3.2 2013-10 2026-09-01 CaliforniaX by G&W Software AG CaliforniaX V25.1.01 2402_FOS NEUBAU Erweiterung der städtischen WSS zur Integration der staatlichen FOS EUR Euro 83 EUR Euro 3.027.2 Mobile Trenn 3.027.2 Mobile Trennwand 2026-09-01 AllTxt BoQLevel Hierarchiestufe_1 2 Yes BoQLevel Hierarchiestufe_2 2 Yes Item Position 4 Yes Index 1 No left

ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG - AB

ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG - AB

1. Angaben zur Baustelle

1. Angaben zur Baustelle

1.01 Kurzbeschreibung Baumaßnahme

Allgemeines und Grundlage:

Der Schulstandort der staatlichen Fachoberschule ist innerhalb des Schulzentrums Mitte, angegliedert an die Wirtschaftsschule, vorgesehen.

Das zu beplanende Grundstück umfasst mehrere Flurstücke, mit den Flurnummern 552/9, 541/3, 552/13, 1224 und teilweise 552/3, und ordnet sich südlich der Südlichen Ringstraße an.

Gem. Bebauungsplan der Stadt Schwabach, in der Fassung vom 27.04.1990, wird die Grundstücksfläche im Mischgebiet als ‚Sonstige Sondergebiet – Gemeinbedarfsflächen Schule‘ ausgewiesen.

Die Häusergruppen sowie der Baumbestand entlang der Südlichen Ringstraße stehen unter Ensembleschutz..

Städtebau:

An das bestehende Gebäude der Wirtschaftsschule wird unter Wegnehmen des eingeschossigen Eingangsbereichs, ein durchgehendes eingeschossiges Sockelgeschoss sowie ein dreigeschossiger Neubau vorgesehen. Die Obergeschosse ragen als Solitär dreigeschossig über das Sockelgeschoss hinaus.

Der Neubau orientiert sich in der Ausrichtung an die bestehende Wirtschaftsschule. Durch diese Anordnung der Baukörper ergibt sich ein eindeutiger Eingangsplatz im Norden. Die vorhandenen Erschließungsstrukturen auf dem Schulzentrum Mitte können damit aufgenommen werden.

Die Erschließung der staatlichen Fachoberschule erfolgt entweder über die Südliche Ringstraße oder über die Erschließungsachse des Schultzentrums Mitte, welche in die Bismarckstraße mündet.

Gebäudkonzept:

Der Neubau der staatlichen Fachoberschule enthält neben Klassenräumen, Fachkraft- und Beratungsräume.

Im Erdgeschoss des Neubaus sind die Nutzungen der Verwaltung, der Fachkräfte sowie der Beratungsräume abgebildet.

Der Eingangsbereich erweitert sich zur Aula und verbindet den Neubau mit der Bestandsschule. Durch die Anordnung von Oberlichtern und Lichthöfen wird eine natürliche Belichtung aller Aufenthaltsbereiche gewährleistet.

Die Obergeschosse des Anbaus werden über ein Treppenhaus - mit Aufzug barrierefrei – erschlossen. Das Treppenhaus ist zentral angeordnet und wird über die südl. Fassade natürlich belichtet. Über den zentralen Treppenhauskern werden die Klassenräume sowie die Sanitärräume erschlossen.

Jedes Geschoss wird an die Wirtschaftsschule punktuell verbunden. Durch das Heranziehen des Treppenhauses der Wirtschaftsschule als 2. Fluchtweg, kann ein kompakter Baukörper mit nur einem Treppenhaus erzielt werden. Weiterhin wird durch das geschossweise Anbinden des Erweiterungsbaus an die Wirtschaftsschule eine flexible Nutzung der Räumlichkeiten und das Heranziehen bestehender Strukturen ermöglicht.

Allgemein gilt:

- Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 (D) (öffentlich zugängliches Gebäude)

- GUV-V S1 Unfallverhütungsvorschrift "Schulen"

1.01 Kurzbeschreibung Baumaßnahme

1.02 Lage der Baustelle

Das Baufeld befindet sich unmittelbar auf den Grundstücken der Stadt Schwabach, vorgelagert der bestehenden städtischen Wirtschaftsgebäude.

Außer des abzubrechenden 1-geschossigen Vorbaus der städtischen Wirtschaftsschule bleiben alle Gebäude während der Bauzeit in uneingeschränktem Betrieb.

Das Baugelände liegt ca. 0,3 m unterhalb des Straßenniveaus der Südlichen Ringstraße und steigt dann von Nord nach Süden um ca. 0,9 m in der Höhe an.

Durch die unmittelbar angrenzende Luitpold-Grundschule mit Pausenhof und dem Adam-Kraft-Gymnasiums mit Pausenhof und Zuwegung, ergibt sich eine erhöhte Sorgfaltspflicht für den AN, hinsichtlich Verkehrssicherung und den damit verbundenen baubetrieblichen Auswirkungen.

Auf dem Baugelände befindet sich ein zu erhaltender alter Baumbestand, entlang der Südlichen Ringstraße.

1.02 Lage der Baustelle

1.03 Baustellen- und Lagerflächen

Die für die Durchführung der Baumaßnahme zur Verfügung stehenden Teilflächen des Gesamtgrundstücks sind aus den entsprechenden Plänen zu entnehmen.

Für die Baumaßnahme wird durch den AG eine Sperrung des angrenzenden Fußwegs sowie einer Spur der Südlichen Ringstraße Straße veranlasst. Diese Sperrung beinhaltet eine Sondergenehmigung für das Be- und Entladen. Es ist keine weitere Verkehrsrechtliche Anordnung hierfür notwendig, während dem Be- und Entladen ist eine Sicherung vor und hinter dem Fahrzeug durch Personal zu gewährleisten.

Im Gebäude werden keine Lagermöglichkeiten angeboten.

Durch den AG wird ein Aufenthaltscontainer für die ausführenden Firmen zur Verfügung gestellt. Es besteht für den AN kein Anspruch für das Aufstellen eines firmeneigenen Aufenthaltscontainers und von Lagerräumen, dies ist in den Einheitspreisen der entsprechenden Positionen zu berücksichtigen.

Im Zufahrtsbereich der Baustellenfläche befinden sich erhaltenswerter Baumbestand, sowie Versorgungskästen der Stadtwerke und Internetanbieter.

1.03 Baustellen- und Lagerflächen

1.04 Ortsbesichtigung/ Verkehrshinweis

Ortsbesichtigung

Vor Abgabe des Angebotes wird dringend eine Ortsbesichtigung empfohlen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bieter in Bezug auf Platzverhältnisse und Lagermöglichkeiten, im Hinblick auf die Baustelleneinrichtung und den Geräteeinsatz über die örtlichen Verhältnisse vertraut machen soll.

Das Besichtigen des Grundstückes, ist ausschließlich mit vorherige schriftliche Terminanfrage über die Vergabeplattform der Stadt Schwabach möglich!

Verkehrshinweise

Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Angebotsabgabe über die genauen Verkehrsverhältnisse vor Ort (z.B. evtl. Einschränkungen für schwere

Baustellenfahrzeuge, etc.) zu informieren.

Die Anfahrt zur Baustelle erfolgt über öffentliche Straßen. Die ausgewiesene BE- Fläche kann nur über die nördliche Zufahrt von der Südlichen Ringstraße her angefahren werden.

Die Vorbereitung der Einholung der Genehmigung für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums sowie Nutzung durch besondere Fahrzeuge erfolgt mit ausreichend Vorlauf durch den Auftragnehmer. Dies ist intern bei der Planung der Baustelleneinrichtung und der Bauablaufplanung zu berücksichtigen. Dies gilt gleichfalls für ggf. hierdurch erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der an die Baustelle angrenzenden Straßenräume, Grundstücksflächen etc.

Die Sicherheit für den Schulbetrieb, sowie die Trennung von Baustelle und laufendem Betrieb ist durchgehend zwingend einzuhalten. Ausnahmen hiervon sind ausdrücklich nur mit ausreichend Vorlauf und erfolgter Abstimmung möglich.

1.04 Ortsbesichtigung/ Verkehrshinweis

1.05 Lastannahmen

Eigengewicht nach DIN EN 1991-1-1

Wind WZ1

Schnee SLZ 1

Geländekategorie: III

Erdbebenzone 0

Verkehr Neubau:

allg qk = 3,00kN/m2

Treppen und Flur qk = 5,00kN/m2

Trennwandzuschlag delta qk = 1,20kN/m2

Abbruch 1-geschossiger Vorbau:

Verkehrslasten sind nicht näher definiert!

1.05 Lastannahmen

1.06 Transporteinrichtungen und -wege

Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend sofort an den jeweiligen Verwendungsort auf der Baustelle zu verbringen. Be- und Entladung sind mit der Objektüberwachung abzustimmen.

Auf dem Baugrundstück dürfen aufgrund der beengten Verhältnisse Fahrzeuge nur zum Zwecke von Lieferungen und Transporten abgestellt werden, und zwar nur für deren Dauer.

1.06 Transporteinrichtungen und -wege

1.07 Baustelleneinrichtung

Es ist vorgesehen, die Baustelle gemäß beiliegendem Baustelleneinrichtungsplan zu erschließen. Dieser als Vorabzug gekennzeichnete Plan ist als unverbindlicher Vorschlag zu betrachten, der im Einzelnen noch abzustimmen ist.

Die Baustelleneinrichtung ist unmittelbar nach Abschluss einzelner Leistungen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren.

Das Aufstellen und Benützen von Wohnunterkünften für Arbeitskräfte und der Betrieb einer Baukantine ist nicht erlaubt.

Geländeflächen auf denen sich Baustelleneinrichtungen befunden haben, sind grundsätzlich nach deren Rückbau wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

1.07 Baustelleneinrichtung

1.08 Grundwasser

Gemäß dem vorliegenden Baugrundgutachen befindet sich das Grundwasser bei ca. 325 nNHN.

Dies entspricht einem Grundwasserflurstand von ca. 4,5-5,0 m.

Da es sich bei den oberen Bodenschichten um weniger gut durchlässige Bodenschichten handelt und das Grundstück in einem wassersensiblen Bereich liegt, wird der Bemessungswasserstand bei Geländeoberkante angesetzt.

1.08 Grundwasser

1.09 Ökologische Baubegleitung

Der verbleibende von der Baustellenfläche abgetrennte Baumbestand ist zu erhalten. Diese Flächen sind daher zwingend von jeglicher Baustellen-Nutzung freizuhalten und Beschädigungen unbedingt zu vermeiden. Die Richtlinie zum Schutz von städtischen Bäumen, Sträuchern und Grünflächen bei Baumaßnahmen (Baumschutz auf Baustellen) der Stadt Schwabach sind zu beachten.

Zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung ist bei allen Arbeiten die Bäumen und Artenschutz betreffen, vorzeitig die ökologische Baubegleitung zu Informieren. Angabe zum Ansprechpartners sind über die Stadt Schwabach zu erhalten.

Der zu erhaltende Baumbestand ist im Genehmigungsplan der Außenanlagenplanung dargestellt. Es wird empfohlen sich auf dieser Basis im Zuge einer VorOrt-Besichtigung von der Situation der verbleibenden Bäume und den damit einhergehenden verbleibenden Raum- und Platzverhältnissen ein eigenes Bild zu machen.

1.09 Ökologische Baubegleitung

1.10 Firmenschilder/ Werbung

Das Anbringen eigener Firmenschilder oder Werbetafeln ist auf der Baustelle nicht zulässig.

1.10 Firmenschilder/ Werbung

1.11 Kampfmittel

Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit Kampfmittelverdacht, weshalb bereits eine diesbez. orientierende Vorerkundung erfolgt ist. Da diese jedoch keine endgültigen Erkenntnisse gebracht hat müssen die Erdarbeiten, sowie die darauf folgenden Tiefbauarbeiten ( Erstellung der Bohrpfalfundamente) gemäß baufachlicher Richtlinien zur Kampfmittelräumung erkundet ( Kategorie 2) und zwingend von einem Fachplaner für Kampfmittelräumung oder Kampfmittelbeseitigung mit Zulassung §7 SprenG und entsprechendem Personal mit Befähigungsschein nach §20 SprengG begleitet werden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.

1.11 Kampfmittel

1.12 Baustellenkamera

Im Zuge der Baumaßnahme wird vom AG eine Baustellenkamera zur Dokumentation des Baufortschritts auf dem Dach der Grundschule eingerichtet.

Der Blickwinkel der Kamera erfasst weitestgehend das Baugrundstück und nicht öffenttliche Bereiche. Zusätzlich wird die Kamera so eingerichtet, dass Personen nicht eindeutig identifizierbar sind .

Rechtskonformität nach DSGVO ist gegeben!

1.12 Baustellenkamera

2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG UND KALKULATION

2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG UND KALKULATION

2.01 Immissionschutz

Einhaltung Baulärm-Immissionsrichtwerte:

Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des Merkblattes für Baulärm nach §22 BIMSCHG in aktueller Version, der Allgemeinen

Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften folgende Festlegungen:

Im Einwirkungsbereich der Baustelle befindet sich ein

Nutzungsgebiet mit ausschließlich Wohnungen (reines Wohngebiet)

Immissionsrichtwert:

- von 7 bis 20 Uhr: 55 db (A)

- von 20 bis 7 Uhr: 40 db (A)

Vorgenannte Vorgaben sind zwingend einzuhalten!

Bei der Ausführung der Leistungen müssen benachbarte bauliche Anlagen gegen Schäden durch Erschütterungen geschützt werden.

Die Leitlinie zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen (Erschütterungs-Leitlinie) ist zu beachten und einzuhalten.

2.01 Immissionsschutz

2.02 Gerüste/Hebezeug

Der AG stellt kein Fassadengerüst zur Verfügung.

Die Erfordernis von Arbeitsgerüsten, Arbeitsbühnen, Schutzgerüsten usw. hat der Auftragnehmer selbst, unter Berücksichtigung einer gefahrlosen Arbeit, den Unfallverhütungs-, und Sicherheitsvorschriften sowie nach den Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators zu entscheiden und auszuführen. Bauseits werden keine Gerüste und Hebezeuge zur Verfügung gestellt. Eine

Mitnutzung von Gerüsten durch fremde AN ist nicht vorgesehen. Die Gerüste sind auf den Arbeitsablauf/ Taktung des AN abzustimmen.

2.02 Gerüste/ Hebezeug

2.03 Sparten

Vor Beginn der Arbeiten auf dem Baugrundstück hat sich der Auftragnehmer frühzeitig über die Lage der Leitungen, Kabel, Kanäle etc. bei den zuständigen

Behörden und Fachplanern zu informieren. Die Durchführung des erforderlichen Spartenumlaufes, d. h. Beschaffen, Sichten und Auswerten aller Pläne der zuständigen Ver-und Entsorgungsunternehmen für das Bauvorhaben wird nicht gesondert vergütet und ist in den EPs des LV mit einzurechnen.

2.03 Sparten

2.04 Allgemeiner Winterbau

Da der geplante Ausführungszeitraum auch in den Wintermonaten liegt, sind die Arbeiten bei zu erwartenden Jahreszeiten üblichen Witterungsbedingungen auszuführen und zu kalkulieren, dies gilt auch für evtl. erforderliche

Schneeräumarbeiten und Streudienste.

Ausgenommen hiervon sind Ausführungsbedingungen zu "außergewöhnlichen Wetterereignissen".

Zur Abgrenzung außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse werden die Messwerte arbeitsbehindernder atmosphärischer Einwirkungen (Regen, Schnee, Frost und dergleichen) arbeitstäglich um 7.00 Uhr ermittelt. Dies erfolgt über die durch die nächstgelegene Messstelle zur Verfügung gestellten Wetterdaten. Dabei werden die über eine Kalenderwoche gemittelten Wetterdaten der aktuellen Witterungsperiode denen des Normalwinters grenzwertbereinigt gegenübergestellt.

Die Daten des grenzwertbereinigten Normalwinters sind gemittelte Werte der letzten 10 Jahre einschließlich einem 10%igen Zuschlag der errechneten Wetterwerte für die Festlegung des gültigen Grenzwerts. Dieser Zuschlag wird erhoben, um gegenüber Normalwitterungsbedingungen die Außergewöhnlichkeit

des Wetterereignisses gewahrt zu wissen.

2.04 Allgemeiner Winterbau

2.05 Vermessungsleistungen

Nach Abschluss der Errichtung Baugrube wird die vorhandene Höhenlage, Abbruchsohle und Geländeprofil von einem durch den Bauherrn beauftragten öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgenommen, sowie die Grobeinmessung der Gebäudehöhe, -eckpunkte und je einer Quer- und Längsachse durchgeführt. So erfolgt die Übergabe des Baufelds an den AN "Baumeister". Die hierzu erstellten Planunterlagen bilden auch die Grundlage für die Abrechnung der weiteren folgenden Leistungen.

Sonstige weitere für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erforderliche Vermessungsarbeiten sind von den ANs eigenverantwortlich vorzunehmen. Der hierfür anfallende Aufwand ist in die EPs der LV-Positionen einzurechnen.

2.05 Vermessungsleistungen

2.06 Meterrisse allgemein

Der Meterriss ist einmal pro Geschoss als Höhenkoten in jedem Treppenhausbereich angebracht und muss eigenverantwortlich vom AN an die für ihn relevanten Stellen übertragen werden. Der hierfür anfallende Aufwand erfolgt ohne gesonderte Vergütung und ist in die EPs des LVs einzurechnen.

2.06 Meterrisse allgemein

2.07 Bauleitung des Auftragnehmer

Vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer schriftlich einen deutschsprachigen Firmenbauleiter (bevollmächtigter Vertreter) zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Der Firmenbauleiter ist Ansprechpartner der Objektüberwachung. Aussagen des Firmenbauleiters als Stellvertreter / Bevollmächtigter des Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten sind bindend. Er kann sich nicht auf "Handeln ohne Auftrag" berufen. Der Firmenbauleiter hat an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen.

2.07 Bauleitung des Auftragnehmers

2.08 Baustellenbesprechungen / Leistungsabruf

Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die die Objektüberwachung des Auftraggeber regelmäßig wöchentlich durchführt, seinen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Für diesen besteht Anwesenheitspflicht. Von den Baustellenbesprechungen werden Baubesprechungsprotokolle angefertigt und dem Auftragnehmer ausgehändigt. Der Auftragnehmer hat den Eingang der Protokolle verantwortlich zu prüfen und den Nichterhalt des Protokolls spätestens 6KTs nach der jeweiligen Besprechung anzuzeigen. Die im Baubesprechungsprotokoll mündlich gemeinsam festgelegten und im Protokoll schriftlich festgehaltenen Termine gelten als Leistungsabruf nach VOB/B.

2.08 Baustellenbesprechungen / Leistungsabruf

2.09 Abrechnung/ REB- Schnittstelle

Grundsätzlich ist zu allen Rechnungen vorab immer ein prüffähiges Aufmaß über die abzurechnende Leistung zu erstellen, das der örtlichen Objektüberwachung zur Prüfung übergeben oder bereits unter deren Mitwirkung erstellt wird.

Erst nach erfolgter Freigabe durch diese kann die Rechnungsstellung auf Basis des geprüften Aufmaßes erfolgen, der ggf. notwendige Vorlauf zur Prüfung

durch die Objektüberwachung ist hierbei zu berücksichtigen.

Für die Abrechnung der Erdarbeiten ist ein digitales Geländeaufmaß als Abrechnungsgrundlage durch den AN zu erstellen.

Eine Aufmaß- und Massenübermittlung als elektronischer Datenaustausch im DA 11- Format auf Basis der REB- VB 23.003 "Allgemeine Bauabrechnung", Ausgabe 1979 oder 2009 wird bevorzugt.

2.09 Abrechnung/ REB- Schnittstelle

2.10 Bauwasser und -strom / Bauwesenversicherung

Die Kosten für Baustrom und Bauwasser übernimmt der AG.

Der Bauherr schließt im Rahmen der Baumaßnahme eine Bauwesenversicherung, mit Selbstbeteiligung von 1.000€, ab.

Der AN hat eine angemessene Bauhaftpflichtversicherung im Zuge der Angebotsprüfung auf Anforderung durch den AG nachzuweisen.

2.10 Bauwasser und -strom / Bauwesenversicherung

2.11 Toleranzen im Hochbau

Grundsätzlich gilt die DIN 18202, insbesondere die Tabelle 3 für Ebenheitstoleranzen.

Falls erhöhte Anforderungen nach Tabelle 3 gelten, sind diese explizit in den THs der jeweiligen Titel genannt.

2.11 Toleranzen im Hochbau

TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - TV MOBILE TRENNWÄNDE

TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - TV MOBILE TRENNWÄNDE

1. Leistungsumfang/ Ausführungsablauf

In dieser Ausschreibung sind die Leistungen zu den "Mobilen Trennwänden" beschrieben.

Alle Leistungen sind anzubieten einschl. Material, Herstellung, Transport und Montage aller zur betreffenden Position gehörenden Elemente, Einbauteile, Verankerungsmittel, Aussteifungs- und Befestigungsmaterialien etc.

Der AN ist verantwortlich für die richtige und genaue Einmessung der Leistung und ihrer Teile in Lage, Höhe, Abmessung, Flucht und Menge.

Die fachgerechten Anschlüsse an das Bauwerk sind mit allen notwendigen Materialien und Arbeiten - Dichtungsarbeiten, Befestigungsteile, Konstruktion zur Aufnahme von Dilatation, Sockelkonstruktionen, Anschlussblechen, Verwahrungen, Bodenanschlusswinkel, Hohlraumdämmung uä. - anzubieten.

Die im LV angegebenen bauphysikalischen und statischen Werte sind Mindestwerte und müssen vom Bieter zwingend eingehalten werden. Alle Konstruktionsstärken und Befestigungen sind gemäß statischen Erfordernissen zu wählen, hierüber ist der Nachweis zu führen. Dabei bezieht sich die Funktionalität für die nachfolgend beschriebenen Systemwände als ein Element im eingebauten Zustand.

Aufgrund des geplanten und erforderlichen Bauablaufs kann ein kontinuierlicher Ablauf der Arbeiten nicht gewährleistet werden. Zeitliche Unterbrechungen der Leistungserbringung sind in der Kalkulation zu berücksichtigen und in die EPs des Angebotes einzukalkulieren.

In der Leistungsbeschreibung sind auch Leistungen erfasst, die in direktem Zusammenhang mit Leistungen anderer am Bau beteiligter Auftragnehmer stehen (Vor- bzw. Anschlussleistungen).

1. Leistungsumfang/ Ausführungsablauf

2. Toleranzen, Maße und Größen

siehe auch AVs Pkt. 2.12

Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so ist der AG hierüber inkl. der daraus resultierenden Konsequenzen (z. B. Änderung der Konstruktion; Kosten etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren.

Wegen der ggf. betroffenen Nachfolgegewerke sind die vorgegebenen Toleranzen zwingend einzuhalten. Der konstruktive Aufbau mit den Baukörperanschlüssen muss diesen Forderungen in der Verankerung und der Montage, sowie den erforderlichen Dehnfugen gerecht werden.

Die jeweiligen Einzellängen, Plattengrößen und Dimensionen sind als ca. Größen zur Kalkulation in den jeweiligen Positionen angegeben. Die tatsächlichen Plattenstöße und Teilungen sind in den Werk- und Montageplänen verbindlich anzugeben und durch den Auftraggeber zu bestätigen.

2. Toleranzen, Maße und Größen

3. Werkstattplanung - Planfreigabe

Vor Fertigungsbeginn hat der Auftragnehmer sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, statischen Nachweise, Details, Schaltschemen, baupysikalischen Datenblätter etc. zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein ("analog" DIN 18360, Ziff. 3.1.1.3).

Die für die Baugenehmigungsbehörde, für andere öffentliche Stellen und Versorgungsunternehmen erforderlichen Unterlagen stellt der Auftragnehmer für seinen Leistungsbereich rechtzeitig auf und holt etwa erforderliche Genehmigungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ein. Dafür anfallende Kosten sind in die EPs des Angebots einzurechnen.

Entstehen dem Auftraggeber Kosten durch Verzögerungen, fehlerhafte oder mangelhafte Unterlagen, die zusätzliche Untersuchungen oder Prüfungen erfordern, so trägt der Auftragnehmer die entstehenden Kosten.

Sämtliche Unterlagen sind dem AG in digitaler Form (PDF) und 2-fach in Papierform zu übergeben.

Grundlage für die Werkstattplanung des Auftragnehmer ist die Ausführungsplanung des Architekten. Diese wird vom Auftraggeber im vereinbarten Umfang zur Verfügung gestellt.

Vor dem Anfertigen der Werkstattzeichnungen und dem Beginn der Werkstattarbeiten hat der Auftragnehmer die exakte Lage der vorhandenen Baukonstruktionen aufzumessen sowie die Achsen aufzunehmen und als Randbedingung in die Werkstattzeichnungen mit einzuarbeiten.

Der Auftragnehmer hat die Werkstatt-und Montageplanung im folgenden Umfang zu erstellen:

- Angabe von Befestigungsabständen für Randbefestigung und Abhängung, Spezifikation des Montageablaufs

- Abdichtungs- und Randdetails

- Nachweis der Verbindungsmittel

- Montageanweisungen

- Darstellung von allen Anschlüssen an die Konstruktionen anderer Gewerke

- Alle Anschlüsse inkl. tragender Dübelverbindungen sind vom Auftragnehmer selbständig zu planen und nachzuweisen.

Montagestöße, die nicht durch die Planung des AG vorgegeben sind, bedürfen der Zustimmung des Architekten.

Vor Übergabe der Pläne in Papierform sind diese zu einem nach der Vergabe vereinbarten Termin beim Auftraggeber digital (PDF und DWG/DXF) vorzulegen.

Nach Prüfung der digitalen Pläne durch den Auftraggeber müssen diese innerhalb einer zu vereinbarenden Frist überarbeitet und zur Wiedervorlage an den Auftraggeber übermittelt werden. Mit der Produktion darf erst nach Genehmigung der freigegebenen Werkstattzeichnung begonnen werden!

Die genehmigten Zeichnungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Haftung für die von ihm angebotenen Konstruktionen bezüglich Statik, Standfestigkeit, Funktion und Dichtigkeit.

Alle Unterlagen müssen die Einbauörtlichkeit (Bauteil, Fassadenseite, Geschoss, etc.) enthalten und die LV- Positions- Nummern. Systembezogene Blätter mit Allgemeincharakter werden nicht akzeptiert.

Für die durch den planenden Architekten vorzunehmenden Korrekturen und Freigaben ist ein Bearbeitungszeitraum von 12 Arbeitstagen vorzusehen. Dies ist in der Arbeitsvorbereitung, Planvorlage und Materialbestellung zu berücksichtigen.

Folgende Pläne und Planlisten müssen erstellt werden:

- Übersichtspläne im Maßstab 1:25 / 1:20

- Detailpläne im Maßstab 1:5 / 1:1

- Planliste aller Pläne mit Vorlage- und Freigabedatum, Index, etc.

3. Werkstattplanung - Planfreigabe

4. Materialien, Oberflächen und Muster

Die aufgeführten Eigenschaften der Materialien und Oberflächeneigenschaften sind zwingend einzuhalten und in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Grundsätzlich sind nur Materialien der Formaldehyd- Emissionsklasse E1 einzusetzen. Ebenso müssen alle zu verwendenden Holzprodukte nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.

Bei der Oberflächenbehandlung mit Beschichtungsstoffen sind die Angaben der Hersteller genau einzuhalten. Die Farben und Oberflächenqualitäten sind mit dem AG abzustimmen.

Insofern keine anderen Angaben in den Positionen enthalten sind alle Holzflächen mit Hydrolack, farblos matt, geeignet für den Innenbereich, giftklassefrei, zu behandeln. Aufbringung weitestgehend allseitig "werkseitig", bauseitige Schnittstellen sind bei der Montage nachzubehandeln.

Alle Oberflächen müssen poren-, riss-, blasen- und schuppenfrei sein, dürfen keine abgeplatzten Stellen, Kanten oder Kratzer aufweisen, zudem müssen die fertigen Oberflächen einheitlich gleichmäßig und geschlossen sein.

Die fertig behandelten, sichtbar bleibenden Oberflächen sind durch geeignete Maßnahmen während Transport und der Montage, sowie vor Ort bis zum Zeitpunkt der Abnahme entsprechend zu schützen.

Für alle einzubauenden Farben, Materialien, Oberflächen und Einzelbauteile hat der AN dem AG Proben, Musterstücke etc. vorzulegen (zBsp. Handmuster in Größe von ca. 30/30cm). Dies ist in die EPs des Angebotes mit einzukalkulieren. Davon abweichende "großformatige" Muster sind in gesonderter Position erfasst.

4. Materialien, Oberflächen und Muster

5. Gebäudeuntergrund

Innenwände sowie Bodenplatte und Decke über EG sind in Stahlbeton (Sichtbetonqualität SB2/3) ausgeführt, Decken über 1. und 2.OG sind als Hohlkastenelementdecken mit durchlaufenden Massivholzunterzügen ausgeführt.

Die Stützen im Außenwandbereich in den oberen Geschossen sind tragende Stützen in Sichtholzqualität, die Außenwände sind als vorgehängte Holzständerwände mit innenseitiger Vorsatzschale aus Lehmbauplatten ausgeführt.

Die Fußböden sind Zementestriche einschl. Unterbau.

Oberflächen in Sichtbeton- bzw. Sichtholzqualität sind als endfertiggestellte Oberflächen zu betrachten. Die Montagen sind in diesen Bereichen mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen. Ausbrüche / Beschädigungen an den Sichtbeton / Sichtholzoberflächen sind strikt zu vermeiden.

Der Verweis auf die einzelne Einbausituation erfolgt im jeweiligen Positionstext.

5. Gebäudeuntergrund

6. Gebäudeanschluss/ Befestigungs- und Verbindungsmittel/ Dauerel. Dichtstoffe

Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen und ggf. der Systemzulassung gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.

Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen.

Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon-, PU- oder Acrylbasis zu verwenden. (siehe jew. LV-Position).

Befestigungen am Rohbau sind nur in geschraubter Ausführung zugelassen. Befestigungs-/Verbindungsmittel, Schrauben, Bolzen und Dübel u.ä. müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden, aus korrosionsbeständigem Metall bestehen und nach bauaufsichtlichen Zulassungsbestimmungen eingebaut werden. Kunststoffdübel sind nicht zugelassen.

Alle zur termin-, sach-, u. fachgerechten Montage erforderlichen Befestigungsmittel, sowie Montagehilfen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.

Der Einsatz von Montageschaum ist strikt untersagt !

Dauerelastische Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen. Dichtstoffe müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese alterungsbeständig sein. Für Dichtstoffe im Verglasungsbereich gilt DIN 18545 sowie das IVD-Merkblatt Nr. 10 des Industrieverbands Dichtstoffe. Für Dichtstoffe zur Abdichtung der Baukörperanschlussfuge gilt DIN 18540 sowie das IVD-Merkblatt Nr. 9 des Industrieverbands Dichtstoffe.

Spritzbare Dichtungen sind zur Dichtung konstruktiver Fugen der Fassade nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Planer zugelassen.

Die Hinterfüllung der Fugen ist nach den Herstellerrichtlinien und entsprechenden Normen so auszuführen, dass die Haftung der Dichtung an zwei gegenüberliegenden Flächen erfolgt.

Die Dimensionierung und Anordnung der Fugen hat nach den allgemein gültigen Regeln zu erfolgen. Die Richtlinien der Hersteller und Verbände sind zu berücksichtigen.

6. Gebäudeanschluss/ Befestigungs- und Verbindungsmittel/ Dauerel. Dichtstoffe

7. Richtlinien/ Kantenausführung

Grundsätzlich sind die Vorschriften, Regeln und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) für den Bereich Schul- und Bildungsbauten sowie die Vorgaben der Musterschulbaurichtlinien zu beachten.

Basierend auf vorgenannte Richtlinien und Vorschriften sind alle freiliegenden Ecken und Kanten grundsätzlich nicht scharfkantig, sondern abgerundet mit einem Radius von 2mm herzustellen.

7. Richtlinien/ Kantenausführung

LB Mobile Trennwand

No

Allgemeine Leistungen

No 1.000 psch

Werkstatt- und Montageplanungen des Auftragnehmers, die der Auftragnehmer zur Ausführung seiner Leistungen benötigt oder in den TV Punkt 3-" Werkstattplanung, Planfreigabe, Materialbestellung" gefordert werden.Mit Einreichen der Werk- und Montageplanung ist ein detaillierter Bauablaufplan der OÜ vorzulegen

Die Planunterlagen sind vollständig und rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. Die Materialbestellzeiten sind in Bezug auf die Ausführungszeiten eigenständig zu berücksichtigen.

Abrechnung pauschal.

Werk- und Montageplanung

1.000 psch

Dokumentation der Gesamtleistung.

Die Dokumentation ist parallel zur Ausführung der Bauleistung zu erstellen und fortzuschreiben. Bis spätestens 14 Kalendertage vor (Teil-) Abnahme der Bauleistung ist die Bestandsdokumentation komplett vom AN an den AG zu übergeben.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

- geprüfte statische Berechnung, soweit im Leistungsumfang des AN

- Baustoffklassen

- Pflegeanweisungen

- Übereinstimmungserklärungen, z.B. für Wanddurchführungen und die Ausführung über Einbauteile in Wänden, Vorsatzschalen mit Brand- und Schallschutzanforderungen

- Vorlage aller Zulassungen und Prüfzeugnisse für Baustoffe mit Zulassungspflicht.

- Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Baustoffe.

- Produktdatenblätter aller verwendeten Baustoffe und Ausführungsdetails

- Zum Zeitpunkt der Ausführung gültige Herstellerrichtlinien

- Brandschutzdokumentation falls erforderlich.

- Hersteller- und Bezugsadressen

- Werkstattplanungen, Einbau- und Montagepläne

Umfang/ Format:

Die Zeichnungen sind in Papierform farbig 1-fach und in schwarz/weiß 2-fach zu übergeben, die restlichen Unterlagen in Papierform schwarz/weiß 3-fach.

Vorlage geordnet, mit Inhaltsverzeichnissen und Trennblättern vom Auftragnehmer in Ordner zusammengestellt.

Neben der Papierform sind alle genannten, durch den AN erstellten Unterlagen als Dateien in einem Austauschformat (digital, gemäß Dokumentationsrichtlinie) dem AG zur Verfügung zu stellen.

Dateien sind als pdf- Sammeldatei (keine Einzel- Dateien) zu übergeben. Die Struktur ist im Inhaltsverzeichnis zusammenzufassen und mit pdf- Lesezeichen zu hinterlegen:

Abrechnung pauschal.

Dokumentation

1.000 psch

Erstellen und Vorlage der vollständigen statischen Berechnung auf Basis der Werk- und Montageplanung (TV Punkt 3-" Werkstattplanung, Planfreigabe, Materialbestellung").

Abrechnung pauschal.

Statischer Nachweis

1.000 psch

Bemusterung aller zur Verwendung vorgesehenen Materialien, Bauteile und Oberflächen sowie Farben der Trennwandanlage, bestehend aus

- 3 x Oberfläche Paneele, HPL, 3 verschiedene Grautöne ähnlich NCS S2000-N, matt, hellgrau

- 1 x Beschläge wie Laufschiene, Elementaufhängung, Handkurbel

- 2 x Aluprofil Führungsschiene/ Anschlagschiene, pulverbeschichtet ähnlich NCS S2000-N, matt, hellgrau

Alle Flächen-Hand-Muster bzw. Ausschnitte mind. in DIN A3-Format.

Alle Profile in Länge von mind. 1.000mm

Alle Materialien oberflächenfertig lt. Ausführungsbeschreibung.

Alle Muster verbleiben im Eigentum des AN und sind auf Aufforderung durch den AG zu beseitigen.

Bemusterung

Mobile Trennwand

No 1 Ausführungsbeschreibung Mobile Trennwand EG

Mobile Trennwand

ANFORDERUNGEN (gesamte Trennwand inkl. Deckenschott, Anschlüsse umlaufend):

- Brand-/ Rauchschutz: Keine

- Schallschutz: R`w ≥ 47 dB

- Akustik: Keine

Die o.g. Schallschutzwerte sind zwingende Mindestanforderungen.

Die Bedienung der mobilen Trennwandanlage erfolgt grundsätzlich manuell.

Ist jedoch für das angebotene System zur Erzielung der Schallschutzanforderungen eine Zusatzausstattung/- komponenten nach Systemvorgabe erforderlich, sind diese in den EP der Anlage einzurechnen und werden nicht gesondert ausgewiesen oder vergütet.

Bewegliche Trennwand aus unabhängig voneinander verfahrbaren Einzelelementen mit einer Rahmenkonstruktion aus verwindungssteifen Aluminium- und Stahlprofilen. Beidseitig beplankt mit 16 mm dicken Gütespanplatten (E 1) nach DIN, akustisch freischwingend aufgehängt. Geringe Körperschallübertragung durch akustisch getrennte Vertikalprofile. Integrierte Hohlkammer Dichtlippen in Aluminiumfarbe. Elementdicke 100 mm. Die Deckplatten müssen ohne Demontage der Elemente aus der Schiene ausgewechselt werden können.
Die Schalldämmung der beweglichen Trennwand ist geprüft nach DIN EN 10 140 und muss durch entsprechende Prüfzeugnisse nachgewiesen werden.
Die Messung erfolgte in einem Wandprüfstand nach DIN EN ISO 12999-1. Die Berechnung des bewerteten Schalldämm-Maßes und der Spektrum-Anpassungswerte erfolgte nach DIN EN ISO 717-1.

Ausfahrbare Dichtleisten
Die Elemente müssen oben und unten bewegliche federgelagerte Doppeldichtleisten aufweisen, welche über eine Spindelmechanik (Trapezgewinde) gegen Fußboden und Deckenschiene gepreßt werden und selbsttätig Fußbodenunebenheiten ausgleichen.
Um eine optimale vertikale Abdichtung zwischen den ausgefahrenen Dichtleisten zu gewährleisten, sind die Dichtleisten-Endstücke aus Polyurethan-Formteilen einzusetzen.
Die Dichtleisten sind aus Aluminium, vorgerichtet für höchste Anforderungen an Akustik und Standfestigkeit.


Elementverbindung
Elementverbindung untereinander bestehend aus formschlüssigen, ineinander-tauchenden konkav/konvexen Aluminiumprofilen mit einem integriertem Magnetband.
Im Elementstoß sind zusätzliche flexible Dichtungen vorhanden. Mechanisch wirkende Elementverbinder sind auszuschließen.

Teleskopelement außenaufliegend
Das jeweils abschließende Element der Trennwand ist als Teleskop-Ausgleichs-Element auszubilden. Das Ausgleichsteil ist aus 16 mm dicken Dreischicht-Gütespanplatten (E 1) nach DIN - Material wie Trennwand - auszuführen. Der Ausfahrhub ist bis 120 mm nutzbar, um die Trennwand zu schließen.



Durchgangstürelemente


Durchgangstürelemente mit einem 100 mm starken umlaufenden Portalrahmen aus stabilen Stahlprofilen ausgestattet. Die seitlichen Holme sind mit Druckbalken auszuführen, die einen Formschluß zum Boden gewährleisten. Zusätzlich soll eine Verbindung durch in Bodenhülsen greifende Arretierungsnocken gewährleistet sein. Das Türblatt ist mit einem Stahlrahmen und einer automatischen Dichtleiste auszustatten. Die sich gegen Decke (Dichtleiste) und Boden (Dichtfüße in den Türholmen) flexibel anpressenden Dichtungselemente sollen stirnseitig bedienbar sein.

Die Lichte Durchgangsbreite muss min. 90cm betragen.

Das Türblatt muss durch eine automatische Verriegelung vor dem Verfahren gegen ungewolltes Aufschwenken gesichert sein.

Elementaufhängung
Jedes Element ist an 2 Punkten oder an einem Punkt in eine Aluminiumdeckenlaufschiene zu hängen und mittels wartungsfreiem Kugellager-Mehrfach-Rollwagen zu verfahren. Die Rollenwagen sind mit horizontalen Kugellagern im Rollenbolzen am Element zu befestigen. Keine Kugel- oder Gleitscheiben.

Justierbarkeit der Elemente
Jedes Element ist ohne Öffnen der Decke oder des Elementes leicht höhenjustierbar, um eine eventuelle geringfügige bauseitige Deckensenkung auszugleichen. Bei Oberflächenschäden kann die Deckplatte ohne Elementausbau oder Zerlegung am Bau ausgewechselt werden.

Schienensystem
R-Schiene
Kreuzungen, T- und Eckpunkte sind mit gesenktgeschmiedeten Formteilen mit Stützrollen-Einrichtungen zu versehen. Um eine leichte Verfahrbarkeit der Elemente auch in Schienenabzweigungen und im Parkbereich zu gewährleisten, ist in allen Punkten eine rollende Reibung vorgeschrieben.

Befestigung der Laufschiene
Die Laufschienenanlagen sind mittels verstellbarer Stahlabhängekonstruktionen an bauseitigen, statisch tragenden Bauteilen (z.B. Stahlbeton, Massivholz etc.) zu befestigen. Die Abhängekonstruktionen sind vom Bieter mitzuliefern. Durch die Verstellbarkeit müssen spätere Deckensenkungen aufgefangen werden können. Keine starren, nicht verstellbaren Abhängekonstruktionen.

Elementabstellung / Parkposition:

Elementabstellung in Parkposition in 90° Grad zur Hauptlaufachse, frei vor bauseitiger Trockenbauwand abgestellt, inkl. des erforderlichen Schienensystems und aller erforderlichen Komponenten für Parkierung der Anlage.

Einbausituation siehe Pläne Nr. 0130_Mobile Trennwände

Abschottung

Über den Laufschienenanlagen wird eine vom Bieter mitzuliefernde Abschottung in vierschaliger (Rw ≥47dB) Ausführung montiert, welche dem geforderten Schalldämmmaß der Trennwände entspricht.

Die Abschottung ist sauber und fugendicht an die Laufschiene sowie an den angrenzenden Bauteilen anzuarbeiten. Die Hohlräume zwischen den Gipskartonschalen sind mit rieselfreier Mineralwolle auszufüllen. Die Anschlüsse zur Decke müssen dauerelastisch abgespritzt werden. Vorgenannte Unterkonstruktionen und Abschottungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Verkleidung/Abkofferung zur Abhangdecke EG:

seitliche Beplankung im Bereich der Abhangdecke durch 2-lagige Gipskartonplatten mit 12,5mm Stärke, inkl. der erforderlichen UK, inkl. seitlicher Anschluss an Stahlbetonwand bzw. Trockenbauvorsatzschale an den beidseitigen Enden der Abkofferung

Höhe: 23cm

Länge: 296cm

ANSCHLUSS OBEN:

Anschluss der Trennwand oben über Abschottung im Deckenhohlraum im Leistungsumfang des AN, unterseitig mit Profil im System für Laufschiene,

Schallschutzanforderung wie Trennwandanlage.

Deckenschott bestehend aus Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, als Einfachständerwerk, Hohlraum vollvolumig gedämmt mit Dämmschicht aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, in Platten, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DI, einlagig, dicht stoßen, Bekleidung aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520 mit Schallschutzanforderung wie Trennwandanlage, befestigen mit systemspezifischen Befestigungsmitteln,

Montage Deckenschott erfolgt als Sonderbefestigung mit geeigneten Schraubankern, Gewindestangen und Befestigungsmittel nach Zulassung an STB-Decke,

inkl. zusätzlicher Aussteifung durch Metallprofile korrosionsfrei beidseitig Deckenschott in statisch erforderlichem Abstand von ca. 50cm.

ANSCHLUSS UNTEN:

Anschluss unten über Bodenschott im System in Fußbodenaufbau, inkl. oberseitiger Belegung der Schwelle mit Hartholz-Profil Esche 85x20mm auf der Länge der Trennwand einschl. Belegung der Schwelle mit elastischem Bodenbelag analog anschließende Flächen, Fußbodenaufbau gesamt 200mm im EG, Schallschutzanforderung wie Trennwandanlage

SEITLICHE ANSCHLÜSSE

ANSCHLUSS SEITLICH AN STB-Wand:

Anschluss Trennwand seitlich an Stahlbetonwand, SB3, mit Wandanschlussleiste zur Aufnahme des mobilen Wandelements,

Wandfixelement mit geeigneter Unterkonstuktion im System, Oberfläche und

Schallschutzanforderung wie Trennwandanlage,

inkl. Herstellen dauerelastische Verfugung, Farbe nach Wahl des Bauherrn aus Herstellerfarbkarte.

ANSCHLUSS SEITLICH AN GIKA-VORSATSCHALE:

Anschluss Trennwand seitlich an bauseitige Gipskartonvorsatzschle, einschl. verstärkter Unterkonstruktion für Befestigung Wandanpressleiste, mit Wandanpressleiste zur Aufnahme des mobilen Wandelements,

Wandfixelement mit geeigneter Unterkonstuktion im System, Oberfläche und

Schallschutzanforderung wie Trennwandanlage,

inkl. Herstellen dauerelastische Verfugung, Farbe nach Wahl des Bauherrn aus Herstellerfarbkarte.

PARKPOSITION:

im 90° Winkel, vor seitl. Trockenbau-Vorsatzschale, durch Schienenstopper

NACHWEISE:

Anlage mit TÜV-Prüfung nach DIN 31000.

Die Trennwände müssen dem Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001 entsprechen. Zum Nachweis, dass der Hersteller ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem anwendet, ist ein gültiges Zertifikat vorzulegen.

ÜH Übereinstimmungsnachweis: gemäß Bauregelliste A ,Teil 2, Nr. 2.2. ist beizufügen.

PAK Test nach ZEK 01.2-08: Überprüfung der Trennwandelemente auf gesundheitsgefährdende Polyzyklisch Aromatische Kohlenwasserstoffe.

Die Eignung der Schall-, Rauch-, und Brandschutzes müssen mit Prüfzeugnissen, Zulassungen oder Gutachten nachgewiesen sein. Auf Anforderung sind die Nachweise zu übergeben.

Schalldämmung nach ISO 140-3, DIN EN 20 140-3 und DIN 52210-3: Im Labor ohne Flankenübertragung gemessen, umgerechnete Zeugnisse sind nicht zugelassen.

HINWEIS: Ein Aufmaß vor Ort durch den AN ist erforderlich, dies ist in den EP mit einzukalkulieren.

PLANUNTERLAGEN:

Plan Nr. P5_0130

Ausführungsbeschreibung Mobile Trennwand manuell Rw ≥ 47dB

1.000 Stk

Trennwandanlage gem. AF 1 dieses Titels

gem. Plan Nr. 0140

Maße:

Lichte Breite 2960mm

Lichte Höhe 2750mm

Elementdicke 100mm

mit Abhanghöhe 230mm (Sturz in ges. Position)

Schallschutzanforderung:

R'w >= 47dB

Betätigung manuell

Bestehend aus 3 Elementen, Elementaufteilung nach Plan Nr. 0130

davon 1x Teleskopelement

1x Vollelement

1x Durchgangstürelement (auch verfahrbar) mit flächenbündiger Durchgangtür lichtes Durchgangsmaß mind. 90cm, lichte Durchgangshöhe 2,26m

zusätzlich 1x ausfahrbarer Wandanschluss und 1x Schlussleiste und 1x Wandanpressleiste,

Magnetband im Vertikalprofil

Zweipunktaufhängung der Elemente

R-Schiene aus Aluminium mit rechtwinkligen Abzweigungen ohne Steg, Farbe schwarz

Oberfläche: HPL, ähnlich NCS S2000-N, matt, hellgrau, nach Bemusterung

Parkposition gem. Plan, 90° zur Hauptlaufachse, vor TB-Wand , inkl. 2 Schienenstopper

zeitl. versetzter Einbau zu Sturzelement und Bodenschott, beides in ges. Position

Trennwandanlage Einzelelemente beweglich manuell Rahmen Stahl/Alu umlaufend B 2960mm H 2750mm D 100mm

1.000 Stk

Sturzelement als Abschottung gem. AF dieses Titels

passend im System für vorab beschriebene Trennwandanlage in Pos. 01.02.0005 mit Schallschutzanforderung R'w ≥ 47db für die gesamte Trennwand

Maße: Höhe (UK Rohdecke bis UK Abhangdecke bauseits) 230mm

Länge: 2960mm

als Trockenbauelement, 2lagig beplankt, vollflächig mit MW ausgefüllt, inkl. beidseitiges Profil, beschichtet weiß matt, ähnlich RAL 9016 (analog Decke) als untere Abschlussschiene der GK-Platte

Montageuntergrund: StB-Decke

inkl. Einzelbefestigung der Laufschiene der mobilen Trennwand mit der im System zugelassen Befestigung, Kalkulationsgrundlage: Befestigung e=50cm

inkl. Schienenabhängung in Parkposition

Montage zeitlich vor Trennwandanlage

Sturzelement Trennwandanlage R'w ≥ 47db, H 230mm, L 2960mm

1.000 Stk

Bodenschott gem. AF dieses Titels passend im System für vorab beschriebene Trennwandanlage in Position 01.02.0005 mit Schallschutzanforderung

R'w ≥ 47db für die gesamte Trennwand

Abmessungen: Länge L=2960mm, Höhe H=200mm, Stärke D=100mm

Montageuntergrund: Stahlbetonbodenplatte mit bituminöser Abdichtung

Kalkulationsgrundlage

2x L-Stahl 150/75/9mm der U-Stahlwinkel befestigt an L-Stahl 54/45/4mm als Untergrund für Schwelle, Bodenschott vollständig gefüllt mit Mineralwolle, d=ca. 6cm, h= ca. 20cm und beidseitig verkleidet mit Gipskarton, einlagig

inkl. Montage der Schwelle in Hartholz, Länge wie Trennwandanlage, Esche B/H B85xH20mm, geschraubt, inkl. Verfugung der Schwelle

Montage zeitlich vor Trennwandanlage

Bodenschott Trennwandanlage R'w 47dB, L 2960mm H 200mm D 100mm

2 Ausführungsbeschreibung Mobile Trennwand 1./2.OG

Mobile Trennwand

ANFORDERUNGEN (gesamte Trennwand inkl. Deckenschott, Anschlüsse umlaufend):

- Brand-/ Rauchschutz: Keine

- Schallschutz: R`w ≥ 47 dB

- Akustik: Keine

Die o.g. Schallschutzwerte sind zwingende Mindestanforderungen.

Die Bedienung der mobilen Trennwandanlage erfolgt grundsätzlich manuell.

Ist jedoch für das angebotene System zur Erzielung der Schallschutzanforderungen eine Zusatzausstattung/- komponenten nach Systemvorgabe erforderlich, sind diese in den EP der Anlage einzurechnen und werden nicht gesondert ausgewiesen oder vergütet.

Bewegliche Trennwand aus unabhängig voneinander verfahrbaren Einzelelementen mit einer Rahmenkonstruktion aus verwindungssteifen Aluminium- und Stahlprofilen. Beidseitig beplankt mit 16 mm dicken Gütespanplatten (E 1) nach DIN, akustisch freischwingend aufgehängt. Geringe Körperschallübertragung durch akustisch getrennte Vertikalprofile. Integrierte Hohlkammer Dichtlippen in Aluminiumfarbe. Elementdicke 100 mm. Die Deckplatten müssen ohne Demontage der Elemente aus der Schiene ausgewechselt werden können.
Die Schalldämmung der beweglichen Trennwand ist geprüft nach DIN EN 10 140 und muss durch entsprechende Prüfzeugnisse nachgewiesen werden.
Die Messung erfolgte in einem Wandprüfstand nach DIN EN ISO 12999-1. Die Berechnung des bewerteten Schalldämm-Maßes und der Spektrum-Anpassungswerte erfolgte nach DIN EN ISO 717-1.

Ausfahrbare Dichtleisten
Die Elemente müssen oben und unten bewegliche federgelagerte Doppeldichtleisten aufweisen, welche über eine Spindelmechanik (Trapezgewinde) gegen Fußboden und Deckenschiene gepreßt werden und selbsttätig Fußbodenunebenheiten ausgleichen.
Um eine optimale vertikale Abdichtung zwischen den ausgefahrenen Dichtleisten zu gewährleisten, sind die Dichtleisten-Endstücke aus Polyurethan-Formteilen einzusetzen.
Die Dichtleisten sind aus Aluminium, vorgerichtet für höchste Anforderungen an Akustik und Standfestigkeit.


Elementverbindung
Elementverbindung untereinander bestehend aus formschlüssigen, ineinander-tauchenden konkav/konvexen Aluminiumprofilen mit einem integriertem Magnetband.
Im Elementstoß sind zusätzliche flexible Dichtungen vorhanden. Mechanisch wirkende Elementverbinder sind auszuschließen.

Teleskopelement außenaufliegend
Das jeweils abschließende Element der Trennwand ist als Teleskop-Ausgleichs-Element auszubilden. Das Ausgleichsteil ist aus 16 mm dicken Dreischicht-Gütespanplatten (E 1) nach DIN - Material wie Trennwand - auszuführen. Der Ausfahrhub ist bis 120 mm nutzbar, um die Trennwand zu schließen.



Durchgangstürelemente


Durchgangstürelemente mit einem 100 mm starken umlaufenden Portalrahmen aus stabilen Stahlprofilen ausgestattet. Die seitlichen Holme sind mit Druckbalken auszuführen, die einen Formschluß zum Boden gewährleisten. Zusätzlich soll eine Verbindung durch in Bodenhülsen greifende Arretierungsnocken gewährleistet sein. Das Türblatt ist mit einem Stahlrahmen und einer automatischen Dichtleiste auszustatten. Die sich gegen Decke (Dichtleiste) und Boden (Dichtfüße in den Türholmen) flexibel anpressenden Dichtungselemente sollen stirnseitig bedienbar sein.

Die Lichte Durchgangsbreite muss min. 90cm betragen.

Das Türblatt muss durch eine automatische Verriegelung vor dem Verfahren gegen ungewolltes Aufschwenken gesichert sein.

Elementaufhängung
Jedes Element ist an 2 Punkten oder an einem Punkt in eine Aluminiumdeckenlaufschiene zu hängen und mittels wartungsfreiem Kugellager-Mehrfach-Rollwagen zu verfahren. Die Rollenwagen sind mit horizontalen Kugellagern im Rollenbolzen am Element zu befestigen. Keine Kugel- oder Gleitscheiben.

Justierbarkeit der Elemente
Jedes Element ist ohne Öffnen der Decke oder des Elementes leicht höhenjustierbar, um eine eventuelle geringfügige bauseitige Deckensenkung auszugleichen. Bei Oberflächenschäden kann die Deckplatte ohne Elementausbau oder Zerlegung am Bau ausgewechselt werden.

Schienensystem
R-Schiene
Kreuzungen, T- und Eckpunkte sind mit gesenktgeschmiedeten Formteilen mit Stützrollen-Einrichtungen zu versehen. Um eine leichte Verfahrbarkeit der Elemente auch in Schienenabzweigungen und im Parkbereich zu gewährleisten, ist in allen Punkten eine rollende Reibung vorgeschrieben.

Befestigung der Laufschiene
Die Laufschienenanlagen sind mittels verstellbarer Stahlabhängekonstruktionen an bauseitigen, statisch tragenden Bauteilen (z.B. Stahlbeton, Massivholz etc.) zu befestigen. Die Abhängekonstruktionen sind vom Bieter mitzuliefern. Durch die Verstellbarkeit müssen spätere Deckensenkungen aufgefangen werden können. Keine starren, nicht verstellbaren Abhängekonstruktionen.

Elementabstellung / Parkposition:

Elementabstellung in Parkposition in 90° Grad zur Hauptlaufachse, frei vor bauseitiger Stahlbetonwand abgestellt,

inkl. des erforderlichen Schienensystem und aller erforderlichen Komponenten für Parkierung der Anlage.

Einbausituation siehe Pläne Nr. P5_0131_Mobile Trennwände

Abschottung

Über den Laufschienenanlagen wird eine vom Bieter mitzuliefernde Abschottung in vierschaliger (Rw ≥47dB) Ausführung montiert, welche dem geforderten Schalldämmaß der Trennwände entspricht.

Die Abschottung ist sauber und fugendicht an die Laufschiene sowie an den angrenzenden Bauteilen anzuarbeiten. Die Hohlräume zwischen den Gipskartonschalen sind mit rieselfreier Mineralwolle auszufüllen. Die Anschlüsse zur Decke müssen dauerelastisch abgespritzt werden. Vorgenannte Unterkonstruktionen und Abschottungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Verkleidung/Abkofferung im Klassenzimmer 1. & 2. OG:

seitliche Beplankung (Sichtbereich) unter dem Massivholzunterzug durch jeweils 1-lagige Gipskartonplatten mit 12,5mm Stärke, inkl. der erforderlichen UK, sowie jeweils 1-lagige Bekleidung mit dem Plattenmaterial der Trennwand.

Die Decklage der Abschottung entspricht in Qualität, Oberfläche und Farbe der Bekleidung der Trennwand.

Höhe: 39cm

Länge: 608cm

ANSCHLUSS OBEN:

Anschluss der Trennwand oben über Abschottung mit Anschluss an Sichtholzunterzug im Leistungsumfang des AN, unterseitig mit Profil im System für Laufschiene,

Schallschutzanforderung wie Trennwandanlage.

Deckenschott bestehend aus Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, als Einfachständerwerk, Hohlraum vollvolumig gedämmt mit Dämmschicht aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, in Platten, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DI, einlagig, dicht stoßen, Bekleidung aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520 und Holzwerkstoffplatten mit Oberfläche und Schallschutzanforderung wie Trennwandanlage, mit Sichtanforderung an Oberfläche im 1./2.OG,

befestigen mit systemspezifischen Befestigungsmitteln,

Montage Deckenschott erfolgt als Sonderbefestigung mit geeigneten Schraubankern, Gewindestangen und Befestigungsmittel nach Zulassung an Massivholzunterzug.

inkl. zusätzlicher Aussteifung durch Metallprofile korrosionsfrei beidseitig Deckenschott in statisch erforderlichem Abstand von ca. 50cm unter Berücksichtigung der erforderlichen Aussparungen für jeweils 2 Stück Lüftungskanäle mit Durchmesser 200mm im 1./2.OG.

ANSCHLUSS UNTEN:

Anschluss unten über Bodenschott im System in Fußbodenaufbau, inkl. oberseitiger Belegung der Schwelle mit Hartholz-Profil Esche 85x20mm auf der Länge der Trennwand einschl. Belegung der Schwelle mit elastischem Bodenbelag analog anschließende Flächen, Fußbodenaufbau gesamt 170mm im 1.OG und ca. 140mm im 2.OG, Schallschutzanforderung wie Trennwandanlage

SEITLICHE ANSCHLÜSSE 1./2.OG

ANSCHLUSS SEITLICH AN STB-Wand:

Anschluss Trennwand seitlich an Stahlbetonwand, SB3, mit Wandanpressleiste zur Aufnahme des mobilen Wandelements,

Wandfixelement mit geeigneter Unterkonstuktion im System, Tiefe Wandfixelement 145mm, Oberfläche und Schallschutzanforderung wie Trennwandanlage,

inkl. Herstellen dauerelastische Verfugung, Farbe nach Wahl des Bauherrn aus Herstellerfarbkarte.

ANSCHLUSS SEITLICH AN SICHT-HOLZSTÜTZE:

Anschluss Trennwand seitlich an Massivholzstütze Außenwand, Sichtholzqualität, mit Wandanschlussleiste zur Aufnahme des mobilen Wandelements,

Wandfixelement mit geeigneter Unterkonstuktion im System, Oberfläche und

Schallschutzanforderung wie Trennwandanlage,

inkl. Herstellen dauerelastische Verfugung, Farbe nach Wahl des Bauherrn aus Herstellerfarbkarte.

PARKPOSITION:

im 90° Winkel, vor seitl. Sichtbetonwand SB3, durch Schienenstopper

NACHWEISE:

Anlage mit TÜV-Prüfung nach DIN 31000.

Die Trennwände müssen dem Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001 entsprechen. Zum Nachweis, dass der Hersteller ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem anwendet, ist ein gültiges Zertifikat vorzulegen.

ÜH Übereinstimmungsnachweis: gemäß Bauregelliste A ,Teil 2, Nr. 2.2. ist beizufügen.

PAK Test nach ZEK 01.2-08: Überprüfung der Trennwandelemente auf gesundheitsgefährdende Polyzyklisch Aromatische Kohlenwasserstoffe.

Die Eignung der Schall-, Rauch-, und Brandschutzes müssen mit Prüfzeugnissen, Zulassungen oder Gutachten nachgewiesen sein. Auf Anforderung sind die Nachweise zu übergeben.

Schalldämmung nach ISO 140-3, DIN EN 20 140-3 und DIN 52210-3: Im Labor ohne Flankenübertragung gemessen, umgerechnete Zeugnisse sind nicht zugelassen.

HINWEIS: Ein Aufmaß vor Ort durch den AN ist erforderlich, dies ist in den EP mit einzukalkulieren.

PLANUNTERLAGEN:

Plan Nr. P5_0131

Ausführungsbeschreibung Mobile Trennwand manuell Rw ≥ 47dB

2.000 Stk

Trennwandanlage gem. AF 2 dieses Titels

gem. Plan Nr. P5_0131

Maße:

Lichte Breite 6080mm

Lichte Höhe 2670mm

Elementdicke 100mm

mit Abhanghöhe 390mm (Sturz in ges. Position)

Schallschutzanforderung:

R'w >= 47dB

Betätigung manuell

Bestehend aus 5 Elementen, Elementaufteilung nach Plan Nr. P5_0131

1x Teleskopelement

3x Vollelement

1x Durchgangstürelement (auch verfahrbar) mit flächenbündiger Durchgangtür lichtes Durchgangsmaß mind. 90cm, lichte Durchgangshöhe 2,26m

zusätzlich 1x ausfahrbarer Wandanschluss und 1x Schlussleiste und 1x Wandanpressleiste, Tiefe 14,5cm (Tiefe wie bauseitige Installations-Vorwand)

Magnetband im Vertikalprofil

Einpunktaufhängung der Elemente

R-Schiene aus Aluminium mit rechtwinkligen Abzweigungen ohne Steg, Farbe schwarz

Oberfläche: HPL, ähnlich NCS S2000-N, matt, hellgrau, nach Bemusterung

Parkposition gem. Plan, 90° zur Hauptlaufachse, vor Sichtbeton-Wand SB3, inkl. 2 Schienenstopper

zeitl. versetzter Einbau zu Sturzelement und Bodenschott, beides in ges. Position

Trennwandanlage Einzelelemente beweglich manuell Rahmen Stahl/Alu umlaufend B 6080mm H 2670mm D 100mm

2.000 Stk

Sturzelement als Abschottung gem. AF 2 dieses Titels

passend im System für vorab beschriebene Trennwandanlage in Pos. 01.02.0008 mit Schallschutzanforderung R'w ≥ 47db für die gesamte Trennwand

Maße: Höhe 390mm

Länge: 6080mm

Sichtbereich unter dem Massivholzunterzug als Trockenbauelement, jeweils 1-lagig beplankt, sowie jeweils 1-lagige Bekleidung mit dem Plattenmaterial der Trennwand, die Decklage der Abschottung entspricht in Qualität, Oberfläche und Farbe der Bekleidung der Trennwand,

Unterkonstruktion vollflächig mit MW ausgefüllt, inkl. beidseitiges Profil, schwarz beschichtet als untere Abschlussschiene der GK-Platte

Montageuntergrund: Massivholz-Unterzug

inkl. Einzelbefestigung der Laufschiene der mobilen Trennwand mit der im System zugelassen Befestigung, Kalkulationsgrundlage: Befestigung e=50cm

Montage zeitlich vor Trennwandanlage

Sturzelement Trennwandanlage R'w ≥ 47db, H 390mm, L 6080mm

4.000 Stk

Herstellen Öffnungen in vorgenanntem Sturzelement Pos. 01.02.0008 für Durchführung Lüftungskanäle D200mm, Ausführung im System für vorab beschriebene Trennwandanlage, Schallschutzanforderung R'w ≥ 47db für die gesamte Trennwand, einschl. notwendiger An- bzw. Abdichtungen an bauseitigen Lüftungskanal.

Herstellen Öffnungen Lüftungskanäle D200mm in Sturzelement

1.000 Stk

Bodenschott gem. AF 2 dieses Titels passend im System für vorab beschriebene Trennwandanlage in Position 01.02.0008 mit Schallschutzanforderung

R'w ≥ 47db für die gesamte Trennwand

Abmessungen: Länge L=6080mm, Höhe H=170mm, Stärke D=100mm

Montageuntergrund: Stahlbetondecke

Kalkulationsgrundlage

2x L-Stahl 130/65/8mm der U-Stahlwinkel befestigt an L-Stahl 54/45/4mm als Untergrund für Schwelle, Bodenschott vollständig gefüllt mit Mineralwolle, d=ca. 6cm, h= ca. 17cm und beidseitig verkleidet mit Gipskarton, einlagig

inkl. Montage der Schwelle in Hartholz, Länge wie Trennwandanlage, Esche B/H B85xH20mm, geschraubt, inkl. Verfugung der Schwelle

Montage zeitlich vor Trennwandanlage

Bodenschott Trennwandanlage R'w 47dB, L 6080mm H 170mm D 100mm

1.000 Stk

Bodenschott gem. AF 2 dieses Titels passend im System für vorab beschriebene Trennwandanlage in Position 01.02.0008 mit Schallschutzanforderung

R'w ≥ 47db für die gesamte Trennwand

Abmessungen: Länge L=6080mm, Höhe H=140mm, Stärke D=100mm

Montageuntergrund: Massivholzunterzug

Kalkulationsgrundlage

2x L-Stahl 120/50/6mm der U-Stahlwinkel befestigt an L-Stahl 54/45/4mm als Untergrund für Schwelle, Bodenschott vollständig gefüllt mit Mineralwolle, d=ca. 6cm, h= ca. 14cm und beidseitig verkleidet mit Gipskarton, einlagig

inkl. Montage der Schwelle in Hartholz, Länge wie Trennwandanlage, Esche B/H B85xH20mm, geschraubt, inkl. Verfugung der Schwelle

Montage zeitlich vor Trennwandanlage

Bodenschott Trennwandanlage R'w 47dB, L 6080mm H 140mm D 100mm

Sonstiges

Sonstiges

1.000 psch

Inbetriebnahme mit Funktions- und Abnahmeprüfung aller verbauten mechanischen, elektromechanischen bzw. elektromagnetischen Komponenten, einschließlich Dokumentation.

Inbetriebnahme/Abnahmeprüfung

1.000 psch

Einweisung Bedienpersonal nach Abstimmung in gesondertem Termin, einschließlich Dokumentation. In der Kalkulation ist eine gesonderte An- und Abfahrt mit zu berücksichtigen.

Einweisung Bedienpersonal

Stundenlohnarbeiten

No 2.000 h STLB-Bau 2026-04 091 1619 2136 0 39 9088 0 159 11100 0 1

Stundenlohnarbeiten durch Spezialbaufacharbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

Spezialbaufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge

2.000 h STLB-Bau 2026-04 091 1619 2136 0 39 9088 0 80 10164 0 1 11100 0 1

Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge

2.000 h STLB-Bau 2026-04 091 1619 2136 0 39 9088 0 5 10164 0 1 11100 0 1

Stundenlohnarbeiten durch Fachwerker/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

Fachwerker/-in sämtliche Kosten/Zuschläge