Sämtliche für Entwässerungsanlagen zutreffende ATV bzw. DWA-Arbeitsblätter und Merkblätter, Regeln der Technik, Vorschriften, Normen, Unfallverhütungsvorschriften, einschlägige Sicherheitsbestimmungen, Gesetze und Verordnungen usw. sind anzuwenden. Der AN ist verantwortlich für die Einhaltung aller für die Arbeitssicherheit maßgebenden Gesetze und Verordnungen. Die Sanierungsarbeiten dürfen nur unter strengster Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden, auf die technischen Regelwerke der BG BAU wird hingewiesen (GUV R 126 Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen, Arbeitsstättenverordnung etc.) Bei Arbeiten in Anlagen des Abwassersystems ist unter anderem mit folgenden Gefahren zu rechnen:
- Vergiftungs- und Erstickungsgefahr z. B. durch Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid, Benzin- oder Lösungsmitteldämpfe sowie durch andere toxische Stoffe
- Explosions- und Brandgefahr durch brennbare Stoffe (Ex-Zone 1)
- Gefahr des Ertrinkens durch plötzlichen Anstieg des Wasserstands
- Absturzgefahr durch feuchte/verschmutzte Anlagenteile bzw. durch unzureichende Sicherung
- Infektionsgefahr
Das Vorhalten und der Einsatz von Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsausrüstungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zwingend erforderlich sind Gasmess- und -warngeräte, Höhensicherheitsgeräte, Dreibock, Sitz- und Rettungsgurte, ex-geschützte Handlampen, Sauerstoffschnellretter, temporäre Schachtabdeckungen, Vorhalten einer kompletten Bewetterungsanlage und persönliche Schutzausrüstung.
Der AN trägt die Verantwortung für die Durchführung der ordnungsgemäßen Arbeiten. Er hat für zugelassene, sichere Fahrzeuge nach Stand der Technik, wie auch für die notwendige Absicherung während der Kanalsanierungsarbeiten zu sorgen. Alle vorstehenden Geräte sind für die gesamte Dauer der Arbeiten an den Entwässerungsanlagen vorzuhalten. Die Einhaltung der einschlägigen UVV wird vom AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter überprüft. Das Bedienungspersonal muss nach den UVV für Kanalarbeiten geschult sein, der AN hat den Nachweis zu erbringen.
Es ist Pflicht, die persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Zuwiderhandlungen gegen Sicherheitsvorschriften können - außer den gesetzlichen Strafen - den unverzüglichen Verweis von der Baustelle, ein Zutrittsverbot auf Dauer sowie die sofortige Einstellung der Arbeiten zur Folge haben. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nichtbefolgung von Sicherheitsvorschriften entstehen, haftet der AN. Vor dem Betreten der Schächte und der Kanalhaltungen ist mit einem Mehrfachgasgerät die Atmosphäre zu überprüfen und auf Einhaltung der EX-OX-TOX-Grenzwerte zu achten. Über das Auftreten einer gefährlichen Atmosphäre ist der AG oder dem von ihm beauftragte Vertreter unverzüglich zu informieren. Können die zulässigen Werte nicht eingehalten werden, so sind die Kanalanlagen mit einer Zwangsbelüftung zu belüften (auch zu bewettern). Das Betreten der Kanalanlagen darf nur mit Sicherheitseinrichtungen unter Einsatz von Sicherheitsposten, gegebenenfalls unter Einsatz von Atemschutzgeräten und Einstieg mittels Absturzsicherung erfolgen. Hierdurch bedingte Leistungen, Kosten und Erschwernisse werden nicht gesondert vergütet, sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Der AN hat vor jedem Arbeitsbeginn den Arbeitsbereich zu überprüfen und Besonderheiten gegenüber dem Vortage seinen Mitarbeitern und dem AG aktenkundig mitzuteilen. Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung-BaustellV) in der Fassung 2005 ist zu beachten.
Es sind die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften auf der Baustelle einzuhalten. Besonders wird hier auf § 5 der Baustellenverordnung hingewiesen. Die Sicherheitsbestimmungen sind während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen vom AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter vorzulegen. Arbeitsunfälle und Schadensereignisse, Umwelt- und Sachschäden sind unverzüglich dem AG zu melden. Sonstige Meldepflichten bleiben hiervon unberührt.
Sicherung von Gefahrenbereichen:
Der AN hat alle Bereiche, in denen durch ihn oder seine Nachunternehmer im Rahmen der Bauleistung Tätigkeiten ausgeführt werden und von denen Gefährdungen für seine Beschäftigten oder andere Unternehmen oder Baustellenfremde ausgehen, sachgerecht gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und den Regeln der Technik zu sichern.
Baustelleneinrichtung / Baustellenverkehr:
Auf der Baustelle gilt die Straßenverkehrsordnung. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind ständig freizuhalten.
Arbeitsmedizinische Versorgung:
Der AN hat dafür zu sorgen, dass nur Personal eingesetzt wird, das gesundheitlich für die vorgesehenen Arbeiten geeignet ist und durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Die Nachweise hierfür sind auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen dem AG oder der von ihm beauftragte Vertreter vorzulegen.
Maschinen und Geräte:
Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie überwachungsbedürftigen Anlagen, die einer Sachverständigen- oder Sachkundigenprüfpflicht unterliegen, sind die entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Zulassungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und Kontrollbücher etc. auf der Baustelle vom AN vorzuhalten und auf Verlangen dem AG oder der von ihm beauftragte Vertreter vorzulegen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass Baumaschinen und Geräte nur von dazu beauftragten Personen bedient werden. Sofern eine schriftliche Beauftragung in Rechtsvorschriften vorgesehen ist, muss die beauftragte Person diese ständig bei sich haben. Gefahrenbereiche um Arbeitsmaschinen und Geräte sind abzusperren. Personen dürfen sich dort nicht aufhalten.
Gefahrstoffe:
Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen und die Unterweisungsbestätigungen hierzu auf der Baustelle vorzuhalten. Die Lagerung hat gemäß den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln zu erfolgen.
Sicherheit und Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe D, I, R, und S sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Folgende Randbedingungen sind bei der Angebotskalkulation ebenenfalls zu berücksichtigen:
- Das eingesetzte leitende Personal auf den Sanierungsfahrzeugen
muss sich in Wort und Schrift auf dem Niveau des CEFR (GER) (Common European Framework of Reference for Languages)
der Stufe B2 befinden
- Die Reinigungs- / Inspektions- / Sanierungsfahrzeuge sind mit
jeweils mindestens 2 Mann Bedienpersonal zu besetzen.
in eine noch zu definierende Anlage verschieben!
Baustellen- und Verkehrseinrichtung
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
Folgende Leistungen sind einzurechnen:
Vollständige Einrichtung der Baustelle nach Maßgabe der
in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Leistungen,
auch für Teilleistungen, für die Dauer der Baumaßnahme
mit allen, für den Baubetrieb notwendigen Anlagen. Dazu
gehören auch:
a: Herrichten und Unterhalten der Bau- und Lagerplätze
einschließlich sämtlicher Zufahrten.
b: Aufstellen beheizbarer Tagesunterkünfte, Magazine,
hygienische und sanitäre Anlagen.
c: An- und Abfahrt sowie Vorhalten sämtlicher
Baumaschinen und Sanierungsanlagen, von Arbeits- und
Transportgeräten, von Gerüsten und Werkzeugen
einschließlich der erforderlichen Treib- und
Betriebsstoffe.
d: Herstellen und Unterhalten der erforderlichen Strom und
Wasseranschlüsse und der Entwässerungsanlagen.
In den Pauschalbetrag sind ferner die Kosten für
folgende Leistungen einzurechnen:
- Umstellen der gesamten Baustelleneinrichtung oder
Teilen davon während des Baubetriebes,
- Anlegen von Zufahrten und Umleitungen,
- Übernehmen der Kosten und Gebühren für die Benutzung
fremder Grundstücke, Wege und Parkplätze sowie deren
Unterhalt und Rückversetzung in ihren ursprünglichen
Zustand,
- Absichern und ggf. Bewachen der Baustelle, auch an
Tagen ohne Arbeitseinsatz,
- Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich
ihres Unterhaltes,
- Bereitstellen der notwendigen Betriebsstoffe zum
Betrieb und Unterhalt der Baustelleneinrichtung,
Vorhalten und Einsetzen der erforderlichen
Sicherheitsausrüstung und persönlichen Schutzausrüstung
zum gesicherten Einsteigen und Arbeiten in
Kanalanlagen,
- Bereitstellung von sanitären Anlagen.
Für Kanalsanierungsmaßnahmen in geschlossener Bauweise.
Einschl. das durch den Baufortschritt und die
Verteilung der Sanierungsstellen im Stadtgebiet von
Eichenau bedingte Umsetzen der
gesamten bzw. von Teilen der Baustelleneinrichtung.
Durch den AG kann keine Fläche für BE bzw. Lagerplätze
zur Verfügung gestellt werden.
Für die Baustelleneinrichtung werden vom AG die in des
Baubeschreibung beschriebenen Flächen zur Verfügung gestellt.
Die Beschaffung weiterer/zusätzlicher notwendiger Flächen ist die
Aufgabe des AN. Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser
werden vom AG ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für die Erstellung der Anschlüsse
und den Verbrauch werden nicht besonders vergütet.
Baustelle nach Bauende von allen Geräten, Anlagen,
Einrichtungen, Vorhalten und dgl. räumen. Benutzte
Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen
Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen
Belange ordnungsgemäß wiederherstellen.
Normen und Vorschriften: RSA 21, ASR A 5.2
Alle im Leitungsverzeichnis (LV) aufgeführten Leistungen verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, immer einschließlich aller erforderlichen Geräte, Maschinen und Materialien, an die Einbaustelle geliefert und abgeladen, sowie aller notwendigen Nebenarbeiten.
Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung
An- und Abtransport und Vorhalten Reinigungskolonne einschl. aller für die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel.
Vorhalten für die Zeitdauer der vertraglichen Ausführung.
Einschl. täglicher Reinigung der benutzten Straßen- und Wegeflächen bei Bedarf.
Die Vergütung erfolgt einmalig für alle Sanierungsabschnitte.
Baustelleneinrichtung und -räumung Reinigungsarbeiten
An- und Abtransport und Vorhalten TV-Inspektionskolonne einschl. aller für die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel.
Vorhalten für die Zeitdauer der vertraglichen Ausführung,
Einschl. täglicher Reinigung der benutzten Straßen- und Wegeflächen bei Bedarf.
Die Vergütung erfolgt einmalig für alle Sanierungsabschnitte.
Baustelleneinrichtung und -räumung TV-Inspektion
An- und Abtransport und Vorhalten Reparatur-Sanierungskolonne einschl. aller für die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel.
Vorhalten für die Zeitdauer der vertraglichen Ausführung,
Einschl. täglicher Reinigung der benutzten Straßen- und Wegeflächen bei Bedarf.
Die Vergütung erfolgt einmalig für alle Sanierungsabschnitte.
Baustelleneinrichtung und -räumung Reparaturen
An- und Abtransport und Vorhalten Sanierungskolonne Schlauchlining einschl. aller für die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel.
Vorhalten für die Zeitdauer der vertraglichen Ausführung,
Einschl. täglicher Reinigung der benutzten Straßen- und Wegeflächen bei Bedarf.
Die Vergütung erfolgt einmalig für alle Sanierungsabschnitte.
Baustelleneinrichtung und -räumung Renovierung
An- und Abtransport und Vorhalten Schachtsanierungskolonne einschl. aller für die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel.
Vorhalten für die Zeitdauer der vertraglichen Ausführung,
Einschl. täglicher Reinigung der benutzten Straßen- und Wegeflächen bei Bedarf.
Die Vergütung erfolgt einmalig für alle Sanierungsabschnitte.
Baustelleneinrichtung und -räumung Schachtsanierung
Aufwendungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
innerhalb der Baustelle, wie Absperrung, Sicherung,
Beschilderung und Beleuchtung der Baustelle. Absperrung der festen Baustelleneinrichtung sowie von Lagerflächen mittels genormter Bauzäune, Stahl, verzinkt, standsicher,
Arbeitsbereiche im Bereich der Einstiegs- und
Montageöffnungen sichern.
Alle Maßnahmen und Einrichtungen zur Baustellensicherung und -kennzeichnung entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Arbeitnehmerschutzgesetze sind in die Positionen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung und -regelung sind auf Antrag des AN und nach Anordnung der zuständigen Behörde auszuführen.
Kennzeichnen der Baustelle und aller zugehörigen
Baustellenteile nach den Vorschriften der StVO mit den
erforderlichen Verkehrs- und Hinweiszeichen, Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen, Vorhalten und Beleuchten der hierfür
benötigten Geräte einschl. Betriebskosten für die gesamte
Bauzeit bis zur Verkehrsfreigabe. Die Leistung erfolgt in
Abstimmung mit dem örtlichen Ordnungsamt, der
Verkehrsbehörde, der Polizei und mit einem Beauftragten des AG.
Baustellen -sicherung und -kennzeichnung
Abstimmung des Zugangs zum Biotop während der Bauarbeiten mit dem Bauhof Eichenau.
Betroffene Haltungen: EI1197, EI1196, EI1195 und EI1194
Abstimmung mit Bauhof Eichenau
Erschwernis Arbeiten, Forststraße, Haltungen EI1197, EI1196 und EI1195 (1 Einbauabschnitt).
Erschwernis bei Arbeiten in Grünflächen.
Mehraufwand für die Durchführung der Sanierungsarbeiten in Grünflächen aufgrund erschwerter Zugänglichkeit und eingeschränkter Arbeitsmöglichkeiten, einschließlich Einrichtung, Sicherung und Räumung der erforderlichen Arbeitsfläche sowie Schutz der Grün- und Vegetationsflächen.
Mehraufwand Arbeiten Forststraße, Haltungen EI1197, EI1196, EI1195
Abstimmung des Zeitplans für die Bauarbeiten - der Schacht EI0609 befindet sich vor der Einfahrt zum Parkplatz der Firma Reichenbach.
Abstimmung Fa. Reichenbach Antriebs- und Fördertechnik GmbH
7 Tage vor tatsächlichem Baubeginn der Arbeiten auf der Baustelle sind die Anwohner durch Anschreiben oder Handzettel vom Baubeginn, der vorgesehenen Ausführungszeit, den zu erwartenden Behinderungen und Absperrzeiten und den erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu unterrichten. Dieses Schreiben ist für jedes Gebäude (Anlieger), auch denen der Eckgrundstücke und den Hinterliegern, zuzustellen. Dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter sind je eine Durchschrift zu übergeben.
Anwohnerinformationschreiben
Wöchentliche Abstimmung der für die folgende Kalenderwoche geplanten Sanierungsmaßnahmen an Anschlussleitungen mit dem Auftraggeber (AG) und der örtlichen Bauüberwachung (öBA).
Die Leistung umfasst insbesondere:
Abstimmung der geplanten Sanierungsmaßnahmen für die folgende Kalenderwoche,
Erstellung einer Übersicht der vorgesehenen Anschlussleitungssanierungen mit Angabe der Anschlussleitungsbezeichnung und der jeweiligen Adresse,
Übermittlung der Übersicht per E-Mail an den AG und die öBA.
Die Terminübersicht ist jeweils spätestens bis Freitag, 12:00 Uhr, für die darauffolgende Kalenderwoche zu übermitteln.
Abrechnungseinheit: Stück (je wöchentliche Terminübersicht)
Wöchentliche Abstimmung Anwohnerinfo
Mehrkosten für die Umsetzung der Reparatur- und
Renovierungsmaßnahmen an den (Revisions-)Schächten,
Hauptkanälen und Anschlussleitungen.
Mehrkosten für erschwerte Zugänglichkeit
und/oder Lage auf Privatgrund.
In diese Position sind alle Mehrkosten einzukalkulieren, die
aufgrund der Lage von Kanälen, Schachtbauwerken,
Revisionsöffnungen etc. auf Privatgrund anfallen. Hierunter
fallen u. a. Koordination mit Grundstückseigentümern,
verlängerte Fußwege, Wiederherstellung Grundstücksflächen,
Transport per Hand usw.
Ebenfalls einzurechnen sind Transportwege für Material und
Gerät bis 50 m.
Mehrkosten Privatgrund
Erschwerniszulage für alle Haltungen mit Renovierungs- und Reparaturarbeiten und vorhandenen Abstürzen an Schächten.
In folgenden Schächten sind außenliegende Abstürze eingebaut:
-EI1139
-EI1265
-EI0850
Erschwerniszulage aufgrund der durch den vorliegenden Absturzes entstehenden Mehraufwendungen (z.B. Umsetzen der TV-Kamera/Roboter), für alle
auszuführenden Arbeiten wie Reinigung, TV-Inspektion,
Roboter- und manuelle Arbeiten, Einbau Schlauchliner, etc.
Vergütung je Stück Schacht
Erschwernis Arbeiten Abstürze an Schächten
Erschwernis Arbeiten, Peter-Rosegger-Straße, Haltungen EI1149 und EI1148 (1 Einbauabschnitt).
Erschwerniszulage für sämtliche Arbeiten in den Haltungen EI1149 und EI1148.
Der Schacht EI1149 befindet sich in einem Gehölzbereich am westlichen Ufer des Starzelbachs, der ausschließlich nur über den Bach erreichbar ist.
Der Schacht EI1148 befindet sich am östlichen Ufer des Starzelbachs.
Zwischen den Schächten EI1149 und EI1148 gibt es keinen direkten Fußweg bzw. keine direkte Zufahrt.
Die für die Sanierung erforderlichen Geräte müssen über eine Strecke von ca. 25 m von Hand zum Schacht EI1149 transportiert bzw. bewegt werden.
Aufgrund der hierfür erforderlichen Mehraufwendungen bzw. Mehrarbeiten zur Durchführung der Arbeiten in der Haltung bzw. am Schacht ist eine Erschwerniszulage für sämtliche auszuführenden Arbeiten einzukalkulieren. Dies umfasst insbesondere Reinigungsarbeiten, TV-Inspektionen, Roboterarbeiten und manuelle Arbeiten, den Linereinbau etc.
Erschwernis Arbeiten Peter-Rosegger-Straße, Haltungen EI1149 und EI1148
Erschwernis Arbeiten, Peter-Rosegger-Straße, Anschlussleitung EI1149NN04.
Der Revisionsschacht der Anschlussleitung befindet sich in einem Gehölzbereich und ist ausschließlich über den Bach erreichbar. Der Revisionsschacht liegt am westlichen Ufer des Starzelbachs.
Die für die Sanierung erforderlichen Geräte und Hilfsmittel müssen über eine Strecke von ca. 50 m von Hand zum Revisionsschacht transportiert bzw. bewegt werden.
Aufgrund der damit verbundenen erschwerten Zugänglichkeit sowie der erforderlichen Mehraufwendungen und Mehrarbeiten für die Durchführung der Arbeiten in der Anschlussleitung bzw. am Revisionsschacht ist eine Erschwerniszulage für sämtliche auszuführenden Arbeiten einzukalkulieren.
Die Erschwerniszulage umfasst insbesondere die zusätzlichen Aufwendungen für Reinigungsarbeiten, TV-Inspektionen, Roboterarbeiten, manuelle Arbeiten, den Linereinbau sowie sämtliche weiteren zur Durchführung der Sanierungsarbeiten erforderlichen Leistungen.
Erschwernis Arbeiten Peter-Rosegger-Straße, Anschlussleitung EI1149NN04
Liefern, herstellen, vorhalten und nach Abschluss der Sanierungsarbeiten vollständig zurückbauen einer temporären Baustellenbrücke über den Starzelbach zur Herstellung einer durchgängigen Querungsmöglichkeit zwischen den Arbeitsbereichen an den Schächten EI1149 und EI1148 sowie zur Durchführung der Arbeiten an der Anschlussleitung EI1149NN04.
Die Baustellenbrücke ist mit einer Länge von ca. 8,0 - 10,0 m über den vorhandenen Bachlauf herzustellen. Die Brücke ist so auszulegen, dass sie während der gesamten Bauzeit sowohl von Baustellenpersonal als auch mit den für die Sanierungsarbeiten erforderlichen Geräten, Maschinen sicher genutzt werden kann.
Temporäre Baustellenbrücke
Zulage für erforderliche Arbeiten außerhalb der
üblichen Arbeitszeiten für eine vom AN eingesetzte
Anlage, inkl. Personal.
Einschließlich erforderliche Mehraufwendungen für
erforderliches Personal, Geräte usw.
Zulage für Arbeit in der Nacht an Werktagen von ca.
22.00 bis
06:00 Uhr.
Die Ausführung und Vergütung erfolgt nur auf gesonderte
Anweisung des AG.
Die Vergütung erfolgt pro zu sanierender Haltung.
Zulage Nachtarbeit
Verkehrsführung und Beschilderung
Die Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung (DIN 18329 Ziffer 4.2.3) sowie die Erstellung der für das Genehmigungsverfahren nötigen Verkehrszeichenpläne (DIN 18329 Ziffer 4.2.2) sind in die Positionen mit einzukalkulieren.
Der AN hat hierzu vor Baubeginn einen Ortstermin in Abstimmung mit dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter
und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde anzuberaumen. Die bei Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu verwendenden Absperrgeräte sind mit dem Firmennamen und der Telefonnummer des AN zu versehen.
Vorbemerkungen
Verkehrsführung
Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nach StVO und VwV-StVO bei Arbeiten auf öffentlichen Straßen und unter Berücksichtigung der RSA 21, ASR 5.2 und auf Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Der AN hat einen Verantwortlichen zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS 99) beizustellen.
Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des öffentlichen Verkehrs (DIN 18329) mit der erforderlichen Beschilderung und Beleuchtung einschl. Antransport, Vorhaltung, Wartung und Umsetzen der erforderl. Gebots-, Verbots-, Hinweisschilder usw. während der Bauzeit. Einschließlich aller Leistungen gem. DIN 18299 Ziffer 4.2.9 und 4.2.10.
Vorbemerkungen
Einrichten einer Halteverbotszone mit 96 Stunden Vorlaufzeit zum Baubeginn. Einschl. Antransport, Vorhaltung, Wartung und Umsetzen der erforderl. Gebots-, Verbots-, Hinweisschilder usw. während der Bauzeit. Nach Beendigung der Bauarbeiten die aufgestellten Schilder, abbauen, abfahren und die benutzten Flächen in den ursprünglichen Zustand versetzen.
Die Dokumentation der geparkten Fahrzeuge (Fotos, gemäß DIN 18329 Ziffern 4.2.4) ist mit in die Position einzukalkulieren.
Das Auf- und Abbauen der Halteverbotszone wird pro
Einbauabschnitt inkl. dazugehörigen Schächte für alle auszuführenden Gewerke nur einmal vergütet.
Halteverbotszone einrichten
Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Rückbauen einer Umleitungsstrecken mit Verkehrszeichen (max.10 Stück) und -einrichtungen mit Aufstellvorrichtungen, einschließlich Warnleuchten und Beleuchtung aufbauen oder an vorhandene Befestigungsträger anbringen, einschließlich An- und Abtransport und Sicherung beim Auf- und Abbau.
Das Auf- und Abbauen der Umleitungsstrecken wird pro
Einbauabschnitt inkl. dazugehörigen Schächte für alle auszuführenden Gewerke nur einmal vergütet.
Umleitungsstrecke einrichten
Absperrung nach Regelplan BI/15 Sperrung einer Straße.
Das Auf- und Abbauen der Verkehrssicherung wird pro
Einbauabschnitt inkl. dazugehörigen Schächte für alle auszuführenden Gewerke nur einmal vergütet.
Aufbau und Abbauen sowie Vorhalten der
Verkehrssicherungsmaßnahmen über die gesamte Bauzeit.
Absperrung nach Regelplan BI/15
Absperrung nach Regelplan BIV/1 Absperrung einer Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Einengung.
Das Auf- und Abbauen der Verkehrssicherung wird pro
Einbauabschnitt inkl. dazugehörigen Schächte für alle auszuführenden Gewerke nur einmal vergütet.
Aufbau und Abbauen sowie Vorhalten der
Verkehrssicherungsmaßnahmen über die gesamte Bauzeit.
Absperrung nach Regelplan BIV/1
Ergänzend zu den normalen Kontrollen innerhalb des
Baufelds
sind eigenständige, zusätzliche Kontrollen der
Verkehrssicherungseinrichtungen gemäß den Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen
(ZTV-SA) vorzunehmen.
Die Verkehrssicherungsmaßnahmen sind unter der Woche
(Mo-Fr) 2x täglich, jeweils 1x im Dunkeln und 1x bei
Tageslicht, zu kontrollieren und ggf. vorhandene Mängel
zu beheben. Am Wochenende (Sa+So) und an Feiertagen
sind die
Verkehrssicherungsmaßnahmen jeweils 1x täglich, nach
Untwettern sofort zu kontrollieren.
Die Kontrollen sind schriftlich zu dokumentieren und
nachzuweisen. Dem AG sind die Nachweise wöchentlich
vorzulegen.
Vergütet werden die Kontrollen pauschal.
Kontrolle Verkehrssicherungseinrichtung
Beschilderung
Verkehrszeichen und -einrichtungen innerhalb der Arbeitsstelle oder der Umleitungsstrecke, die nicht in den Regelplänen enthalten sind.
Ausführung gemäß Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Vorbemerkungen
Schilder in rückstrahlender Ausführung, anliefern, aufstellen, vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder beseitigen und abfahren.
Vergütet werden nur die Schilder, die zusätzlich zur Regelbeschilderung laut RSA 21 oder auf Anordnung vom AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter aufgestellt werden.
Gebots-, Verbots- u. Hinweisschilder
Zusätzlich zur Regelbeschilderung aufgestellte Gebots-, Verbots- u. Hinweisschilder während der Bauzeit umsetzen.
Gebots-, Verbots- u. Hinweisschilder umsetzen
Abdeckung von Verkehrszeichen mit Abdeckplane, grau, RAL 7003, inkl. Befestigungsmaterial unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, soweit erforderlich umsetzen und abbauen.
Verkehrszeichen abdecken
Hinweisschild bis 2 m² entsprechend der Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde beschriften, liefern einschließlich der Fundamente, standsicher aufstellen und während der Bauzeit unterhalten. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten wieder abbauen, entsorgen und den alten Oberflächenzustand wiederherstellen.
Hinweistafeln von 1,00 bis 2,00 m²
Hinweisschild bis 4 m² entsprechend der Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde beschriften, liefern einschließlich der Fundamente, standsicher aufstellen und während der Bauzeit unterhalten. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten wieder abbauen, entsorgen und den alten Oberflächenzustand wiederherstellen.
Hinweistafeln von 2,00 bis 4,00 m²
Zusätzliche Beschilderung für Straßen in Tempo 30-Zonen, bei denen für die Arbeiten in der Straße eine Vollsperrung notwendig ist und daher Umleitungsbeschilderungen aufzustellen sind.
Beschilderung aus:
-"Umleitung", Richtungspfeil und "Umleitung Ende" (VZ 454 und 455),
- "Sackgasse" (Beschilderung VZ 357-50)
Vergütung pro Straße
Zusätzliche Beschilderung Verkehr "Umleitung"
Zusätzliche Beschilderung für Straßen, bei denen durch
Arbeiten an einer Stelle der Straße punktuell keine
Durchfahrt mehr möglich ist, aber von beiden Seiten bis
zur Baustelle die Zufahrt frei ist.
Beschilderung an beiden Zufahrtsseiten "Anlieger bis Baustelle frei" (Verkehrszeichen 1028-32 und 250).
Vergütung pro Straße.
Zusätzliche Beschilderung Verkehr "Anlieger frei"
Schutz vorh. Anlagen und Bauteile
Baggermatten
Baggermatten o.ä. in der erforderlichen Breite zur Sicherung einer vorhandenen Fahrbahndecke/Grunfläche als Schutz bei Überfahrung mit Baufahrzeugen oder Anliegerverkehr.
Einschließlich Beseitigung nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme und Herrichtung der Oberfläche in den ursprünglichen Zustand.
Baggermatten o.ä. zur Sicherung
Erschwernis Asbestzementkanäle
Erschwernis Asbestzementkanäle (AZ)
Pauschalposition für sämtliche Zusatzmaßnahmen im Zusammenhang mit Arbeiten an vorhandenen Asbestzementhaltungen und -leitungen im Zuge der grabenlosen Kanalsanierung.
Der Auftragnehmer hat sämtliche erforderlichen Leistungen, Nebenleistungen und besonderen Leistungen zu erbringen, die im Zusammenhang mit Arbeiten an vorhandenen Asbestzementhatlungen und -leitungen im Rahmen der ausgeschriebenen Kanalsanierungsmaßnahmen erforderlich werden.
Die vorhandenen Hauptkanäle und Hausanschlussleitungen aus Asbestzement verbleiben im Bestand und werden nicht gezielt ausgebaut oder rückgebaut. Sämtliche Arbeiten sind so auszuführen, dass eine Beschädigung der Rohrwandung oder Faserfreisetzung vermieden wird.
Die Pauschalposition umfasst mindestens folgende Leistungen:
sämtliche Aufwendungen für persönliche Schutzausrüstung (PSA),
Bereitstellung und Anwendung geeigneter Arbeits- und Schutzverfahren,
Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Vorschriften, Regelwerke und Technischer Regeln, insbesondere Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 519, DGUV-Regelwerk (DGUV-Information BT 61) sowie einschlägiger VOB/C-Bestimmungen,
Unterweisung, Schulung und Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals,
Koordination und Abstimmung mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo),
Erstellung, Vorhaltung und Umsetzung erforderlicher Arbeits-, Sicherheits- und Schutzkonzepte,
erforderliche Anzeigen und Meldungen an Behörden und zuständige Stellen, z.B. Gewerbeaufsichtsamt
sämtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Asbestfaserfreisetzungen,
Aufnahme, Verpackung, Kennzeichnung, Transport und ordnungsgemäße Entsorgung kontaminierter Materialien, soweit diese im Zuge der Arbeiten anfallen,
Nachweisführung über Transport und Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Entsorgungs- und Übernahmescheine,
sämtliche Nebenleistungen, Wartezeiten, Abstimmungen und Dokumentationen.
Die Position gilt unabhängig von der Anzahl der Einsätze, Haltungen, Hausanschlüsse oder Bauabschnitte.
Abgerechnet wird pauschal als Komplettleistung.
Erschwerniss Asbestzementkanäle (AZ)
Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
Dokumentation
Qualitätsnachweise sind dem AG mindestens 3 Tage vorher
anzuzeigen. Der AG behält sich eine Teilnahme vor. Nicht
angezeigte Nachweise werden ggf. nicht anerkannt und müssen
eventuell zu Lasten des AN wiederholt werden. Es sind
Protokolle zu erstellen.
Die geforderten Nachweise, Unterlagen und Protokolle sind z.
T. vorab, jedoch spätestens zur Bauabnahme nach Beendigung
der Baumaßnahme dem AG als Gesamtdokumentation zu
übergeben.
Die Baustellendokumentation ist in 2-facher Ausfertigung zu
übergeben, bestehend aus:
- Dokumentation der TV-Inspektion, wie in der Baubeschreibung
beschrieben (Einzelleistungen werden gesondert vergütet),
- sonstige Materialgütenachweise und Prüfzeugnisse über
Umweltverträglichkeitsprüfungen,
- Entsorgungsnachweise für Bauschutt, Kanalräumgut,
Erdaushub u. a.
Anfertigen einer Dokumentation über die durchgeführten
Arbeiten mit allen für den Bauherrn relevanten Angaben
entsprechend der Vorgaben in der Baubeschreibung bzw. der
technologisch bedingten Auflagen des Herstellers (Handbuch,
Einbaurichtlinie, o. ä.):
- Bautagesberichte,
- Fotodokumentation mit der Darstellung aller wichtigen
Arbeitsschritte,
- Abnahmeprotokolle,
- Material- und Qualitätszertifikate, Lieferscheine u. dgl.,
- Umweltverträglichkeitsprüfzeugnisse der verwendeten
Baustoffe,
- Materialprüfzeugnisse,
- Qualitätsnachweise zum Einbau der Schlauchliner, z.B.
Heizprotokolle, Imprägnierberichte,
- Dichtheitsprüfung der Kanäle nach EN 1610,
- Einmessung/Fotodokumentation der Anschlussleitungen
einschl. Zuordnung zu den Hausnummern,
- sonstige Protokolle.
Die Dokumentation der TV-Befahrung sowie der Oberflächen
wird gesondert vergütet.
Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
Erstellen einer Fotodokumentation vor Bauausführung zum
Nachweis des ursprünglichen Zustands aller
beanspruchten Straßen-, Gelände- sowie
Privatgrundflächen sowie zum Nachweis des Zustands
der Flächen nach Beendigung der Baumaßnahme.
Fotodokumentation Oberflächen
Abrechnung
Abrechnung Anschlussleitungen
Die Abrechnung der Sanierung/Arbeiten von Hausanschlussleitungen (Renovierung und Reparatur) erfolgt getrennt nach öffentlichem und privatem Bereich. Als Abgrenzung gilt die jeweilige Grundstücksgrenze.
Für die im öffentlichen Bereich sowie für die auf Privatgrund ausgeführten Leistungen sind separate Aufmaßblätter zu erstellen. Die Aufmaße sind eindeutig den jeweiligen Bereichen zuzuordnen und mit den tatsächlich ausgeführten Mengen zu dokumentieren.
Die Abrechnungsunterlagen müssen enthalten:
getrennte Aufmaßblätter für öffentlichen und privaten Bereich,
Darstellung der sanierten Haltungslängen und Einzelleistungen,
Zuordnung der Leistungen zur jeweiligen Eigentumsseite der Grundstücksgrenze,
getrennte Massenermittlungen,
getrennte Summenblätter mit den jeweiligen Teilsummen,
Zusammenstellung der Einzelrechnungssummen (je Anschluss) und Gesamtrechnungssummen für den öffentlichen und den privaten Bereich.
Vergütung für die Erstellung, Dokumentation und Vorlage der getrennten Aufmaße und Abrechnungsunterlagen.
Die Vergütung erfolgt je Stück Anschlussleitung.
Abrechnung AL öffentlicher/privater Bereich
Sanierungsbegleitende Arbeiten
Reinigung
Reinigung öffentlicher Kanäle
Durchführen einer HD-Kanalreinigung mit einem kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeug in einem für die anschließende Kanal-TV-Untersuchung oder Kanalsanierung notwendigen Maße einschließlich Rückleiten des aufbereiteten Abwassers.
Der Spüldruck ist dem baulichen Zustand der Kanalhaltung anzupassen (maximal 80 bis 100 bar an der Düse). Bei einem Verschmutzungsgrad von über 10% (bezogen auf den Innendurchmesser des Rohres) ist der AG oder der von ihm beauftragte Vertreter im Vorfeld der Reinigung zu informieren.
Rotationsdüsen sind nicht zulässig.
Die Kanalreinigung ist im unmittelbaren Vorlauf der Kanal-TV-Untersuchung oder der Sanierung durchzuführen.
Nennweite DN 150 - DN 300
Material: Steinzeug, Asbestzement, Kunststoff
Schachttiefe: bis 4,20 m
Reinigung der gesamten Streckenlänge mehrfach (z.B. Grundreinigung, nach Hindernisbeseitigung, nach Vorfräsarbeiten, vor Reparatur, vor Linereinbau).
Das anfallende Material ist der fachgerechten Entsorgung
zuzuführen.
Die Kosten der damit verbundenen und ggf. mehrfachen An- und Abfahrten, Einrichtungen im Zuge des Sanierungsfortschrittes sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen.
Vergütet wird jeder Reinigungsvorgang z.B. Grundreinigung, nach Hindernisbeseitigung, nach Vorfräsarbeiten, vor Reparatur, vor Linereinbau, vor TV-Abnahme.
HD-Reinigung DN 150- DN 300
Mechanische Grundreinigung in Haltungen bis DN 300 in Schmutzwasserkanäle.
Zu beseitigende Hindernisse können sein:
- Einragende Wurzel
- Verfestigte Ablagerungen
- Fette
- Starke Verschmutzungen von über 50% des Haltungsquer schnitts
Die oben genannten Hindernisse sind mit für die mechanische Grundreinigung von Haltungen und Leitungen geeigneten, zugelassenen Werkzeugen wie z.B. einer Kettenschleuder vorzunehmen. Des Weiteren ist es notwendig, dass diese Arbeiten mit einem kombinierten Hochdruckspül- und -saugfahrzeug begleitet und durchgeführt werden.
Das anfallende Material ist der fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Das für die Durchführung notwendige Hochdruckspülfahrzeug ist in diese Position mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Der Nachweis über die durchgeführten Arbeiten ist durch eine Kanal-TV-Inspektion (vorher/ nachher) zu protokollieren.
Nur auf Anweisung des AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter.
Mechanische Grundreinigung
Manuelle Förderung von Räumgut von nicht saugfähigem,
sperrigem Räumgut. Räumgut wie beschrieben zur Deponie
transportieren und entsorgen.
Vergütung erfolgt nur, wenn prüfbare, nachvollziehbare
Entsorgungsnachweise mit Mengenangabe vorgelegt werden.
Räumgut, Förderung von Hand
Zulage Verschmutzungsgrad
Für einen erhöhten Verschmutzungsgrad zwischen 10% und 50%. (Verschmutzungsgrade individuell anpassbar)
Vor Durchführung der Arbeiten ist der AG oder der von ihm beauftragte Vertreter zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Zulage: erhöhte Verschmutzung zwischen 10% und 50%
Reinigung Anschlussleitungen
Durchführen einer HD-Leitungsreinigung in Anschlussleitungen
mit einem kombinierten Hochdruckspülfahrzeug in
einem für die anschließende Kanal-TV-Untersuchung oder
Kanalsanierung notwendigen Maße.
Die Kanalreinigung ist im unmittelbaren Vorlauf vor der
Kanal-TV-Untersuchung oder der Sanierung durchzuführen.
Verschmutzungsgrad bis zu 10% der Nennweite
Einschließlich Material, Transport und Entsorgung des
Spülwassers und der Feststoffe und aller zugehörigen Arbeiten.
Nennweite: DN 150
Material: Steinzeug, Asbestzement und Kunststoff
Schachttiefe: bis 4,00 m
Die Kosten der damit verbundenen und ggf. mehrfachen An- und Abfahrten, Einrichtungen im Zuge des Sanierungsfortschrittes sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen.
Vergütet wird jeder Reinigungsvorgang z.B. Grundreinigung, nach Hindernisbeseitigung, nach Vorfräsarbeiten, vor Reparatur, vor Linereinbau, vor TV-Abnahme.
HD-Reinigung Leitungen DN 150
Durchführen einer HD-Leitungsreinigung in Anschlussleitungen
mit einem kombinierten Hochdruckspülfahrzeug in
einem für die anschließende Kanal-TV-Untersuchung oder
Kanalsanierung notwendigen Maße.
Die Kanalreinigung ist im unmittelbaren Vorlauf vor der
Kanal-TV-Untersuchung oder der Sanierung durchzuführen.
Verschmutzungsgrad bis zu 10% der Nennweite
Einschließlich Material, Transport und Entsorgung des
Spülwassers und der Feststoffe und aller zugehörigen Arbeiten.
Nennweite: DN 200
Material: Steinzeug, Asbestzement
Schachttiefe: bis 4,00 m
Die Kosten der damit verbundenen und ggf. mehrfachen An- und Abfahrten, Einrichtungen im Zuge des Sanierungsfortschrittes sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen.
Vergütet wird jeder Reinigungsvorgang z.B. Grundreinigung, nach Hindernisbeseitigung, nach Vorfräsarbeiten, vor Reparatur, vor Linereinbau.
HD-Reinigung Leitungen DN 200
Mechanische Grundreinigung in Anschlussleitungen bis einschließlich DN 200.
Zu beseitigende Hindernisse können sein:
- Einragende Wurzel
- Verfestigte Ablagerungen
- Fette
- Starke Verschmutzungen von über 50% des Leitungsquerschnitts
Die oben genannten Hindernisse sind mit geeigneten für
die mechanische Grundreinigung von Haltungen und Leitungen
zugelassenen Werkzeugen wie z.B. einer Kettenschleuder vorzunehmen. Des weiteren ist es notwendig, dass diese
Arbeiten mit einem kombinierten Hochdruckspül- und
-saugfahrzeug begleitet und durchgeführt werden.
Das anfallende Material ist der fachgerechten Entsorgung
zuzuführen. Das für die Durchführung notwendige
Hochdruckspülfahrzeug ist in diese Position mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Der Nachweis über die durchgeführten Arbeiten ist
durch eine Kanal-TV-Inspektion (vorher/ nachher) zu
protokollieren.
Nur auf Anweisung des AG oder der von ihm beauftragte Vertreter.
Mechanische Grundreinigung
Manuelle Förderung von Räumgut von nicht saugfähigem,
sperrigem Räumgut. Räumgut wie beschrieben zur Deponie
transportieren und entsorgen.
Vergütung erfolgt nur, wenn prüfbare, nachvollziehbare
Entsorgungsnachweise mit Mengenangabe vorgelegt werden.
Räumgut, Förderung von Hand
Zulage Verschmutzungsgrad
Für einen erhöhten Verschmutzungsgrad zwischen 10% und 50%.
Vor Durchführung der Arbeiten ist der AG oder der von ihm beauftragte Vertreter zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Zulage: erhöhte Verschmutzung zwischen 10% und 50%
Zulage Verschmutzungsgrad
Für einen erhöhten Verschmutzungsgrad zwischen 50% und 90%.
Vor Durchführung der Arbeiten ist der AG oder der von ihm beauftragte Vertreter zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Zulage: erhöhte Verschmutzung zwischen 50% und 90%
Reinigung Schächte
Durchführen einer HD-Reinigung für Schächte aus Mauerwerk oder Beton mit Hochdruckwasserstrahlen > 80 bar
Die Kanalreinigung ist im unmittelbaren Vorlauf der Schachtinspektion oder der Sanierung durchzuführen.
Einschließlich Material, Transport und Entsorgung der Feststoffe und aller zugehörigen Arbeiten.
Abwasserart: Schmutzwasser
Lichte Weite des Schachtes bis 1300 mm
Schachttiefe: bis 5,00 m
Abrechnung: einmal psch pro Schacht für alle durchzuführenden Arbeiten
Schächte reinigen bis Lichte Weite 1300 mm
wie Position zuvor, jedoch
Hausanschlussschacht/Revisionsschacht,
DN 1000,
Tiefe bis 4,0 m
Revisionsschacht reinigen
Reinigung vorhandener Putzöffnungen aus Guss/Kunststoff ist unmittelbar im Vorlauf der Sanierungsarbeiten durchzuführen.
Einschließlich Material, Transport und Entsorgung der Feststoffe und aller zugehörigen Arbeiten.
Runde/eckige Putzöffnungen bis DN 150.
Abrechnung: 1x pauschal pro Putzöffnung für alle durchgeführten Arbeit.
Putzöffnung reinigen
Zulage für Reinigung von Schächten mit
verfestigten Ablagerungen,
Verfahren nach Wahl des AN, z. B. mit
Hochdruckwasserstrahlen
Tiefe bis 5,5 m.
Zulage für Ablagerungen
Manuelle Förderung von Räumgut
Förderung von Hand von nicht saugfähigem, sperrigem
Räumgut. Räumgut wie beschrieben zur Deponie
transportieren und entsorgen.
Vergütung erfolgt nur, wenn prüfbare, nachvollziehbare
Entsorgungsnachweise mit Mengenangaben vorgelegt
werden.
Räumgut, Förderung von Hand
Kalibrierung und optische Inspektion
Kalibrierung und optische Inspektion
Optische Inspektion des Altkanals mit einem ferngesteuerten,
dreh- und schwenkbaren Farbkamerasystem (laterales TV-
Inspektionsystem) mit EDV-gestützter Kodierung zur
Feststellung des IST-Zustandes und vor Durchführung von
Sanierungsarbeiten.
(Formatvorlage individuell anpassbar)
Formatvorgabe Videobezeichnung:
JJJJ-MM-TT_Haltungsnummer.mpg
Formatvorgabe Fotodokumentation:
JJJJ-MM-TT_Haltungsnummer_lfd Bildnr.jpg
Formatvorgabe Haltungsberichte:
JJJJ-MM-TT_Haltungsnummer.pdf
Bei Gegenbefahrungen ist hinter der Haltungsnummer
ein _G zu setzen.
Grundlage für die TV-Inspektion sind folgende
Normen und Vorschriften in der aktuellen Fassung:
- DWA-M 149-2
- DWA-M 149-5
- DWA-M 149-8
- DIN EN 13508-2
Die Inspektionsdaten sind im DWA-M 150 Typ B, XML-
Format, in der aktuellen Fassung zu erstellen.
Rohrdurchmesser: DN 150 - DN 300
Material: Asbestzement, Steinzeug, Kunststoff
Die Geschwindigkeit der Kamera muss dem Objektzustand
angepasst werden. Während der optischen Inspektion ist
eine ruhige Kameraposition in der Rohrachse zu gewährleisten.
Jede Einblendung muss für min. 5 Sekunden sichtbar
und lesbar sein.
Kamerasystemanforderungen:
- Farb-Dreh-Schwenkkopf-Kamera
- lageaufrechtes Bild
- Blickrichtung: horizontal 270 Grad
- Blickrichtung: radial 360 Grad
Die Längenmesseinrichtung muss die Länge der
abgefahrenen Strecke auf +/- 10 cm genau messen
können. Es sind unbedingt die Schacht- und
Haltungsbezeichnungen aus den vom AG übergebenen
Bestandsplänen zu verwenden.
Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit der übergebenen Unterlagen. Fehlerhafte oder mangelhafte
Daten werden nicht anerkannt und akzeptiert und sind
durch den Auftragnehmer nachzubessern. Neue
Schachtbezeichnungen (z.B. für verdeckte Schächte)
dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter vergeben werden.
Die Übergabe der Inspektionsdokumentation (digitaler Film,
digitale Fotos, digitale Haltungsberichte mit Fotos) erfolgt
über USB-Stick oder Festplatte (siehe gesonderte Position) mit dem Viewer K2000 oder gleichwertig.
Sämtliche Nebenkosten und Betriebsstoffe sind in den
Einheitspreis einzurechnen.
Die Protokollierung bzw. Dokumentation ist dem AG oder der von ihm beauftragte Vertreter spätestens 14 Tage nach Durchführung auszuhändigen.
Kanal-TV-Untersuchung vor der Sanierung, DN150 - DN300
Nachweis der Hindernisfreiheit mittels TV-Inspektion
Untersuchung der mittels Schlauchliningverfahren zu
sanierenden Haltungen mittels TV-Inspektion ohne
Einmessung von Schäden und Anschlüssen,
als Nachweis der Hindernisfreiheit der zu sanierenden Haltungen.
Vorgaben an das zu verwendende ferngesteuerte,
dreh- und schwenkbare Farbkamerasystem wie Position zuvor.
Schmutzwasserkanäle durch digitales Kamerasystem prüfen und aufzeichnen.
Durchführung unmittelbar vor Einbau Schlauchliner.
Abrechnungsgrundlage für diese Position ist Rohranfang
bis Rohrende.
Hauptkanal Kreisprofil DN 150-DN 300
Material: Asbestzement, Steinzeug, Kunststoff
TV-Inspektion HK DN 150-DN 300, hindernisfrei
TV- Inspektion und Verlaufsmessung von Anschlussleitungen und sämtlicher Unterverzweigungen mittels Satellitentechnik vom Hauptkanal aus, einschließlich An - und Abfahrt, Vorhaltung und Betrieb.
Grundlage für die TV-Inspektion sind folgende
Normen und Vorschriften in der aktuellen Fassung:
- DWA-M 149-2
- DWA-M 149-5
- DWA-M 149-8
- DIN EN 13508-24
In diese Position sind alle erforderlichen Geräte sowie
Personal in erforderlicher Anzahl einzurechnen.
Die Satellitenkamera muss vom Hauptkanal aus durch 90 Grad-
Bögen fahren können.
Mehrfache An- und Abfahrten sind in die Position mit
einzukalkulieren.
Einsatz eines abbiegefähigen Kamerasystem (Kieler Stäbchen, Lindauer Schere etc.)
Nennweite Leitung: DN 150 - DN200
Hauptkanal bis DN 300
TV - Kanalinspektion Anschlussleitungen DN150- DN200 aus dem Hauptkanal
TV- Inspektion und Verlaufsmessung von Anschlussleitungen und sämtlicher Unterverzweigungen mittels Schiebekamera von der Revisionsöffnung aus, einschließlich An- und Abfahrt, Vorhaltung und Betrieb.
Grundlage für die TV-Inspektion sind folgende
Normen und Vorschriften in der aktuellen Fassung:
- DWA-M 149-2
- DWA-M 149-5
- DWA-M 149-8
- DIN EN 13508-2
In diese Position sind alle erforderlichen Geräte sowie
Personal in erforderlicher Anzahl einzurechnen.
Mehrfache An- und Abfahrten sind in die Position mit
einzukalkulieren.
Einsatz eines abbiegefähigen Kamerasystem
Nennweite Leitung: DN 150
TV - Kanalinspektion Anschlussleitungen DN 150 aus Revisionsöffnung
TV- Inspektion und Verlaufsmessung von Anschlussleitungen und sämtlicher Unterverzweigungen mittels Schiebekamera von der Revisionsöffnung aus, einschließlich An - und Abfahrt, Vorhaltung und Betrieb.
Grundlage für die TV-Inspektion sind folgende
Normen und Vorschriften in der aktuellen Fassung:
- DWA-M 149-2
- DWA-M 149-5
- DWA-M 149-8
- DIN EN 13508-2
In diese Position sind alle erforderlichen Geräte sowie
Personal in erforderlicher Anzahl einzurechnen.
Mehrfache An- und Abfahrten sind in die Position mit
einzukalkulieren.
Einsatz eines abbiegefähigen Kamerasystem
Nennweite Leitung: DN 200
TV - Kanalinspektion Anschlussleitungen DN 200 aus Revisionsöffnung
Nachweis der Hindernisfreiheit mittels TV-Inspektion
Untersuchung der mittels Schlauchliningverfahren zu
sanierenden Leitung mittels TV-Inspektion ohne
Einmessung von Schäden und Anschlüssen,
als Nachweis der Hindernisfreiheit der zu sanierenden Leitung.
Vorgaben an das zu verwendende ferngesteuerte,
dreh- und schwenkbare Farbkamerasystem wie Position zuvor.
Anschlussleitungen durch digitales Kamerasystem prüfen
und aufzeichnen.
Durchführung unmittelbar vor Einbau Schlauchliner.
Abrechnungsgrundlage für diese Position ist Rohranfang
bis Rohrende.
Anschlussleitung Kreisprofil DN100-200
Material: AZ, Stz
TV-Inspektion AL DN100-DN200, hindernisfrei
Überprüfung vorhandener Anschlüsse <= DN 200 auf ihren Betriebszustand und ihren Verlauf. Den Betriebszustand der jeweiligen Leitung mittels abbiegefähigem Kamerasystem / Schiebekamera prüfen.
In den Einheitspreis mit einzurechnen sind alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Personal-, Material - und Gerätekosten.
Es ist keine Zustandserfassung (Kodierung der Schäden) erforderlich, einzurechnen ist eine Anschlusslänge bis 5 m.
Überprüfung der Betriebszustandes vorh. Zuläufe <= DN 200
Elektrooptische/mechanische softwaregestützte Kalibrierung des Kanals zur Bestimmung der tatsächlichen Profilmaße und der Kanalumfangmaße und ggf. vorhandener Imperfektionen über die gesamte Kanallänge einschl. Dokumentation.
Nennweite DN 300
Einschließlich
- An- und Abtransport der Messkolonne und -geräte
- Vorhalten für die Zeitdauer der vertraglichen Ausführung
- Umsetzen zu den jeweiligen Einsatzstellen
- Vorbereitung der Vermessung
- Bereinigen/Aufbereitung der Kalibrier-Messdaten
Die Protokollierung bzw. Dokumentation ist dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter spätestens
14 Tage nach Durchführung auszuhändigen.
Vor der Bestellung des Schlauches über die gesamte zu renovierende Strecke hinweg ist eine Kalibrierung des Altkanals hinsichtlich des tatsächlichen Innendurchmessers und möglicher Verformungen mit geeigneter Technik zur Bestimmung der Nennweite und ggf. vorhandener Imperfektionen über die gesamte Haltungslänge, einschl. Dokumentation der Mindest-, Maximal- und Mittelwerte im Kalibrierprotokoll durchzuführen.
Eine Bereinigung / Aufbereitung der Kalibrier-Messdaten in Kanälen DN 200 bis DN 700 zur korrekten Min/Max/Mittelwertbestimmung mit Messdatenauswertung und Dokumentation für die maßgebenden Querschnitte hinsichtlich Profilhöhe und -breite, Umfangsmaße mit Maßvarianz, Querschnittsmaßveränderung (Stationsangabe), Verformung bzw. Ovalisierung ist einzurechnen.
Die digitale Dokumentation ist vor Bestellung des Schlauches dem AG oder der von ihm beauftragte Vertreter vorzulegen.
Kalibrierung von Kanälen DN 150-DN 300
USB-Stick oder USB-Festplatte (mind. USB
2.0-Standard) erstellen und liefern,
mit Darstellung der TV-Inspektionen (Vor- und
Abnahmeuntersuchungen).
Datenträger geht in den Besitz des AG über.
Haltungsweises Erstellen und Liefern von EDV-erfassten
Befahrungsprotokollen zur TV-Vor- und
-Abnahmeuntersuchung, mit Angabe über Rohrwerkstoffe,
Querschnitte, den baulichen Zustand, den Schadensort,
die Einmessung von seitlichen Zuläufen sowie
Fotonummern. Der Untersuchungsbericht muss auch die
Nennung von Auftraggeber, Auftragnehmer,
Untersuchungsort, -datum und -richtung, des
verantwortlichen Geräteführers sowie
Kommentare zur Untersuchung, sowie aller
Nebenleistungen beinhalten.
Vergütung erfolgt pauschal einmal und beinhaltet die
Vor- und Abnahme-TV-Untersuchungen der sanierten
Schmutzwasserhaltungen.
Datenträger zur TV-Inspektion Hauptkanäle
USB-Stick oder USB-Festplatte (mind. USB
2.0-Standard) erstellen und liefern,
mit Darstellung der TV-Inspektionen (Vor- und
Abnahmeuntersuchungen).
Datenträger geht in den Besitz des AG über.
Leitungsweise Erstellen und Liefern von EDV-erfassten
Befahrungsprotokollen zur TV-Vor- und
-Abnahmeuntersuchung, mit Angabe über Rohrwerkstoffe,
Querschnitte, den baulichen Zustand, den Schadensort,
die Einmessung von seitlichen Zuläufen sowie
Fotonummern.
Der Untersuchungsbericht muss auch die
Nennung von Auftraggeber, Auftragnehmer,
Untersuchungsort, -datum und -richtung, des
verantwortlichen Geräteführers sowie
Kommentare zur Untersuchung, sowie aller
Nebenleistungen beinhalten.
Vergütung erfolgt pauschal einmal und beinhaltet die
Vor- und Abnahme-TV-Untersuchungen der sanierten
Schmutzwasserleitungen.
Datenträger zur TV-Inspektion Anschlussleitungen
Übergabe sämtlicher im Rahmen der 3D-Verlaufsvermessung der sanierten Anschlussleitungen erhobenen Vermessungsdaten an den Auftraggeber auf einem digitalen Datenträger (USB-Stick oder externer Festplatte). Die Daten sind vollständig, strukturiert und in den vom Auftraggeber vorgegebenen Dateiformaten zu übergeben.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Zusammenstellung und Plausibilitätsprüfung der Vermessungsdaten,
eindeutige Bezeichnung der Vermessungdaten der jeweiligen Anschlussleitung (Leitungsbezeichnung, Hausnummer, etc.),
strukturierte Ablage der Daten nach Vorgaben des Auftraggebers,
Bereitstellung auf einem neuen USB-Stick oder einer externen Festplatte,
eindeutige Beschriftung des Datenträgers mit Projektbezeichnung und Ausführungszeitraum.
Die Kosten für den Datenträger sowie sämtliche Nebenleistungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Datenträger Vermessungsdaten AL
Abwasserlenkung
Abwasserlenkung
Abflusslenkung für sämtliche Renovierungsarbeiten in
begehbaren und nicht begehbaren Hauptkanälen und den
zugehörigen Schächten
Vorhalten, Einrichten und Betreiben über den Zeitraum
der Sanierung der Haltungen sowie der Schächte,
mehrmaliges Umsetzen entsprechend Baufortschritt sowie
Abbau.
Zur Überleitung des anfallenden Schmutzwassers in die
nächste, unterhalb des Sanierungsabschnitts liegende
Haltung.
Schädlicher Rückstau in oberhalb liegenden Haltungen
darf nicht auftreten.
Absperren der zu sanierenden Haltungen durch
Absperrvorrichtungen (z. B. pneumatische Absperrblasen
bzw. durch Teilabmauerungen oder Sandsackbarrieren in
begehbaren Profilen) sowie teilweise von oberhalb
liegenden Haltungen, welche größere Abflussmengen in
den Sanierungsabschnitt leiten,
einschließlich Verbau/Sicherung der Absperrvorrichtung,
Einsetzen geeigneter Pumpen nach Wahl des AN, in
Absprache mit dem AG, ggf. in begehbaren Profilen
unterirdisches Ableiten des anfallenden Abwassers durch
den Sanierungsbereich mit einer Rohr- oder
Schlauchleitung,
Nennweite in Absprache mit dem AG, Einrichten von
Rückstausicherungen (pneumatische Absperrblasen,
Absperrscheiben, Abmauerungen oder Sandsackbarrieren),
einschließlich Rückbau aller Anlagenteile der
Abflusslenkung.
Ein Aufstau der Abwässer der Hauptkanäle während der
Renovierung ist nur in Abstimmung mit dem zuständigen
Netzmeister zulässig.
Vorhalten der erforderlichen Rohrleitungen
einschl. der Formstücke und Armaturen zum Anschluss der
Rohrleitung an die Pumpe und Schächte, entsprechend der
durch den AN gewählten Sanierungsabschnitte,
Herstellen der erforderlichen Stromanschlüsse bzw.
Bereitstellung des erforderlichen Kraftstoffes zum
Betreiben der Pumpen.
Für die Zeit, in der kein freier Abfluss im Kanal
vorhanden ist (z. B. Einbau des Schlauchliners), ist
eine Pumpenwache einzurechnen.
Die Überfahrbarkeit der Leitungen ist z. B. mit
Hüllrohren oder Schlauchbrücken zu garantieren. Die
Zufahrt zu Grundstücken ist zu gewährleisten,
Erforderliche Wasserstellungsmaßnahmen wie
Schieberstellungen einschließlich Abdichtung undichter
Schieber durch geeignete Maßnahmen (z. B.
Dichtungsbänder) sind einzukalkulieren.
Es ist zu jeder Pumpe jeweils eine baugleiche
Reservepumpe vorzuhalten.
Einschließlich aller dazu erforderlichen Geräte und
Hilfsmittel.
Max. Förderstrecke bis max. 250 m,
Förderleistung bis 10 l/s,
Förderhöhe bis 5,0 m,
Vergütung pro Stück Einbauabschnitt nach tatsächlichem
Aufwand.
Abflusslenkung HK einschl. Schächte bis 10 l/s
wie zuvor, jedoch
Max. Förderstrecke bis max. 250 m,
Förderleistung bis 15 l/s,
Förderhöhe bis 5,5 m,
Abflusslenkung HK einschl. Schächte bis 15 l/s
Maßnahmen zur Abflusslenkung bei Anschlussleitungen,
z. B. Hausanschlüsse, Seitenzuläufe, für die Durchführung sämtlicher
Renovierungs- und Reparaturarbeiten in der Baumaßnahme.
Vorhalten, Einrichten und Betreiben über den Zeitraum
der Sanierung der Haltungen sowie der Schächte,
mehrmaliges Umsetzen entsprechend Baufortschritt sowie
Abbau.
Zur Überleitung des anfallenden Schmutzwassers aus den
Anschlussleitungen in die nächste, unterhalb des
Sanierungsabschnitts liegende Haltung.
Aus Revisionsschächten, Putzöffnungen oder
Zwischenschächten heraus,
Diverse Mehraufwendungen für Geräte- und
Materialtransport in Kellerräume ist einzurechnen.
Absperren der Anschlussleitung durch
Absperrvorrichtungen (z. B. pneumatische Absperrblasen,
Absperrscheiben),
Einsetzen geeigneter Pumpen nach Wahl des AN, in
Absprache mit dem AG,
einschließlich Verbau/Sicherung der Absperrvorrichtung,
einschließlich Rückbau aller Anlagenteile der
Abflusslenkung.
Schädlicher Rückstau in der Hausanschlussleitung darf
nicht auftreten.
Vorhalten der erforderlichen Rohrleitungen
einschl. der Formstücke und Armaturen zum Anschluss der
Rohrleitung an die Pumpe und Schächte,
entsprechend der durch den AN gewählten
Sanierungsabschnitte,
Herstellen der erforderlichen Stromanschlüsse bzw.
Bereitstellung des erforderlichen Kraftstoffes zum
Betreiben der Pumpen.
Für die Zeit, in der kein freier Abfluss im Kanal
vorhanden ist (z. B. Einbau des Schlauchliners), ist
eine Pumpenwache einzurechnen.
Die Überfahrbarkeit der Leitungen ist z. B. mit
Hüllrohren oder Schlauchbrücken zu garantieren. Die
Zufahrt zu Grundstücken ist zu gewährleisten.
Es ist zu jeder Pumpe jeweils eine baugleiche
Reservepumpe vorzuhalten.
Einschließlich aller dazu erforderlichen Geräte und
Hilfsmittel.
Max. Förderstrecke bis max. 100 m,
je Hausanschluss:
- Förderleistung bis 5 l/s
- Förderhöhe bis 3 m
Vergütung pro Stück Hausanschluss nach tatsächlichem
Aufwand.
Abflusslenkung Anschlussleitungen
Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfungen Schlauchliner
Die Prüfungen sind haltungs- bzw. abschnittsweise mit Luftüberdruck (Verfahren "L") oder Wasserdruck (Verfahren "W") durchzuführen.
Die Leistungen umfassen jeweils alle Abdichtungen, Sicherungen, Lieferung, Einfüllen und Ableiten der Prüfmedien sowie die Gestellung und Vorhaltung der für den Betrieb erforderlichen Geräte.
Es muss eine automatisierte Aufzeichnung der Messungen erfolgen. Dokumentation gemäß DIN EN 1610 sowie DWA 149-6.
Die Anforderungen des Merkblatt zur "Durchführung von Dichtheitsprüfungen von Grund-stücksentwässerungsanlagen (GEA) im Bestand und bei Neu- und Umbau" des AmperVer-band (siehe Anlage 4) sind einzuhalten und umzusetzen.
Undichte Sanierungen sind auf Kosten des AN zu beheben. Die erneute Druckprüfung erfolgt zu Lasten des AN.
Vorbemerkungen zu den Dichtheitsprüfungen
Dichtheitsprüfung gemäß für die mittels Schlauchliner sanierten Anschlussleitungen durchführen. Die Dichtheitsprüfung ist vor dem Auffräsen der Anschlüsse durchzuführen.
Folgende Leistungen sind in diese Position einzurechnen: Bereitstellung und Vorhaltung aller für die Dichtheitsprüfung erforderlichen Geräte, Hilfskonstruktionen und Materialien Einbau der Absperrelemente einschl. deren Rückbau.
Bei der Verwendung von Kalibrierschläuchen bei der Schlauchinersanierung ist die Dichtheitsprüfung nach dem Ziehen/Schneiden des Kalibrierschlauches mittles eines Dichtheitsprüfung-Sets für Hausanschlussliner durchzuführen.
Das zur Dichtheitsprüfung verantwortlich eingesetzte Personal ist mit der Terminabstimmung dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter zu benennen.
Die Qualifikation des für die Durchführung der Dichtheitsprüfung vorgesehenen Personals ist auf Verlangen des AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter nachzuweisen. Entsprechende Sachkundenachweise sind vorzulegen.
Die Dichtheitsprüfung hat nur in Anwesenheit des AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter stattzufinden. Bei Nichtbestehen der Dichtheitsprüfung sind in Abstimmung mögliche Ursachen ausfindig zu machen.
Bei fehlerhafter Durchführung oder beschädigtem Equipment ist nach Behebung dieser Mängel eine weitere Dichtheitsprüfung durchzuführen.
Die Kosten für die mangelhafte Dichtheitsprüfung geht zu Lasten des AN.
Schmutzwasserleitungen: Kreisprofil, bis DN 200
Abrechnungsgrundlage: je bestandene Dichtheitsprüfung.
Dichtheitsprüfung Anschlussleitungen DN 100 bis DN 200
Dichtheitsprüfung der mittels Schlauchlining sanierten Haltungen mit Wasser oder Luft wie in den Vorbemerkungen beschrieben durchführen.
Dichtheitsprüfung DN 150
Dichtheitsprüfung Schlauchliner DN 150
Dichtheitsprüfung der mittels Schlauchlining sanierten Haltungen mit Wasser oder Luft wie in den Vorbemerkungen beschrieben durchführen.
Dichtheitsprüfung DN 200
Dichtheitsprüfung Schlauchliner DN 200
Dichtheitsprüfung der mittels Schlauchlining sanierten Haltungen mit Wasser oder Luft wie in den Vorbemerkungen beschrieben durchführen.
Dichtheitsprüfung DN 250
Dichtheitsprüfung Schlauchliner DN 250
Kanal-TV-Abnahme
Kanal-TV-Abnahme nach Sanierung
Abnahmeuntersuchung Hauptkanäle mittels TV-Inspektion
Abnahmeuntersuchung der sanierten Haltungen
(Schlauchlining) mittels
TV-Inspektion zur Ermittlung des Endzustands der
Haltungen,
Schmutzwasserkanäle durch digitales Kamerasystem prüfen und aufzeichnen.
Einmündungen und Schäden (einschließlich der Schächte)
einmessen und fotografieren,
Videoprints bzw. Fotos sowie Datenaufzeichnungen auf
Daten- und Bildträger werden gesondert vergütet.
Grundlage für die TV-Inspektion sind folgende
Normen und Vorschriften in der aktuellen Fassung:
- DWA-M 149-2
- DWA-M 149-5
- DWA-M 149-8
- DIN EN 13508-2
Die Inspektionsdaten sind im DWA-M 150 Typ B, XML-
Format, in der aktuellen Fassung zu erstellen.
Die TV-Abnahmeinspektion ist in jedem Fall abwasserfrei
durchzuführen.
Die Übergabe der Inspektionsdokumentation (digitaler Film,
digitale Fotos, digitale Haltungsberichte mit Fotos) erfolgt
über USB-Stick oder Festplatte (siehe gesonderte Position) mit dem Viewer K2000 oder gleichwertig.
Hauptkanal Kreisprofil DN150-DN300
Material: Asbestzement, Steinzeug, Kunststoff
Kanal-TV-Untersuchung nach Sanierung, DN 150- DN 300
Abnahmeuntersuchung Anschlussleitungen mittels TV-Inspektion
Abnahmeuntersuchung der sanierten Anschlussleitung
mittels TV-Inspektion zur Ermittlung des Endzustands der
Leitung,
Schmutzwasserleitungen durch digitales Kamerasystem prüfen und aufzeichnen.
Einmündungen und Schäden (einschließlich der Schächte)
einmessen und fotografieren,
Durchführung einer Verlaufsvermessung/3D-Vermessung der Anschlussleitung zur lage- und höhenmäßigen Erfassung des Leitungsverlaufs.
Übergabe der Vermessungsdaten in digitaler Form wird gesondert vergütet,
Videoprints bzw. Fotos sowie Datenaufzeichnungen auf
Daten- und Bildträger werden gesondert vergütet.
Die Inspektionsdaten sind im DWA-M 150 Typ B, XML-
Format, in der aktuellen Fassung zu erstellen.
Die TV-Abnahmeinspektion ist in jedem Fall abwasserfrei
durchzuführen.
AL: DN150 - DN200
Material: AZ, Stz
Leitungen mit REP und REN
TV-Abnahme, Anschlussleitungen DN 100-200
Reparatur
Robotertechnik
Einsatz einer Robotereinheit bestehend aus Fräs- und Spachtelroboter unterschiedlicher Größen für die Nennweiten DN 200 - DN 700. Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-M 143-16 sowie dem DWA-M 144-16. Das Robotersystem muss mit einer ferngesteuerten axial und radial schwenkbaren Farbkamera ausgestattet sein, die jeden Arbeitsgang permanent dokumentiert.
Der Einsatz und die TV-Überwachung sind von geschultem Personal auszuführen. Die Robotereinheit muss mit mind. 80m langen Versorgungsleitungen ausgestattet sein. Die vorbereitenden Fräsarbeiten sind in abzusperrenden Haltungen unmittelbar vor der folgenden Sanierung durchzuführen und sollten danach nicht mehr von Abwasser überströmt werden. Die Sanierungsleistungen sind grundsätzlich arbeitstäglich durchzuführen. Nach Aushärten des Materials sind sämtliche Übergänge und überschüssiges Material nachzuschleifen bzw. zu entfernen.
Vorbemerkungen zur Robotertechnik
Fräsen
Umsetzen, Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Haltungen.
Abrechnung je zu bearbeitender Haltung.
Umsetzzeiten Fräsroboter HK
Umsetzen, Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Anschlussleitungen.
Abrechnung je zu bearbeitender Anschlussleitung.
Umsetzzeiten Fräsroboter AL
Fräsen von Muffenversätzen im Sohl-/Scheitelbereich
oder beidseitig im Kämpferbereich, Hauptkanal
Mit hydraulisch angetriebenem Fräsroboter,
Versatzhöhe ca. 1 bis 3 cm,
ca. 20 cm auslaufend axial fräsen, ca. 120° radial im
Versatzbereich fräsen.
Hauptkanal
Kreisprofil DN200 bis einschließlich DN300
Material: Steinzeug, Beton
Muffenversätze fräsen, HK DN200-DN300
Fräsen von Muffenversätzen im Sohl-/Scheitelbereich
oder beidseitig im Kämpferbereich, Anschlussleitung
Mit hydraulisch angetriebenem Fräsroboter,
Versatzhöhe ca. 1 bis 3 cm,
ca. 20 cm auslaufend axial fräsen, ca. 120° radial im
Versatzbereich fräsen.
Anschlussleitung
Kreisprofil DN150 bis einschließlich DN200
Material: Steinzeug, Kunststoff
Muffenversätze fräsen, AL DN150-DN200
Einsatz eines Fräsroboters inkl. Bedienungspersonal zur Beseitigung von Wurzeln, Ablagerungen, Inkrustationen, Hindernissen etc. Der gesamte Fräsvorgang wird zur Überwachung digital aufgenommen und dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter auf einem Speichermedium zur Abrechnung übergeben. Das anfallende Fräsgut ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. Nachweise über die Entsorgung sind dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter auf Verlangen vorzulegen. Es werden nur Arbeiten auf Anweisung des AG vergütet.
Als Fräszeit zählt die Zeit zwischen Einsetzen und Ausbau des Roboters in bzw. aus der betroffenen Haltung.
Hauptkanal
Kreisprofil DN150 bis einschließlich DN300
Material: Stz.
Fräsarbeiten Roboter HK DN 150-DN300
Einsatz eines Fräsroboters inkl. Bedienungspersonal zur Beseitigung von Wurzeln, Ablagerungen, Inkrustationen, Hindernissen etc. Der gesamte Fräsvorgang wird zur Überwachung digital aufgenommen und dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter auf einem Speichermedium zur Abrechnung übergeben. Das anfallende Fräsgut ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. Nachweise über die Entsorgung sind dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter auf Verlangen vorzulegen. Es werden nur Arbeiten auf Anweisung des AG vergütet.
Als Fräszeit zählt die Zeit zwischen Einsetzen und Ausbau des Roboters in bzw. aus der betroffenen Haltung.
Anschlussleitung
Kreisprofil DN150 bis einschließlich DN200
Material: Stz und Kunststoff
Fräsarbeiten Roboter AL bis DN 200
wie Position zuvor,
jedoch Hauptkanäle aus AZ
DN200 - DN300
Einsetzen eines geeigneten Roboters mit Bürstenkopf zur
Untergrundvorbereitung bei AZ-Haltungen,
Beseitigung von Wurzeln, Ablagerungen, Inkrustationen, Hindernissen, etc.
Entfernung von losten und trennwirksamen Stoffen zur Untergrundvorbereitung,
ggf. Einsatz eines geeingten umweltverträglichen Reinigungsmittels.
Sämtliche Arbeiten sind so auszuführen, dass eine Beschädigung der Rohrsubstanz sowie eine Freisetzung von Asbestfasern vermieden bzw. ausgeschlossen ist.
Die Bauausführung hat nach dem Stand der Technik sowie unter Einhaltung der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Untergrundvorbereitung AZ-Haltungen
wie Position zuvor,
jedoch Anschlussleitungen aus AZ
DN150 - DN 200
Einsetzen eines geeigneten Roboters mit Bürstenkopf zur
Untergrundvorbereitung bei AZ-Leitungen,
Beseitigung von Wurzlen, Ablagerungen, Inkrustationen, Hinternissen, etc.
Entfernung von losten und trennwirksamen Stoffen zur Untergrundvorbereitung,
ggf. Einsatz eines geeingten umweltverträglichen Reinigungsmittels.
Sämtliche Arbeiten sind so auszuführen, dass eine Beschädigung der Rohrsubstanz sowie eine Freisetzung von Asbestfasern vermieden bzw. ausgeschlossen ist.
Die Bauausführung hat nach dem Stand der Technik sowie unter Einhaltung der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Untergrundvorbereitung AZ-Leitungen
Wandungsbündiges abfräsen einer bestehenden
Verpressung aus Sanierungsharz vom Hauptkanal aus.
Anschlussleitung DN100-DN200
Hauptkanal DN200-DN300
Bestehende Anbindung wegfräsen DN200-DN300
Vorhandene Innenmanschette DN 200 -DN 300 einschließlich der zugehörigen EPDM-Dichtung aus dem bestehenden Kanal fachgerecht ausbauen bzw. entfernen.
Material Hauptkanal: STZ und AZ
Die Manschette ist mittels geeignetem Fräsroboter kontrolliert zu öffnen bzw. zu durchtrennen. Die mechanische Verriegelung ist zu lösen und die Manschette einschließlich Dichtung vollständig aus dem Kanal zu entfernen.
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass die vorhandene Rohrwand bzw. der bestehende Kanalquerschnitt nicht beschädigt wird.
Die Bauausführung hat nach dem Stand der Technik sowie unter Einhaltung der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Erforderliche Fräs-, Schneid- (z.B. zum weiteren Zerkleinern der Manschette), Greif- und Absaugarbeiten sowie das Aufnehmen und Entfernen der anfallenden Metall-, Dichtungs- und sonstigen Reststoffe aus dem Kanal sind in die Position einzukalkulieren.
Das ausgebaute Material ist fachgerecht zu entsorgen.
Abrechnung nach Stk.
Bestehende Innennmanschette entfernen DN200-DN300
Vorhandenes T-Pass-Stück aus Hauptkanal DN 200-DN 300 mit Anschlussleitung DN 150-DN 200 vor Linereinbau fachgerecht entfernen,
Material Hauptkanal/Anschlussleitungen: AZ, STZ
einschließlich erforderlicher Schneid-, Fräs- und Nebenarbeiten sowie Aufnahme und Entsorgung des Ausbau-/Abbruchmaterials.
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass die vorhandene Rohrwand bzw. der bestehende Kanalquerschnitt nicht beschädigt wird.
Die Bauausführung hat nach dem Stand der Technik sowie unter Einhaltung der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Das ausgebaute Material ist fachgerecht zu entsorgen.
Abrechnung nach Stk.
Bestehendes T-Pass-Stück entfernen, HK DN200-DN300
Rohrbündiges Abfräsen von einragenden Stutzen mittels
hydraulischem Fräsroboter, Hauptkanal.
Seitenzulauf Stz, B, Liner
einragende Tiefe bis 10 cm.
Hauptkanal
Kreisprofil DN200-DN300,
Stutzen bis DN200.
Einragenden Stutzen fräsen, HK DN200-DN300
Seitenzuläufe
Anbindung von Seitenzuläufen nach Linereinbau mit Hutprofilen
Einsatz von Hutprofiltechnik in Nennweiten DN 200 bis DN 700.
Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.
Die vorbereitenden Fräsarbeiten sind in abzusperrenden Haltungen/Leitungen durchzuführen und dürfen danach nicht mehr von Abwasser überströmt werden.
Die Sanierungsleistungen sind grundsätzlich arbeitstäglich durchzuführen. Nach Aushärten des Materials sind sämtliche Übergänge und überstehende Materialien nachzuschleifen und zu entfernen.
Vorbemerkungen zu Hutprofilen
Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Haltungen.
Abrechnung je zu bearbeitender Haltung.
Einsetzen Roboteranlage Öffnen Anschluss nach SL-Einbau
Öffnen der Zuläufe mittels Robotertechnik nach der
Schlauchlinersanierung
Auffräsen eines durch die Schlauchlinersanierung
verschlossenen Seitenzulaufes mit einem hydraulisch
angetriebenen Fräsroboter.
Lagegerechtes Einmessen der Zuläufe vor der
Schlauchlinersanierung ist einzurechnen.
Arbeiten unter TV-Kamerabeobachtung durchführen und auf
Datenträger aufzeichnen, welche in den Besitz des AG
übergehen.
Seitenzulauf bis einschließlich DN200,
Hauptkanal DN 200-DN300.
Öffnen Anschluss, Roboter HK DN 150-DN 300
Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Haltungen.
Abrechnung je zu bearbeitender Haltung.
Einsetzen Hutprofiltechnik
Anbindung eines Abzweiges/Stutzens an einen eingebauten Schlauchliner mittels Hutprofiltechnik:
Die Mindestlänge im Anschlusskanal ist bei einer Einbautiefe von 200 mm im vorhandenen Seitenanschlussrohr hinaus nach Klasse C gemäß DIN EN ISO 11296-4 auszuführen.
Es gelten die Anforderungen und Qualitätskriterien gemäß DWA-A 143-7, DWA-M 144-7.
Hauptkanal: DN 200-300
Durchmesser Anschlussleitung: bis DN 200
Material Anschlussleitung: beliebig
Nur unter Abwasserlenkung zulässig.
Abrechnung nur mit digitaler Fotodokumentation vor und nach der Anbindung.
Anschlussanbindung Hutprofil, bis DN 200, HK DN 200-300, Mindestlänge 200 mm
wie Position zuvor jedoch,
Die Mindestlänge im Anschlusskanal ist bei einer Einbautiefe von 400 mm im vorhandenen Seitenanschlussrohr hinaus nach Klasse C gemäß DIN EN ISO 11296-4 auszuführen.
Es gelten die Anforderungen und Qualitätskriterien gemäß DWA-A 143-7, DWA-M 144-7
Anschlussanbindung Hutprofil, bis DN 200, HK DN 200-300, Mindestlänge 400 mm
Hausanschluss mit Abzweig
Öffnen der Zuläufe in HA-Leitungen mittels
Robotertechnik nach der Schlauchlinersanierung.
Auffräsen eines durch die Schlauchlinersanierung der
HA-Leitung verschlossenen Seitenstranges mit
einem bogengängigem Nanofräsrobter.
Lagegerechtes Einmessen der Zuläufe vor der
Schlauchlinersanierung ist einzurechnen.
Arbeiten unter TV-Kamerabeobachtung durchführen und auf
Datenträger aufzeichnen, welche in den Besitz des AG
übergehen.
Seitenzulauf DN 70 bis einschließlich DN150,
Anschlussleitung DN100-200.
Öffnen seitl. Abzweige, Nanofräsroboter, Anschlussleitung
Mehraufwand für die Sanierung von Hausanschlüssen, bei
denen seitliche Anschlüsse auf die zu saniernde Anschlussleitung laufen.
Für die damit verbundenen Mehraufwendungen durch das notwendige Auffräsen der Abzweige.
Vergütung je Stück Hausanschlussleitungen mit Abzweigen.
Mehraufwand Sanierung HA-Anschluss mit Abzweigen
Anbindung von Anschlusslinern an HK aus AZ
Zulage zu Positionen "Schlauchlinersanierung Anschlussleitungen (Gruppe 400.02.10)" für die besondere Ausbildung der Anschlussanbindung einer zu sanierenden Anschlussleitung aus Asbestzement (AZ) an einen bestehenden Hauptkanal aus Asbestzement (AZ), in dem kein Schlauchliner eingebaut wird (Fall 4 gemäß Baubeschreibung).
Bei Anschlussleitungen aus AZ ist die Schlauchlinersanierung zwingend unter Verwendung eines geeigneten Preliners auszuführen.
Für die Anschlussanbindung ist der Preliner so anzuordnen, dass dieser ca. 0,50 m vor dem Anschlusspunkt (AP) zum Hauptkanal endet. Dadurch wird im überwiegenden Bereich der Anschlussleitung eine Verklebung des Schlauchliners mit dem vorhandenen AZ-Altrohr verhindert.
Im letzten Bereich von ca. 0,50 m bis zum Anschlusspunkt an den Hauptkanal ist der Schlauchliner hingegen direkt mit dem vorhandenen Altrohr zu verkleben. Hierdurch ist eine fachgerechte, dauerhaft dichte und sichere Anbindung des Schlauchliners am Tiefpunkt der Anschlussleitung herzustellen.
Die Zulage umfasst sämtliche gegenüber der Regelausführung zusätzlich erforderlichen Leistungen, Materialien, Klebe- und Dichtstoffe sowie Geräte-, Hilfs- und Nebenleistungen zur vollständigen Herstellung der beschriebenen Anschlussanbindung.
Der Bereich der Verklebung ist zuvor fachgerecht zu reinigen und alle verbundmindernd wirkenden Stoffe zu entfernen.
Die Zulageposition kommt ausschließlich zur Anwendung, wenn folgende Randbedingungen gleichzeitig vorliegen:
- Anschlussleitung aus Asbestzement (AZ),
- Hauptkanal aus Asbestzement (AZ),
- Hauptkanal wird/wurde nicht mit einem Schlauchliner saniert.
Die Leistungen der zugrunde liegenden Hauptposition "Schlauchlinersanierung Anschlussleitungen" werden durch diese Zulageposition nicht erneut vergütet.
Abrechnung: je hergestellter Anschlussanbindung als Zulage zur jeweiligen Hauptposition.
Zulage zu Positionen "Schlauchlinersanierung AL" - Fall 4
Anbindung von Seitenzuläufen nach Linereinbau mittels Verpressen
Umsetzen, Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Haltungen.
Abrechnung je zu bearbeitender Haltung.
Umsetzen Roboteranlage
Anbindung von Zuläufen mittels Harzverpressung nach der Schlauchlinersanierung des Hauptkanals
Nach dem Schlauchlinereinbau geöffneten Anschluss
fachgerecht mittels Verpressung anbinden,
Ziel ist eine wasserdichte, statisch tragfähige und
optisch einwandfreie Verpressung des Anbindebereiches.
Anschlusseinbindungen rechtwinklig bzw. schräg, ohne
eindringendes Grundwasser,
alle zu verklebende Teile sind bis auf fettfreien,
tragfähigen Untergrund anzufräsen und mit biologisch
abbaubarem Reiniger zu reinigen.
Danach ist eine entfernbare Blase als Innenschalung zu
setzen. Der eingeschalte Zwischenraum ist so zu
verpressen, dass eine druckdichte, homogene Verbindung
entsteht. Nach Aushärtung des Klebers muss die
Blasenschalung vollständig entfernt werden, die
Einlaufrundung ist formstückähnlich nachzuschleifen.
Überstehende Materialreste des Verpressmaterials sind
abzuschleifen/abzufräsen.
Anforderungen:
- kontrollierte, trümmerfreie und plane Fräsung unter
TV-Beobachtung,
- Vorfräsen einer Nut hinter dem Liner mittels
Tellerfräser,
- Einbringen des Harzes unmittelbar nach dem Fräsen um
Verschmutzungen des Fräsbereichs zu vermeiden,
- schrumpfungsfreie Aushärtung,
- lösungsmittelfreies Material,
- keine Querschnittsreduzierung.
Diese Position enthält max. 6 kg Materialverbrauch
(2-Komponenten-Epoxidharz),
Die Farbe des Verpressmaterials muss sich optisch gut
vom Material der Anschlussleitung unterscheiden (z. B.
ist ein steinzeugähnlicher Farbton bei
Steinzeug-Leitungen nicht zulässig).
Produktblätter und Zulassungszertifikate sind dem
Angebot beizulegen.
Arbeiten unter TV-Kamerabeobachtung durchführen und auf
Datenträger aufzeichnen, welche in den Besitz des AG
übergehen.
Seitenzulauf bis einschließlich DN200,
Anbindung Seitenzulauf mit Verpresstechnik bis DN 300
Mehrverbrauch von 2-Komponenten-Epoxidharz
zu vorherigen Positionen
Die Abrechnung erfolgt gemäß den tatsächlich
Mehverbrauch 2-Komponenten-Epoxidharz
Kurzliner
Kurzliner Hauptkanäle
Abdichtung von lokalen Undichtigkeiten mittels Kurzliner, Baulänge 0,6 m und 1,2 m für Rohrdurchmesser von DN 100 bis 700.
Trägermaterial: ECR-Glas
Harzsystem: 2 Komponenten Epoxidharz
Mindestwanddicke 3 mm
Mechanische Haftgrundvorbereitung vollflächig im Verklebungsbereich des Profils.
Mit Reaktionsharz imprägniertes Trägermaterial über Packer mit Rollensatz positionieren, aufstellen und härten.
Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.
Die Schadensstelle muss vom Kurzliner beidseitig um 20 cm überragt werden.
Die vorbereitenden Fräsarbeiten sind in abzusperrenden Haltungen durchzuführen und dürfen danach nicht mehr von Abwasser überströmt werden.
Die Sanierungsleistungen sind grundsätzlich arbeitstäglich durchzuführen. Nach Aushärten des Materials sind sämtliche Übergänge und überstehende Materialien nachzuschleifen und zu entfernen.
Vorbemerkungen zu den Kurzlinern
Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Haltungen.
Abrechnung je zu bearbeitender Haltung.
Einsetzen Kurzlinertechnik
Einbau eines kraftschlüssigen, falten- und kantenfrei anliegenden GFK-Kurzliners,
Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.
Hauptkanal: DN 200
Material Hauptkanal: Beton/Steinzeug
Länge des Kurzliners: 0,6 m
Vom Bieter einzutragen:
Einbau nur unter Abwasserlenkung zulässig.
Abrechnungsgrundlage ist die digitale Fotodokumentation vor, während und nach der Sanierung.
Kurzliner GFK; DN 200 L = 0,6 m
Einbau eines kraftschlüssigen, falten- und kantenfrei
anliegenden GFK-Kurzliners,
Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.
Hauptkanal: DN 250
Material Hauptkanal: Beton/Steinzeug
Länge des Kurzliners: 0,6 m
Einbau nur unter Abwasserlenkung zulässig.
Abrechnungsgrundlage ist die digitale Fotodokumentation vor, während und nach der Sanierung.
Kurzliner GFK; DN 250 L = 0,6 m
Einbau eines kraftschlüssigen, falten- und kantenfrei
anliegenden GFK-Kurzliners,
Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.
Hauptkanal: DN 300
Material Hauptkanal: Beton/Steinzeug
Länge des Kurzliners: 0,6 m
Einbau nur unter Abwasserlenkung zulässig.
Abrechnungsgrundlage ist die digitale Fotodokumentation vor, während und nach der Sanierung.
Kurzliner GFK; DN 300 L = 0,6 m
Kurzliner Anschlussleitungen
Abdichtung von lokalen Undichtigkeiten mittels Kurzliner, Baulänge 0,6 m und 1,2 m für Rohrdurchmesser von DN 100 bis 700.
Trägermaterial: ECR-Glas
Harzsystem: 2 Komponenten Epoxidharz
Mindestwanddicke 3 mm
Mechanische Haftgrundvorbereitung vollflächig im Verklebungsbereich des Profils.
Mit Reaktionsharz imprägniertes Trägermaterial über Packer mit Rollensatz positionieren, aufstellen und härten.
Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.
Die Schadensstelle muss vom Kurzliner beidseitig um 20 cm überragt werden.
Die vorbereitenden Fräsarbeiten sind in abzusperrenden Haltungen durchzuführen und dürfen danach nicht mehr von Abwasser überströmt werden.
Die Sanierungsleistungen sind grundsätzlich arbeitstäglich durchzuführen. Nach Aushärten des Materials sind sämtliche Übergänge und überstehende Materialien nachzuschleifen und zu entfernen.
Vorbemerkungen zu den Kurzlinern
Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Leitung.
Abrechnung je zu bearbeitender Anschlussleitung.
Einsetzen Kurzlinertechnik
Einbau eines kraftschlüssigen, falten- und kantenfrei anliegenden GFK-Kurzliners,
Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.
Seitenzulauf: DN 150 - DN 200
Material Hauptkanal: Steinzeug/Asbestzement
Länge des Kurzliners: 0,6 m
Einbau nur unter Abwasserlenkung zulässig.
Abrechnungsgrundlage ist die digitale Fotodokumentation vor, während und nach der Sanierung.
Kurzliner GFK; DN150-DN200 L = 0,6 m, Seitenzuläufe
Manschettentechnik
Innenmanschetten Einzelversetzung
Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Haltungen.
Abrechnung je zu bearbeitender Haltung.
Einsetzen Manschettentechnik
Versetzen einer mechanisch verspannbaren und mit einem stufenlosen Verriegelungsmechanismus ausgestatteten Edelstahlmanschette aus V4A und einer EPDM-Gummimanschettendichtung auf Kompressionsbasis.
Ausführung als Flexmanschette mit beidseitiger Aufbördelung für den Einsatz bei Muffenversätzen und Abwinkelungen.
Zugelassen sind nur vollflächige V4A-Edelstahlmanschetten aus dem Werkstoff 1.4404 oder 1.4571. Die Edelstahlmanschette muss mechanisch bis zum kraftschlüssigen Anliegen an die
Rohrwandung verspannt werden. Die Manschette darf abhängig von der Nennweite nicht mehr als 3 - 6 mm auftragen. Die Baulänge muss mindestens 360 mm betragen.
Nennweite des Kanals: DN 200
Material des Kanals: Steinzeug/Beton
Ausführung gemäß den Anforderungen nach DWA-M 143-5.
Innenliegender Sperrmechanismus (Schloss) muss auf 11 oder 1 Uhr positioniert werden.
Einbau nur unter Abwasserlenkung zulässig.
Abrechnungsgrundlage ist die digitale Fotodokumentation vor, während und nach der Sanierung.
V4A Edelstahlmanschtte Flex, Einzelversetzung DN 200
Zulage Quellgummi als zusätzliche Abdichtung
Bei korrodierten Rohrinnenflächen oder starken Infiltrationen ist an beiden Enden ein umlaufendes Quellgummi gem. Herstellerhandbuch einzubauen.
Einbau nur unter Abwasserlenkung zulässig.
Abrechnungsgrundlage ist die digitale Fotodokumentation vor, während und nach der Sanierung.
Zulage: Quellgummi als zusätzliche Abdichtung
Renovierung
Schlauchlining öffentlicher Kanal
Schlauchlining Hauptkanal
Sanierung schadhafter Abwasserkanäle durch den
Einbau eines mit einem Kunstharz getränkten
Schlauchliners, abwasserbeständig und selbsttragend.
Es dürfen nur Schlauchliner eingebaut werden, die den
Anforderungen der DWA-M 144-3 sowie DWA-A 143-3
genügen!
Folgende Leistungen sind einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet:
- Einbau eines ggf. notwendigen Preliners,
- Öffnen/Abschneiden des Schlauchliners am Anfangs- und
Endschacht und ggf. vorhandenen Zwischenschächten sowie Anpassen an die örtlichen
Gegebenheiten,
- Herstellung von Entlastungsschnitten in Durchgangschächten und
deren kraftschlüssiges und wasserdichtes Verschließen mit GFK-Ortlaminat,
- radiales Einlegen von quellfähigen Dichtungsbändern im
Schachtanbindebereich,
-Der Einbau von Stützschläuchen in Durchgangsschächte.
Die zu sanierenden Haltungen sind vor der Bauausführung
auf ihren aktuellen baulichen Zustand
(TV-Vor-Inspektion) und ihre Maßgenauigkeit (z. B.
Durchmesser und Länge) zu überprüfen. Eine vorherige
Schlauchfertigung liegt im Risiko des AN.
Trägermaterial und Kunstharz sind auf die
Abwassereigenschaften abzustimmen.
Beim Einbau von Schlauchlinern in Sanierungsabschnitten
mit Abwinkelungen ist vor Beginn der Sanierungsmaßnahme
die Gefahr möglicher Faltenbildung zu prüfen.
Die betreffenden Stellen sind dem AG anzuzeigen.
Die Schlauchliner sind vor ihrem Einbau sachgerecht zu
lagern und gegen vorzeitige Aushärtung zu schützen.
Die Lieferung und schadlose Beseitigung von
Prozesswasser ist Sache des AN.
Bei den Altrohrzuständen I und II sind die statisch
erforderlichen Schlauchlinerwanddicken über die
Grundwasserstände, die Materialkenngruppe des
angebotenen Schlauchliners und die Nennweite über die
im Anhang C der DWA-M 144-3 vorhandenen Tabellen
festgelegt. Die Einordnung in eine Materialkenngruppe gemäß
Tabelle 2 des DWA-M 144-3 muss vom AN durch
Eignungsnachweise (z. B. in Form einer DIBt-Zulassung) belegt werden.
Ein gesonderter statischer Nachweis ist
nicht erforderlich.
Bei Altrohrzustand III wird der Ausschreibung eine
statische Vordimensionierung als Basis für die
Kalkulation beigelegt. Sollten die Materialkennwerte
der darin verwendeten Schlauchliner um mehr als 10 %
von dem angebotenen Schlauchlinersystem abweichen, ist
durch den AN ein eigener statischer Nachweis zur
Angebotslegung einzureichen.
Bei Beauftragung ist durch den AN ein geprüfter
statischer Nachweis vorzulegen. Dieser wird über die
entsprechende LV-Position vergütet.
Zur statisch erforderlichen Wanddicke
Maßgebend für die Bewertung von eingebauten Schlauchlinern
in Bezug auf die Wanddicke ist die Kompositwanddicke ec.
Diese ergibt sich aus der statisch erforderlichen Wanddicke
(Designwanddicke gemäß DIN EN ISO 11296-4), den harzreichen
Innen- und Außenschichten sowie den permanenten Folien.
Die statisch erforderlichen Wanddicken ergeben sich für
Standardanwendungen (Kreisprofile bis DN 1200, Normaleiprofile bis
700/1050, ARZ I und II, definierte Randbedingungen) durch die Regelungen
der DWA-M 144-3. Für davon abweichende Profile sind gesonderte statische
Berechnungen zur Wanddickenbestimmung durchzuführen.
Ergänzend zur Bestimmung der statisch erforderlichen Wanddicke gelten
folgende Regelungen:
Für Schlauchliner ≥ DN250 wird im ausgehärteten Zustand eine
Kompositwanddicke von mindestens 4 mm gefordert.
Für Schlauchliner < DN250 muss die Kompositwanddicke ec so groß sein,
dass ein SDR-Wert (= d_a,Liner / e_c) von 135 nicht überschritten wird.
Maßgeblich für die Kompositwanddicke ist der jeweils größte Wert.
Für die Sanierung von Kanälen DN 100 - DN 200 mittels Schlauchliningverfahren
ist eine Kompositwanddicke von mindestens 3 mm einzubauen.
Vorbemerkung Schlauchlining Hauptkanal
Aushärtesystem: UV-Licht, Warm-Wasser, Dampf
Hinweis zum Aushärtesystem
Einsetzen und Entfernen der Anlage in den Einbauabschnitt.
Die Leistung wird einmalig für das Einsetzen/Entfernen der
Geräteeinheit in den zu bearbeitenden Einbauabschnitt
abgerechnet.
Mehrfach eingerichteter Geräteeinsatz wird
nicht gesondert vergütet.
Einsetzen Schlauchlineranlage
Schlauchliner Kreisprofil Altrohrzustand ARZ I und II
Herstellung, Lieferung und Einbau eines kunstharzgetränkten Schlauchliners gemäß
Forderungen der DWA-M 144-3 und
DWA-A 143-3 sowie des Vortextes in einen
Schmutzwasserkanal, Kreisprofil, Altrohrzustand I und II.
Übersicht der zu sanierenden Haltungen einschl. des
anzusetzenden Altrohrzustandes und des anzusetzenden
Grundwasserstandes gemäß Anhang.
Auskleidung von innen muffenlos und formschlüssig. Der
Einbau der Schlauchliner hat teilweise über mehrere
Haltungen zu erfolgen.
Schmutzwasserkanal. Hauptkanal Kreisprofil DN200,
Material: Asbestzement
Schlauchliner HK DN200, ARZ I und II
Entnahme eines Probestückes je Einbauabschnitt durch den AN in Gegenwart des AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter. Der Termin und der Entnahmeort sind im Vorfeld rechtzeitig, spätestens bis Einbau des Schlauchliners, mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Probeentnahme erfolgt zunächst im Schachtbauwerk mit Hilfe eines Probenstützrohres.
Wenn das dort entnommene Probestück den Anforderungen nicht genügt, ist eine Zweitprobe auf Kosten des AN innerhalb der Haltung zu entnehmen, welche dann maßgebend ist.
Der Termin und die genaue Entnahmestelle werden im Vorfeld zwischen AN und AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter abgestimmt.
Die Entnahmestellen in der Haltung müssen dauerhaft, wasserdicht und in Schlauchlinerwanddicke mittels Verpressung (Epoxidharz) verschlossen werden.
Die Probengröße beträgt 200 mm Wanddicke in Umfangsrichtung und 350 mm in Längsrichtung.
Die Materialprobe wird wie folgt beschriftet:
- Baustellenbezeichnung
- Datum der Probenentnahme
- Schachtnummer
- Haltungsnummer
- Unterschrift des Auftraggeber- und Auftragnehmervertreters
Der Probenbegleitschein wird vor Ort ausgefüllt, durch Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter unterschrieben und dem Auftraggebervertreter direkt übergeben.
Die Materialprobe muss sofort nach dem Beschriften in einer styroldichten und UV-undurchlässigen Verpackung verpackt werden. Die entnommene Probe gilt für den jeweiligen Einbauabschnitt als repräsentativ.
Die Kosten für die Entnahme und Versendung der Probe sind in den Einheitspreis für den Schlauchliner einzurechnen.
Das Probestück ist vom AN an ein unanbhängiges akkreditierten Prüfinstitut zu übermitteln, um folgende Parameter auswerten zu lassen:
- Gesamtdicke und Kompositdicke
- Wasserdichtheit
- E-Modul
- Biegespannung
- Reststyrolgehalt
Nach Vorlage der Prüfergebnisse ist die Linerstatik anhand der tatsächlichen Werte zu überprüfen (Berechnung erfolgt durch AN) und dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter erneut vorzulegen. Die Kosten für die Übermittlung zum Prüfinstitut und die Materialprüfung selbst trägt der AN. Dies ist einzukalkulieren und wird nich gesondert vergütet.
Die Kosten für die erneute Berechnung der geprüften Statiken trägt ebenfalls der AN.
Es gelten neben den o.g. Anforderungen die Bestimmungen des DWA-A 143-3.
Probenentnahme und Laborprüfung Schlauchliner
Echtzeit-Messtechnik-Sensoren zur Überwachung des thermischen Aushärtungsprozesses bei GFK-Schlauchlinern einsetzen.
Temperaturmessung mittels eines
Curing Monitoring System (CMS) an der Außenseite des
Schlauchliners (in der letzten Lage des Schlauchliners)
während des Aushärtevorgangs.
Dazu ist werkseitig ein Messkabel/Glasfaserkabel
einschließlich Anschlusssteckern an die
hartzgetränkte Außenseite der vorgefertigten
Schlauchliner einzubringen.
Das System muss gewährleisten,
dass die Temperatur über den gesamten
Linerinstallationsvorgang sowie die gesamte Linerlänge
bzw. Einbauabschnitt kontinuierlich
überwacht werden kann.
Die Vorgaben des Herstellers des Liners und
des Messsystems sind zu beachten und
einzuhalten.
Die Ausführung erfolgt ausschließlich auf Anordnung des AG.
Der AG gibt die betreffenden Haltungen vor der Materialbestellung bekannt.
Zu verwendendes System: VeriCure oder gleichwertig
Einbau Messkabel/Glasfaserkabel in Liner
Temperaturüberwachung auf der Baustelle
über das in die Liner eingebaute
Messkabel/Glasfaserkabel.
Dabei sind dem Personal auf der Baustelle
die aktuellen Messdaten
zur Echt-Zeit-Überwachung zur Verfügung zu stellen,
so dass eine Überwachung und Steuerung
des Aufstell- und Aushärteprozesses möglich ist.
Messintervall maximal 30 Sekunden.
Einschließlich der notwendigen Soft- und Hardware
zum Anschluss an das Messkabel/Glasfaserkabel sowie
zur Messung, Übertragung und Auswertung der Daten auf der
Baustelle.
Zu jedem Einbauabschnitt ist eine digitale Dokumentation zu erstellen
und an den AG zu übergeben.
Die Ausführung erfolgt ausschließlich auf Anordnung des AG.
Der AG gibt die betreffenden Haltungen vor der Materialbestellung bekannt.
Zu verwendendes System: VeriCure oder gleichwertig
Vergütung je Stück Einbauabschnitt
Temperaturüberwachung bei Lineraushärtung auf der Baustelle
Nadelfilz-Schlauchliner mit Warm-Wasser-Aushärtung
Sanierung schadhafter Abwasserkanäle durch den
Einbau eines mit einem Kunstharz getränkten
Schlauchliners, abwasserbeständig und selbsttragend.
Es dürfen nur Schlauchliner eingebaut werden, die den
Anforderungen der DWA-M 144-3 sowie DWA-A 143-3
genügen!
Folgende Leistungen sind einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet:
- Einbau eines ggf. notwendigen Preliners,
- Öffnen/Abschneiden des Schlauchliners am Anfangs- und
Endschacht und ggf. vorhandenen Zwischenschächten sowie Anpassen an die örtlichen
Gegebenheiten,
- Herstellung von Entlastungsschnitten in Durchgangschächten und
deren kraftschlüssiges und wasserdichtes Verschließen mit GFK-Ortlaminat,
- radiales Einlegen von quellfähigen Dichtungsbändern im
Schachtanbindebereich,
-Der Einbau von Stützschläuchen in Durchgangsschächte.
Die zu sanierenden Haltungen sind vor der Bauausführung
auf ihren aktuellen baulichen Zustand
(TV-Vor-Inspektion) und ihre Maßgenauigkeit (z. B.
Durchmesser und Länge) zu überprüfen. Eine vorherige
Schlauchfertigung liegt im Risiko des AN.
Trägermaterial und Kunstharz sind auf die
Abwassereigenschaften abzustimmen.
Beim Einbau von Schlauchlinern in Sanierungsabschnitten
mit Abwinkelungen ist vor Beginn der Sanierungsmaßnahme
die Gefahr möglicher Faltenbildung zu prüfen.
Die betreffenden Stellen sind dem AG anzuzeigen.
Die Schlauchliner sind vor ihrem Einbau sachgerecht zu
lagern und gegen vorzeitige Aushärtung zu schützen.
Die Lieferung und schadlose Beseitigung von
Prozesswasser ist Sache des AN.
Bei den Altrohrzuständen I und II sind die statisch
erforderlichen Schlauchlinerwanddicken über die
Grundwasserstände, die Materialkenngruppe des
angebotenen Schlauchliners und die Nennweite über die
im Anhang C der DWA-M 144-3 vorhandenen Tabellen
festgelegt. Die Einordnung in eine Materialkenngruppe gemäß
Tabelle 2 des DWA-M 144-3 muss vom AN durch
Eignungsnachweise (z. B. in Form einer DIBt-Zulassung) belegt werden.
Ein gesonderter statischer Nachweis ist
nicht erforderlich.
Bei Altrohrzustand III wird der Ausschreibung eine
statische Vordimensionierung als Basis für die
Kalkulation beigelegt. Sollten die Materialkennwerte
der darin verwendeten Schlauchliner um mehr als 10 %
von dem angebotenen Schlauchlinersystem abweichen, ist
durch den AN ein eigener statischer Nachweis zur
Angebotslegung einzureichen.
Bei Beauftragung ist durch den AN ein geprüfter
statischer Nachweis vorzulegen. Dieser wird über die
entsprechende LV-Position vergütet.
Zur statisch erforderlichen Wanddicke
Maßgebend für die Bewertung von eingebauten Schlauchlinern
in Bezug auf die Wanddicke ist die Kompositwanddicke ec.
Diese ergibt sich aus der statisch erforderlichen Wanddicke
(Designwanddicke gemäß DIN EN ISO 11296-4), den harzreichen
Innen- und Außenschichten sowie den permanenten Folien.
Die statisch erforderlichen Wanddicken ergeben sich für
Standardanwendungen (Kreisprofile bis DN 1200, Normaleiprofile bis
700/1050, ARZ I und II, definierte Randbedingungen) durch die Regelungen
der DWA-M 144-3. Für davon abweichende Profile sind gesonderte statische
Berechnungen zur Wanddickenbestimmung durchzuführen.
Ergänzend zur Bestimmung der statisch erforderlichen Wanddicke gelten
folgende Regelungen:
Für Schlauchliner ≥ DN250 wird im ausgehärteten Zustand eine
Kompositwanddicke von mindestens 4 mm gefordert.
Für Schlauchliner < DN250 muss die Kompositwanddicke ec so groß sein,
dass ein SDR-Wert (= d_a,Liner / e_c) von 135 nicht überschritten wird.
Maßgeblich für die Kompositwanddicke ist der jeweils größte Wert.
Für die Sanierung von Kanälen DN 100 - DN 200 mittels Schlauchliningverfahren
ist eine Kompositwanddicke von mindestens 3 mm einzubauen.
Vorbemerkung Schlauchlining Hauptkanal
Aushärtesystem: Warm-Wasser
Hinweis zum Aushärtesystem
Einsetzen und Entfernen der Anlage in den Einbauabschnitt.
Die Leistung wird einmalig für das Einsetzen/Entfernen der
Geräteeinheit in den zu bearbeitenden Einbauabschnitt
abgerechnet.
Mehrfach eingerichteter Geräteeinsatz wird
nicht gesondert vergütet.
Einsetzen Schlauchlineranlage
Nadelfilz-Schlauchliner ARZ I und II
Haltung EI0967
Herstellung, Lieferung und Einbau eines
kunstharzgetränkten Nadelfilz-Schlauchliners mittels Warm-Wasser-Härtung
gemäß Forderungen der DWA-M 144-3 und DWA-A 143-3 sowie des Vortextes in einen Schmutzwasserkanal,
Kreisprofil DN 150, Stz, Altrohrzustand I und II.
Auskleidung von innen muffenlos und formschlüssig. Der Einbau der Schlauchliner hat teilweise über mehrere Haltungen zu erfolgen.
Haltung:
EI0967
Kreisprofil DN 150
Material: Steinzeug
Nadelfilz-Schlauchliner DN150, ARZ I und II
Nadelfilz-Schlauchliner ARZ I und II
Haltungen EI1095, EI0499, EI1123, EI1121, EI1118, EI1190, EI0962, EI0537, EI2257, EI1055, EI0693, EI0983, EI0864, EI1114, EI0498, EI0815, EI0672, EI0673, EI1148, EI1149, EI0611, EI0847, EI0976, EI0487, EI0719, EI0176, EI1056
Herstellung, Lieferung und Einbau eines
kunstharzgetränkten Nadelfilz-Schlauchliners mittels Warm-Wasser-Härtung
gemäß Forderungen der DWA-M 144-3 und DWA-A 143-3 sowie des Vortextes in einen Schmutzwasserkanal,
Kreisprofil DN 200, Altrohrzustand I und II.
Auskleidung von innen muffenlos und formschlüssig. Der Einbau der Schlauchliner hat teilweise über mehrere Haltungen zu erfolgen.
Haltung:
EI1095
EI0499
EI1123, EI1121, EI1118 (ein Einbauabschnitt)
EI1190
EI0962
EI0537
EI2257
EI1055
EI0693
EI0983
EI0864
EI1114
EI0498 und EI0815 (ein Einbauabschnitt)
EI0672 und EI0673 (ein Einbauabschnitt)
EI1148 und EI1149 (in Einbauabschnitt)
EI0611
EI0847
EI0976
EI0487 und EI0719 (ein Einbauabschnitt)
EI0176 und EI1056 (ein Einbauabschnitt)
Kreisprofil DN 200
Material: Steinzeug, Asbestzement
Nadelfilz-Schlauchliner DN200, ARZ I und II
Nadelfilz-Schlauchliner ARZ I und II
Haltungen EI1195, EI1196, EI1197, EI1148, EI1149, EI0505, EI1028, EI1040, EI1030, EI1031
Herstellung, Lieferung und Einbau eines
kunstharzgetränkten Nadelfilz-Schlauchliners mittels Warm-Wasser-Härtung
gemäß Forderungen der DWA-M 144-3 und DWA-A 143-3 sowie des Vortextes in einen Schmutzwasserkanal,
Kreisprofil DN 250, Altrohrzustand I und II.
Auskleidung von innen muffenlos und formschlüssig. Der Einbau der Schlauchliner hat teilweise über mehrere Haltungen zu erfolgen.
Haltung:
EI1195, EI1196, und EI1197 (ein Einbauabschnitt)
EI1148 und EI1149 (ein Einbauabschnitt)
EI0505
EI1028
EI1040
EI1030 und EI1031 (ein Einbauabschnitt)
Kreisprofil DN 250
Material: Steinzeug, Asbestzement
Nadelfilz-Schlauchliner DN250, ARZ I und II
Entnahme eines Probestückes je Einbauabschnitt durch den AN in Gegenwart des AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter. Der Termin und der Entnahmeort sind im Vorfeld rechtzeitig, spätestens bis Einbau des Schlauchliners, mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Probeentnahme erfolgt zunächst im Schachtbauwerk mit Hilfe eines Probenstützrohres.
Wenn das dort entnommene Probestück den Anforderungen nicht genügt, ist eine Zweitprobe auf Kosten des AN innerhalb der Haltung zu entnehmen, welche dann maßgebend ist.
Der Termin und die genaue Entnahmestelle werden im Vorfeld zwischen AN und AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter abgestimmt.
Die Entnahmestellen in der Haltung müssen dauerhaft, wasserdicht und in Schlauchlinerwanddicke mittels Verpressung (Epoxidharz) verschlossen werden.
Die Probengröße beträgt 200 mm Wanddicke in Umfangsrichtung und 350 mm in Längsrichtung.
Die Materialprobe wird wie folgt beschriftet:
- Baustellenbezeichnung
- Datum der Probenentnahme
- Schachtnummer
- Haltungsnummer
- Unterschrift des Auftraggeber- und Auftragnehmervertreters
Der Probenbegleitschein wird vor Ort ausgefüllt, durch Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter unterschrieben und dem Auftraggebervertreter direkt übergeben.
Die Materialprobe muss sofort nach dem Beschriften in einer styroldichten und UV-undurchlässigen Verpackung verpackt werden. Die entnommene Probe gilt für den jeweiligen Einbauabschnitt als repräsentativ.
Die Kosten für die Entnahme und Versendung der Probe sind in den Einheitspreis für den Schlauchliner einzurechnen.
Das Probestück ist vom AN an ein unanbhängiges akkreditierten Prüfinstitut zu übermitteln, um folgende Parameter auswerten zu lassen:
- Gesamtdicke und Kompositdicke
- Wasserdichtheit
- E-Modul
- Biegespannung
Nach Vorlage der Prüfergebnisse ist die Linerstatik anhand der tatsächlichen Werte zu überprüfen (Berechnung erfolgt durch AN) und dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter erneut vorzulegen. Die Kosten für die Übermittlung zum Prüfinstitut und die Materialprüfung selbst trägt der AN. Dies ist einzukalkulieren und wird nich gesondert vergütet.
Die Kosten für die erneute Berechnung der geprüften Statiken trägt ebenfalls der AN.
Es gelten neben den o.g. Anforderungen die Bestimmungen des DWA-A 143-3.
Probenentnahme und Laborprüfung Schlauchliner
Entfernen obere Halbschale Schlauchliner
Entfernen der oberen Halbschale der Schlauchliner über
das gesamte Schachtgerinne der Durchlaufschächte,
Lage der Durchlaufschächte ist den Anlagen zu entnehmen
und ist von der jeweiligen Einbautechnologie des
Anbieters abhängig.
Einschl. fachgerechter Entsorgung.
Hauptkanal Kreisprofil DN200 bis einschließlich DN
300.
Entfernen ob.Halbschale Liner HK DN200-DN300
Schlauchlining in Anschlussleitungen
Schlauchliner
Sanierung schadhafter Abwasserleitungen (z.B. Hausanschlussleitungen) durch den formschlüssigen Einbau eines bogengängigen mit einem Kunstharz getränkten Schlauchliners, abwasserbeständig und selbsttragend.
Es dürfen nur Schlauchliner eingebaut werden, die den Anforderungen der DWA-M 144-3 sowie DWA-A 143-3 genügen!
Folgende Leistungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
- Einbau eines ggf. notwendigen Preliners sowie die Verwendung von Kalibrierschläuchen,
- Öffnen/Abschneiden des Schlauchliners am Anfangs- und Endschacht sowie Anpassen an die örtlichen Gegebenheiten,
- Ggf. Angleichen der Kanalsohle an den Übergangsstellen,
- Das saubere und bündige Abfräsen/Öffnen des Hausanschlussliners an der
Anbindestelle im Hauptkanal mittels Fräsroboter inklusiv Bergung und fachgerechter Entsorgung des Fräsgutes. Die Arbeiten sind zu dokumentieren.
Der Einbau der Schlauchliner erfolgt über einen Revisionsschacht oder -öffnung, oder Kleinbaugrube in Richtung (zumeist nicht begehbarer) Hauptkanal.
Einbau der Schlauchliner in die zu sanierenden Leitungen, Aufweitung durch Druckluft oder Wasserbeaufschlagung bis zum optimalen Anliegen an die Kanalwandung und Aushärtung mittels
Energiezufuhr.
Der Linereinbau muss unter Einhaltung der folgender Bedingungen erfolgen:
- Harzmischanlage, und Vakuumtränkung mit definiertem Walzenabstand,
- Digitale Temperaturerfassung und Aufzeichnung des Härteverlaufs mittels Thermologger,
- Dokumentation (TV-Aufnahme, Misch- und Härtungsprotokolle),
- Vorgaben gemäß Verfahrenshandbuch des Herstellers
Die zu sanierenden Leitungen sind vor der Bauausführung auf ihren aktuellen baulichen Zustand (TV-Vor-Inspektion) und ihre Maßgenauigkeit (z.B. Durchmesser und Länge) zu überprüfen. Eine vorherige Schlauchlinerfertigung liegt im Risiko des AN.
Trägermaterial und Kunstharz sind auf die Abwassereigenschaften abzustimmen.
Es ist zu beachten, dass der Einbau auch in Bögen bis 90 Grad gewährleistet werden muss, ohne dass bei etwaigen Falten die zulässigen Toleranzen gemäß DWA-A 143-3 und DWA-M 144-3 überschritten werden.
Die Schlauchliner sind vor ihrem Einbau fachgerecht zu lagern und gegen vorzeitige Aushärtung zu schützen ( z.B. Klimaschrank zur Lagerung der Materialien gem. Herstellerempfehlung).
Die Lieferung und schadlose Beseitigung von Prozesswasser ist Sache des AN.
Abwassereigenschaften: häusliches Abwasser
Eine Mindestgesamtwanddicke der eingebauten Schlauchliner im ausgehärteten Zustand für Schlauchliner DN 100 bis einschließlich DN 200 von 3 mm ist immer gefordert.
Bei allen Anschlussleitungen ist davon auszugehen, dass die Schlauchliner mit offenem Ende vom Revisionsschacht / Revisionsöffnung, Sinkkasten oder Kleinbaugrube in Richtung Hauptkanal einzubauen
sind. Jeglicher Mehraufwand hierzu ist einzukalkulieren.
Nach dem Einbau und der Aushärtung der Schlauchliner ist je Einbauabschnitt 1 Materialprobe im Beisein des AG entsprechend der jeweiligen Leistungsposition zu entnehmen.
Vorbemerkungen Schlauchliner in Anschlussleitungen
Sanierung schadhafter Abwasserleitungen (z.B. Hausanschlussleitungen) aus Asbestzement (AZ) durch den formschlüssigen Einbau eines bogengängigen mit einem Kunstharz getränkten Schlauchliners, abwasserbeständig und selbsttragend.
Es dürfen nur Schlauchliner eingebaut werden, die den Anforderungen der DWA-M 144-3 sowie DWA-A 143-3 genügen!
Bei der Sanierung von AZ-Leitungen dürfen nur Schlauchliner eingebaut werden, die mit dem Atltohr nicht verkleben!
Der Einbau eines notwendigen Prelineres sowie die Verwendung von Kalibierschläuchen ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet!
Vorbemerkung Schlauchlining AZ-Leitungen
Einsetzen und Entfernen der Anlage in den Einbauabschnitt.
Abrechnung je zu bearbeitender Leitung.
Einsetzen Schlauchlineranlage
Einbauen eines flexiblen, vorkonfektionierten,
reaktionsharzgetränkten Schlauchliners in die gereinigte
Anschlussleitung und Schlauchenden in vollem Querschnitt öffnen.
Mindestwanddicke 3 mm
Einbau des Schlauchliners ab Revisionsschacht/-öffnung in Anschlussleitung DN 150
Abrechnungslänge:
Abgerechnet wird die eingebaute Schlauchlänge von Rohranfang zu Rohrende.
Schlauchliner Anschlussleitung DN150
Einbauen eines flexiblen, vorkonfektionierten,
reaktionsharzgetränkten Schlauchliners in die gereinigte
Anschlussleitung und Schlauchenden in vollem Querschnitt öffnen.
Mindestwanddicke 3 mm
Einbau des Schlauchliners ab Revisionsschacht/-öffnung in Anschlussleitung DN 200
Abrechnungslänge:
Abgerechnet wird die eingebaute Schlauchlänge von Rohranfang zu Rohrende.
Schlauchliner Anschlussleitung DN200
Schlauchliner Nennweitenwechsel DN100-DN150,
ARZ I
wie zuvor, jedoch
Schlauchliner mit Nennweitenwechsel,
Kreisprofil DN100 auf DN150.
Ein ringspaltfreier Nennweitenübergang von DN100 auf
DN150 innerhalb der Anschlussleitung muss
gewährleistet sein.
Die Mindestwanddicke des Liners im Bereich DN100
beträgt 3,00 mm, im Bereich DN150 ebenfalls 3,00 mm.
Die Nennweitenänderung ist bei der
Schlauchkonfektionierung zu berücksichtigen und
jeglicher Mehraufwand einzukalkulieren.
Schlauchliner Nennweitenwechsel DN100-DN150, ARZ I
Schlauchliner Nennweitenwechsel DN150-DN200,
ARZ I
wie zuvor, jedoch
Schlauchliner mit Nennweitenwechsel,
Kreisprofil DN150 auf DN200.
Ein ringspaltfreier Nennweitenübergang von DN150 auf
DN200 innerhalb der Anschlussleitung muss
gewährleistet sein.
Die Mindestwanddicke des Liners im Bereich DN150
beträgt 3,00 mm, im Bereich DN200 ebenfalls 3,00 mm.
Die Nennweitenänderung ist bei der
Schlauchkonfektionierung zu berücksichtigen und
jeglicher Mehraufwand einzukalkulieren.
Schlauchliner Nennweitenwechsel DN150-DN200, ARZ I
Entnahme von geeigneten Proben (Kreisringe oder
Segmente) des gehärteten Schlauchliners, 1 Probe pro
Einbauabschnitt.
Die Probe ist nach gemeinsamer Festlegung mit dem AG
aus dem Revisionsschacht oder -öffnung zu entnehmen.
Hierfür sind vor Einbau des Schlauchliners
Probestützrohre im Schachtbereich oder direkt
vorgelagert zur Revisionsöffnung einzusetzen. Die
Größe des Probestückes soll 20 x Wanddicke in
Umfangsrichtung und 35 cm in Längsrichtung betragen.
Erforderliche Mehrlängen für den
Schlauchlinerverschnitt zur Herstellung des
Probestückes, u.A. für das Proberohr, den
Übergangsbereich zwischen dem Proberohr und der
Rohreinbindung sowie den Übergangsbereich zwischen dem
Proberohr und der verfahrensabhändigen Einbau- bzw.
Aushärtungsvorrichtung sind einzurechnen.
Die Proben sind in Anwesenheit des AG zu entnehmen.
Die Prüfung der entnommenen Probestücke durch ein
unabhängiges Prüfinstitut ist Sache des AG und ist
nicht in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bei Anschlussleitungen mit Revisionsschacht DN800-DN1000
oder Putzöffnungen DN100
Die Materialprobe wird wie folgt beschriftet:
- Baustellenbezeichnung
- Datum der Probenentnahme
- Schachtnummer
- Leitungsbezeichnung
- Unterschrift des Auftraggeber- und Auftragnehmervertreters
Der Probenbegleitschein wird vor Ort ausgefüllt, durch Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter unterschrieben und dem Auftraggebervertreter direkt übergeben.
Die Materialprobe muss sofort nach dem Beschriften in einer styroldichten und UV-undurchlässigen Verpackung verpackt werden. Die entnommene Probe gilt für den jeweiligen Einbauabschnitt als repräsentativ.
Die Kosten für die Entnahme und Versendung der Probe sind in den Einheitspreis für den Schlauchliner einzurechnen.
Das Probestück ist vom AN an ein unanbhängiges akkreditierten Prüfinstitut zu übermitteln, um folgende Parameter auswerten zu lassen:
- Gesamtdicke und Kompositdicke
- Wasserdichtheit
- E-Modul
- Biegespannung
Nach Vorlage der Prüfergebnisse ist die Linerstatik anhand der tatsächlichen Werte zu überprüfen (Berechnung erfolgt durch AN) und dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter erneut vorzulegen. Die Kosten für die Übermittlung zum Prüfinstitut und die Materialprüfung selbst trägt der AN. Dies ist einzukalkulieren und wird nich gesondert vergütet.
Die Kosten für die erneute Berechnung der geprüften Statiken trägt ebenfalls der AN.
Es gelten neben den o.g. Anforderungen die Bestimmungen des DWA-A 143-3.
Probenentnahme und Laborprüfung Schlauchliner AL
Mehraufwand für die Sanierung von Hausanschlüssen, bei
denen der Revisionsschacht/Putzöffnung im Haus bzw. Keller der
Häuser liegt. Folgende Aufwendungen sind dazu
einzurechnen:
- Terminkoordination mit den Eigentümern,
- Besichtigung der Örtlichkeit vor Beginn der
Sanierung,
- Einsatz und Vorhalten der notwendigen Geräte,
- Mehraufwand für den Transport der Materialien und
Geräte (u.a. Roboter für Vorarbeiten, Kamera und
Spüleinrichtungen, Geräte zur Linersanierung etc.) in
den Keller des Hauses einschließlich bereitstellen der
notwendigen Versorgung der Baustelle mit Strom und
Wasser,
- Mehraufwand für Arbeiten in beengten Verhältnissen,
sowie Einbau und Anbindung der Liner durch eine
Revisionsöffnung,
- Abdecken der Arbeitsflächen am Boden mit Folien zur
Vermeidung von Verschmutzungen, Beseitigung von ggf.
durch den AN hervorgerufenen Verschmutzungen.
Vergütung je Stück Hausanschluss
Mehraufwand Sanierung HA-Anschluss innerhalb Haus
Mehraufwand für die Sanierung von Hausanschlüssen, bei
denen eine runde Putzöffnung im Haus bzw. Keller der
Häuser mit Durchmessern von DN100 für die damit
verbundenen Mehraufwendungen durch die beengten
Verhältnisse.
Vergütung je Stück Hausanschluss mit runden
Revisionsöffnungen.
Mehraufwand Sanierung HA-Anschluss runde Putzöffnung
Abnahme/Öffnen und nach Abschluss der Arbeiten fachgerechtes und dauerhaft dichtes Wiederverschließen einer geschlossenen Rohrdurchführung in einem Revisionsschacht zur Durchführung von Sanierungsarbeiten an Anschlussleitungen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
fachgerechtes Öffnen bzw. Abnehmen der geschlossenen Rohrdurchführung (Abdeckung/Blindverschluss/Putzöffnung) zur Durchführung der Sanierungsarbeiten,
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Rohrdurchführung während der Bauausführung,
nach Abschluss der Arbeiten fachgerechtes Wiederverschließen der Rohrdurchführung/Wiedereinbau der Abdeckung,
Herstellung einer dichten Verbindung,
Dokumentation der ausgeführten Leistung.
Alle erforderlichen Nebenleistungen, Materialien, Dichtsysteme sowie Arbeits- und Hilfsmittel sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Abnahme/Wiederherstellung geschl. Rohrdurchführung Revisionsschacht
Wie Position zuvor, jedoch Abnahme/Wiederstellung runde Putzöffnung bis DN 100 im Keller der Häuser.
Abnahme/Wiederherstellung Putzöffnung
Suchen, Orten und Freilegen eines vorhandenen, überdeckten oder nicht sichtbaren Revisionsschachtes einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Lokalisieren des Revisionsschachtes anhand vorhandener Bestandsunterlagen und/oder geeigneter Ortungsverfahren,
Herstellen einer Suchöffnung einschließlich Oberflächenaufnahme,
Freilegen des Schachtes in erforderlichem Umfang für die Durchführung der vorgesehenen Arbeiten,
Entsorgung überschüssiger oder ungeeigneter Materialien.
Die Leistung ist unabhängig von der Art der vorhandenen Oberfläche (z. B. Pflaster-, Asphalt-, Schotter- oder Grünflächen) vollständig auszuführen. Alle erforderlichen Geräte, Hilfsstoffe und Nebenleistungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren
Freilegen/Suchen Revisionsschacht
Freiräumen und Reinigen eines bestehenden Revisionsschachtes einschließlich Entfernen sämtlicher Ablagerungen, Verunreinigungen und Fremdstoffe sowie Förderung und fachgerechte Entsorgung der anfallenden Materialien.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Entfernen von Schlamm, Sand, Kies, Wurzeleinwuchs, Ablagerungen und sonstigen Verunreinigungen,
ggf. händisches oder maschinelles Ausräumen des Schachtes,
Absaugen bzw. Fördern der Materialien mittels geeigneter Geräte,
Transport und fachgerechte Entsorgung der Stoffe gemäß den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen,
Reinigung des Schachtes wird gesondert vergütet.
Sämtliche Geräte, Hilfsmittel, Transport- und Entsorgungsleistungen sowie Nebenleistungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Freiräumen Revisionsschacht
Absaugen bzw. Abpumpen eines verstopften Revisionsschachtes einschließlich Entfernen von Wasser, Schlamm, Ablagerungen und sonstigen Einleitungen zur Wiederherstellung der Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit des Schachtes.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Einsatz geeigneter Saug- und Pumpfahrzeuge bzw. entsprechender technischer Einrichtungen,
vollständiges Entleeren des Schachtes bis zur Arbeitsfähigkeit,
Entfernung von Schlamm, Feststoffen und schwimmenden Stoffen im erforderlichen Umfang,
Zwischenlagerung, Transport und fachgerechte Entsorgung der abgesaugten bzw. abgepumpten Stoffe gemäß den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften,
Reinigung des Schachtes wird gesondert vergütet.
Sämtliche Nebenleistungen, Geräte, An- und Abfahrten sowie Entsorgungsgebühren sind in den Einheitspreis einzukalkulieren
Abpumpen Revisionsschacht
Vorbegehung Putzöffnungen/HA-Leitungen mit Abzweigen
Vorbegehung/Besichtigung von Putzöffnungen im Haus von
zu sanierenden Anschlussleitungen mit Bauleiter und
Vorbegehung/Besichtigung der örtlichen Verhältnisse (Verlauf der Leitungen im Haus, Zugangsmöglichkeiten, etc.) bei Anschlussleitungen mit Abzweigen
Es ist davon auszugehen, dass für die Besichtigung der
Putzöffnungen/Anschlussleitungen mit Abzweigen ein Arbeitstag benötigt wird.
Vorbegehung Putzöffnungen/HA-Leitungen mit Abzweigen
Schachtsanierung
Vorbereitende Arbeiten
Stemmarbeiten + Hindernisentfernung
Sohleinbauten in Schächten, wie z.B. Bermen und Gerinne, händisch oder maschinell mittels geeignetem Gerät entfernen. Beton/Steinzeug/Mauerwerk im Sohlenbereich für den Einbau von Sanierungselementen (Liner, Packer etc.) und Einsetzen von Robotern ausbrechen.
Ausbruch, Bauschutt abtransportieren und fachgerecht entsorgen. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist AN-seitig unentgeltlich zu erbringen.
Die Wiederherstellung der gestemmten Bereiche wird über gesonderte Positionen vergütet.
Nur unter Abwasserlenkung zulässig.
Abbruchvolumen: bis 0,1 m³
Stemmarbeiten in Schächten
Inkrustationen, Hindernisse, einragende Teile in Schächten händisch oder maschinell mittels geeignetem Gerät entfernen.
Einschließlich Entsorgung. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist AN-seitig unentgeltlich zu erbringen.
Abrechnung je Kolonnenstunde
Hindernisentfernung in Schächten
Schachtreparaturen
Händische Schachtreparaturen
Geräteeinheit Schachtsanierungskolonne einschließlich Personal einsetzen und ausbauen, je Schacht.
Die Leistung wird einmalig für das Einsetzen der Geräteeinheit in den zu bearbeitenden Schacht abgerechnet. Mehrfach eingerichteter Geräteeinsatz wird nicht gesondert vergütet.
Einsetzen Schachtsanierungskolonne
Abbruch von mechanisch verschlissenen, korrodierten
Bermen durch aufstemmen / auffräsen
Material: Beton und mineralische Beschichtung
Abbruch einer alten, schadhaften mineralischen
Beschichtung auf den Bermenflächen, die in der Regel
auf Kanalklinkern bzw. auf Beton aufgebracht
wurde, oder von Betonbermen,
Abbruch bis auf festen, tragfähigen Untergrund,
mechanische Verzahnung für anschließende Reprofilierung
herstellen,
Beräumung des Bauschuttes aus dem Schacht,
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen fachgerecht
entsorgen.
Der Untergrund muss nach dieser Maßnahme den
anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Er muss
frei von losen, mechanisch verschlissenen und
korrodierten Teilen, sowie sonstig trennend wirkenden
Stoffen sein.
Abrechnungsgrundlage ist die abgebrochene
Fläche der Berme.
Abbruchtiefe bis 3 cm.
Abstemmen Bermen bis 3 cm Tiefe
Abbruch von mechanisch verschlissenen, korrodierten
Bermenflächen,
Material: Beton und mineralische Beschichtung
vollständiger Abbruch alter, schadhafter Bermen,
Abbruch bis auf festen, tragfähigen Untergrund,
mechanische Verzahnung für anschließende
Wiederherstellung aus Beton herstellen,
Beräumung des Bauschuttes aus dem Schacht,
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen fachgerecht
entsorgen.
Der Untergrund muss nach dieser Maßnahme den
anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Er muss
frei von losen, mechanisch verschlissenen und
korrodierten Teilen, sowie sonstig trennend wirkenden
Stoffen sein.
Abrechungsgrundlage ist die abgebrochene
Fläche der Berme.
Abbruchtiefe bis 15 cm.
Abbruch Bermenfläche, bis 15 cm Tiefe
Gerinne abbrechen, DN 200 - DN 300
wie zuvor, jedoch
zusätzlich zu den Bermenflächen das Gerinne aus
Beton, Kanalklinkern, Steinzeugschalen abbrechen
Schacht DN 1000
Abrechnungsgrundlage ist die Stückzahl abgebrochener
Gerinne.
Gerinne abbrechen
Beschichtung Berme, 15 mm
Reprofilierung und Beschichtung von Bermenflächen, nach
Vorbereitung (Abbruch alte Beschichtung) und Reinigung.
Bermenfläche wiederherstellen mit einem
abwasserbeständigen, sulfatbeständigen, mineralischen
Mörtel, mehrlagig aufbringen,
Oberfläche sauber abziehen,
Restmörtel nicht zum Wiedereinbau verwenden,
Mörtelreste zur Deponie transportieren und entsorgen.
Zu verwendendes Produkt: PCI Polyfix Plus L oder
gleichwertige Art, Anwendung entsprechend der
Verarbeitungsvorschriften des Herstellers,
die Verbrauchsmenge ist einzukalkulieren und wird nicht
gesondert vergütet.
Gesamtdicke 15 mm.
Beschichtung Berme, 15 mm
Wiederherstellung von abgebrochenen Bermen mit
abwasserresistentem sulfatbeständigem Zementmörtel,
nach Vorbereitung (Abbruch der Altsubstanz) und
Reinigung definierten Übergang zwischen Gerinne und
Berme herstellen, Inklusive erforderlicher
Reprofilierung bzw. Wiederaufbau des
Bermenuntergrundes, Bermenflächen glatt und eben
abgezogen. Inklusive Reinigung der betroffenen
Oberflächen von allen trennend wirkenden Stoffen vor
jedem Arbeitsschritt.
Zu verwendendes Produkt: PCI Polyfix Plus L oder gelichwertige Art.
Die Verbrauchsmenge ist einzukalkulieren und wird nicht
gesondert vergütet.
Abrechnungsgrundlage ist die wiederhergestellte Fläche
der Berme, Materialneueinbau mehrlagig vornehmen, bis
maximal 15 cm Gesamtdicke.
Wiederherstellung Bermenfläche
Wiederherstellung von abgebrochenen Gerinnen
mit abwasserbeständigem Beton und Zementestrich, nach
Vorbereitung und Reinigung (gesonderte Position).
Inklusive erforderlicher Reprofilierung bzw.
Wiederaufbau des Untergrundes zur Schaffung einer
ebenen Fläche mit einem mineralischen,
abwasserbeständigen Zementestrich, inklusive Reinigung
der betroffenen Oberflächen von allen trennend
wirkenden Stoffen vor jedem Arbeitsschritt.
Einbau Verbundestrich als oberste Lage und dem glatten
Abziehen der Oberflächen.
Restmörtel nicht zum Wiedereinbau verwenden,
Mörtelreste zur Deponie transportieren und entsorgen.
Alle Materialien sind einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
gerade oder gekrümmte Gerinne,
anpassen der Gerinnesohle an vorhandenes Gefälle der
Zu- und Ablaufleitung,
Abrechnungsgrundlage ist die Stückzahl
wiederherzustellender Gerinne.
Kanal DN 200 bis DN 300, ohne seitliches Zulaufgerinne
Einbau in Abstimmung mit AG entweder vor oder nach
Installation Schlauchliner.
Gerinne wiederherstellen DN200-DN300
Mechanisches Vorbereiten von korrodierten
Wandungsflächen.
Ausbruchstelle bzw. korrodierte Bereich in der
Schachtwandung/-decke sind für die nachfolgende
Reparatur vorzubereiten, schonender Abbruch von
korrodierter oder mechanisch geschädigter Wandung, bis
auf feste, tragfähige Wandung, einschl. Beräumung des
Bauschuttes aus dem Schacht entsprechend en
gesetzltichen Vorschriften fachgerecht entsorgen. Der
Untergrund muss nach dieser Maßnahme den anerkannten
Regelen der Technik entsprechen. Er muss frei von
losen, mechanisch verschließenen und korrodierten
Teilen sowie sonstigen trennend wirkenden Stoffen sein.
Einsatz von leichten Stemmhammer oder
HD-Wasser-/Sandstrahlen, 400 bar
Mechanische Vorbereitung korodierte Wandung
Vorbereiten der korrodierten Bewehrung vor dem
Beschichten.
Freilegen der korrodierten Bewehrung im
gesamten Umfang der Stäbe, vollständiges Entfernen des
Rosts mittels Sandstrahlen, inkl. erhöhtem Aufwand für
die Rostentfernung auf der Rückseite der
Bewehrungseisen durch Bürsten, Feilen oder
Schleifpapier, Herstellen Oberflächengüte
Sa 2,5 nach DIN EN ISO 12944-4, Aufbringen eines
mineralischen Korrosionsschutzes, zu verwendendes
Produkt: PCI - Legaran RP oder gleichwertig, Anwendung
entsprechend der Verarbeitungsvorschriften des
Herstellers.
Die Verbrauchsmengen sind einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
Bewehrungs-Durchmesser: 8 mm bis 16 mm,
Vorbereiten korrodierte Bewehrung 8-16mm
Vollständiges Freilegen der korrodierten Bewehrung im
gesamten Umfang der Stäbe, fachgerechtes Abtrennen und
Ausbauen der nicht mehr ausreichend tragfähigen bzw.
stark korrodierten Bewehrungsstäbe, einschließlich
Entfernen und Entsorgen der ausgebauten Bewehrung.
Liefern und Einbauen von Bewehrungsstahl als Ersatz für
die ausgebaute Bewehrung, einschließlich Ablängen,
Biegen, Herstellen der erforderlichen Übergreifungsstöße
bzw. Anschlussverbindungen sowie Befestigen und
Lagestabilisieren der neuen Bewehrung.
Die neue Bewehrung ist hinsichtlich Durchmesser,
Stahlgüte, Lage, Verankerungs- und Übergreifungslängen
entsprechend der vorhandenen bzw. statisch erforderlichen
Bewehrung herzustellen.
Einschließlich sämtlicher Nebenarbeiten, Hilfsmittel,
Befestigungsmittel sowie Aufwendungen für das Herstellen
eines fachgerechten und kraftschlüssigen Anschlusses an
die vorhandene Bewehrung.
Bewehrungs-Durchmesser: 8 mm bis 16 mm.
Austauschen korrodierte Bewehrung 8-16 mm
Mineralische Schachtbeschichtung, manuell oder
automatisiert.
Vorbereitete Kanalwandung vollflächig mit einem
abwasserresistenten, sulfatbeständigen, mineralischen
Beschichtungssystem wiederherstellen.
Beschichtung mehrlagig, wandungsbündig aufbringen,
tiefere Ausbruchstellen über gesonderte Position ggf.
vorab reprofilieren, Oberfläche sauber abziehen,
Restmörtel nicht zum Wiedereinbau verwenden,
Mörtelreste zur Deponie transportieren und entsorgen.
Zu verwendendes Produkt: Ergelit KS1 oder
gleichwertige Art, Anwendung entsprechend der
Verarbeitungsvorschriften des Herstellers, ggf.
einschl. Auftragen eines Haftmittlers zur Verbesserung
der Haftungseigenschaften,
Die Verbrauchsmengen sind einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
Einzelschichtdicke 5 mm, Gesamtdicke 15 mm.
Mineralische Beschichtung Schacht 15 mm
wie Position zuvor, jedoch
Beschichtung Schachtdecke
Mineralische Beschichtung Schachtdecke 15 mm
Reprofilieren der Schachtböden und Wände bei
Unebenheiten zur Gewährleistung, dass die
GFK-Auskleidung vollflächig aufliegt, mit einem
mineralischen, abwasserresistenten Mörtel, einlagig,
Schichtdicke bis 30 mm,
zu verwendendes Produkt: Ergelit Trockenmörtel
KS 1 oder gleichwertige Art,
Anwendung entsprechend der Verarbeitungsvorschriften
des Herstellers,
bei Haltungen DN200-DN300
Reprofilieren der Schachtböden und -wände, DN200-DN300
Fugen in der Schachtwandung (Beton/Bauwerksfuge)
bis auf tragfähiges Fugenmaterial bis 2 cm tief auffräsen, reinigen und kraftschlüssig mit einem XWW4-Fugenmörtel nach DIN 19573 verfüllen und bündig mit der
Wandung anglätten.
Abbruchgut und Materialreste sind AN-seitig zu laden,
abzutransportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgungskosten trägt der AN. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist AN-seitig unentgeltlich zu erbringen.
Digitale Fotodokumentation vorund nach dem Fräsen sowie nach der Sanierung.
Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers
sind zu beachten.
Fugensanierung (Beton/Bauwerksfuge)
Aufstemmen und verputzen von Rissen.
Riss bis auf festes, tragfähiges
Material auffräsen / aufstemmen, Fräsbreite ca. 1 cm /
Frästiefe mind. 3 cm, Fräsgut aus Fuge
ausräumen und Fuge reinigen, der Untergrund muss
tragfähig, sauber sowie frei von Staub, Öl, losen
Teilen und sonstigen trennend wirkende Stoffen sein.
Fräsgut und abgelöste Stoffe entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.
Riss mit geeignetem, mineralischem,
sulfatbeständigem und schwindfreiem Spachtelmörtel
wandungsbündig verspachteln / verputzen,
Oberfläche sauber abziehen
Zu verwendendes Produkt: PCI Polyfix Plus L oder gelichwertige Art.
Die Verbrauchsmengen sind einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
Risse verputzen
Abfräsen einer Steighilfe, ca. 2 cm unter Wandung fräsen,
fachgerechtes Verfüllen der Frässtelle mit einem
XWW3-Reparaturmörtel nach DIN 19573 bündig der Schachtinnenwand.
Die fachgerechte Entsorgung des anfallenden Abbruchmaterials ist in den Einheitspreis mit einzurechnen. Die Entsorgungskosten trägt der AN. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist AN-seitig unentgeltlich zu erbringen.
Dokumentation: Digitale Fotodokumentation vor und nach dem Ausbau und nach dem Angleichen.
Steighilfe ausbauen und entsorgen
Einläufige Steigbügel gem. DIN 19555 in vorhandene Schächte fachgerecht einbauen,
Steigbügel rechtwinkelig gekröpft mit Edelstahlvollkern,
kunststoffummantelt
Steigmaß: 250 mm, zum An- und Durchschrauben
mit passgenau gebohrten Löchern und Absenkungen.
Einschließlich Befestigungsmittel liefern und bis zum
Einbau fachgerecht lagern.
Steighilfe einbauen
Wandungsbündiges Abtrennen und Verputzen von
einragenden Rohren.
Reinigen des Anschlusses und der umgebenden
Schachtwandung von allen losen und trennend wirkenden
Bestandteilen, Verputzen der Rohreinbindung in den
Schacht mit einem mineralischen, abwasserbeständigen
Mörtel.
Die Verbrauchsmengen sind einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
Nennweite: bis DN 250
Abtrennen und Verputzen einragendes Rohr
Schmutzfänger DIN 1221 Form F, verzinkt, mit verstärktem Tragstangenkreuz, Tragstangen Ø 15mm, für Schachtabdeckung rund, lichte Weite 625mm einsetzen.
Es sind Schmuzfänger vom AG zu verwenden.
Die Schmutzfänger sind am Klärwerk des AG (Josef-Kitzler-Weg 20, 82140 Olching) abzuholen.
Der Transportweg vom Klärwerk in Olching zum Sanierungsgebiet beträgt ca. 10 km.
Schmutzfänger einsetzen
Schachtabdeckung/Schachtdeckel nach DIN EN 124 / DIN 1229 mit
lichter Weite mind. 610 mm und rundem Rahmen aufsetzen.
Klasse D 400
Deckel in Beton-Guss. Ausführung mit Schmutzfänger nach DIN 1221. Deckel mit dämpfender Einlage.
Es sind Schachtabdeckung/Schachtdeckel vom AG zu verwenden.
Die Schachtabdeckung/Schachtdeckel sind am Klärwerk des AG (Josef-Kitzler-Weg 20, 82140 Olching) abzuholen.
Der Transportweg vom Klärwerk in Olching zum Sanierungsgebiet beträgt ca. 10 km.
Schachtabdeckung D 400 einbauen
Infiltrationsstellen ca. 30 mm tief aufbohren oder aufstemmen, reinigen und mit quellfähigem, schrumpffrei und schnell erhärtendem Stopfmörtel nach DIN 19573 vorabdichten.
Dokumentation: Digitale Fotodokumentation vor und nach der Vorabdichtung
Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers sind zu beachten.
Infiltrationsstellen vorabdichten von Hand
Verputzen von schadhaften Abläuf
korrodierte und mechanisch verschlissene Bestandteile
der Rohreinbindung in der Schachtwand entfernen,
Verfahren nach Wahl des AN,
Entfernen von allen losen und trennend wirkenden
Bestandteilen sowie Staub und Öl.
Räumgut und abgelöste Stoffe entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.
Lagenweises Reprofilieren mit abwasserbeständigem,
sulfatbeständigem, mineralischem Mörtel,
Rohreinbindung wandungsbündig verputzen,
Oberfläche sauber abziehen,
Restmörtel nicht zum Wiedereinbau verwenden,
Mörtelreste zur Deponie transportieren und entsorgen.
Zu verwendendes Produkt: PCI Polyfix Plus L oder gelichwertige Art.
Die Verbrauchsmengen sind einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
Die Vergütung erfolgt pro Stück Einbindung.
Kanal DN 150 - DN 300
Rohreinbindung DN150-DN300 in Schacht verputzen
wie Postition zuvor, jedoch
Arbeiten im Revisionsschacht
Rohreinbindung DN100-DN200
Rohreinbindung DN100-DN200 in Revisionsschacht verputzen
Bohren von Injektionskanälen in Schachtwandung aus
Beton,
in Anpassung an das Schadensbild,
im Winkel von 45 Grad zur Schachtwandung,
mit schlagend drehendem Bohrgerät, Bohrlochdurchmesser
mind. 8 mm, Bohrlochtiefe bis 40 cm,
Setzen von Packern mit Injektionslanzen (Länge bis 30
cm) aus
nicht rostendem Metall, zum dichten Verschrauben im
Bohrloch.
Bohrloch, Packer und Injektionslanzen sind je nach
Anwendung
so auszuführen, dass über die Packer mehr-komponentiges
PU-Harz in die Schachtwandung sowie nach außen hindurch
nach
außen in den umgebenden Bodenkörper zum Stoppen des
Wassereintritts injiziert werden kann.
Schächte DN1200
Setzen Packer für PU-Injektionen
Durchführung von Injektionen mit einem dauerhaften 2-
Komponenten PU-Harz,
als Injektion in den Boden oder die Kanalwandung zur
Stoppung des Wassereintritts,
zur beständigen und dauerhaften Abdichtung der
Schadstellen,
Einstellung der Harzkomponenten entsprechend den
örtlichen
Gegebenheiten,
Injektion mit geringem Injektionsdruck.
Der Materialverbrauch wird gesondert auf Nachweis
vergütet,
einschließlich Entfernen der Packer und fachgerechtes
Verschließen der Injektionskanäle nach Abschluss der
Arbeiten.
Es ist ein Material, welches boden- und
grundwasserhygenisch
unbedenklich gemäß allgemeiner baufaufsichtlicher
Zulassung ist, zu verwenden.
Zu verwenden ist das Produkt MC-Fastpack Injekt LE,
Hersteller MC-Bauchemie, oder gleichwertig.
Anwendung entsprechend der Verarbeitungs-, Sicherheitsund
Schulungsvorschriften des Herstellers.
Injektion PU-Harz
Abrechnung der verbrauchten Materialmenge erfolgt über
Gebindenachweis.
Die Abrechnung der Gebinde erfolgt über
baustellenbezogenen Lieferschein - jedes verbrauchte
Material muss nachvollziehbar,
explizit dieser Maßnahme zugeordnet werden können.
Material entsprechend dem angegebenen Produkt der
Injektions-Position.
Vergütung je Liter
Materialverbrauch 2-Komponenten PU-Harz
Manuelles Verschließen eines nicht benötigen Anschlusses am Schacht mit mineralischem Mörtel.
Schacht: EI0039
Vollständiges Reinigen und Vorbereiten der zu
verschließenden Anschlussfläche, Entfernen von losen,
mürben und nicht tragfähigen Bestandteilen sowie
Herstellen einer tragfähigen und sauberen
Verbundfläche.
Liefern und fachgerechtes manuelles Verschließen des
Anschlusses vom Schacht aus mit geeignetem,
wasserbeständigem und schwindarmem Reparaturmörtel,
einschließlich lagenweisem Einbringen und Verdichten
sowie Herstellen eines dauerhaft dichten und kraftschlüssigen
Verschlusses.
Einschließlich sämtlicher Nebenarbeiten, insbesondere
Reinigen, Vorbereiten, Materiallieferung, Einbringen,
Verdichten und Nachbearbeiten des Mörtels.
Der Verschluss ist bündig mit der Schachtwand bzw. der
vorhandenen Schachtoberfläche herzustellen.
Durchmesser Anschluss: bis DN 200
Anschlussmaterial: beliebig
Schachtmaterial: Beton/Mauerwerk
Die Verarbeitung hat entsprechend den Vorgaben des
Mörtelherstellers zu erfolgen.
Die zu sanierende Schadstelle muss abwasserfrei sein,
die dazu notwendigen Abwasserlenkungsmaßnahmen werden
gesondert vergütet.
Abrechnungsgrundlage ist die digitale
Fotodokumentation vor und nach der Sanierung.
Seitenzulauf verschließen bis DN 200
Lineranbindungen
Lineranbindung Ortlaminat an Schachtliner
Zur Befestigung der GFK-Kanalauskleidung (GFK-Platten) sind folgende
Materialien zu verwenden:
9 Stk. Senkkopfschrauben, 8 x min. 65 mm pro m2,
Werkstoffnummer: 1.4571 / 1.4404
Unterlegscheiben 30 mm, 1.4571 / 1.4404
Kunststoffdübel 10 x min. 80 mm für Vollsteinmauerwerk
/ Beton,
Trägermaterial: Aluminium- Kalksilikatglas
(korrosionsbeständiges E-CR-Glas)
gemäß DIN 61850 (1976-05), 61853 und 61854
Glasfasermatten mit 450-600 gr/m²
Harz: Ungesättigtes Polyesterharz mit Formstoffeigenschaften nach
DIN 16946-2, Typ 1140,
Klebefestigkeit 5 N/mm²,
Kurzzeit-Zug-/Druckfestigkeit = 90 N/mm²
Langzeit-Zug-/Druckfestigkeit = 56 N/mm²
Nach dem Versenken der Dübel ist der Ankerpunkt mit
harzgetränkten, glasfaserverstärkten Kunststoffmatten
mehrlagig überzulaminieren, um das Eindringen von
Abwasser zu verhindern.
GFK-Laminat mit einer Gesamtdicke von 5 mm und mindestens
4 Lagen.
Zur Verhinderung von freiliegenden Glasfasern ist eine ausreichend starke (mind. 0,5 mm) abschließende Reinharzschicht (Topcoat) aufzutragen.
Alle Auftrittsflächen sind mit Korund/Quarzsand abzustreuen.
Für die Herstellung von Ortlaminaten ist spätestens vor Ausführung ein "Laminierschein" vorzulegen. Diese zeitlich gültige und mitarbeiterbezogene Prüfbescheinigung muss den Anforderungen nach DVS 2220 Prüfgruppe I (Laminate- und Klebeverbindungen) des Deutschen Verbandes für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. entsprechen. Dies ist dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren.
Eindringendes Grundwasser im Bereich der Schachteinbindung ist vorab abzudichten. Fehlstellen sind vorab zu reprofilieren.
Das Ortlaminat ist auf allen Bauteilen (Liner, Schacht- bzw. Rohrwand, Gerinne etc.) beidseitig umlaufend aufzutragen jeweils mit einer Überlappung von 10 cm auf der Schachtwand/Gerinne und auf dem Schlauchliner aufzubringen. An Schlauchlinern ist die ggf. vorhandene Innenbeschichtung zu entfernen. Auf allen zu überlaminierenden Oberflächen der o.g. Bauteile ist durch geeignete Maßnahmen (fräsen/bürsten/schleifen) eine Haftgrundvorbereitung vorzunehmen. Die vorbereiteten Flächen sind zu reinigen und zu trocknen:Einschließlich Rückschnitt und Reinigung der zurückgeschnittenen Schlauchlinerenden.
Digitale Fotodokumentation nach der Vorbereitung, vor Einbau und nach Fertigstellung des Ortlaminates.
Vorbemerkungen zum Ortlaminat
Anbindung durchlaufender Schlauchliner DN 200-DN 300 im Schacht mittels Rohrspiegel am Zu- oder Ablauf mit Ortlaminat aus GFK-Platten.
Abrechnung pro Rohrspiegel.
Lineranbindung durchlaufend Ortlaminat DN 200-DN 300
Auskleidung der Schachtwandung im Bereich um die zuund
abgehenden Haltungen, die mittels
Schlauchlinerverfahren saniert wurden, mit
GFK-Handlaminat und/oder Formteilen aus GFK.
Nur in Durchgangsschächten,
ohne eindringendes Grundwasser.
Kraftschlüssige Montage der Auskleidung, mind. 10 cm um
die Öffnung herum, mit glasfaserverstärkten
Kunststoffplatten mit vertikalen und horizontalen
Kanten. Inkl. sichern der Platten mit Dübeln und
Senkkopfschrauben 8x min 65 mm pro m2. Dübelhülse aus
Kunststoff, Schrauben und Unterlegscheiben 30 mm in
Edelstahl, Qualität 1.4571/1.4404 (Handelsname V4A).
Trägermaterial: Aluminium- Kalksilikatglas (E-CR-Glas)
gemäß DIN 61853 und 61854, Glasfasermatten mit 450 -
600 gr/m²
Harz: Ungesättigtes Polyesterharz mit Formeigenschaften
nach DIN 16946-2, Typ 1140 oder DIN EN 13121-1 Gruppe 4
nach Tabelle 2.
Nach dem Versenken der Dübel ist der Ankerpunkt mit
harzgetränkten, glasfaserverstärkten Kunststoffmatten
mehrlagig überzulaminieren, um das Eindringen von
Abwasser zu verhindern.
Die Auskleidungsdicke des gesamten GFK-Handlaminats
muss mindestens. 5 mm betragen.
Zu- und abgehende Rohrleitungen: DN150-DN300,
GFK-Auskleidungsflächen: 0,1 bis 0,30 m².
Spiegel GFK DN150-DN300
Aufgeschnittenen Schlauchliner am Sohlgerinne
andübeln, im Durchgangsschacht, beidseitig, Länge
Sohlgerinne bis 1,5 m, Schraubenabstand max. 25 cm,
Dübelhülse Polyamid, Schrauben und Unterlegscheiben in
Edelstahl, Qualität 1.4571 (Handelsname V4A), inkl.
Überlaminieren der Schrauben.
Kreisprofil DN 200-300.
Liner im Sohlgerinne andübeln, DN200-DN300
Anbindung durchlaufender Schlauchliner im Schacht, beidseitig des Gerinnes, jeweils mit einer Überlappung von 10 cm auf dem Auftritt und auf dem Schlauchliner entlang der Gerinnekanten, mit Ortlaminat.
Abrechnung nach lfd. m angebundener Gerinnekante.
Lineranbindung Gerinnekanten
Dichtmasse für Abschluss GFK-Laminat.
In allen Durchgangsschächten bei Haltungen DN200-DN300
sind die Anschlüsse oder
Abschlusskanten von z. B. Liner/Gerinne,
GFK-Auskleidung/Schachtwand mit einer im
Abwasserbereich anwendbaren dauerelastischen und
abwasserresistenten Dichtungsmasse wasserdicht zu
verschließen.
Zu verwendendes Produkt z. B. PCI Escutan TF oder
gleichwertige Art,
Anwendung entsprechend der Verarbeitungsvorschriften
des Herstellers.
Dichtmasse Abschluss GFK-Laminat, DN200-DN300
Vollständige Auskleidung des Schachtbodens inkl.
Sockelrand mit GFK-Handlaminat und/oder
Formteilen aus GFK sowie Anlaminierung an die
bestehende Schlauchlinerhalbschale.
Bei Haltungen DN200-DN300
Nur in Durchgangsschächten,
ohne eindringendes Grundwasser.
Sockelrand mit mindestens 5 cm Höhe am Übergang
zwischen Schachtboden und Schachtwandung anlaminieren.
Auskleidungsflächen nach Vorgabe des AG.
Kraftschlüssige Montage der Auskleidung, mind. 10 cm umdie Öffnung herum, mit glasfaserverstärkten
Kunststoffplatten mit vertikalen und horizontalen
Kanten. Inkl. sichern der Platten mit Dübeln und
Senkkopfschrauben 8x min 65 mm pro m2. Dübelhülse aus Kunststoff, Schrauben und Unterlegscheiben 30 mm in Edelstahl, Qualität 1.4571/1.4404 (Handelsname V4A).
Trägermaterial: Aluminium- Kalksilikatglas (E-CR-Glas)
gemäß DIN 61852 und 61854, Glasfasermatten mit 450 -
600 gr/m²
Harz: Ungesättigtes Polyesterharz mit Formeigenschaften
nach DIN 16946-2, Typ 1140 oder DIN EN 13121-1 Gruppe 4 nach Tabelle 2.
Nach dem Versenken der Dübel sind die Platten
vollflächig mit harzgetränkten, glasfaserverstärkten
Kunststoffmatten mehrlagig überzulaminieren, um das
Eindringen von Abwasser zu verhindern. Hierzu ist
ausschließlich die Verwendung von ECR-Glasfasermatten
zugelassen.
Die Auskleidungsdicke des gesamten GFK-Handlaminats
muss mindestens. 5 mm betragen.
Die Abrechnung des Schachtgerinnes erfolgt bei
Durchgangsschächten über die Position des
Schlauchliners In diesem Fall darf die Fläche nicht
übermessen werden. Die Fläche der GFK-Spiegel darf hier
nicht mitabgerechnet werden, sondern ist von der
Gesamt-GFK-Fläche abzuziehen.
Schachtboden mit GFK-Handlaminat, DN200-DN300
Zuschlag GFK-Gerinne gebogen
Zuschlag zur LV-Position 2.9.13 bei Durchgangschächten
mit einem gebogenen Gerinne bis 90° für
GFK-Auskleidung.
Zuschlag GFK-Gerinne gebogen
Zulage zu vorhergehenden Positionen "Lineranbindung
durchlaufend" für Mehraufwand und -material bei
seitlichen Zuläufen bis DN 400 im Gerinne.
Abrechnung je Zulauf.
Zulage seitlicher Zulauf bis DN 400 im Gerinne
Lineranbindung mit Endmanschetten
Einbringen einer einer baurechtlich zugelassenen Linerendmanschette an den jeweiligen Schlauchlinerenden. Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-M 143-5.
Die Edelstahlmanschette muss mechanisch im sanierten Kanal bis zum kraftschlüssigen Anliegen an die Rohrwandung verspannt werden. Die Manschette muss die Linerwanddicke ausgleichen und darf im Schlauchliner abhängig von der Nennweite nicht mehr als 3 mm auftragen.
Das Schloss muss zwischen 9 bis 11 Uhr bzw. 1 bis 3 Uhr positioniert werden.
Baulängen:
DN 200 bis DN 450: mind. 25 cm
Fehlstellen im Setzbereich sind vorab händisch auszubessern. Abrechnung über entsprechende Position des LV's.
Einschließlich Schlauchlinerrückschnitt und Reiniung der zurückgeschnittenen Schlauchlinerenden.
Einbau gemäß Herstellerangaben.
Digitale Fotodokumentation vor und nach dem Manschetteneinbau. Die Dokumentation über die ausgeführten Anbindungsarbeiten wird nicht vergütet und ist mit einzurechnen.
Vorbemerkungen zur Manschettentechnik
Ausbessern von Unebenheiten, Fehlstellen an der Rohreinbindung/Schachtwand zur Vorbereitung des Einbaus einer Linerendmanschette.
Nennweite bis DN 300, gesamter Rohrumfang/ Setzbereich der Manschette, Länge bis 30 cm, mittels XWW 3-Reparaturmörtel gemäß DIN 19573.
Manschettensetzbereich reprofilieren bis DN 300
Herstellen einer Schlauchlineranbindung mittels Edelstahlmanschette zur dauerhaften und wasserdichten Abdichtung des Ringspaltes zwischen dem spannungsfreien Liner und dem Altrohr.
Nennweite des sanierten Kanals: DN 200
Schachtanbindung Linerendmanschette DN 200
Herstellen einer Schlauchlineranbindung mittels Edelstahlmanschette zur dauerhaften und wasserdichten Abdichtung des Ringspaltes zwischen dem spannungsfreien Liner und dem Altrohr.
Nennweite des sanierten Kanals: DN 250
Schachtanbindung Linerendmanschette DN 250
Herstellen einer Schlauchlineranbindung mittels Edelstahlmanschette zur dauerhaften und wasserdichten Abdichtung des Ringspaltes zwischen dem spannungsfreien Liner und dem Altrohr.
Nennweite des sanierten Kanals: DN 300
Schachtanbindung Linerendmanschette DN 300
Übergang auf der Schachtinnenseite zwischen der
Linerendmanschette und der Altrohreinbindung rundum
verputzen, so dass optisch kein Ringspalt mehr
erkennbar ist und keine festen Stoffe hängen bleiben
können.
Einputzen Linerendmanschette
für Hauptkanal DN 200 bis DN 300.
Edelstahlmanschetten einputzen DN200-DN300
Angleichen des Sohlunterschiedes zwischen
Schachtgerinne und Linerendmanschette, auf der
Zulaufseite der sanierten Haltung.
Bei Haltungen DN200-DN300
Abbrechen Sohlgerinne auf ausreichender Länge,
mindestens jedoch 50 cm, und auf einer Tiefe von bis zu
2 cm zur Erreichung der erforderlichen
Mindestschichtdicken für das einzubauende
abwasserbeständige Mörtelsystem.
Materialübergänge glatt und bündig herstellen.
zu verwendendes Produkt Ergelit Trockenmörtel
KS 1 oder gleichwertige Art,
Anwendung entsprechend der Verarbeitungsvorschriften
des Herstellers,
Angleichen Sohlgerinne DN200-DN300, Zulaufseite
Lineranbindung Anschlussleitungen
Bei allen Anschlussleitungen ist davon auszugehen, dass
die Liner mit "offenem Ende" vom Revisionsschacht /
Revisionsöffnung in Richtung Hauptkanal einzubauen
sind. Jeglicher Mehraufwand hierzu und ggf. notwendige
Preliner/Kalibrierschläuche hierzu sind
einzukalkulieren.
Nach dem Einbau und der Aushärtung der Schlauchliner
ist je Einbauabschnitt 1 Materialprobe im Beisein des
AG entsprechend der jeweiligen Leistungsposition zu
entnehmen.
Das Abfräsen/Öffnen des Hausanschlussliners an der
Anbindestelle im Hauptkanal mittels Fräsroboter ist
einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Vorbemerkungen zur Manschettentechnik
Schlauchlineranbindung DN100-DN200 an den
Revisionsschacht/Putzöffnung.
Den Schlauchlineranschluss der sanierten
Anschlussleitung an den Revisionsschacht/Putzöffnung dicht herstellen. Durch den Linereinbau entstandene
Niveauunterschiede zwischen Linersohle und Schachtsohle
sind mit einem Kanalbaumörtel auszugleichen.
Bauwerksbedingte Sohlsprünge sind hiervon ausgenommen.
Eine Hinterläufigkeit des Schlauchliners ist durch
geeignete Maßnaßmen zu vermeiden.
Die Anbindung ist mit einem gegen häusliches Abwasser
resistenten Epoxidharz herzustellen.
Zu verwendender Mörtel:
MC Bauchemie Konudur Flexfit oder gleichwertig.
Lineranbindung DN100-DN200 Rev-Schacht/Putzöffnung
Anbindung von Schlauchlinern von Anschlussleitungen
mittels mineralischen Mörtel in Schächten am Tiefpunkt.
Anbindung von Seitenzuläufen an den Schacht.
Korrodierte und mechanisch verschlissene Bestandteile
der seitlichen Einbindung entfernen, Verfahren nach
Wahl des AN, Entfernen von allen losen und trennend
wirkenden Bestandteilen sowie Staub und Öl. Räumgut und abgelöste Stoffe entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
entsorgen. Lagenweises Reprofilieren mit
sulfatbeständigem, mineralischen Mörtel, Rohreinbindung
wandungsbündig verputzen, Oberfläche sauber abziehen,
Restmörtel nicht zum Wiedereinbau verwenden,
Mörtelreste zur Deponie transportieren und entsorgen.
Lineranbindung mit einem abwasser- und
sulfatbeständigen,
mineralischen, kunststoffvergüteten Mörtel,
zu verwendendes Produkt Ergelit KS1 oder gleichwertig.
Seitenzuläufe bis DN200 aus Beton oder Stz mit Liner,
Zulauf ggf. zuvor wandungsbündig abschneiden.
Arbeiten vom Schacht DN 1300 aus.
Anschlussanbindung, Manuell, AL in Schächten
Verrechnungssätze
Kolonnen
Einsatz und Abrechnung nur auf Anweisung des AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter.
Vergütet werden nur die tatsächlich auf der Baustelle geleisteten Arbeitsstunden.
Einsatz und Abrechnung nur auf Anweisung des AG oder
Sanierung
Einsatz einer Schlauchlining-Sanierungskolonne für Hauptkanäle.
Einzurechnen sind das gesamte Bedienungspersonal inklusive aller Maschinen- und Gerätekosten sowie die Kosten aller Betriebs- und Hilfsstoffe.
Schlauchlining-Sanierungskolonne Hauptkanal
Einsatz einer Schlauchlining-Sanierungskolonne für Anschlussleitungen. Einzurechnen sind das gesamte Bedienungspersonal inklusive aller Maschinen- und Gerätekosten sowie die Kosten aller Betriebs- und Hilfsstoffe.
Schlauchlining-Sanierungskolonne Anschlussleitung
Einsatz einer Kolonne des Roboterfahrzeuges. Einzurechnen sind das gesamte Bedienungspersonal inklusive aller Maschinen- und Gerätekosten, sowie die Kosten aller Betriebs- und Hilfsstoffe.
Roboter - Sanierungskolonne
Einsatz einer Handsanierungs-Kolonne für Arbeiten in den Schächten. Einzurechnen sind das gesamte Personal inklusive aller Maschinen- und Gerätekosten, sowie die Kosten aller Betriebs- und Hilfsstoffe.
Schachtsanierungskolonne
Einsatz eines TV-Inspektionsfahrzeuges inklusive Bedienungspersonal. Mit einzurechnen sind außerdem alle notwendigen Maschinen- und Gerätekosten, sowie die Kosten aller Betriebs- und Hilfsstoffe.
TV-Inspektionsfahrzeug
Einsatz eines Hochdruckspül- und Saugfahrzeugs. Einzurechnen sind das gesamte Bedienungspersonal inklusive aller Maschinen- und Gerätekosten, sowie die Kosten aller Betriebs- und Hilfsstoffe.
Hochdruckspül- und Saugfahrzeug