Baubeschreibung / Hinweise
Baubeschreibung und allgemeine Hinweise
zum Leistungsverzeichnis
1. Lage des Objekts
Bahnhofstrasse 97, 33803 Steinhagen
2. Baumaßnahme
Neubau einer Rettungswache
Konstruktion: KS-Mauerwerk mit Mineralwolldämmung und Verblendmauerwerk
Die Fahrzeughalle wird mit Metalltafeln als Vorhangfassade verkleidet
Sohle und -Dachdecken aus Stahlbeton, Flachdach mit Folienabdichtung und extensiver Begrünung.
Photovoltaikanlage, Aluminiumfenster,
Innenausbau und technische Gebäudeausrüstung der Nutzung entsprechend.
3. Gebäudekennwerte
Sonderbau:
NGF : ca. 520 m²
BGF : ca. 575 m²
Bruttorauminhalt : ca. 2.730 m³
4. Pläne / Skizzen
Falls den Ausschreibungsunterlagen Zeichnungen und / oder Skizzen beigefügt sind, so dienen diese der allgemeinen Information und als Orientierungshilfe bei der Kalkulation. Bei evtl. Widersprüchen und / oder anderslautenden Fomulierungen, Maß- oder Datenangaben gelten die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen und Technischen Vorbedingungen als vorrangig.
5. Ausführung
Gem. beigefügten Bauzeitenplan (Informativ)
6. Preise
Die Beschreibung der einzelnen Leistungen ist unter Verwendung der üblichen Baustoff - Kurzzeichen in Kurzform abgefaßt. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Baustoff und Abmessungen etc. gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen, als beschrieben. Sämtliche Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Bauteile und Baubehelfe einschl. Abladen und Lagern sowie Transport zur Verwendungsstelle.
7 Leistungsverzeichnis
Der AN hat seinem an der Baustelle tätigen Vertreter den Text des LV vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Genaue Informationen seines Aufsichtspersonals über die geforderte Ausführungsart gehört zu den Pflichten des AN.
8. Durchführung
Der AN sorgt selbstverantwortlich für einen termingerechten und sinnvollen Arbeitsablauf - auch im Zusammenhang mit anderen am Bau Beteiligten - und hat bei Unstimmigkeiten unverzüglich die Bauleitung des AG zu informieren. In der Leistungsbeschreibung bedeutet 'Nach Anordnung', daß auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Anordnung zu beginnen ist.
9. Ausführungsunterlagen
Die für die Ausführung notwendigen Zeichnungsunterlagen erhält der Auftragnehmer unentgeltlich in 1-facher Ausfertigung. Für weitere Exemplare sind die Kopierkosten zu vergüten. Die Unterlagen hat der Auftragnehmer rechtzeitig anzufordern.
10. Baustelleneinrichtung, s. Pos 01.1
11. Öffentliche Zufahrten
Falls bei der Anlieferung von größeren Geräten und Bauteilen öffentliche Straßenflächen in Anspruch genommen werden müssen, ist es Sache des AN, sich mit den zuständigen Behörden vorher in Verbindung zu setzen und evtl. erforderliche Genehmigungen hierfür zu erwirken.
12. Materiallager / Verkehrswege
Der AN hat in Eigenverantwortung die Lieferung seiner Baustoffe mit Rücksicht auf den Bauablauf auch anderer am Bau Beteiligter zu koordinieren. Lagerflächen, auch für kurzfristige Zwischenlagerung, stehen am Objekt nur beschränkt zur Verfügung. Die evtl. Nutzung von öffentlichen Flächen ist Sache des AN.
13. wöchentliche Baubesprechung Die Teilnahme an einer wöchentlichen Baubesprechung gilt als Nebenleistung und wird nicht extra vergütet. Sie ist in die Einheitspreise einzulkalkulieren.
14.Übersicht der Anlagen zum LV
- Terminplan: 2025-12-09 Rettungswache Steinhagen Terminplan.pdf
- Kurztext
- Planung: RW Steinhagen Ausführungsplanung 25-12-09.pdf
- Genehmigungsstatik,
- Positionsplan,
- GEG-Nachweis,
- Brandschutzgutachten,
- Bodengutachten
ATV DIN18299
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
- Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 299 -
Bauvorhaben: Neubau einer Rettungswache in Steinhagen
0.1Angaben zur Baustelle
1. Lage der Baustelle und Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der
Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
33803 Steinhagen, Bahnhofstrasse 97, Die Baustelle liegt auf auf einer bisher
landwirtschaftlichen Nutzfläche. Das Gelände ist über eine neu angelegte Baustraße zu
erreichen. Das Auf- und Abladen sowie Parken auf der Baustelle im Bereich der Baustraße ist
mit der Bauleitung vor Ort abzusprechen und zu koordinieren. Die Zuwegung zur Baustelle ist
stets freizuhalten.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.
./.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.
Die Lage / Höhe ist den beigefügten Plänen zu entnehmen.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
Die Baustelle ist ausschließlich über die Baustraße zu erreichen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Notwendige Rettungswege sind ständig freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen z.B. Montageöffnungen.
Es werden keine Transporteinrichtungen bereitgestellt.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden der Maßnahme entsprechend bereitgestellt.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume.
Lagerflächen stehen nur in sehr begrenzendem Maße zu Verfügung. Alle überlassenen Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu übergeben. Eventuelle Beschädigungen sind zu Lasten des AN zu beseitigen.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen.
Die Bodenverhältnisse sind dem beigefügten Bodengutachten zu entnehmen.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.
s. Bodengutachten
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
./.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Zu den Nebenleistungen gehört die Entsorgung des Abfalls aus dem Bereich des Auftragnehmers, getrennt nach verwertbaren Stoffen und Restmüll unmittelbar nach dem Anfallen. Nach Arbeitsfertigstellung sind sämtliche Materialreste von der Baustelle zu entfernen. Bei allen Materialtransporten sind mögliche Verunreinigungen unmittelbar zu beseitigen.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des
Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten u. ä.
./.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen u. ä. im Bereich der Baustelle.
Bereich Einfahrt auf das Baugrundstück. vorh. Kabelverteilerschrank
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.
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0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Die notwendigen Angaben hat sich der Bieter eigenverantwortlich bei den jeweiligen Versorgungsträgern zu beschaffen.
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste, und soweit bekannt, deren Eigentümer.
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0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.
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0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
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0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
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0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile, vorliegende Fachgutachten u. ä..
Bei Kontakt mit bisher nicht bekannten Schadstoff-Fundstellen sind die Arbeiten unmittelbar zu unterbrechen, der Arbeitsbereich zu sichern und die Bauleitung zu informieren. Die Arbeiten dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung fortgesetzt werden. Schadstoffe sind auf dem Grundstück nicht bekannt. Die Betriebsanweisung gem. Gefahrstoffverordnung ist zu beachten!
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
./.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Die nachstehenden Arbeiten müssen in Abstimmung und im Zusammenwirken mit den weiteren Gewerken durchgeführt werden.
2. Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
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0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen, oder bei außergewöhnlichen äusseren Einflüssen.
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0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben.
./.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen.
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0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
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0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung
./.
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.
./.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
Es sind die einschlägigen Sicherheitsbedingungen einzuhalten.
0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und ggf. für welche Beanspruchung der Auftragnehmer seine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.
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0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen.
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0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.
Dürfen nicht verwendet werden, oder nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Bauherrn/der Bauleitung.
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
./.
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.
Alle zur Verwendung vorgesehenen Baustoffe müssen ein Übereinstimmungszertifikat gemäß BauONW §27 vorweisen. Für die Verarbeitung des Materials sind die einschlägigen Normen, sowie die Verarbeitungshinweise des Herstellers zu beachten.
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
./.
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.
Alle abzubrechenden Bauteile und Materialien sind getrennt nach wiederverwertbaren Wertstoffen eigenverantwortlich zu entsorgen. Die einschlägigen Gesetze und Richtlinien sind dabei unbedingt eigenständig einzuhalten! z.B. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Landesabfallgesetz, Satzung über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Gemeinde Steinhagen. Der Bauherr wird bei Zuwiderhandlung ausdrücklich von Ansprüchen Dritter freigestellt.
0.2.16 Art, Anzahl, Menge, Gewicht der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe.
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0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
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0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer.
Gemäß Leistungsbeschreibung
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation
./.
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.
Die Schlussabnahme erfolgt erst nach Fertigstellung der Gesamtleistung selbst wenn Teile der Leistung schon vorab genutzt werden müssen.
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche B § 13 Nr. 4 Abs. 2), durch einen besonderen Wartungsvertrag
Gemäß Leistungsbeschreibung
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.
Bei allen rechnerischen Aufmaße und zeichnerischen Skizzen sind die Liegenschaftsbezeichnungen des Kreises Gütersloh unbedingt einzuhalten. Eigenständige fortlaufende Nummerierungen werden zur Abrechnung nicht anerkannt. Die Positionsbezeichnungen der Leistungsbeschreibung sind chronologisch zu übernehmen. Alle Aufmaßunterlagen und Tagelohnnachweise müssen im Original vorgelegt und vom Auftragnehmer unterzeichnet sein! Nachträge müssen mit "N" gekennzeichnet werden und am Ende der Rechnung angeordnet sein
( TAB ) Fliesen- / Plattenarbeiten
TECHNISCHE AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG ( TAB )
FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN
1. Für die nachstehend beschriebenen Leistungen gelten:
Alle DIN-Vorschriften, Herstellerbestimmungen, Verordnungen, Richtlinien etc. die für die geforderte Leistung in Frage kommen, in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
1.1. Leistungen
Sämtlich beschriebenen Leistungspositionen verstehen sich einschl. Lieferung und Montage in fertiger Arbeit.
2. Güte der Boden- und Wandfliesen entspricht der Qualitätsnorm "1. Sortierung".
3. Fugenteilung der Wand- und Bodenflächen nach Anordung unter Berücksichtigung der gegebenen Installationsauslässe und / oder der Fliesenpläne, Verschnitt ist in den Einheitspreisen enthalten.
4. Verlege- und / oder Ansatzmörtel entspricht der Mörtelgruppe III nach DIN V 18580/ DIN EN 998-2.
5. Bei Vorgabe des Material-Einkaufpreises erfolgt Abrechnung zum nachgewiesenen Materialwert. Der Angebotspreis beinhaltet Zuschlag, Verschnitt und Transport zur Verwendungsstelle.
6. Alternativen zu den Fabrikatsvorgaben sind zugelassen, sofern Gleichwertigkeit in Farbe, Form, Oberflächenstruktur, Materialgüte und Abmessung vom Bieter nachgewiesen wird.
7. Rutschsicherheit
Wenn in den Einzelpositionen nichts anderes benannt ist, ist die Rutschsicherheit von Bodenfliesen Klasse R9 geforderter Mindeststandart
8. DOKUMENTATION
Spätestens zur Abnahme ist für sämtliches verwendetes Material die Angabe der Produktbezeichnung, des Herstellers, Farbangaben, Prüfzeugnisse, Zulassungen etc. in elektronischer Form (pdf) vorzulegen.
( TAB ) Abdichtungsarbeiten
TECHNISCHE AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG ( TAB ) Abdichtungsarbeiten
1. Für die nachstehend beschriebenen Leistungen gelten:
Alle DIN-Vorschriften, Herstellerbestimmungen, Verordnungen, Richtlinien etc. die für die geforderte Leistung in Frage kommen, in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Sowie alle weiteren DIN- Vorschriften, die für die geforderte Leistung in Frage kommen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
2. Leistungen
Sämtlich beschriebenen Leistungspositionen verstehen sich einschl. Lieferung und Montage in fertiger Arbeit.
3. DOKUMENTATION
Spätestens zur Abnahme ist für sämtliches verwendetes Material die Angabe der Produktbezeichnung, des Herstellers, Farbangaben, Prüfzeugnisse, Zulassungen etc. in elektronischer Form (pdf) vorzulegen.
PROJEKTHINWEIS
HINWEIS :
Soweit in den einzelnen Leistungspositionen nicht anderslautend beschrieben gilt für sämtliche Fliesen / Plattenarbeiten
Bodenfliesen / -platten
Belastungsgruppe : gem. DIN EN ISO 10545-7
4 hohe Beanspruchung
Farbe : braun, NCS S 5005 Y50R
gem. Freigabe AG
Oberfläche:
matt
Format :
ca. 600 x 600 x 8 mm / R9
ca. 300 x 300 x 8 mm / R10+R11
Optik : leicht gesprenkelt,
Farbe beige / braun
Fugenbild : Kreuzfuge
Rutschhemmung: R9 / R10 / R11
Beläge unterschiedlicher Rutschklassen müssen aus dem gleichen Sortiment / Reihe stammen
Angebotenes Fabrikat '....................................................'
vom Bieter einzutragen
Fahrzeug- / Waschhalle:
Belastungsgruppe : gem. DIN EN ISO 10545-7
5 höchste Beanspruchung
Farbe : braun/ anthrazit
gem. Freigabe AG
Oberfläche:
matt
Format :
ca.200 x 200 x 15 mm
Optik : leicht gesprenkelt,
Farbe, beige / anthrazit
Fugenbild : Kreuzfuge
Rutschhemmung: R10 / R11 / R12 V4
Beläge unterschiedlicher Rutschklassen müssen aus dem gleichen Sortiment / Reihe stammen
Angebotenes Fabrikat '....................................................'
vom Bieter einzutragen
Wandfliesen
Farbe : creme weiß, NCS S 1005 Y10R
gem. Freigabe AG
Oberfläche:
glasiert / matt
Format :
ca. 300 x 600 x 6 mm
ca. 200 x 200 x 6 mm
Optik : Uni cremeweiss
Fugenbild : Kreuzfuge
Es sind zur Bemusterungen gem. Positionsvorgaben Platten / Fliesen unterschiedlicher Hersteller vorzulegen.
Angebotenes Fabrikat '....................................................'
vom Bieter einzutragen
HINWEIS
Die Fliesenpläne sind Bestandteil der Ausschreibung.
Plannummer: S.05.BS.x.0.1
S.05.DE.x.F.1
S.05.DE.x.F.2
Bodenfliesen Nebengebäude
VORARBEITEN
Reinigung der Estrichflächen von geringen Verschmut-
zungen wie z.B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, einschl. maschinellem Bürsten oder Anschleifen und Absaugen. Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.
Reinigen des Untergrundes
Überstehende Randstreifen aus Polystyrolschaum oder
Mineralwollematerial bodengleich abschneiden, einschl. Entfernen des anfallenden Abfalls.
Wandrandstreifen entfernen
für poröse Estrichfläche
Ausführung nach besonderer Anordnung
Tiefgrundierung
ABDICHTUNGSARBEITEN
Liefern und Abdichten des Untergrundes gegen Feuchtigkeit im Verbund mit Bodenbelag, im Dünnbettverfahren, mit Kunststoff-Zement-Mörtel-Kombination CM DIN EN 14891.
Wassereinwirkungsklasse : W2-I
Untergrund abdichten / W2-I / Kunststoff-Zem.-Mörtel / Boden
Liefern und Abdichten des Untergrundes gegen Feuchtigkeit im Verbund mit Wandbelag, im Dünnbettverfahren, mit Kunststoff-Zement-Mörtel-Kombination CM DIN EN 14891.
Wassereinwirkungsklasse : W2-I
Einsatzort: Duschen, Waschhalle, WC- schwarz
Untergrund abdichten / W2-I / Kunststoff-Zem.-Mörtel / Wand
Dichtbandeinlage liefern und gem. Herstellerforschriften in Verbundabdichtung einbauen.
Anschlussfugen, Übergänge Wand / Boden, Wand / Wand, Dehnungsfugen
Dichtband muss zum System der Verbundabdichtung passen.
Breite min. 180 mm.
Dichtbandeinlage / Vliesgewebe / 180
zur vorbeschriebenen Dichbandeinlage, für das Herstellen von 3-dimensionalen Ecken
ZULAGE / Ecken
Verbundabdichtung an Bodenablauf mit Flansch anschließen mit Manschette.
Verbundabdichtung an Bodenablauf Manschette
liefern und dauerhaft, elastisch, wasserundurchlässig in das Abdichtungssystem einbinden
inkl. Dichtmanschette
Dichtmanschette / Rohrdurchdringungen
BODENFLIESEN
Die Verlegung der Feinsteinzeugbeläge hat entsprechend den Vorschriften des Herstellers der Platten und des Klebers nach DIN 18157 zu erfolgen. Für die Verfugung ist ein elastisch und wasserabweisend eingestellter, kunstharzvergüteter Fugenmörtel vorzusehen, Fugenbreite nach DIN 18352, Ziffer 3.4. Verlegung erfolgt grundsätzlich mit durchlaufendem Fugenschnitt und Kreuzfuge. Alle Plattenschnitte sind in den Einheitspreisen enthalten. Als Dünnbettmörtel ist ein für Feinsteinzeug geeigneter Kleber zu verwenden.
HINWEIS :
Bodenbelag aus trockengepressten Fliesen/Platten, kalibriert, liefern und verlegen
Verlegeart:
Dünnbett einschl. erforderlicher
Untergrundbehandlung
Kleber:
zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN
12004-1, Klasse 2 T E S1 (erhöhte Anforderungen, verringertes Abrutschen, verlängerte offene Zeit, verformbar),
Verfugen: durch Einschlämmen mit farbig angepassten Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888,
Untergrund:
Zementestrich
Material:
Feinsteinzeug / frostbeständig
Trittsicherheit:
R9 / A
Formgebung: Verfahren B
Wasseraufnahme: Gruppe I
Belastungsgruppe: s. Projekthinweis
Farbe:
s. Projekthinweis
Oberfläche:
s. Projekthinweis
Format:
s. Projekthinweis
Materialstärke:
ca. 8 mm
Es sind zur Bemusterungen gem. Positionsvorgaben Platten unterschiedlicher Hersteller vorzulegen.
Bodenbelag / Feinsteinzeug / R9 A
Format gem. Projekthinweis
wie vor, jedoch / Trittsicherheit R10 A
Format gem. Projekthinweis
wie vor, jedoch / Trittsicherheit R11/B
Anarbeiten des Bodenbelags der Vorpositionen
an Bodenablauf
Anarbeiten Bodenablauf
liefern und herstellen von Elastischer Fuge
Material : Silicon, einschl. Primerstrich.
Farbton : nach Wahl AG
Fugenquerschnitt : ca. 10 / 10 mm
Elastische Fugenversiegelung Boden
liefern und herstellen von Dreiecksfuge
Material : Silicon, einschl. Primerstrich.
Farbton : nach Wahl AG
Fugenquerschnitt : ca. 8 / 8 mm
Elastische Fugenversiegelung Boden / Wand
liefern und herstellen von Dreiecksfuge
Material : Silicon, einschl. Primerstrich.
Farbton : nach Wahl AG
Fugenquerschnitt : ca. 8 / 8 mm
Elastische Fugenversiegelung Wand / Wand
Silicon, einschl. Primerstrich.
Farbton : nach Wahl AG
Abrechnung erfolgt je Zarge
Fugenversiegelung / Türzarge
im Bodenbelag für unterschiedliche Belaghöhen und/oder
Belagwechsel, unterschiedliche Einzellängen,
Befestigungsschenkel ca. 25 mm breit, mit Kontaktkleber
standfest auf Untergrund befestigt
Material: Edelstahl,
Winkelprofil: 30/12
Übergangsprofil 30/12
aus dem Material des Bodenbelags
Sockelfliese 80 mm
aus dem Material des nachfolgend beschriebenen Wandbelags
Sockelfliese 80 mm
Liefern von Bodenfliesen wie in Position Bodenfliesen als Reservefliesen,
Nennmaß: 60 x 60 cm
Reservefliesen / Boden
Bodenfliese Fahrzeug- und Waschhalle
Alle nachfolgend beschriebenen Bodenfliesen-/ Platten müssen optisch die gleiche Farbe und Struktur aufweisen, unabhängig von der Rutschhemmklasse ( R10 bis R12) und Verlegeart.
gem. Projekthinweis
Hinweis zu Bodenfliesen
Bodenbelag aus trockengepressten Fliesen/Platten, kalibriert, liefern und verlegen
Verlegeart:
Dünnbett einschl. erforderlicher
Untergrundbehandlung
Kleber:
zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN
12004-1, Klasse 2 T E S1 (erhöhte
Anforderungen, verringertes Abrutschen,
verlängerte offene Zeit, verformbar),
Verfugen: durch Einschlämmen mit farbig angepassten Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888,
Untergrund:
vorhandener Zementestrich
Material:
Feinsteinzeug / frostbeständig
Trittsicherheit:
R11
Formgebung: Verfahren B
Wasseraufnahme: Gruppe I
Belastungsgruppe: s. Projekthinweis
Farbe:
s. Projekthinweis
Oberfläche:
s. Projekthinweis
Format:
s. Projekthinweis
Materialstärke:
ca. 14 mm
Es sind zur Bemusterungen gem. Positionsvorgaben Platten unterschiedlicher Hersteller vorzulegen.
Bodenbelag / Feinsteinzeug / R11 / 200x200x14
Inkl. Verdrängungsfaktor V4
wie vor, jedoch / Trittsicherheit R12 V4
Format gem. Projekthinweis
wie vor, jedoch / Trittsicherheit R10 A
nachfolgend beschriebene Fliese in hellbeige gesprenkelt zur Parkplatzmarkierung verlegen. passend zur jeweiligen Bodenfliese
Streifenbreite : ca. 15 cm
Länge: ca. 8.00 m
Fahrzeug- und Waschhalle
Hinweis Parkplatzmarkierung
liefern und herstellen, Fliesen der Vorposition im Wechsel mit hellbeige gesprenkelt Fliese als Parkplatzmarkierung verlegen. passend zur jeweiligen Bodenfliese
Streifenbreite : ca. 15 cm
Länge: ca. 8.00 m
Fahrzeug- und Waschhalle
Zulage Läuferschicht 150/200 mm Parkplatzmarkierung
Anarbeiten des vorab beschriebenen Bodenbelags mit keramischem Belag an Entwässerungsrinne
Rinnenlänge: bis ca. 6 m
Abmessung entwässerungsrinne
Länge: ca. 6000 mm
Breite: ca. 150 mm
Anarbeiten / Entwässerungsrinne
Randfuge im Bodenbelag, gemäß ZDB-Merkblatt Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten, DIN EN 15651-4, IVD-Merkblatt Nr. 1, Fugenbreite 10 mm, Fugentiefe 10 mm, ausbilden und füllen, mit elastischem Fugendichtstoff Typ PW Industrieverband Dichtstoffe IVD-Merkblatt Nr. 1, Volumenschwund kleiner gleich 5 %, zulässige Gesamtverformung 12,5 %, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1.
Randfuge / Boden / elast.Fugendichtstoff
liefern und anbringen auf Putz/Sichtbeton/GK im Dünnbett, mit 5 mm Abstand zum Bodenbelag, Material entsprechend dem vorbeschriebenen Bodenbelag.
Einschl. Verfugung gem. Vorposition
Format : ca. 200 x 80 x 14 mm
Sockelleiste / 200x70x14 / Bodenbelag
Wandfliesen
liefern und verlegen von keramischen Fliesen / Platten gem. DIN EN 14411, verfugen durch Einschlämmen mit kunststoffvergütetem Zementmörtel
Verlegeart: Dünnbett einschl. erforderlicher
Untergrundbehandlung
Untergrund: Putz bzw. GK
Material: keram. Steingut
Oberfläche: s. Projekthinweis
Farbe: s. Projekthinweis
Fugenfarbe: Wahl AG
Formgebung: Verfahren A
Wasseraufnahme: Gruppe I
Format: s. Projekthinweis
Stärke: ca. 6 mm
Wandbekleidung / Steingut
wie vor, jedoch / Format 200/200
Silicon, einschl. Primeranstrich
Farbe: nach Wahl AG
Fugenquerschnitt: ca. 8 / 8 mm
Fugenversiegelung / Wandbekleidung
liefern und herstellen von Dreiecksfuge
Material : Silicon, einschl. Primerstrich.
Farbton : nach Wahl AG
Fugenquerschnitt : ca. 8 / 8 mm
Elastische Fugenversiegelung Wand / Wand
zur Wandbekleidung für Öffnung für UP-Dosen,
Rohrdurchführungen etc. in Wandbekleidungen
Herstellen von Öffnungen
Wandspiegel flächenbündig in Fliesenebene einsetzen incl. Spiegelklebemittel einschl. Versiegelung der Anschlussfuge mit Silicon
Glasstärke: 6 mm ESG mit Kantenschliff
Abmessung: 60/60cm
Wandspiegel 60/60
Liefern von Wandfliesen wie in Position Wandfliesen als Reservefliesen,
Nennmaß 30 x 60 cm,
Reservefliesen / Wand
Fensterbänke
Überstand zur Rohbauwand ca.15 mm,
einschl. Ausgleichsmörtel und Einputzen mit
Kalkzementputz,
Material: Feinkorn, weiß / beige bzw. Wahl AG
Sichtfläche:
geschliffen und poliert, Oberfläche,
Vorderkante, und 2 Köpfe ca. 60 mm,
Korn 220
Fensterbankdicke: 20 mm
Breite: ca. 200 mm
Einzellängen bis: ca. 2400 mm
Innenfensterbänke/ Werkstein / 20mm
liefern und herstellen von Dreiecksfuge
Material : Silicon, einschl. Primerstrich.
Farbton : nach Wahl AG
Fugenquerschnitt : ca. 8 / 8 mm
Elastische Fugenversiegelung
Stundenlohnarbeiten
HINWEIS
Stundenlohnarbeiten
1. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter und Helfer sind für unvorhergesehene und besondere Arbeiten vorgesehen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung durchgeführt werden. Tagelohnbescheinigungen sind täglich auszustellen und dem Bauleiter spätestens dem der Arbeiten folgenden Besuchstermin zur Prüfung und Unterzeichnung vorzulegen. Stundenlohnbescheinigungen werden nur im Original und unterzeichnet anerkannt. Aus den Bescheinigungen müssen eindeutig hervorgehen:
- Name und Berufsbezeichnung des Ausführenden
- die Art der geleisteten Arbeiten und
Ausführungsdatum
- die aufgewandten Stunden und
- die verwendeten Materialien
2. Stellt sich bei der Rechnungsprüfung heraus, daß die im Stundenlohn abgerechnete Leistung bereits bei Vertragsleistung berücksichtigt ist oder zu deren Nebenleistung gehört, so erfolgt keine Vergütung, auch wenn der Stundenlohnnachweis von der Bauleitung bestätigt ist.
3. Die Einheitspreise der Stundenlohnarbeiten sind Festpreise und müssen alle Geschäftskosten, Risiken für Gewinn und Verlust, Auslösungen, Kilometergeld und Spesen, etc. enthalten.
HINWEIS Stundenlohnarbeiten
Verrechnungssatz einschl. aller Gemeinkostenzuschläge,
Auslösung u. dergl. für unvorhergesehene Arbeiten nach
Anordnung und zum gesonderten Nachweis
Stundensatz Facharbeiter
Verrechnungssatz einschl. aller Gemeinkostenzuschläge,
Auslösung u. dergl. für unvorhergesehene Arbeiten nach
Anordnung und zum gesonderten Nachweis
Stundensatz Helfer