Baubeschreibung / Hinweise
Baubeschreibung und allgemeine Hinweise
zum Leistungsverzeichnis
1. Lage des Objekts
Bahnhofstrasse 97, 33803 Steinhagen
2. Baumaßnahme
Neubau einer Rettungswache
Konstruktion: KS-Mauerwerk mit Mineralwolldämmung und Verblendmauerwerk
Die Fahrzeughalle wird mit Metalltafeln als Vorhangfassade verkleidet
Sohle und -Dachdecken aus Stahlbeton, Flachdach mit Folienabdichtung und extensiver Begrünung.
Photovoltaikanlage, Aluminiumfenster,
Innenausbau und technische Gebäudeausrüstung der Nutzung entsprechend.
3. Gebäudekennwerte
Sonderbau:
NGF : ca. 520 m²
BGF : ca. 575 m²
Bruttorauminhalt : ca. 2.730 m³
4. Pläne / Skizzen
Falls den Ausschreibungsunterlagen Zeichnungen und / oder Skizzen beigefügt sind, so dienen diese der allgemeinen Information und als Orientierungshilfe bei der Kalkulation. Bei evtl. Widersprüchen und / oder anderslautenden Fomulierungen, Maß- oder Datenangaben gelten die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen und Technischen Vorbedingungen als vorrangig.
5. Ausführung
Gem. beigefügten Bauzeitenplan (Informativ)
6. Preise
Die Beschreibung der einzelnen Leistungen ist unter Verwendung der üblichen Baustoff - Kurzzeichen in Kurzform abgefaßt. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Baustoff und Abmessungen etc. gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen, als beschrieben. Sämtliche Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Bauteile und Baubehelfe einschl. Abladen und Lagern sowie Transport zur Verwendungsstelle.
7 Leistungsverzeichnis
Der AN hat seinem an der Baustelle tätigen Vertreter den Text des LV vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Genaue Informationen seines Aufsichtspersonals über die geforderte Ausführungsart gehört zu den Pflichten des AN.
8. Durchführung
Der AN sorgt selbstverantwortlich für einen termingerechten und sinnvollen Arbeitsablauf - auch im Zusammenhang mit anderen am Bau Beteiligten - und hat bei Unstimmigkeiten unverzüglich die Bauleitung des AG zu informieren. In der Leistungsbeschreibung bedeutet 'Nach Anordnung', daß auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Anordnung zu beginnen ist.
9. Ausführungsunterlagen
Die für die Ausführung notwendigen Zeichnungsunterlagen erhält der Auftragnehmer unentgeltlich in 1-facher Ausfertigung. Für weitere Exemplare sind die Kopierkosten zu vergüten. Die Unterlagen hat der Auftragnehmer rechtzeitig anzufordern.
10. Baustelleneinrichtung
Zur Erfüllung der Eigenleistung / Vertragsleistung des AN erforderliche Baustelleneinrichtung gilt als Nebenleistung, wenn sie nicht durch besondere Ansätze im LV erfasst ist.
11. Öffentliche Zufahrten
Falls bei der Anlieferung von größeren Geräten und Bauteilen öffentliche Straßenflächen in Anspruch genommen werden müssen, ist es Sache des AN, sich mit den zuständigen Behörden vorher in Verbindung zu setzen und evtl. erforderliche Genehmigungen hierfür zu erwirken.
12. Materiallager / Verkehrswege
Der AN hat in Eigenverantwortung die Lieferung seiner Baustoffe mit Rücksicht auf den Bauablauf auch anderer am Bau Beteiligter zu koordinieren. Lagerflächen, auch für kurzfristige Zwischenlagerung, stehen am Objekt nur beschränkt zur Verfügung. Die evtl. Nutzung von öffentlichen Flächen ist Sache des AN.
13. wöchentliche Baubesprechung
Die Teilnahme an einer wöchentlichen Baubesprechung gilt als Nebenleistung und wird nicht extra vergütet. Sie ist in die Einheitspreise einzulkalkulieren.
14.Übersicht der Anlagen zum LV
- Terminplan: 2026-01-28 RW Steinhagen Terminplan Vorabzug.pdf
- Kurztext
- Ausführungsplanung: 196-24_2_05_RW Steinhagen_2026-03-19
- Genehmigungsstatik,
- Positionsplan,
- GEG-Nachweis,
- Brandschutzgutachten,
- Schallschutznachweis
ATV DIN18299
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
- Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 299 -
Bauvorhaben: Neubau einer Rettungswache in Steinhagen
0.1Angaben zur Baustelle
1. Lage der Baustelle und Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der
Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
33803 Steinhagen, Bahnhofstrasse 97, Die Baustelle liegt auf auf einer bisher
landwirtschaftlichen Nutzfläche. Das Gelände ist über eine neu angelegte Baustraße zu
erreichen. Das Auf- und Abladen sowie Parken auf der Baustelle im Bereich der Baustraße ist
mit der Bauleitung vor Ort abzusprechen und zu koordinieren. Die Zuwegung zur Baustelle ist
stets freizuhalten.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.
./.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.
Die Lage / Höhe ist den beigefügten Plänen zu entnehmen.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
Die Baustelle ist ausschließlich über die Baustraße zu erreichen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Notwendige Rettungswege sind ständig freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen z.B. Montageöffnungen.
Es werden keine Transporteinrichtungen bereitgestellt.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden der Maßnahme entsprechend bereitgestellt.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume.
Lagerflächen stehen nur in sehr begrenzendem Maße zu Verfügung. Alle überlassenen Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu übergeben. Eventuelle Beschädigungen sind zu Lasten des AN zu beseitigen.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen.
Die Bodenverhältnisse sind dem beigefügten Bodengutachten zu entnehmen.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.
s. Bodengutachten
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
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0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Zu den Nebenleistungen gehört die Entsorgung des Abfalls aus dem Bereich des Auftragnehmers, getrennt nach verwertbaren Stoffen und Restmüll unmittelbar nach dem Anfallen. Nach Arbeitsfertigstellung sind sämtliche Materialreste von der Baustelle zu entfernen. Bei allen Materialtransporten sind mögliche Verunreinigungen unmittelbar zu beseitigen.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des
Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten u. ä.
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0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen u. ä. im Bereich der Baustelle.
Bereich Einfahrt auf das Baugrundstück. vorh. Kabelverteilerschrank
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.
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0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Die notwendigen Angaben hat sich der Bieter eigenverantwortlich bei den jeweiligen Versorgungsträgern zu beschaffen.
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste, und soweit bekannt, deren Eigentümer.
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0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.
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0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
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0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
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0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile, vorliegende Fachgutachten u. ä..
Bei Kontakt mit bisher nicht bekannten Schadstoff-Fundstellen sind die Arbeiten unmittelbar zu unterbrechen, der Arbeitsbereich zu sichern und die Bauleitung zu informieren. Die Arbeiten dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung fortgesetzt werden. Schadstoffe sind auf dem Grundstück nicht bekannt. Die Betriebsanweisung gem. Gefahrstoffverordnung ist zu beachten!
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
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0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Die nachstehenden Arbeiten müssen in Abstimmung und im Zusammenwirken mit den weiteren Gewerken durchgeführt werden.
2. Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
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0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen, oder bei außergewöhnlichen äusseren Einflüssen.
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0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben.
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0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen.
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0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
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0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung
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0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.
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0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
Es sind die einschlägigen Sicherheitsbedingungen einzuhalten.
0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und ggf. für welche Beanspruchung der Auftragnehmer seine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.
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0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen.
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0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.
Dürfen nicht verwendet werden, oder nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Bauherrn/der Bauleitung.
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
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0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.
Alle zur Verwendung vorgesehenen Baustoffe müssen ein Übereinstimmungszertifikat gemäß BauONW §27 vorweisen. Für die Verarbeitung des Materials sind die einschlägigen Normen, sowie die Verarbeitungshinweise des Herstellers zu beachten.
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
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0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.
Alle abzubrechenden Bauteile und Materialien sind getrennt nach wiederverwertbaren Wertstoffen eigenverantwortlich zu entsorgen. Die einschlägigen Gesetze und Richtlinien sind dabei unbedingt eigenständig einzuhalten! z.B. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Landesabfallgesetz, Satzung über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Gemeinde Steinhagen. Der Bauherr wird bei Zuwiderhandlung ausdrücklich von Ansprüchen Dritter freigestellt.
0.2.16 Art, Anzahl, Menge, Gewicht der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe.
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0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
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0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer.
Gemäß Leistungsbeschreibung
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation
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0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.
Die Schlussabnahme erfolgt erst nach Fertigstellung der Gesamtleistung selbst wenn Teile der Leistung schon vorab genutzt werden müssen.
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche B § 13 Nr. 4 Abs. 2), durch einen besonderen Wartungsvertrag
Gemäß Leistungsbeschreibung
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.
Bei allen rechnerischen Aufmaße und zeichnerischen Skizzen sind die Liegenschaftsbezeichnungen des Kreises Gütersloh unbedingt einzuhalten. Eigenständige fortlaufende Nummerierungen werden zur Abrechnung nicht anerkannt. Die Positionsbezeichnungen der Leistungsbeschreibung sind chronologisch zu übernehmen. Alle Aufmaßunterlagen und Tagelohnnachweise müssen im Original vorgelegt und vom Auftragnehmer unterzeichnet sein! Nachträge müssen mit "N" gekennzeichnet werden und am Ende der Rechnung angeordnet sein
( TAB) Estricharbeiten
TECHNISCHE AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG ( TAB)
ESTRICHARBEITEN
1. Für die nachstehend beschriebenen Leistungen gelten:
Alle DIN-Vorschriften, Herstellerbestimmungen, Verordnungen, Richtlinien etc. die für die geforderte Leistung in Frage kommen, in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
1.1. Leistungen
Sämtlich beschriebenen Leistungspositionen verstehen sich einschl. Lieferung und Montage in fertiger Arbeit.
2. Anforderungen an Estriche
2.1 Zementestriche
Die Oberfläche des schwimmenden Estrichs zur Aufnahme von Belägen - normale Temperatur und Feuchtigkeitsbedingungen vorausgesetzt - muss so abriebfest sein, dass sie ohne erkennbaren Verschleiß üblichen Begang 8 Wochen lang standhält. Die Oberfläche des Verbundestrichs / Nutzestrichs muss nach Erhärten so abriebfest sein, dass sie ohne besonderen Zusatz dauerndem Begang standhält. Werden in den Leistungspositionen keine besonderen Forderungen zur Druckfestigkeit erhoben, so gilt die Festigkeitsklasse CT 35 nach DIN 18560
Steife des Frischmörtels: zwischen erdfeucht und weich
Zuschlagstoff: gewaschener humin- und lehmfreier Sand, Kornaufbau von
ca. 70 % 0 - 3 mm
ca. 30 % 3 - 7 mm.
2.1 Anhydrithestriche
Die Oberfläche des schwimmenden Estrichs zur Aufnahme von Belägen - normale Temperatur und Feuchtigkeitsbedingungen vorausgesetzt - muss so abriebfest sein, dass sie ohne erkennbaren Verschleiß üblichen Begang 8 Wochen lang standhält. Die Oberfläche des Verbundestrichs / Nutzestrichs muss nach Erhärten so abriebfest sein, dass sie ohne besonderen Zusatz dauerndem Begang standhält. Werden in den Leistungspositionen keine besonderen Forderungen zur Druckfestigkeit erhoben, so gilt die Festigkeitsklasse AE 30 nach DIN 18560
Estriche sind rissefrei, glatt und waagerecht auszuführen. Anschlüsse an Dehnungsfugen, Schächte, Rahmen usw. sind so herzustellen, dass die Oberkante der Schienen bzw. Rahmen mit dem Oberbelag bündig liegen.
3. Fugen
Estrichflächen (Zementestrich) von mehr als 40 m² sind durch Schwindfugen zu trennen. Die Fugen sind bis auf die Dämmung auszubilden (Kellenschnitt). Hochstehende Fugenränder sind abzugleichen. Bei Estrichen mit erhöhten Anforderungen hat eine Abstimmung mit dem Fliesen- / Parkettleger bezüglich der Fugen zu erfolgen. Bei Estrichen für Fußbodenheizung zusätzliche Abstimmung mit dem Heizungsinstallteur.
4. Untergrund
Bei Zermentverbundestrichen ist die Untergrundvorbehandlung wie folgt im Einheitspreis für den Estrich enthalten:
- Mehrfaches Nässen des Betons mindestens 2 Tage vor Beginn der Estricharbeiten
- Aufbringen einer Haftbrücke auf vorgenässten Untergrund, bestehend aus Zementleim mit
Wasserzementwert (W/Z) = 0.5
5. Sondervorschläge
Alternativen zu den Fabrikatsvorgaben sind zugelassen, sofern die Gleichwertigkeit in Farbe, Form, Oberflächenstruktur, Materialgüte und Abmessungen vom Bieter nachgewiesen wird.
6. Dämmung
An Wänden, Säulen und Türöffnungen sind vor Verlegung der Dämmplatten, Dämmstreifen bis über den späteren Oberbodenbelag hinaus anzuordnen. In notwendigen Fluren / Treppenhäusern ist der Randdämmstreifen aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. Die Dämmstreifen sind bei keramischen Belägen erst nach Fertigstellung des Oberbodenbelages, bei elastischen und textilen Belägen Fertigstellung der Spachtelung, abzuschneiden.
Trittschalldämmschicht auf bauseits von allen Mörtelresten gereinigter Rohbetondecke entsprechend DIN 18560 und DIN 18353 herstellen (ggf. PE-Folie auf der Rohdecke stoßüberlappend auslegen, um Estrichkonstruktion vor Restfeuchte aus der Betondecke zu schützen)
7. Nutzlasten
Folgende Nutzlasten sind beim Estrichaufbau zu berücksichtigen
Wohngebäude : 2 kN/m²
Nichtwohngebäude : min. 5 kN/m²
8. DOKUMENTATION
Spätestens zur Abnahme ist für sämtliches verwendetes Material die Angabe der Produktbezeichnung, des Herstellers, Farbangaben, Prüfzeugnisse, Zulassungen etc. in elektronischer Form (pdf) vorzulegen.
Estricharbeiten
Die Gesamtaufbauhöhen betragen 230 mm
Aufbau mit Fussbodenheizung:
5 mm Abdichtung bauseits
100mm Wärmedämmung
Folie
30 mm Tackerplatte / Trittschalldämmung
16 mm Heizungsleitungen bauseits
80 mm Heizestrich
15 mm Fliese + Kleber bauseits
Aufbau ohne Fussbodenheizung (Ruheräume)
5 mm Abdichtung bauseits
120mm Wärmedämmung
30 mm Trittschalldämmung
Folie
60 mm Estrich
15 mm Fliese + Kleber bauseits
Fahrzeughalle-/ Waschhalle mit Rüttelboden bauseits
PROJEKTHINWEIS :
Untergrund für einen staubfreien Untergrund von groben
Verschmutzungen wie Bauschutt, Ölrückständen etc. nach
besonderer Anordnung trocken reinigen und angefallenen
Schmutz beseitigen.
Untergrund reinigen,grobe Verschmutzung
Boden-Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum frei von FCKW und HFCKW
Normalentflammbar, Euroklasse E
Wärmeleitfähigkeit : 0,035 W/(m*K) Anwendungsgebiet : DEO ds
Druckspannung : >=200 kPa
Dicke: 100mm
Wärmedämmung EPS / 035 / DEO ds / 100mm
Boden-Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum frei von FCKW und HFCKW
Normalentflammbar, Euroklasse E
Wärmeleitfähigkeit : 0,035 W/(m*K) Anwendungsgebiet : DEO ds
Druckspannung : >=200 kPa
Dicke: 120mm
Wärmedämmung EPS / 035 / DEO ds / 120mm
Differenzpreis für je 10 mm Wärmedämmung-Mehrstärke der
vorstehenden Positionen. Einheitspreis gilt auch als
Minderpreis je 10mm Minderstärke.
Wärmedämmung - Mehrstärke 10 mm
Differenzpreis für die Herstellung des Randdämmstreifens in nicht brennbarer Ausführung
Mehrpreis / Randdämmstreifen nicht brennbar
Liefern und verlegen von gebundener Schüttung aus recyceltem Dämmstoff (getrocknetes, mineralisches Porenbetongranulat) und einem zementären Bindemittel.
Im Bereich von extrem unebenen Rohdecken. Ausführung nur nach Absprache mit der Bauleitung
Trockenrohdichte ca. 350kg/m³
Begehbar nach ca. 6 Std., belegreif nach ca. 24
Konrgröße von 2 - 8 mm
Wasserbeständig, keine Setzungen
Nicht brennbar
Schichtstärke: bis ca. 100mm
Gebundene Schüttung / 100mm
Trittschalldämmplatte aus Mineralwolle,
nicht brennbar
Wärmeleitfähigkeit: 035 W/mK
Anwendungsgebiet : DES sh
Verkehrslast : bis 2 kN/m²
Dynamische Steifigkeit : 15 mm ≤ 20 MN/m³
20 mm ≤ 20 MN/m³
25 mm ≤ 15 MN/m³
30 mm ≤ 15 MN/m³
40 mm ≤ 15 MN/m³
Stärke : 30 mm
TS-Platte / MW 035 DES sh / 5 kN /30 mm
Trittschalldämmplatte aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum, frei von FCKW und HFCKW
Wärmeleitfähigkeit: 040 W/mK
Anwendungsgebiet : DES sg
Verkehrslast : 2 kN/m²
Normalentflammbar, Euroklasse E
Dynamische Steifigkeit : ≤ 30 MN/m³
Stärke : 30-2 mm
Tackersystem-TS-Platte / EPS 040 DES sg / 5 kN /30 mm
Abdeckung der Rohdecke und Dämmschicht mit
PE-Folie, d>=0,2 mm nach DIN 18560, 15 cm
überlappt und seitlich entsprechend der Estrichdicke
hochgeschlagen, als Trennlage und Dampfbremse.
Abdeckung Rohdecke / Dämmung,PE Folie
Schwimmender Zementestrich, auf
Dämmunterlage mit Heizschlangen, waagerecht, Oberfläche
geglättet, zur Aufnahme von bauseitigem Bodenbelag,
incl. Bewehrung aus Kunststofffasern
Faserlänge: ca. 12mm
Zugfestigkeit: 3500N/mm²
Menge: min. 1,0 kg/m³
Festigkeitsklasse: C35
Estrichdicke: ca. 60 mm / oberhalb der Heizschlangen
Für die Ausführung vorgenannter Leistungen gelten
erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gem. DIN 18202,
Tabelle 3, Zeile 4.
CT-C35-F5-H60 / Fußbodenheizung
Schwimmender Zementestrich auf Dämmunterlage bzw.
Trennlage, auf Dämmung bzw.Trennlage, mit geglätteter, verschleißfester Oberfläche, für Anstrich geeignet:
Festigkeitsklasse: C35
Estrichdicke: ca. 60 mm
CT-C35-F5-T60
liefern und einbringen zu schwimmendem Zementestrich wie vor für Bewehrung aus Glasfasern zur Reduzierung der Früh-Schwindrisse
Faserlänge: ca. 12mm
Zugfestigkeit: 3500N/mm²
Menge: min. 1,0 kg/m³
Mehrpreis / Glasfaserbewehrung
Differenzpreis für je 10 mm Estrich-Mehrstärke des
Zementestriches. Einheitspreis gilt auch als
Minderpreis je 10 mm Minderstärke.
Mehrstärke 10 mm
Estrich im Gefälle verlegen; als Zulage einschl.
sauberem Anarbeiten an bauseitige Bodenabläufe bzw.
Duschrinnen
Mehrpreis / Gefälle / Bodenablauf
zum Estrich für Zusatz zur Verkürzung der Abbindezeit
und Begehbarkeit nach ca. 24 Stunden
Mehrpreis / verkürzte Abbindezeit
liefern und einbauen, Mattenrahmen für OK Fertigbelag eingesetzt, Estrichoberfläche im Rahmen ca. 20mm tiefer als OK Belag und geglättet, Reinstreifer hergestellt aus: profiliertem, schwarzen Vollgummi im Wechsel mit 5 mm Distanzhaltern und einerseits Streifenbürstenprofile, andererseits Kratzprofile aus Aluminium natur, aufgezogen auf Hochfestigkeitsdrähte. Beidseitig identische Mattenoberfläche.
Mattenrahmen: 30 / 30 / 3 mm Aluminium einschl. Anker
Größe: ca. 1200 x 1500 mm
Reinstreifer aufliegende Verlegung, als Schmutzschleuse
Höhe: 19 mm
Breite: 1200 mm
Lauflänge: 1600 mm (Gehrichtung)
Farbe: Anthrazit
Rahmen / Reinstreifer innen 1200 / 1600 / 19
Rahmen / Reinstreifer wie vor jedoch 1300 / 1400 / 19
Fahrzeug- / Waschhalle
Schaumglas-Dämmplatten nach DIN EN 13167 liefern und zweilagig velegen. Im Versatz dicht gestoßen in Heißbitumen 100/25 einschwimmen, so daß die Platten flächig aufliegen und die Fugen voll gefüllt sind. Die Oberfläche ist eben herzustellen.
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,041 W/(mK),
Druckfestigkeit: CS = 600 kPa
Dämmstoffdicke: 60-120 mm
90 mm i.M.
Verbrauch: ca. 4 kg/m² Heißbitumen
Schaumglas-Gefälledämmplatten / 90 / 2-lagig
Partielles oder flächiges Ausgleichen von Unebenheiten und
Vertiefungen des Untergrundes mit Zementmörtel (z. B. CT-C12) zur Herstellung einer ausreichend ebenen Unterlage Oberfläche abreiben. Mindestanforderungen gemäß DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 2.
Partielles oder flächiges Ausgleichen von Unebenheiten und
Liefern und Verlegen von zwei Lagen PE-Folie (> 140 g/m²) als Gleitschicht auf den ebenen Untergrund. Die Folie ist an den Stößen mind. 10 cm zu überlappen, möglichst faltenfrei zu verlegen und an den Rändern bis zur Oberkante des Randstreifens hochziehen. Abrechnung nach belegter Fläche.
PE-Folie (> 140 g/m²) zweilagig
Für die ausgeschriebene Estrichkonstruktion ist ein objektspezifischer statischer Nachweis zu führen. Der Nachweis muss auf Grundlage einer statisch prüfbaren Methode, validiert durch eine unabhängige Forschungs- oder Prüfeinrichtung, erfolgen.
Das statische Modell muss mindestens berücksichtigen:
· charakteristische Spannungs-Dehnungs-Beziehungen (Werkstoffgesetz)
· rechnerischer Nachweis der zulässigen Bruchdehnung, kein Biegezugwert
· Schwindverhalten und Verkrümmungsverhalten
· Nachweis der Einhaltung des elastischen Materialverhaltens
Der statische Nachweis ist durch einen qualifizierten Statiker (Bauingenieur mit Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau/Statik) zu erstellen.
Die nachstehenden Punkte stellen technische Mindestanforderungen dar. Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen oder keinen gleichwertigen Nachweis erbringen, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
HINWEIS statischer Nachweis
Anfertigen objektspezifischer statischer Nachweis gem. vorgenannten Hinweistext.
Statischer Nachweis
schwind- und spannungsarm erhärtenden sowie hochfester
schwimmender Zementestrich auf Dämmunterlage bzw.
Trennlage, zur Aufnahme von bauseitigen Hartbelägen in
Dünnbett (keramische Platten, Feinsteinzeug,
Oberfläche abgerieben und geglättet
Für die Ausführung vorgenannter Leistungen gelten
erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gem. DIN 18202,
Tabelle 3, Zeile 3.
Biegezugfestigkeit (Güteprüfung): nach 3 Tagenn ≥ 4 N/mm²
Biegezugfestigkeit (Güteprüfung): nach 28 Tagen ≥ 6 N/mm²
Druckfestigkeit nach 3 Tagen ≥ 30 N/mm²
Druckfestigkeit nach 28 Tagen ≥ 40 N/mm²
Schwindklasse (DIN 18560-1): SW1 (schwindarm)
Schwindmaß (DIN EN 13892-9) nach 120 Tagen < 0,2 mm/m
begehbar: nach 24 Stunden
Belegreife ≤ 2 CM-% nach 7 Tagen
nicht rückfeuchtend
wasserfest
Estrichdicke: ca. 100 mm
Angeb. Fab:
vom Bieter anzugeben
Schnellestrich CT-C40-F6-SW1
Anordnung erforderlicher Schein- und Bewegungsfugen gemäß DIN 18560-2, Abschnitt 5.3.3 in Abhängigkeit von Flächengrößen und Raumgeometrie gemäß Fugenplan
Schein- und Bewegungsfugen
Edelstahl-Trägerprofil mit elastischer Einlage
(Farbe nach Wahl AG)
Aufbaustärke: ca. 5 cm
Angeb. Fab:
vom Bieter anzugeben
Einbau auf Estrich einschl. Nivellement OK Profil = OK
Fertigfußboden Schenkel verdübelt und verschraubt (3 St/m)
Dehnungsfugenprofil / Edelstahl / 50mm
Anarbeiten des vorab beschriebenen Estrichs an Entwässerungsrinne
Abmessung
Länge: ca. 6000 mm
Breite: ca. 150 mm
Tiefe: ca 85 mm
Anarbeiten Entwässerungsrinne
Stundenlohnarbeiten
HINWEIS
Stundenlohnarbeiten
1. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter und Helfer sind für unvorhergesehene und besondere Arbeiten vorgesehen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung durchgeführt werden. Tagelohnbescheinigungen sind täglich auszustellen und dem Bauleiter spätestens dem der Arbeiten folgenden Besuchstermin zur Prüfung und Unterzeichnung vorzulegen. Stundenlohnbescheinigungen werden nur im Original und unterzeichnet anerkannt. Aus den Bescheinigungen müssen eindeutig hervorgehen:
- Name und Berufsbezeichnung des Ausführenden
- die Art der geleisteten Arbeiten und
Ausführungsdatum
- die aufgewandten Stunden und
- die verwendeten Materialien
2. Stellt sich bei der Rechnungsprüfung heraus, daß die im Stundenlohn abgerechnete Leistung bereits bei Vertragsleistung berücksichtigt ist oder zu deren Nebenleistung gehört, so erfolgt keine Vergütung, auch wenn der Stundenlohnnachweis von der Bauleitung bestätigt ist.
3. Die Einheitspreise der Stundenlohnarbeiten sind Festpreise und müssen alle Geschäftskosten, Risiken für Gewinn und Verlust, Auslösungen, Kilometergeld und Spesen, etc. enthalten.
HINWEIS Stundenlohnarbeiten
Verrechnungssatz einschl. aller Gemeinkostenzuschläge,
Auslösung u. dergl. für unvorhergesehene Arbeiten nach
Anordnung und zum gesonderten Nachweis
Stundensatz Facharbeiter
Verrechnungssatz einschl. aller Gemeinkostenzuschläge,
Auslösung u. dergl. für unvorhergesehene Arbeiten nach
Anordnung und zum gesonderten Nachweis
Stundensatz Helfer