3.1 2009-12 2026-10-05 / GXML Toolbox V3.3 R20230829 iTWO_64 V26.0.466 2026 Neubau Rettungswache Steinhagen EURO Euro 83 EUR Euro

Baubeschreibung / Hinweise

Baubeschreibung und allgemeine Hinweise

zum Leistungsverzeichnis

1.    Lage des Objekts

Bahnhofstrasse 97, 33803 Steinhagen

2.    Baumaßnahme

Neubau einer Rettungswache

Konstruktion: KS-Mauerwerk mit Mineralwolldämmung und Verblendmauerwerk

Die Fahrzeughalle wird mit Metalltafeln als Vorhangfassade verkleidet

Sohle und -Dachdecken aus Stahlbeton, Flachdach mit Folienabdichtung und extensiver Begrünung.

Photovoltaikanlage, Aluminiumfenster,

Innenausbau und technische Gebäudeausrüstung der Nutzung entsprechend.

3.    Gebäudekennwerte

     Sonderbau:

     NGF : ca. 520 m²

     BGF : ca. 575 m²

     Bruttorauminhalt : ca. 2.730 m³

                             

4.    Pläne / Skizzen

     Falls den Ausschreibungsunterlagen Zeichnungen und / oder Skizzen beigefügt sind, so dienen diese der allgemeinen Information und als Orientierungshilfe bei der Kalkulation. Bei evtl. Widersprüchen und / oder anderslautenden Fomulierungen, Maß- oder Datenangaben gelten die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen und Technischen Vorbedingungen als vorrangig.

5.    Ausführung

     Gem. beigefügten Bauzeitenplan (Informativ)

6.    Preise

     Die Beschreibung der einzelnen Leistungen ist unter Verwendung der üblichen Baustoff - Kurzzeichen in Kurzform abgefaßt. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Baustoff und Abmessungen etc. gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen, als beschrieben. Sämtliche Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Bauteile und Baubehelfe einschl. Abladen und Lagern sowie Transport zur Verwendungsstelle.

7     Leistungsverzeichnis

     Der AN hat seinem an der Baustelle tätigen Vertreter den Text des LV vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Genaue Informationen seines Aufsichtspersonals über die geforderte Ausführungsart gehört zu den Pflichten des AN.

8.    Durchführung

     Der AN sorgt selbstverantwortlich für einen termingerechten und sinnvollen Arbeitsablauf - auch im Zusammenhang mit anderen am Bau Beteiligten - und hat bei Unstimmigkeiten unverzüglich die Bauleitung des AG zu informieren. In der Leistungsbeschreibung bedeutet 'Nach Anordnung', daß auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Anordnung zu beginnen ist.

9.    Ausführungsunterlagen

     Die für die Ausführung notwendigen Zeichnungsunterlagen erhält der Auftragnehmer unentgeltlich in 1-facher Ausfertigung. Für weitere Exemplare sind die Kopierkosten zu vergüten. Die Unterlagen hat der Auftragnehmer rechtzeitig anzufordern.

10.   Baustelleneinrichtung

     Zur Erfüllung der Eigenleistung / Vertragsleistung des AN erforderliche Baustelleneinrichtung gilt als Nebenleistung, wenn sie nicht durch besondere Ansätze im LV erfasst ist.

    

11.   Öffentliche Zufahrten

     Falls bei der Anlieferung von größeren Geräten und Bauteilen öffentliche Straßenflächen in Anspruch genommen werden müssen, ist es Sache des AN, sich mit den zuständigen Behörden vorher in Verbindung zu setzen und evtl. erforderliche Genehmigungen hierfür zu erwirken.

12.   Materiallager / Verkehrswege

     Der AN hat in Eigenverantwortung die Lieferung seiner Baustoffe mit Rücksicht auf den Bauablauf auch anderer am Bau Beteiligter zu koordinieren. Lagerflächen, auch für kurzfristige Zwischenlagerung, stehen am Objekt nur beschränkt zur Verfügung. Die evtl. Nutzung von öffentlichen Flächen ist Sache des AN.

13.   wöchentliche Baubesprechung

Die Teilnahme an einer wöchentlichen Baubesprechung gilt als Nebenleistung und wird nicht extra vergütet. Sie ist in die Einheitspreise einzulkalkulieren.

14.Übersicht der Anlagen zum LV

- Terminplan: 2026-01-28 RW Steinhagen Terminplan Vorabzug.pdf

- Kurztext

- Ausführungsplanung: 196-24_2_05_RW Steinhagen_2026-03-19

- Genehmigungsstatik,

- Positionsplan,

- GEG-Nachweis,

- Brandschutzgutachten,

- Schallschutznachweis

ATV DIN18299

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

- Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 299 -

Bauvorhaben: Neubau einer Rettungswache in Steinhagen

0.1Angaben zur Baustelle

1. Lage der Baustelle und Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der

Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.

33803 Steinhagen, Bahnhofstrasse 97, Die Baustelle liegt auf auf einer bisher

landwirtschaftlichen Nutzfläche. Das Gelände ist über eine neu angelegte Baustraße zu

erreichen. Das Auf- und Abladen sowie Parken auf der Baustelle im Bereich der Baustraße ist

mit der Bauleitung vor Ort abzusprechen und zu koordinieren. Die Zuwegung zur Baustelle ist

stets freizuhalten.

0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.

        ./.

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.

Die Lage / Höhe ist den beigefügten Plänen zu entnehmen.

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.

Die Baustelle ist ausschließlich über die Baustraße zu erreichen.

0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.

Notwendige Rettungswege sind ständig freizuhalten.

0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen z.B. Montageöffnungen.

Es werden keine Transporteinrichtungen bereitgestellt.

0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.

Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden der Maßnahme entsprechend bereitgestellt.

0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benut­zung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume.

Lagerflächen stehen nur in sehr begrenzendem Maße zu Verfügung. Alle überlassenen Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu übergeben. Eventuelle Beschädigungen sind zu Lasten des AN zu beseitigen.

0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen.

Die Bodenverhältnisse sind dem beigefügten Bodengutachten zu entnehmen.

0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.

s. Bodengutachten

0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.

        ./.

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.

Zu den Nebenleistungen gehört die Entsorgung des Abfalls aus dem Bereich des Auftragnehmers, getrennt nach verwertbaren Stoffen und Restmüll unmittelbar nach dem Anfallen. Nach Arbeitsfertigstellung sind sämtliche Materialreste von der Baustelle zu entfernen. Bei allen Materialtransporten sind mögliche Verunreinigungen unmittelbar zu beseitigen.

0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des

Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten u. ä.

        ./.

0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen u. ä. im Bereich der Baustelle.

Bereich Einfahrt auf das Baugrundstück. vorh. Kabelverteilerschrank

0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.

        ./.

0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.

Die notwendigen Angaben hat sich der Bieter eigenverantwortlich bei den jeweiligen Versorgungsträgern zu beschaffen.

0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste, und soweit bekannt, deren Eigentümer.

        ./.

0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.

        ./.

0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen

        ./.

0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

        ./.

0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile, vorliegende Fachgutachten u. ä..

Bei Kontakt mit bisher nicht bekannten Schadstoff-Fundstellen sind die Arbeiten unmittelbar zu unterbrechen, der Arbeitsbereich zu sichern und die Bauleitung zu informieren. Die Arbeiten dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung fortgesetzt werden. Schadstoffe sind auf dem Grundstück nicht bekannt. Die Betriebsanweisung gem. Gefahrstoffverordnung ist zu beachten!

0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.

        ./.

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.

Die nachstehenden Arbeiten müssen in Abstimmung und im Zusammenwirken mit den weiteren Gewerken durchgeführt werden.

2. Angaben zur Ausführung

0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.

        ./.

0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen, oder bei außergewöhnlichen äusseren Einflüssen.

        ./.

0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben.

        ./.

0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen.

        ./.

0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

        ./.

0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung

        ./.

0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.

        ./.

0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.

Es sind die einschlägigen Sicherheitsbedingungen einzuhalten.

0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und ggf. für welche Beanspruchung der Auftragnehmer seine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.

        ./.

0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen.

        ./.

0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.

Dürfen nicht verwendet werden, oder nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Bauherrn/der Bauleitung.

0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.

        ./.

0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.

Alle zur Verwendung vorgesehenen Baustoffe müssen ein Übereinstimmungszertifikat gemäß BauONW §27 vorweisen. Für die Verarbeitung des Materials sind die einschlägigen Normen, sowie die Verarbeitungshinweise des Herstellers zu beachten.

0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.

        ./.

0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Trans­porte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.

Alle abzubrechenden Bauteile und Materialien sind getrennt nach wiederverwertbaren Wertstoffen eigenverantwortlich zu entsorgen. Die einschlägigen Gesetze und Richtlinien sind dabei unbedingt eigenständig einzuhalten! z.B. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Landesabfallgesetz, Satzung über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Gemeinde Steinhagen. Der Bauherr wird bei Zuwiderhandlung ausdrücklich von Ansprüchen Dritter freigestellt.

0.2.16 Art, Anzahl, Menge, Gewicht der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden sowie Art, Ort (genaue Be­zeichnung) und Zeit ihrer Übergabe.

        ./.

0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.

        ./.

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer.

Gemäß Leistungsbeschreibung

0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit ande­ren Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation

        ./.

0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.

Die Schlussabnahme erfolgt erst nach Fertigstellung der Gesamtleistung selbst wenn Teile der Leistung schon vorab genutzt werden müssen.

0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche für maschi­nelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicher­heit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche B § 13 Nr. 4 Abs. 2), durch einen besonderen Wartungsvertrag

Gemäß Leistungsbeschreibung

0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.

Bei allen rechnerischen Aufmaße und zeichnerischen Skizzen sind die Liegenschaftsbezeichnungen des Kreises Gütersloh unbedingt einzuhalten. Eigenständige fortlaufende Nummerierungen werden zur Abrechnung nicht anerkannt. Die Positionsbezeichnungen der Leistungsbeschreibung sind chronologisch zu übernehmen. Alle Aufmaßunterlagen und Tagelohnnachweise müssen im Original vorgelegt und vom Auftragnehmer unterzeichnet sein! Nachträge müssen mit "N" gekennzeichnet werden und am Ende der Rechnung angeordnet sein

( TAB) Estricharbeiten

TECHNISCHE AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG ( TAB)

ESTRICHARBEITEN

1.       Für die nachstehend beschriebenen Leistungen gelten:

        Alle DIN-Vorschriften, Herstellerbestimmungen, Verordnungen, Richtlinien etc. die für die geforderte Leistung in Frage kommen, in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.

1.1.   Leistungen

        Sämtlich beschriebenen Leistungspositionen verstehen sich einschl. Lieferung und Montage in fertiger Arbeit.

2. Anforderungen an Estriche

2.1      Zementestriche

        Die Oberfläche des schwimmenden Estrichs zur Aufnahme von Belägen - normale Temperatur und Feuchtigkeitsbedingungen vorausgesetzt - muss so abriebfest sein, dass sie ohne erkennbaren Verschleiß üblichen Begang 8 Wochen lang standhält. Die Oberfläche des Verbundestrichs / Nutzestrichs muss nach Erhärten so abriebfest sein, dass sie ohne besonderen Zusatz dauerndem Begang standhält. Werden in den Leistungspositionen keine besonderen Forderungen zur Druckfestigkeit erhoben, so gilt die Festigkeitsklasse CT 35 nach DIN 18560

        Steife des Frischmörtels:                       zwischen erdfeucht und weich

        Zuschlagstoff: gewaschener humin- und lehmfreier Sand, Kornaufbau von

                ca. 70 % 0 - 3 mm

                ca. 30 % 3 - 7 mm.

2.1      Anhydrithestriche

        Die Oberfläche des schwimmenden Estrichs zur Aufnahme von Belägen - normale Temperatur und Feuchtigkeitsbedingungen vorausgesetzt - muss so abriebfest sein, dass sie ohne erkennbaren Verschleiß üblichen Begang 8 Wochen lang standhält. Die Oberfläche des Verbundestrichs / Nutzestrichs muss nach Erhärten so abriebfest sein, dass sie ohne besonderen Zusatz dauerndem Begang standhält. Werden in den Leistungspositionen keine besonderen Forderungen zur Druckfestigkeit erhoben, so gilt die Festigkeitsklasse AE 30 nach DIN 18560

       

        Estriche sind rissefrei, glatt und waagerecht auszuführen. Anschlüsse an Dehnungsfugen, Schächte, Rahmen usw. sind so herzustellen, dass die Oberkante der Schienen bzw. Rahmen mit dem Oberbelag bündig liegen.

3. Fugen

        Estrichflächen (Zementestrich) von mehr als 40 m² sind durch Schwindfugen zu trennen. Die Fugen sind bis auf die Dämmung auszubilden (Kellenschnitt). Hochstehende Fugenränder sind abzugleichen. Bei Estrichen mit erhöhten Anforderungen hat eine Abstimmung mit dem Fliesen- / Parkettleger bezüglich der Fugen zu erfolgen. Bei Estrichen für Fußbodenheizung zusätzliche Abstimmung mit dem Heizungsinstallteur.

4. Untergrund

        Bei Zermentverbundestrichen ist die Untergrundvorbehandlung wie folgt im Einheitspreis für den Estrich enthalten:

       

        - Mehrfaches Nässen des Betons mindestens 2 Tage vor Beginn der Estricharbeiten

        - Aufbringen einer Haftbrücke auf vorgenässten Untergrund, bestehend aus Zementleim mit

       Wasserzementwert (W/Z) = 0.5

5. Sondervorschläge

        Alternativen zu den Fabrikatsvorgaben sind zugelassen, sofern die Gleichwertigkeit in Farbe, Form, Oberflächenstruktur, Materialgüte und Abmessungen vom Bieter nachgewiesen wird.

6.       Dämmung

        An Wänden, Säulen und Türöffnungen sind vor Verlegung der Dämmplatten, Dämmstreifen bis über den späteren Oberbodenbelag hinaus anzuordnen. In notwendigen Fluren / Treppenhäusern ist der Randdämmstreifen aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. Die Dämmstreifen sind bei keramischen Belägen erst nach Fertigstellung des Oberbodenbelages, bei elastischen und textilen Belägen Fertigstellung der Spachtelung, abzuschneiden.

        Trittschalldämmschicht auf bauseits von allen Mörtelresten gereinigter Rohbetondecke entsprechend DIN 18560 und DIN 18353 herstellen (ggf. PE-Folie auf der Rohdecke stoßüberlappend auslegen, um Estrichkonstruktion vor Restfeuchte aus der Betondecke zu schützen)

7.       Nutzlasten

        Folgende Nutzlasten sind beim Estrichaufbau zu berücksichtigen

        Wohngebäude : 2 kN/m²

        Nichtwohngebäude : min. 5 kN/m²

       

8.       DOKUMENTATION

        Spätestens zur Abnahme ist für sämtliches verwendetes Material die Angabe der Produktbezeichnung, des Herstellers, Farbangaben, Prüfzeugnisse, Zulassungen etc. in elektronischer Form (pdf) vorzulegen.

16217 Estricharbeiten 2026-10-05 AllTxt BoQLevel Titel 2 Yes BoQLevel Bereich 2 Yes Item 4 Yes Index 1 No left 4 Lohn Material Gerät Sonstiges

Estricharbeiten

Die Gesamtaufbauhöhen betragen 230 mm

Aufbau mit Fussbodenheizung:

              5 mm Abdichtung bauseits

              100mm Wärmedämmung

              Folie

              30 mm Tackerplatte / Trittschalldämmung

              16 mm Heizungsleitungen bauseits

              80 mm Heizestrich

              15 mm Fliese + Kleber bauseits

Aufbau ohne Fussbodenheizung (Ruheräume)

              5 mm Abdichtung bauseits

              120mm Wärmedämmung

              30 mm Trittschalldämmung

              Folie

              60 mm Estrich

              15 mm Fliese + Kleber bauseits

Fahrzeughalle-/ Waschhalle mit Rüttelboden bauseits

PROJEKTHINWEIS :

517.000 m2

Untergrund für einen staubfreien Untergrund von groben

Verschmutzungen wie Bauschutt, Ölrückständen etc. nach

besonderer Anordnung trocken reinigen und angefallenen

Schmutz beseitigen.

Untergrund reinigen,grobe Verschmutzung

287.000 m2

Boden-Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum frei von FCKW und HFCKW

Normalentflammbar, Euroklasse E

Wärmeleitfähigkeit : 0,035 W/(m*K) Anwendungsgebiet : DEO ds

Druckspannung : >=200 kPa

Dicke:                          100mm

Wärmedämmung EPS / 035 / DEO ds / 100mm

37.000 m2

Boden-Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum frei von FCKW und HFCKW

Normalentflammbar, Euroklasse E

Wärmeleitfähigkeit : 0,035 W/(m*K) Anwendungsgebiet : DEO ds

Druckspannung : >=200 kPa

Dicke:                          120mm

Wärmedämmung EPS / 035 / DEO ds / 120mm

37.000 m2

Differenzpreis für je 10 mm Wärmedämmung-Mehrstärke der

vorstehenden Positionen. Einheitspreis gilt auch als

Minderpreis je 10mm Minderstärke.

Wärmedämmung - Mehrstärke 10 mm

210.000 m

Differenzpreis für die Herstellung des Randdämmstreifens in nicht brennbarer Ausführung

Mehrpreis / Randdämmstreifen nicht brennbar

15.000 m2

Liefern und verlegen von gebundener Schüttung aus recyceltem Dämmstoff (getrocknetes, mineralisches Porenbetongranulat) und einem zementären Bindemittel.

Im Bereich von extrem unebenen Rohdecken. Ausführung nur nach Absprache mit der Bauleitung

Trockenrohdichte ca. 350kg/m³

Begehbar nach ca. 6 Std., belegreif nach ca. 24

Konrgröße von 2 - 8 mm

Wasserbeständig, keine Setzungen

Nicht brennbar

Schichtstärke: bis ca. 100mm

Gebundene Schüttung / 100mm

37.000 m2

Trittschalldämmplatte aus Mineralwolle,

nicht brennbar

Wärmeleitfähigkeit:         035 W/mK

Anwendungsgebiet :         DES sh

Verkehrslast :             bis 2 kN/m²

Dynamische Steifigkeit :    15 mm ≤ 20 MN/m³

                           20 mm ≤ 20 MN/m³

                           25 mm ≤ 15 MN/m³

                           30 mm ≤ 15 MN/m³

                           40 mm ≤ 15 MN/m³

Stärke :                    30 mm

TS-Platte / MW 035 DES sh / 5 kN /30 mm

287.000 m2

Trittschalldämmplatte aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum, frei von FCKW und HFCKW

Wärmeleitfähigkeit:         040 W/mK

Anwendungsgebiet :         DES sg

Verkehrslast :             2 kN/m²

Normalentflammbar, Euroklasse E

Dynamische Steifigkeit :    ≤ 30 MN/m³

Stärke :                    30-2 mm

Tackersystem-TS-Platte / EPS 040 DES sg / 5 kN /30 mm

324.000 m2

Abdeckung der Rohdecke und Dämmschicht mit

PE-Folie, d>=0,2 mm nach DIN 18560, 15 cm

überlappt und seitlich entsprechend der Estrichdicke

hochgeschlagen, als Trennlage und Dampfbremse.

Abdeckung Rohdecke / Dämmung,PE Folie

287.000 m2

Schwimmender Zementestrich, auf

Dämmunterlage mit Heizschlangen, waagerecht, Oberfläche

geglättet, zur Aufnahme von bauseitigem Bodenbelag,

incl. Bewehrung aus Kunststofffasern

Faserlänge:        ca. 12mm

Zugfestigkeit:     3500N/mm²

Menge:          min. 1,0 kg/m³

Festigkeitsklasse: C35

Estrichdicke:        ca. 60 mm / oberhalb der Heizschlangen

Für die Ausführung vorgenannter Leistungen gelten

erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gem. DIN 18202,

Tabelle 3, Zeile 4.

CT-C35-F5-H60 / Fußbodenheizung

37.000 m2

Schwimmender Zementestrich auf Dämmunterlage bzw.

Trennlage, auf Dämmung bzw.Trennlage, mit geglätteter, verschleißfester Oberfläche, für Anstrich geeignet:

Festigkeitsklasse:    C35

Estrichdicke:         ca. 60 mm

CT-C35-F5-T60

324.000 m2

liefern und einbringen zu schwimmendem Zementestrich wie vor für Bewehrung aus Glasfasern zur Reduzierung der Früh-Schwindrisse

Faserlänge:        ca. 12mm

Zugfestigkeit:     3500N/mm²

Menge:          min. 1,0 kg/m³

Mehrpreis / Glasfaserbewehrung

80.000 m2

Differenzpreis für je 10 mm Estrich-Mehrstärke des

Zementestriches. Einheitspreis gilt auch als

Minderpreis je 10 mm Minderstärke.

Mehrstärke 10 mm

8.000 m2

Estrich im Gefälle verlegen; als Zulage einschl.

sauberem Anarbeiten an bauseitige Bodenabläufe bzw.

Duschrinnen

Mehrpreis / Gefälle / Bodenablauf

324.000 m2

zum Estrich für Zusatz zur Verkürzung der Abbindezeit

und Begehbarkeit nach ca. 24 Stunden

Mehrpreis / verkürzte Abbindezeit

1.000 St

liefern und einbauen, Mattenrahmen für OK Fertigbelag eingesetzt, Estrichoberfläche im Rahmen ca. 20mm tiefer als OK Belag und geglättet, Reinstreifer hergestellt aus: profiliertem, schwarzen Vollgummi im Wechsel mit 5 mm Distanzhaltern und einerseits Streifenbürstenprofile, andererseits Kratzprofile aus Aluminium natur, aufgezogen auf Hochfestigkeitsdrähte. Beidseitig identische Mattenoberfläche.

Mattenrahmen:      30 / 30 / 3 mm Aluminium einschl. Anker

Größe:             ca. 1200 x 1500 mm

Reinstreifer aufliegende Verlegung, als Schmutzschleuse

Höhe:              19 mm

Breite:            1200 mm

Lauflänge:         1600 mm (Gehrichtung)

Farbe:          Anthrazit

Rahmen / Reinstreifer innen 1200 / 1600 / 19

1.000 St

Rahmen / Reinstreifer wie vor jedoch 1300 / 1400 / 19

Fahrzeug- / Waschhalle

193.000 m2

Schaumglas-Dämmplatten nach DIN EN 13167 liefern und zweilagig velegen. Im Versatz dicht gestoßen in Heißbitumen 100/25 einschwimmen, so daß die Platten flächig aufliegen und die Fugen voll gefüllt sind. Die Oberfläche ist eben herzustellen.

Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,041 W/(mK),

Druckfestigkeit:          CS = 600 kPa

Dämmstoffdicke: 60-120 mm   

                                     90 mm i.M.

Verbrauch:                 ca. 4 kg/m² Heißbitumen

Schaumglas-Gefälledämmplatten / 90 / 2-lagig

150.000 m2

Partielles oder flächiges Ausgleichen von Unebenheiten und

Vertiefungen des Untergrundes mit Zementmörtel (z. B. CT-C12) zur Herstellung einer ausreichend ebenen Unterlage Oberfläche abreiben. Mindestanforderungen gemäß DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 2.

Partielles oder flächiges Ausgleichen von Unebenheiten und

193.000 m2

Liefern und Verlegen von zwei Lagen PE-Folie (> 140 g/m²) als Gleitschicht auf den ebenen Untergrund. Die Folie ist an den Stößen mind. 10 cm zu überlappen, möglichst faltenfrei zu verlegen und an den Rändern bis zur Oberkante des Randstreifens hochziehen. Abrechnung nach belegter Fläche.

PE-Folie (> 140 g/m²) zweilagig

Für die ausgeschriebene Estrichkonstruktion ist ein objektspezifischer statischer Nachweis zu führen. Der Nachweis muss auf Grundlage einer statisch prüfbaren Methode, validiert durch eine unabhängige Forschungs- oder Prüfeinrichtung, erfolgen.

Das statische Modell muss mindestens berücksichtigen:
· charakteristische Spannungs-Dehnungs-Beziehungen (Werkstoffgesetz)
· rechnerischer Nachweis der zulässigen Bruchdehnung, kein Biegezugwert
· Schwindverhalten und Verkrümmungsverhalten
· Nachweis der Einhaltung des elastischen Materialverhaltens

Der statische Nachweis ist durch einen qualifizierten Statiker (Bauingenieur mit Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau/Statik) zu erstellen.

Die nachstehenden Punkte stellen technische Mindestanforderungen dar. Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen oder keinen gleichwertigen Nachweis erbringen, können von der Wertung ausgeschlossen werden.

HINWEIS statischer Nachweis

1.000 St

Anfertigen objektspezifischer statischer Nachweis gem. vorgenannten Hinweistext.

Statischer Nachweis

193.000 m2 Yes

schwind- und spannungsarm erhärtenden sowie hochfester

schwimmender Zementestrich auf Dämmunterlage bzw.

Trennlage, zur Aufnahme von bauseitigen Hartbelägen in

Dünnbett (keramische Platten, Feinsteinzeug,

Oberfläche abgerieben und geglättet

Für die Ausführung vorgenannter Leistungen gelten

erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gem. DIN 18202,

Tabelle 3, Zeile 3.

Biegezugfestigkeit (Güteprüfung): nach 3 Tagenn ≥ 4 N/mm²

Biegezugfestigkeit (Güteprüfung): nach 28 Tagen ≥ 6 N/mm²

Druckfestigkeit nach 3 Tagen ≥ 30 N/mm²
Druckfestigkeit nach 28 Tagen ≥ 40 N/mm²

Schwindklasse (DIN 18560-1): SW1 (schwindarm)

Schwindmaß (DIN EN 13892-9) nach 120 Tagen < 0,2 mm/m

begehbar:                                  nach 24 Stunden

Belegreife ≤ 2 CM-%                         nach 7 Tagen

nicht rückfeuchtend

wasserfest

Estrichdicke:         ca. 100 mm

Angeb. Fab:    

'........................................'

vom Bieter anzugeben

Schnellestrich CT-C40-F6-SW1

20.000 m

Anordnung erforderlicher Schein- und Bewegungsfugen gemäß DIN 18560-2, Abschnitt 5.3.3 in Abhängigkeit von Flächengrößen und Raumgeometrie gemäß Fugenplan

Schein- und Bewegungsfugen

15.000 m Yes

Edelstahl-Trägerprofil mit elastischer Einlage
(Farbe nach Wahl AG)

Aufbaustärke:      ca. 5 cm

Angeb. Fab:    

'.........'

vom Bieter anzugeben

Einbau auf Estrich einschl. Nivellement OK Profil = OK

Fertigfußboden Schenkel verdübelt und verschraubt (3 St/m)

Dehnungsfugenprofil / Edelstahl / 50mm

3.000 St

Anarbeiten des vorab beschriebenen Estrichs an Entwässerungsrinne

Abmessung

Länge:         ca.           6000 mm

Breite:        ca.           150 mm

Tiefe:         ca            85 mm

Anarbeiten Entwässerungsrinne

Stundenlohnarbeiten

HINWEIS

Stundenlohnarbeiten

1.       Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter und Helfer sind für unvorhergesehene und besondere Arbeiten vorgesehen.

        Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung durchgeführt werden. Tagelohnbescheinigungen sind täglich auszustellen und dem Bauleiter spätestens dem der Arbeiten folgenden Besuchstermin zur Prüfung und Unterzeichnung vorzulegen. Stundenlohnbescheinigungen werden nur im Original und unterzeichnet anerkannt. Aus den Bescheinigungen müssen eindeutig hervorgehen:

        - Name und Berufsbezeichnung des Ausführenden

        - die Art der geleisteten Arbeiten und

        Ausführungsdatum

        - die aufgewandten Stunden und

        - die verwendeten Materialien

2.   Stellt sich bei der Rechnungsprüfung heraus, daß die im Stundenlohn abgerechnete Leistung bereits bei Vertragsleistung berücksichtigt ist oder zu deren Nebenleistung gehört, so erfolgt keine Vergütung, auch wenn der Stundenlohnnachweis von der Bauleitung bestätigt ist.

3.      Die Einheitspreise der Stundenlohnarbeiten sind Festpreise und müssen alle Geschäftskosten, Risiken für Gewinn und Verlust, Auslösungen, Kilometergeld und Spesen, etc. enthalten.

HINWEIS Stundenlohnarbeiten

5.000 Std

Verrechnungssatz einschl. aller Gemeinkostenzuschläge,

Auslösung u. dergl. für unvorhergesehene Arbeiten nach

Anordnung und zum gesonderten Nachweis

Stundensatz Facharbeiter

5.000 Std

Verrechnungssatz einschl. aller Gemeinkostenzuschläge,

Auslösung u. dergl. für unvorhergesehene Arbeiten nach

Anordnung und zum gesonderten Nachweis

Stundensatz Helfer