Anordnungen Dritter, ausgenommen die des zuständigen Vertreters des Referats Hochbau, dürfen nicht befolgt werden.Neubau MütterzentrumBaubeschreibung
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mütterzentrums in Braunschweig. Das Gebäude dient dabei als Begegnungs und Beratungszentrum insbesondere für Mütter bzw. werdende Mütter und enthält für diese Funktion ein Café, eine Küche, einen Multifunktionsraum, mehrere kleinere Funktionsräume sowie Sanitär- und Technikräume.
Die Baufläche liegt zwischen der Straße "Westbahnhof" und dem sogenannten "Ringgleis", einem Freizeitweg in Braunschweig und kann unmittelbar von der Straße "Westbahnhof" erschlossen werden. Die Zuwegung erfolgt über die Straße "Westbahnhof"
Der Baukörper wird auf einer 30cm starken Bodenplatte (nicht unterkellert) errichtet. Weiterhin gibt es ein umlaufendes, sowie ein quer verlaufendes Streifenfundament sowie Einzelfundamente unter den Stützen des Stahlrahmens.
Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss (Dachraum / Technikebene) mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 35 x 11 m. Die Grundfläche im EG beträgt etwa 340 m². Die geplante Raumstruktur ist mit maximalen Raumgrößen von 52,2 m² eher kleinzellig konzipiert.
Das Gebäude wird ab OK STB-Sockel komplett in Holzbauweise errichtet. Es besteht aus einer Holzgrundkonstruktion mit einem nutzbaren Erdgeschoss und einem Holzdachtragwerk, dass das Obergeschoss ausbildet, in dem die Lüftungsanlage untergebracht ist. Vorbemerkung zu LeistungsverzeichnisArt und Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist eine mobile Trennwand.
Sie umfasst die Herstellung, die Lieferung und die nach dem Stand der Technik sach- und fachgerechte Montage der mobilen Trennwand.
- Aufstellung der beigefügten technischen Zeichnungen:
Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass er die in den Vertragsbedingungen genannten Termine einhalten kann.
Eine detaillierte Terminierung der auszuführenden Teilleistungen wird vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung festgesetzt. Sie wird Bestandteil des Auftrages.
HINWEIS : Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm sowie die Verordnung ("BaustellV") zur Durchführung des Emissionsschutzgesetzes (Lärmschutz bei Baumaschinen) sind unbedingt einzuhalten!
Sonstiges
Der Umfang der Baustelleneinrichtung ist für alle in der vorliegenden Ausschreibung erfassten Leistungen zu erstellen, vorzuhalten, zu reinigen und nach Abschluss der Arbeiten abzubauen und abzutransportieren. Dieses ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Der Schutz von bestehenden baulichen Anlagen, aller angrenzenden Bauteile, ist vom AN so vorzunehmen, dass Beschädigungen ausgeschlossen sind.
Die zur Ausführung der eigenen Arbeiten notwendigen Vorbereitungen der angrenzenden Bauteile, wie säubern, sind in die Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN ist verpflichtet, auf seine Kosten die Baustelle in einem sauberen Zustand zu halten, insbesondere den von seinen Arbeiten anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterialien und Abfällen sowie sonstigen Verunreinigungen sind TÄGLICH zu beseitigen.
Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, diese Arbeiten von dritter Seite zu Lasten des AN vornehmen zu lassen. Die entstehenden Kosten werden dem AN in diesem Fall von der Schlussrechnung abgezogen.
Alle erforderlichen Hebe- und Förderzeuge, Aussteifungen, Montagegerüste, Abstützungen, Hilfskonstruktionen usw. welche zur Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen notwendig sind, sind Sache des AN und werden nicht besonders vergütet.
Zusätzliche Vorbemerkungen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz:
Der Auftraggeber wird gemäß der aktuell gültigen Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator einsetzen. In der Ausführungsphase besitzt der SiGe-Koordinator Weisungsrecht bezüglich Sicherheits- und Gesundheitsschutz gegenüber allen beteiligten Unternehmen und deren Vertretern.
1. Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr Der Auftragnehmer hat seine Baustelle auf den von der Bauleitung zugewiesenen Flächen einzurichten. Er ist für die Einrichtung selbst verantwortlich. Baustofflagerung und Bauschuttablage sind nach den Erfordernissen des Bauablaufes auf geringstmögliche Maß zu beschränken und mindestens wöchentlich zu entfernen. Die Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sind freizuhalten. Verkehrsschilder und -leiteinrichtungen sowie Absperrungen dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder verändert werden.
2. Baustromversorgung und Baustellenbeleuchtung Der Baustromverteiler wird vom AG zur Verfügung gestellt. Sach- und fachgerechte Unterverteilungen einschl. ihrer Überprüfung ist Sache des AN. Der AN hat für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung zu sorgen.
3. Sauberkeit und Hygiene Unterkünfte und Sozialanlagen müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der Hygiene entsprechen.
4. Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
4.1 Auftragnehmer Für die Veranlassung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist der AN selbst verantwortlich. (siehe § 3 Arbeitsschutzgesetz, Landesbauordnung und BGV A 1 "Grundsätze der Prävention") Alle sicherheitstechnischen Anforderungen, die sich aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ergeben sind mit den Einheitspreisen der Positionen der Leistungsbeschreibung abgegolten. Der AN hat gemäß Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vor Beginn der Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Anlaufberatung darzulegen.
4.2 Verantwortliche Personen der Auftragnehmer Der AN benennt nach § 4 UVV BGV C22 "Bauarbeiten" oder beauftragt schriftlich nach § 13(2) Arbeitsschutzgesetz eine verantwortliche Person und einen Stellvertreter für die Baustelle. Eine dieser Personen hat sich stets vor Ort auf der Baustelle aufzuhalten. Diese ist für den Einsatz des Personals, die Sicherheit der verwendeten Einrichtungen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe und erforderlichen persönlichen Schutzausrichtungen verantwortlich. Darüber hinaus hat der AN dafür zu sorgen, dass alle Rechts- und Bauvorschriften eingehalten werden.
4.3 Sicherung der ersten Hilfe Alle Auftragnehmer haben das entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl erforderliche "Erste-Hilfe-Material" und die vorgeschriebene Anzahl von Ersthelfern auf der Baustelle vorzuhalten. Ersthelfer sind namentlich (schriftlich) dem SiGe-Koordinator mitzuteilen. Grundsätzlich erfolgt die Erstversorgung von Verletzten durch die Ersthelfer des Auftragnehmers. Der zuständige Verantwortliche alarmiert bei Unfällen gemäß den geltenden Aushängen. Es ist sicherzustellen, dass am Baustellenzugang ein Einweiser bereitsteht, um den Rettungskräften schnellstmöglichen Zugang zu dem oder den Verletzten zu ermöglichen.
5. Schwerpunkte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
5.1 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind von jedem AN selbst, entsprechend dem Gefährdungsgrad der auszuführenden Arbeiten anzuweisen. Die PSA müssen einwandfrei sein und den geltenden Richtlinien entsprechen.
5.2 Kennzeichnung, Prüf- und Genehmigungspflichten Jeder Betreiber einer Anlage, einer Maschine, eines Gerätes oder einer Einrichtung auf der Baustelle wird verpflichtet, eine Kennzeichnung anzubringen, die eine eindeutige Zuordnung zu ihm ermöglicht. An Maschinen und Geräten muss der Termin der letzten sicherheitstechnischen Prüfung (Prüfplakette) erkennbar sein. Prüfbücher oder andere Prüfnachweise sind auf der Baustelle vorzuhalten.
5.3 Montagearbeiten Für sämtliche Montagearbeiten muss auf der Baustelle eine schriftliche Montageanleitung vorliegen. Die Arbeiten sind entsprechend den darin enthaltenen Festlegungen auszuführen.
5.4 Elektrische Anlagen Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen eindeutig mit einer Kennzeichnung des Betreibers versehen sein, den einschlägigen elektrotechnischen Regeln entsprechen, nachweislich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft sein und regelmäßig geprüft werden.
6. Brandschutz
6.1 Brandverhütung Alle am Bau beteiligten sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Sie haben sich über die Brandgefahren in ihrem Arbeitsbereich sowie über Maßnahmen bei Gefahr genauestens zu informieren. Wichtigste Voraussetzung des vorbeugenden Brandschutzes auf der Baustelle sind Ordnung und Sauberkeit. Brennbare Abfälle sind am Tage des Entstehens zu entsorgen. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in den nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) zulässigen Mengen und Behältnissen gelagert werden. Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschneidearbeiten bedürfen besonderer Sicherheitsmaßnahmen. Alle Brandschutzeinrichtungen sind ständig in betriebsbereitem Zustand zu halten. Angriffs- und Rettungswege der Feuerwehr sind ständig freizuhalten. Im Zuge des Baufortschritts werden Rettungswege nach Anweisung des SiGe- Koordinators gekennzeichnet. Hierfür notwendige Markierungen dürfen weder entfernt noch durch z. Bsp. Baumaterialien oder Fahrzeuge verstellt werden.
6.2 Verhalten im Brandfall Der zuständige Verantwortliche alarmiert bei Bränden gemäß den geltenden Aushängen. Jeder Brand ist unverzüglich der Bauleitung und dem SiGe-Koordinator zu melden. Alle Anlagen und Betriebsmittel sind vor Wiederinbetriebnahme zu prüfen.
7. Umweltschutz Der AN ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und baustellenspezifischen Vorschriften, insbesondere --Emmissionsschutz/Immissionschutz (Luftreinhaltung und Lärmschutz) --Gewässerschutz (oberirdische Gewässer und Grundwasser) --Abfallbeseitigung (aufnehmen, befördern, behandeln und lagern) --Altölbeseitigung (sammeln, lagern, behandeln und entsorgen) zu befolgen.Bauzeit Bauzeit
Das mehrmalige Anfahren der Baustelle ist mit einzukalkulieren. Einbau der oberen Führungsschiene und Endmontage der Elemente sind zeitlich getrennt!UM0549-09Mobile Trennwand2026-06-30AllTxtBoQLevelAbschnitt2YesBoQLevelUnterabschnitt2YesItemPosition4YesIndexIndex1NoCY104cost group DIN 276-06DIN276/2006CY105work categoryLBCY106cost group DIN 276-93DIN276/1993Mobile TrennwandMobile TrennwandNoNo1.000StNoNoLiefern und montieren einer mobilen Trennwandanlage als Raumtrennwand zwischen zwei Stahlstützen, mit zentrierter Parkposition der verschiebbaren Wandelemente.
Seitliche Anschläge bestehend aus Trockenbaukonstruktion mit verstärktem Ständerwerk. Befestigungsuntergrund für die Abhängungskonstruktion besteht aus einer bauseitigen Stahlkonstruktion. Die Deckenschiene der mobilen Trennwand ist an der vorhandenen Stahlkonstruktion mit HEB-260-Stahlträger zu befestigen. Sämtliche hierfür erforderlichen Stahlkonsolen, Abhängungen, Anschlussplatten, Verbindungsmittel, Aussteifungen sowie Befestigungsmittel sind Bestandteil der Leistung.
Die Befestigungskonstruktion ist entsprechend den statischen und konstruktiven Anforderungen des Trennwandsystems auszubilden. Der Auftragnehmer hat die erforderliche Werkplanung einschließlich aller Anschlussdetails zu erstellen und vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Bodenaufbau bestehend aus Zement-Heizestrich mit keramischem Fliesenbelag.
Abmessungen der Öffnung für die mobile Trennwand Höhe OKFF bis Unterkante Stahlträger HEB 260: h = 2,76 m Lichte Breite der mobilen Trennwand: b = 7,44 m
Mobiles Trennwandsystem mit manueller Bedienung der Einzelelemente Trennwandsystem bestehend aus unabhängig voneinander verfahrbaren Einzelelementen. Jedes Element wird manuell verfahren und zu einer vollständig geschlossenen Wand aufgebaut. Dichtleisten gegen den Fußboden und die Deckenschiene werden mittels Handkurbel ausgefahren. Die Elementstärke beträgt ca. 100 mm und besteht aus einer zweischaligen Konstruktion.
Beidseitig beplankt mit ca. 16 mm starken Dreischicht-Holzplatten gemäß den geltenden Anforderungen an Holzwerkstoffe für den Innenbereich, lösbar montiert..
Jedes Element ist mit wartungsfreien, kugelgelagerten Laufrollenwagen ausgestattet, die leichtgängig in der Deckenschiene laufen. Die gesamte Trennwand wirkt im geschlossenen Zustand wie eine Massivwand.
Die elemente müssen alle die gleiche Breite erhalten. Konstruktion Verwindungssteife Elementkonstruktion mit ca. 16 mm starken Dreischicht-Holzplatten (E 1) nach DIN, mit umlaufender, lösbarer Montage der Deckplatten an der Element-Unterkonstruktion, so dass bei Beschädigen der Deckplatten diese einzeln ausgetauscht werden können.
Elementstärke ca. 100mm, schalldämmend RwP 46 DB, bestehend aus umweltfreundlichen und korrosionsfreien Materialien. Einflügelige Tür mit sichtbaren, kugelgelagerten Metallbändern, eingelassenener Griffschale und automatischer Türblatt-Verriegelung beim Verfahren. Vorgerichtetes Schloss für bauseitigen Profilzylinder (PZ).
Ausfahrbare Dichtleisten Zur horizontalen Abdichtung sind bewegliche, federnd gelagerte Doppeldichtleisten je Element vorzusehen. Der Andruck der oberen und unteren Dichtleiste erfolgt über eine wartungsfreie Mehrgelenk- Spindelmechanik, bzw. Kegelrad- Getriebe. Die Dichtleisten werden gegen Fußboden und Deckenschiene gepresst, dichten die Trennwand ab und gleichen Fußbodenunebenheiten aus. Die Dichtleisten sind aus zweischaligen, schwarzen Aluminiumprofilen, ausgelegt für höchste Ansprüche an Schalldämmung und Standfestigkeit. Der Dichtleistenhub ist maximal 40 mm möglich, Der Anpressdruck ist mindestens 1500 N, ansteigend bis 3000 N, je nach Dichtleistenhub. Obere und untere Dichtleisten mit speziell geformten Dichtleisten-Endstücken aus PE-LD und zusätzlichen Hohlkammer-Dichtungen.
Schalldämmung Die Schalldämmung der mobilen Trennwand ist gem. DIN ISO 140-3: 2005 mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Elementverbindung Zur vertikalen Abdichtung der Elemente sind ineinander tauchende Abschlussprofile vorzusehen. Die Profile sind konkav / konvex zu gestalten. Zur optimalen Abdichtung soll die Eintauchtiefe mindestens 30 mm betragen. Diese Eintauchtiefe gewährleistet das Selbstzentrieren der Elemente beim Zusammenfahren und bei einer eventuellen Deckendurchbiegung bleibt die vertikale Dichtung erhalten. Hilfskonstruktionen wie Magnetleisten sind nicht zulässig.
Teleskopelement Zum Aufbau der Trennwand ist das abschließende Element als Teleskopelement auszubilden. Der Hub des Teleskop- Ausfahrteiles, welches kardanisch aufgehängt ist, muss bis 120 mm möglich sein. Damit wird die Trennwand horizontal festgestellt, gleichzeitig werden mögliche bauseitige Längenunterschiede und lotrechte Abweichungen ausgeglichen. Der Hub muss zur Regulierung des Anpressdruckes von 0 bis 1000 N einstellbar sein. Das Teleskopteil muss mit einem außenliegenden/flächenbündigen Hubteil ausgebildet werden. Das Teleskopteil und die Dichtleisten werden über ein Kurbelloch mittels einer gemeinsamen, wartungsfreien Mehrgelenk-Spindelmechanik mit Kegelrad-Getriebe betätigt.
Elementaufhängung Jedes Element ist mit ein (Einpunkt- Mittelaufhängung) oder zwei (Zweipunkt- Aufhängung) kugelgelagerten, wartungsfreien Laufrollenwagen, die in Deckenschienen laufen, zu liefern. Die Aufhängung der Elemente an die Laufrollenwagen erfolgt über kardanisch gelagerte Tragbolzen. Die Deckenschienen und die Rollenwagen müssen wartungsfrei sein. Deckenschienen aus Aluminium oder Stahl, mit oder ohne Auflagewinkel.
Laufschienen Decken-Laufschienen aus Aluminium- oder Stahl-Profilen, je nach Gewicht der Elemente. Die Abmessungen entsprechend den statischen Bedingungen. Die Parkbereiche der Laufschienen-Anlagen sind vorgefertigt in einem Stück komplett auszuliefern, um Maßabweichungen bei der Montage auszuschließen.
Elementjustierung Um bauseitig bedingte Höhendifferenzen ausgleichen zu können, muss die mobile Trennwand höhenjustierbar sein. Die Höhenverstellung muss an jedem Element separat von außen, ohne Öffnen der Deckenverkleidung oder Elemente, leicht möglich sein. Die Höhenverstellung ist gegen unbeabsichtigtes Verstellen automatisch zu sichern.
Die Trennwand muss sich anpassen an eine Verformung des HEB-Trägers in Riegelmitte von Vertikal -aus ständiger Last ca. 9mm -aus veränderlicher Last ca. 6mm
Horizontal -aus Wind ca. 5mm
Befestigung der Deckenschiene Die Decken - Laufschienen sind vom Bieter mitzuliefern und zu befestigen. Es gelten die Vorschriften nach DIN 18 800. Stahlabhängekonstruktionen müssen verstellbar sein, um spätere eventuelle Deckensenkungen auszugleichen. Alle verwendeten Materialien sind korrosionsgeschützt einzubauen.
Abschottung Vom Bieter ist eine Abschottung über der Deckenschiene in Trennwandachse mitzuliefern und zu befestigen. Die Abschottung muss dem geforderten Schall dämmwert entsprechen. Sie wird an der Deckenschiene und an angrenzende Bauteile fugendicht angebracht.
Schlupftürelement, 1-flügelig Ein Wandelement ist mit einer integrierten Schlupftür zu liefern. Dieses Türblatt soll eine lichte Durchgangshöhe von 2,03m, und eine lichte Durchgangsbreite von 0,85 erhalten. Das einflügelige Schlupftürelement ist wegen der Element-Gesamtbreite als 1- Holm Tür auszubilden. Das Türblatt ist unten mit einer automatischen Dichtleiste auszurüsten, deren Hub verstellbar sein muss. Beim Verfahren des Wandelementes darf sich das Türblatt nicht öffnen lassen. Das Türblatt ist mit kugelgelagerten Türbändern, einem Einsteckschloss und eingelassenen Griffschalen, vorbereitet für einen Profilzylinder-Einbau, zu liefern.
Prüfzeugnisse Für die mobile Trennwand sind folgende Prüfungen durch Zeugnisse nachzuweisen:
TÜV-Prüfung inkl. GS-Zertifikat nach DIN 31000 und Fertigungsüberwachung
Schalldämmung nach DIN 20 140-3, ggf. inkl. Tür mit Angebotsabgabe abzugeben
Qualitätszertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008Mobile Trennwand mit SchlupftürStundenlohnarbeitenNo5.000hNoNoStundensatz für Facharbeiter für Stundenlohnarbeiten auf Anordnung der örtlichen Bauleitung, einschl. aller ZuschlägeStundensatz für FacharbeiterNo5.000hNoNoStundensatz für Helfer für Stundenlohnarbeiten auf Anordnung der örtlichen Bauleitung, einschl. aller ZuschlägeStundensatz für Helfer