3.3 2021-05 2026-10-27 Build 6.1.2509.15 ARCHITEXT Pallas® 2026 Spielgeräteersatz Spielgeräteersatz EUR Euro 83 EUR Euro
Stadt Braunschweig
Sidonienstraße 3, RS, mit Garten
Allgemeine und zusätzliche Vertragsbedingungen VORBEMERKUNGEN
Allgemeine und zusätzliche Vertragsbedingungen

Die Vorbemerkungen gelten zugleich als Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und der VOB, Teil C, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) 18299 - Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art in der aktuell gültigen Fassung.

Die Durchführung aller Arbeiten hat grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der VOB und die für die im Leistungsverzeichnis angeführten Gewerke geltenden DIN 18915 - DIN 18920, ZTV-Baumpflege, RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) in ihrer jeweils neuesten Fassung.
Die Beweissicherung des Zustands des Geländes obliegt dem AN und ist auf gesondertes Verlangen durch den AN mit dem AG zusammen durchzuführen.

Der AN hat unentgeltlich einen Bauzeitenplan der Bauleitung vorzulegen und schriftlich genehmigen zu lassen. Dieser ist rechtlich bindender Vertragsbestandteil.

Der AN hat während der Bauzeit fortlaufend Bautagesberichte zu führen und diese dem AG unaufgefordert zur Abzeichnung wöchentlich vorzulegen.

Der AN hat die geforderte Verdichtung durch Plattendruckversuche nachzuweisen (Eigenüberwachungsprüfungen gern. ZTVE). Anzahl und Vergütung gem. ZTV E. Bei den Plattendruckversuchen darf der Grenzwert des Verhältnisses von Ev2 zu Ev1 den Wert 2,2 nicht übersteigen. Die Kosten für die Eigenüberwachung der Plattendruckversuche ist mit in die Positionen einzukalkulieren.

Baustelleneinrichtung, -vorhaltung, -abbau, Materiallagerflächen, Baustellenverkehr
Flächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerflächen stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Diese sind vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen durch den Auftragnehmenden (AN) mit der Auftraggeberin (AG) abzuklären. Baustofflagerung und Bauschuttablage sind nach den Erfordernissen des Bauablaufes auf das geringst mögliche Maß zu beschränken. Sollten darüber hinausgehende Lagerplätze für den AN erforderlich werden, hat der AN diese auf eigene Kosten zu beschaffen, zu unterhalten und diese zu räumen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN hat nach Beendigung der Baumaßnahme den ursprünglichen Zustand der in Anspruch genommenen Flächen auf eigene Kosten wieder herzustellen. Schäden an überfahrenen Flächen (vorh. Pflaster, Borde, Grundstücksmauern, Rasenflächen etc.) sowie Beschädigungen an Gebäuden und Einrichtungen sind vom AN nach Abschluss der Arbeiten auf dessen Kosten zu beseitigen.
Verunreinigungen der angrenzenden Flächen durch die Bautätigkeit des AN sind durch ihn in Eigenregie täglich zu beseitigen, spätestens am Ende des Arbeitstages. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Der Einsatz von Stahlbürsten ist untersagt.
Das Einmessen und Abstecken der Baumaßnahme ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Absicherung der Baustelle
Die Sicherung der Baustelle obliegt dem AN (s. RSA 95 und ZTV-SA 97 bzw. in der jeweils gültigen Fassung).
Alle Maschinen und Materialien müssen täglich vor Verlassen der Baustelle gegen eine unsachgemäße Benutzung gesichert werden.

Für die ordnungsgemäße Baustellenabsicherung während der Arbeiten ist ausschließlich der AN verantwortlich. Absperrungen gemäß ZTV-SA werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einzelpreise (EP) mit einzukalkulieren.

Die Baustellenbereiche sind so abzusichern, dass keine Person in bearbeitenden Bereichen verletzt wird. Die Materialanlieferung und Lagerung haben so zu erfolgen, dass keine Gefährdung für Dritte erfolgen kann.
Auf Fuß- und Radverkehr im Bereich der Baustellenzufahrt ist besonders Rücksicht zu nehmen! Eine Gefährdung von spielenden Kindern, Zufußgehenden, Radfahrenden etc. durch lagernde Materialien, Baumaschinen und durch die Bauausführung ist unbedingt zu vermeiden und auszuschließen.
Bei der Ausführung von Leistungen in Angrenzung an öffentliche Straßen sind sämtliche Gesetze und Vorschriften zur Verkehrssicherheit der Baustellen zu beachten.
Die Zuwege zum Objekt sind während der jeweiligen Bauarbeiten in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dem AN obliegen alle erforderlichen Sicherungs-, Absperr- und Reinigungsmaßnahmen.
Während der gesamten Bauzeit sind Rettungswege ständig frei zu halten. Dies gilt auch außerhalb der Arbeitszeiten (Nacht und Wochenende). Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Die erforderlichen Verkehrsbehördlichen Genehmigungen sind vor Ausführung der Leistungen bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Braunschweig zu beantragen.
Tel. 0531 / 470-4254
E-Mail: baustellensicherung@braunschweig.de
Die Kosten für eventuell erforderliche Verkehrsbehördliche Genehmigungen und deren Durchführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Verkehrsschilder u. Leiteinrichtungen sowie Absperrungen dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder verändert werden.

Leitungsauskünfte und Kampfmittel
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten die Bestandspläne, sämtlicher in Frage kommender Versorgungsträger zu beschaffen, bzw. sich örtlich einweisen zu lassen und sich über die Lage von Leitungen, Kanälen und Schächten zu informieren. Ggf. erforderliche Erlaubnisscheine sind bei den zuständigen Versorgungsträgern einzuholen. Die entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Teilleistung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Evtl. entstehende Schäden durch Missachtung gehen zu Lasten des AN.

Bei Auffinden archäologischer Artefakte oder Kampfmittel sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die Bauleitung unverzüglich zu Informieren. Für die Weiterführung der Bauarbeiten ist die schriftliche Genehmigung des AG bzw. der Bauleitung abzuwarten.

Im gesamten Stadtgebiet Braunschweigs ist grundsätzlich mit Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg zu rechnen. Bei Verdacht auf vorhandene Kampfmittel ist eine Bauaushubüberwachung (baubegleitende Maßnahme bei den Auskofferungsarbeiten) erforderlich. Aus Fundsituationen entstehende Bauunterbrechungen sind durch den AN hinzunehmen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Kosten für die Bauaushubüberwachung trägt der AG.

Baumbestand, Erd- und Oberbodenarbeiten
Der vorhandene Baumbestand ist schonend zu behandeln und gemäß einschlägigen FLL-Richtlinien und der DIN 18920 zu schützen. Sollten trotzdem bei den Baumaßnahmen Schäden an den vorhandenen Gehölzen entstehen, so sind diese gemäß der ZTV-Baumpflege auf Kosten des AN fachgerecht zu versorgen. Dies gilt auch für den Baumbestand auf Baustelleneinrichtungsflächen.

Die Befahrung und Materiallagerung im gesamten Bereich von Grünanlagen, insbesondere unter dem gesamten unbefestigten Bereich von Baumkronen (Kronentraufe +1,50m) ist untersagt. Bodenverdichtungen sind unbedingt zu vermeiden. Radlader und Grader sind mit Niederdruckreifen auszurüsten.

Auskofferungen unterhalb von Baumkronen - auch in befestigten Flächen - sind nur mithilfe verletzungsfreier Techniken (Druckluft, Spülung, Saugbagger, vorsichtige Handschachtung) gestattet. Die technische Durchführung wird von FB 67 während der Bauarbeiten festgelegt. Offene Wurzelräume sind umgehend und dauerhaft gegen Austrocknung zu schützen. Sämtliche erforderliche Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen sind vom Verursacher zu tragen.

Vorgefundene Wurzeln sind vollständig zu belassen und nicht abzuschneiden. Das Nachschneiden verletzter oder störender Wurzeln sowie das Herstellen von erforderlichen Lichtraumprofilen ist nur nach vorheriger Absprache mit FB 67 gestattet und fachgerecht durchzuführen.

Bei Zuwiderhandlung ist mit Regressansprüchen zu rechnen. Auf Kosten des Verursachers sind u.a. entsprechend Trassen und Gruben wieder zu öffnen, Gutachten zu erstellen und die daraus resultierenden Konsequenzen vollumfänglich zu tragen.

Sollte sich während der Baumaßnahme herausstellen, dass die Auflagen bzw. die entsprechenden Positionen nicht fachgerecht umgesetzt werden, wird - um sicherzustellen, dass die Bäume den geringstmöglichen Schaden durch die Bauarbeiten davontragen - vor Fortsetzung der Arbeiten ein externer Gutachter hinzugezogen. Hieraus resultierende Bauunterbrechungen gehen zu Lasten des AN. Die Bauüberwachung wird von diesem Zeitpunkt an bei allen Ausschachtungsarbeiten unter Baumkronen anwesend sein. Der Einsatz einer Bauüberwachung kann ebenfalls aus entsprechenden baulichen Umständen heraus und nach Vorgaben des AG erforderlich werden.

Leistungsumfang
Das Angebot versteht sich als komplette, gebrauchsfertige Leistung. Insbesondere sind mit den Einheitspreisen folgende Leistungen abgegolten:
- fachgerechte Ausführung der Arbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten/-leistungen und Prüfung sämtlicher Materialien.
- Mustervorlage
- Technische Bearbeitung (Bestandsaufnahme, Aufmaß vor Ort, Klärung der Einbausituation etc.)

Kalkulation
Die Einheitspreise sowie das Herstellen von Leistungen in den jeweiligen Einzel-Positionen erfassen alle Lieferungen, Haupt- und Nebenleistungen, sämtliche Lkw, Maschinen, Geräte etc., das Verladen, An- und Abtransport und Kosten und Nebenkosten, die zur zeichnungs- und funktionsgemäßen Fertigstellung, der in den nachstehenden Positionen beschriebenen Leistungen erforderlich sind.
Sämtliche Lkw, Maschinen, Geräte etc., die für die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten erforderlich sind, sind vom AN zu stellen.
Ortsbesichtigungen sind zur Preisbildung dringend zu empfehlen. Ein nachträgliches Einfordern von Zusatzleistungen bei der Durchführung der Leistung z. B. für Wege- und Rüstzeiten bzw. für den Einsatz von nicht kalkulierten Maschinen, Geräten oder Fahrzeugen wird nicht anerkannt. Diesbezügliche Nachtragsforderungen werden ausgeschlossen.

Baustoffe / Bauteile
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs-/Güteschutzgemeinschaft vorliegt.
Auf Verlangen des Bauherrn hat der AN den Nachweis für die Güte der Baustoffe und der eingebauten Teile kostenfrei zu erbringen. Kommt der AN der Aufforderung zum Gütenachweis nicht nach, so ist der AG berechtigt, Gutachten oder Prüfzeugnisse einzuholen. Die Kosten hierfür werden von den Zwischen- und Endrechnungen abgesetzt.

Sämtliche eingebaute Materialien sind zusätzlich anhand von Lieferscheinen nachzuweisen.

Für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind alle erforderlichen Stoffe, Bauteile, Bauelemente und Materialien zu liefern, sofern es nicht ausdrücklich in der Position erwähnt wird, dass diese bauseits gestellt werden.

Anfallende, nicht mehr verwertbare Stoffe sind an dem Tag, an dem sie anfallen, ohne Zwischenlagerung zu entfernen.

Der AN hat dem AG sämtliche Eignungsprüfungen, die im Leistungsverzeichnis gefordert werden, vorzulegen. Dies gilt gleichermaßen für die verwendeten Baustoffe, deren Eignung vor Einbau nachzuweisen ist, als auch für die Verdichtungsnachweise und Kontrollen fachgerechter Ausführung.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Beginn der Arbeiten Muster von den zu verbauenden Materialien/Einbauteilen ohne besondere Vergütung vorzulegen.

Mitarbeiter und deren kontinuierlicher Einsatz
Der AN hat sein Angebot so zu kalkulieren, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der AN hat für die gesamte Zeit der Auftragserledigung eine deutschsprechende Bauleitung sowie eine/n Vorarbeiter/in zu benennen.
Der/Die Vorarbeiter/in jeder Kolonne muss eine dem Gewerk der Baumaßnahme entsprechende erfahrene, gelernte Fachkraft sein (z.B. Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau etc.). Dies ist auf Verlangen des AGs nachzuweisen.
Eine ausreichende Entscheidungsbefugnis der Bauleitung bzw. einer kurzfristigen Abstimmung mit der Geschäftsleitung z.B. für den zusätzlichen Einsatz von Mitarbeitern oder Kolonnen wird vorausgesetzt.
Vorarbeiter/in und Bauleiter/in müssen für den AG zu den üblichen Geschäftszeiten an Werktagen per Mobiltelefon erreichbar sein.
Der AN bzw. eine bevollmächtigte Person muss innerhalb von spätestens drei Werktagen für einen Ortstermin in Braunschweig nach Vereinbarung zur Verfügung stehen.
Mit Ausnahme von Urlaub und Krankheit hat der AN in der jeweiligen Kolonne immer dieselben Vorarbeitenden einzusetzen. Vertretungen müssen gewährleistet sein. Eine erneute Einweisung durch den AG erfolgt nicht.

Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur mit Zustimmung und auf ausdrückliche Anordnung des AG auszuführen (mündlicher ggf. schriftlicher Arbeitsauftrag).
Die Kolonnengröße ist in der Regel für Stundenlohnarbeiten auf zwei bis drei Arbeitskräfte zu begrenzen.
Die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nur auf genauen Nachweis und sind von der Baustellenleitung zu schreiben und zu unterschreiben. Sie sind arbeitstäglich, jedoch spätestens 3 Tage nach Durchführung der Arbeiten zur Anerkennung vorzulegen. Bei Durchführung von nicht angeordneten oder nicht anerkannten Stundenlohnleistungen und verspäteter Vorlage von Stundenlohnzetteln ist die Bauleitung bzw. der AG nicht zur Anerkennung verpflichtet.

Auf dem Stundenlohnnachweis müssen aufgeführt sein: Name des Objektes, Ausführungsdatum, Datum des Arbeitsauftrages, vor den Namen der ausführenden Mitarbeitenden müssen die Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sein.
Es ist viertelstundenweise auf- bzw. abzurunden.
Der Einsatz von Transportern und Gemeinkostengeräten im Rahmen von Stundenlohnarbeiten wird nicht gesondert vergütet und ist über die Kalkulation der personellen Lohnstunden abgegolten.

Termine
Mit der Auftragsvergabe sind die ausgeschriebenen Produkte/Spielgeräte und Ausstattungen unverzüglich bei den jeweiligen Herstellern zu bestellen. Die Bestellungen und deren Bestätigung sind dem AG innerhalb einer Kalenderwoche nach Auftragsvergabe zuzuleiten.
Die Arbeiten sind möglichst ohne Unterbrechung und in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen.

Abrechnung und Massenermittlung
Flächenangaben in m² werden ausschließlich über ein Flächenaufmaß nachgewiesen.
Raummeterangaben in m³ sind bei Aushub- und Einbauarbeiten im Nivellement vorher/nachher zu ermitteln. Außerdem sind als Nachweis Wiege- und Transportscheine beizufügen. Die Lieferscheine sind der Bauüberwachung unaufgefordert zur Abzeichnung, spätestens 3 Tage nach der Materiallieferung, vorzulegen. Das gilt auch für Tonnageabrechnung mit dem angegebenen Umrechnungsfaktor.

Für eingebaute Materialien (Schüttgüter) werden im verdichteten Zustand folgende Umrechnungsfaktoren zugrunde gelegt:

Roh- und Oberboden: 1,80 t/m³
Spiel- und Fallschutzsand: 1,85 t/m³
Grubenkies (Mittelkies): 1,85 t/m³
Schotter (Hartgestein) 0/32: 2,20 t/m³
Abgesiebte Gesteinskörnung (Hartgesteinsplitt) 2/5: 1,85 t/m³
Kies 0/2 - 0/8: 2,00 t/m³
Asphalttragschicht 0/22: 2,50 t/m³
Asphaltdeckschicht 0/8: 2,50 t/m³

Eingebautes zugeliefertes Material ist durch anerkannte Originallieferscheine nachzuweisen.

Steuerabzug
Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Preisgleitklauseln (Lohn- oder Stoffgleitklauseln) werden nicht vereinbart.

Wartung von Ausstattungselementen
Es sind im Rahmen der Herstellung alle notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, einschließlich des Nachziehens der Schrauben bzw. sämtlicher Verbindungsteile entsprechend Herstellerangaben nach Inbetriebnahme.

Übergabe Dokumentation
Mindestens 14 Kalendertage vor Abnahme/ -übergabe sind die Dokumentationsunterlagen an den Auftraggeber digital im PDF-Format zu übergeben.
Im Wesentlichen sind folgende Unterlagen zusammenzustellen:

- Vom Auftragnehmer gefertigte Werk- bzw. Montagepläne
- Prüfzeugnisse und Produktnachweise
- Abnahmebescheinigungen, Zulassungsbescheinigungen u. a. schriftliche Unterlagen gemäß den Anforderungen in den Leistungsbeschreibungen
- Bauleiter- und Sachverständigenerklärungen
- Produktdatenblätter, -nachweise aller eingebauten Materialien
- Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung, Angaben zur Reinigung und Pflege

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Für die Veranlassung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist der AN selbst verantwortlich. Alle erforderlichen, sicherheitstechnischen Anforderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. U.a. sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu beachten. Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm sowie die Verordnung zur Durchführung des Emissionsschutzgesetzes (Lärmschutz bei Baumaschinen) sind unbedingt einzuhalten.

Umweltschutz
Der AN ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und baustellenspezifischen Vorschriften, insbesondere
- lmmissionsschutz (Luftreinhaltung und Lärmschutz)
- Gewässerschutz (oberirdische Gewässer und Grundwasser)
- Abfallbeseitigung (aufnehmen, befördern, behandeln und lagern)
- Altölbeseitigung (sammeln, lagern, behandeln und entsorgen)
zu befolgen.

Mit Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass die in der Ausschreibung genannten Fristen - soweit die Rahmenbedingungen es zulassen - eingehalten und die genannten Bedingungen anerkannt werden.


Normen und Richtlinien NORMEN UND RICHTLINIEN
Auf folgende Normen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung wird insbesondere hingewiesen:

A: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung - VOB/C

B: ATV: ALLGEMEIN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN:

ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
ATV DIN 18300 "Erdarbeiten"
ATV DIN 18303 "Verbauarbeiten"
ATV DIN 18306 "Entwässerungskanalarbeiten"
ATV DIN 18315 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindemittel"
ATV DIN 18317 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt"
ATV DIN 18318 "Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen"
ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"
ATV DIN 18326 "Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen"
ATV DIN 18384 "Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen"
ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten"

C: Deutsches Institut für Normen e.V. ( DIN)

SPIELPLÄTZE UND FREIZEITANLAGEN
DIN EN 1176 "Spielplätze“
DIN EN 1177 "Stoßdämpfende Spielplatzböden"
DIN 18034-1 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“
DIN EN 16630 „Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich“
DIN EN 16899 „Sport- und Freizeitanlagen - Parkoureinrichtungen“
DIN EN 14974 „Skateparks - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“


ENTWÄSSERUNG
DIN 4045 Abwassertechnik - Grundbegriffe
DIN EN 1610 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen

GARTEN UND LANDSCHAFTSBAU
DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten
DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen- und Saatarbeiten
DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau- Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen- Sicherung durch Ansaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nichtlebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen
DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege)
DIN 18920 Vegetationstechnik m Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

WASSERVERSORGUNGSSYSTEME
DIN EN 805: Wasserversorgung Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden
DIN EN 806: Technische Regeln für Trinkwasser-Installation
DIN 1988: Technische Regeln für Trinkwasser-Installation, nationale Ergänzung zur DIN EN 806


D: Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen ZTVE-STB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (aktuelle Fassung)


E: Mitgeltende Normen und Regeln

GARTEN UND LANDSCHAFTSBAU
FLL Regelwerke
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

- Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege

- Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

-Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von Wassergebundenen Wegen, 2007

FGSV 293/4 RAS-LP 4 - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) - Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

WASSERVERSORGUNGSSYSTEME
DVGW-Arbeitsblatt W 570: "Armaturen für die Trinkwasser-Installation"
DVGW-Arbeitsblatt W 270: "Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für
den Trinkwasserbereich"
KTW- Leitlinien des Umweltbundesamtes Liste "Trinkwasserhygienisch geeignete metallene
Werkstoffe" des Umweltbundesamtes

ABFALLENTSORGUNG
Auf folgende Normen wird hingewiesen.
- Auf die aktuelle AVV Abfallverzeichnis Verordnung wird hingewiesen.
-Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die Bewirtschaftung u.a. von bestimmten Bau und Abbruchabfällen. Dies umfasst insbesondere die Erfassung, Vorbehandlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung dieser Abfälle.

Die AwSV dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen (§ 1 Abs. 1 AwSV).

RuVA-StB 01-2005
- Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie
- die Verwertung von Ausbauasphalten im Straßenbau"
- Erlass des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 1.06.2010 (Az.: 42.2-31133/1), mit dem diese in Abstimmung mit dem niedersächsischen Umweltministerium für den Geschäftsbereich der NLStBV eingeführt worden ist. Dieser Erlass enthält Hinweise zur Anwendung der RuVA-StB 01-2005.

Handreichung - Qualifizierte Entsorgung von mineralischen Abfällen im Straßenbau (Kurzfassung - Februar 2014)
Auszug aus Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Handreichung - Qualifizierte Entsorgung von mineralischen Abfällen im Straßenbau Kurzfassung - Februar 2014

2026 RS Sidonienstraße 2026-09-07 AllTxt BoQLevel Abschnitt 2 Yes BoQLevel Unterabschnitt 2 Yes Item Position 4 Yes Index Index 1 No 4 Lohnkosten Stoffkosten Gerätekosten sonstige Kosten CX2 miscellaneous Sonstiges CY104 cost group DIN 276-06 DIN276/2006 CY105 work category LB CY106 cost group DIN 276-93 DIN276/1993 Hinweise & Baubeschreibung

Anschrift der Baustelle
Realschule Sidonienstraße
Sidonienstraße 3
38118 Braunschweig

Baustellenzufahrt
über das Pflegetor an der Goslarschen Straße

Bauwasser & -strom
nicht vorhanden

Baubeschreibung
Auf dem Gelände der Realschule Sidonienstraße wird ein abgängiges Spielgerät zurückgebaut. Die Fallschutzfläche als Rasenfläche hergestellt und an anderer Stelle Spielgeräte und Einbauten hergestellt.

Kampfmittelüberwachung
Während des Aushubs der Kopflöcher für die Fundamente ist eine baubegleitende Kampfmittelüberwachung notwendig.
Die Aushubarbeiten der Fundamente sind dementsprechend vorzubereiten und die Standorte nach Herstellerangaben und Angaben des AG abzustecken. Eine Baubegleitung ist ausschließlich für den Aushub der Fundamente vorzusehen. Die Kosten für die baubegleitende Kampfmittelüberwachung trägt der AG.

Örtliche Bauleitung (VOB/B § 4):
Die Bauleitung obliegt dem FB 67, Stelle 67.22
der Stadt Braunschweig. Die Stadt Braunschweig behält sich als Bauherrin vor, die Bauleitung an eine/n Bevollmächtigte/n zu übertragen.

Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen.
Hinweise & Baubeschreibung
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung No No 1.000 Stk No No Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle, An- und
Abtransport sämtlicher Geräte und Maschinen sowie
Anfahrtskosten des Personals über die gesamte
Baustellendauer. Es ist in die Einheitspreise einzukalkulieren dass die Arbeiten in voraussichtlich 2 Abschnitten auszuführen sind.
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistung erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und nach Beendigung der Arbeiten abtransportieren.
Einzukalkulieren sind die baubehördlichen bzw. berufsgenossenschaftlich erforderlichen Aufenthaltsbereiche und die Einholung aller für die Baustelleneinrichtung und den Baubetrieb erforderlichen Genehmigungen und Gebühren.
Baustelleneinrichtung
Einrichten und Räumen der Baustelle
No 55.000 m No No Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit
Rundstahlfüllstäben, Stützenfüße aus Beton einschl.
sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. liefern,
aufstellen, über die gesamte Bauzeit vorhalten und
nach Abschluss der Bauarbeiten wieder abbauen.
Einschließlich eines verschließbaren Tores soweit erforderlich. Beschädigte Elemente sind unverzüglich vom AN auszutauschen.
Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umsetzen des Bauzaunes je nach Baufortschritt.
Zaunhöhe: ca. 2,00 m.

Aufstelldauer entspricht der vertraglich vereinbarten Bauzeit.
Abrechnung nach Aufmaß.

Bauzaun, H. bis ca. 2 m
Vorbereitende Arbeiten Vorbereitende Arbeiten 1.500 m3 Handschachtung an einer gemäß Leitungsplan festgelegten Stelle zur genauen örtlichen Bestimmung der Lage und Tiefenlage der vorhandenen Fernwärmeleitung im Bereich der geplanten Spielgerätefläche.
Aushubgröße ca. 1,0 x 1,0 x 1,5 m
Die Suchstelle ist unter besonderer Vorsicht und ausschließlich im erforderlichen Umfang von Hand herzustellen. Vorhandene Leitungen und sonstige unterirdische Einbauten sind hierbei sorgfältig freizulegen und gegen Beschädigung zu schützen.
Einschließlich Herstellen der erforderlichen Suchgrube, vorsichtigem Freilegen der Fernwärmeleitung, Feststellen und Dokumentieren von Lage und Tiefenlage, gegebenenfalls Freilegen bis zur Rohrleitung bzw. Rohrisolierung, sowie anschließendem fachgerechtem Verfüllen der Suchstelle mit geeignetem Aushubmaterial und lagenweisem Verdichten.
Erforderliche Handschachtungs-, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen im unmittelbaren Leitungsbereich sowie sämtliche erforderlichen Geräte und Nebenleistungen sind in den Einheitspreis einzurechnen.
Die Arbeiten im Bereich der Fernwärmeleitung sind unter Beachtung der Vorgaben und Schutzbestimmungen des zuständigen Leitungsträgers auszuführen. Beschädigungen an der Leitung bzw. deren Schutz- und Dämmsystemen sind unbedingt zu vermeiden.
Die genaue Lage der freigelegten Leitung ist nach Abschluss der Arbeiten dem Auftraggeber mitzuteilen und auf Wunsch örtlich zu markieren.
Handschachtung zur Ortung der Fernwärmeleitung
1.000 St Rückbau vorhandenes Kletter-/Spielgerät Vorhandenes mehrteiliges Kletter- und Spielgerät vollständig zurückbauen und fachgerecht entsorgen. Das vorhandene Spielgerät besteht im Wesentlichen aus einer mehrgeschossigen/mehrseitigen Spiel- und Kletterkonstruktion mit einem Turm von ca. 4,00 m Höhe, einschließlich: tragender Turm-/Pfostenkonstruktion, Kletterwand bzw. Kletterfläche, Aufstiegs-/Leiterelementen, Plattformen und Verbindungselementen, Geländern bzw. Absturzsicherungen, sonstigen zum Spielgerät gehörenden Anbauteilen und Befestigungselementen, ca. 19 Stück im Untergrund vorhandenen Betonfundamenten bzw. Punktfundamenten mit den ca. Maßen 80x80x80 cm. Leistungsumfang: Das Spielgerät ist einschließlich sämtlicher zugehöriger Bauteile, Befestigungen und Verankerungen vollständig zu demontieren und zurückzubauen. Die Demontage hat so zu erfolgen, dass angrenzende Flächen, vorhandene Einbauten, Vegetation und sonstige Bestandteile der Außenanlage nicht beschädigt werden. Im Bereich des Spielgerätes quert eine Fernwärmeleitung. Es ist besonders dasrauf zu achten diese nicht zu beschädigen. Vorhandene Fundamente und Verankerungen sind vollständig freizulegen und auszubauen. Nach Ausbau der Fundamente sind die entstandenen Baugruben mit dem Boden der Fundamente der zu liefernden Spielgeräte zu verfüllen. Sollte dieser Boden nicht ausreichen ist geeigneter, unbelasteter Boden-/Füllmaterial zu liefern, lagenweise zu verfüllen und zu verdichten. Die Oberfläche ist entsprechend der anschließenden Geländegestaltung höhengerecht herzustellen. Sämtliche beim Rückbau anfallenden Materialien sind aufzunehmen, zu sortieren, zu laden, abzutransportieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Entsorgungs- und Verwertungskosten einschließlich erforderlicher Nachweise sind in die Position einzurechnen. Der Rückbau umfasst alle erforderlichen Nebenleistungen, insbesondere Demontage, erforderliche Hebe- und Transportarbeiten, Freilegen der Fundamente, Aufbruch und Ausbau der Fundamentkörper, Laden, Abtransport sowie Verwertung/Entsorgung
Kletteranlage inkl. Fundamente ausbauen
2.000 St CX2 594 Fußballtor aufnehmen.

Maße: ca. 90 cm x 140 cm
Material: Aluminiumprofile,
einschl. Bodenhülsen und Fundament aus Beton,
Abmessung ca. 0,30 x 0,30 x 0,30 m, 2 Stück

Fundamente laden, fördern und einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuführen.

Die Fußballtore sind zum Wiedereinbau seitlich zu lagern
Fußballtor aufnehmen, seitlich lagern
No 97.000 m³ No No Vorh. Fallschutzkies, Schichtstärke i.M. bis 40cm, aus vorh. Fallschutzflächen aufnehmen. Das ausgekofferte Material laden, transportieren und als Recyclingmaterial und wiederverwertbarer Primärbaustoff; z.B. über ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH einer entsprechenden Verwertung zuführen.

Raummeterangaben m³ sind bei Aushub- und Einbauarbeiten im Nivellement vorher/nachher zu ermitteln. Außerdem sind als Nachweis Wiege- und Transportscheine beizufügen.

Ort: Fallschutz ehem. Großspielgerät (ca. 241 m²).
Fallschutzkies i.M. bis 40 cm stark aufnehmen, laden und abfahren
7.000 Stk Findlinge aufnehmen und seitlich für Wiedereinbau lagern.

Gewicht bis 500 kg

Einschließlich Betonreste entfernen.

verschiedene Größen, bis ca. 100 x 50 x 50 cm
Findlinge aufnehmen und seitlich für Wiedereinbau lagern
17.000 m 4 abgängige Stämme abräumen:
Länge ca. 3m, Durchmesser ca. 60 cm

vorh. Stämme abräumen laden, Material zur freien Verwendung nachweislich abfahren.
Entsorgung der Stämme wie gesehen!
inkl. aller notwendigen Maßnahmen und Nebenarbeiten. Bei den ausgeschriebenen Maßen handelt es sich um ca. Werte.
abgängige Stämme abfahren
No 105.000 m² No No Rasensode im Bereich der Flächen der Spielgeräte105 abtragen, Dicke
des Abtrages ca. 3,50 bis 4,00 cm.
Die ausgebaute Sode
ist nachweislich einer fachgerechten Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuzuführen.
Rasensode abtragen (3,50 bis 4,00 cm)
105.000 m2 Oberboden im Bereich der für die neu zu liefernden und einzubauenden Spielgeräte vorgesehenen Fallschutzflächen auf einer Fläche von ca. 105 m² bis zu einer Tiefe von 40 cm ausbauen. Der anstehende Boden ist fachgerecht zu lösen, aufzunehmen und innerhalb des Baugeländes zur vorgesehenen Lager-/Einbaufläche zu transportieren. Als Ablagerungsfläche ist die Fläche zu verwenden, auf der zuvor der vorhandene Fallschutzkies ausgebaut wurde. Das Material ist dort fachgerecht abzuladen und gleichmäßig aufzubringen bzw. zu verteilen. Der Oberboden wird nach Einbau des Füllbodens eingebaut. Sohle glätten mit einem maximalen Quergefälle von 1%.
Standfest verdichtenEinschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten, insbesondere Aufnehmen, Laden, innerbetrieblicher Transport, Abladen, Verteilen sowie erforderlicher Zwischenlagerung. Ausführung einschließlich aller Geräte, Maschinen, Personal und sonstiger Nebenleistungen. Abrechnung: nach Aufmaß
Oberboden ausbauen und umsetzen
Pflanzarbeiten Rasen 37.000 m³ Füllboden liefern und einbauen Füllboden zur Wiederherstellung des Geländes nach Ausbau des vorhandenen Fallschutzkies liefern, antransportieren und fachgerecht einbauen. Es ist geeigneter, nicht bindiger bis schwach bindiger, frostunempfindlicher und gut verdichtungsfähiger Füllboden zu verwenden. Der Boden muss frei von Bauschutt, Wurzeln, organischen Bestandteilen, Müll sowie sonstigen Fremdstoffen sein und den Anforderungen der ZTV E-StB für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Der Füllboden ist lagenweise einzubauen, profilgerecht zu verteilen und auf mindestens DPr = 98 % der einfachen Proctordichte zu verdichten. Die fertige Oberfläche ist höhen- und profilgerecht an das angrenzende Gelände anzuschließen. Einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, insbesondere Laden, An- und Abtransport, Verteilen, lagenweiser Einbau, Profilieren und Verdichten. Überschüssiges bzw. nicht geeignetes Bodenmaterial ist aufzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Füllboden liefern und einbauen 250.000 m² No No Starterdünger liefern und 25 g/m² vor/während der Aussaat ausbringen.
NPK-Starterdünger mit Langzeitwirkung Staubfreies Granulat 0,4 bis 1,5 mm mit mind. 31% Langzeitstickstoff und folgender Analyse:
NPK (MG)-Dünger mit Formaldehydharnstoff, 16+26+10 (+3)
Nachweis der Beschaffenheit durch Vorlage des Bestellscheines/Lieferzettels.







Starterdünger liefern und vor der Ansaat ausbringen
250.000 m² Liefern und Ausbringen von Rasenansaat gemäß RSM 7.4 nach FLL-Richtlinien. Aussaatmenge gem. Herstellerangaben.
Ansaat in zwei gekreuzten Arbeitsgängen mit je der
Hälfte der Saatgutmenge.
Fläche anschließend fachgerecht andrücken.

Die Leistung umfasst alle Nebenarbeiten zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Auflaufens der Rasensaat.
Raseneinsaat
250.000 m² Fertigstellungspflege:
Die neuangelegte Rasenfläche ist innerhalb der Fertigstellungspflege 5 mal zu schneiden, erster Schnitt ab 10 cm auf 6 cm, Schnittfolge je nach Rasenwachstum mit einer Schnitthöhe von 4-6 cm.
Das Schnittgut ist aufzufangen und zu entsorgen, einschließlich aller anfallender Entsorgungsgebühren. In den nachgenannten Einheitspreis sind alle Arbeitsgänge einzukalkulieren.
Der Einheits-/Angebotspreis bezieht sich pauschal auf
5 Schnittdurchgänge. Bei einer Mehr- oder Minderleistung ist entsprechend anteilig mit 1/5 des EP abzurechnen.
Abrechnung nach anerkannten Schnittdaten bzw. unterschriebenen Arbeitsnachweisen durch den AG..



Fertigstellungspflege
1.000 Stck Wässern der neuangelegten Rasenfläche innerhalb der Fertigstellungspflege je nach Witterung. Wasserverteilung gleichmäßig zur Vermeidung von Abschwemmungen.
Wassermenge: 15 l /m², Anzahl der Wassergänge: 10 Stück Wasser ist zu liefern. In den nachgenannten Einheitspreis sind alle Arbeitsgänge einzukalkulieren.
Der Einheits-/Angebotspreis bezieht sich pauschal auf
10 Wassergänge. Bei einer Mehr- oder Minderleistung ist entsprechend anteilig mit 1/10 des EP abzurechnen.
Abrechnung nach anerkannten Wässerungsdaten bzw. unterschriebenen Arbeitsnachweisen durch den AG.




Wässern der Rasenflächen
Einbauten Spielgeräte 10.000 Stck No Yes KLETTERSTANGE
verjüngt, Höhe: 4,00 m über OKE
liefern
aus verzinktem und gemäß RAL- Standardfarben (1x RAL 1007
Narzissengelb , 1x RAL 2004 Reinorange, 1x RAL 3020 Verkehrsrot, 1x RAL 5010 Enzianblau, 1x RAL 5012 Lichtblau, 1x RAL 6009 Tannengrün, 1x RAL 6029 Minzgrün, 1x RAL 7016 Anthrazitgrau, 1x RAL 9005 Tiefschwarz, 1x RAL 9016
Verkehrsweiß) lackiertem Stahlrohr Ø 88,9 mm, bis 80 cm Höhe über OKE, dann Verjüngung des Stahlrohres auf
Ø 60,3 mm
Höhe: 4,00 m über OKE
Mindestabstand zueinander: 50 cm (lichtes Maß)
auch als Einzelelement bekletterbar bis 2,99 m

Technische Daten
Freie Fallhöhe: 2,99 m
Sicherheitsbereich/Aufprallfläche: Æ5,10 m
Mindestraum/Platzbedarf: Æ5,10 m
Altersgruppe: 6 bis 99 Jahre

Leitprodukt:
Mikado -Kletterstange
07-2250-XVL-0-000
Kinderland Emsland Spielgeräte

oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen
Hersteller:

..........................
vom Bieter einzutragen
Kletterstange
10.000 Stck No Yes Fundamentsockel R2
als Einbauhilfe
incl. 2 Stück Hülsen M 16
Abmessung 60 x 40 x 20 cm
Gewicht: 84 kg

Leitprodukt:
Fundamentsockel R2
15-4007-XR2-0-000
Kinderland Emsland Spielgeräte

oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen

Hersteller:

..........................
vom Bieter einzutragen
Fundamentsockel liefern
10.000 Stck Kletterstange der Position 04.01.0010 und 04.01.0020 gemäß Herstellerangaben einbauen. Anordnung nach Angaben des AG.
Inklusive herstellen der Fundamente
Fundamente:
01 Stk 1.10 x 1.10 x 0.50 m (= 0.61 cbm)
Betongüte gemäß Herstellerangaben.
Inklusive aller notwendigen Nebenarbeiten.
Verdrängter Boden aufnehmen und in der Fläche des zurückgebauten Großspielgeräts der Position 02.01.0020 fachgerecht einbauen.
Kletterstange einbauen
1.000 Stck No Yes NETZBÖGEN
liefern
Grundkonstruktion aus verzinkten und lackierten Stahlrohren d= 139 mm, verzinkte und lackierte Ausführung gemäß Standardfarben
(Angabe des RAL - Farbtons bei Beauftragung)
1x Stahlbogen, Höhe 2,65 m, Breite oben ca. 3,70 m, Breite
unten ca. 6,03 m, mit einem senkrechten Kletternetz aus
grobmaschigem Herkulesmaterial, Farbe Schwarz
1x Stahlbogen, Höhe 2,65 m, Breite oben ca. 2,20 m, Breite
unten ca. 4,53 m, mit einem senkrechten Kletternetz aus
grobmaschigem Herkulesmaterial, Farbe Schwarz
zwischen den Stahlrohrrahmen (leicht durchhängend) mit einem
waagerechten Kletternetz, trapezförmig, grobmaschig, Breite
ca. 1,32 - 2,64 m, Länge ca. 1,58 m, Höhe ca. 2,58 m, Farbe
Schwarz

Leitprodukt:
Netzbögen
07-6026-XVL-9-000
Kinderland Emsland Spielgeräte

oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen

Hersteller:

..........................
vom Bieter einzutragen
Netzbögen
1.000 Stck Netzbögen der Position 04.01.0040 gemäß Herstellerangaben einbauen.
Inklusive herstellen der Fundamente
gemäß Herstellerangaben
Inklusive aller notwendigen Nebenarbeiten.
Verdrängter Boden aufnehmen und in der Fläche des zurückgebauten Großspielgeräts der Position 02.01.0020 fachgerecht einbauen
Netzbögen einbauen
3.000 Stck No Yes SITZSCHLANGE

Grundkonstruktion (Mittelteil) aus Stahlrohr Ø 159 x 4 mm, in geschwungener, lebendiger
Form zum Sitzen und Balancieren, Länge: ca. 3,00 m
gemäß Standardfarben (2 Stück RAL 2004 Reinorange, 1 Stück RAL 5010 Enzianblau),
An den Enden angepasst und verankert an jeweils einem Felsen aus Spritzbeton, Ø ca.
60 - 80 cm.

Leitprodukt:
Sitzschlage
14-1001-XVL-0-000
Kinderland Emsland Spielgeräte

oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen

Hersteller:

..........................
vom Bieter einzutragen
Sitzschlange liefern
3.000 Stck Sitzschlange der Position 04.01.0060 nach Herstellerangaben einbauen.
Inklusive herstellen der Fundamente
gemäß Herstellerangaben
Inklusive aller notwendigen Nebenarbeiten.
Verdrängter Boden aufnehmen und in der Fläche des zurückgebauten Großspielgeräts der Position 02.01.0020 fachgerecht einbauen
Sitzschlange einbauen
1.000 Stck No Yes NETZSITZ
liefern
Grundkonstruktion aus Stahlrohr d= 114 mm
verzinkte und lackierte Ausführung gemäß Standardfarben
(Angabe des RAL - Farbtons bei Beauftragung)
Netz aus 16mm Herkules-Tauwerk, MW 12,5 x 12,5 cm, Farbe Rot
Schrauben und Beschläge verzinkt
Technische Daten
Freie Fallhöhe: 0,99 m
Sicherheitsbereich/Aufprallfläche: 3,85 m x 4,75 m
Mindestraum/Platzbedarf: 3,85 m x 4,75 m

Leitprodukt:
Netzsitz
GAT-021500-VL-0-000
Kinderland Emsland Spielgeräte

oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen

Hersteller:

..........................
vom Bieter einzutragen
Netzsitz liefern
1.000 Stck Netzsitz der Position 04.01.0080 nach Herstellerangaben einbauen.
Inklusive herstellen der Fundamente
gemäß Herstellerangaben
Inklusive aller notwendigen Nebenarbeiten.
Verdrängter Boden aufnehmen und in der Fläche des zurückgebauten Großspielgeräts der Position 02.01.0020 fachgerecht einbauen
Netzsitz einbauen
1.000 Stck No Yes SCHAUKELMATTE
liefern
Standpfosten aus Stahlrohr, Ø 159 mm
verzinkte und lackierte Ausführung gemäß Standardfarben
(Angabe des RAL-Farbtons bei Beauftragung)
Pfostenhöhe: 1,40 m über OKE
Aufhängehöhe 1,25 m
Pfostenabstand ca. 4,65 m
Schrauben und Beschläge verzinkt
Schaukelmatte aus Herkulesmaterial, Seil Ø 16 mm, Farbe: Rot,
MW 12,5 x 12,5 cm, Mattengröße: ca. 1,00 x 2,10 m, Tiefe: 0,25
m, Breite: 0,80 m, Länge: 2,20 m
mit gebogenem Edelstahlrohrbügeln und Ketten aus Edelstahl
Befestigung an den Standpfosten mit kugelgelagerten Edelstahl-
Kardangelenken mit Wirbel
trotz der geringen Fallhöhe ist ein Fallschutz für eine kritische
Fallhöhe von min. 1,00m erforderlich
Technische Daten
Freie Fallhöhe: 0,40 m
Sicherheitsbereich/Aufprallfläche: 3,45 m x 3,80 m
Mindestraum/Platzbedarf: 8,20 m x 3,80 m
Altersgruppe: 3 bis 99 Jahre

Leitprodukt:
Schaukelmatte
02-2851-XVL-0-001
Kinderland Emsland Spielgeräte

oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen

Hersteller:

..........................
vom Bieter einzutragen
Schaukelmatte liefern
1.000 Stck Netzsitz der Position 04.01.0100 nach Herstellerangaben einbauen.
Inklusive herstellen der Fundamente
gemäß Herstellerangaben
Inklusive aller notwendigen Nebenarbeiten.
Verdrängter Boden aufnehmen und in der Fläche des zurückgebauten Großspielgeräts der Position 02.01.0020 fachgerecht einbauen
Schaukelmatte einbauen
2.000 Stk Einbau der Bolztore der Position 02.01.0030 nach Herstellerangaben.
Verankerung mit geeigneten Dübeln in jeweils
2 Betonfundamente C20/25, Größe nach Herstellerangaben, mindestens jedoch: 30 x 30 x 30 cm
Erdanker sind lotrecht zu setzen.
OK Erdanker = OK Gelände

Einschl. Aushub für Fundamente, Anarbeiten des Bodens nach Abschluss der Montage- und Einbauarbeiten. Verdrängter Boden aufnehmen und in der Fläche des zurückgebauten Großspielgeräts der Position 02.01.0030 fachgerecht einbauen
Einbau der Bolztore
Yes 1.000 psch Sicherheitstechnische Abnahme der montierten Spielgeräte
nach EN 1176 durch den TÜV oder einer anderen akkreditierten Prüforganisation.

Die Durchführung und Dokumentation ist schriftlich nachzuweisen und dem AG auszuhändigen!
Sicherheitstechnische Abnahme bzw. TÜV-Prüfung
Fallschutz Fallschutzfläche 53.000 m³ Holzhackschnitzel für Fallschutzflächen liefern, einbauen und glattziehen.

Anfangsschichthöhe: ca. 50 cm (lose Schüttung)

Material: Holzschnitzel aus Nadelhölzern (Fichte, Kiefer, Tanne, Lärche; keine Holzwerkstoffe); mechanisch zerkleinert, ohne Rinde und Laubanteile; helles Material, naturbelassen. Spitze Holzfragmente, Holzabrisse usw. sind zu vermeiden und "lange Spieße" auszuschließen.

TÜV-geprüft nach DIN EN 1177 in ca. 5 - 30 (50) mm oder mit
entsprechender Zulassung/entsprechendem TÜV-Zertifikat
als Fallschutzmaterial für Spielplätze auch in anderen
Körnungen.

Ein Produktzertifikat des Lieferanten / Herstellers ist
bei Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Vor dem Einbau ist dem AG ein Muster zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.


Raummeterangaben m³ sind bei Aushub- und Einbauarbeiten im Nivellement vorher/nachher zu ermitteln. Außerdem sind als Nachweis Wiege- und Transportscheine beizufügen.
Fallschutzmaterial liefern und einbauen
Findlinge No 7.000 Stck No No Findlinge der Position 02.01.0050 aufnehmen, auf dem Schulgelände transportieren u. nach Anweisung des AG ca 15 cm tief auf einer ca 10 cm starken Sauberkeitsschicht aus C12/15 einbauen.
Gewicht bis 500 kg
Verdrängter Boden ist aufzunehmen und nachweislich einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuzuführen

Größen in m: 0,6x0,6x0,6



Findlinge einbauen
Ballfangzaun 7.500 m CX2 541 Doppelstabgitterzaun liefern und nach Anweisung des AG einbauen,, einschließlich der
erforderlichen Erdarbeiten,
Zaunhöhe über OK Gelände ohne Bodenfreiheit: 2,40 m,
Bodenfreiheit ca. 3 cm.

a) Pfosten:
- Material: Quadratrohr 50 mm
Wandstärke gem. statischem Nachweis des Bieters
- Länge: > 2.600 mm
- Pfosten - Abstand: < 2.500 mm
- Rohrabschluss: wasserdichte Kunststoffkappe

b) Fundamente:
- Maße: mind. 40 x 40 x 80 cm
- Betongüte: mind. C 20/25
Verdrängten Bodenaushub laden, fördern und einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zuführen,
Homogenbereich BG1 und OB1
- Die Fundamente enden ca. 10 cm unter OK Gelände

c) Doppelstabgittermatten:
- Maschenweite 50/200 mm
- Stabdurchmesser: senkrecht/waagerecht 6/8 mm
- Höhe: 2,40 m
- Gitterlänge ca. 2,50 m
- Abschluss oben und unten bündig mit waagerechten
Stäben, keine überstehenden Stabenden

d) Oberflächenschutz
- innen und außen feuerverzinkt
und pulverbeschichtet, Farbe: anthrazit RAL 7016

Die Gittermatten sind mitels Abdeck- oder Befestigungsplatten aus Flachstahl, feuerverzinkt, und Edelstahlschrauben M8x40 mit Innensechskant diebstahlsicher an den Pfosten zu verschrauben,
Abstand der Befestigung min. alle 20cm.
Einschl. der notwendigen Elemente und Materialien zur
Befestigung der Gitter untereinander und an den
Zaunpfosten.
Doppelstabgitterzaun, h= 2,0 m
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten darf nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem AG oder der örtlichen Bauleitung erfolgen. Entsprechende Ausführungs belege sind
innerhalb von 2 Tagen beim AG vorzulegen. Später
vorgelegte Ausführungsbelege werden nicht anerkannt.
Hinweis
4.000 Std Baustellenleiter/Vorarbeiter 3.000 Std Facharbeiter/Geselle 1.000 Std LKW mit Bedienung LKW mit Bedienung No 1.000 Std No No Minihydraulikbagger
einschl. Fahrer,
mit Kettenfahrwerk.
Minihydraulikbagger
No 1.000 Std No No Kleinmaschinen einschl. Bedienung,
Elektr. Bohrhammer, Einhandwinkelschleifer, etc.
einschl. Verbrauchsmaterial
Kleinmaschinen einschl. Bedienung