3.32021-052026-10-09Build 6.1.2509.15ARCHITEXT Pallas®ZAUHAUFEUHauptfeuerwache Feuerwehrstraße2027_Zaunertüchtigung_FeuerwehrhauptwacheEUREuro83EUREuroStadt Braunschweig FB Stadtgrün 67.22Willy-Brandt-Platz 1338102BraunschweigNeue GruppeAllgemeine und zusätzliche VertragsbedingungenVORBEMERKUNGEN Allgemeine und zusätzliche Vertragsbedingungen
Die Vorbemerkungen gelten zugleich als Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und der VOB, Teil C, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) 18299 - Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art in der aktuell gültigen Fassung.
Die Durchführung aller Arbeiten hat grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der VOB und die für die im Leistungsverzeichnis angeführten Gewerke geltenden DIN 18915 - DIN 18920, ZTV-Baumpflege, RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) in ihrer jeweils neuesten Fassung. Die Beweissicherung des Zustands des Geländes obliegt dem AN und ist auf gesondertes Verlangen durch den AN mit dem AG zusammen durchzuführen.
Der AN hat unentgeltlich einen Bauzeitenplan der Bauleitung vorzulegen und schriftlich genehmigen zu lassen. Dieser ist rechtlich bindender Vertragsbestandteil.
Der AN hat während der Bauzeit fortlaufend Bautagesberichte zu führen und diese dem AG unaufgefordert zur Abzeichnung wöchentlich vorzulegen.
Der AN hat die geforderte Verdichtung durch Plattendruckversuche nachzuweisen (Eigenüberwachungsprüfungen gern. ZTVE). Anzahl und Vergütung gem. ZTV E. Bei den Plattendruckversuchen darf der Grenzwert des Verhältnisses von Ev2 zu Ev1 den Wert 2,2 nicht übersteigen. Die Kosten für die Eigenüberwachung der Plattendruckversuche ist mit in die Positionen einzukalkulieren.
Baustelleneinrichtung, -vorhaltung, -abbau, Materiallagerflächen, Baustellenverkehr Flächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerflächen stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Diese sind vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen durch den Auftragnehmenden (AN) mit der Auftraggeberin (AG) abzuklären. Baustofflagerung und Bauschuttablage sind nach den Erfordernissen des Bauablaufes auf das geringst mögliche Maß zu beschränken. Sollten darüber hinausgehende Lagerplätze für den AN erforderlich werden, hat der AN diese auf eigene Kosten zu beschaffen, zu unterhalten und diese zu räumen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der AN hat nach Beendigung der Baumaßnahme den ursprünglichen Zustand der in Anspruch genommenen Flächen auf eigene Kosten wieder herzustellen. Schäden an überfahrenen Flächen (vorh. Pflaster, Borde, Grundstücksmauern, Rasenflächen etc.) sowie Beschädigungen an Gebäuden und Einrichtungen sind vom AN nach Abschluss der Arbeiten auf dessen Kosten zu beseitigen. Verunreinigungen der angrenzenden Flächen durch die Bautätigkeit des AN sind durch ihn in Eigenregie täglich zu beseitigen, spätestens am Ende des Arbeitstages. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Der Einsatz von Stahlbürsten ist untersagt. Das Einmessen und Abstecken der Baumaßnahme ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Absicherung der Baustelle Die Sicherung der Baustelle obliegt dem AN (s. RSA 95 und ZTV-SA 97 bzw. in der jeweils gültigen Fassung). Alle Maschinen und Materialien müssen täglich vor Verlassen der Baustelle gegen eine unsachgemäße Benutzung gesichert werden.
Für die ordnungsgemäße Baustellenabsicherung während der Arbeiten ist ausschließlich der AN verantwortlich. Absperrungen gemäß ZTV-SA werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einzelpreise (EP) mit einzukalkulieren.
Die Baustellenbereiche sind so abzusichern, dass keine Person in bearbeitenden Bereichen verletzt wird. Die Materialanlieferung und Lagerung haben so zu erfolgen, dass keine Gefährdung für Dritte erfolgen kann. Auf Fuß- und Radverkehr im Bereich der Baustellenzufahrt ist besonders Rücksicht zu nehmen! Eine Gefährdung von spielenden Kindern, Zufußgehenden, Radfahrenden etc. durch lagernde Materialien, Baumaschinen und durch die Bauausführung ist unbedingt zu vermeiden und auszuschließen. Bei der Ausführung von Leistungen in Angrenzung an öffentliche Straßen sind sämtliche Gesetze und Vorschriften zur Verkehrssicherheit der Baustellen zu beachten. Die Zuwege zum Objekt sind während der jeweiligen Bauarbeiten in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dem AN obliegen alle erforderlichen Sicherungs-, Absperr- und Reinigungsmaßnahmen. Während der gesamten Bauzeit sind Rettungswege ständig frei zu halten. Dies gilt auch außerhalb der Arbeitszeiten (Nacht und Wochenende). Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Die erforderlichen Verkehrsbehördlichen Genehmigungen sind vor Ausführung der Leistungen bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Braunschweig zu beantragen. Tel. 0531 / 470-4254 E-Mail: baustellensicherung@braunschweig.de Die Kosten für eventuell erforderliche Verkehrsbehördliche Genehmigungen und deren Durchführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Verkehrsschilder u. Leiteinrichtungen sowie Absperrungen dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder verändert werden.
Leitungsauskünfte und Kampfmittel Der AN hat vor Beginn der Arbeiten die Bestandspläne, sämtlicher in Frage kommender Versorgungsträger zu beschaffen, bzw. sich örtlich einweisen zu lassen und sich über die Lage von Leitungen, Kanälen und Schächten zu informieren. Ggf. erforderliche Erlaubnisscheine sind bei den zuständigen Versorgungsträgern einzuholen. Die entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Teilleistung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Evtl. entstehende Schäden durch Missachtung gehen zu Lasten des AN.
Bei Auffinden archäologischer Artefakte oder Kampfmittel sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die Bauleitung unverzüglich zu Informieren. Für die Weiterführung der Bauarbeiten ist die schriftliche Genehmigung des AG bzw. der Bauleitung abzuwarten.
Im gesamten Stadtgebiet Braunschweigs ist grundsätzlich mit Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg zu rechnen. Bei Verdacht auf vorhandene Kampfmittel ist eine Bauaushubüberwachung (baubegleitende Maßnahme bei den Auskofferungsarbeiten) erforderlich. Aus Fundsituationen entstehende Bauunterbrechungen sind durch den AN hinzunehmen und werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten für die Bauaushubüberwachung trägt der AG.
Baumbestand, Erd- und Oberbodenarbeiten Der vorhandene Baumbestand ist schonend zu behandeln und gemäß einschlägigen FLL-Richtlinien und der DIN 18920 zu schützen. Sollten trotzdem bei den Baumaßnahmen Schäden an den vorhandenen Gehölzen entstehen, so sind diese gemäß der ZTV-Baumpflege auf Kosten des AN fachgerecht zu versorgen. Dies gilt auch für den Baumbestand auf Baustelleneinrichtungsflächen.
Die Befahrung und Materiallagerung im gesamten Bereich von Grünanlagen, insbesondere unter dem gesamten unbefestigten Bereich von Baumkronen (Kronentraufe +1,50m) ist untersagt. Bodenverdichtungen sind unbedingt zu vermeiden. Radlader und Grader sind mit Niederdruckreifen auszurüsten.
Auskofferungen unterhalb von Baumkronen - auch in befestigten Flächen - sind nur mithilfe verletzungsfreier Techniken (Druckluft, Spülung, Saugbagger, vorsichtige Handschachtung) gestattet. Die technische Durchführung wird von FB 67 während der Bauarbeiten festgelegt. Offene Wurzelräume sind umgehend und dauerhaft gegen Austrocknung zu schützen. Sämtliche erforderliche Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen sind vom Verursacher zu tragen.
Vorgefundene Wurzeln sind vollständig zu belassen und nicht abzuschneiden. Das Nachschneiden verletzter oder störender Wurzeln sowie das Herstellen von erforderlichen Lichtraumprofilen ist nur nach vorheriger Absprache mit FB 67 gestattet und fachgerecht durchzuführen.
Bei Zuwiderhandlung ist mit Regressansprüchen zu rechnen. Auf Kosten des Verursachers sind u.a. entsprechend Trassen und Gruben wieder zu öffnen, Gutachten zu erstellen und die daraus resultierenden Konsequenzen vollumfänglich zu tragen.
Sollte sich während der Baumaßnahme herausstellen, dass die Auflagen bzw. die entsprechenden Positionen nicht fachgerecht umgesetzt werden, wird - um sicherzustellen, dass die Bäume den geringstmöglichen Schaden durch die Bauarbeiten davontragen - vor Fortsetzung der Arbeiten ein externer Gutachter hinzugezogen. Hieraus resultierende Bauunterbrechungen gehen zu Lasten des AN. Die Bauüberwachung wird von diesem Zeitpunkt an bei allen Ausschachtungsarbeiten unter Baumkronen anwesend sein. Der Einsatz einer Bauüberwachung kann ebenfalls aus entsprechenden baulichen Umständen heraus und nach Vorgaben des AG erforderlich werden.
Leistungsumfang Das Angebot versteht sich als komplette, gebrauchsfertige Leistung. Insbesondere sind mit den Einheitspreisen folgende Leistungen abgegolten: - fachgerechte Ausführung der Arbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten/-leistungen und Prüfung sämtlicher Materialien. - Mustervorlage - Technische Bearbeitung (Bestandsaufnahme, Aufmaß vor Ort, Klärung der Einbausituation etc.)
Kalkulation Die Einheitspreise sowie das Herstellen von Leistungen in den jeweiligen Einzel-Positionen erfassen alle Lieferungen, Haupt- und Nebenleistungen, sämtliche Lkw, Maschinen, Geräte etc., das Verladen, An- und Abtransport und Kosten und Nebenkosten, die zur zeichnungs- und funktionsgemäßen Fertigstellung, der in den nachstehenden Positionen beschriebenen Leistungen erforderlich sind. Sämtliche Lkw, Maschinen, Geräte etc., die für die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten erforderlich sind, sind vom AN zu stellen. Ortsbesichtigungen sind zur Preisbildung dringend zu empfehlen. Ein nachträgliches Einfordern von Zusatzleistungen bei der Durchführung der Leistung z. B. für Wege- und Rüstzeiten bzw. für den Einsatz von nicht kalkulierten Maschinen, Geräten oder Fahrzeugen wird nicht anerkannt. Diesbezügliche Nachtragsforderungen werden ausgeschlossen.
Baustoffe / Bauteile Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs-/Güteschutzgemeinschaft vorliegt. Auf Verlangen des Bauherrn hat der AN den Nachweis für die Güte der Baustoffe und der eingebauten Teile kostenfrei zu erbringen. Kommt der AN der Aufforderung zum Gütenachweis nicht nach, so ist der AG berechtigt, Gutachten oder Prüfzeugnisse einzuholen. Die Kosten hierfür werden von den Zwischen- und Endrechnungen abgesetzt.
Sämtliche eingebaute Materialien sind zusätzlich anhand von Lieferscheinen nachzuweisen.
Für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind alle erforderlichen Stoffe, Bauteile, Bauelemente und Materialien zu liefern, sofern es nicht ausdrücklich in der Position erwähnt wird, dass diese bauseits gestellt werden.
Anfallende, nicht mehr verwertbare Stoffe sind an dem Tag, an dem sie anfallen, ohne Zwischenlagerung zu entfernen.
Der AN hat dem AG sämtliche Eignungsprüfungen, die im Leistungsverzeichnis gefordert werden, vorzulegen. Dies gilt gleichermaßen für die verwendeten Baustoffe, deren Eignung vor Einbau nachzuweisen ist, als auch für die Verdichtungsnachweise und Kontrollen fachgerechter Ausführung.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Beginn der Arbeiten Muster von den zu verbauenden Materialien/Einbauteilen ohne besondere Vergütung vorzulegen.
Mitarbeiter und deren kontinuierlicher Einsatz Der AN hat sein Angebot so zu kalkulieren, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der AN hat für die gesamte Zeit der Auftragserledigung eine deutschsprechende Bauleitung sowie eine/n Vorarbeiter/in zu benennen. Der/Die Vorarbeiter/in jeder Kolonne muss eine dem Gewerk der Baumaßnahme entsprechende erfahrene, gelernte Fachkraft sein. Dies ist auf Verlangen des AGs nachzuweisen. Eine ausreichende Entscheidungsbefugnis der Bauleitung bzw. einer kurzfristigen Abstimmung mit der Geschäftsleitung z.B. für den zusätzlichen Einsatz von Mitarbeitern oder Kolonnen wird vorausgesetzt. Vorarbeiter/in und Bauleiter/in müssen für den AG zu den üblichen Geschäftszeiten an Werktagen per Mobiltelefon erreichbar sein. Der AN bzw. eine bevollmächtigte Person muss innerhalb von spätestens drei Werktagen für einen Ortstermin in Braunschweig nach Vereinbarung zur Verfügung stehen. Mit Ausnahme von Urlaub und Krankheit hat der AN in der jeweiligen Kolonne immer dieselben Vorarbeitenden einzusetzen. Vertretungen müssen gewährleistet sein. Eine erneute Einweisung durch den AG erfolgt nicht.
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur mit Zustimmung und auf ausdrückliche Anordnung des AG auszuführen (mündlicher ggf. schriftlicher Arbeitsauftrag). Die Kolonnengröße ist in der Regel für Stundenlohnarbeiten auf zwei bis drei Arbeitskräfte zu begrenzen. Die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nur auf genauen Nachweis und sind von der Baustellenleitung zu schreiben und zu unterschreiben. Sie sind arbeitstäglich, jedoch spätestens 3 Tage nach Durchführung der Arbeiten zur Anerkennung vorzulegen. Bei Durchführung von nicht angeordneten oder nicht anerkannten Stundenlohnleistungen und verspäteter Vorlage von Stundenlohnzetteln ist die Bauleitung bzw. der AG nicht zur Anerkennung verpflichtet.
Auf dem Stundenlohnnachweis müssen aufgeführt sein: Name des Objektes, Ausführungsdatum, Datum des Arbeitsauftrages, vor den Namen der ausführenden Mitarbeitenden müssen die Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sein. Es ist viertelstundenweise auf- bzw. abzurunden. Der Einsatz von Transportern und Gemeinkostengeräten im Rahmen von Stundenlohnarbeiten wird nicht gesondert vergütet und ist über die Kalkulation der personellen Lohnstunden abgegolten.
Termine Mit der Auftragsvergabe sind die ausgeschriebenen Produkte/Spielgeräte und Ausstattungen unverzüglich bei den jeweiligen Herstellern zu bestellen. Die Bestellungen und deren Bestätigung sind dem AG innerhalb einer Kalenderwoche nach Auftragsvergabe zuzuleiten. Die Arbeiten sind möglichst ohne Unterbrechung und in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen.
Abrechnung und Massenermittlung Flächenangaben in m² werden ausschließlich über ein Flächenaufmaß nachgewiesen. Raummeterangaben in m³ sind bei Aushub- und Einbauarbeiten im Nivellement vorher/nachher zu ermitteln. Außerdem sind als Nachweis Wiege- und Transportscheine beizufügen. Die Lieferscheine sind der Bauüberwachung unaufgefordert zur Abzeichnung, spätestens 3 Tage nach der Materiallieferung, vorzulegen. Das gilt auch für Tonnageabrechnung mit dem angegebenen Umrechnungsfaktor.
Für eingebaute Materialien (Schüttgüter) werden im verdichteten Zustand folgende Umrechnungsfaktoren zugrunde gelegt:
Eingebautes zugeliefertes Material ist durch anerkannte Originallieferscheine nachzuweisen.
Steuerabzug Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Preisgleitklauseln (Lohn- oder Stoffgleitklauseln) werden nicht vereinbart.
Wartung von Ausstattungselementen Es sind im Rahmen der Herstellung alle notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, einschließlich des Nachziehens der Schrauben bzw. sämtlicher Verbindungsteile entsprechend Herstellerangaben nach Inbetriebnahme.
Übergabe Dokumentation Mindestens 14 Kalendertage vor Abnahme/ -übergabe sind die Dokumentationsunterlagen an den Auftraggeber digital im PDF-Format zu übergeben. Im Wesentlichen sind folgende Unterlagen zusammenzustellen:
- Vom Auftragnehmer gefertigte Werk- bzw. Montagepläne - Prüfzeugnisse und Produktnachweise - Abnahmebescheinigungen, Zulassungsbescheinigungen u. a. schriftliche Unterlagen gemäß den Anforderungen in den Leistungsbeschreibungen - Bauleiter- und Sachverständigenerklärungen - Produktdatenblätter, -nachweise aller eingebauten Materialien - Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung, Angaben zur Reinigung und Pflege
Arbeits- und Gesundheitsschutz Für die Veranlassung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist der AN selbst verantwortlich. Alle erforderlichen, sicherheitstechnischen Anforderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. U.a. sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu beachten. Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm sowie die Verordnung zur Durchführung des Emissionsschutzgesetzes (Lärmschutz bei Baumaschinen) sind unbedingt einzuhalten.
Umweltschutz Der AN ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und baustellenspezifischen Vorschriften, insbesondere - lmmissionsschutz (Luftreinhaltung und Lärmschutz) - Gewässerschutz (oberirdische Gewässer und Grundwasser) - Abfallbeseitigung (aufnehmen, befördern, behandeln und lagern) - Altölbeseitigung (sammeln, lagern, behandeln und entsorgen) zu befolgen.
Mit Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass die in der Ausschreibung genannten Fristen - soweit die Rahmenbedingungen es zulassen - eingehalten und die genannten Bedingungen anerkannt werden.
Normen und RichtlinienNORMEN UND RICHTLINIEN Auf folgende Normen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung wird insbesondere hingewiesen:
A: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung - VOB/C
B: ATV: ALLGEMEIN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN:
ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" ATV DIN 18300 "Erdarbeiten" ATV DIN 18303 "Verbauarbeiten" ATV DIN 18306 "Entwässerungskanalarbeiten" ATV DIN 18315 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindemittel" ATV DIN 18317 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt" ATV DIN 18318 "Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen" ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten" ATV DIN 18326 "Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen" ATV DIN 18384 "Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen" ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten"
C: Deutsches Institut für Normen e.V. ( DIN)
SPIELPLÄTZE UND FREIZEITANLAGEN DIN EN 1176 "Spielplätze“ DIN EN 1177 "Stoßdämpfende Spielplatzböden" DIN 18034-1 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ DIN EN 16630 „Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich“ DIN EN 16899 „Sport- und Freizeitanlagen - Parkoureinrichtungen“ DIN EN 14974 „Skateparks - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“
ENTWÄSSERUNG DIN 4045 Abwassertechnik - Grundbegriffe DIN EN 1610 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
GARTEN UND LANDSCHAFTSBAU DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen- und Saatarbeiten DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau- Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen- Sicherung durch Ansaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nichtlebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege) DIN 18920 Vegetationstechnik m Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
WASSERVERSORGUNGSSYSTEME DIN EN 805: Wasserversorgung Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden DIN EN 806: Technische Regeln für Trinkwasser-Installation DIN 1988: Technische Regeln für Trinkwasser-Installation, nationale Ergänzung zur DIN EN 806
D: Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen ZTVE-STB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (aktuelle Fassung)
E: Mitgeltende Normen und Regeln
GARTEN UND LANDSCHAFTSBAU FLL Regelwerke Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
- Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege
- Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
-Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von Wassergebundenen Wegen, 2007
FGSV 293/4 RAS-LP 4 - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) - Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
WASSERVERSORGUNGSSYSTEME DVGW-Arbeitsblatt W 570: "Armaturen für die Trinkwasser-Installation" DVGW-Arbeitsblatt W 270: "Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich" KTW- Leitlinien des Umweltbundesamtes Liste "Trinkwasserhygienisch geeignete metallene Werkstoffe" des Umweltbundesamtes
ABFALLENTSORGUNG Auf folgende Normen wird hingewiesen. - Auf die aktuelle AVV Abfallverzeichnis Verordnung wird hingewiesen. -Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die Bewirtschaftung u.a. von bestimmten Bau und Abbruchabfällen. Dies umfasst insbesondere die Erfassung, Vorbehandlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung dieser Abfälle.
Die AwSV dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen (§ 1 Abs. 1 AwSV).
RuVA-StB 01-2005 - Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie - die Verwertung von Ausbauasphalten im Straßenbau" - Erlass des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 1.06.2010 (Az.: 42.2-31133/1), mit dem diese in Abstimmung mit dem niedersächsischen Umweltministerium für den Geschäftsbereich der NLStBV eingeführt worden ist. Dieser Erlass enthält Hinweise zur Anwendung der RuVA-StB 01-2005.
Handreichung - Qualifizierte Entsorgung von mineralischen Abfällen im Straßenbau (Kurzfassung - Februar 2014) Auszug aus Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Handreichung - Qualifizierte Entsorgung von mineralischen Abfällen im Straßenbau Kurzfassung - Februar 2014
202622092027_Zaunertüchtigung2026-09-22AllTxtBoQLevelAbschnitt2YesBoQLevelUnterabschnitt2YesItemPosition4YesIndexIndex1No4LohnkostenStoffkostenMaterialkostenSonstige KostenCY104cost group DIN 276-06DIN276/2006CY105work categoryLBCY106cost group DIN 276-93DIN276/1993Hinweise & Baubeschreibung
Anschrift der Baustelle Feuerwehrhauptwache, Feuerwehrstraße 11-12, 38114 Braunschweig
Baustellenzufahrt über Tunicastraße und Im Hasenwinkel
Bauwasser & -strom
Baubeschreibung An der Feuerwehrhauptwache, Feuerwehrstraße 11-12 ist die Zaunanlage zu ertüchtigen.
Örtliche Bauleitung (VOB/B § 4): Die Bauleitung obliegt dem FB 67, Stelle 67.22 der Stadt Braunschweig. Die Stadt Braunschweig behält sich als Bauherrin vor, die Bauleitung an eine/n Bevollmächtigte/n zu übertragen.
Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen.Hinweise & BaubeschreibungBaustelleneinrichtungBaustelleneinrichtungYes1.000psch Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle, An- und Abtransport sämtlicher Geräte und Maschinen sowie Anfahrtskosten des Personals über die gesamte Baustellendauer. Das Einmessen und Abstecken der Baumaßnahme ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet.
Es sind ggf. verkehrsbehördliche Genehmigungen erforderlich, deren Einholungen in den Einheitspreis mit einzukalkulieren sind und nicht gesondert vergütet werdenBaustelleneinrichtung: Einrichten und Räumen der Baustelle100.000mMobilen Bauzaun liefern mit Betonblockfußteilen und Zaunfeldern aus Rundrohr mit Maschen oder Gittergeflechtfüllung, oberer Querriegel bündig mit Gittergeflechtführung; Höhe: mind. 2,00 m, auf unbefestigtem Untergrund aufstellen, während der Bauzeit unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten abbauen und abfahren. Mobilen Bauzaun aufstellenVorbereitende ArbeitenAbbruch100.000m²Gehölze, Höhe bis 200 cm, roden, laden und nachweislich der Verwertung zuführen.Gehölze Roden100.000m²Zauntrasse freischneiden,. Gehölze(Sämlinge) bis circa 4m Höhe.
Anfallendes Material laden und nachweislich der Verwertung zuführen. Zauntrasse freischneiden67.000mVorhandenen Stabmattenzaun, Höhe 1030 mm, inkl.der Pfosten und deren Fundamentierung, demontieren, laden und nachweislich der Verwertung zuführen.Stabmattenzaun1.000StAusbau des Beschädigten Torflügel
Rücktransport/Entsorgung Torflügel
Verladen und Abtransport alter Torflügel
Fachgerechte Entsorgung alter Torflügel
Neuanlieferung neuer TorflügelAusbau Torflügel1.000StVorhandene Gehtür mit Doppelstabfüllung, Höhe 1430 mm, Breite 1000 mm, inkl. der Pfosten und deren Fundamentierung, demontieren und nachweislich entsorgen.Gehtür1.000StVorhandenes Stahltor, lichte Weite 5000 mm, Höhe 1800 mm, demontieren, laden und nachweislich der Verwertung zuführen.Stahltor1.000StVorhandenes Stahltor, lichte Weite 6000 mm, Höhe 1600 mm, demontieren, laden und nachweislich der Verwertung zuführen.Stahltor85.000mVorhandener Einzelstabzaun, Höhe circa 1000 mm, auf einer Klinkermauer verbaut, demontieren/abschneiden, laden und nachweislich der Verwertung zuführen.Einzelstabzaun3.000StVorhandene Klinkerpfeiler, Höhe 2300 mm, Breite 500 mm, Tiefe 500 mm, inkl. Fundamentierung abbrechen, laden und nachweislich der Verwertung zuführen.Klinkerpfeiler110.000mKlinkermauer, mittlere Höhe 850 mm, Tiefe 400 mm, inkl. der Mauerabdeckung und der Fundamentierung abbrechen, laden und nachweislich der Verwertung zuführen.KlinkermauerZaunbauarbeitenZäune und Tore30.000m³Verdichtungsfähigen Füllboden liefern, und im Bereich der abgebrochenen Klinkermauer einbauen, und standfest verdichten.FüllbodenNo100.000mNoNoTiefbord liefern und und als Grundstückseinfassung, im Bereich der abgebrochenen Klinkermauer, setzen. Ausführung der zusätzlichen Erdarbeiten. Material: Beton, Oberkante einseitig gefast Farbton: betongrau Breite: 10 cm Höhe: 30 cm Länge: 100 cm
Rückenstütze: Beton C20/25 bis 10 cm unter OF Bordstein Einbaubreite: 15 cm Bettung: Beton C20/25 Einbaustärke: min. 20 cm Einbau in TeillängenTiefbord 10 x 30 x 100 cm liefern und setzen5.000tSchottertragschicht STS, Körnung 0/32mm, kein kalkhaltiges Material, nach ZTV SoB - StB 04 aus gebrochenem Naturstein, liefern. Mineralgemisch liefern100.000m²Angrenzende Mineralgemischfläche an der Westseite des Geländes nach den Zaunbauarbeiten wieder herrichten.
Abrechnung nach Aufmaß Angrenzende MineralgemischflächeNo160.000mDrahtgitterzaun liefern und nach Herstellervorschrift aufstellen, DIN 18320.
Doppelstabgittermatte: Höhe: 2030 mm, Feldlänge 2,50 m, Masche: 50/200 Stabdurchmesser: senkrecht/waagerecht: 6/8 mm Mattenlänge: 2,50 m feuerverzinkt und pulverbeschichtet in der Farbe anthrazit
Pfosten Rechteckrohr 60x40 mm, Wandstärke: 2 mm, bzw. gem. stat. nachweis des Bieters. oberer Abschluß: Wasserdichte Kappe oder verschweißter Deckel und Abdeckleiste.
Fundamente: Die Fundamente enden ca. 10 cm unter OK Gelände. Betonfundament Abmessungen: nach Erfordernis, C20/25, einschl. liefern und herstellen von Beton. Aushub laden und nachweislich entsorgen.
Pfostenabstand: 2,50 m oder nach Bedarf.
Korrosionsschutz: feuerverzinkt und pulverbeschichtet in der Farbe anthrazit.
Übersteigschutz: Montage der überstehenden Stab-Enden nach Absprache mit der Bauleitung nach oben.
Einschl. Lieferung und Montage aller notwendigen Zubehörteile sowie das Anarbeiten der BetonsteinpflasterflächeGittermattenzaun, 2030 mm liefern und aufstellen100.000mZaunerhöhung mit 400 mm Pfostenverlängerung. RAL 6005 moosgrün für Rechteckrohre: 60 x 40 mm Länge Pfostenverlängerung: circa 445 mm Länge Einsteckrohr: circa 200 mm Breite Einsteckrohr: circa 55 mm Tiefe Einsteckrohr: circa 35 mm inkl. Abdeckleiste, Abdeckkappe und Schrauben. liefern und auf dem vorh. Zaun montieren.
Doppelstabgittermatte: Höhe: circa 400 mm, Feldlänge 2,50 m, Masche: 50/200 Stabdurchmesser: senkrecht/waagerecht: 6/8 mm Mattenlänge: 2,50 m feuerverzinkt und pulverbeschichtet in der Farbe RAL 6005 moosgrün, liefern und montieren.
Übersteigschutz: Montage der überstehenden Stab-Enden nach Absprache mit der Bauleitung nach oben.
Zaunerhöhung35.000mgeeignete Zackenleiste zum Aufschrauben auf vorh. 4 Stück vorhandenen Schiebetoren.
FeuerverzinktZackenleiste1.000StKombi-Tor 1 Flügelig, lichte Breite 1,00 Meter, DSM Füllung: 8/6/8, Rahmenstärke: 60 x 40 mm, Maschenweite: 50 x 200 mm, Torbänder M16 (ca. 180°) Inkl.Rohrrahmenschloss PZ-Lochung, DIN links und rechts verwendbar, Türdrücker aus Aluminium, Profilzylinder, Anschlag, Pfosten und Zaunanschlussset und Zackenleiste.
BxH 1000 x 2030 mm, QR - Pfosten 60 x 60 mm. Feuerverzinkt und pulverbeschichtet in der Farbe anthrazit.Kombi-Tor1.000StAustausch des Torflügels nach Brandanschlag.
Torflügel Berlemann
Flügel ESI 5.000x2.000x200 pb fertig ausgerüstet 1 1 Stück in Ausführung ESI; RECHTS öffnend kompl. mit Endschalterbleche, ESL-Leisten u. Seilsystem in RAL 7016 anthrazit gepulvert - Breitenfixmaß auf 4.500 mm - Alulochblechfüllung, außenseitig außenseitig montiert anstatt Stabfüllung - Lochdurchmesser 10mm - Abstand Lochmitte > Lochmitte 15mm, - Reflektierendes Warnband Antriebsspule SPK-65 stationär mit Lagern ausgerüstet - Vorderholmspule und Seil sind bereits beim Torflügel Bestandteil ESL-Leisten Paket Ersatz fertig konfektioniert f. Führungssäule 2 1 Stück bestehend aus: - ESL- Leiste(n) Führungssäule: - Innenseite Rückfahrbereich; 1.770 mm - Innenseite Durchfahrt; 1.770 mm - Außenseite Durchfahrt; 1.770 mm Inova Berlemann Typ: Resi 200 Serien-Nr.: 20066301 Bj.: 2020
Austausch Torflügel1.000StSchiebetoranlage Länge: 6000 mm Höhe: 2000 mm Breite: 200 mm
Lichte Durchfahrtsbreite: 6000 mm Torgesamthöhe: 2000 mm (inkl. circa 100 mm Bodenfreiheit) mit Zackenleiste Unterholmhöhe: 200 mm Betätigung: Elektromotorisch AUF/HALT/ZU, AUTOMATIK-Betrieb vorgerüstet ausgelegt für eine Öffnungsfrequenz von durchschnittlich 60 Bewegungszyklen/Tag Torlaufgeschwindigkeit: circa 25 cm/Tag Farbe RAL 7016 anthrazit Aluminiumtorflügel mit Stabfüllung; pulverbeschichtet Doppelführungsäule aus Aluminium; pulverbeschichtet Doppeleinlaufpfosten aus Stahl; pulverbeschichtet E-Antrieb 0,25 kW, 400V Sicherheitseinrichtung, 6 Kontaktleisten 2 Stück Lichtschranken 4 Stück Lichtschrankenschutz 2 Stück Schlüsseltaster, Industrieausführung in Führungssäule eingebaut Funkfernsteuerung mit Handsender GRIP 1-Kanal Stabantenne Inovamatic 400 S Microconroller-Steuerung mit Menuführung, integrierter Sanftanlauf und Diagnosesystem
Ausführung: Öffnungsrichtung von außen gesehen nach LINKS Einlaufpfosten zur Dübelmontage Verschleißschutzleiste, beidseitig am Oberholm Reflecktierendes Warnband rot/weiß beidseitig am Unterholm, in circa 50 cm Längen Blitzleuchte, Signalfarbe orange, 230V auf Führungssäule montiert Hintere Auflaufrolle vorgerichte zur Dübelmontage.
inkl. der notwendigen Befestigungsmaterialien.
Fundamenterstellung:
Fundamente in den Maßen: circa 500 x 500 x 800 mm mit Köcher 200 x 200 x 600 mm, 2500 x 650 x 800 mm und 500 x 800 x 800 mm. Betongüte C20-25 mit Leerrohr DN 100 sowei DN 50. Die vorhanden Pflasterfläche ist anzuarbeiten.Schiebetor1.000StFalttor mit Doppelstabmattenfüllung
Lichte Breite: 500 cm
Höhe: 200 cm
Farbe: RAL 7016 anthrazit
Öffnungsrichtung: Einwärts
Antrieb: elektrisch, 230V
Ansteuerung per Handsender
Bodenplatte: 40 x 40 cm
mit Zackenleiste
mit Zaunanschlussleisten
Fundamente: 2 St. 80 x 80 x 80 cm
Betongüte: C20-25
Liefern und Montieren inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten
Falttor mit DoppelstabmattenfüllungStundenlohnarbeitenStundenlohnarbeitenStundenlohnarbeiten werden nur vergütet, soweit sie mit Einverständnis der Bauleitung ausgeführt werden, und werden nur für Leistungen anerkannt, die nicht nach vorhergehenden Positionen abgerechnet werden können. Stellt sich bei einer späteren Nachprüfung heraus, dass im Stundenlohn ausgeführte Leistungen zu den Vertragsarbeiten oder deren Nebenleistungen gehören, so erfolgt keine Vergütung, auch wenn die Stundenzettel unterschriftlich anerkannt sind. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften der AN. Angaben auf den Stundenlohnzetteln nach VOB §15 Nr. 3.
Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn dem Auftraggeber anzukündigen!
Hinweis Stundenlohnarbeiten, Fahrzeug- und Gerätekosten4.000hFacharbeiter im StundenlohnFacharbeiter3.000hHelfer im StundenlohnHelfer3.000hBohr-und Stemmarbeiten
Pauschal-Stundenlohn für Monteur einschließlich Bohr-und StemmwerkzeugBohr-und Stemmarbeiten