Einbau-WC-Anlage
Vorbemerkungen
A. Allgemeine Technische Vorbemerkungen A. 1. Ausgangssituation
Das Gebäudemanagement der Stadt Paderborn (GMP) plant die umfassende Sanierung der Stadtverwaltung, Gebäudeteile A, B und C in Paderborn, Am Abdinghof 11.
Die zu sanierende Bestandsbebauung umfasst für die Bauteile A - C ca. 24.250 m3 umbauten Raum.
Die Leistungen der vorliegenden Ausschreibung umfassen die Arbeiten im Gewerk Einbau- WC- Anlage Außenbereich.
A. 1.1 verbindliche Bauzeiten
Die Ausführung hat gemäß den in den Vertragsunterlagen festgelegten Fristen zu erfolgen.
A. 1.2 Hinweis zur Vergabe
Während der Bauausführung ist eine intensiver Abstimmung aller Beteiligten erforderlich. Erhöhte Aufwendungen, Zeitverzug u. ä. aufgrund der notwendigen Koordination der ausführunden Firmen/Nachunternehmen werden nicht gesondert vergütet und sind entsprechend einzukalkulieren.
Während dieser Maßnahme finden weitere Maßnahmen auf dem Grundstück statt. Der Platzbedarf (Nutzung der Zufahrt, BE-Fläche, Arbeitsraum, und Arbeitsebenen) ist mit der Bauleitung abzusprechen. Allgemein gilt für die Sanierung der Gebäudeteile A - C folgender Hinweis zur Baustellenlogisitik:
Es wird dringend empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten im Rahmen einer Objektbesichtigung vor Angebotsabgagbe zu begutachten. Terminvereinbarungen bei GMP, Vera Hinz, Tel. +4952518816536
A. 2. Beschreibung des Baufelds und der Bausubstanz
Die drei Gebäudeteile liegen im Ortsteil Paderborn Kernstadt im Zentrum von Paderborn. Im Westen sind die Gebäude über die Marienstraße zu erreichen, die auf Höhe des Geländes nach Norden abknickt und die Straße Am Abdinghof übergeht.
Auf der westlichen Straßenseite der Straße Am Abdinghof befinden sich mehrere Gebäude, die gewerblich (Ladenlokale) und als Wohngebäude genutzt werden. Südlich des Baufeldes befindet sich der verkehrsberuhigte und z.T. gastronomisch genutzte Marienplatz, der für Linienbusse und Anlieferverkehr freigegeben ist.
Auf dem Gelände wurden bereits Bestandsgebäude zurückgebaut, dies umfasst folgende Gebäude: Gebäude C, Gebäude Ca, Einwohnermeldeamt und Marienplatz 4 mit umliegender Terrasse.
Zusätzlich zu den hier ausgeschriebenen Arbeiten finden parallele Arbeiten anderer Gewerke auf dem Grundstück statt (u.a. Archäologie, Baugrubenumschließung, beginnender Rohbau (Neubau)).
Das Pader-Quellgebiet grenzt westlich an die Straße Am Abdinghof an und liegt nur wenige Meter nordwestlich des Baugeländes.
Die betreffenden Gebäude A, B (ehem. B1) und C (ehem. B2) wurden um 1954 geplant und anschließend erbaut. Die verwendeten Materialien unterscheiden sich z.T. stark voneinander.
A. 2.1 Bauteil A
Das Bauteil A erstreckt sich über vier Geschosse (U1 (Remter), EG, 1OG, DG) und ist mit einem Satteldach ausgestattet.
Das Gebäude ist mit der westlichen Gebäudeseite mit dem Bauteil B (ehem. B1) verbunden. Der Gebäudeteil weist zwei Haupttreppenhäuser auf, eines Richtung Nord-Osten und eines in Richtung Nord-Westen. Ein Aufzug ist nicht vorhanden.
A. 2.2 Bauteil B (ehem. B1)
Im U1 (Unterhalb des Plateau der Freitreppe) ist ein Verbindungsgang zwischen den Bauteilen A und C erbaut, welcher als Wartungsgang und zur Leitungsführung dient. Darüber liegt das für dieses Bauteil, EG, welches mit dem Paderinformationszentrum einen Durchgang für Fußgänger von der Freitreppe des Abdinghofes auf den Franz-Stock-Platz freigibt. Direkte Durchgänge zu den Bauteilen A und C gibt es in diesem Geschoss nicht. Die Etagen 1.OG - 2.OG sind wiederum über die gesamte Fläche ausgebaut. Das Satteldach ist oberseitig gedämmt und unausgebauter Dachraum.
Das Gebäude ist an der südlichen Gebäudeseite mit dem Bauteil C und an der nördlichen Gebäudeseite mit dem Bauteil A verbunden. Der Gebäudeteil teilt sich die Treppenhäuser an umliegenden Gebäudeteile A und C. Ein Aufzug ist nicht vorhanden.
A. 2.3 Bauteil C (ehem. B2)
Das Bauteil C erstreckt sich über 6 Etagen (Tiefkeller (U2), U1 - 3.OG, DG) und weist als Dachkonstruktion ein Satteldach auf. Das Gebäude ist mittig mit dem Bauteil B verbunden und weist ein Haupttreppenhaus mittig im Gebäude und ein östlich gelegenes, kleineres Treppenhaus auf. Ein Aufzug ist derzeit nicht vorhanden, allerdings im Rahmen der Sanierung geplant. Die nord-östliche Gebäudeseite mündet an das Nachbargrundstück und Nachbargebäude in Richtung Rathausplatz.
A. 3 Auszuführende Arbeiten
A. 3.1 Beschreibung der Baustelleneinrichtung und Logistik
In der Anlage ist ein Baustelleneinrichtungsplan zu Beginn der Baumaßnahme beigefügt. Von der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) kann aufgrund mehrerer Begleitmaßnahmen auf dem Grundstück nicht abgewichen werden.
Der Franz-Stock-Platz kann nur sehr eingeschränkt befahren werden. Diese Fläche steht lediglich als Lagerfläche zur Verfügung. Die dort verbauten, denkmalgeschützten Sandsteinplatten aus Wesersandstein mit einer Dicke von 4 cm sowie andere Teile müssen gemäß Angaben im LV entfernt werden.
Die Kosten für die Arbeiten sowie die Instandsetzung möglicher Schäden, die durch die Nutzung der Räumlichkeiten und der zur Verfügung gestellten Flächen anfallen, sind vom AN mit einzukalkulieren. Der Zugang zum Arbeitsbereich ist beengt. Es besteht keine direkte Zufahrt für Fahrzeuge oder Baumaschinen zum Ausführungsort. Material, Werkzeuge und Maschinen müssen händisch, bzw. mit Hilfsmitteln wie Sack- und/oder Schubkarren über befestigte Wege und ggf. durch das Gebäude transportiert werden. Es ist mit verlängerten Transportwegen und ausschließlich manuellem Materialtransport zu rechnen. Anlieferung und Zwischenlagerung auf der Baustelle müssen in Absprache mit der Bauleitung erfolgen. Ein gesonderter Anspruch auf Erschwerniszuschläge wird ausgeschlossen.
Die Trennung der BE-Fläche erfolgt mittels eines vorhandenen Bauzauns. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Zugang zu dem Stadtmuseum ununterbrochen gewährleistet wird und eine Sperrung des Durchgangs Gutenbergstraße/Rathausplatz mittels des Bauzauns stattfindet.
Die Einrichtung der Baustelle (Stellflächen für Baugeräte, Personen-, Material-, Sanitärcontainer, Bereitstellungsflächen, Zu- und Abfahrten etc.) stehen nur stark eingeschränkt zur Verfügung.
Alle Maßnahmen zur Inanspruchnahme und zur Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen - auch außerhalb der Arbeitszeit - sowie zur Sicherung/Demontage/Um-verlegung von Straßenbeleuchtung und Beschilderungen sind, einschließlich der erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden sowie der Mieten und Gebühren für öffentliche Flächen, verantwortliche Sache des Auftragnehmers und Bestandteil des Angebotes. Die Kosten sind einzukalkulieren.
Dem AN werden im Nahbereich der Baustelle keine weiteren Flächen zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Baustellenlogistik (An- und Abtransport Container und Mulden) hat auf der umzäunten Baustellenfläche zu erfolgen. Es muss bedacht werden, dass die Straßen Am Abdinghof und Marienstraße öffentliche Straßen sind, auf denen öffentliche und private Verkehrsmittel fahren.
Die Baustelleneinrichtung hat den einschlägigen Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung zu entsprechen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass bei der Durchführung der Arbeiten der ruhende und fließende Verkehr einschließlich Fußgänger nicht gefährdet oder über das unvermeidbare Maß hinaus behindert wird. Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Schmutz, Abgase oder Erschütterungen sind soweit möglich zu minimieren.
Alle Arbeiten, auch Transporte, werden grundsätzlich nur werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr ausgeführt. Für davon abweichende Arbeits-/Transportzeiten sind vorab durch den AN auf seine Kosten entsprechende Genehmigungen einzuholen. Die Betriebszeit lärmintensiver Abbruchmaschinen (z. B. Stemmarbeiten) darf pro Tag maximal 8 Stunden betragen.
Das Anlegen von temporären Baustraßen/Zuwegungen erfolgt soweit erforderlich eigenverantwortlich und auf eigene Kosten durch AN, dabei sind die Vorschriften der Stadt Paderborn einzuhalten und entsprechende Genehmigungsanträge rechtzeitig zu stellen. Die Kosten sind in die Kosten für die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Als Baustellen und Transportfahrzeuge dürfen gemäß den städtischen Vorgaben ausschließlich Sattelzüge oder mehrachsige LKW eingesetzt werden. Die Nutzung von Traktoren o.ä. ist im Rahmen der gesamten Baumaßnahme nicht gestattet. Zudem sind Rangiervorgänge von größeren Baustellenfahrzeugen, Sattelzügen und LKW durch zwei Einweiser (vor und hinter dem Gefährt) abzusichern.
Sämtliche Schutzmaßnahmen für eigene auf dem Baufeld befindlichen Geräte, Einrichtungen des AN, sind durch diesen eigenständig zu schützen. Der AG übernimmt keine Haftung.
Übernachtungen auf dem Grundstück und der BE-Fläche sind untersagt.
Alle Kosten für die Antragsstellungen, Prüfgebühren, Versorgung, Entsorgung, Mieten und Vorhaltung trägt der Auftragnehmer, sie sind in die Angebotspreise mit einzurechnen. Die verlängerten Laufwege (Kalkulationshinweis: Besondere Leistungen) in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Im Rahmen der Baustelleneinrichtung sind für den Aufbau und die Anordnung von Lagern und Arbeitsstätten das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) einzuhalten. Ebenso sind die Unfallverhütungs-vorschriften und relevanten DIN-Normen zu berücksichtigen (UVV "Bauarbeiten", DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" etc.).
Es sind die Hinweise der Vorbemerkungen und der BE Plan zu beachten. Die nachfolgende Position bezieht sich auf die eigene mögliche Logistik bzw. Ausstattung. Das Baufeld ist begrenzt. Gemeinsam mit dem Neubau genutzte WC- und Aufenthaltscontainer stehen bereit, sowie ein Kran. Die Nutzung des Krans erfordert vorherige Absprache sowohl mit der
Bauleitung des Neubaus, als auch der des Sanierungsobjektes. Die Platzierung eigener Materialcontainer ist nicht möglich. Das Lagern möglicher Materialien, Werkzeug o. ä. ist zwingend mit der Bauleitung abzusprechen."
A. 3.2 Hinweis
Während begrenzter Zeiträume kann es zu Zufahrtsbeschränkungen in die Innenstadt/zur Baustelle kommen (bspw. Libori, Stadtjubiläum in 2027, Weihnachtsmarkt etc.). Hierfür müssen vom AN eigenständig Durchfahrerlaubnisse erwirkt werden. Es kann während dieser Zeiträume zeitliche Einschränkungen für die Zufahrt geben.
A. 4.1 Schutzmaßnahmen und sonstige Maßnahmen A. 4.1.1 Immissionsschutz
Für die Ausführung der Arbeiten sind in Bezug auf Arbeitszeiten, Lärm- und Er-schütterungsbelästigungen sowie Staubemissionen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, vor allem die AVV Baulärm, TA Lärm, DIN 4150, TA Luft, 39. BImSchV (Auflistung ohne Vollständigkeit) einzuhalten. Weiterhin gelten in dieser Hinsicht die Vorschriften und Regelungen der Stadt Paderborn bzw. der übergeordneten Behörden/Institutionen/Ämter.
Bezüglich der auf der Baustelle eingesetzten Baumaschinen und Geräte sollte bei der Auswahl beachtet werden, dass diese bezüglich der ausgehenden Geräusche-missionen den Vorgaben der EG-Richtlinie 2000/14EG in Verbindung mit der 32. BimSchV entsprechen (Stand der Technik). Bei der Ausführung der Arbeiten dürfen nur anerkannte, lärm-, staub- und erschütterungsarme Arbeitsweisen angewendet werden.
Staubbelästigungen sind soweit möglich zu vermeiden. Erfahrungsgemäß kann die Staubbelastung weder abschließend bewertet noch messtechnisch sinnvoll erfasst werden. Insofern sind zur Minimierung der Staubbelastung die folgenden Maßnahmen soweit erforderlich und möglich einzuplanen:
Staubbindung mittels Feuchthalten des Materials (Berieselung, intensive Befeuchtung des Materials vor und während des Rückbaus und beim Verladen)
Bauschutttransport und Umschlageverfahren mit geringen Abwurfhöhen, kleinen Austrittsgeschwindigkeiten und geschlossenen oder abgedeckten Auffangbehältern (auch bei Fahrzeugen)
Kein Abwerfen von Abbruchgut aus Entkernungs- und Innenausbaumaßnahmen aus großer Höhe (max. 2,0 m) oder in die Außenbereiche
Verschmutzungen, die durch die Arbeiten entstehen, sind am Tag des Entstehens auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswegen durch geeignete Maßnahmen durch den AN zu beseitigen. Durch die Innenstadtlage und das hohe Fußgängeraufkommen wird seitens des AG hierauf besonderen Wert gelegt.
In Bezug auf Baulärm ist die AVV-Vorschrift Baulärm zu berücksichtigen. In der Vorschrift werden abhängig von der Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte für Immissionspunkte außerhalb von Gebäuden festgelegt. Das Baufeld und die nörd-lich angrenzenden Bürostandorte der Stadt Paderborn sind als MK-Gebiet (ge-mischte Bauflächen) ausgewiesen. Die z.T. gewerblich genutzte Wohnbebauung am Marienplatz ist als WA bzw. WR (allgemeines bzw. reines Wohngebiet) ausge-wiesen. Dementsprechend können nach AVV Baulärm die folgenden Werte für die Nachbargrundstücke angesetzt werden:
|
MK-Gebiet |
WA-Gebiet |
WR-Gebiet |
|
Tagsüber |
60 dB(A) |
55 dB(A) |
50 dB(A) |
|
Nachts |
45 dB(A) |
40 dB(A) |
35 dB(A) |
Überschreitet der Lärmpegel die o.g. Werte um mehr als 5 dB(A), sind entspre-chende Maßnahmen zur Minderung umzusetzen.
Baubetriebliche Maßnahmen (Einhaltung von Betriebszeiten, Ruhepausen etc.)
Abbrucharbeiten nur tagsüber zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr
Stemmarbeiten und besonders geräuschintensive Arbeiten sollten mög-lichst in den Tageszeiten 08.00 Uhr - 13.00 Uhr sowie 15.00 Uhr - 18.00 durchgeführt werden
Zeitliche Zusammenlegung lärmintensiver Tätigkeiten
Es sind keine schweren Bauteile aus großer Höhe abzuwerfen
Abschalten der Maschinen in Pausen bzw. bei Leerlauf
Abschirmen bzw. Einhausen von lauten Maschinen (z. B. Kompressoren)
Fenster möglichst lange geschlossen halten
Abdeckung von Containern zur Verringerung der Staubaustragung
Installation von Bauschuttbremsen im Auslaufbereich von ggf. zum Einsatz kommenden Schuttrutschen
A. 4.1.2 Medienleitungen
Bauseits wird ein Übergabepunkt für Baustrom und Bauwasser (Frisch- und Abwasser)zur Verfügung gestellt. Der Übergabepunkt des Wassers liegt Am Abdinghof (Brücke über Strasse vorhanden). Baustromverteiler auf dem Franz-Stock-Platz rückseitig PiZ (Natursteinwand). Die Verteilung ist verantwortliche Sache des AN und muss in das Angebot einkalkuliert werden.
Die erforderlichen Beleuchtungseinrichtungen inner- und außerhalb des Baufeldes sind verantwortliche Sache des AN und in das Angebot einzukalkulieren.
Die dem AN zur Verfügung stehenden Hydranten sind dem aktuellen Hydranten-Plan (BE) in Anlage zu entnehmen.
Alle Kosten für die Antragsstellungen, Prüfgebühren, Versorgung und Entsorgung trägt der AN, sie sind in den Angebotspreis miteinzurechnen.
A. 4.1.4 Sonstige Anforderungen/Auflagen
Werbemaßnahmen des AN auf und im Umfeld des Baugrundstückes ist nur mit Zustimmung des AG zulässig.
B. Allgemeine Randbedingungen
B. 1. Pflichten des AN
B. 1.1 Vollständigkeit der Unterlagen
Der AN bestätigt mit der Abgabe eines Angebotes, alle vom AG bis zum Abschluss dieses Vertrages bereits vorgelegten Pläne, Zeichnungen und sonstigen Ausführungsunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie Übereinstimmung mit den örtlichen Verhältnissen überprüft und dabei keine Mängel oder Unvollständigkeiten festgestellt zu haben.
Soweit durch den AG während der Ausführung entsprechende Pläne, Zeichnungen oder sonstige Ausführungsunterlagen übergeben werden, nimmt der AN unverzüglich eine entsprechende Prüfung vor und weist den AG schriftlich unter Angabe von Gründen auf etwaige Bedenken hin.
Der AN ist verpflichtet, an der ggf. erforderlichen Berichtigung der Planunterlagen mitzuwirken und insbesondere dem AG sowie den beauftragten Planern alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, um Zeitverzögerungen und Mehrkosten zu verhindern. Der AN kann sich gegenüber dem AG nicht auf die eventuelle Unrichtigkeit und/ oder Unvollständigkeit der Pläne oder sonstigen Ausführungsunterlagen berufen.
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter dem Angebot, dass er sich über die Aufgabenstellung, die Baustelle, ihre Lage, die Zugänglichkeit zur Materiallagerung, die Versorgung mit Wasser und Strom sowie über alle Verhäl-nisse unterrichtet hat, die die Preisbildung beeinflussen.
B. 1.2 Einhaltung der behördlichen Genehmigungen
Der AN ist dafür verantwortlich, dass seine Leistungen alle behördlichen Genehmigungen einschließlich Bedingungen und Auflagen berücksichtigen, auch soweit solche Genehmigungen erst nach Vertragsabschluss bzw. während der Bauzeit erteilt werden. Ansprüche auf Mehrvergütung stehen dem AN nur zu, soweit solche nachträglichen Genehmigungen einschließlich Auflagen oder Bedingungen für den AN trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht im Vornhinein erkennbar waren.
Die Mithilfe und Unterstützung bei der Einholung von Genehmigungen, Erlaubnissen etc. seitens des AG wird erwartet.
B. 1.3 Anzeige- und Hinweispflichten
Der AN hat die Anzeige- und Hinweispflichten nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung), die der beauftragten Leistungen des AG obliegen, wahrzunehmen, ebenso die Vorlage der nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorzulegenden Nachweise.
B. 2 Fachbauleiter nach Landesbauordnung
Die Überwachung der Ausführung - insbesondere auch die Tätigkeit als verantwortlicher Fachbauleiter bzw. Bauleiter im Sinne § 56 LBO - obliegt dem AN. Der AN hat für die Dauer der Bauzeit eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Fachbauleiter der Maßnahme gemäß Landesbauordnung (BauO NRW) zu benennen bzw. sein gleichqualifizierter Vertreter muss während der Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anweisungen bevollmächtigt sein. Vor Beginn der Maßnahme ist der Fachauleiter den Aufsichtsbehörden sowie dem Auftraggeber zu benennen.
Der Fachbauleiter des AN muss für vom AG anberaumte Besprechungstermine zur Verfügung stehen. Eine gesonderte Berechnung für vom Bauleiter wahrzunehmende Besprechungs-, Bauabnahme- und behördliche Kontrolltermine erfolgt nicht. Der Bieter verpflichtet sich, selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, an Baubesprechungen teilzunehmen. Bei Nichterscheinen gelten Feststellungen, Beschlüsse und Entscheidungen stillschweigend angenommen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor der Ausführung mit der Bauleitung zu bereinigen.
Abweichungen von den in Planungsunterlagen und im Leistungsverzeichnis vorgenommenen Ausführungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
Für die Dauer der Bauzeit sind täglich Baustellenberichte zu führen, die wöchentlich der Bauleitung vorzulegen sind. Die Baustellenberichte müssen enthalten:
Datum, Wetter, Arbeitszeit von/bis, Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte - unterteilt nach Facharbeitern, Hilfsarbeitern, Nachunternehmer - und der eingesetzten (Groß)-Geräte. Ferner sind die täglich ausgeführten Arbeiten in kurzen Stichwörtern anzugeben und die angelieferten/abgefahrenen Materialien (Art und Menge) sowie ggf. besondere Vorkommnisse aufzuführen. Der Baustellenbericht muss werktäglich von einem Bauführer unterschrieben und an die Bauoberleitung des AG übergeben werden, soweit möglich in digitaler Form.
B. 3 Koordination und Kooperation
Der AN ist verpflichtet, dem AG sowie den von ihr Beauftragten und Bevollmächtigten (z. B. Architekt, Tragwerksplaner, Fachingenieure) jederzeit uneingeschränkt Zutritt zur Baustelle zu gewähren und dazu die erforderliche Sicherheit der Baustelle zu gewährleisten.
Der AN ist zu kooperativer Zusammenarbeit mit dem AG sowie den beauftragten Projektbeteiligten (z.B. Architekten, Tragwerksplaner, Fachingenieure) verpflichtet. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der technischen Abstimmung seiner Leistungen und der Vorbereitung und Durchführung von Abnahmen. Dem AN obliegt insbesondere an allen Schnittstellen zu seinen Leistungen die rechtzeitige Koordination und Kooperation.
B. 4 Termine und Fristen
B. 4.1 Terminplanung
Der Ausführungszeitraum gemäß der in den Vetragsunterlagen angegebenen Termine ist zwingend einzuhalten.
Nach Angebotsvergabe und mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten ist ein detaillierter Bauzeitenplan durch den AN vorzulegen.
Anschließend erfolgt die Abstimmung mit dem AG und die verbindliche Festlegung.
Der Bieter ist gehalten, aus eigener Anschauung für die Durchführung der hier beschriebenen Leistungen einen realistischen Zeitplan aufzustellen; hierbei sollte er vergleichbare Projekte als Beleg anführen und den Zeitbedarf auf Nachfrage plausibel begründen können. Ist während der Arbeiten abzusehen, dass die Leis-tungen bzw. Teilleistungen aufgrund vom Auftragnehmer verschuldeter Verzögerungen nicht bis zum abgestimmten Bauzeitplan-Termin fertig gestellt werden können, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass durch stärkeren Personal- und Maschineneinsatz oder verlängerten Arbeitszeiten die Einhaltung des vereinbarten Termins gewährleistet wird. Über mögliche Veränderungen des Bauzeitenplans hat der Auftragnehmer umgehend den Auftraggeber schriftlich zu informieren.
B. 4.2 Vertragstermine
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, gilt der in den Vertragsunterlagen angegebene Ausführungsbeginn. Der AG behält sich das Recht vor, im Zuge der Beauftragung neue Zwischenfristen und Fertigstellungstermine datumsmäßig festzulegen
B. 5 SiGeKo
Der AG stellt einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator mit den folgenden Aufgaben:
Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen
Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BausteIIV)
Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnah-men sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2 BausteIIV)
Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Unterlage (analog § 3 Abs. 3 Nr. 3 BausteIIV)
Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 4 BausteIIV)
Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitnehmer, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 5 BausteIIV)
Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheits-besprechungen
Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise
Dokumentation
Der vom Bauherrn eingesetzte Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator (SiGeKo) ist über seine Rechte nach Baustellenverordnung hinaus dem AN und seinen Erfüllungsgehilfen gegenüber sowie deren Arbeitnehmer in Bezug auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz weisungsbefugt.
Die Vorankündigung gem. § 2 der BaustellV bei der zuständigen Behörde erfolgt vom SiGeKo des AG.
Im Rahmen der durchzuführenden Arbeiten ist der Arbeits- und Sicherheitsplan des vom AG gestellten SiGeKo zu beachten.
B. 6 Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Der Auftragnehmer hat einen für den Arbeitsschutz zuständigen, fachkompetenten Bauleiter gemäß LBauO-NRW zu stellen, der ständig auf der Baustelle anwesend ist und alle Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen überwacht. Vor Beginn der Maßnahme ist der Bauleiter den Aufsichtsbehörden sowie dem Auftraggeber zu benennen. Der Aufgabenbereich des Bauleiters umfasst die Einweisung des Personals und die Überwachung der Einhaltung der vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln sowie das Fernhalten von Unbefugten von der Arbeitsstelle.
Die Arbeitsbereiche sind zu kennzeichnen und ggf. mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen.
Vor Beginn der Maßnahmen wird vom Auftragnehmer eine schriftliche Betriebs- bzw. Arbeitsanweisung erstellt, die das Verhalten der auf der Baustelle Beschäftigten eindeutig regelt. Alle Beschäftigten sind in den Arbeitsschutz einzuweisen. Die Unterweisung ist vom Personal schriftlich zu bestätigen.
Beim Feststellen von Besonderheiten, z. B. auffälligem Geruch, unüblichen Verfärbungen, Auffinden von Fässern o. ä., sind sofort die BOL in Vertretung des AG, der zuständige Koordinator (SiGeKo) und der Fachgutachter zu verständigen.
Schäden, die durch Fahrlässigkeit, Versäumnisse oder eine nicht fachgerechte Ausführung der Arbeiten durch den AN entstehen, gehen ausschließlich zu seinen Lasten. Dies gilt auch für die Erzeugung zusätzlicher Schadstoffbelastungen auf dem Gelände.
C. Ausführungsbedingungen
C. 1 Allgemeines
Die Abfälle gehen mit der Verladung in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen nach dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) obliegt dem AN.
Sämtliche Stoffströme von der Baustelle zu zugelassenen Abfallverwertungs- bzw. -beseitigungsanlagen sind durch Entsorgungs- und Verwertungsnachweise, Wiegenoten, Übernahme- bzw. Begleitscheine je Abfuhr zu belegen.
Der AN stellt auf seine Kosten den Fachgutachter, der für die Erfüllung der abfalltechnischen Belange (u.a. eANV) verantwortlich ist. Beim Antreffen bislang unbekannter Schadstoffe ist die Bauleitung des AG bzw. dessen Fachgutachter zu informieren.
Der AN ist verantwortlich dafür, dass die allgemeinen örtlichen und baubehördlichen Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere auch die Unfallverhütungsvorschriften, eingehalten werden.
C. 2 Einzureichende Unterlagen mit Angebotsabgabe
Die mit der Angebotsabgabe einzureichenden Unterlagen sind der Vergabeplattform zu entnehmen.
C. 3 Einzureichende Unterlagen nach Auftragserteilung
Diese Unterlagen sind unaufgefordert spätestens 1 Woche nach Auftragserteilung vorzulegen:
Anmeldung der Arbeiten bei der Bezirksregierung, der Berufsgenossenschaft und, falls erforderlich beim Bauaufsichtsamt mit Nennung des/der Aufsichtsführenden mit Qualifikationsnachweis sowie Arbeitsanweisung für die Durchführung der Arbeiten.
Liste der zum Einsatz kommenden Personen
Benennung des Bauleiters nach BauO NRW
Bauzeiten- und Zahlungsplan
Entsorgungskonzept der Abfälle
Spätestens 2 Wochen nach Vertragsschluss ist vom AN dem AG eine Urkalkulation in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag zu übergeben.
C. 4 Dokumentation
Bautagesberichte sind wöchentlich einzureichen.
Folgende Unterlagen sind spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen:
Komplettes Bautagebuch (aufgeführte Arbeiten, Personal- und Geräteeinsatz, Fotodokumentation etc.)
Abnahme-, Freigabeprotokolle etc.
Abfallwirtschaft (Entsorgungsnachweise, Wiegescheine, Entsorgungsanlagen etc. inkl. tabellarischer Zusammenstellung)
Probenahmen, Analytik, Laborergebnisse
Zeitlicher Ablauf und Besonderheiten während der Maßnahme
Eine gesonderte Vergütung für die genannten Unterlagen bzw. die Schlussdokumentation erfolgt nicht. Jedoch können aufgrund fehlender Dokumente (z.B. Bautagebücher, Wiegescheine) Rechnungen vom AG gekürzt oder die Auszahlung bis zum Vorliegen der entsprechenden Dokumente ausgesetzt werden. Kosten für Mehraufwände des AG durch wiederholte Prüfungen werden dem AN von der Rechnung abgezogen.
Die Schlussdokumentation ist in 1-facher Ausfertigung analog und digital zu übermitteln. Planunterlagen sind zusätzlich im pdf- und dwg-Format vorzulegen.
D. Rechtliche Grundlagen
Grundlage des Angebotes und der Auftragsabwicklung sind die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Regelwerke; die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der AN haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der einschlägigen DIN-Normen, Arbeitsrichtlinien und Werksvorschriften sowie Be-rufsgenossenschaftliche Vorschriften - und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung. (§ 3, Abs. 1 der BauO NRW 2018)
Die Arbeiten sind unter Beachtung u. a. folgender Vorschriften durchzuführen:
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz)
Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoffverordnung)
Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz-GSG)
Verordnung über Arbeitsstätten
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftver-unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge (Bun-desimmissionsschutzgesetz BImSchG)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018, Fas-sung 2024)
Baustellenverordnung (BaustellV)
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - und Richtlinien
E. zusätzliche technische Vorbemerkung
E. 1 Angaben zum LV
E. 1.1 Positionen
Mit den in den Positionen des Leistungsverzeichnisses enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil , Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der einschlägigen, technischen Baubestimmungen als beschrieben. Mit den Preisen ist die komplette Leistung inkl. aller Nebenkosten, dem Liefern der notwendigen Materialien bis zum Einbauort, den Verbrauchsstoffen, dem Einbau, anschließendem Säubern , usw. als fixe und fertige Leistung abgegolten, falls in den folgenden Leistungspositionen nichts anderes zum Ausdruck kommt.
Die Abstimmung mit anderen am Bau beteiligten Gewerken ( falls vorhanden ) ist im Leistungsumfang und damit den angebotenen Preisen enthalten.
E. 1.2. Änderungen des LVs
Die Einheitspreise gelten als Festpreise bis zur Fertigstellung aller Arbeiten, d. h. Lohn - und
Materialpreiserhöhungen können nicht geltend gemacht werden .
E. 1.3. Nachträge / Mehrleistungen
Zusätzliche Leistungen bedürfen eines Nachtrags bzw. einer Auftragsänderung. Zur Erteilung einer Nachbeauftragung ist ein prüfbares Angebot in schriftlicher Form einzureichen, dessen Preisniveau dem Hauptangebot entsprechen muss. Nachträge werden nur anerkannt, wenn sie auch vom Bauherrn anerkannt und beauftragt werden. Mehrleistungen werden ohne vorherige Kostenanmeldung nicht anerkannt.
E. 1.4. Anlagen
Zur besseren Erläuterung der Arbeiten zugehörige Planzeichnungen beigefügt. Die Ausführungsplanung liegt bis zum Baubeginn vor.
E. 2.. Baustoffe
Es dürfen grundsätzlich nur von anerkannten Prüfanstalten eignungsgeprüfte Baustoffe, deren Herstellung einer unabhängigen Produktionskontrolle (Verwendbarkeitsnachweis / Grundprüfung) unterliegen bzw. Baustoffe nach DIN- Normen eingesetzt werden. Die verwendeten Materialen für den Rohbau müssen alle untereinander verträglich und im System geprüft sein. Die Ausführungsanweisungen der Materialhersteller sind Bestandteil des Angebotes. Der Nachweis hierüber muss vom AN nach Auftragserteilung durch Prüfzeugnisse des Herstellers nachgewiesen werden.
Die Verträglichkeit der vom Bieter gewählten Baustoffe untereinander bzw. mit den am Objekt vorhandenen Baustoffen bzw. Baustoffkomponenten ist vor Beginn der Arbeiten durch eine entsprechende Eignungsprüfung nachzuweisen und durch Vorlage von Eignungsprüfzeugnissen zu belegen, sofern in der Leistungsbeschreibung keine anderweitigen Regelungen vereinbart werden.
E. 3. Bauschutt und Entsorgung
Der AN hat Bauabfälle ordnungsgemäß entsprechend den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu entsorgen und dem AG die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise mit der Abrechnung vorzulegen. Die An - und Abfuhr von Containern und deren Vorhaltung ist - sofern nichts Gegenteiliges im Positionstext erwähnt ist - in die EP ‘s der entsprechenden Positionen mit einzurechnen. Sämtliche anfallenden Reinigungsmittel, Rückstände u. ä. sind werktäglich ordnungsgemäß zu entsorgen. Die örtlichen Vorschriften sind zu beachten.
E. 4. Personalanforderungen
E. 4.1. Bauleiter / Polier / Qualifizierte Fürungskraft
Der AN stellt für den Zeitraum der Ausführung seiner Leistungen mit Annahme des Auftrages einen über die gesamte Bauzeit verantwortlichen, d eutschsprachigen Bauleiter sowie einen Stellvertreter. In gleicherweise muss während der gesamten Bauzeit ein deutschsprachiger Polier bzw. Vorarbeiter anwesend sein .
Bei Baubeginn ist der Name des Bauleiters, des Poliers, deren Stellvertreter und der verantwortlichen qualifizierten Führungskraft der örtlichen Bauleitung/ F achbauleitung des AG mitzuteilen.
E. 4.2. Baustellenfachpersonal
Es hat mindestens ein deutschsprachiger Facharbeiter auf der Baustelle anwesend zu sein .
E. 4.3. Nachunternehmer
Setzt der AN Fremdfirmen oder Nachunternehmer ein, so sind diese ständig durch den AN zu beaufsichtigen. Nachunternehmer werden nur nach vorheriger Absprache mit der Fachbauleitung und dem AG gestattet. Die Nachunternehmer sind mit der Abgabe des Angebotes zu benennen. Der AG behält es sich vor ungeeignet erscheinende Unternehmer abzulehnen.
Vorbemerkungen
Einbau-WC-Anlage auf vorhandener veredelter Rohbaufläche.
Der AN errichtet gem. den nachstehend genannten Schnitttstellen eine Schlüsselfertige Einbau- WC- Anlage:
Die Räume sind gemäß nachstehender Leistungsbeschreibung auszustatten und betriebsbereit zu übergeben. Im Technikraum sind die notwendigen technischen Ausstattungen unterzubringen.
Die WC- Anlage besteht aus drei Räumen:
-Barrierefreies Unisex-WC
-Urinalraum
-Technikraum
Alle Sanitärobjekte haben ein einheitliches Design und müssen nach mit vandalismushemmender Technik ausgeführt werden.
Material: Edelstahl 1.4301, Materialstärke min. 1,5 mm,
gebürstet.
Allgemeine Sanitärausstattungsliste:
Barrierefreies Unisex-WC mit Ausstattung gem. DIN 18040
1 WC-Topf, 700 mm mit Rückenstütze
2 Stützklappgriffe
1 Toilettenpapierspender
1 Hygieneabfallbehälter
1 Waschtischsäule, barrierefrei
2 Kleiderhaken
Bodeneinlauf
Urinalraum
2 Urinalbecken
2 Schamwände
1 Waschtischsäule
Bodeneinlauf
Technikraum
Ausgussbecken
Die Raumaufteilung und Anordnung der Sanitärobjekte sowie die Abmessungen sind den beigefügten Zeichnungen zu entnehmen.
Planung Architektur Außen- WC
Planung Grundleitungen öffentliches Außen- WC
Einbau-WC-Anlage
gemäß nachstehender Leistungsbeschreibung
Schnittstellen zu anderen Gewerken
Der AN erhält einen veredelten Rohbau mit verputzen Oberflächen. Alle Wände werden bauseits annähernd lot- und fluchtrecht vorgeputzt und gespachtelt. Ebenso ist der Außenputz bzw. sind Fassadenarbeiten sind nicht im Leistungsumfang des AN enthalten.
Abbruch- und Rückbauarbeiten sind nicht Teil des Leistungsumfangs des AN.
Alle notwendigen Durchbrüche und Schlitzarbeiten in den Steinmauerwänden, z.B. für die Montage eines Zutrittspaneels in der Außenwand, werden auf Maßangaben des Bieters durch den Rohbauer vorgenommen. Die Innenwände werden in Leitbauweise errichtet, daher sind keine Maurerarbeiten durch den AN auszuführen.
Die Größe der Türöffnungen sind durch den AN vor Ort aufzumessen. Geplant sind die Benutzerraum-Türen mit dem Rohbaumaß 1,01m x 2,13m.
Grundleitungsanschlüsse für Schmutzwasser und Regenwasser sind vor Ausführungsbeginn des AN errichtet (siehe hierzu die übergeben Planunterlagen):
Technikraum:
-Der AN erhält einen Grundleitungsanschluss DN 100 für Schmutzwasser,
-Bodeneinlauf vor dem Ausgussbecken im Technikraum wird durch den Rohbauer errichtet.
-Der AN erstellt den Anschluss der Schmutzwasserentlüftung DN 100 an die Bauseits errichtet Flachdachentlüftung im Technikraum.
Benutzerraum:
-in beiden Räumen je ein Grundleitungsanschluss für einen durch den AN zu errichtenden Bodeneinlauf.
Leichtbauwand:
-Regenwassergrundleitungsanschluss und Flachdacheinlauf werden bauseits erstellt. Der AN verbindet die beiden Anschlüsse in der Leichtbauwand.
-Trinkwasseranschluss mit Kugelhahn wird bauseits im Gebäude zur Verfügung gestellt.
-Der AN erstellt den Anschluss der Lüftung an die bauseits erstellt Deflektorhaube.
- Ein Elektrokabel NHXMH-J 5x6mm² mit ca. 11kW Leistung wird Bauseits zur Verfügung gestellt.,
- Für den Beh. Notruf ist ein KAT 7 - Datenkabel in Technikraum vorhanden. Zudem hat der AN zus. Beh.- Notruf über SIM- Karte herzustellen.
Der Auftragnehmer installiert eine elektrische Fußbodenheizung.
Ein ggf. erforderlicher statischer Nachweis wird durch den AG erbracht.
Genehmigungen zur Errichtung sin nicht durch den AN einzuholen.
Schnittstellen zu anderen Gewerken
Auf den bauseits bereitgestellten Untergrund ist in den Sanitärbenutzerräumen der folgende Bodenaufbau (von unten nach oben) mit ca. 8 - 9cm Höhe vorzusehen:
Folie aus Polyethylen, d = min. 0,2 mm
Trittschalldämmung (Wärmedämmung bereits unter der Bodenplatte) mit seitlichem Dämmstreifen, Höhe nach örtlichen Gegebenheiten und Aufmaß des AN, ca. 2- 3cm
Folie aus Polyethylen, d = min. 0,2 mm
Estrich auf Zementbasis im Mittel ca. 5 - 6 cm dick mit leichtem Gefälle zum Bodenablauf
Bodenaufbau
Die Innenwände auf der Fläche, wo die sanitären Räumlichkeiten entstehen sollen, werden als Leichtbauwände gausgeführt, welche vom AN zu liefern und fertig einzubauen sind.
Die Leichtbauwände bestehend aus einerMetall-Unterkonstruktion als Einfachständerwerk d = ca. 7,5 cm und einer ein- bzw. beidseitigen, mehrlagigen Beplankung aus feuchtraumgeeigneten Gipskarton-Platten bzw. Zementbauplatten (je nach Erforderlichkeit), d = ca. 12,5 mm.
Das Ständerwerk ist umlaufend mit den angrenzenden
Bauteilen zu verbinden. Im Wandhohlraum sind bei Bedarf Dämmstoffe sowie alle erforderlichen Verstärkungen für die Montage der Sanitärobjekte einzubauen.
Leichtbauwände
Die Benutzerräume haben eine Lichte Rohbauhöhe von ca. 2,48 m ab OK Rohfußboden.
Durch den AN ist eine abgehängte Decke mit einer Unterkonstruktion aus Stahlprofilen zuinstallieren. Die Beplankung erfolgt mit feuchtraumgeeigneten Gipskarton-Platten, d = ca. 12,5 mm.
Erforderliche Ausschnitte, z.B. für Deckenleuchten sind zu erstellen.
Abgehängte Decke
Ausführung aus Edelstahl gem. nachstehenden Beschreibungen.
Zugangstüren aus Edelstahl
Türen mit Magnetverriegelung
(bei barrierefreiem Unisex-WC mit Ausstattung gem. DIN 18040)
Benutzerraum-Türen für Rohbaumaße ca. 1,01 x 2,13 m, Schwelle berücksichtigen, gefertigt aus Edelstahl (Werkstoff 1.4301).
Türblatt doppelwandig: min. 40 mm dick, Verstärkung durch Rohrprofile ca. 40 x 40 x 2 mm, Hohlraumausfüllung mit Hartschaum
Türblatt Außenseite: min. 1,2 mm Blechstärke,
Türblatt Innenseite: min. 1,2 mm Blechstärke,
Aufschlagrichtung nach außen
Blechstärke des Rahmens und der Zarge: min. 2 mm
Ausstattung:
Rohrrahmen ca. 40 x 130 mm, mit Türverriegelung über Flächenhaftmagnet (ca. 300kg Haltekraft)
Kämpferteil aus Hohlprofil ca. 300 x 130 mm, Vorderseite abnehmbar für den Einbau des Rohrrahmen-Türschließers, der beleuchteten Piktogrammscheibe, der Frei-/Besetzt-Leuchten und zum Einbau des verdeckten Zapfenbandes
Edelstahlschwelle, ca. 60 mm hoch
Türschließer mit Ausschnitt für Sensor bei barrierefreiem WC
Magnet mit Durchmesser ca. 30 mm für bauseitigen Kontaktschalter
beidesitiger Edelstahl-Stoßgriff ca. 300 mm lang, Durchmesser ca. 30 mm, im Winkel von 45° angebracht
Riegelschloss, in diesem Bereich wird ein verstärkter Schlosskasten eingebaut
Profilhalbzylinder zum manuellen Absperren der Tür von außen
Bürstendichtung inkl. Befestigungsprofil
Zwei Benutzerraum-Türen
Türverriegelung mittels Magnetschließung (Zugkraft ca. 3000N):
Innenseitige elektrische Verriegelung durch Taster
"TÜR VERRIEGELN" (Haltemagnet hält Tür geschlossen)
Innenseitige elektrische Entriegelung durch Taster
"TÜR ÖFFNEN"(Haltemagnet ist stromlos zu schalten. Tür muss geöffnet werden können.)
Innenseitiger Taster "NOTENTRIEGELUNG" zum Entriegeln der Tür in Notfällen
Zusätzliche manuelle Notentriegelung von außen durch verdeckt angebrachten Schlüssel-Schalterr
Automatische Freischaltung der Anlage nach Erreichen der voreingestellten Benutzungsdauer von 15 Minuten
(30 Minuten barrierefreie Benutzerraum-Tür)
Ver- und Entriegelung der Benutzerraum-Türen
Material: Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), vandalismushemmend
Maße: ca. 20 x 45 cm (B x H)
Befestigung: Wandintegriert neben der Eingangstür auf der Schließseite
Ausstattung: Frei- / Besetzt-Anzeige;Taster
Das Zugangspaneel ist mit der Steuerung der gesamten WC-Anlage zu verbinden. Hierüber ist auch die einstellbare Öffnungszeit der gesamten WC-Anlage zu steuern. Bei Nachtschließung ist mittels Zeitschaltuhr über die Steuerung ein Impuls "besetzt" an das Zugangspaneel zu geben, die Leuchte am Paneel soll leuchten, das Zugangspaneel darf nicht mehr auf den Taster oder den Euro-Key reagieren.
Das Zugangspaneel der barrierefreien WC- Kabine ist mit einem Euro-Key auszustatten. Bei Betreten der Kabine mit Euro-Key hat die Öffnung der Tür mittels automatischen Türantriebs zu erfolgen.
Die Höhe der Euro-Key-Schließung hat sich an der Vorgabe der DIN 18040 zu orientieren.
Das Zugangspaneel ist so zu konstruieren, dass das Nachrüsten eines Münzers oder eines bargeldlosen Zahlsystems möglich ist.
Zugangspaneel mit Taster
Die Benutzerraum-Tür ist mit einer Zeitschaltautomatik auszustatten.
Die zentrale Türverriegelung ist vom Betreiber der
WC-Anlage indivuduelll über die Zeitschaltuhr einstellbar und hat die Öffnungs- bzw. Schließzeiten der Anlage zu regeln.
Zentrale Türverriegelung
Der elektromechanische Türantrieb ist verdeckt im Kämpfer der Tür zu integrieren und hat direkt auf das Drehlager der Tür zu wirken.
Nach Drehen des Euro-Keys im Euro-Schloss hat die Tür zu entriegeln und nach kurzer Zeit automatisch in die min. 90°-Türöffnungsstellung nach außen aufzuschwenken.
Nach einer werkseitig einzustellenden Zeitdauer, die eine Person für das Einfahren mit dem Rollstuhl in die WC-Kabine benötigt, hat die WC-Kabinentür selbsttätig zu schließen.
Beim Öffnen der Tür mit dem Euro-Key soll automatisch eine verlängerte Benutzungszeit von 30 Minuten aktiviert werden.
Zum Verlassen der WC-Kabine muss der Taster "TÜR ÖFFNEN" betätigt werden können. Danach hat sich die Tür selbsttätig bis zur 90°-Stellung zu öffnen.
Applikationsstreifen (ähnlich RAL 7016) außen- und innenseitig auf Türblatt aufzubringen, um einen visuellen Kontrast zu schaffen.
Zusätzliche Ausstattung barrierefreie Benutzerraum-Tür
Technikraumtür mit den Abmessungen ca. 0,75 x 1,97 m ab OK Schwelle, gefertigt aus Edelstahl (Werkstoff 1.4301).
Türblatt Außenseite: min. 1,2 mm Blechstärke
Türblatt Innenseite: min. 1,2 mm Blechstärke
Blechstärke des Rahmens und der Zarge: min. 2 mm
Ausstattung:
Falzblockrahmen
Edelstahlschwelle, ca.25 mm hoch
2 Edelstahlbänder
Riegelfallenschloss
außenseitiger Knauf
innenseitiger Drücker
Profilhalbzylinder
Technikraumtür Innenliegend
Bei Betätigung einer der beiden in vorgegebenen Höhe installierten Notruftaster hat die Sirene zu ertönen und die Besetztlampe (rot) im Kämpfer der Tür zu blinken.
Die Auslösung des zusätzlichen Notruftasters am Klappgriff hat ebenfalls für das Auslösen der Notrufeinrichtung zu sorgen.
Durch das Öffnen der Eingangstür ist das Notrufsignal auszuschalten. Dieses akustische und optische Signal hat min. 3 Minuten lang zu ertönen und muss vom Benutzer mehrfach aktiviert werden können. Bei Betätigung eines Notruftasters hat das Magnetschloss automatisch freizugeben, sodass das Aufziehen der Eingangstür von außen möglich ist. Die Frei-/Besetzt-Anzeige hat von Rot auf Grün zu schalten.
Bauseitig wird eine Notrufgegensprechanlage vorgesehen, welche über Netzwerkkabel (KAT 7) und mit SIM Kartenverbindung anzubinden ist.
Notrufeinrichtung
Die Oberflächen sind vor Ausführung durch den AN zu bemustern und durch den AG freizugeben.
Innenraumgestaltung:
Fugenlose Oberflächenbeschichtung aus Epoxidharz, oder glw. Rutschfestigkeit R 11. Umlaufend ist ein ca. 7 cm hoher Hohlkehlsockel auszuführen.
Je Raum ist im Bodenaufbau ein Bodenablauf mit Edelstahlsieb zu installieren.
Herstellung des Bodens wie folgt:
Bodenfläche vorbereiten: Kugelstrahlen der Fläche,
Grundierung und ggf. Spachtelung: Aufbringen einer Grundierung bspw. aus einem lösungsmittelfreien, zweikomponentigen Epoxidharz auf den vorbereiteten Untergrund
Bodenoberfläche: Aufbringen eines Verlaufmörtels aus einem lösungsmittelfreien, bspw. zweikomponentigen Epoxidharz und feuergetrocknetem Quarzsand (Fabrton nach Wahl des Bauherrn, Schichtdicke min. 2 mm)
Holhkehlen: Herstellen von Hohlkehlen bspw. aus einem lösungsmittelfreien Zweikomponenten- Epoxidharz- Bindemittel und Quarzsand, inklusive Grundierung, Radius ca. 5 cm
Versiegelung: Aufbringen einer rutschhemmenden Versiegelung bspw. mit einem lösungsmittelfreien, farblosen, zweikomponentigen Epoxidharz
Dehnfugen nach Erfordernis
Bodenbelag im Benutzerräume
Raumhohe Verlegung mit Fliesen im Dünnbettverfahren
Abmessungen: ca. 500 x 250 x 8 mm
Farbe Weiß, seidenmatt oder gleichwertig
Verfugung mit zementärem Fugenmörtel, Farbe Grau
ESG-Paneele hinter den Sanitärobjekten
Abmessungen: ca. 0,50 x 2,30 m, d = 8mm
rückseitig in schwarzer Farbe emailliert
An allen Ecken sowie gegen alle Metallteile sind die Fugen mit dauerelastischer Dichtungsmasse auf Silikonbasis, mindestens 5 mm dick, auszubilden.
Alle Außenecken im Innenbereich der Benutzerräume erhalten
Edelstahl-Eckschutzschienen.
Wandbelag im Benutzerräume
Decke und Wände des Technikraums sowie die Decke im
Benutzerraum sind mit einem deckenden Dispersionsanstrich auszuführen, Farbe Weiß, auf glatter Wandfläche.
Malerarbeiten
Alle Hinweisschilder im Innen- und Außenbereich sind
mit kontrastreichen Aluminium-Schildern in Braille-Schrift zu duplizieren.
Hinweisschilder barrierefreie Kabine
Die Ausstattungsgegenstände sind vor Ausführung durch den AN zu bemustern und durch den AG freizugeben.
Ausstattung Benutzerräume:
Vorwandinstallationen in Kombination mit den vorab beschriebnenen Trockenbauwänden.
Sanitärobjekte und weitere Ausstattung
Eigenschaften:
Material: Edelstahl (Werkstoff 1.4301)
Wandhängend ausgeführt
Erfüllt höchste Ansprüche an Sauberkeit
Spülauslösung über Spülsensor
Mit Sitzauflage (d = min. 12 mm) aus Mineralwerkstoff, fest mit dem WC-Topf verklebt
Ausführung:
ca. 360 x 360 x 700 mm (nach DIN 18040) inkl. Rückenstütze mit Mineralwerkstoff-Auflage
WC-Topf 700 mm
Die Rückenstütze ist auf eine stabeile Wand zu montieren.
Montageabstand zum WC-Topf hat nach DIN 18040-1 zu erfolgen.
Sie hat aus zwei Edelstahlrohren zu bestehen, Durchmesser ca. 42 mm,
L = ca. 145 mm, die an eine Edelstahlplatte, d = ca. 5 mm angeschweißt sein sollen. Auf diese Edelstahlplatte soll eine Mineralwerkstoffplatte, d = min. 10 mm geklebt sein.
Abmessungen ca.:
400 x 200 x 165 mm (B x H x T).
Rückenstütze
Durch die Anordnung der Sanitärobjekte ist eine beidseitige Anfahrbarkeit des WC-Topfes zu gewährleisten. Auf beiden anfahrbaren Seite ist ein Stützklappgriff anzubringen.
Stützklappgriff aus korrosionsbeständigem, eloxiertem Aluminium, L = 850 mm, mit Toilettenpapierrollenhalter.
Wandmontage über Anschraubplatte,
Belastbar min. 100 kg pro Stück
CE-Konform nach 93 / 42 / EWG
geprüft nach DIN EN 12182 sowie ISO 17966
hochklappbar sowie verstellbare Ausrichtung nach links und rechts möglich
Fernauslöser fur WC-Spülung und Notruf
Stützklappgriffe barrierefreie Kabine
Material: Edelstahl (Werkstoff 1.4301), d = min. 1,2 mm, Oberfläche seidenmatt
Maße: ca. 310 x 730 x 340 mm (B x H x T)
Die Urinalbecken sind auf die Leichtbauwand zu montien.
Die Befestigung hat über eine Einhängevariante zu erfolgen und ist von unten zu sichern.
Der Geruchsverschluss sowie deie berührungslose automatische Spülauslösung mittels geeigneter Sensortechnik zur Auslösung müssen sich im Inneren befinden.
Technische Angaben:
Die Spülung des Urinalbeckens hat selbsttätig zu erfolgen durch berührungslose automatische Spülauslösung,
Wasserauslauf gesteuert über 2/2-Wege-Magnetventil, geräuschgedämpft, Elektroanschluss mit Schnellstecker (DIN 46340)
2 Leitungsanschlüsse und 1 Erdanschluss, geeignet für 3-polige Stecker für Standard-Spannungen 24V GS
Schutzklasse IP65 (EN60529)
Einstellbare Spülmenge über eine wartungsfreie Einheit bestehend aus einem Schrägsitzventil zum Abstellen der Wasserzufuhr und einem Trinkwasser-Kugelhahn zur Feineinstellung der Wassermenge. Zulassung gemäß DVGW.
Urinalbecken, Montage an Seitenwand
Material: Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301)
Maße: min. 80 x 900 x 400 mm (B x H x T)
Befestigung: Aufputzmontage
Bestandteiler: Wandhalter und Schamwand
Funktionen
Vandalismushemmend durch verdeckte Wandmontage
Abtrennung zwischen Urinalen
Abtrennung zum Handwaschbereich
Schamwand aus Edelstahl
Waschtischsäule mit Wasserauslauf, elektronischem Seifenspender und Händetrockner.
Material: Edelstahl (Werkstoff 1.4301)
Maße WTS ca.: 530 x 1470 x 550 mm (B x H x T); Spiegel Maße ca.: 350 x 1000 x 5 mm (B x H x T)
Die Waschtischsäule ist als Einheit zu konstruieren, um auf eine Wand Leichtbauweise montiert zu werden.
Die Technik ist den oberen Teil der Säule zugängig.
Die Befestigung ist verdeckt auszubilden.
Die Waschtischsäule muss den Anforderungen der DIN 18040 für barrierefreies Bauen genügen.
Bauteile:
Waschbecken, bestehend aus einem Becken ohne Überlauf mit verdecktem Siphon (maximale Montagehöhe 800 mm ab OK FFB, 670 mm Kniefreiheit), einem Spiegel über der Ablage und dem Waschtisch, welcher auch aus der Rollstuhlposition gut einsehbar sein muss und einer Ablage aus Edelstahl, welche die Auslösefunktionen sowie alle Medienausläufe zur Verfügung stellen muss.
Funktionssymbole dauerhaft beschriftet.
Die Laufzeiten der Medien müssen individuell einstelltbar sein
Funktionsablauf Waschtischsäule:
Die Waschtische sind mit drei Sensoren zu steuern
Pumpen von Seife nach Aktivierung
Feigabe von Wasser
Ansteuerung des Händetrockners
Medienanschlüsse:
Wasserauslauf gesteuert über 2/2-Wege-Magnetventil, geräuschgedämpft, Elektroanschluss mit Schnellstecker (DIN 46340)
2 Leitungsanschlüsse und 1x Erde, geeignet für 3-polige Stecker für Standard-Spannungen 24V DC
Schutzklasse IP65 (EN60529)
Händetrockner
mit wenigen beweglichen Einzelteile und somit mechanischer Verschleiß vermeiden wird,
anerkannt als hygienische Händetrocknungseinrichtung gemäß den Arbeitsstätten-Richtlinien des BMA
Stromaufnahme ca. 1.200 W mit einer Heizleistung
von ca.1.100 W.
Seifenpumpe:
Die Seifenpumpe ist mit einem Zusatztaster zum Ansaugen der Seife direkt im Technikraum auszustatten
Pumpe mit Anschlusselement für Waschtisch, Schlauch und Seifentank
Waschtischsäule barrierefrei
Waschtischsäule mit Wasserauslauf, elektronischem Seifenspender und Händetrockner.
Material: Edelstahl (Werkstoff 1.4301)
Maße: WTS: ca. 530 x 1470 x 450 mm (B x H x T); Spiegel: ca. 350 x 1000 x 55 mm (B x H x T)
Die Waschtischsäule ist als Einheit zu konstruieren, um auf eine Wand Leichtbauweise montiert zu werden.
Die Technik ist den oberen Teil der Säule zugängig a
Die Befestigung ist verdeckt auszubilden.
Bauteile:
Waschbecken, bestehend aus einem Becken ohne Überlauf mit verdecktem Siphon (maximale Montagehöhe 800 mm ab OK FFB, 670 mm Kniefreiheit), einem Spiegel über der Ablage und dem Waschtisch und einer Ablage aus Edelstahl, welche die Auslösefunktionen sowie alle Medienausläufe zur Verfügung stellt.
Funktionssymbole dauerhaft beschriftet.
Die Laufzeiten der Medien müssen individuell einstelltbar sein
Funktionsablauf Waschtischsäule:
Die Waschtische sind mit drei Sensoren zu steuern
Pumpen von Seife nach Aktivierung
Feigabe von Wasser
Ansteuerung des Händetrockners
Medienanschlüsse:
Wasserauslauf gesteuert über 2/2-Wege-Magnetventil, geräuschgedämpft, Elektroanschluss mit Schnellstecker (DIN 46340)
2 Leitungsanschlüsse und 1x Erde, geeignet für 3-polige Stecker für Standard-Spannungen 24V DC
Schutzklasse IP65 (EN60529)
Händetrockner
mit wenigen beweglichen Einzelteile und somit mechanischer Verschleiß vermeiden wird,
anerkannt als hygienische Händetrocknungseinrichtung gemäß den Arbeitsstätten-Richtlinien des BMA
Stromaufnahme ca. 1.200 W mit einer Heizleistung
von ca.1.100 W.
Seifenpumpe:
Die Seifenpumpe ist mit einem Zusatztaster zum Ansaugen der Seife direkt im Technikraum auszustatten
Pumpe mit Anschlusselement für Waschtisch, Schlauch und Seifentank
Waschtischsäule im Urinalraum
Kleiderhaken
Material Edelstahl (1.4301)
mit Befestigungsplatte, ca. 8 cm x 8 cm, zum Überfliesen im barrierefreien WC-Raum
Anzahl in barrierefreiem WC-Benutzerraum: 2 Stück, höhenunterschiedlich anzubringen
Kleiderhaken
Ausstattung Technikraum:
Ausstattung Technikraum:
Steuerungseinheit für barrierefreie WC-Kabine
Bestehend aus:
1. Schaltschrank (WC Steuerung)
Gehäuse: Stahlblech
Tür: Stahlblech mit umlaufend eingesäumter PU-Dichtung
Oberfläche: außen pulverbeschichtet,
Montageplatte: Stahlbelch verzinkt
Schutzart: IP 66
2. Controller
Programmiersoftware: frei programmierbare Steuerung für den Betrieb der WC-Anlage mit allen erforderlichen Ein- und Ausgängen, Fernwartungs- und Diagnosemöglichkeiten sowie Ethernet-Kommunikation."
Signalanzeige: LEDs, den Schnittstellen örtlich zugeordnet
Anzahl der Anschlüsse min.: WLAN, COM, SD-Card, digitaler Interrupteingang
Versorgungsspannung: 24V DC -20% / +25%
Betriebstemperatur: min. 0 °C - 55 °C
Relative Luftfeuchte: min. 5 % - 95 % ohne Betauung
Schutzart: IP 20
Störfestigkeit: Zone B nach EN 61131-2
3.Analog-Modul
Analgoe Eingänge: min. 4
4. Anschlusseinheit
Basisplatine: Verdrahtung der 16E / 16A - Komponenten
LED-Statusanzeige: Ein- / Ausgänge, Vers.-Spannung, Relais
Adapter: Basisplatine auf FIO 16E / 16A - Modul,
oder gleichwertig
WC-Kabinen-Steuerung
Folgende Einrichtungen sind im Technikraum vorzusehen:
Absperrung mit einem Freistromventil mit
Entleerungsmöglichkeit an die bauseitig errchtete Wasserleitung.
Die Anschlussleitung zu den Objekten und Armaturen sind gemäß DVGW W542 einschl. aller Form- und Verbindungsstücke auszuführen. Alle Leistungen haben nach den Technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen zu erfolgen und zum Schutz des Trinkwassers ist die DIN EN 1717 umzusetzen.
Wasserzählerbügel für den möglichen Einbau einer Wasseruhr ist vorzusehen.
Rohre, Absperr- und Freiströmventile mit Probeentnahmeventil, Auslaufventil mit Belüfter und Wasserstopp-Anschluss, ¾", gemäß DIN 6023.
Inkl. Dämmung der gesamten Trinkwasserinstallation
Edelstahl-Ausgussbecken ohne Hahnloch und ohne
Überlauf, aus Edelstahl auszulegen für den Wandanschluss.
Breite: ca. 400 mm, Tiefe: 250 mm.
Liefern und Montieren sämtlicher notwendiger Rohrleitungen ab Anschlussstutzen.
Als Rohrleitungsmaterial für die Entwässerung ist HT-Rohr in den verschiedenen notwendigen Dimensionen zu wählen.
Notwendige Reinigungsöffnungen sind vorzusehen.
Heizung:
Die Temperierung der Benutzerräume hat über eine Elektro-Fußbodenheizung (200 W/m²), die im Zuge der Estricharbeiten zu installieren ist, zu erfolgen. Die Steuerung der Fußbodenheizung soll über ein Zentralthermostat erfolgen,
welches mit einem Temperatursensor zu verbinden ist.
Zusätzlich ist im Technikraum ein Elektroheizer mit Thermostat als Frostwächter einzubauen.
Lüftungsanlage:
Die Entlüftung der WC-Räume wird über eine
Lüftungsanlage erfolgen, die je Raum ca. 120m³/h absaugt. Die Lüftungsanlage besteht aus folgenden Einzelteilen:
Drosselklappen zur Einstellung der Luftströme der Räume
Tellerventile zur Entlüftung der drei Räume
Radiallüfter mit 240m³/h und der notw. Presseung
Anschluss an die Lüfterhaube über Dach, nach örtlichen Gegebenheiten
Zur Belüftung sind die Außentüren der WC-Räume
mit ca. 20 mm Fußspalt kombiniert mit Türbürste auszustatten.
Folgende Einrichtungen sind in der Leichtbauwand vorzusehen:
-Regenwassergrundleitungsanschluss und Flachdacheinlauf werden bauseits erstellt. Der AN verbindet die beiden Anschlüsse in der Leichtbauwand bspw. mit Polypropylen- Rohr mineralverstärkt (PP-MD), oder glw.
Heizung, Lüftung, Sanitär
Feuchtigkeitsgeschützter Verteilerschrank mit Schutzart: IP 44 und Schutzklasse II im Technikraum.
Dieser hat alle notwendigen Reiheneinbaugeräte zu beinhalten, wie bspw. Fehlerstromschutzschalter, Sicherungsautomaten, Relais und Zeitschaltuhren gemäß DIN VDE 0100-430 und 0100-530 für die Stromkreise ohne Zählerplatz.
In dem Leistungsumfang sind sämtliche Verlegungen und Verdrahtungen der Nieder- und Kleinspannungskomponenten (24 V DC) der WC-Anlage vorzusehen.
In dem Technikraum hat die Verkabelung in einer offenen Verlegung zu erfolgen, sowohl durch Kabelkanäle als auch Rohre, in einer Aufputz-Installation.
In den WC-Bereichen hat diese Unterputz zu erfolgen, hinter der Installationswand durch flexible Installationsrohre.
Die Verlegung oberhalb der Abhangdecke in der WC-Kabine ist durch Kabelsammelhalter durchzuführen, welche an der Rohdecke befestigt sind.
Alle Arbeiten sind nach den jeweiligen, zum Zeitpunkt der Installation gültigen, DIN VDE-Vorschriften durchzuführen.
Elektroinstallation
Die Beleuchtung in den Benutzerräumen
hat über LED-Einbauleuchten in ausreichender Anzahl zu erfolgen.
Die Gesamtleuchtstärke soll mindestens 300 lx betragen.
Einbautiefe max. 90 mm (ggf. geringer um die lichte Höhe der Abhangdecke zu reduzieren)
Farbtemperatur 3000 K (warmweiß)
Netzspannung: 220 - 240 V, 0 / 50 / 60 Hz
Schutzklasse II (Schutzisolierung)
Schutzart IP44
mit separater Vorschaltgeräte-Einheit
Reflektor und Abdeckring bilden eine Einheit
Abdeckring Farbe Weiß
Zusätzlich ist im Benutzerraum eine Anti-Panik-Beleuchtung in Form einer Sicherheitsleuchte vorzusehen.
Die Gesamtleuchtstärke soll mindestens 300 lx betragen.
Einbautiefe ca. 30 mm, Durchmesser ca. 90 mm
LED-Einzelbatterieleuchte mit automatischen Testfunktionen
Anschlussspannung 220 - 240 V AC, 50 / 60 Hz
Schutzklasse II (Schutzisolierung)
Schutzart IP44 Leuchte / IP20 Modul
Beleuchtung Benutzerräume
Die Beleuchtung des Technikraums
hat über LED-Feuchtraumleuchten in ausreichender Anzahl um 200lux Ausleuchtung herzustellen,
Material Kunststoff
mit Klemmbefestigung für Abdeckring
Klarglas mit Struktur
Schutzklasse IP 44
2 Kabeleinführungen
Geschaltet mittels AP-Schalter
Beleuchtung Technikraum
Koordination mit allen am Bau beteiligten Gewerken
für einen reibungslosen Montageablauf auf der
Baustelle,
bspw. Abstimmung zu notwendigen Öffnungen im Mauerwerk
Terminabstimmung und Teilnahme an Koordinations-
und Abstimmungsgesprächen nach erfordernis.
Koordination mit allen am Bau beteiligten Gewerken
Abdrücken der gesamten Trinkwasserleitung
mit dem zweifachem Betriebsdruck über 24 Stunden,
auch in Teilbereichen.
Ein Protokoll über das Ergbnis ist zu erstellen.
Druckprobe Trinkwasser
Erstellung Werkplanung
Der AN erstellt auf Grundlage der Ausführungsplanung eine Wekplanung zur Freigabe durch den AG und seine Erfüllungsgehilfen.
Erstellung Werkplanung
Revisonsunterlagen Gewerk Einbau- WC- Anlage
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und in der beigefügten Reihenfolge zusammenzustellen. Alle Unterlagen sind digital und als DIN A4 gefaltet in Ordnern mit Rückenbeschriftung zu übergeben. Die Ausfertigungsnummer ist auf den Ordnerrücken anzugeben. Die äußere Form ist zwingend vor Ausführung mit dem Bauherrn abzustimmen (bezüglich Archivierungsnummern, Einordnung der Gewerke in das Gesamtbauvorhaben usw.). Die Unterlagen sind dem Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung auszuhändigen. Alle digital zur Verfügung gestellten Unterlagen sind zwingend in Dateiordnern mit der unten aufgeführten Struktur abzulegen. Die Dateinamen sind so zu wählen, dass der Dateiinhalt ersichtlich wird. Unklarheiten und Detaillierungen sollten in Abstimmung mit dem AG erfolgen.
Deckblatt mit Adresse der Errichterfirma, Namen des Projektleiters/Ansprechpartners, Namen des Obermonteurs und Fachbauleiters, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse, Notrufnummer für Havariefälle
Inhaltsverzeichnis
Anlagenschema (Strangschema / Schaltschema)
Gebäudegrundrisse inkl. Eintragung aller Installationen
Anlagen- und Funktionsbeschreibungen für alle Gewerke
Einstellwerte
Auflistung aller Brandschottungen (Tabelle) und Eintragung in separaten Grundrissplan (soweit erforderlich)
Geräteverzeichnis als Liste oder Tabelle mit Angabe aller Daten (einschl. genauer Typbezeichnungen)
Übersicht über alle wartungspflichtigen Bauteile als Tabelle inkl. Wartungsanweisungen (durchzuführende Arbeiten und Wartungsintervalle)
Garantiekarten
Inbetriebnahmeprotokolle (z. B. Volumenstrommessungen, Druckproben, Strommessungen etc.)
Prüfzeugnisse und Übereinstimmungserklärungen über Brandschutzbestandteile (Dämmungen, Kanäle, Brandschutzklappen, Brandschutzelemente, Schottungen etc.) (soweit erforderlich)
Fachbauleitererklärung / Fachunternehmererklärung
Protokoll über die Einweisung des Hauspersonals inkl. Unterschrift der unterwiesenen Person(en)
Abnahmeprotokoll über die durchgeführte technische Abnahme nach VOB und Auflistung der Gewährleistungsfristen
Abnahmeprotokoll des anerkannten Prüfsachverständigen, Schornsteinfegers etc. (soweit erforderlich)
Abnahmeprotokoll über durchgeführte Hygiene-Erstinspektion(en) (soweit erforderlich)
Revisionsunterlagen komplett auf Datenträger (CD, DVD oder USB-Stick). Zeichnungen im dwg Format, restliche Stücke im pdf Format. Nicht elektronisch vorliegende Dokumente (z.B. Protokolle) sind einzuscannen und abzulegen. Alle Texte müssen elektronisch recherchierbar sein.
Bedienungsanleitungen für alle Geräte (ggf. unterteilt in verschiedene Anlagenbereiche); Beistellung ausschließlich digital
Die Revisionsunterlagen sind spätestens 1 Woche vor der technischen Abnahme der Fachbauleitung zu übergeben. Ohne vorliegende Revisionsunterlagen wird die Abnahme verweigert
.
Revisonsunterlagen Gewerk Einbau- WC- Anlage
Wartungsvertrag gem. VDMA für die unter 1 Einbau -WC- Anlage beschriebene Anlage, für die Dauer von 5 Jahren.
Erläuterung Wartungsvertrag
Wartungsvertrag der in den vorhergehenden
Titeln beschriebener Anlagen entsprechend den Richtlinien
VDMA in der neuesten und gültigen Fassung.
Die Wartungskosten sind für das 1. Jahr nach
Abnahme aufzuführen.
In den angegebenen Kosten sind alle Montage-
kosten, Wartungskosten usw. enthalten, ebenso
die Lohn- und Materialpreissteigerungen bis zum
Vertragsende.
Geringfügige Demontage- und Wiedermontage-
arbeiten z.B. von Zwischendecken, Geräteab-
deckungen usw. sind einzurechnen.
Instandsetzungsarbeiten, Ersatz- und Verschleiß-
teile werden separat abgerechnet, sofern sie einen
Wert von 100,00 € p.a. nachweislich übersteigen.
Für die periodischen Arbeiten ist wenn in den VDMA
Richtlinien nichts anderes empfohlen ist, zunächst von
einem Durchgang pro Jahr auszugehen.
Die Arbeiten "nach Bedarf" gehören zum Umfang
der hier ausgeschriebenen Leistung.
Preisgleitung findet nicht statt.
Neben den technischen Anlagen gem. VDMA hat der An
auch die Bauwerkserhaltung / Betreiberpflichten für die
Baukonstruktion (KG 300), z. B. Sichtprüfung von Fugen,
Fliesen, Türen, Beschichtungen und Abdichtungen, etc.
und die Wartung der Türschließer zu berücksichtigen.
Kostensteigerungen sind pauschal zu berück-
sichtigen.
Ein Vertragsentwurf zu dieser Position ist im Laufe
der Bauzeit, spätestens bis zur Abnahme einzu-
reichen.
Alle wartungspflichten Bauteile sind inkl. Wartungsintervall
im Wartungsvertrag aufzulisten und in dem entsprechen
Intervall zu durch den AN zu warten.
Leitbeschreibung 1: Wartungsvertrag gem. VDMA für die Einbau -WC- Anlage
Wartung, wie in der Leitbeschreibung 1 für das 1. Jahr beschrieben
Wartung, wie in der Leitbeschreibung 1 für das 1. Jahr
Wartung, wie in der Leitbeschreibung 1 für das 2. Jahr beschrieben
Wartung, wie in der Leitbeschreibung 1 für das 2. Jahr
Wartung, wie in der Leitbeschreibung 1 für das 3. Jahr beschrieben
Wartung, wie in der Leitbeschreibung 1 für das 3. Jahr
Wartung, wie in der Leitbeschreibung 1 für das 4. Jahr beschrieben
Wartung, wie in der Leitbeschreibung 1 für das 4. Jahr
Wartung, wie in der Leitbeschreibung 1 für das 5. Jahr beschrieben
Wartung, wie in der Leitbeschreibung 1 für das 5. Jahr