3.2 2013-10 2026-10-16 Build 6.1.2509.15 ARCHITEXT Pallas® UM0549 Neubau Mütterzentrum Neubau Mütterzentrum EUR Euro 83 EUR Euro
Stadt Braunschweig Referat Hochbau
UM0549-09-01
01276 Wohnung, Westbahnhof 1
Bauleitung Bauleitung:

Örtliche Bauleitung (VOB/B § 4 Nr. 1)

Die Bauleitung obliegt dem Referat Hochbau

Anordnungen Dritter, ausgenommen die des zuständigen Vertreters des
Referats Hochbau, dürfen nicht befolgt werden.
Neubau Mütterzentrum Baubeschreibung

Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines
Mütterzentrums in Braunschweig. Das Gebäude dient dabei als Begegnungs und
Beratungszentrum insbesondere für Mütter bzw. werdende Mütter und
enthält für diese Funktion ein Café, eine Küche, einen Multifunktionsraum,
mehrere kleinere Funktionsräume sowie Sanitär- und Technikräume.

Die Baufläche liegt zwischen der Straße "Westbahnhof" und dem sogenannten
"Ringgleis", einem Freizeitweg in Braunschweig und kann unmittelbar von der
Straße "Westbahnhof" erschlossen werden. Die Zuwegung erfolgt über die Straße "Westbahnhof"

Der Baukörper wird auf einer 30cm starken Bodenplatte (nicht unterkellert) errichtet. Weiterhin gibt es ein umlaufendes, sowie ein quer verlaufendes Streifenfundament sowie Einzelfundamente unter den Stützen des Stahlrahmens.

Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss (Dachraum / Technikebene) mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 35 x 11 m. Die Grundfläche im EG beträgt etwa 340 m². Die geplante Raumstruktur ist mit maximalen Raumgrößen von 52,2 m² eher kleinzellig konzipiert.

Das Gebäude wird ab OK STB-Sockel komplett in Holzbauweise errichtet. Es besteht aus einer Holzgrundkonstruktion mit einem nutzbaren Erdgeschoss und einem Holzdachtragwerk, dass das Obergeschoss ausbildet, in dem die Lüftungsanlage untergebracht ist.
Vorbemerkung zu Leistungsverzeichnis Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine mobile Trennwand.

Sie umfasst die Herstellung, die Lieferung und die nach dem Stand der
Technik sach- und fachgerechte Montage der mobilen Trennwand.

- Aufstellung der beigefügten technischen Zeichnungen:

Baustelleneinrichtung [0650_A_1276_B_BE_300_2]
Lageplan [0650_A_1276_B_LA_500_1]
Grundriss [0650_A_1276_B_GR_EG_50_10]
Bodenaufbauten [0650_A_1276_B_DT_10_90_Bodenaufbauten]
Schnitte [0650_A_1276_B_SN_EE_FF_50_34]
Schnitte [0650_A_1276_B_SN_DD_50_32]

- Termine

Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass er die in den
Vertragsbedingungen genannten Termine einhalten kann.

Eine detaillierte Terminierung der auszuführenden Teilleistungen wird
vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung festgesetzt.
Sie wird Bestandteil des Auftrages.

HINWEIS :
Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm sowie die Verordnung ("BaustellV")
zur Durchführung des Emissionsschutzgesetzes (Lärmschutz bei
Baumaschinen) sind unbedingt einzuhalten!

Sonstiges

Der Umfang der Baustelleneinrichtung ist für alle in der vorliegenden
Ausschreibung erfassten Leistungen zu erstellen, vorzuhalten, zu
reinigen und nach Abschluss der Arbeiten abzubauen und
abzutransportieren. Dieses ist in die Positionen einzukalkulieren
und wird nicht gesondert vergütet.

Der Schutz von bestehenden baulichen Anlagen, aller angrenzenden
Bauteile, ist vom AN so vorzunehmen, dass Beschädigungen ausgeschlossen
sind.

Die zur Ausführung der eigenen Arbeiten notwendigen Vorbereitungen der
angrenzenden Bauteile, wie säubern, sind in die Positionen
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Der AN ist verpflichtet, auf seine Kosten die Baustelle in einem
sauberen Zustand zu halten, insbesondere den von seinen Arbeiten
anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterialien und Abfällen sowie
sonstigen Verunreinigungen sind TÄGLICH zu beseitigen.

Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Auftraggeber
berechtigt, diese Arbeiten von dritter Seite zu Lasten des AN vornehmen
zu lassen. Die entstehenden Kosten werden dem AN in diesem Fall von der
Schlussrechnung abgezogen.

Alle erforderlichen Hebe- und Förderzeuge, Aussteifungen,
Montagegerüste, Abstützungen, Hilfskonstruktionen usw. welche zur Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen notwendig sind, sind Sache des AN
und werden nicht besonders vergütet.

Zusätzliche Vorbemerkungen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz:

Der Auftraggeber wird gemäß der aktuell gültigen Baustellenverordnung
einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator einsetzen.
In der Ausführungsphase besitzt der SiGe-Koordinator Weisungsrecht
bezüglich Sicherheits- und Gesundheitsschutz gegenüber allen beteiligten
Unternehmen und deren Vertretern.

1. Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr
Der Auftragnehmer hat seine Baustelle auf den von der Bauleitung
zugewiesenen Flächen einzurichten. Er ist für die Einrichtung selbst
verantwortlich.
Baustofflagerung und Bauschuttablage sind nach den Erfordernissen des
Bauablaufes auf geringstmögliche Maß zu beschränken und mindestens
wöchentlich zu entfernen.
Die Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sind freizuhalten.
Verkehrsschilder und -leiteinrichtungen sowie Absperrungen dürfen nicht
eigenmächtig entfernt oder verändert werden.

2. Baustromversorgung und Baustellenbeleuchtung
Der Baustromverteiler wird vom AG zur Verfügung gestellt. Sach- und
fachgerechte Unterverteilungen einschl. ihrer Überprüfung ist Sache des
AN. Der AN hat für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung zu sorgen.

3. Sauberkeit und Hygiene
Unterkünfte und Sozialanlagen müssen den Anforderungen der
Arbeitsstättenverordnung und der Hygiene entsprechen.

4. Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

4.1 Auftragnehmer
Für die Veranlassung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist
der AN selbst verantwortlich. (siehe § 3 Arbeitsschutzgesetz,
Landesbauordnung und BGV A 1 "Grundsätze der Prävention")
Alle sicherheitstechnischen Anforderungen, die sich aus dem Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan ergeben sind mit den Einheitspreisen der
Positionen der Leistungsbeschreibung abgegolten.
Der AN hat gemäß Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vor Beginn der
Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen
Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Anlaufberatung darzulegen.

4.2 Verantwortliche Personen der Auftragnehmer
Der AN benennt nach § 4 UVV BGV C22 "Bauarbeiten" oder beauftragt
schriftlich nach § 13(2) Arbeitsschutzgesetz eine verantwortliche Person
und einen Stellvertreter für die Baustelle. Eine dieser Personen hat
sich stets vor Ort auf der Baustelle aufzuhalten.
Diese ist für den Einsatz des Personals, die Sicherheit der verwendeten
Einrichtungen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe und
erforderlichen persönlichen Schutzausrichtungen verantwortlich.
Darüber hinaus hat der AN dafür zu sorgen, dass alle Rechts- und
Bauvorschriften eingehalten werden.

4.3 Sicherung der ersten Hilfe
Alle Auftragnehmer haben das entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl
erforderliche "Erste-Hilfe-Material" und die vorgeschriebene Anzahl von
Ersthelfern auf der Baustelle vorzuhalten.
Ersthelfer sind namentlich (schriftlich) dem SiGe-Koordinator
mitzuteilen.
Grundsätzlich erfolgt die Erstversorgung von Verletzten durch die
Ersthelfer des Auftragnehmers. Der zuständige Verantwortliche alarmiert
bei Unfällen gemäß den geltenden Aushängen.
Es ist sicherzustellen, dass am Baustellenzugang ein Einweiser
bereitsteht, um den Rettungskräften schnellstmöglichen Zugang zu dem
oder den Verletzten zu ermöglichen.

5. Schwerpunkte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

5.1 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind von jedem AN
selbst, entsprechend dem Gefährdungsgrad der auszuführenden Arbeiten
anzuweisen. Die PSA müssen einwandfrei sein und den geltenden
Richtlinien entsprechen.

5.2 Kennzeichnung, Prüf- und Genehmigungspflichten
Jeder Betreiber einer Anlage, einer Maschine, eines Gerätes oder einer
Einrichtung auf der Baustelle wird verpflichtet, eine Kennzeichnung
anzubringen, die eine eindeutige Zuordnung zu ihm ermöglicht.
An Maschinen und Geräten muss der Termin der letzten
sicherheitstechnischen Prüfung (Prüfplakette) erkennbar sein.
Prüfbücher oder andere Prüfnachweise sind auf der Baustelle vorzuhalten.

5.3 Montagearbeiten
Für sämtliche Montagearbeiten muss auf der Baustelle eine schriftliche
Montageanleitung vorliegen.
Die Arbeiten sind entsprechend den darin enthaltenen Festlegungen
auszuführen.

5.4 Elektrische Anlagen
Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen eindeutig mit einer
Kennzeichnung des Betreibers versehen sein, den einschlägigen
elektrotechnischen Regeln entsprechen, nachweislich auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand geprüft sein und regelmäßig geprüft werden.

6. Brandschutz

6.1 Brandverhütung
Alle am Bau beteiligten sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur
Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen.
Sie haben sich über die Brandgefahren in ihrem Arbeitsbereich sowie über
Maßnahmen bei Gefahr genauestens zu informieren.
Wichtigste Voraussetzung des vorbeugenden Brandschutzes auf der
Baustelle sind Ordnung und Sauberkeit.
Brennbare Abfälle sind am Tage des Entstehens zu entsorgen.
Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in den nach der Verordnung über
brennbare Flüssigkeiten (VbF) zulässigen Mengen und Behältnissen
gelagert werden.
Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschneidearbeiten bedürfen besonderer
Sicherheitsmaßnahmen. Alle Brandschutzeinrichtungen sind ständig in
betriebsbereitem Zustand zu halten.
Angriffs- und Rettungswege der Feuerwehr sind ständig freizuhalten.
Im Zuge des Baufortschritts werden Rettungswege nach Anweisung des SiGe-
Koordinators gekennzeichnet. Hierfür notwendige Markierungen dürfen
weder entfernt noch durch z. Bsp. Baumaterialien oder Fahrzeuge
verstellt werden.

6.2 Verhalten im Brandfall
Der zuständige Verantwortliche alarmiert bei Bränden gemäß den geltenden
Aushängen.
Jeder Brand ist unverzüglich der Bauleitung und dem SiGe-Koordinator zu
melden.
Alle Anlagen und Betriebsmittel sind vor Wiederinbetriebnahme zu prüfen.

7. Umweltschutz
Der AN ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,
behördlichen Auflagen und baustellenspezifischen Vorschriften,
insbesondere
--Emmissionsschutz/Immissionschutz (Luftreinhaltung und Lärmschutz)
--Gewässerschutz (oberirdische Gewässer und Grundwasser)
--Abfallbeseitigung (aufnehmen, befördern, behandeln und lagern)
--Altölbeseitigung (sammeln, lagern, behandeln und entsorgen)
zu befolgen.
Bauzeit
Bauzeit

Das mehrmalige Anfahren der Baustelle ist mit einzukalkulieren.
Einbau der oberen Führungsschiene und Endmontage der Elemente sind zeitlich getrennt!
UM0549-09 Mobile Trennwand 2026-06-30 AllTxt BoQLevel Abschnitt 2 Yes BoQLevel Unterabschnitt 2 Yes Item Position 4 Yes Index Index 1 No CY104 cost group DIN 276-06 DIN276/2006 CY105 work category LB CY106 cost group DIN 276-93 DIN276/1993 Mobile Trennwand Mobile Trennwand No No 1.000 St No No Liefern und montieren einer mobilen Trennwandanlage als Raumtrennwand zwischen zwei Stahlstützen, mit zentrierter Parkposition der verschiebbaren Wandelemente.

Seitliche Anschläge bestehend aus Trockenbaukonstruktion mit verstärktem Ständerwerk.
Befestigungsuntergrund für die Abhängungskonstruktion besteht aus einer bauseitigen Stahlkonstruktion. Die Deckenschiene der mobilen Trennwand ist an der vorhandenen Stahlkonstruktion mit HEB-260-Stahlträger zu befestigen. Sämtliche hierfür erforderlichen Stahlkonsolen, Abhängungen, Anschlussplatten, Verbindungsmittel, Aussteifungen sowie Befestigungsmittel sind Bestandteil der Leistung.

Die Befestigungskonstruktion ist entsprechend den statischen und konstruktiven Anforderungen des Trennwandsystems auszubilden. Der Auftragnehmer hat die erforderliche Werkplanung einschließlich aller Anschlussdetails zu erstellen und vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.

Bodenaufbau bestehend aus Zement-Heizestrich mit keramischem Fliesenbelag.

Abmessungen der Öffnung für die mobile Trennwand
Höhe OKFF bis Unterkante Stahlträger HEB 260: h = 2,76 m
Lichte Breite der mobilen Trennwand: b = 7,44 m

Mobiles Trennwandsystem mit manueller Bedienung der Einzelelemente
Trennwandsystem bestehend aus unabhängig voneinander verfahrbaren Einzelelementen. Jedes Element wird manuell verfahren und zu einer vollständig geschlossenen Wand aufgebaut. Dichtleisten gegen den Fußboden und die Deckenschiene werden mittels Handkurbel ausgefahren.
Die Elementstärke beträgt ca. 100 mm und besteht aus einer zweischaligen Konstruktion.

Beidseitig beplankt mit ca. 16 mm starken Dreischicht-Holzplatten gemäß den geltenden Anforderungen an Holzwerkstoffe für den Innenbereich, lösbar montiert..

Jedes Element ist mit wartungsfreien, kugelgelagerten Laufrollenwagen ausgestattet, die leichtgängig in der Deckenschiene laufen. Die gesamte Trennwand wirkt im geschlossenen Zustand wie eine Massivwand.

Die elemente müssen alle die gleiche Breite erhalten.
Konstruktion
Verwindungssteife Elementkonstruktion mit ca. 16 mm starken Dreischicht-Holzplatten
(E 1) nach DIN, mit umlaufender, lösbarer Montage der Deckplatten an der Element-Unterkonstruktion, so dass bei Beschädigen der Deckplatten diese einzeln ausgetauscht werden können.

Elementstärke ca. 100mm, schalldämmend RwP 46 DB, bestehend aus umweltfreundlichen
und korrosionsfreien Materialien. Einflügelige Tür mit sichtbaren, kugelgelagerten Metallbändern, eingelassenener Griffschale und automatischer Türblatt-Verriegelung beim Verfahren. Vorgerichtetes Schloss für bauseitigen
Profilzylinder (PZ).

Ausfahrbare Dichtleisten
Zur horizontalen Abdichtung sind bewegliche, federnd gelagerte Doppeldichtleisten je Element vorzusehen. Der Andruck der oberen und unteren Dichtleiste erfolgt über eine wartungsfreie Mehrgelenk- Spindelmechanik, bzw. Kegelrad- Getriebe. Die Dichtleisten werden gegen Fußboden und Deckenschiene gepresst, dichten die Trennwand ab und gleichen Fußbodenunebenheiten aus. Die Dichtleisten sind aus zweischaligen, schwarzen Aluminiumprofilen, ausgelegt
für höchste Ansprüche an Schalldämmung und Standfestigkeit. Der Dichtleistenhub ist maximal 40 mm möglich, Der Anpressdruck ist mindestens 1500
N, ansteigend bis 3000 N, je nach Dichtleistenhub. Obere und untere Dichtleisten mit speziell geformten Dichtleisten-Endstücken aus PE-LD und zusätzlichen Hohlkammer-Dichtungen.

Schalldämmung
Die Schalldämmung der mobilen Trennwand ist gem. DIN ISO 140-3: 2005 mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Elementverbindung
Zur vertikalen Abdichtung der Elemente sind ineinander tauchende Abschlussprofile vorzusehen. Die Profile sind konkav / konvex zu gestalten. Zur optimalen Abdichtung soll die Eintauchtiefe mindestens 30 mm betragen. Diese Eintauchtiefe gewährleistet das Selbstzentrieren der Elemente beim Zusammenfahren und bei einer eventuellen Deckendurchbiegung bleibt die vertikale Dichtung erhalten.
Hilfskonstruktionen wie Magnetleisten sind nicht zulässig.

Teleskopelement
Zum Aufbau der Trennwand ist das abschließende Element als Teleskopelement auszubilden. Der Hub des Teleskop- Ausfahrteiles, welches kardanisch aufgehängt ist, muss bis 120 mm möglich sein. Damit wird die Trennwand horizontal
festgestellt, gleichzeitig werden mögliche bauseitige Längenunterschiede und lotrechte Abweichungen ausgeglichen. Der Hub muss zur Regulierung des
Anpressdruckes von 0 bis 1000 N einstellbar sein. Das Teleskopteil muss mit einem außenliegenden/flächenbündigen Hubteil ausgebildet werden. Das Teleskopteil
und die Dichtleisten werden über ein Kurbelloch mittels einer gemeinsamen, wartungsfreien Mehrgelenk-Spindelmechanik mit Kegelrad-Getriebe betätigt.

Elementaufhängung
Jedes Element ist mit ein (Einpunkt- Mittelaufhängung) oder zwei (Zweipunkt- Aufhängung) kugelgelagerten, wartungsfreien Laufrollenwagen, die in Deckenschienen laufen, zu liefern. Die Aufhängung der Elemente an die Laufrollenwagen erfolgt über kardanisch gelagerte Tragbolzen. Die Deckenschienen und die
Rollenwagen müssen wartungsfrei sein. Deckenschienen aus Aluminium oder Stahl, mit oder ohne Auflagewinkel.

Laufschienen
Decken-Laufschienen aus Aluminium- oder Stahl-Profilen, je nach Gewicht der Elemente. Die Abmessungen entsprechend den statischen Bedingungen. Die Parkbereiche der Laufschienen-Anlagen sind vorgefertigt in einem Stück komplett auszuliefern, um Maßabweichungen bei der Montage auszuschließen.

Elementjustierung
Um bauseitig bedingte Höhendifferenzen ausgleichen zu können, muss die mobile Trennwand höhenjustierbar sein. Die Höhenverstellung muss an jedem Element separat von außen, ohne Öffnen der Deckenverkleidung oder Elemente, leicht möglich sein. Die Höhenverstellung ist gegen unbeabsichtigtes Verstellen automatisch zu sichern.

Die Trennwand muss sich anpassen an eine Verformung des HEB-Trägers in Riegelmitte von
Vertikal
-aus ständiger Last ca. 9mm
-aus veränderlicher Last ca. 6mm

Horizontal
-aus Wind ca. 5mm

Befestigung der Deckenschiene
Die Decken - Laufschienen sind vom Bieter mitzuliefern und zu befestigen. Es gelten die Vorschriften nach DIN 18 800. Stahlabhängekonstruktionen müssen verstellbar sein, um spätere eventuelle Deckensenkungen auszugleichen. Alle
verwendeten Materialien sind korrosionsgeschützt einzubauen.

Abschottung
Vom Bieter ist eine Abschottung über der Deckenschiene in Trennwandachse mitzuliefern und zu befestigen. Die Abschottung muss dem geforderten Schall dämmwert entsprechen. Sie wird an der Deckenschiene und an angrenzende Bauteile fugendicht angebracht.

Schlupftürelement, 1-flügelig
Ein Wandelement ist mit einer integrierten Schlupftür zu liefern. Dieses Türblatt soll eine lichte Durchgangshöhe von 2,03m, und eine lichte Durchgangsbreite von 0,85 erhalten.
Das einflügelige Schlupftürelement ist wegen der Element-Gesamtbreite als 1- Holm Tür auszubilden. Das Türblatt ist unten mit einer automatischen Dichtleiste auszurüsten, deren Hub verstellbar sein muss. Beim Verfahren des Wandelementes darf sich das Türblatt nicht öffnen lassen.
Das Türblatt ist mit kugelgelagerten Türbändern, einem Einsteckschloss und eingelassenen Griffschalen, vorbereitet für einen Profilzylinder-Einbau, zu liefern.

Prüfzeugnisse
Für die mobile Trennwand sind folgende Prüfungen durch
Zeugnisse nachzuweisen:

TÜV-Prüfung inkl. GS-Zertifikat nach DIN 31000 und Fertigungsüberwachung

Schalldämmung nach DIN 20 140-3, ggf. inkl. Tür mit Angebotsabgabe abzugeben

Qualitätszertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008
Mobile Trennwand mit Schlupftür
Stundenlohnarbeiten No 5.000 h No No Stundensatz für Facharbeiter
für Stundenlohnarbeiten
auf Anordnung der örtlichen Bauleitung,
einschl. aller Zuschläge
Stundensatz für Facharbeiter
No 5.000 h No No Stundensatz für Helfer
für Stundenlohnarbeiten
auf Anordnung der örtlichen Bauleitung,
einschl. aller Zuschläge
Stundensatz für Helfer