf der Deponie
(Deponierungskosten) werden vom AG mit dem Betreiber
direkt verrechnet.
Der Transport hat im Begleitscheinverfahren zu erfolgen.
Die benötigten Begleitscheine bzw. eANV sind durch den AN vorzuhalten.

Deponie:
Watenbüttel,
Zufahrt Entsorgungstzentrum
Celler Heerstraße 336,
38112 Braunschweig

Öffnungszeiten der Deponie (ohne Gewähr):
Mo.-Do.: 7.00 - 15.00 Uhr,
Fr.: 7.00-13.00 Uhr
oder nach Absprache.

Annahmeschluss ist 15 Minuten vor Ende der
Öffnungszeit.

Anmeldung mind. 3 Werktage vor geplanter Anlieferung
Tel. 0531/383 45 449 (Waage)
oder
Herr Schwenk Tel.0162-2585506

stoffl. Voraussetzung:
- ungebundene Tragschichten und Boden DK 1
- PAK- haltiger Aufbruch (VK B: > 25mg/kg; VK C:
PAK-Gehalt ist anzugeben), Kantenlänge max. 30 cm.
- Abfallschlüssel 17 05 03*
Geladenes bel. Material.transp., Deponie Watenbüttel, DK 1 I 17 05 03*
112.000 m2 Pflasterstreifen als Randeinfassung, Rinnen o.Ä.
einschl. Bettung aufnehmen. Aufbruch der Tragschicht
wird gesondert berechnet. Breite des Pflasterstreifens
bis 30 cm. Art = Klinkerpflaster in Flachschicht, mit
Fugenfüllung aus hydraulischen Bindemitteln. Bettung
aus Beton oder Mörtel, bis 5 cm dick.Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut nachweislich einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuführen.
Abrechnung nach Aufmaß.
Rinne aKlinker iMörtel aufn.,entsorgen
1345.000 m Bordsteine aufnehmen. Bordsteine aus Beton, ca. 8/20
cm, als Hoch- oder Tiefbord in Beton oder Mörtel
versetzt. Unterbeton, ca. 10 cm dick, aufbrechen.
Sämtliche Bordsteine und übriges Aufbruchgut sind nachweislich einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuzuführen.
Abrechnung nach Aufmaß.
BetBord 8/20 iBet aufn.,entsorgen
1120.000 m Bordsteine aufnehmen. Bordsteine aus Beton, ca. 10/30
bis 24/30 cm, als Hoch- und Tiefbord in Beton oder
Mörtel versetzt.Sämtliche Bordsteine und übriges
Aufbruchgut sind nachweislich einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuzuführen.
Abrechnung nach Aufmaß.
BetBord 10/30 b24/30 iBet. aufn., entsorgen
Deckschichten 387.500 t Belastete bituminöse Befestigung inklusive Unterbau in
einem Arbeitsgang aufnehmen und auf unternehmerseitig
bereitgestellte Fahrzeuge laden. Zusammenhängende
Teilflächen.
Fläche = Fahrbahn,
VK B und VK C, PAK: > 25 mg/kg.
stoffl. Voraussetzung:
ungebundene Tragschichten und Boden nach LAGA TR Boden
>Z2
PAK- haltiger Aufbruch (VK B: > 25mg/kg; VK C:
PAK-Gehalt ist anzugeben)
Abfallschlüssel 170301
Kantenlänge max. 30 cm
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
Das Material ist getrennt aufzunehmen und einer hierfür zugelassenen Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage zuzuführen.
Insbesondere sind die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Abfallverzeichnisverordnung sowie der sonstigen einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung ist durch geeignete Wiege-, Annahme- und Entsorgungsnachweise zu dokumentieren. Die Nachweise sind dem Auftraggeber nach Abschluss der Leistung vorzulegen.
Bit.Befestig. inkl. Unterbau iFahrb. aufn. u.laden,
VK B und VK C
Straßenbau Erdbau 35.000 m3 Graben für Leitungen, Druckleitungen, Kabel,
Leerrohre oder dgl. herstellen.
Straßenaufbruch wird gesondert vergütet.
In eingebautem und verdichteten Boden, bzw. ungebundene
Tragschichten.
Grabentiefe über bis 1,25 m.
Breite der Grabensohle über 0,40 bis 0,80 m.
Aushub zur Wiederverwendung innerhalb der Baustelle la-
gern, nach Verlegen der Leitung in Graben oberhalb der
Leitungszone einbauen und verdichten einschl. ggf. er-
forderlicher Wasserzugabe.
Zum Verfüllen nicht verwendeter Aushub ist nachweislich einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuzuführen.
Abgerechnet wird nach Aushubprofilen.
Graben für Leitungen herst.
20.000 m3 Sandigen Füllkies, der zur Verdichtung geeignet ist, liefern, gem. Baubeschreibung in die Baugrube einbringen und verdichten.
In den Leitungszonen darf das Größtkorn von 22 mm nicht
überschritten werden, der Mehraufwand ist einzukalkulieren.
Der Füllkies muss die aktuellen Anforderungen des Boden- und Wasserschutzes erfüllen (Keine Einbaubeschränkungen!).

Entsprechende Nachweise sind dem Auftraggeber auf
Anforderung zu übergeben.

Abgerechnet wird nach Einbauprofilen.
Sandigen Füllkies liefern und einbauen
170.000 m3 Oberboden einschl. Vegetationsdecke in vorhandener
Dicke abtragen und entsprechend der Schadstoffbelastung
(gem. Bodengutachten) auf unternehmerseitig
bereitgestellte Fahrzeuge laden. Die Bereitstellung des
Fahrzeuges ist in die Transportposition
einzukalkulieren. Abgerechnet wird nach
Abtragsprofilen.
Oberboden abtragen und laden
660.000 m3 Boden aus Abtragsbereichen profilgerecht lösen und auf unternehmerseitig bereitgestellte Fahrzeuge laden.
Klasse BM-F3
Die Bereitstellung des Fahrzeuges ist in die Transportposition einzukalkulieren.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
Boden lösen u. laden, BM-F3
680.000 m3 Auf unternehmerseitig gestellte Fahrzeuge geladenen Boden Zuordnungswert BM-F3 gemäß Unterlagen des AG abfahren. Das Material geht in Eigentum des Auftragnehmers über und ist
ordnungsgemäß zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz ist durch Übernahmeschein und Wiegenachweis dem AG nachzuweisen.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen beim Aushub.
Boden entsorgen
Yes 50.000 m3 Boden im Wurzelbereich per Hand aufnehmen.
Zum Bau der Pflasterflächen, Verkehrsflächen und tlw. Beleuchtung mit Fundamenten.
Verletzungen der Wurzeln vermeiden. Unvermeidbare Wurzelabtrennungen mit glattem Schnitt durchführen.
Schnitt-, Bruch- und Schürfwunden glatt schneiden.
Boden wurzelschonend abtragen.
Flächenhafter Abtrag.
Tiefe = bis ca. 50 cm.
Ober- und Unterboden bzw. Tragschichten.
Wurzelschnittstelle bei Durchmesser über 2 cm mit Wund-
behandlungsstoff behandeln.
Boden der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Boden im Wurzelbereich von Bäumen aufnehmen per Hand
Yes 100.000 m2 Wasserdurchlässiges Schutzvlies auf Cellulosebasis gegen Austrocknung der freigelegten Wurzeln liefern, aufbringen und während der Bauphase ständig feucht halten (auch am Wochenende). Schutzvlies liefern, auslegen, wässern Yes 20.000 m Wurzelvorhang (nach R SBB 2023) im verletzten Wurzelbereich
herstellen. Graben am Rande der künftigen Baugrube in Handarbeit ausheben, seitlich lagern und wieder einbauen. Graben = 50 cm breit, 100 cm tief.
Überschüssigen Aushub einschließlich Wurzelabschnitten aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Die Wurzelvorhänge sind vor Austrocknung zu schützen und ständig feucht zu halten bzw. zu wässern.
Wurzelvorhang herstellen
Schichten ohne Bindemittel 3300.000 m2 Schottertragschicht gemäß "Standards der Stadt
Braunschweig" aus Naturgestein liefern, einbauen und
verdichten,
Schichtdicke = 20 cm. Körnung 0/32.
Einbau in Fahrbahn und Nebenflächen unter Pflaster-, Asphaltdecken und Plattenbelägen.
Schottertragsch. lief. u. einb., D=20 cm, 0/32;
Nebenfl.
Entwässerung 10.000 St Straßenablauf einschl. Aufsatz vollständig ausbauen.
Anschlußleitungen, die bestehen bleiben, soweit
erforderlich abdichten. Erdarbeiten in Boden der
Klassen 3 bis 5 werden nicht gesondert berechnet.
Größte lichte Weite über 400 bis 600 mm, Straßenablauf
aus Betonfertigteilen, Ausbautiefe ab OK Aufsatz über
1,90 bis 2,30 m. Straßenablauf liegt in befestigter
Fläche. Aufbruch wird nicht gesondert berechnet.
Wasserhaltung wird nicht gesondert berechnet. Sämtliche
Stoffe und Aushub gehen in Eigentum des AN über und
werden beseitigt. 110 602
StrAblauf inkl. Aufsatz ausb.,zeV.,
in befestigter Fläche.
5.000 St Straßenablauf aus Fertigteilen nach DIN 4052 ohne
Aufsatz einbauen. Fugen mit Zementmörtel dicht füllen.
Füllung glattstreichen. Aufsatz wird gesondert
berechnet. Erdarbeiten in Boden der Klassen 3 bis 5
sowie ggf. erforderlicher Verbau werden nicht gesondert
berechnet. Ggf. erforderliche Wasserhaltung bis zu
einer Pumpenleistung von 10 m3 Fördermenge x 5 m
Förderhöhe je Stunde wird nicht gesondert berechnet.
Boden Form 2 a und Muffenteil Form 3 a (Abgang
horizontal), Schaftkonus Form 11 (295 mm hoch), 2
Zwischenteile Form 6 a (je 295 mm hoch) und 2
Zwischenteile Form 6 b (195 mm hoch), Auflagering Form
10 b (Längsrekord o.ä.) Auflager aus Beton C 16/20, 10
cm dick, herstellen. Aushubtiefe bis UK Boden über 1,00
bis 2,00 m, Aushub seitlich lagern und zum Verfüllen
verwenden. Überschüssiger Aushub geht in Eigentum des
AN über und wird beseitigt.
Straßenablauf fAufsatz 34/50cm einb.,
oAufsatz.
5.000 St Straßenablauf aus Betonfertigteilen nach DIN 4052 ohne
Aufsatz einbauen. Fugen mit Zementmörtel dicht füllen.
Füllung glattstreichen. Aufsatz wird gesondert
vergütet. Erdarbeiten im Boden der Klassen 3 bis 5
sowie ggf. erforderlicher Verbau ausführen. Boden Form
1 a mit Abfluß und eingebautem Steckmuffendichtelement,
Schaftkonus Form 11 (295 mm hoch), Eimer Form B 1,
Auflagering Form 10 b. Auflager aus Beton C 16/20, 10
cm dick, herstellen. Aushubtiefe bis UK Auflager bis 1
m. Aushub seitlich lagern und zum Verfüllen verwenden.
Überschüssigen Aushub in Eigentum des AN übernehmen und
von der Baustelle entfernen.
Straßenablauf fAufs.34/50 einb.,T.85cm,
ohne Aufsatz.
10.000 St Aufsatz für Straßenablauf aufsetzen. Aufsatz 340 x 500
mm, gerade Form. Aufsatz Klasse C 250 gem. DIN EN 124 /

DIN 1229. Rahmen und Rost aus Gußeisen. Schlitzweite
des Rostes 16 mm. Mit Bauzeitentwässerung. Aufsatz auf
planmäßige Höhe setzen. Fuge zwischen den Fertigteilen
mit Zementmörtel dicht füllen. Füllung glattstreichen.
Aufsatz versetz.,GeradeF.,(34x50),16mm,
Klasse C 250.
30.000 m Entwässerungsleitungen liefern und herstellen.
Kunststoffrohre FABEKUN, DN 150,
einschließlich Paßstücke, Bögen, Abzweige und
Übergangstücke gemäß DIN EN 1610 fluchtgerecht, mit
stetigem Gefälle verlegen.
Ggfs. eingebaute Schottertragschicht für die
Herstellung der Sammelleitung lösen, aufnehmen, seitlich lagern und wieder einbauen und verdichten..
Anschluss der Leitung an Sammelleitung oder Schacht
wird gesondert vergütet.
Abgerechnet wird pro Meter Entwässerungsleitung.
Entwässerungsleitung herstellen
24.000 St Anschluss Entwässerungsleitung an Ablauf oder Sammelleitung/ Kanal herstellen.
Rohrleitungen Fabekun - DN 150,
Bestandssleitung bis DN 300, Stb
Paßstücke, Bögen, Abzweige und Übergangstücke sind einzurechnen.
Ggfs. eingebaute Schottertragschicht für die
Herstellung des Anschlusses lösen, aufnehmen, seitlich lagern und wieder einbauen und verdichten.
Sichern der Rohrleitung incl. Formstücken.
Erschwernis und Zulage für den Einbau von Kleinmengen
ist einzukalkulieren.
Abgerechnet wird pro Stück Anschluss.
Anschluss Sammelleitung an Bestandsleitung / Kanal herstellen
Steinsetzarbeiten 850.000 m Bordsteine aus Beton setzen, einschl. der hierfür
erforderlichen, zusätzlichen Erdarbeiten.
Erforderliches Schneiden der Bordsteine wird nicht
gesondert vergütet.
Tiefbordsteine gem. DIN EN 1340, DIN 483 und TL
Pflaster. Abweichend von der TL Pflaster wird für die
Biegezugefstigkeit Klasse U gefordert. TB 100 x 250
mm.Bord mit Ansicht nach Angabe des AG setzen ("hoch").
Bordsteine zweischichtig. Zuschlagsstoff = Gebrochenes
natürliches Hartgestein und quarzhaltiger Natursand.
Gerade Bordsteine. Rückenstütze aus Beton C 16/20 bis
10 cm unter OK Bordstein, 15 cm breit herstellen.
Unterbeton C 16/20, Dicke 10
cm.
BetBord TB 100x250 setz.,hoch,gerade,
aU-Beton,mRückenstütze
700.000 m Bordsteine aus Beton setzen, einschl. der hierfür
erforderlichen, zusätzlichen Erdarbeiten.
Erforderliches Schneiden der Bordsteine wird nicht
gesondert vergütet.
Tiefbordsteine gem. DIN EN 1340, DIN 483 und TL
Pflaster. Abweichend von der TL Pflaster wird für die
Biegezugefstigkeit Klasse U gefordert.
TB 80 x 200 mm (auch ohne Abrundung). Bord mit über 3
cm Ansicht Angabe des AG setzen (hoch). Bordsteine
zweischichtig, Zuschlagsstoff = Gebrochenes,
natürliches Hartgestein und quarzhaltiger Natursand.
Gerade Bordsteine. Rückenstütze aus Beton C 16/20, bis
10 cm unter OK Bordstein, 15 cm breit. Unterbeton C 16/20, Dicke 10 cm.
BetBord TB 80x200 setz.,hoch,gerade
aU-Beton mRückstütz.,auch oAbrundg.
136.000 m2 Pflasterstreifen herstellen als Randeinfassung und
Rinnen, einschl. der hierfür erforderlichen,
zusätzlichen Erdarbeiten und Aussparungen für bzw.
Anpassungen an Straßenabläufe. Zwischen Rinnen und
Abläufen sind Dehnscheiben aus vulkanisiertem
Neukautschuk-Recycling-Material Typ Zunklei oder
gleichwertig einzubauen.
Betonpflastersteine entspr. DIN EN 1338 und TL Pflaster
mit erhöhten Anforderungen an den Witterungswiderstand
mit einem Masseverlust nach Frost-Tausalz-Prüfung von <
0,25 kg/m² im Mittelwert und < 0,31 kg/m² im
Einzelwert. Rastermaß 160x160 bzw. 160x240 mm,
Steindicke 140 mm. Breite des Pflasterstreifens 1 bis 3
Reihen. Pflasterfugen vollkommen freilegen und mit
Zementmörtel vergießen. Die Oberfläche der Fugen
verstreichen. Mörtel vom Pflaster entfernen. Unterbeton
C 16/20, Dicke 10 cm.
BetonRinnPfl. 160/160-240 setz.,U-Beton
60.000 m Bordsteine aus Beton setzen, einschl. der hierfür
erforderlichen, zusätzlichen Erdarbeiten.
Erforderliches Schneiden der Bordsteine wird nicht
gesondert vergütet.
Flachbordsteine gem. DIN EN 1340, DIN 483 und TL
Pflaster. Abweichend von der TL Pflaster wird für die
Biegezugefstigkeit Klasse U gefordert. FB 20 x 20.
Länge 50 cm
Bordsteine zweischichtig,
Zuschlagsstoff = Gebrochenes natürliches Hartgestein
und quarzhaltiger Natursand. Gerade Bordsteine.
Rückenstütze aus Beton C 16/20, bis 10 cm unter OK
Bordstein, 15 cm breit.
Unterbeton C 16/20, Dicke 10 cm.
Flachbord FB 20x20 vers.,gerade
16.000 m Bordsteine aus Beton setzen, einschl. der hierfür
erforderlichen, zusätzlichen Erdarbeiten.
Erforderliches Schneiden der Bordsteine wird nicht
gesondert vergütet.
Flachbordsteine gem. DIN EN 1340, DIN 483 und TL
Pflaster. Abweichend von der TL Pflaster wird für die
Biegezugefstigkeit Klasse U gefordert. FB 20 x 20.
Bordsteine zweischichtig,
Zuschlagsstoff = Gebrochenes natürliches Hartgestein
und quarzhaltiger Natursand. Außen- und
Innenbogensteine. Halbmesser bis 2 m. Rückenstütze aus
Beton C 16/20, bis 10 cm unter OK Bordstein, 15 cm
breit. Unterbeton C 16/20,
Dicke 10 cm.
Flachbord FB 20x20 vers.,Bogen
4.000 m Klebebordstein aus Beton auf bituminöse Befestigung
höhen- und fluchtgerecht aufkleben. Erforderliches
Schneiden der
Bordsteine bzw. der Einsatz von Passstücken werden
nicht gesondert vergütet.
Bordsteine 120/150 x 110 mm entsprechend DIN EN 1340
und TL Pflaster. Abweichend von der TL Pflaster wird
für die Biegezugefstigkeit Klasse U gefordert.
Grandura-Klebebordsteine nach System BINAB der Firma
Berding Beton GmbH oder gleichwertig.
Hochbord, Außenecke 90 Grad, Schenkellänge 25/25 cm.
Unterlage und Bordunterseite säubern, ggf. trocknen,
mit BINAB-Emulsion oder gleichwertig vorbehandeln.
Bordstein nach Vorgaben des Herstellers aufkleben.
Kleber = Gummiasphaltkleber (System BINAB oder
gleichwertiges). Bordstein in den noch heißen Kleber
setzen. Verarbeitungstemperatur nach Angabe des
Herstellers.
BetBord FB20 x 20 aufkleben, HB, AE90
Grad.
1150.000 m2 Betonpflaster liefern undherstellen in Fahrbahn und Nebenflächen.
Betonstein grau entspr. DIN EN 1338 und TL Pflaster mit
erhöhten Anforderungen an den Witterungswiderstand mit
einem Masseverlust nach Frost-Tausalz-Prüfung von <
0,25 kg/m² im Mittelwert und < 0,31 kg/m² im Einzelwert.
Rastermaß 200x100 mm, Steindicke 80 mm, ohne Fase.
Steine als Flachschicht verlegen, Fugen mit Brechsand
0/2 verfüllen und einschlämmen, überschüssiges Material
entfernen.
Pflasterbett aus Splittgemisch, Zusammensetzung: 30%
Brechsand 0/2, 70% Splitt 2/5, Anteil
der abschlämmbaren Bestandteile < 0,063 mm unter 3%,
Dicke des Pflasterbettes in verdichtetem Zustand 3 cm.

Das Anpassen des Pflasters an Einbauten wird nicht
gesondert vergütet.
BetPfl.200/100/80 verl.,grau,Bett:Splitt, ohne Fase
70.000 m2 Betonpflaster liefern und herstellen in Fahrbahn und Nebenflächen.
Betonstein anthrazit entspr. DIN EN 1338 und TL
Pflaster mit erhöhten Anforderungen an den
Witterungswiderstand mit einem Masseverlust nach
Frost-Tausalz-Prüfung von < 0,25 kg/m² im Mittelwert
und < 0,31 kg/m² im Einzelwert.
Rastermaß 200x100 mm, Steindicke 80 mm, mit Fase.
Steine als Flachschicht verlegen.
Fugen mit Brechsand 0/2 verfüllen und einschlämmen,
überschüssiges Material entfernen.
Pflasterbett aus Splittgemisch, Zusammensetzung: 30%
Brechsand 0/2, 70% Splitt 2/5, Anteil
der abschlämmbaren Bestandteile < 0,063 mm unter 3%,
Dicke des Pflasterbettes in verdichtetem Zustand 3 cm.
Das Anpassen des Pflasters an Einbauten wird nicht
gesondert vergütet.
BetPfl.200/100/80 verl.,anthra.,Bett:Splitt, mit Fase
70.000 m2 Betonpflaster liefern und herstellen in Fahrbahn und Nebenflächen.
Betonstein rot entspr. DIN EN 1338 und TL Pflaster mit
erhöhten Anforderungen an den Witterungswiderstand mit
einem Masseverlust nach Frost-Tausalz-Prüfung von <
0,25 kg/m² im Mittelwert und < 0,31 kg/m² im Einzelwert.
Rastermaß 200x100 mm, Steindicke 80 mm, ihne Fase.
Steine als Flachschicht verlegen. Fugen mit Brechsand
0/2 verfüllen und einschlämmen, überschüssiges Material
entfernen.
Pflasterbett aus Splittgemisch, Zusammensetzung: 30%
Brechsand 0/2, 70% Splitt 2/5, Anteil
der abschlämmbaren Bestandteile < 0,063 mm unter 3%,
Dicke d. Pflasterbettes in verdichtetem Zustand 3 cm.
Das Anpassen des Pflasters an Einbauten wird nicht
gesondert vergütet.
BetPfl.200/100/80 verl.,rot,Bett:Splitt,, ohne Fase
15.000 m2 Pflaster aus Betonpflastersteinen liefern und in gebundener Bauweise herstellen. Betonsteinpflaster gemäß "Standards der Stadt Braunschweig" liefern und verlegen.
Einbau als Sicherheitsstreifen zwischen Bordanlagen.
Breite des Pflasterstreifens 20 cm.
Pflastersteinabmessungen: (L/B/H) 20/10/8 cm
Pflastersteinfarbe: rot mit Fase.
‑Pflasterbett aus Zementmörtel, Dicke des Pflasterbettes nach dem Verlegen des Pflasters 3 cm.
Einbau in Fahrbahn- und Nebenflächen.
BetPfl.200/100/80 verl.,rot, Bett: Beton
75.000 m Betonpflaster gemäß "Standards der Stadt Braunschweig" liefern und verlegen.
Noppenstein nach DIN 32984, zweischichtig, Vorsatzbeton aus weißem Zuschlag mit Weißzement sowie Zusatzstoff für Farbtonverstärkung.
Noppenausbildung als Kugelsegment, 2 Noppen, Noppendurchmesser 96 mm, Noppenhöhe 10 mm.
Plattenabmessungen (L/B/H) 30/10/8cm.
Einbau in Nebenflächen.
Verlegemuster: als Trennstreifen

                               
Geh-Radweg-Trennstreifen herstellen; 30/10, weiß
75.000 m Unter dem Plattenbegleitstreifen (10 cm) hinter dem Tiefbord
ist im Zuge der monolithischen Herstellung der Bord- und
Rinnenanlage zusätzlicher Beton für normale Beanspruchung
gemäß "Standards der Stadt Braunschweig" einzubauen.
Zusätzliche Breite = 15 cm, Stärke bis 40 cm
Zulage Unterbeton f. Pflasterstreifen, B=10 cm (Geh-
Radwegtrennstreifen)
Bodenindikatorflächen nach DIN 32984:2020-12
Bodenindikatorflächen nach DIN 32984:2020-12 bestehend
aus Auffindestreifen/Aufmerksamkeitsfeld (kurz AMF) mit
Noppenstruktur und Richtungsfeld mit Rippenstruktur
Bodenindikatorflächen nach DIN 32984:2020-12
5.000 m2 Lieferung und Einbau von speziellen Gehwegplatten
(Bodenindikatoren mit Rippenstruktur) aus Beton,
Blindenleitplatten,
Ausführung im Gehwegbereich vor den Bahnübergängen zur
Herstellung von Richtungsfeldern als Orientierungshilfe
für Sehbehinderte.
Platten= Blindenleitplatten 700x300x80 (BxLxH),
Rillenweite 14mm, Farbe weiß, nach DIN 32984
Vorsatzbeton aus weißem Zuschlag mit Weißzement sowie Zusatzstoff für Farbtonverstärkung.
Bettungsmaterial= Brechsand-Splitt-Gemisch
Fugenmaterial= Sand 0/2 und 0/5 (2-lagig)
Für Fugen und Bettungnach "Standarts der Stadt
Braunschweig" verlegen
Pos. inkl. aller Nebenarbeiten, für die Verlegung sind
die Einbauhinweise des Herstellers zu beachten
Bodenindikatoren (Richtungsfeld), Rippenplatten
10.000 m2 Lieferung und Einbau von speziellen Gehwegplatten
(Bodenindikatoren mit Noppenstruktur) aus Beton,
Noppenplatten, Noppenform Kegelstumpf, in Reihe
angeordnet.
Ausführung im Gehwegbereich vor den Bahnübergängen zur
Herstellung von Aufmerksamkeitsfeldern als
Orientierungshilfe für Sehbehinderte.
Platten= Noppenplatten 300x300x80 (BxLxH),
Farbe weiß, nach DIN 32984
Vorsatzbeton aus weißem Zuschlag mit Weißzement sowie Zusatzstoff für Farbtonverstärkung.
Bettungsmaterial= Brechsand-Splitt-Gemisch
Fugenmaterial= Sand 0/2 und 0/5 (2-lagig)
Für Fugen und Bettung nach "Standarts der Stadt
Braunschweig" verlegen
Pos. inkl. aller Nebenarbeiten, für die Verlegung sind
die Einbauhinweise des Herstellers zu beachten
Mehraufwand für Gehrungsschnitte wird nicht gesondert
vergütet und ist einzurechnen.
Bodenindikatoren (AMF), Noppenplatten
200.000 m Gehwegplatten und -pflaster nach Zeichnung und auf
besondere Anordnung des AG geradlinig und scharfkantig
schneiden.
Platten und Pflaster aus Beton (auch Waschbeton) 40 bis
100 mm dick.
BetPlatten und -pflaster schneiden, D. 4-10 cm.
25.000 m2 Betonmosaiksteinpflaster in Reststreifen/-feldern
Pflasterdecke aus Mosaikstein aus Beton in gebundener
Bauweise herstellen.
Mosaikpflastersteine gemäß "Standards der Stadt
Braunschweig" liefern und verlegen.
Pflastersteinabmessungen: 40/40/40mm bis 60/60/60mm
Pflastersteinfarbe: grau
Einbau in schmalere Reststreifen/-felder bzw. Felder an
Einbauten.
Einzelflächen bis 1 m2.
Verfugung mit zementgebundenem Mörtel zur
Wildkrautabwehr.
Pflasterd. mit Mosaikpflaster herst.
Asphaltarbeiten 1650.000 m2 Bituminöse Tragschicht AC 22 TL liefern, einbauen und
verdichten. Einbau in Nebenflächen, Schichtdicke 8 cm
gem. ZTV Asphalt-StB 26. Naturgestein. Bindemittel =
Straßenbaubitumen [50/70 // 50/80 VL].
Bit.Tragsch. AC 22 TL herst.,iNebenfl.,8cm
1650.000 m2 Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
aufsprühen.
In Verkehrsflächen für Geh- und Radwege
Unterlage Asphaltbefestigung, frisch
Bindemittel = C60BP4-S.
Bindemittelmenge = 250 g/m2.
Vor Einbau Asphaltdeckschicht.
Nach Bedarf verschmutzte Unterlage vorher reinigen. Kehrgut in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
Bitumenemulsion aufsprüh
93.500 t Asphaltbeton (Heißeinbau) nach ZTV Asphalt-StB 26
liefern, mit Fertiger einbauen und verdichten.
Straßenbaubitumen [70/100// 50/80 VL]. Mischgut AC 5 DL.
Mineralstoffe: Basalt oder Gabbro-Edelsplitt.
Einbaugewicht 50 kg/ m2. Einbau in Nebenflächen.
ABet AC 5- DL heiß- einb., 50kg/m2,
Nebenflächen.
Ausstattung Markierung 85.500 m 2113140521120102 Längsmarkierung Typ I einschl. evtl. Sperrflächenumran-
dung als endgültige Markierung herstellen. Abgerechnet
wird der markierte Strich, bei Doppelstrichen zwei
Striche.
Durchgehend als Fahrstreifenbegrenzung.
Strichbreite = 0,12 m.
Strich mit Vormarkierung.
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe (High-Solid).
Verkehrsklasse mindestens P 4.
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Längsmarkierung Typ I herstellen
durchg.Fstr.begr.*Breite 0,12 m
290.500 m 2113140551120102 Längsmarkierung Typ I einschl. evtl. Sperrflächenumran-
dung als endgültige Markierung herstellen. Abgerechnet
wird der markierte Strich, bei Doppelstrichen zwei
Striche.
Unterbrochen; Verhältnis Strich/Lücke 1 zu 1 als Leit-
linie.
Strichbreite = 0,12 m.
Strich mit Vormarkierung.
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe (High-Solid).
Verkehrsklasse mindestens P 4.
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Längsmarkierung Typ I herstellen
Leitlinie 1 zu 1*Breite 0,12 m
22.500 m 2113140542120102 Längsmarkierung Typ I einschl. evtl. Sperrflächenumran-
dung als endgültige Markierung herstellen. Abgerechnet
wird der markierte Strich, bei Doppelstrichen zwei
Striche.
Unterbrochen; Verhältnis Strich/Lücke 1 zu 1 als Fahr-
bahnbegrenzung (Blockmarkierung).
Strichbreite = 0,15 m.
Strich mit Vormarkierung.
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe (High-Solid).
Verkehrsklasse mindestens P 4.
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Längsmarkierung Typ I herstellen
Blockmark. 1 zu 1*Breite 0,15 m
15.000 m Quermarkierung Typ I als endgültige Markierung herstel-
len. Verkehrsklasse P 7. Abgerechnet wird der markierte
Strich.
Markierung = Haltlinie.
Strichbreite = 0,25 m.
Strich mit Vormarkierung.
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht
spritzbar (Heißplastikmasse).
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Quermarkierung Typ I herstellen
Haltelinie, Heißplastikmasse
16.000 m 21131410212002 Quermarkierung Typ I als endgültige Markierung herstel-
len. Verkehrsklasse P 7. Abgerechnet wird der markierte
Strich.
Markierung = Wartelinie.
Strich mit Vormarkierung.
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht
spritzbar (Heißplastikmasse).
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Quermarkierung Typ I herstellen
Wartelinie*mit Vormarkierung
Heißplastikmasse*nicht grob.Decke
15.000 m 21131415112012 Sperrfläche als Schrägstrichgatter Typ I als endgültige
Markierung herstellen. Abgerechnet wird der markierte
Strich.
Strichbreite = 0,25 m.
Strich mit Vormarkierung.
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe (High-Solid).
Verkehrsklasse mindestens P 4.
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Sperrflächenmark. Typ I herstellen
Breite 0,25 m*mit Vormarkierung
87.500 m 2113140593120102 Yes Längsmarkierung Typ I einschl. evtl. Sperrflächenumran-
dung als endgültige Markierung herstellen. Abgerechnet
wird der markierte Strich, bei Doppelstrichen zwei
Striche.
Markierung als Fußgängerüberweg
Strichbreite = 0,25 m.
Strich mit Vormarkierung.
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe (High-Solid).
Verkehrsklasse mindestens P 4.
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Längsmarkierung Typ I herstellen
Fußg.-Überwege*,Breite 0,25 m
28.000 St 21131420119202 Yes Pfeilmarkierung Typ I als endgültige Markierung her-
stellen. Verkehrsklasse P 7.
Markierungszeichen = Pfeil geradeaus.
Mit Vormarkierung.
Länge 1,0 m
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht
spritzbar (Heißplastikmasse).
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Pfeilmarkierung Typ I herstellen
geradeaus, 1,0 m, Heißplastikmasse
3.000 St 21131420219202 Yes Pfeilmarkierung Typ I als endgültige Markierung her-
stellen. Verkehrsklasse P 7.
Markierungszeichen = Pfeil links oder rechts ab.
Mit Vormarkierung.
Länge 1,0 m
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht
spritzbar (Heißplastikmasse).
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Pfeilmarkierung Typ I herstellen
li.o.re. ab, 1,0 m, Heißplastikmasse
3.000 St 21131420319202 Yes Pfeilmarkierung Typ I als endgültige Markierung her-
stellen. Verkehrsklasse P 7.
Markierungszeichen = Pfeil geradeaus und links oder
rechts ab.
Mit Vormarkierung.
Länge 1,0 m
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht
spritzbar (Heißplastikmasse).
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Pfeilmarkierung Typ I herstellen
gerad.+li.o.re.ab, 1,0 m, Heißplastikmasse
2.000 St 21131420119202 Yes Pfeilmarkierung Typ I als endgültige Markierung her-
stellen. Verkehrsklasse P 7.
Markierungszeichen = Pfeil geradeaus.
Mit Vormarkierung.
Länge 1,5 m
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht
spritzbar (Heißplastikmasse).
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Pfeilmarkierung Typ I herstellen
geradeaus, 1,5 m, Heißplastikmasse
4.000 St 21131420219202 Yes Pfeilmarkierung Typ I als endgültige Markierung her-
stellen. Verkehrsklasse P 7.
Markierungszeichen = Pfeil links oder rechts ab.
Mit Vormarkierung.
Länge 1,5 m
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht
spritzbar (Heißplastikmasse).
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Pfeilmarkierung Typ I herstellen
li.o.re. ab, 1,5 m, Heißplastikmasse
3.000 St 21131420319202 Yes Pfeilmarkierung Typ I als endgültige Markierung her-
stellen. Verkehrsklasse P 7.
Markierungszeichen = Pfeil geradeaus und links oder
rechts ab.
Mit Vormarkierung.
Länge 1,5 m
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht
spritzbar (Heißplastikmasse).
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Pfeilmarkierung Typ I herstellen
gerad.+li.o.re.ab, 1,5 m, Heißplastikmasse
34.000 St 21131430922002 Yes Sonstiges Markierungszeichen Typ I nach Unterlagen des
AG als endgültige Markierung herstellen. Verkehrsklasse
P 7.
Markierungszeichen Piktogramm Fahrrrad, 80 cm breite
Ohne Vormarkierung.
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht
spritzbar (Heißplastikmasse).
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Sonstiges Mark.zeichen Typ I herst.
Piktogramm Fahrrad
6.000 St 21131430122002 Sonstiges Markierungszeichen Typ I nach Unterlagen des
AG als endgültige Markierung herstellen. Verkehrsklasse
P 7.
Markierungszeichen = Buchstabe.
Ohne Vormarkierung.
Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht
spritzbar (Heißplastikmasse).
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
Sonstiges Mark.zeichen Typ I herst.
Buchstabe*, Heißplastikmasse
230.000 m2 ganzflächeige rote Fahrbahnmarkierung aufbringen.
Im bereich von Radfahrstreifen/- furten.
Markierungssystem aus mehrkomponentiger lösemittelarmer
Farbe (High-Solid).
FArbe rot nach Vorgaben des AG
Verkehrsklasse mindestens P 4, mind. 2 mm dick.
Markierung auf nicht grobstrukturierter Asphaltdeck-
schicht.
ganzflächige rote Fahrbahnmarkierung aufbringen
Beschilderung 30.000 St 2113012691010112 Yes Verkehrsschild bzw. Wegweiser des AG anbringen. Schildgröße 1
Schild = flache Ausführung.
Befestigungsteile liefert AN.
Befestigung mit Stahl-Rohrschellen, feuerverzinkt, nach
IVZ Norm, Standardplan I. Verschraubung aus nicht ros-
tendem Stahl mind. der Stahlsorte A 2.
Anbringung neben der Fahrbahn. Unterkante des Schildes
unter 2,00 m über der Verkehrsfläche.
Verkehrsschild lagert innerhalb der Baustelle. Ver-
kehrsschild säubern.
Verkehrssch./Wegweiser des AG anbringen, Größe 1
40.000 St 2113010199111211 Yes Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen. Schild alle Formen
Größe 1.
Einseitig.
Mit retroreflektierender Folie der Klasse RA 1.
Schild = flach, 3 mm dick.
Befestigung mit Stahl-Rohrschelle, feuerverzinkt, nach
IVZ-Norm, Standardplan I. Verschraubung aus nicht ros-
tendem Stahl mind. der Stahlsorte A 2.
Anbringung neben der Fahrbahn. Unterkante des Schildes
unter 2,00 m über der Verkehrsfläche.
Verkehrsschild anbringen, alle Formen, *Größe 1
10.000 St 2113010151111211 Verkehrsschild nach Unterlagen des AG anbringen.
Schild = Zusatzzeichen Höhe 2.
Größe 1.
Einseitig.
Mit retroreflektierender Folie der Klasse RA 1.
Schild = flach, 3 mm dick.
Befestigung mit Stahl-Rohrschelle, feuerverzinkt, nach
IVZ-Norm, Standardplan I. Verschraubung aus nicht ros-
tendem Stahl mind. der Stahlsorte A 2.
Anbringung neben der Fahrbahn. Unterkante des Schildes
unter 2,00 m über der Verkehrsfläche.
Verkehrsschild anbringen
Zusatzz. Höhe 2*Größe 1
50.000 St 2113031134311011 Rohrpfosten des AG für Verkehrsschild aufstellen
einschl. anfallenden Aushubarbeiten. Umgebende Fläche
entsprechend dem früheren Zustand herstellen.
Pfostenlänge über 2000 mm bis 3000 mm und Rohrdurchmes-
ser bis 76 mm.
Pfosten mit Bodenhülse. Bodenhülse liefert AN. Boden-
hülse nach Unterlagen des AG.
Vorh. Befestigung = Pflaster.
Aufstellung in Boden/Homogenbereich nach Unterlagen des
AG.
Fundament Typ A nach IVZ-Norm.
Überschüssigen Aushub innerhalb der Baustelle flächen-
haft verteilen.
Rohrpfosten lagert innerhalb der Baustelle.
Rohrpfosten des AG aufstellen, mit Bodenhül. AN
20.000 St 2113030231931110 Yes Rohrpfosten mit Abdeckkappe für Verkehrsschild aufstel-
len einschl. anfallenden Aushubarbeiten. Stahlteile
feuerverzinkt. Umgebende Fläche entsprechend dem frühe-
ren Zustand herstellen.
Pfostenlänge = über 2000 mm bis 2500 mm.
Rohr = Stahl 60,3/2,0 mm.
Pfosten mit Bodenhülse, Lieferung durch den AN.
Vorh. Befestigung = Pflaster.
Aufstellung in Boden/Homogenbereich nach Unterlagen des
AG.
Fundament Typ A nach IVZ-Norm.
Überschüssigen Aushub innerhalb der Baustelle flächen-
haft verteilen.
Rohrpfosten aufstellen
sonstiges 10.000 m Bahnschienen des AG verlegen.
Einzelschienen aus Stahl im Baufeld lagernd auf in Betonbettung nach Unterlagen des AG.
Incl. Herstellen der Betonbettung 20/25.
Bahnschienen des AG verlegen
8.000 St Wegesperre mit Knieholm liefern, einbauen.
Stahlrohr feuerverzinkt, Durchmesser 60 mm
Höhe Knieholm: 50 cm über GOK
Beschichtung weiß mit rot reflektierenden Leuchtstrieifen
Länge 1500 mm,
Höhe 1400 mm (Höhe über GOK 1000 mm)
Sperre herausnehmbar, verschließbar mit Dreikantschlüssel.
Inkl. aller Erd- und Nebenarbeiten.
Wegesperre liefern, einbauen
10.000 St Fahrradanlehnbügel, hergestellt aus stabilem Stahlrohr, zur
beiderseitigen Nutzung (je ein Fahrrad pro Seite) für Aufstellung
im Außenbereich liefern.
Grundform rechteckig, mit bogenförmigem Verlauf an den
beiden oberen Ecken. Mit Querholm.

- Höhe über Geländekante: 750 - 800 mm
- Höhe Querholm: ca. 350 mm unterhalb der Oberkante
- Einbautiefe: 250 - 300 mm
- Gesamtlänge: 1000 mm
- Durchmesser: 60,3 mm
- Wandstärke: mind. 2,5 mm
- Befestigungsart: Einbetonieren
- Oberfläche: verzinkt

Montage und Wartung gemäß Herstellerangaben.
Die genaue Verortung ist den Planunterlagen zu entnehmen.


Anlehnbügel aus Rundrohr mit Knieholm, verzinkt zum fundamentieren
Leitungsbau Kabelschutzrohre/ Schächte 85.000 m
PVC-Rohr DN 90, grau, Wandstärke 4,3 mm, außen und innen
glatt,
Bauweise in Anlehnung an die einschlägigen Normen (z.B.
DIN 8074, DIN 16961, EN 50086-2-4, NF C 68-171)
inklusiv aller notwendigen Materialien wie Steckmuffen
mit Profildichtung oder Kleber, Sand zur Verdichtung
sowie eine ca. 10 cm starke Ummantelung des
Rohreverbandes, mit Abstandshalter, als Stangenware
liefern und in Rohrgräben gradlinig verlegen.
Die Verlegung im Erdreich erfolgt nach DIN 18322 sowie
dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben der
FGSV.
Verdrehungen innerhalb eines Leerrohrpaketes sind zu vermeiden!
In diese Position sind sämtliche Nebenarbeiten sowie
notwendige Maschinen und Geräte einzukalkulieren.
Kabelschutzrohr DN 90 (aus PVC), grau, liefern und verlegen
10.000 St PVC-Rohbögen DN 90 90°, Radius 500 mm.
Für PVC-Rohre 90x4,3 mm, innen und außen glatt, mit
angeformter Steckmuffe mit Profildichtung, liefern und
verlegen incl. Verkleben der Muffen.
Bauweise in Anlehnung an die einschlägigen Normen
(z.B. DIN 8074, DIN 16961, EN 50086-2-4, NF C 68-171).
Einschließlich 10 cm Sandummantelung.
Einschließlich Trassenwarnband verlegen.
Trassenwarnband wird vom AG gestellt.
Einschließlich liefern des Materials.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Die Verlegung im Erdreich erfolgt nach DIN 18322 sowie
dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben der
FGSV.
Erschwernisse durch vorhandene Leitungen sind in dieser
Position einzukalkulieren und werden nicht gesondert
abgerechnet.
90° PVC-Rohrbögen DN 90 x 4,3 mm liefern und verlegen
10.000 St
Kabelschutzrohre DN 25 - DN 110 in bestehenden
Kabelschacht oder Kabelkanal einführen, incl.
Aufschlagen oder Herstellen der notwendigen Öffnungen,
Einführen des Kunststoffrohres sowie ordnungsgemäßes
Beschneiden und Verputzen des Rohrendes.
Rohreinführung in Kabelschacht
6.000 St Abzweigkasten Typ II liefern und fahcgerecht einbauen.
Abmessungen: 65 x 40 cm i. L.
aus Stahlbetonfertigteilen mind. C35/45 DIN 1045,
bemessen für Einwirkungen SLW 60 mit Schachtabdeckung
der Klasse D 400 nach DIN EN 124 und DIN 1229.
Incl. alle erforderlichen Bauteile zum Einbinden von
Kabelschutzrohren DN 90 (2 KSR pro Seite) gemäß Planung
des AG.
Erforderlichen Erdarbeiten evtl. erforderlichem Verbau
sind einzukalkulieren.
Aushubboden von der Baustelle entfernen und der
Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Bettung aus Beton C12/15, 15 cm dick herstellen.
Kabelleerohre einbauen und bündig mit Schachtinnenkante
kürzen. Einführungsöffnungen der Kabelleerrohre
schließen und mit Zementmörtel fachgerecht verputzen.
Einbinden bis zu 4 vorhandenen KSR pro Schachtseite von
32 mm bis 90 mm Durchmesser.
Erschwernisse durch vorh. Leitungen werden nicht
gesondert vergütet.
Abzweigkasten Typ II, 65x40cm liefern, einbauen
LSA 6.000 St Fundament für Lignalmast, Lph 3,5 m herstellen.
Größe: 0,50 x 0,85 x 0,80 m (L x B x T).
Herstellen einer Sauberkeitsschicht an der Sohle,
einführen bis zu 2 Kabelschutzrohre (DN 63).
Beton C25/30 liefern und einbringen,
Fundamentrohr mit 250 mm Durchmesser während des
Betoniervorganges einsetzen und lotrecht ausrichten,
dabei Kabelschutzrohre in seitlicher Öffnung des Mastes einführen.
Betonieren bis OK Fundament (ca. 80 cm dick).
Einschließlich Erdarbeiten und ordnungsgemäßer Verwertung/Entsorgung überschüssiger Materialien durch den AN.
Einschließlich Materiallieferungen.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Fundament für Beleuchtungsmast bis Lph 5m herstellen
100.000 m Stromkabel des AG in Kabelschutzrohr verlegen.
Schwach oder Starkstromleitungen.
Kabelgewicht über 0,5 bis 1,0 kg/m.
Kabel in vorhandenes Schutzrohr oder Kabelkanal, incl. Aufnehmen und Wiedereinsetzen der Abdeckung von Schächten, einziehen.
Schutzrohrenden und Enden des Kabelkanals abdichten.
Antransport der Kabeltrommel wird gesondert berechnet.
Auf-, Ab- und Umsetzen der Kabeltrommel und Erschwernisse durch vorhandene Leitungen werden nicht gesondert vergütet.
Abgerechnet wird nach Länge des im Schutzrohr liegenden Kabels.
Leitung des AG in KSR verlegen, Gew. 0,5-1,0 kg/m
Stundenlohnarbeiten 4.000 h Facharbeiter im Stundenlohn Facharbeiter 3.000 h Helfer im Stundenlohn Helfer 1.000 h Radlader einschl. Fahrer, über 18 bis 37 kW
mit Heckaufreißer, 1zahnig
Radlader
1.000 h LKW mit Bedienung LKW mit Bedienung 1.000 h No No Kleinmaschinen einschl. Bedienung,
Elektr. Bohrhammer, Einhandwinkelschleifer, etc.
einschl. Verbrauchsmaterial
Kleinmaschinen einschl. Bedienung