I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
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1.0Allgemeine Vorbemerkungen
2.0Techn. Erläuterungsbericht
3.0 Leistungsbeschreibung
3.1Raumlufttechnische Anlagen
3.2Luftkanalsystem und Zubehör
3.3Dämmarbeiten an Lüftungskanälen
3.4Funktionsmessung und Hygieneinspektion
3.5Stundenlohnarbeiten
3.6Wartung Lüftung
Kostenzusammenstellung
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
1.1Baubeschreibung:
Die Basketball-Trainingshalle im Vienna Haus 3,
Salzdahlumer Straße 137, 38126 Braunschweig soll mit
mit einer neuen Raumlufttechnischen Anlage zur Be- und
Entlüftung sowie zur Beheizung der Halle ausgestattet werden.
Umfang dieser Maßnahme ist die Errichtung einer neuen,
außenaufgestellten, Lüftungsanlage inkl. Kanalnetz zur Be-
und Entlüftung der Basketballhalle.
Die Sporthalle ist von außen ebenerdig zu betreten und über
einen Zufahrtsweg für Monteursfahrzeuge zu erreichen.
Die Aufstellfläche der Lüftungsanlage befindet sich direkt an der
Außenfassade im Bereich des Zufahrtsweges. Die Fundamente bzw.
Bodenplatte werden bauseits in Abstimmung mit der, vom
Auftragnehmer zu erstellenden, Werk- und Montageplanung
ausgeführt.
Die Einbringung der Zu- und Abluft in die Halle erfolgt in den
Außenanlagen über eckige, wärmegedämmte und mit verzinktem
Stahlblech ummantelte Lüftungskanäle.
Die Verteilung der Zuluft erfolgt innerhalb der Halle an drei
Seiten mittels Wickelfalzrohr mit Weitwurfdüsen.
Die Abhängungen erfolgen mit Montageschienenkonstruktionen
an vorhandenen Holzbalken sowie Holzstützen.
Die Abluft wird über zwei Lüftungsgitter direkt an der Außen-
wand abgesaugt.
Für die Kanalmontagen innerhalb der Sporthalle werden
bauseits Maßnahmen zum Schutz des Hallenbodens
vorgesehen.
Außerdem wird dem Auftragnehmer für die Montagen
ein rollbares Arbeitsgerüst zur Verfügung gestellt.
Das Verschieben des Gerüst mit Fortschreiten
der Kanalbauarbeiten ist durch den Auftragnehmer
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die MSR- und heizungsseitigen Anschlussarbeiten
werden bauseits ausgeführt.
Für die Inbetriebnahme ist eine entsprechende
Abstimmung und Koordination mit den Gewerken
erforderlich.
1.1.1Die Arbeitszeiten unterliegen keiner zeitlichen
Beschränkung. Es kann somit in üblicher Arbeitszeit
von Montag bis Freitag regelmäßig gearbeitet werden.
Die Montagezeiträume sind in enger Abstimmung mit
dem Auftraggeber sowie dem Nutzer abzustimmen.
1.1.2Beim An- und Abtransport von größeren Mengen
Material, Werkzeugen usw., sowie bei der Ausführung
der Arbeiten ist dies zwecks Koordination des
Gesamtablaufs rechtzeitig mit der Bauleitung
abzustimmen.
1.1.3Der AN verpflichtet sich, an den regelmäßig
stattfindenen Baubesprechungen teilzunehmen bzw. einen
entsprechend bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
Baubesprechungen finden i.d.R. 1x wöchentlich
statt. Ort und Zeit werden von der Bauleitung
mitgeteilt.
1.1.4Bautagesberichte sind regelmäßig zu führen und
der Bauleitung unaufgefordert zum Regeltermin der
Baubesprechung zu übergeben.
Die Berichte gem. EVM (B) ZVB müssen im Wesentlichen
folgende
Angaben enthalten:
- Arbeitszeiten
- Personaleinsatz (Besetzungsstärke)
- Angaben zur Tagesleistung
- Angaben über Arbeitsbereiche
- Maschienen- und Geräteeinsatz
- Angaben über Leistungen von Nachunternehmern
- Angaben über durchgeführte Besprechungen, besondere
Anordnungen
- Prüfungen und Abnahmen
- besondere Vorkommnisse
- Angaben über Unfälle (gesonderte Info von/an
SiGeKo!)
1.2Baustellenordnung
Im Rahmen der Bauarbeiten sind verschiedene
Anweisungen der Bauleitung bzw. des AG zur
reibungslosen Abwicklung erforderlich und vom AN
uneingeschränkt zu befolgen.
1.2.1Parken/ Materialtransport
Parkflächen und Flächen für die Materialanlieferung
bzw. -lagerung werden im Rahmen der Baustellen-
einweisung mit der Bauleitung abgestimmt.
Transporte im Bereich der Baustelle sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Schwertransporte sind mit der Bauleitung des AG
abzustimmen. Im gesamten Baustellenbereich gelten die
Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Zufahrten für
Versorgungs-, Einsatz-, Rettungs- und Feuerwehr-
fahrzeuge sind freizuhalten. Privatfahrzeuge dürfen
das Baustellengelände nicht befahren und sind
außerhalb zu parken.
1.2.2Rauchen
Das Rauchen in den Gebäuden ist nicht gestattet.
1.2.3Baustrom/ Bauwasser
Baustrom und Bauwasser werden durch den AG zur
Verfügung gestellt.
Die Verbrauchskosten übernimmt der AG.
1.2.4Baustellensicherheit
Für das Bauvorhaben gelten die Bestimmungen und
Auflagen der Berufsgenossenschaft und der
Gewerbeaufsicht, sowie die Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(BaustellVO).
Der AN hat seine Pflicht als Arbeitgeber nach den
Bestimmungen des ArbSchG zu erfüllen. Der AN ist
weiterhin verpflichtet, gem. §5 ArbSchG eine
Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen
(Gefährundungsanalyse mit Maßnahmenkatalog). Zu dieser
Leistung wird jeder AN verpflichtet, unabhängig
der betrieblichen Größe (somit abweichend von §6(1)
ArbSchG).
Der AN ist verpflichtet, die Regelungen der
Baustellenordnung zu beachten. Auf Verlangen des
SIGE-Koordinators, bzw. der Bauleitung sind
u. a.Einsichtnahmen in Bautagebücher, Verbandbücher zu
gewähren, sowie die erforderliche Kontrolle/ Wartung
von Baufahrzeugen, -Maschinen und Berechtigungen zum
Führen der Fahrzeuge nachzuweisen. Die entsprechenden
Bescheinigungen sind auf der Baustelle vorzuhalten.
Nach § 8 ArbSchG, bzw. § 6 VBG 37 ist der AN zur
Zusammenarbeit, d. h. der Koordination mit anderen
Gewerken verpflichtet.
1.2.5 Bauschutt
In die Kosten für Bauschuttabfuhr sind generell
Kippgebühren einzurechnen. Bauschuttentsorgung nach
dem geltenden Abfallbeseitigungsgesetz. Der AN ist
verpflichtet, den durch seine Arbeiten entstehenden
Bauschutt sowie Verpackungsmaterial, Abfälle
und Verunreinigungen ohne Anspruch auf Vergütung zu
beseitigen.
Verpackungsmaterial, z.B. Folien und Planen, sind
windsicher zu verwahren und zu entsorgen. Das
Verbrennen von Bauschutt und sonstigen
Abfällen und Materialien auf der Baustelle ist
verboten. Kommt der AN seinen Verpflichtungen nicht
nach, so ist die Bauleitung berechtigt, den
angefallenen Bauschutt nach einer Fristsetzung von 24
Stunden zu Lasten des AN entfernen zu lassen. Im Falle
von Streitigkeiten über die Herkunft von Bauschutt und
Abfällen entscheidet uneingeschränkt die Bauleitung;
die entstehenden Baureinigungskosten werden
auf die beteiligten Auftragnehmer umgelegt.
1.2.6 Materiallagerung
Die Lagerung feuergefährlicher bzw. leicht
entflammbarer Materialien in den Baulichkeiten ist
unzulässig. Die Lagerung anderer Materialien muss
von der Bauleitung ausdrücklich gestattet sein.
Innerhalb der nur sehr begrenzt dimensionierten
Baustelleneinrichtung können kaum Flächen zur
Materiallagerung zur Verfügung gestellt werden. Eine
einvernehmliche Regelung ist mit den weiteren am Bau
Beteiligten zu treffen. Hiervon unabhängig bleibt der
AN für die einwandfreie Lagerung und Verwahrung
für die von ihm gelieferten Stoffe selber
verantwortlich.
1.2.7 Brandgefährdungen
Bei Trenn-, Schweiß-, Flexarbeiten sowie allen anderen
funken- und flammenerzeugenden Arbeiten sind vom AN
ausreichende und geeignete Löschvorrichtungen (z. B.
Feuerlöscher, Löschdecken o. dgl.) in unmittelbarer
Nähe des Arbeitsortes bereitzustellen. Wenn nach
Absprache mit der Bauleitung Brandwachen von der
Feuerwehr eingesetzt werden sollen, werden diese
Leistungen gesondert vergütet/abgerechnet.
1.2.8 Ordnung und Sauberkeit
Die Arbeitsplätze sind von allen aktuell anwesenden AN
wöchentlich zu säubern und der entstandene Schutt
abzufahren. Mehrere anwesende AN haben sich
entsprechend untereinander abzustimmen. Kommt der/ die
AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der AG
vertreten durch die Bauleitung berechtigt, diese
Arbeiten von Dritten zu Lasten des AN
durchführen zu lassen. Hieraus anfallende Kosten gehen
zu Lasten des Verursachers.
1.2.9 Arbeitsstätte der Beschäftigten
In Abstimmung mit dem Nutzer werden den Beschäftigten
Sanitäranlagen zur Nutzung bereitgestellt.
Aufenthaltsräume im Gebäude werden in
Abstimmung mit der Bauleitung im Rahmen der
Baubesprechungen zugeteilt.
1.3Planung/ Datenaustausch
Sämtliche Änderungen zwischen Planung und Ausführung
bedürfen der Genehmigung des Auftraggebers und des
Fachplaners. Die Änderungen sind unmittelbar nach Feststellung
der Notwendigkeit bekanntzugeben.
Arbeitsabläufe sind vor der Ausführung mit der
Bauleitung des AG abzustimmen. Arbeitsaufnahmen und
Unterbrechungen können von der Bauleitung des AG
jederzeit angewiesen werden, ebenso kann die Ausfüh-
rung in mehreren Abschnitten verlangt werden. Eine
besondere Vergütung erfolgt hieraus nicht.
Zeichnungsmanagement
Die Architektenpläne und Zeichnungen von
Sonderfachleuten gelten grundsätzlich nur gemeinsam.
Alle zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind
hinsichtlich Übereinstimmung, Maßangaben usw. auf
sachliche und technische Richtigkeit, insbesondere
Vollständigkeit auch hinsichtlich des Standes der
Technik und DIN-Vorschriften zu prüfen.
Über entdeckte oder vermutete Mängel und Abweichungen
zwischen Plänen verschiedener Herkunft ist vor
Aufnahme der Arbeiten Mitteilung zu machen. Spätere
Beanstandungen aus unterlassener Prüfung werden nicht
anerkannt.
Ausführungsunterlagen, die der Auftragnehmer zu
beschaffen hat, sind dem Auftraggeber kostenlos in
2-facher Ausfertigung mindestens 10 Werktage vor
Ausführungsbeginn zur Kenntnis zu übergeben.
Datenaustausch (Pläne)
Der Auftragnehmer erhält sämtliche Planunterlagen
digital. Hierbei gelten als allein verbindlich die als
PDF übergebenen Ausführungspläne.
Die ggf. darüber hinaus übergebenen Dateien, die
veränderbare Daten enthalten, wie z.B. *.dwg-/ *.dxf-
Dateien, sind nicht verbindlich und stellen somit
keine gesicherte Ausführungsgrundlage dar.
In den durch den Auftragnehmer anzufertigenden Werk-
und Montageplänen sind die aus der Planung
erforderlichen Änderungen gegenüber der Planung des
Fachplaners besonders kenntlich zu machen.
1.4Abrechnung/Aufmaßstellung
Sämtliche Rechnungen sind mit komplettem Aufmaß und
Abrechnungsplänen einzureichen. Abschlagsrechnungen
und Schlussrechnung sowie Aufmaße sind kumuliert
aufzustellen. Neu abzurechnende Mengen sind im
Aufmaß kenntlich zu machen. Die Nummerierung und
Reihenfolge der Positionen in der Rechnung und im
Aufmaß sind gemäß Leistungsverzeichnis aufzustellen.
Sämtliche Aufmaße sind raumweise mit Positions-Nr.,
den Massen, der Einheit und der Textbeschreibung
aufzustellen. Die kumulierende Aufmaßzusammenstellung
wird mit jeder Rechnung fortgeschrieben. Für jede
Postion sind die Massen unter Bezug auf die Seitenzahl
oder die Raumnummer aufzuführen und zu summieren.
2.0 TECHNISCHER ERLÄUTERUNGSBERICHT
Anlagenbeschreibung
Kombinierte Zu- /Abluftanlage Basketballhalle
Anlagenspezifische Daten:
Zuluftvolumenstrom :25.000 m³/h
Abluftvolumenstrom: 25.000 m³/h
Außenluftvolumenstrom: 100 %
Umluftklappe für bedarfsabhängigen Betrieb enthalten
Die Sporthalle wird vollständig über die neue Lüftungsanlage beheizt.
Der Auslegung der Anlage liegen folgenden Annahmen zugrunde:
Grundfläche der Halle: ca. 1.400 m²
Mittlere Höhe der Halle: ca. 7 m
Heizlast: ca. 80 kW
Min. Raumlufttemperatur:16 °C
Max. Personenzahl: 199 Personen (keine Versammlungsstätte)
Anlagenkomponenten:
Ventilator Zuluft:EC-Hochleistungsventilator
Ventilator Abluft:EC-Hochleistungsventilator
Luftbehandlung:An der Außenfassade der Halle
aufgestellte Be- und Entlüftungsanlage
mit Luftbehandlungsfunktionen Filtern,
Heizen und Fördern mit Drehzahl-
regelung, inkl. Wärmerückgewinnung als
Plattenwärmeübertrager.
Die elektroseitigen Einspeisungen sowie die MSR-
seitigen Anschlüsse erfolgen bauseits.
Luftverteilsystem:Die Zuluft gelangt von der außen aufgestellten
RLT-Anlage über eckige Luftkanäle aus verzinktem
Stahlblech und einzeln gedämmte Wanddurchführungen
direkt in die zu be- und entlüftende Sporthalle.
Die Verteilung der Zuluft erfolgt über Wickelfalzrohe mit
Weitwurfdüsen.
Die Abluft gelangt über zwei große Lüftungsgitter in der
Außenfassade und dann über eckige Luftkanäle aus verzinktem
Stahlblech zur RLT-Anlage.
Zur Wahrung der akustischen Grenzwerte werden
Schalldämpfer direkt in der RLT-Anlage ausgeführt.
Die Zu- und Abluftkanäle in den Außenanlagen werden
mit einer Wärmedämmung und zusätzlicher Ummantelung
aus profiliertem Stahlblech ausgeführt. Diese Leistungen
sind ebenfalls Umfang dieser Leistungsbeschreibung.
Fort- und Außenluft werden direkt am Lüftungsgerät
über entsprechende Hauben bzw. Gitter geführt.
Regelung:Die Regelung erfolgt vollständig bauseits.