3.3 2021-05 2026-10-07 Build 6.1.2509.15 ARCHITEXT Pallas® 2026-01 Ersatz v. Unterständen Ersatz EUR Euro 83 EUR Euro
FB 67
01
Spielplätze
Allgemeine und zusätzliche Vertragsbedingungen VORBEMERKUNGEN
Allgemeine und zusätzliche Vertragsbedingungen

Die Vorbemerkungen gelten zugleich als Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und der VOB, Teil C, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) 18299 - Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art in der aktuell gültigen Fassung.

Die Durchführung aller Arbeiten hat grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der VOB und die für die im Leistungsverzeichnis angeführten Gewerke geltenden DIN 18915 - DIN 18920, ZTV-Baumpflege, RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) in ihrer jeweils neuesten Fassung.
Die Beweissicherung des Zustands des Geländes obliegt dem AN und ist auf gesondertes Verlangen durch den AN mit dem AG zusammen durchzuführen.

Der AN hat unentgeltlich einen Bauzeitenplan der Bauleitung vorzulegen und schriftlich genehmigen zu lassen. Dieser ist rechtlich bindender Vertragsbestandteil.

Der AN hat während der Bauzeit fortlaufend Bautagesberichte zu führen und diese dem AG unaufgefordert zur Abzeichnung wöchentlich vorzulegen.

Der AN hat die geforderte Verdichtung durch Plattendruckversuche nachzuweisen (Eigenüberwachungsprüfungen gern. ZTVE). Anzahl und Vergütung gem. ZTV E. Bei den Plattendruckversuchen darf der Grenzwert des Verhältnisses von Ev2 zu Ev1 den Wert 2,2 nicht übersteigen. Die Kosten für die Eigenüberwachung der Plattendruckversuche ist mit in die Positionen einzukalkulieren.

Baustelleneinrichtung, -vorhaltung, -abbau, Materiallagerflächen, Baustellenverkehr
Flächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerflächen stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Diese sind vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen durch den Auftragnehmenden (AN) mit der Auftraggeberin (AG) abzuklären. Baustofflagerung und Bauschuttablage sind nach den Erfordernissen des Bauablaufes auf das geringst mögliche Maß zu beschränken. Sollten darüber hinausgehende Lagerplätze für den AN erforderlich werden, hat der AN diese auf eigene Kosten zu beschaffen, zu unterhalten und diese zu räumen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN hat nach Beendigung der Baumaßnahme den ursprünglichen Zustand der in Anspruch genommenen Flächen auf eigene Kosten wieder herzustellen. Schäden an überfahrenen Flächen (vorh. Pflaster, Borde, Grundstücksmauern, Rasenflächen etc.) sowie Beschädigungen an Gebäuden und Einrichtungen sind vom AN nach Abschluss der Arbeiten auf dessen Kosten zu beseitigen.
Verunreinigungen der angrenzenden Flächen durch die Bautätigkeit des AN sind durch ihn in Eigenregie täglich zu beseitigen, spätestens am Ende des Arbeitstages. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Der Einsatz von Stahlbürsten ist untersagt.
Das Einmessen und Abstecken der Baumaßnahme ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Absicherung der Baustelle
Die Sicherung der Baustelle obliegt dem AN (s. RSA 95 und ZTV-SA 97 bzw. in der jeweils gültigen Fassung).
Alle Maschinen und Materialien müssen täglich vor Verlassen der Baustelle gegen eine unsachgemäße Benutzung gesichert werden.

Für die ordnungsgemäße Baustellenabsicherung während der Arbeiten ist ausschließlich der AN verantwortlich. Absperrungen gemäß ZTV-SA werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einzelpreise (EP) mit einzukalkulieren.

Die Baustellenbereiche sind so abzusichern, dass keine Person in bearbeitenden Bereichen verletzt wird. Die Materialanlieferung und Lagerung haben so zu erfolgen, dass keine Gefährdung für Dritte erfolgen kann.
Auf Fuß- und Radverkehr im Bereich der Baustellenzufahrt ist besonders Rücksicht zu nehmen! Eine Gefährdung von spielenden Kindern, Zufußgehenden, Radfahrenden etc. durch lagernde Materialien, Baumaschinen und durch die Bauausführung ist unbedingt zu vermeiden und auszuschließen.
Bei der Ausführung von Leistungen in Angrenzung an öffentliche Straßen sind sämtliche Gesetze und Vorschriften zur Verkehrssicherheit der Baustellen zu beachten.
Die Zuwege zum Objekt sind während der jeweiligen Bauarbeiten in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dem AN obliegen alle erforderlichen Sicherungs-, Absperr- und Reinigungsmaßnahmen.
Während der gesamten Bauzeit sind Rettungswege ständig frei zu halten. Dies gilt auch außerhalb der Arbeitszeiten (Nacht und Wochenende). Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Die erforderlichen Verkehrsbehördlichen Genehmigungen sind vor Ausführung der Leistungen bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Braunschweig zu beantragen.
Tel. 0531 / 470-4254
E-Mail: baustellensicherung@braunschweig.de
Die Kosten für eventuell erforderliche Verkehrsbehördliche Genehmigungen und deren Durchführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Verkehrsschilder u. Leiteinrichtungen sowie Absperrungen dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder verändert werden.

Leitungsauskünfte und Kampfmittel
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten die Bestandspläne, sämtlicher in Frage kommender Versorgungsträger zu beschaffen, bzw. sich örtlich einweisen zu lassen und sich über die Lage von Leitungen, Kanälen und Schächten zu informieren. Ggf. erforderliche Erlaubnisscheine sind bei den zuständigen Versorgungsträgern einzuholen. Die entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Teilleistung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Evtl. entstehende Schäden durch Missachtung gehen zu Lasten des AN.

Bei Auffinden archäologischer Artefakte oder Kampfmittel sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die Bauleitung unverzüglich zu Informieren. Für die Weiterführung der Bauarbeiten ist die schriftliche Genehmigung des AG bzw. der Bauleitung abzuwarten.

Im gesamten Stadtgebiet Braunschweigs ist grundsätzlich mit Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg zu rechnen. Bei Verdacht auf vorhandene Kampfmittel ist eine Bauaushubüberwachung (baubegleitende Maßnahme bei den Auskofferungsarbeiten) erforderlich. Aus Fundsituationen entstehende Bauunterbrechungen sind durch den AN hinzunehmen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Kosten für die Bauaushubüberwachung trägt der AG.

Baumbestand, Erd- und Oberbodenarbeiten
Der vorhandene Baumbestand ist schonend zu behandeln und gemäß einschlägigen FLL-Richtlinien und der DIN 18920 zu schützen. Sollten trotzdem bei den Baumaßnahmen Schäden an den vorhandenen Gehölzen entstehen, so sind diese gemäß der ZTV-Baumpflege auf Kosten des AN fachgerecht zu versorgen. Dies gilt auch für den Baumbestand auf Baustelleneinrichtungsflächen.

Die Befahrung und Materiallagerung im gesamten Bereich von Grünanlagen, insbesondere unter dem gesamten unbefestigten Bereich von Baumkronen (Kronentraufe +1,50m) ist untersagt. Bodenverdichtungen sind unbedingt zu vermeiden. Radlader und Grader sind mit Niederdruckreifen auszurüsten.

Auskofferungen unterhalb von Baumkronen - auch in befestigten Flächen - sind nur mithilfe verletzungsfreier Techniken (Druckluft, Spülung, Saugbagger, vorsichtige Handschachtung) gestattet. Die technische Durchführung wird von FB 67 während der Bauarbeiten festgelegt. Offene Wurzelräume sind umgehend und dauerhaft gegen Austrocknung zu schützen. Sämtliche erforderliche Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen sind vom Verursacher zu tragen.

Vorgefundene Wurzeln sind vollständig zu belassen und nicht abzuschneiden. Das Nachschneiden verletzter oder störender Wurzeln sowie das Herstellen von erforderlichen Lichtraumprofilen ist nur nach vorheriger Absprache mit FB 67 gestattet und fachgerecht durchzuführen.

Bei Zuwiderhandlung ist mit Regressansprüchen zu rechnen. Auf Kosten des Verursachers sind u.a. entsprechend Trassen und Gruben wieder zu öffnen, Gutachten zu erstellen und die daraus resultierenden Konsequenzen vollumfänglich zu tragen.

Sollte sich während der Baumaßnahme herausstellen, dass die Auflagen bzw. die entsprechenden Positionen nicht fachgerecht umgesetzt werden, wird - um sicherzustellen, dass die Bäume den geringstmöglichen Schaden durch die Bauarbeiten davontragen - vor Fortsetzung der Arbeiten ein externer Gutachter hinzugezogen. Hieraus resultierende Bauunterbrechungen gehen zu Lasten des AN. Die Bauüberwachung wird von diesem Zeitpunkt an bei allen Ausschachtungsarbeiten unter Baumkronen anwesend sein. Der Einsatz einer Bauüberwachung kann ebenfalls aus entsprechenden baulichen Umständen heraus und nach Vorgaben des AG erforderlich werden.

Leistungsumfang
Das Angebot versteht sich als komplette, gebrauchsfertige Leistung. Insbesondere sind mit den Einheitspreisen folgende Leistungen abgegolten:
- fachgerechte Ausführung der Arbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten/-leistungen und Prüfung sämtlicher Materialien.
- Mustervorlage
- Technische Bearbeitung (Bestandsaufnahme, Aufmaß vor Ort, Klärung der Einbausituation etc.)

Kalkulation
Die Einheitspreise sowie das Herstellen von Leistungen in den jeweiligen Einzel-Positionen erfassen alle Lieferungen, Haupt- und Nebenleistungen, sämtliche Lkw, Maschinen, Geräte etc., das Verladen, An- und Abtransport und Kosten und Nebenkosten, die zur zeichnungs- und funktionsgemäßen Fertigstellung, der in den nachstehenden Positionen beschriebenen Leistungen erforderlich sind.
Sämtliche Lkw, Maschinen, Geräte etc., die für die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten erforderlich sind, sind vom AN zu stellen.
Ortsbesichtigungen sind zur Preisbildung dringend zu empfehlen. Ein nachträgliches Einfordern von Zusatzleistungen bei der Durchführung der Leistung z. B. für Wege- und Rüstzeiten bzw. für den Einsatz von nicht kalkulierten Maschinen, Geräten oder Fahrzeugen wird nicht anerkannt. Diesbezügliche Nachtragsforderungen werden ausgeschlossen.

Baustoffe / Bauteile
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs-/Güteschutzgemeinschaft vorliegt.
Auf Verlangen des Bauherrn hat der AN den Nachweis für die Güte der Baustoffe und der eingebauten Teile kostenfrei zu erbringen. Kommt der AN der Aufforderung zum Gütenachweis nicht nach, so ist der AG berechtigt, Gutachten oder Prüfzeugnisse einzuholen. Die Kosten hierfür werden von den Zwischen- und Endrechnungen abgesetzt.

Sämtliche eingebaute Materialien sind zusätzlich anhand von Lieferscheinen nachzuweisen.

Für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind alle erforderlichen Stoffe, Bauteile, Bauelemente und Materialien zu liefern, sofern es nicht ausdrücklich in der Position erwähnt wird, dass diese bauseits gestellt werden.

Anfallende, nicht mehr verwertbare Stoffe sind an dem Tag, an dem sie anfallen, ohne Zwischenlagerung zu entfernen.

Der AN hat dem AG sämtliche Eignungsprüfungen, die im Leistungsverzeichnis gefordert werden, vorzulegen. Dies gilt gleichermaßen für die verwendeten Baustoffe, deren Eignung vor Einbau nachzuweisen ist, als auch für die Verdichtungsnachweise und Kontrollen fachgerechter Ausführung.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Beginn der Arbeiten Muster von den zu verbauenden Materialien/Einbauteilen ohne besondere Vergütung vorzulegen.

Mitarbeiter und deren kontinuierlicher Einsatz
Der AN hat sein Angebot so zu kalkulieren, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der AN hat für die gesamte Zeit der Auftragserledigung eine deutschsprechende Bauleitung sowie eine/n Vorarbeiter/in zu benennen.
Der/Die Vorarbeiter/in jeder Kolonne muss eine dem Gewerk der Baumaßnahme entsprechende erfahrene, gelernte Fachkraft sein (z.B. Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau etc.). Dies ist auf Verlangen des AGs nachzuweisen.
Eine ausreichende Entscheidungsbefugnis der Bauleitung bzw. einer kurzfristigen Abstimmung mit der Geschäftsleitung z.B. für den zusätzlichen Einsatz von Mitarbeitern oder Kolonnen wird vorausgesetzt.
Vorarbeiter/in und Bauleiter/in müssen für den AG zu den üblichen Geschäftszeiten an Werktagen per Mobiltelefon erreichbar sein.
Der AN bzw. eine bevollmächtigte Person muss innerhalb von spätestens drei Werktagen für einen Ortstermin in Braunschweig nach Vereinbarung zur Verfügung stehen.
Mit Ausnahme von Urlaub und Krankheit hat der AN in der jeweiligen Kolonne immer dieselben Vorarbeitenden einzusetzen. Vertretungen müssen gewährleistet sein. Eine erneute Einweisung durch den AG erfolgt nicht.

Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur mit Zustimmung und auf ausdrückliche Anordnung des AG auszuführen (mündlicher ggf. schriftlicher Arbeitsauftrag).
Die Kolonnengröße ist in der Regel für Stundenlohnarbeiten auf zwei bis drei Arbeitskräfte zu begrenzen.
Die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nur auf genauen Nachweis und sind von der Baustellenleitung zu schreiben und zu unterschreiben. Sie sind arbeitstäglich, jedoch spätestens 3 Tage nach Durchführung der Arbeiten zur Anerkennung vorzulegen. Bei Durchführung von nicht angeordneten oder nicht anerkannten Stundenlohnleistungen und verspäteter Vorlage von Stundenlohnzetteln ist die Bauleitung bzw. der AG nicht zur Anerkennung verpflichtet.

Auf dem Stundenlohnnachweis müssen aufgeführt sein: Name des Objektes, Ausführungsdatum, Datum des Arbeitsauftrages, vor den Namen der ausführenden Mitarbeitenden müssen die Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sein.
Es ist viertelstundenweise auf- bzw. abzurunden.
Der Einsatz von Transportern und Gemeinkostengeräten im Rahmen von Stundenlohnarbeiten wird nicht gesondert vergütet und ist über die Kalkulation der personellen Lohnstunden abgegolten.

Termine
Mit der Auftragsvergabe sind die ausgeschriebenen Produkte/Spielgeräte und Ausstattungen unverzüglich bei den jeweiligen Herstellern zu bestellen. Die Bestellungen und deren Bestätigung sind dem AG innerhalb einer Kalenderwoche nach Auftragsvergabe zuzuleiten.
Die Arbeiten sind möglichst ohne Unterbrechung und in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen.

Abrechnung und Massenermittlung
Flächenangaben in m² werden ausschließlich über ein Flächenaufmaß nachgewiesen.
Raummeterangaben in m³ sind bei Aushub- und Einbauarbeiten im Nivellement vorher/nachher zu ermitteln. Außerdem sind als Nachweis Wiege- und Transportscheine beizufügen. Die Lieferscheine sind der Bauüberwachung unaufgefordert zur Abzeichnung, spätestens 3 Tage nach der Materiallieferung, vorzulegen. Das gilt auch für Tonnageabrechnung mit dem angegebenen Umrechnungsfaktor.

Für eingebaute Materialien (Schüttgüter) werden im verdichteten Zustand folgende Umrechnungsfaktoren zugrunde gelegt:

Roh- und Oberboden: 1,80 t/m³
Spiel- und Fallschutzsand: 1,85 t/m³
Grubenkies (Mittelkies): 1,85 t/m³
Schotter (Hartgestein) 0/32: 2,20 t/m³
Abgesiebte Gesteinskörnung (Hartgesteinsplitt) 2/5: 1,85 t/m³
Kies 0/2 - 0/8: 2,00 t/m³
Asphalttragschicht 0/22: 2,50 t/m³
Asphaltdeckschicht 0/8: 2,50 t/m³

Eingebautes zugeliefertes Material ist durch anerkannte Originallieferscheine nachzuweisen.

Steuerabzug
Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Preisgleitklauseln (Lohn- oder Stoffgleitklauseln) werden nicht vereinbart.

Wartung von Ausstattungselementen
Es sind im Rahmen der Herstellung alle notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, einschließlich des Nachziehens der Schrauben bzw. sämtlicher Verbindungsteile entsprechend Herstellerangaben nach Inbetriebnahme.

Übergabe Dokumentation
Mindestens 14 Kalendertage vor Abnahme/ -übergabe sind die Dokumentationsunterlagen an den Auftraggeber digital im PDF-Format zu übergeben.
Im Wesentlichen sind folgende Unterlagen zusammenzustellen:

- Vom Auftragnehmer gefertigte Werk- bzw. Montagepläne
- Prüfzeugnisse und Produktnachweise
- Abnahmebescheinigungen, Zulassungsbescheinigungen u. a. schriftliche Unterlagen gemäß den Anforderungen in den Leistungsbeschreibungen
- Bauleiter- und Sachverständigenerklärungen
- Produktdatenblätter, -nachweise aller eingebauten Materialien
- Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung, Angaben zur Reinigung und Pflege

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Für die Veranlassung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist der AN selbst verantwortlich. Alle erforderlichen, sicherheitstechnischen Anforderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. U.a. sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu beachten. Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm sowie die Verordnung zur Durchführung des Emissionsschutzgesetzes (Lärmschutz bei Baumaschinen) sind unbedingt einzuhalten.

Umweltschutz
Der AN ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und baustellenspezifischen Vorschriften, insbesondere
- lmmissionsschutz (Luftreinhaltung und Lärmschutz)
- Gewässerschutz (oberirdische Gewässer und Grundwasser)
- Abfallbeseitigung (aufnehmen, befördern, behandeln und lagern)
- Altölbeseitigung (sammeln, lagern, behandeln und entsorgen)
zu befolgen.

Mit Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass die in der Ausschreibung genannten Fristen - soweit die Rahmenbedingungen es zulassen - eingehalten und die genannten Bedingungen anerkannt werden.
Normen und Richtlinien NORMEN UND RICHTLINIEN
Auf folgende Normen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung wird insbesondere hingewiesen:

A: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung - VOB/C

B: ATV: ALLGEMEIN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN:

ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
ATV DIN 18300 "Erdarbeiten"
ATV DIN 18303 "Verbauarbeiten"
ATV DIN 18315 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindemittel"
ATV DIN 18318 "Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen"
ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"
ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten"

C: Deutsches Institut für Normen e.V. ( DIN)

GARTEN UND LANDSCHAFTSBAU
DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten
DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen- und Saatarbeiten
DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege)
DIN 18920 Vegetationstechnik m Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

SPIELPLÄTZE UND FREIZEITANLAGEN
DIN EN 1176 "Spielplätze“
DIN 18034-1 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“
DIN EN 14974 „Skateparks - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“

D: Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen ZTVE-STB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (aktuelle Fassung)

E: Mitgeltende Normen und Regeln

GARTEN UND LANDSCHAFTSBAU
FLL Regelwerke
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

- Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege

- Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

-Fachbericht zu Planung, Bau und Instandhaltung von Wassergebundenen Wegen, 2007

FGSV 293/4 RAS-LP 4 - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) - Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

ABFALLENTSORGUNG
Auf folgende Normen wird hingewiesen:
- Auf die aktuelle AVV Abfallverzeichnis Verordnung wird hingewiesen.
-Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die Bewirtschaftung u.a. von bestimmten Bau und Abbruchabfällen. Dies umfasst insbesondere die Erfassung, Vorbehandlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung dieser Abfälle.

Die AwSV dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen (§ 1 Abs. 1 AwSV).

RuVA-StB 01-2005
- Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie
- die Verwertung von Ausbauasphalten im Straßenbau"
- Erlass des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 1.06.2010 (Az.: 42.2-31133/1), mit dem diese in Abstimmung mit dem niedersächsischen Umweltministerium für den Geschäftsbereich der NLStBV eingeführt worden ist. Dieser Erlass enthält Hinweise zur Anwendung der RuVA-StB 01-2005.

Handreichung - Qualifizierte Entsorgung von mineralischen Abfällen im Straßenbau (Kurzfassung - Februar 2014)
Auszug aus Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Handreichung - Qualifizierte Entsorgung von mineralischen Abfällen im Straßenbau Kurzfassung - Februar 2014
2026 Jugendunterstände an div. Jugendplätzen 45112720-8 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen 2026-05-21 AllTxt BoQLevel Abschnitt 2 Yes BoQLevel Unterabschnitt 2 Yes Item Position 4 Yes Index Index 1 No 4 Lohnkosten Stoffkosten Gerätekosten Sonstiges Minuten CY104 cost group DIN 276-06 DIN276/2006 CY105 work category LB CY106 cost group DIN 276-93 DIN276/1993 Hinweis: Erdarbeiten

Erdarbeiten sind gemäß DIN 18300 ZTVE - StB und DIN
18920 in ihrer neuesten Fassung durchzuführen.
Die Abrechnung der Erdarbeiten erfolgt über Nivellement
Ab-/Auftragsstärken.
Transportentfernungen für Böden innerhalb des
Bearbeitungsgebietes von bis zu 100 m sind bei der
Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Im Bereich von Bestandsbäumen ist so zu arbeiten, dass
eine Beschädigung durch Baumaschinen im Wurzelbereich
vermieden wird.
Die Entsorgung anfallender Böden und Stoffe ist im
Sinne des Abfallkreislaufwirtschaftsgesetzes
durchzuführen. Sämtliche Böden/Stoffe sind im Namen des
AG durch den AN vorrangig wiederzuverwenden oder
fachgerecht mit Nachweis zu entsorgen. Die Nachweise
einer fachgerechten Entsorgung auf einer zugelassenen
Deponie ist dem AG unaufgefordert mit Rechnungslegung
auszuhändigen. Die Entsorgungsgebühr ist jeweils
Bestandteil der Positionen, auch wenn dies nicht
ausdrücklich erwähnt ist.
Erdarbeiten
Hinweise & Baubeschreibung

Anschrift der Baustellen & Baustellenzufahrt

Jugendplatz Lammer Heide
Lammer Heide, 38116 Braunschweig
Zufahrt über Neudammstr.

Jugendplatz Griegstraße
Griegstraße 50, 38126 Braunschweig
Zufahrt über Salzdahlumer Str.

Bolzplatz Festwiese Timmerlah
Timmerlahstraße, 38120 Braunschweig
Zufahrt über Schülerstr.

Eine Lieferung und Abfuhr von Baustoffen mittels Sattelzug o. ä. ist teilweise nicht möglich. Lagerflächen stehen nur im begrenzten Umfang zur Verfügung. Der AN ist für die Lagerung selbst verantwortlich, Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Bauwasser & -strom

Bauwasser und Strom werden vom AG nicht gestellt.

Baubeschreibung

In verschiedenen Ortsteilen Braunschweigs sollen abgängige Jugendunterstände durch neue Unterstände ersetzt werden. Dazu soll ebenso der Untergrund entsprechend wieder hergestellt werden.

Örtliche Bauleitung (VOB/B § 4):
Stadt Braunschweig FB 67

Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen.
Hinweise & Baubeschreibung
Jugendunterstand SJ Lammer Heide Baustelleneinrichtung Yes No 1.000 psch No No Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle, An- und
Abtransport sämtlicher Geräte und Maschinen sowie
Anfahrtskosten des Personals über die gesamte
Baustellendauer. Unterhalten der Baustelle über die gesamte Dauer der Bauzeit. Das Einmessen und Abstecken der Baumaßnahme ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet.

Es sind ggf. verkehrsbehördliche Genehmigungen erforderlich, deren Einholungen in den Einheitspreis mit einzukalkulieren sind und nicht gesondert vergütet werden.

Einschl. räumen der Baustelle nach Abschluss der Arbeiten,
säubern und wiederherstellen der Stand- und
Lagerflächen.

Abrechnung anteilmäßig nach Baustellenfortschritt möglich.
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle

40.000 m Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit
Rundstahlfüllstäben, Stützenfüße aus Beton einschl.
sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. liefern,
aufstellen, über die gesamte Bauzeit vorhalten und
nach Abschluss der Bauarbeiten wieder abbauen.
Einschließlich zwei verschließbaren Toren soweit erforderlich. Beschädigte Elemente sind unverzüglich vom AN auszutauschen.
Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umsetzen des Bauzaunes je nach Baufortschritt.
Zaunhöhe: 2,00 m.

Abrechnung nach Aufmaß.
Bauzaun, H. bis 2 m
Abbruch No 1.000 Stk No No Vorh. abgängigen Jugendunterstand (Holz) demontieren.
Inkl. Fundamente ausbauen, laden und nachweislich einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuführen. Inkl. aller Erd- und Nebenarbeiten.

Maße: ca. 6 x 4,5 x 3 m (s. Anlage)
Maße Fundamente: ca. 40 x 40 x 60 cm, ca. 6 Stück


Abgängigen Unterstand demontieren und entsorgen
25.000 m2 Vorh. Betonpflaster, ca. 20 x 10 x 8 cm, einschl. Bettung aufnehmen, laden und zur späteren Wiederverwendung seitl. lagern. Wiedereinbau erfolgt über gesonderte Position.
Inkl. aller Erd- und Nebenarbeiten.

Bettung bis ca. 5 cm stark.


Betonpflaster aufnehmen und seitllich lagern
8.000 lfm Betonborde, ca. 10/30/50 cm, in Beton versetzt mit Rückenstütze einschl. Bettung aufnehmen, laden, transportieren und einer Verwertung gem. KrWG zuführen.
Inkl. aller Erd- u. Nebenarbeiten.

Dicke des Fundamentes bis 30 cm.
Betonbord aufnehmen, laden und entsorgen
Erdarbeiten No 15.000 m2 No No Pflanzliche Bodendecke im Bereich des vorh. Unterstandes einschl. oberster Bodenschicht abräumen.

Bewuchshöhe: 10 bis 15 cm
Schichtdicke: 5 cm
Bewuchs: Rasen

Anfallenden Stoffe laden, fördern und einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuführen.
Pflanzliche Bodendecke abräumen, 'Rasen'
Befestigte Flächen 25.000 m2 Vorhandene ungebundene Tragschichten im Bereich von Aufbruchstellen und Fundamentaushüben i.M. ca 15 cm profilgerecht nacharbeiten und verdichten.

Fehlende Materialien durch Frostschutzmaterial 0/32 mm liefern und lagenweise einbauen und verdichten.
Anforderungen an das Material nach TL SoB-StB.
Oberflächengenauigkeit +/- 2 cm.

Anpassung an angrenzende Flächen herstellen.

Abrechnung nach Aufmaß.
Tragschicht im Bereich der Aufbruchstellen wiederherstellen
25.000 m2 Planum auf vorherig abgeräumter Fläche für zukünftige Wege- u. Platzflächen herstellen.
Untergrund verdichten.
Verformungsmodul Ev2 auf Rohplanum = 40 MN/m²Verformungsmodul Ev2 auf Rohplanum = 40 MN/m²
Zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm.
Gefälle nach örtlichen Angaben herstellen.

Abrechnung nach Aufmaß.
Planum herstellen und verdichten
8.000 lfm Beton-Tiefbord, 10/30/100 cm, gefast, liefern und in Betonbettung setzen.
Fundament beidseitig in Keilform bis max. zur halben Steinhöhe hochziehen. Borde an Einbauten u. Begrenzungen anpassen durch fachgerechtes Schneiden.
Schnitte werden gesondert vergütet.

Steintyp: Beton-Tiefbord
Maße: 10 x 30 x 100 cm
Fundamentdicke: ca. 10 cm
Betongüte: C15/20
Farbe: grau

Abrechnung nach Aufmaß.
Beton-Tiefbord (10/30/100 cm), gefast, liefern und setzen
2.000 Stk Tiefbord der Vorposition 01.04.0030 schneiden.

Als Zulage für das Herstellen von Schnitten mit Motorschneidegerät und diamantbesetzter Trennscheibe.
Schnitte Tiefbord 10/30/100 cm
25.000 m2 Seitlich gelagerte Betonrechteckpflaster der Pos. 01.02.0020 verlegen.

Einschl. Herstellen der Verlegeschicht/Bettung in ca. 3-5 cm Pflastersand sowie Säubern der Fugen und Einschlämmen
mit Sand, Reinigen der Pflasterflächen.

Verband: Fischgrät
Vorh. Betonrechteckpflaster verlegen
Ausstattung No 1.000 Stck No Yes Unterstand liefern.

Technische Informationen:
Edelstahl-Standpfosten
Holz: Robinie
bestehend aus:
- 7 radial geneigten Edelstahl-Standpfosten
- 2 vertikalen Edelstahl-Standpfosten
- 6 Flügeldächern mit Edelstahl-Unterzügen und HPL-Belag 10mm stark (6028 - Moosgrün)
- 4 Sitzbänke mit Rückwand aus HPL, 10mm (6028 - Moosgrün)
- 2 Lümmelbalken aus kerngetrenntem Douglasienholz (links nebeneinander)
- 1 Sitzbank ohne Lehne

Leitprodukt: "Pavillon C 4“
Bezug/Lieferant: Spielbau
Artikelnummer: 0009447

Oder gleichwertiges Produkt! Die Gleichwertigkeit des Produktes ist nachzuweisen.

Produkt:

..........................
vom Bieter einzutragen

Unterstand liefern
No 1.000 Stck No No Unterstand / Treffpunkt der Vorposition 01.05.0010 gem. Herstellerangaben einbauen. Einbau in bestehende Pflasterfläche im Bereich des
Aufenthaltsbereichs.

Montage einschl. Erdarbeiten und Fundamente.
Überschüssiges Aushubmaterial seitlich lagern und nach Absprache mit dem AG vor Ort wieder einbauen.

Schnittkanten zur Anpassung des Betonsteinpflasters an
die Pfosten des Unterstandes herstellen (9 Pfosten).
Schnitte sauber mit einer Schneidmaschine
herstellen.

Der Einbau beinhaltet eine Kontrolle des aufgebauten
Spielgerätes sowie ein Nachziehen der Verschraubungen
in Absprache mit der Bauüberwachung. Kosten hierfür sind
bei der Kalkulation des EP's zu berücksichtigen.
Unterstand montieren inkl. Fundamente
Vegetationstechnische Arbeiten No 15.000 m2 No No Rasenflächen durch Ansaat mit Regelsaatgutmischung
RSM 2.3 Spiel- und Gebrauchsrasen herstellen,
Saatgut gleichmäßig aufbringen und flach einarbeiten,
Flächen anschließend walzen.

Saatmenge: 25 g/m²
Startdüngung mit Langzeitdünger SRS (Sport-Rasen-
System)
Dünger: 30 g/m² kreuzweise ausbringen.
Rasenflächen durch Ansaat RSM 2.3 herstellen
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten sind
nur nach besonderer Anordnung des Bauherrn
auszuführen.
Die Abrechnung erfolgt nach Tageslohnberichten.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich Zuschläge für Überstunden.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden
gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach geleisteten
Stunden.
Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten
No 1.000 h Landschaftsgärtner im Stundenlohn Facharbeiter No 1.000 h Helfer im Stundenlohn Helfer No 1.000 h Radlader einschl. Fahrer, über 18 bis 37 kW
mit Heckaufreißer, 1zahnig
Radlader
No 1.000 h LKW mit Bedienung LKW mit Bedienung No 1.000 h Minihydraulikbagger einschl. Fahrer, mit Kettenfahrwerk. Minihydraulikbagger No 1.000 h Kleinmaschinen einschl. Bedienung, Elektr. Bohrhammer, Einhandwinkelschleifer, etc., einschl. Verbrauchsmaterial Kleinmaschinen einschl. Bedienung
Jugendunterstand SJ Griegstraße Baustelleneinrichtung Yes No 1.000 psch No No Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle, An- und
Abtransport sämtlicher Geräte und Maschinen sowie
Anfahrtskosten des Personals über die gesamte
Baustellendauer. Unterhalten der Baustelle über die gesamte Dauer der Bauzeit. Das Einmessen und Abstecken der Baumaßnahme ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet.

Es sind ggf. verkehrsbehördliche Genehmigungen erforderlich, deren Einholungen in den Einheitspreis mit einzukalkulieren sind und nicht gesondert vergütet werden.

Einschl. räumen der Baustelle nach Abschluss der Arbeiten,
säubern und wiederherstellen der Stand- und
Lagerflächen.

Abrechnung anteilmäßig nach Baustellenfortschritt möglich.
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle

20.000 m Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit
Rundstahlfüllstäben, Stützenfüße aus Beton einschl.
sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. liefern,
aufstellen, über die gesamte Bauzeit vorhalten und
nach Abschluss der Bauarbeiten wieder abbauen.
Einschließlich zwei verschließbaren Toren soweit erforderlich. Beschädigte Elemente sind unverzüglich vom AN auszutauschen.
Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umsetzen des Bauzaunes je nach Baufortschritt.
Zaunhöhe: 2,00 m.

Abrechnung nach Aufmaß.
Bauzaun, H. bis 2 m
Abbruch No 1.000 Stk No No Vorh. abgängigen Jugendunterstand (Holz) demontieren.
Inkl. Fundamente ausbauen, laden und nachweislich einer Verwendung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuführen. Inkl. aller Erd- und Nebenarbeiten.

Maße: ca. 2,5 x 4 x 3 m (s. Anlage)
Maße Fundamente: ca. 40 x 40 x 80 cm,, ca. 5 Stück


Abgängigen Unterstand demontieren und entsorgen
No 10.000 m2 No No Asphaltdeckschicht aufbrechen, abräumen und seitl. lagern.

Abfuhr über AG.

Schichtdicke: ca. 5 cm


Asphaltdeckschicht aufbrechen und seitl. lagern
No 10.000 m2 No No Asphalttragschicht aufbrechen, abräumen, fördern und seitl. lagern.

Abfuhr über AG.

Schichtdicke: ca. 5 cm

Asphalttragschicht aufbrechen und seitl. lagern
Erdarbeiten No 10.000 m2 No No Pflanzliche Bodendecke einschl. oberster Bodenschicht abräumen.

Bewuchshöhe: 10 bis 15 cm
Schichtdicke: 5 cm
Bewuchs: Rasen

Anfallenden Stoffe laden, fördern und einer Verwertung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuführen.

Abrechnung nach Aufmaß.
Pflanzliche Bodendecke abräumen, 'Rasen'
Befestigte Flächen 10.000 m2 Vorhandene ungebundene Tragschichten im Bereich von Aufbruchstellen und Fundamentaushüben i.M. ca 15 cm profilgerecht nacharbeiten und verdichten.

Fehlende Materialien durch Frostschutzmaterial 0/32 mm liefern und lagenweise einbauen und verdichten.
Anforderungen an das Material nach TL SoB-StB.
Oberflächengenauigkeit +/- 2 cm.

Anpassung an angrenzende Flächen herstellen.

Abrechnung nach Aufmaß.
Asphaltragschicht im Bereich der Aufbruchstellen wiederherstellen
10.000 m2 Planum für zukünftige Wege- u. Platzflächen herstellen.
Untergrund verdichten.
Verformungsmodul Ev2 auf Rohplanum = 40 MN/m²Verformungsmodul Ev2 auf Rohplanum = 40 MN/m²
Zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm.
Gefälle nach örtlichen Angaben herstellen.

Abrechnung nach Aufmaß.
Planum herstellen und verdichten
No 10.000 m2 Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten AC 8 D N herstellen.
Einschließlich höhen- u. lagegerechter Anpassung an angrenzende Asphaltpflächen sowie Herstellen der Anschlussfugen (Nahtausbildung) an den Bestand.

Einbaudicke: ca. 4,0 cm

Asphaltdeckschicht aus AC 8 D N herstellen
No 10.000 m2 Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes aufsprühen.
Auf Verkehrsflächen für Rad- und Gehwege.
Unterlage = Asphaltbefestigung, frisch.
( TA31 Bindemittel( C60BP1-S ))
Bitumenemulsion aufsprühen
Ausstattung No 1.000 Stck No Yes Unterstand liefern.

Technische Informationen:
Edelstahl-Standpfosten
Holz: Robinie/Douglasie
bestehend aus:
- 5 Edelstahl-Standpfosten
- 3 HPL-Flügeldächer (6028 - Moosgrün)
- 1 Lümmelbalken aus je einem Sitz- und Fußholm aus kerngetrenntem Douglasienrundholz
- 2 Sitzbänke mit je einer Rückwand aus HPL, 10mm (6028 - Moosgrün)
- 1 runden Tisch am Standpfosten

Leitprodukt: "Pavillion H 3“
Bezug/Lieferant: Spielbau
Artikelnummer: 0009442

Oder gleichwertiges Produkt! Die Gleichwertigkeit des Produktes ist nachzuweisen.

Produkt:

..........................
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Unterstand liefern
No 1.000 Stck No No Unterstand / Treffpunkt der Vorposition 02.05.0010 gem. Herstellerangaben einbauen.

Einbau in zukünftige Pflasterfläche im Bereich des
Aufenthaltsbereichs.
Schnittkanten zur Anpassung des Betonsteinpflasters an
die Pfosten des Unterstandes herstellen (4 Pfosten).
Schnitte sauber mit einer Schneidmaschine
herstellen.

Aufstellen einschl. Erdarbeiten und Fundamente.
Überschüssiges Aushubmaterial seitlich lagern und nach Absprache mit dem AG vor Ort wieder einbauen.

Der Einbau beinhaltet eine Kontrolle des aufgebauten
Gerätes sowie ein Nachziehen der Verschraubungen
in Absprache mit der Bauüberwachung. Kosten hierfür sind
bei der Kalkulation des EP's zu berücksichtigen.
Unterstand montieren inkl. Fundamente
Vegetationstechnische Arbeiten No 10.000 m² No No Rasenflächen durch Ansaat mit Regelsaatgutmischung
RSM 2.3 Spiel- und Gebrauchsrasen herstellen,
Saatgut gleichmäßig aufbringen und flach einarbeiten,
Flächen anschließend walzen.

Saatmenge: 25 g/m²
Startdüngung mit Langzeitdünger SRS (Sport-Rasen-
System)
Dünger: 30 g/m² kreuzweise ausbringen
Rasenflächen durch Ansaat RSM 2.3 herstellen
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten sind
nur nach besonderer Anordnung des Bauherrn
auszuführen.
Die Abrechnung erfolgt nach Tageslohnberichten.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich Zuschläge für Überstunden.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden
gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach geleisteten
Stunden.
Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten
No 1.000 h Landschaftsgärtner im Stundenlohn Facharbeiter No 1.000 h Helfer im Stundenlohn Helfer No 1.000 h Radlader einschl. Fahrer, über 18 bis 37 kW
mit Heckaufreißer, 1zahnig
Radlader
No 1.000 h LKW mit Bedienung LKW mit Bedienung No 1.000 h Minihydraulikbagger einschl. Fahrer, mit Kettenfahrwerk. Minihydraulikbagger No 1.000 h Kleinmaschinen einschl. Bedienung, Elektr. Bohrhammer, Einhandwinkelschleifer, etc., einschl. Verbrauchsmaterial Kleinmaschinen einschl. Bedienung
Jugendunterstand SJ Timmerlah Baustelleneinrichtung Yes No 1.000 psch No No Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle, An- und
Abtransport sämtlicher Geräte und Maschinen sowie
Anfahrtskosten des Personals über die gesamte
Baustellendauer. Unterhalten der Baustelle über die gesamte Dauer der Bauzeit. Das Einmessen und Abstecken der Baumaßnahme ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet.

Es sind ggf. verkehrsbehördliche Genehmigungen erforderlich, deren Einholungen in den Einheitspreis mit einzukalkulieren sind und nicht gesondert vergütet werden.

Einschl. räumen der Baustelle nach Abschluss der Arbeiten,
säubern und wiederherstellen der Stand- und
Lagerflächen.

Abrechnung anteilmäßig nach Baustellenfortschritt möglich.
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle

20.000 m Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit
Rundstahlfüllstäben, Stützenfüße aus Beton einschl.
sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. liefern,
aufstellen, über die gesamte Bauzeit vorhalten und
nach Abschluss der Bauarbeiten wieder abbauen.
Einschließlich zwei verschließbaren Toren soweit erforderlich. Beschädigte Elemente sind unverzüglich vom AN auszutauschen.
Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umsetzen des Bauzaunes je nach Baufortschritt.
Zaunhöhe: 2,00 m.

Abrechnung nach Aufmaß.
Bauzaun, H. bis 2 m
Abbruch No 1.000 Stk No No Vorh. abgängigen Jugendunterstand (Holz) demontieren.
Inkl. Fundamente ausbauen, laden und nachweislich einer Verwendung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuführen. Inkl. aller Erd- und Nebenarbeiten.

Maße: ca. 2,5 x 4 x 3 m (s. Anlage)
Maße Fundamente: ca. 40 x 40 x 80 cm, ca. 4 Stück


Abgängigen Unterstand demontieren und entsorgen
10.000 m2 Vorh. Plattenbelag aus Betonplatten, ca. 40 x 40 x 5 cm, einschl. Bettung aufnehmen, laden, abfahren und nachweislich einer Verwertung gem. KrWG zuführen. Inkl. aller Erd- und Nebenarbeiten.

Bettung bis ca. 5 cm stark.

Abrechnung nach m².
Betonplatten aufnehmen und entsorgen
Erdarbeiten No 10.000 m2 No No Pflanzliche Bodendecke einschl. oberster Bodenschicht abräumen.

Bewuchshöhe: 10 bis 15 cm
Schichtdicke: 5 cm
Bewuchs: Rasen

Anfallenden Stoffe laden, fördern und einer Verwertung gemäß KrWG zuführen.

Abrechnung nach Aufmaß.
Pflanzliche Bodendecke abräumen, 'Rasen'
Befestigte Flächen 15.000 m2 Vorhandene ungebundene Tragschichten im Bereich von Aufbruchstellen und Fundamentaushüben i.M. ca 15 cm profilgerecht nacharbeiten und verdichten.

Fehlende Materialien durch Frostschutzmaterial 0/32 mm liefern und lagenweise einbauen und verdichten.
Anforderungen an das Material nach TL SoB-StB.
Oberflächengenauigkeit +/- 2 cm.

Anpassung an angrenzende Flächen herstellen.

Abrechnung nach Aufmaß.
Tragschicht im Bereich der Aufbruchstellen wiederherstellen
15.000 m2 Planum für zukünftige Wege- u. Platzflächen herstellen.
Untergrund verdichten.
Verformungsmodul Ev2 auf Rohplanum = 40 MN/m²Verformungsmodul Ev2 auf Rohplanum = 40 MN/m²
Zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm.
Gefälle nach örtlichen Angaben herstellen.

Abrechnung nach Aufmaß.
Planum herstellen und verdichten
18.000 lfm Beton-Tiefbord, 10/30/100 cm, gefast, liefern und in Betonbettung setzen.
Fundament beidseitig in Keilform bis max. zur halben Steinhöhe hochziehen. Borde an Einbauten u. Begrenzungen anpassen durch fachgerechtes Schneiden.
Schnitte werden gesondert vergütet.

Steintyp: Beton-Tiefbord
Maße: 10 x 30 x 100 cm
Fundamentdicke: ca. 10 cm
Betongüte: C15/20
Farbe: grau

Abrechnung nach Aufmaß.
Beton-Tiefbord (10/30/100 cm), gefast, liefern und setzen
5.000 Stk Tiefbord der Vorposition 01.04.0030 schneiden.

Als Zulage für das Herstellen von Schnitten mit Motorschneidegerät und diamantbesetzter Trennscheibe.
Schnitte Tiefbord 10/30/100 cm
15.000 m² No No Betonrechteckpflaster 10/20/8 nach DIN EN 1338, Farbe grau, mit Fase liefern und verlegen.
Rechteckpflaster im Reihenverband, auf 3-5 cm (verdichteter Zustand) starker Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm fachgerecht gem. DIN 18318 verlegen. Fugen vollständig und kontinuierlich mit dem Verlegefortschritt 3-5 mm mit Sand 0/2 mm verfüllen und einschlämmen. Sauberen Pflasterbelag mit Flächenrüttler standfest abrütteln, anschließend nochmaliges vollständiges Verfüllen und Einschlämmen der Fugen.

Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.

Abrechnung nach Aufmaß.



Betonrechteckpflaster 10/20/8, grau
Ausstattung No 1.000 Stck No Yes Unterstand liefern.

Technische Informationen:
Edelstahl-Standpfosten
Holz: Robinie/Douglasie
bestehend aus:
bestehend aus:
- 5 Edelstahl-Standpfosten
- 3 HPL-Flügeldächer (6028 - Moosgrün)
- 3 Sitzbänke mit je einer Rückwand aus HPL, 10mm (6028 - Moosgrün)
- 1 runder Tisch am Standpfosten

Leitprodukt: "Pavillion H 4“
Bezug/Lieferant: Spielbau
Artikelnummer: 0009443

Oder gleichwertiges Produkt! Die Gleichwertigkeit des Produktes ist nachzuweisen.

Produkt:

..........................
vom Bieter einzutragen

Unterstand liefern
No 1.000 Stck No No Unterstand / Treffpunkt der Vorposition 02.05.0010 gem. Herstellerangaben einbauen.

Einbau in zukünftige Pflasterfläche im Bereich des
Aufenthaltsbereichs
Schnittkanten zur Anpassung des Betonsteinpflasters an
die Pfosten des Unterstandes herstellen (4 Pfosten).
Schnitte sauber mit einer Schneidmaschine
herstellen.

Aufstellen einschl. Erdarbeiten und Fundamente.
Überschüssiges Aushubmaterial seitlich lagern und nach Absprache mit dem AG vor Ort wieder einbauen.

Der Einbau beinhaltet eine Kontrolle des aufgebauten
Spielgerätes sowie ein Nachziehen der Verschraubungen
in Absprache mit der Bauüberwachung. Kosten hierfür sind
bei der Kalkulation des EP's zu berücksichtigen.
Unterstand montieren inkl. Fundamente
Vegetationstechnische Arbeiten No 10.000 m2 No No Rasenflächen durch Ansaat mit Regelsaatgutmischung
RSM 2.3 Spiel- und Gebrauchsrasen herstellen,
Saatgut gleichmäßig aufbringen und flach einarbeiten,
Flächen anschließend walzen.

Saatmenge: 25 g/m²
Startdüngung mit Langzeitdünger SRS (Sport-Rasen-
System)
Dünger: 30 g/m² kreuzweise ausbringen
Rasenflächen durch Ansaat RSM 2.3 herstellen
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten sind
nur nach besonderer Anordnung des Bauherrn
auszuführen.
Die Abrechnung erfolgt nach Tageslohnberichten.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich Zuschläge für Überstunden.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden
gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach geleisteten
Stunden.
Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten
No 1.000 h Landschaftsgärtner im Stundenlohn Facharbeiter No 1.000 h Helfer im Stundenlohn Helfer No 1.000 h Radlader einschl. Fahrer, über 18 bis 37 kW
mit Heckaufreißer, 1zahnig
Radlader
No 1.000 h LKW mit Bedienung LKW mit Bedienung No 1.000 h Minihydraulikbagger einschl. Fahrer, mit Kettenfahrwerk. Minihydraulikbagger No 1.000 h Kleinmaschinen einschl. Bedienung, Elektr. Bohrhammer, Einhandwinkelschleifer, etc., einschl. Verbrauchsmaterial Kleinmaschinen einschl. Bedienung