3.32021-052026-10-15/ GXML Toolbox V3.3 R20220330ORCA AVA 26.0.8 26.00.08Available4784AmperVerband - Kanalsanierung EichenauEUREuro83EUREuroHinweis zur Sicherheit und Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Sämtliche für Entwässerungsanlagen zutreffende ATV bzw. DWA-Arbeitsblätter und Merkblätter, Regeln der Technik, Vorschriften, Normen, Unfallverhütungsvorschriften, einschlägige Sicherheitsbestimmungen, Gesetze und Verordnungen usw. sind anzuwenden. Der AN ist verantwortlich für die Einhaltung aller für die Arbeitssicherheit maßgebenden Gesetze und Verordnungen. Die Sanierungsarbeiten dürfen nur unter strengster Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden, auf die technischen Regelwerke der BG BAU wird hingewiesen (GUV R 126 Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen, Arbeitsstättenverordnung etc.) Bei Arbeiten in Anlagen des Abwassersystems ist unter anderem mit folgenden Gefahren zu rechnen:

- Vergiftungs- und Erstickungsgefahr z. B. durch Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid, Benzin- oder Lösungsmitteldämpfe sowie durch andere toxische Stoffe
- Explosions- und Brandgefahr durch brennbare Stoffe (Ex-Zone 1)
- Gefahr des Ertrinkens durch plötzlichen Anstieg des Wasserstands
- Absturzgefahr durch feuchte/verschmutzte Anlagenteile bzw. durch unzureichende Sicherung
- Infektionsgefahr

Das Vorhalten und der Einsatz von Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsausrüstungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zwingend erforderlich sind Gasmess- und -warngeräte, Höhensicherheitsgeräte, Dreibock, Sitz- und Rettungsgurte, ex-geschützte Handlampen, Sauerstoffschnellretter, temporäre Schachtabdeckungen, Vorhalten einer kompletten Bewetterungsanlage und persönliche Schutzausrüstung.
Der AN trägt die Verantwortung für die Durchführung der ordnungsgemäßen Arbeiten. Er hat für zugelassene, sichere Fahrzeuge nach Stand der Technik, wie auch für die notwendige Absicherung während der Kanalsanierungsarbeiten zu sorgen. Alle vorstehenden Geräte sind für die gesamte Dauer der Arbeiten an den Entwässerungsanlagen vorzuhalten. Die Einhaltung der einschlägigen UVV wird vom AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter überprüft. Das Bedienungspersonal muss nach den UVV für Kanalarbeiten geschult sein, der AN hat den Nachweis zu erbringen.

Es ist Pflicht, die persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Zuwiderhandlungen gegen Sicherheitsvorschriften können - außer den gesetzlichen Strafen - den unverzüglichen Verweis von der Baustelle, ein Zutrittsverbot auf Dauer sowie die sofortige Einstellung der Arbeiten zur Folge haben. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nichtbefolgung von Sicherheitsvorschriften entstehen, haftet der AN. Vor dem Betreten der Schächte und der Kanalhaltungen ist mit einem Mehrfachgasgerät die Atmosphäre zu überprüfen und auf Einhaltung der EX-OX-TOX-Grenzwerte zu achten. Über das Auftreten einer gefährlichen Atmosphäre ist der AG oder dem von ihm beauftragte Vertreter unverzüglich zu informieren. Können die zulässigen Werte nicht eingehalten werden, so sind die Kanalanlagen mit einer Zwangsbelüftung zu belüften (auch zu bewettern). Das Betreten der Kanalanlagen darf nur mit Sicherheitseinrichtungen unter Einsatz von Sicherheitsposten, gegebenenfalls unter Einsatz von Atemschutzgeräten und Einstieg mittels Absturzsicherung erfolgen. Hierdurch bedingte Leistungen, Kosten und Erschwernisse werden nicht gesondert vergütet, sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Der AN hat vor jedem Arbeitsbeginn den Arbeitsbereich zu überprüfen und Besonderheiten gegenüber dem Vortage seinen Mitarbeitern und dem AG aktenkundig mitzuteilen. Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung-BaustellV) in der Fassung 2005 ist zu beachten.

Es sind die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften auf der Baustelle einzuhalten. Besonders wird hier auf § 5 der Baustellenverordnung hingewiesen. Die Sicherheitsbestimmungen sind während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen vom AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter vorzulegen. Arbeitsunfälle und Schadensereignisse, Umwelt- und Sachschäden sind unverzüglich dem AG zu melden. Sonstige Meldepflichten bleiben hiervon unberührt.

Sicherung von Gefahrenbereichen:
Der AN hat alle Bereiche, in denen durch ihn oder seine Nachunternehmer im Rahmen der Bauleistung Tätigkeiten ausgeführt werden und von denen Gefährdungen für seine Beschäftigten oder andere Unternehmen oder Baustellenfremde ausgehen, sachgerecht gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und den Regeln der Technik zu sichern.

Baustelleneinrichtung / Baustellenverkehr:
Auf der Baustelle gilt die Straßenverkehrsordnung. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind ständig freizuhalten.

Arbeitsmedizinische Versorgung:
Der AN hat dafür zu sorgen, dass nur Personal eingesetzt wird, das gesundheitlich für die vorgesehenen Arbeiten geeignet ist und durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Die Nachweise hierfür sind auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen dem AG oder der von ihm beauftragte Vertreter vorzulegen.

Maschinen und Geräte:
Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie überwachungsbedürftigen Anlagen, die einer Sachverständigen- oder Sachkundigenprüfpflicht unterliegen, sind die entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Zulassungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und Kontrollbücher etc. auf der Baustelle vom AN vorzuhalten und auf Verlangen dem AG oder der von ihm beauftragte Vertreter vorzulegen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass Baumaschinen und Geräte nur von dazu beauftragten Personen bedient werden. Sofern eine schriftliche Beauftragung in Rechtsvorschriften vorgesehen ist, muss die beauftragte Person diese ständig bei sich haben. Gefahrenbereiche um Arbeitsmaschinen und Geräte sind abzusperren. Personen dürfen sich dort nicht aufhalten.

Gefahrstoffe:
Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen und die Unterweisungsbestätigungen hierzu auf der Baustelle vorzuhalten. Die Lagerung hat gemäß den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln zu erfolgen.
Sicherheit und Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Nachweis zur Eignung des Unternehmens (Nachweis nach § 6 Abs. 3, Nr. 3 VOB/A)

Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe D, I, R, und S sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.

Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.

Folgende Randbedingungen sind bei der Angebotskalkulation ebenenfalls zu berücksichtigen:

- Das eingesetzte leitende Personal auf den Sanierungsfahrzeugen
muss sich in Wort und Schrift auf dem Niveau des CEFR (GER) (Common European Framework of Reference for Languages)
der Stufe B2 befinden

- Die Reinigungs- / Inspektions- / Sanierungsfahrzeuge sind mit
jeweils mindestens 2 Mann Bedienpersonal zu besetzen.

in eine noch zu definierende Anlage verschieben!

10Kanalsanierung EichenauAllTxtBoQLevelSanierungsart3YesBoQLevelGewerk2YesBoQLevelGruppe2YesItem4Yes4LohnMaterialGerätSonstiges

Baustellen- und Verkehrseinrichtung

Baustelleneinrichtung

Baustelleneinrichtung

Folgende Leistungen sind einzurechnen:


Vollständige Einrichtung der Baustelle nach Maßgabe der

in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Leistungen,

auch für Teilleistungen, für die Dauer der Baumaßnahme

mit allen, für den Baubetrieb notwendigen Anlagen. Dazu

gehören auch:

a: Herrichten und Unterhalten der Bau- und Lagerplätze

einschließlich sämtlicher Zufahrten.

b: Aufstellen beheizbarer Tagesunterkünfte, Magazine,

hygienische und sanitäre Anlagen.

c: An- und Abfahrt sowie Vorhalten sämtlicher

Baumaschinen und Sanierungsanlagen, von Arbeits- und

Transportgeräten, von Gerüsten und Werkzeugen

einschließlich der erforderlichen Treib- und

Betriebsstoffe.

d: Herstellen und Unterhalten der erforderlichen Strom und

Wasseranschlüsse und der Entwässerungsanlagen.

In den Pauschalbetrag sind ferner die Kosten für

folgende Leistungen einzurechnen:

- Umstellen der gesamten Baustelleneinrichtung oder

Teilen davon während des Baubetriebes,

- Anlegen von Zufahrten und Umleitungen,

- Übernehmen der Kosten und Gebühren für die Benutzung

fremder Grundstücke, Wege und Parkplätze sowie deren

Unterhalt und Rückversetzung in ihren ursprünglichen

Zustand,

- Absichern und ggf. Bewachen der Baustelle, auch an

Tagen ohne Arbeitseinsatz,

- Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich

ihres Unterhaltes,

- Bereitstellen der notwendigen Betriebsstoffe zum

Betrieb und Unterhalt der Baustelleneinrichtung,

Vorhalten und Einsetzen der erforderlichen

Sicherheitsausrüstung und persönlichen Schutzausrüstung

zum gesicherten Einsteigen und Arbeiten in

Kanalanlagen,

- Bereitstellung von sanitären Anlagen.

Für Kanalsanierungsmaßnahmen in geschlossener Bauweise.

Einschl. das durch den Baufortschritt und die

Verteilung der Sanierungsstellen im Stadtgebiet von

Eichenau bedingte Umsetzen der

gesamten bzw. von Teilen der Baustelleneinrichtung.

Durch den AG kann keine Fläche für BE bzw. Lagerplätze

zur Verfügung gestellt werden.

Für die Baustelleneinrichtung werden vom AG die in des

Baubeschreibung beschriebenen Flächen zur Verfügung gestellt.

Die Beschaffung weiterer/zusätzlicher notwendiger Flächen ist die

Aufgabe des AN. Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser

werden vom AG ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt.

Die Kosten für die Erstellung der Anschlüsse

und den Verbrauch werden nicht besonders vergütet.

Baustelle nach Bauende von allen Geräten, Anlagen,

Einrichtungen, Vorhalten und dgl. räumen. Benutzte

Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen

Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen

Belange ordnungsgemäß wiederherstellen.


Normen und Vorschriften: RSA 21, ASR A 5.2

Alle im Leitungsverzeichnis (LV) aufgeführten Leistungen verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, immer einschließlich aller erforderlichen Geräte, Maschinen und Materialien, an die Einbaustelle geliefert und abgeladen, sowie aller notwendigen Nebenarbeiten.

Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung

Yes1.000psch

An- und Abtransport und Vorhalten Reinigungskolonne einschl. aller für die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel.

Vorhalten für die Zeitdauer der vertraglichen Ausführung.

Einschl. täglicher Reinigung der benutzten Straßen- und Wegeflächen bei Bedarf.

Die Vergütung erfolgt einmalig für alle Sanierungsabschnitte.

Baustelleneinrichtung und -räumung Reinigungsarbeiten

Yes1.000psch

An- und Abtransport und Vorhalten TV-Inspektionskolonne einschl. aller für die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel.

Vorhalten für die Zeitdauer der vertraglichen Ausführung,

Einschl. täglicher Reinigung der benutzten Straßen- und Wegeflächen bei Bedarf.

Die Vergütung erfolgt einmalig für alle Sanierungsabschnitte.

Baustelleneinrichtung und -räumung TV-Inspektion

Yes1.000psch

An- und Abtransport und Vorhalten Reparatur-Sanierungskolonne einschl. aller für die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel.

Vorhalten für die Zeitdauer der vertraglichen Ausführung,

Einschl. täglicher Reinigung der benutzten Straßen- und Wegeflächen bei Bedarf.

Die Vergütung erfolgt einmalig für alle Sanierungsabschnitte.

Baustelleneinrichtung und -räumung Reparaturen

Yes1.000psch

An- und Abtransport und Vorhalten Sanierungskolonne Schlauchlining einschl. aller für die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel.

Vorhalten für die Zeitdauer der vertraglichen Ausführung,

Einschl. täglicher Reinigung der benutzten Straßen- und Wegeflächen bei Bedarf.

Die Vergütung erfolgt einmalig für alle Sanierungsabschnitte.

Baustelleneinrichtung und -räumung Renovierung

Yes1.000psch

An- und Abtransport und Vorhalten Schachtsanierungskolonne einschl. aller für die vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel.

Vorhalten für die Zeitdauer der vertraglichen Ausführung,

Einschl. täglicher Reinigung der benutzten Straßen- und Wegeflächen bei Bedarf.

Die Vergütung erfolgt einmalig für alle Sanierungsabschnitte.

Baustelleneinrichtung und -räumung Schachtsanierung

Yes1.000psch

Aufwendungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen

innerhalb der Baustelle, wie Absperrung, Sicherung,

Beschilderung und Beleuchtung der Baustelle. Absperrung der festen Baustelleneinrichtung sowie von Lagerflächen mittels genormter Bauzäune, Stahl, verzinkt, standsicher,

Arbeitsbereiche im Bereich der Einstiegs- und

Montageöffnungen sichern.

Alle Maßnahmen und Einrichtungen zur Baustellensicherung und -kennzeichnung entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Arbeitnehmerschutzgesetze sind in die Positionen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung und -regelung sind auf Antrag des AN und nach Anordnung der zuständigen Behörde auszuführen.

Kennzeichnen der Baustelle und aller zugehörigen

Baustellenteile nach den Vorschriften der StVO mit den

erforderlichen Verkehrs- und Hinweiszeichen, Schutz- und

Sicherheitseinrichtungen, Vorhalten und Beleuchten der hierfür

benötigten Geräte einschl. Betriebskosten für die gesamte

Bauzeit bis zur Verkehrsfreigabe. Die Leistung erfolgt in

Abstimmung mit dem örtlichen Ordnungsamt, der

Verkehrsbehörde, der Polizei und mit einem Beauftragten des AG.

Baustellen -sicherung und -kennzeichnung

Yes1.000psch

Abstimmung des Zugangs zum Biotop während der Bauarbeiten mit dem Bauhof Eichenau.

Betroffene Haltungen: EI1197, EI1196, EI1195 und EI1194

Abstimmung mit Bauhof Eichenau

Yes1.000psch

Erschwernis Arbeiten, Forststraße, Haltungen EI1197, EI1196 und EI1195 (1 Einbauabschnitt).

Erschwernis bei Arbeiten in Grünflächen.

Mehraufwand für die Durchführung der Sanierungsarbeiten in Grünflächen aufgrund erschwerter Zugänglichkeit und eingeschränkter Arbeitsmöglichkeiten, einschließlich Einrichtung, Sicherung und Räumung der erforderlichen Arbeitsfläche sowie Schutz der Grün- und Vegetationsflächen.

Mehraufwand Arbeiten Forststraße, Haltungen EI1197, EI1196, EI1195

Yes1.000psch

Abstimmung des Zeitplans für die Bauarbeiten - der Schacht EI0609 befindet sich vor der Einfahrt zum Parkplatz der Firma Reichenbach.

Abstimmung Fa. Reichenbach Antriebs- und Fördertechnik GmbH

Yes1.000psch

7 Tage vor tatsächlichem Baubeginn der Arbeiten auf der Baustelle sind die Anwohner durch Anschreiben oder Handzettel vom Baubeginn, der vorgesehenen Ausführungszeit, den zu erwartenden Behinderungen und Absperrzeiten und den erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu unterrichten. Dieses Schreiben ist für jedes Gebäude (Anlieger), auch denen der Eckgrundstücke und den Hinterliegern, zuzustellen. Dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter sind je eine Durchschrift zu übergeben.

Anwohnerinformationschreiben

11.000St

Wöchentliche Abstimmung der für die folgende Kalenderwoche geplanten Sanierungsmaßnahmen an Anschlussleitungen mit dem Auftraggeber (AG) und der örtlichen Bauüberwachung (öBA).

Die Leistung umfasst insbesondere:

  • Abstimmung der geplanten Sanierungsmaßnahmen für die folgende Kalenderwoche,

  • Erstellung einer Übersicht der vorgesehenen Anschlussleitungssanierungen mit Angabe der Anschlussleitungsbezeichnung und der jeweiligen Adresse,

  • Übermittlung der Übersicht per E-Mail an den AG und die öBA.

Die Terminübersicht ist jeweils spätestens bis Freitag, 12:00 Uhr, für die darauffolgende Kalenderwoche zu übermitteln.

Abrechnungseinheit: Stück (je wöchentliche Terminübersicht)

Wöchentliche Abstimmung Anwohnerinfo

Yes1.000psch

Mehrkosten für die Umsetzung der Reparatur- und

Renovierungsmaßnahmen an den (Revisions-)Schächten,

Hauptkanälen und Anschlussleitungen.

Mehrkosten für erschwerte Zugänglichkeit

und/oder Lage auf Privatgrund.

In diese Position sind alle Mehrkosten einzukalkulieren, die

aufgrund der Lage von Kanälen, Schachtbauwerken,

Revisionsöffnungen etc. auf Privatgrund anfallen. Hierunter

fallen u. a. Koordination mit Grundstückseigentümern,

verlängerte Fußwege, Wiederherstellung Grundstücksflächen,

Transport per Hand usw.

Ebenfalls einzurechnen sind Transportwege für Material und

Gerät bis 50 m.

Mehrkosten Privatgrund

3.000St

Erschwerniszulage für alle Haltungen mit Renovierungs- und Reparaturarbeiten und vorhandenen Abstürzen an Schächten.

In folgenden Schächten sind außenliegende Abstürze eingebaut:

-EI1139

-EI1265

-EI0850

Erschwerniszulage aufgrund der durch den vorliegenden Absturzes entstehenden Mehraufwendungen (z.B. Umsetzen der TV-Kamera/Roboter), für alle

auszuführenden Arbeiten wie Reinigung, TV-Inspektion,

Roboter- und manuelle Arbeiten, Einbau Schlauchliner, etc.

Vergütung je Stück Schacht

Erschwernis Arbeiten Abstürze an Schächten

Yes1.000psch

Erschwernis Arbeiten, Peter-Rosegger-Straße, Haltungen EI1149 und EI1148 (1 Einbauabschnitt).

Erschwerniszulage für sämtliche Arbeiten in den Haltungen EI1149 und EI1148.

Der Schacht EI1149 befindet sich in einem Gehölzbereich am westlichen Ufer des Starzelbachs, der ausschließlich nur über den Bach erreichbar ist.

Der Schacht EI1148 befindet sich am östlichen Ufer des Starzelbachs.

Zwischen den Schächten EI1149 und EI1148 gibt es keinen direkten Fußweg bzw. keine direkte Zufahrt.

Die für die Sanierung erforderlichen Geräte müssen über eine Strecke von ca. 25 m von Hand zum Schacht EI1149 transportiert bzw. bewegt werden.

Aufgrund der hierfür erforderlichen Mehraufwendungen bzw. Mehrarbeiten zur Durchführung der Arbeiten in der Haltung bzw. am Schacht ist eine Erschwerniszulage für sämtliche auszuführenden Arbeiten einzukalkulieren. Dies umfasst insbesondere Reinigungsarbeiten, TV-Inspektionen, Roboterarbeiten und manuelle Arbeiten, den Linereinbau etc.

Erschwernis Arbeiten Peter-Rosegger-Straße, Haltungen EI1149 und EI1148

Yes1.000psch

Erschwernis Arbeiten, Peter-Rosegger-Straße, Anschlussleitung EI1149NN04.

Der Revisionsschacht der Anschlussleitung befindet sich in einem Gehölzbereich und ist ausschließlich über den Bach erreichbar. Der Revisionsschacht liegt am westlichen Ufer des Starzelbachs.

Die für die Sanierung erforderlichen Geräte und Hilfsmittel müssen über eine Strecke von ca. 50 m von Hand zum Revisionsschacht transportiert bzw. bewegt werden.

Aufgrund der damit verbundenen erschwerten Zugänglichkeit sowie der erforderlichen Mehraufwendungen und Mehrarbeiten für die Durchführung der Arbeiten in der Anschlussleitung bzw. am Revisionsschacht ist eine Erschwerniszulage für sämtliche auszuführenden Arbeiten einzukalkulieren.

Die Erschwerniszulage umfasst insbesondere die zusätzlichen Aufwendungen für Reinigungsarbeiten, TV-Inspektionen, Roboterarbeiten, manuelle Arbeiten, den Linereinbau sowie sämtliche weiteren zur Durchführung der Sanierungsarbeiten erforderlichen Leistungen.

Erschwernis Arbeiten Peter-Rosegger-Straße, Anschlussleitung EI1149NN04

1.000St

Liefern, herstellen, vorhalten und nach Abschluss der Sanierungsarbeiten vollständig zurückbauen einer temporären Baustellenbrücke über den Starzelbach zur Herstellung einer durchgängigen Querungsmöglichkeit zwischen den Arbeitsbereichen an den Schächten EI1149 und EI1148 sowie zur Durchführung der Arbeiten an der Anschlussleitung EI1149NN04.

Die Baustellenbrücke ist mit einer Länge von ca. 8,0 - 10,0 m über den vorhandenen Bachlauf herzustellen. Die Brücke ist so auszulegen, dass sie während der gesamten Bauzeit sowohl von Baustellenpersonal als auch mit den für die Sanierungsarbeiten erforderlichen Geräten, Maschinen sicher genutzt werden kann.

Temporäre Baustellenbrücke

2.000St

Zulage für erforderliche Arbeiten außerhalb der

üblichen Arbeitszeiten für eine vom AN eingesetzte

Anlage, inkl. Personal.

Einschließlich erforderliche Mehraufwendungen für

erforderliches Personal, Geräte usw.

Zulage für Arbeit in der Nacht an Werktagen von ca.

22.00 bis

06:00 Uhr.

Die Ausführung und Vergütung erfolgt nur auf gesonderte

Anweisung des AG.

Die Vergütung erfolgt pro zu sanierender Haltung.

Zulage Nachtarbeit

Verkehrsführung und Beschilderung

Die Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung (DIN 18329 Ziffer 4.2.3) sowie die Erstellung der für das Genehmigungsverfahren nötigen Verkehrszeichenpläne (DIN 18329 Ziffer 4.2.2) sind in die Positionen mit einzukalkulieren.

Der AN hat hierzu vor Baubeginn einen Ortstermin in Abstimmung mit dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter

und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde anzuberaumen. Die bei Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu verwendenden Absperrgeräte sind mit dem Firmennamen und der Telefonnummer des AN zu versehen.

Vorbemerkungen

Verkehrsführung

Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nach StVO und VwV-StVO bei Arbeiten auf öffentlichen Straßen und unter Berücksichtigung der RSA 21, ASR 5.2 und auf Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Der AN hat einen Verantwortlichen zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS 99) beizustellen.

Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des öffentlichen Verkehrs (DIN 18329) mit der erforderlichen Beschilderung und Beleuchtung einschl. Antransport, Vorhaltung, Wartung und Umsetzen der erforderl. Gebots-, Verbots-, Hinweisschilder usw. während der Bauzeit. Einschließlich aller Leistungen gem. DIN 18299 Ziffer 4.2.9 und 4.2.10.

Vorbemerkungen

79.000St

Einrichten einer Halteverbotszone mit 96 Stunden Vorlaufzeit zum Baubeginn. Einschl. Antransport, Vorhaltung, Wartung und Umsetzen der erforderl. Gebots-, Verbots-, Hinweisschilder usw. während der Bauzeit. Nach Beendigung der Bauarbeiten die aufgestellten Schilder, abbauen, abfahren und die benutzten Flächen in den ursprünglichen Zustand versetzen.

Die Dokumentation der geparkten Fahrzeuge (Fotos, gemäß DIN 18329 Ziffern 4.2.4) ist mit in die Position einzukalkulieren.

Das Auf- und Abbauen der Halteverbotszone wird pro

Einbauabschnitt inkl. dazugehörigen Schächte für alle auszuführenden Gewerke nur einmal vergütet.

Halteverbotszone einrichten

38.000St

Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Rückbauen einer Umleitungsstrecken mit Verkehrszeichen (max.10 Stück) und -einrichtungen mit Aufstellvorrichtungen, einschließlich Warnleuchten und Beleuchtung aufbauen oder an vorhandene Befestigungsträger anbringen, einschließlich An- und Abtransport und Sicherung beim Auf- und Abbau.

Das Auf- und Abbauen der Umleitungsstrecken wird pro

Einbauabschnitt inkl. dazugehörigen Schächte für alle auszuführenden Gewerke nur einmal vergütet.

Umleitungsstrecke einrichten

38.000St

Absperrung nach Regelplan BI/15 Sperrung einer Straße.

Das Auf- und Abbauen der Verkehrssicherung wird pro

Einbauabschnitt inkl. dazugehörigen Schächte für alle auszuführenden Gewerke nur einmal vergütet.

Aufbau und Abbauen sowie Vorhalten der

Verkehrssicherungsmaßnahmen über die gesamte Bauzeit.

Absperrung nach Regelplan BI/15

41.000St

Absperrung nach Regelplan BIV/1 Absperrung einer Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Einengung.

Das Auf- und Abbauen der Verkehrssicherung wird pro

Einbauabschnitt inkl. dazugehörigen Schächte für alle auszuführenden Gewerke nur einmal vergütet.

Aufbau und Abbauen sowie Vorhalten der

Verkehrssicherungsmaßnahmen über die gesamte Bauzeit.

Absperrung nach Regelplan BIV/1

Yes1.000psch

Ergänzend zu den normalen Kontrollen innerhalb des

Baufelds

sind eigenständige, zusätzliche Kontrollen der

Verkehrssicherungseinrichtungen gemäß den Zusätzlichen

Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für

Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen

(ZTV-SA) vorzunehmen.

Die Verkehrssicherungsmaßnahmen sind unter der Woche

(Mo-Fr) 2x täglich, jeweils 1x im Dunkeln und 1x bei

Tageslicht, zu kontrollieren und ggf. vorhandene Mängel

zu beheben. Am Wochenende (Sa+So) und an Feiertagen

sind die

Verkehrssicherungsmaßnahmen jeweils 1x täglich, nach

Untwettern sofort zu kontrollieren.

Die Kontrollen sind schriftlich zu dokumentieren und

nachzuweisen. Dem AG sind die Nachweise wöchentlich

vorzulegen.

Vergütet werden die Kontrollen pauschal.

Kontrolle Verkehrssicherungseinrichtung

Beschilderung

Verkehrszeichen und -einrichtungen innerhalb der Arbeitsstelle oder der Umleitungsstrecke, die nicht in den Regelplänen enthalten sind.

Ausführung gemäß Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörde.

Vorbemerkungen

5.000St

Schilder in rückstrahlender Ausführung, anliefern, aufstellen, vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder beseitigen und abfahren.

Vergütet werden nur die Schilder, die zusätzlich zur Regelbeschilderung laut RSA 21 oder auf Anordnung vom AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter aufgestellt werden.

Gebots-, Verbots- u. Hinweisschilder

2.000St

Zusätzlich zur Regelbeschilderung aufgestellte Gebots-, Verbots- u. Hinweisschilder während der Bauzeit umsetzen.

Gebots-, Verbots- u. Hinweisschilder umsetzen

5.000St

Abdeckung von Verkehrszeichen mit Abdeckplane, grau, RAL 7003, inkl. Befestigungsmaterial unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, soweit erforderlich umsetzen und abbauen.

Verkehrszeichen abdecken

2.000St

Hinweisschild bis 2 m² entsprechend der Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde beschriften, liefern einschließlich der Fundamente, standsicher aufstellen und während der Bauzeit unterhalten. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten wieder abbauen, entsorgen und den alten Oberflächenzustand wiederherstellen.

Hinweistafeln von 1,00 bis 2,00 m²

2.000St

Hinweisschild bis 4 m² entsprechend der Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde beschriften, liefern einschließlich der Fundamente, standsicher aufstellen und während der Bauzeit unterhalten. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten wieder abbauen, entsorgen und den alten Oberflächenzustand wiederherstellen.

Hinweistafeln von 2,00 bis 4,00 m²

2.000St

Zusätzliche Beschilderung für Straßen in Tempo 30-Zonen, bei denen für die Arbeiten in der Straße eine Vollsperrung notwendig ist und daher Umleitungsbeschilderungen aufzustellen sind.

Beschilderung aus:

-"Umleitung", Richtungspfeil und "Umleitung Ende" (VZ 454 und 455),

- "Sackgasse" (Beschilderung VZ 357-50)

Vergütung pro Straße

Zusätzliche Beschilderung Verkehr "Umleitung"

5.000St

Zusätzliche Beschilderung für Straßen, bei denen durch

Arbeiten an einer Stelle der Straße punktuell keine

Durchfahrt mehr möglich ist, aber von beiden Seiten bis

zur Baustelle die Zufahrt frei ist.

Beschilderung an beiden Zufahrtsseiten "Anlieger bis Baustelle frei" (Verkehrszeichen 1028-32 und 250).

Vergütung pro Straße.

Zusätzliche Beschilderung Verkehr "Anlieger frei"

Schutz vorh. Anlagen und Bauteile

Baggermatten

150.000m²

Baggermatten o.ä. in der erforderlichen Breite zur Sicherung einer vorhandenen Fahrbahndecke/Grunfläche als Schutz bei Überfahrung mit Baufahrzeugen oder Anliegerverkehr.

Einschließlich Beseitigung nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme und Herrichtung der Oberfläche in den ursprünglichen Zustand.

Baggermatten o.ä. zur Sicherung

Erschwernis Asbestzementkanäle

Erschwernis Asbestzementkanäle (AZ)

Yes1.000psch

Pauschalposition für sämtliche Zusatzmaßnahmen im Zusammenhang mit Arbeiten an vorhandenen Asbestzementhaltungen und -leitungen im Zuge der grabenlosen Kanalsanierung.

Der Auftragnehmer hat sämtliche erforderlichen Leistungen, Nebenleistungen und besonderen Leistungen zu erbringen, die im Zusammenhang mit Arbeiten an vorhandenen Asbestzementhatlungen und -leitungen im Rahmen der ausgeschriebenen Kanalsanierungsmaßnahmen erforderlich werden.

Die vorhandenen Hauptkanäle und Hausanschlussleitungen aus Asbestzement verbleiben im Bestand und werden nicht gezielt ausgebaut oder rückgebaut. Sämtliche Arbeiten sind so auszuführen, dass eine Beschädigung der Rohrwandung oder Faserfreisetzung vermieden wird.

Die Pauschalposition umfasst mindestens folgende Leistungen:

  • sämtliche Aufwendungen für persönliche Schutzausrüstung (PSA),

  • Bereitstellung und Anwendung geeigneter Arbeits- und Schutzverfahren,

  • Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Vorschriften, Regelwerke und Technischer Regeln, insbesondere Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 519, DGUV-Regelwerk (DGUV-Information BT 61) sowie einschlägiger VOB/C-Bestimmungen,

  • Unterweisung, Schulung und Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals,

  • Koordination und Abstimmung mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo),

  • Erstellung, Vorhaltung und Umsetzung erforderlicher Arbeits-, Sicherheits- und Schutzkonzepte,

  • erforderliche Anzeigen und Meldungen an Behörden und zuständige Stellen, z.B. Gewerbeaufsichtsamt

  • sämtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Asbestfaserfreisetzungen,

  • Aufnahme, Verpackung, Kennzeichnung, Transport und ordnungsgemäße Entsorgung kontaminierter Materialien, soweit diese im Zuge der Arbeiten anfallen,

  • Nachweisführung über Transport und Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Entsorgungs- und Übernahmescheine,

  • sämtliche Nebenleistungen, Wartezeiten, Abstimmungen und Dokumentationen.

Die Position gilt unabhängig von der Anzahl der Einsätze, Haltungen, Hausanschlüsse oder Bauabschnitte.

Abgerechnet wird pauschal als Komplettleistung.

Erschwerniss Asbestzementkanäle (AZ)

Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

Dokumentation

Yes1.000psch

Qualitätsnachweise sind dem AG mindestens 3 Tage vorher

anzuzeigen. Der AG behält sich eine Teilnahme vor. Nicht

angezeigte Nachweise werden ggf. nicht anerkannt und müssen

eventuell zu Lasten des AN wiederholt werden. Es sind

Protokolle zu erstellen.

Die geforderten Nachweise, Unterlagen und Protokolle sind z.

T. vorab, jedoch spätestens zur Bauabnahme nach Beendigung

der Baumaßnahme dem AG als Gesamtdokumentation zu

übergeben.

Die Baustellendokumentation ist in 2-facher Ausfertigung zu

übergeben, bestehend aus:

- Dokumentation der TV-Inspektion, wie in der Baubeschreibung

beschrieben (Einzelleistungen werden gesondert vergütet),

- sonstige Materialgütenachweise und Prüfzeugnisse über

Umweltverträglichkeitsprüfungen,

- Entsorgungsnachweise für Bauschutt, Kanalräumgut,

Erdaushub u. a.

Anfertigen einer Dokumentation über die durchgeführten

Arbeiten mit allen für den Bauherrn relevanten Angaben

entsprechend der Vorgaben in der Baubeschreibung bzw. der

technologisch bedingten Auflagen des Herstellers (Handbuch,

Einbaurichtlinie, o. ä.):

- Bautagesberichte,

- Fotodokumentation mit der Darstellung aller wichtigen

Arbeitsschritte,

- Abnahmeprotokolle,

- Material- und Qualitätszertifikate, Lieferscheine u. dgl.,

- Umweltverträglichkeitsprüfzeugnisse der verwendeten

Baustoffe,

- Materialprüfzeugnisse,

- Qualitätsnachweise zum Einbau der Schlauchliner, z.B.

Heizprotokolle, Imprägnierberichte,

- Dichtheitsprüfung der Kanäle nach EN 1610,

- Einmessung/Fotodokumentation der Anschlussleitungen

einschl. Zuordnung zu den Hausnummern,

- sonstige Protokolle.

Die Dokumentation der TV-Befahrung sowie der Oberflächen

wird gesondert vergütet.

Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

Yes1.000psch

Erstellen einer Fotodokumentation vor Bauausführung zum

Nachweis des ursprünglichen Zustands aller

beanspruchten Straßen-, Gelände- sowie

Privatgrundflächen sowie zum Nachweis des Zustands

der Flächen nach Beendigung der Baumaßnahme.

Fotodokumentation Oberflächen

Abrechnung

Abrechnung Anschlussleitungen

129.000St

Die Abrechnung der Sanierung/Arbeiten von Hausanschlussleitungen (Renovierung und Reparatur) erfolgt getrennt nach öffentlichem und privatem Bereich. Als Abgrenzung gilt die jeweilige Grundstücksgrenze.

Für die im öffentlichen Bereich sowie für die auf Privatgrund ausgeführten Leistungen sind separate Aufmaßblätter zu erstellen. Die Aufmaße sind eindeutig den jeweiligen Bereichen zuzuordnen und mit den tatsächlich ausgeführten Mengen zu dokumentieren.

Die Abrechnungsunterlagen müssen enthalten:

  • getrennte Aufmaßblätter für öffentlichen und privaten Bereich,

  • Darstellung der sanierten Haltungslängen und Einzelleistungen,

  • Zuordnung der Leistungen zur jeweiligen Eigentumsseite der Grundstücksgrenze,

  • getrennte Massenermittlungen,

  • getrennte Summenblätter mit den jeweiligen Teilsummen,

  • Zusammenstellung der Einzelrechnungssummen (je Anschluss) und Gesamtrechnungssummen für den öffentlichen und den privaten Bereich.

Vergütung für die Erstellung, Dokumentation und Vorlage der getrennten Aufmaße und Abrechnungsunterlagen.

Die Vergütung erfolgt je Stück Anschlussleitung.

Abrechnung AL öffentlicher/privater Bereich

Sanierungsbegleitende Arbeiten

Reinigung

Reinigung öffentlicher Kanäle

8985.000m

Durchführen einer HD-Kanalreinigung mit einem kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeug in einem für die anschließende Kanal-TV-Untersuchung oder Kanalsanierung notwendigen Maße einschließlich Rückleiten des aufbereiteten Abwassers.

Der Spüldruck ist dem baulichen Zustand der Kanalhaltung anzupassen (maximal 80 bis 100 bar an der Düse). Bei einem Verschmutzungsgrad von über 10% (bezogen auf den Innendurchmesser des Rohres) ist der AG oder der von ihm beauftragte Vertreter im Vorfeld der Reinigung zu informieren.


Rotationsdüsen sind nicht zulässig.

Die Kanalreinigung ist im unmittelbaren Vorlauf der Kanal-TV-Untersuchung oder der Sanierung durchzuführen.

Nennweite DN 150 - DN 300

Material: Steinzeug, Asbestzement, Kunststoff

Schachttiefe: bis 4,20 m

Reinigung der gesamten Streckenlänge mehrfach (z.B. Grundreinigung, nach Hindernisbeseitigung, nach Vorfräsarbeiten, vor Reparatur, vor Linereinbau).

Das anfallende Material ist der fachgerechten Entsorgung
zuzuführen.

Die Kosten der damit verbundenen und ggf. mehrfachen An- und Abfahrten, Einrichtungen im Zuge des Sanierungsfortschrittes sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen.

Vergütet wird jeder Reinigungsvorgang z.B. Grundreinigung, nach Hindernisbeseitigung, nach Vorfräsarbeiten, vor Reparatur, vor Linereinbau, vor TV-Abnahme.

HD-Reinigung DN 150- DN 300

10.000h

Mechanische Grundreinigung in Haltungen bis DN 300 in Schmutzwasserkanäle.

Zu beseitigende Hindernisse können sein:

- Einragende Wurzel

- Verfestigte Ablagerungen

- Fette

- Starke Verschmutzungen von über 50% des Haltungsquer schnitts

Die oben genannten Hindernisse sind mit für die mechanische Grundreinigung von Haltungen und Leitungen geeigneten, zugelassenen Werkzeugen wie z.B. einer Kettenschleuder vorzunehmen. Des Weiteren ist es notwendig, dass diese Arbeiten mit einem kombinierten Hochdruckspül- und -saugfahrzeug begleitet und durchgeführt werden.

Das anfallende Material ist der fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Das für die Durchführung notwendige Hochdruckspülfahrzeug ist in diese Position mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Der Nachweis über die durchgeführten Arbeiten ist durch eine Kanal-TV-Inspektion (vorher/ nachher) zu protokollieren.

Nur auf Anweisung des AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter.

Mechanische Grundreinigung

4.000m3

Manuelle Förderung von Räumgut von nicht saugfähigem,

sperrigem Räumgut. Räumgut wie beschrieben zur Deponie

transportieren und entsorgen.

Vergütung erfolgt nur, wenn prüfbare, nachvollziehbare

Entsorgungsnachweise mit Mengenangabe vorgelegt werden.

Räumgut, Förderung von Hand

50.000m

Zulage Verschmutzungsgrad

Für einen erhöhten Verschmutzungsgrad zwischen 10% und 50%. (Verschmutzungsgrade individuell anpassbar)

Vor Durchführung der Arbeiten ist der AG oder der von ihm beauftragte Vertreter zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Zulage: erhöhte Verschmutzung zwischen 10% und 50%

Reinigung Anschlussleitungen

3105.000m

Durchführen einer HD-Leitungsreinigung in Anschlussleitungen

mit einem kombinierten Hochdruckspülfahrzeug in
einem für die anschließende Kanal-TV-Untersuchung oder
Kanalsanierung notwendigen Maße.

Die Kanalreinigung ist im unmittelbaren Vorlauf vor der
Kanal-TV-Untersuchung oder der Sanierung durchzuführen.

Verschmutzungsgrad bis zu 10% der Nennweite

Einschließlich Material, Transport und Entsorgung des
Spülwassers und der Feststoffe und aller zugehörigen Arbeiten.

Nennweite: DN 150

Material: Steinzeug, Asbestzement und Kunststoff


Schachttiefe: bis 4,00 m


Die Kosten der damit verbundenen und ggf. mehrfachen An- und Abfahrten, Einrichtungen im Zuge des Sanierungsfortschrittes sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen.

Vergütet wird jeder Reinigungsvorgang z.B. Grundreinigung, nach Hindernisbeseitigung, nach Vorfräsarbeiten, vor Reparatur, vor Linereinbau, vor TV-Abnahme.

HD-Reinigung Leitungen DN 150

30.000m

Durchführen einer HD-Leitungsreinigung in Anschlussleitungen

mit einem kombinierten Hochdruckspülfahrzeug in
einem für die anschließende Kanal-TV-Untersuchung oder
Kanalsanierung notwendigen Maße.

Die Kanalreinigung ist im unmittelbaren Vorlauf vor der
Kanal-TV-Untersuchung oder der Sanierung durchzuführen.

Verschmutzungsgrad bis zu 10% der Nennweite

Einschließlich Material, Transport und Entsorgung des
Spülwassers und der Feststoffe und aller zugehörigen Arbeiten.

Nennweite: DN 200

Material: Steinzeug, Asbestzement


Schachttiefe: bis 4,00 m


Die Kosten der damit verbundenen und ggf. mehrfachen An- und Abfahrten, Einrichtungen im Zuge des Sanierungsfortschrittes sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen.

Vergütet wird jeder Reinigungsvorgang z.B. Grundreinigung, nach Hindernisbeseitigung, nach Vorfräsarbeiten, vor Reparatur, vor Linereinbau.

HD-Reinigung Leitungen DN 200

10.000h

Mechanische Grundreinigung in Anschlussleitungen bis einschließlich DN 200.
Zu beseitigende Hindernisse können sein:

- Einragende Wurzel
- Verfestigte Ablagerungen
- Fette

- Starke Verschmutzungen von über 50% des Leitungsquerschnitts

Die oben genannten Hindernisse sind mit geeigneten für
die mechanische Grundreinigung von Haltungen und Leitungen
zugelassenen Werkzeugen wie z.B. einer Kettenschleuder vorzunehmen. Des weiteren ist es notwendig, dass diese
Arbeiten mit einem kombinierten Hochdruckspül- und
-saugfahrzeug begleitet und durchgeführt werden.

Das anfallende Material ist der fachgerechten Entsorgung
zuzuführen. Das für die Durchführung notwendige
Hochdruckspülfahrzeug ist in diese Position mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Der Nachweis über die durchgeführten Arbeiten ist
durch eine Kanal-TV-Inspektion (vorher/ nachher) zu
protokollieren.

Nur auf Anweisung des AG oder der von ihm beauftragte Vertreter.

Mechanische Grundreinigung

6.000m3

Manuelle Förderung von Räumgut von nicht saugfähigem,

sperrigem Räumgut. Räumgut wie beschrieben zur Deponie

transportieren und entsorgen.

Vergütung erfolgt nur, wenn prüfbare, nachvollziehbare

Entsorgungsnachweise mit Mengenangabe vorgelegt werden.

Räumgut, Förderung von Hand

50.000m

Zulage Verschmutzungsgrad

Für einen erhöhten Verschmutzungsgrad zwischen 10% und 50%.

Vor Durchführung der Arbeiten ist der AG oder der von ihm beauftragte Vertreter zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Zulage: erhöhte Verschmutzung zwischen 10% und 50%

30.000m

Zulage Verschmutzungsgrad

Für einen erhöhten Verschmutzungsgrad zwischen 50% und 90%.

Vor Durchführung der Arbeiten ist der AG oder der von ihm beauftragte Vertreter zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Zulage: erhöhte Verschmutzung zwischen 50% und 90%

Reinigung Schächte

160.000St

Durchführen einer HD-Reinigung für Schächte aus Mauerwerk oder Beton mit Hochdruckwasserstrahlen > 80 bar

Die Kanalreinigung ist im unmittelbaren Vorlauf der Schachtinspektion oder der Sanierung durchzuführen.

Einschließlich Material, Transport und Entsorgung der Feststoffe und aller zugehörigen Arbeiten.

Abwasserart: Schmutzwasser

Lichte Weite des Schachtes bis 1300 mm

Schachttiefe: bis 5,00 m

Abrechnung: einmal psch pro Schacht für alle durchzuführenden Arbeiten

Schächte reinigen bis Lichte Weite 1300 mm

95.000St

wie Position zuvor, jedoch

Hausanschlussschacht/Revisionsschacht,

DN 1000,

Tiefe bis 4,0 m

Revisionsschacht reinigen

34.000St

Reinigung vorhandener Putzöffnungen aus Guss/Kunststoff ist unmittelbar im Vorlauf der Sanierungsarbeiten durchzuführen.

Einschließlich Material, Transport und Entsorgung der Feststoffe und aller zugehörigen Arbeiten.

Runde/eckige Putzöffnungen bis DN 150.

Abrechnung: 1x pauschal pro Putzöffnung für alle durchgeführten Arbeit.

Putzöffnung reinigen

5.000h

Zulage für Reinigung von Schächten mit

verfestigten Ablagerungen,

Verfahren nach Wahl des AN, z. B. mit

Hochdruckwasserstrahlen

Tiefe bis 5,5 m.

Zulage für Ablagerungen

2.000m3

Manuelle Förderung von Räumgut

Förderung von Hand von nicht saugfähigem, sperrigem

Räumgut. Räumgut wie beschrieben zur Deponie

transportieren und entsorgen.

Vergütung erfolgt nur, wenn prüfbare, nachvollziehbare

Entsorgungsnachweise mit Mengenangaben vorgelegt

werden.

Räumgut, Förderung von Hand

Kalibrierung und optische Inspektion

Kalibrierung und optische Inspektion

2995.000m

Optische Inspektion des Altkanals mit einem ferngesteuerten,
dreh- und schwenkbaren Farbkamerasystem (laterales TV-
Inspektionsystem) mit EDV-gestützter Kodierung zur
Feststellung des IST-Zustandes und vor Durchführung von
Sanierungsarbeiten.

(Formatvorlage individuell anpassbar)


Formatvorgabe Videobezeichnung:
JJJJ-MM-TT_Haltungsnummer.mpg


Formatvorgabe Fotodokumentation:
JJJJ-MM-TT_Haltungsnummer_lfd Bildnr.jpg


Formatvorgabe Haltungsberichte:
JJJJ-MM-TT_Haltungsnummer.pdf

Bei Gegenbefahrungen ist hinter der Haltungsnummer
ein _G zu setzen.

Grundlage für die TV-Inspektion sind folgende
Normen und Vorschriften in der aktuellen Fassung:

- DWA-M 149-2
- DWA-M 149-5
- DWA-M 149-8
- DIN EN 13508-2

Die Inspektionsdaten sind im DWA-M 150 Typ B, XML-
Format, in der aktuellen Fassung zu erstellen.

Rohrdurchmesser: DN 150 - DN 300

Material: Asbestzement, Steinzeug, Kunststoff

Die Geschwindigkeit der Kamera muss dem Objektzustand
angepasst werden. Während der optischen Inspektion ist
eine ruhige Kameraposition in der Rohrachse zu gewährleisten.
Jede Einblendung muss für min. 5 Sekunden sichtbar
und lesbar sein.

Kamerasystemanforderungen:
- Farb-Dreh-Schwenkkopf-Kamera
- lageaufrechtes Bild
- Blickrichtung: horizontal 270 Grad
- Blickrichtung: radial 360 Grad

Die Längenmesseinrichtung muss die Länge der
abgefahrenen Strecke auf +/- 10 cm genau messen
können. Es sind unbedingt die Schacht- und
Haltungsbezeichnungen aus den vom AG übergebenen
Bestandsplänen zu verwenden.
Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit der übergebenen Unterlagen. Fehlerhafte oder mangelhafte
Daten werden nicht anerkannt und akzeptiert und sind
durch den Auftragnehmer nachzubessern. Neue
Schachtbezeichnungen (z.B. für verdeckte Schächte)
dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter vergeben werden.

Die Übergabe der Inspektionsdokumentation (digitaler Film,
digitale Fotos, digitale Haltungsberichte mit Fotos) erfolgt
über USB-Stick oder Festplatte (siehe gesonderte Position) mit dem Viewer K2000 oder gleichwertig.

Sämtliche Nebenkosten und Betriebsstoffe sind in den
Einheitspreis einzurechnen.

Die Protokollierung bzw. Dokumentation ist dem AG oder der von ihm beauftragte Vertreter spätestens 14 Tage nach Durchführung auszuhändigen.

Kanal-TV-Untersuchung vor der Sanierung, DN150 - DN300

2995.000m

Nachweis der Hindernisfreiheit mittels TV-Inspektion

Untersuchung der mittels Schlauchliningverfahren zu

sanierenden Haltungen mittels TV-Inspektion ohne

Einmessung von Schäden und Anschlüssen,

als Nachweis der Hindernisfreiheit der zu sanierenden Haltungen.

Vorgaben an das zu verwendende ferngesteuerte,
dreh- und schwenkbare Farbkamerasystem wie Position zuvor.

Schmutzwasserkanäle durch digitales Kamerasystem prüfen und aufzeichnen.

Durchführung unmittelbar vor Einbau Schlauchliner.

Abrechnungsgrundlage für diese Position ist Rohranfang

bis Rohrende.

Hauptkanal Kreisprofil DN 150-DN 300

Material: Asbestzement, Steinzeug, Kunststoff

TV-Inspektion HK DN 150-DN 300, hindernisfrei

10.000m

TV- Inspektion und Verlaufsmessung von Anschlussleitungen und sämtlicher Unterverzweigungen mittels Satellitentechnik vom Hauptkanal aus, einschließlich An - und Abfahrt, Vorhaltung und Betrieb.

Grundlage für die TV-Inspektion sind folgende
Normen und Vorschriften in der aktuellen Fassung:

- DWA-M 149-2
- DWA-M 149-5
- DWA-M 149-8
- DIN EN 13508-24

In diese Position sind alle erforderlichen Geräte sowie
Personal in erforderlicher Anzahl einzurechnen.
Die Satellitenkamera muss vom Hauptkanal aus durch 90 Grad-
Bögen fahren können.
Mehrfache An- und Abfahrten sind in die Position mit
einzukalkulieren.

Einsatz eines abbiegefähigen Kamerasystem (Kieler Stäbchen, Lindauer Schere etc.)

Nennweite Leitung: DN 150 - DN200
Hauptkanal bis DN 300

TV - Kanalinspektion Anschlussleitungen DN150- DN200 aus dem Hauptkanal

1035.000m

TV- Inspektion und Verlaufsmessung von Anschlussleitungen und sämtlicher Unterverzweigungen mittels Schiebekamera von der Revisionsöffnung aus, einschließlich An- und Abfahrt, Vorhaltung und Betrieb.

Grundlage für die TV-Inspektion sind folgende
Normen und Vorschriften in der aktuellen Fassung:

- DWA-M 149-2
- DWA-M 149-5
- DWA-M 149-8
- DIN EN 13508-2

In diese Position sind alle erforderlichen Geräte sowie
Personal in erforderlicher Anzahl einzurechnen.

Mehrfache An- und Abfahrten sind in die Position mit
einzukalkulieren.

Einsatz eines abbiegefähigen Kamerasystem

Nennweite Leitung: DN 150

TV - Kanalinspektion Anschlussleitungen DN 150 aus Revisionsöffnung

10.000m

TV- Inspektion und Verlaufsmessung von Anschlussleitungen und sämtlicher Unterverzweigungen mittels Schiebekamera von der Revisionsöffnung aus, einschließlich An - und Abfahrt, Vorhaltung und Betrieb.

Grundlage für die TV-Inspektion sind folgende
Normen und Vorschriften in der aktuellen Fassung:

- DWA-M 149-2
- DWA-M 149-5
- DWA-M 149-8
- DIN EN 13508-2

In diese Position sind alle erforderlichen Geräte sowie
Personal in erforderlicher Anzahl einzurechnen.

Mehrfache An- und Abfahrten sind in die Position mit
einzukalkulieren.

Einsatz eines abbiegefähigen Kamerasystem

Nennweite Leitung: DN 200

TV - Kanalinspektion Anschlussleitungen DN 200 aus Revisionsöffnung

1035.000m

Nachweis der Hindernisfreiheit mittels TV-Inspektion

Untersuchung der mittels Schlauchliningverfahren zu

sanierenden Leitung mittels TV-Inspektion ohne

Einmessung von Schäden und Anschlüssen,

als Nachweis der Hindernisfreiheit der zu sanierenden Leitung.

Vorgaben an das zu verwendende ferngesteuerte,
dreh- und schwenkbare Farbkamerasystem wie Position zuvor.

Anschlussleitungen durch digitales Kamerasystem prüfen

und aufzeichnen.

Durchführung unmittelbar vor Einbau Schlauchliner.

Abrechnungsgrundlage für diese Position ist Rohranfang

bis Rohrende.

Anschlussleitung Kreisprofil DN100-200

Material: AZ, Stz

TV-Inspektion AL DN100-DN200, hindernisfrei

5.000St

Überprüfung vorhandener Anschlüsse <= DN 200 auf ihren Betriebszustand und ihren Verlauf. Den Betriebszustand der jeweiligen Leitung mittels abbiegefähigem Kamerasystem / Schiebekamera prüfen.


In den Einheitspreis mit einzurechnen sind alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Personal-, Material - und Gerätekosten.

Es ist keine Zustandserfassung (Kodierung der Schäden) erforderlich, einzurechnen ist eine Anschlusslänge bis 5 m.

Überprüfung der Betriebszustandes vorh. Zuläufe <= DN 200

1920.000m

Elektrooptische/mechanische softwaregestützte Kalibrierung des Kanals zur Bestimmung der tatsächlichen Profilmaße und der Kanalumfangmaße und ggf. vorhandener Imperfektionen über die gesamte Kanallänge einschl. Dokumentation.

Nennweite DN 300

Einschließlich
- An- und Abtransport der Messkolonne und -geräte
- Vorhalten für die Zeitdauer der vertraglichen Ausführung
- Umsetzen zu den jeweiligen Einsatzstellen
- Vorbereitung der Vermessung

- Bereinigen/Aufbereitung der Kalibrier-Messdaten



Die Protokollierung bzw. Dokumentation ist dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter spätestens
14 Tage nach Durchführung auszuhändigen.

Vor der Bestellung des Schlauches über die gesamte zu renovierende Strecke hinweg ist eine Kalibrierung des Altkanals hinsichtlich des tatsächlichen Innendurchmessers und möglicher Verformungen mit geeigneter Technik zur Bestimmung der Nennweite und ggf. vorhandener Imperfektionen über die gesamte Haltungslänge, einschl. Dokumentation der Mindest-, Maximal- und Mittelwerte im Kalibrierprotokoll durchzuführen.

Eine Bereinigung / Aufbereitung der Kalibrier-Messdaten in Kanälen DN 200 bis DN 700 zur korrekten Min/Max/Mittelwertbestimmung mit Messdatenauswertung und Dokumentation für die maßgebenden Querschnitte hinsichtlich Profilhöhe und -breite, Umfangsmaße mit Maßvarianz, Querschnittsmaßveränderung (Stationsangabe), Verformung bzw. Ovalisierung ist einzurechnen.


Die digitale Dokumentation ist vor Bestellung des Schlauches dem AG oder der von ihm beauftragte Vertreter vorzulegen.

Kalibrierung von Kanälen DN 150-DN 300

Yes1.000psch

USB-Stick oder USB-Festplatte (mind. USB

2.0-Standard) erstellen und liefern,

mit Darstellung der TV-Inspektionen (Vor- und

Abnahmeuntersuchungen).

Datenträger geht in den Besitz des AG über.

Haltungsweises Erstellen und Liefern von EDV-erfassten

Befahrungsprotokollen zur TV-Vor- und

-Abnahmeuntersuchung, mit Angabe über Rohrwerkstoffe,

Querschnitte, den baulichen Zustand, den Schadensort,

die Einmessung von seitlichen Zuläufen sowie

Fotonummern. Der Untersuchungsbericht muss auch die

Nennung von Auftraggeber, Auftragnehmer,

Untersuchungsort, -datum und -richtung, des

verantwortlichen Geräteführers sowie

Kommentare zur Untersuchung, sowie aller

Nebenleistungen beinhalten.

Vergütung erfolgt pauschal einmal und beinhaltet die

Vor- und Abnahme-TV-Untersuchungen der sanierten

Schmutzwasserhaltungen.

Datenträger zur TV-Inspektion Hauptkanäle

Yes1.000psch

USB-Stick oder USB-Festplatte (mind. USB

2.0-Standard) erstellen und liefern,

mit Darstellung der TV-Inspektionen (Vor- und

Abnahmeuntersuchungen).

Datenträger geht in den Besitz des AG über.

Leitungsweise Erstellen und Liefern von EDV-erfassten

Befahrungsprotokollen zur TV-Vor- und

-Abnahmeuntersuchung, mit Angabe über Rohrwerkstoffe,

Querschnitte, den baulichen Zustand, den Schadensort,

die Einmessung von seitlichen Zuläufen sowie

Fotonummern.

Der Untersuchungsbericht muss auch die

Nennung von Auftraggeber, Auftragnehmer,

Untersuchungsort, -datum und -richtung, des

verantwortlichen Geräteführers sowie

Kommentare zur Untersuchung, sowie aller

Nebenleistungen beinhalten.

Vergütung erfolgt pauschal einmal und beinhaltet die

Vor- und Abnahme-TV-Untersuchungen der sanierten

Schmutzwasserleitungen.

Datenträger zur TV-Inspektion Anschlussleitungen

Yes1.000psch

Übergabe sämtlicher im Rahmen der 3D-Verlaufsvermessung der sanierten Anschlussleitungen erhobenen Vermessungsdaten an den Auftraggeber auf einem digitalen Datenträger (USB-Stick oder externer Festplatte). Die Daten sind vollständig, strukturiert und in den vom Auftraggeber vorgegebenen Dateiformaten zu übergeben.

Die Leistung umfasst insbesondere:

Zusammenstellung und Plausibilitätsprüfung der Vermessungsdaten,

eindeutige Bezeichnung der Vermessungdaten der jeweiligen Anschlussleitung (Leitungsbezeichnung, Hausnummer, etc.),

strukturierte Ablage der Daten nach Vorgaben des Auftraggebers,

Bereitstellung auf einem neuen USB-Stick oder einer externen Festplatte,

eindeutige Beschriftung des Datenträgers mit Projektbezeichnung und Ausführungszeitraum.

Die Kosten für den Datenträger sowie sämtliche Nebenleistungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.

Datenträger Vermessungsdaten AL

Abwasserlenkung

Abwasserlenkung

35.000St

Abflusslenkung für sämtliche Renovierungsarbeiten in

begehbaren und nicht begehbaren Hauptkanälen und den

zugehörigen Schächten

Vorhalten, Einrichten und Betreiben über den Zeitraum

der Sanierung der Haltungen sowie der Schächte,

mehrmaliges Umsetzen entsprechend Baufortschritt sowie

Abbau.

Zur Überleitung des anfallenden Schmutzwassers in die

nächste, unterhalb des Sanierungsabschnitts liegende

Haltung.

Schädlicher Rückstau in oberhalb liegenden Haltungen

darf nicht auftreten.

Absperren der zu sanierenden Haltungen durch

Absperrvorrichtungen (z. B. pneumatische Absperrblasen

bzw. durch Teilabmauerungen oder Sandsackbarrieren in

begehbaren Profilen) sowie teilweise von oberhalb

liegenden Haltungen, welche größere Abflussmengen in

den Sanierungsabschnitt leiten,

einschließlich Verbau/Sicherung der Absperrvorrichtung,

Einsetzen geeigneter Pumpen nach Wahl des AN, in

Absprache mit dem AG, ggf. in begehbaren Profilen

unterirdisches Ableiten des anfallenden Abwassers durch

den Sanierungsbereich mit einer Rohr- oder

Schlauchleitung,

Nennweite in Absprache mit dem AG, Einrichten von

Rückstausicherungen (pneumatische Absperrblasen,

Absperrscheiben, Abmauerungen oder Sandsackbarrieren),

einschließlich Rückbau aller Anlagenteile der

Abflusslenkung.

Ein Aufstau der Abwässer der Hauptkanäle während der

Renovierung ist nur in Abstimmung mit dem zuständigen

Netzmeister zulässig.

Vorhalten der erforderlichen Rohrleitungen

einschl. der Formstücke und Armaturen zum Anschluss der

Rohrleitung an die Pumpe und Schächte, entsprechend der

durch den AN gewählten Sanierungsabschnitte,

Herstellen der erforderlichen Stromanschlüsse bzw.

Bereitstellung des erforderlichen Kraftstoffes zum

Betreiben der Pumpen.

Für die Zeit, in der kein freier Abfluss im Kanal

vorhanden ist (z. B. Einbau des Schlauchliners), ist

eine Pumpenwache einzurechnen.

Die Überfahrbarkeit der Leitungen ist z. B. mit

Hüllrohren oder Schlauchbrücken zu garantieren. Die

Zufahrt zu Grundstücken ist zu gewährleisten,

Erforderliche Wasserstellungsmaßnahmen wie

Schieberstellungen einschließlich Abdichtung undichter

Schieber durch geeignete Maßnahmen (z. B.

Dichtungsbänder) sind einzukalkulieren.

Es ist zu jeder Pumpe jeweils eine baugleiche

Reservepumpe vorzuhalten.

Einschließlich aller dazu erforderlichen Geräte und

Hilfsmittel.

Max. Förderstrecke bis max. 250 m,

Förderleistung bis 10 l/s,

Förderhöhe bis 5,0 m,

Vergütung pro Stück Einbauabschnitt nach tatsächlichem

Aufwand.

Abflusslenkung HK einschl. Schächte bis 10 l/s

5.000St

wie zuvor, jedoch

Max. Förderstrecke bis max. 250 m,

Förderleistung bis 15 l/s,

Förderhöhe bis 5,5 m,

Abflusslenkung HK einschl. Schächte bis 15 l/s

125.000St

Maßnahmen zur Abflusslenkung bei Anschlussleitungen,

z. B. Hausanschlüsse, Seitenzuläufe, für die Durchführung sämtlicher

Renovierungs- und Reparaturarbeiten in der Baumaßnahme.

Vorhalten, Einrichten und Betreiben über den Zeitraum

der Sanierung der Haltungen sowie der Schächte,

mehrmaliges Umsetzen entsprechend Baufortschritt sowie

Abbau.

Zur Überleitung des anfallenden Schmutzwassers aus den

Anschlussleitungen in die nächste, unterhalb des

Sanierungsabschnitts liegende Haltung.

Aus Revisionsschächten, Putzöffnungen oder

Zwischenschächten heraus,

Diverse Mehraufwendungen für Geräte- und

Materialtransport in Kellerräume ist einzurechnen.

Absperren der Anschlussleitung durch

Absperrvorrichtungen (z. B. pneumatische Absperrblasen,

Absperrscheiben),

Einsetzen geeigneter Pumpen nach Wahl des AN, in

Absprache mit dem AG,

einschließlich Verbau/Sicherung der Absperrvorrichtung,

einschließlich Rückbau aller Anlagenteile der

Abflusslenkung.

Schädlicher Rückstau in der Hausanschlussleitung darf

nicht auftreten.

Vorhalten der erforderlichen Rohrleitungen

einschl. der Formstücke und Armaturen zum Anschluss der

Rohrleitung an die Pumpe und Schächte,

entsprechend der durch den AN gewählten

Sanierungsabschnitte,

Herstellen der erforderlichen Stromanschlüsse bzw.

Bereitstellung des erforderlichen Kraftstoffes zum

Betreiben der Pumpen.

Für die Zeit, in der kein freier Abfluss im Kanal

vorhanden ist (z. B. Einbau des Schlauchliners), ist

eine Pumpenwache einzurechnen.

Die Überfahrbarkeit der Leitungen ist z. B. mit

Hüllrohren oder Schlauchbrücken zu garantieren. Die

Zufahrt zu Grundstücken ist zu gewährleisten.

Es ist zu jeder Pumpe jeweils eine baugleiche

Reservepumpe vorzuhalten.

Einschließlich aller dazu erforderlichen Geräte und

Hilfsmittel.

Max. Förderstrecke bis max. 100 m,

je Hausanschluss:

- Förderleistung bis 5 l/s

- Förderhöhe bis 3 m

Vergütung pro Stück Hausanschluss nach tatsächlichem

Aufwand.

Abflusslenkung Anschlussleitungen

Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfungen Schlauchliner

Die Prüfungen sind haltungs- bzw. abschnittsweise mit Luftüberdruck (Verfahren "L") oder Wasserdruck (Verfahren "W") durchzuführen.

Die Leistungen umfassen jeweils alle Abdichtungen, Sicherungen, Lieferung, Einfüllen und Ableiten der Prüfmedien sowie die Gestellung und Vorhaltung der für den Betrieb erforderlichen Geräte.

Es muss eine automatisierte Aufzeichnung der Messungen erfolgen. Dokumentation gemäß DIN EN 1610 sowie DWA 149-6.

Die Anforderungen des Merkblatt zur "Durchführung von Dichtheitsprüfungen von Grund-stücksentwässerungsanlagen (GEA) im Bestand und bei Neu- und Umbau" des AmperVer-band (siehe Anlage 4) sind einzuhalten und umzusetzen.

Undichte Sanierungen sind auf Kosten des AN zu beheben. Die erneute Druckprüfung erfolgt zu Lasten des AN.

Vorbemerkungen zu den Dichtheitsprüfungen

1010.000m

Dichtheitsprüfung gemäß für die mittels Schlauchliner sanierten Anschlussleitungen durchführen. Die Dichtheitsprüfung ist vor dem Auffräsen der Anschlüsse durchzuführen.

Folgende Leistungen sind in diese Position einzurechnen: Bereitstellung und Vorhaltung aller für die Dichtheitsprüfung erforderlichen Geräte, Hilfskonstruktionen und Materialien Einbau der Absperrelemente einschl. deren Rückbau.

Bei der Verwendung von Kalibrierschläuchen bei der Schlauchinersanierung ist die Dichtheitsprüfung nach dem Ziehen/Schneiden des Kalibrierschlauches mittles eines Dichtheitsprüfung-Sets für Hausanschlussliner durchzuführen.

Das zur Dichtheitsprüfung verantwortlich eingesetzte Personal ist mit der Terminabstimmung dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter zu benennen.

Die Qualifikation des für die Durchführung der Dichtheitsprüfung vorgesehenen Personals ist auf Verlangen des AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter nachzuweisen. Entsprechende Sachkundenachweise sind vorzulegen.

Die Dichtheitsprüfung hat nur in Anwesenheit des AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter stattzufinden. Bei Nichtbestehen der Dichtheitsprüfung sind in Abstimmung mögliche Ursachen ausfindig zu machen.

Bei fehlerhafter Durchführung oder beschädigtem Equipment ist nach Behebung dieser Mängel eine weitere Dichtheitsprüfung durchzuführen.

Die Kosten für die mangelhafte Dichtheitsprüfung geht zu Lasten des AN.

Schmutzwasserleitungen: Kreisprofil, bis DN 200

Abrechnungsgrundlage: je bestandene Dichtheitsprüfung.

Dichtheitsprüfung Anschlussleitungen DN 100 bis DN 200

30.000m

Dichtheitsprüfung der mittels Schlauchlining sanierten Haltungen mit Wasser oder Luft wie in den Vorbemerkungen beschrieben durchführen.

Dichtheitsprüfung DN 150

Dichtheitsprüfung Schlauchliner DN 150

1460.000m

Dichtheitsprüfung der mittels Schlauchlining sanierten Haltungen mit Wasser oder Luft wie in den Vorbemerkungen beschrieben durchführen.

Dichtheitsprüfung DN 200

Dichtheitsprüfung Schlauchliner DN 200

430.000m

Dichtheitsprüfung der mittels Schlauchlining sanierten Haltungen mit Wasser oder Luft wie in den Vorbemerkungen beschrieben durchführen.

Dichtheitsprüfung DN 250

Dichtheitsprüfung Schlauchliner DN 250

Kanal-TV-Abnahme

Kanal-TV-Abnahme nach Sanierung

2995.000m

Abnahmeuntersuchung Hauptkanäle mittels TV-Inspektion

Abnahmeuntersuchung der sanierten Haltungen

(Schlauchlining) mittels

TV-Inspektion zur Ermittlung des Endzustands der

Haltungen,

Schmutzwasserkanäle durch digitales Kamerasystem prüfen und aufzeichnen.

Einmündungen und Schäden (einschließlich der Schächte)

einmessen und fotografieren,

Videoprints bzw. Fotos sowie Datenaufzeichnungen auf

Daten- und Bildträger werden gesondert vergütet.

Grundlage für die TV-Inspektion sind folgende
Normen und Vorschriften in der aktuellen Fassung:

- DWA-M 149-2
- DWA-M 149-5
- DWA-M 149-8
- DIN EN 13508-2

Die Inspektionsdaten sind im DWA-M 150 Typ B, XML-
Format, in der aktuellen Fassung zu erstellen.

Die TV-Abnahmeinspektion ist in jedem Fall abwasserfrei

durchzuführen.

Die Übergabe der Inspektionsdokumentation (digitaler Film,
digitale Fotos, digitale Haltungsberichte mit Fotos) erfolgt
über USB-Stick oder Festplatte (siehe gesonderte Position) mit dem Viewer K2000 oder gleichwertig.

Hauptkanal Kreisprofil DN150-DN300

Material: Asbestzement, Steinzeug, Kunststoff

Kanal-TV-Untersuchung nach Sanierung, DN 150- DN 300

1045.000m

Abnahmeuntersuchung Anschlussleitungen mittels TV-Inspektion

Abnahmeuntersuchung der sanierten Anschlussleitung

mittels TV-Inspektion zur Ermittlung des Endzustands der

Leitung,

Schmutzwasserleitungen durch digitales Kamerasystem prüfen und aufzeichnen.

Einmündungen und Schäden (einschließlich der Schächte)

einmessen und fotografieren,

Durchführung einer Verlaufsvermessung/3D-Vermessung der Anschlussleitung zur lage- und höhenmäßigen Erfassung des Leitungsverlaufs.

Übergabe der Vermessungsdaten in digitaler Form wird gesondert vergütet,

Videoprints bzw. Fotos sowie Datenaufzeichnungen auf

Daten- und Bildträger werden gesondert vergütet.

Die Inspektionsdaten sind im DWA-M 150 Typ B, XML-
Format, in der aktuellen Fassung zu erstellen.

Die TV-Abnahmeinspektion ist in jedem Fall abwasserfrei

durchzuführen.

AL: DN150 - DN200

Material: AZ, Stz

Leitungen mit REP und REN

TV-Abnahme, Anschlussleitungen DN 100-200

Reparatur

Robotertechnik

Einsatz einer Robotereinheit bestehend aus Fräs- und Spachtelroboter unterschiedlicher Größen für die Nennweiten DN 200 - DN 700. Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-M 143-16 sowie dem DWA-M 144-16. Das Robotersystem muss mit einer ferngesteuerten axial und radial schwenkbaren Farbkamera ausgestattet sein, die jeden Arbeitsgang permanent dokumentiert.

Der Einsatz und die TV-Überwachung sind von geschultem Personal auszuführen. Die Robotereinheit muss mit mind. 80m langen Versorgungsleitungen ausgestattet sein. Die vorbereitenden Fräsarbeiten sind in abzusperrenden Haltungen unmittelbar vor der folgenden Sanierung durchzuführen und sollten danach nicht mehr von Abwasser überströmt werden. Die Sanierungsleistungen sind grundsätzlich arbeitstäglich durchzuführen. Nach Aushärten des Materials sind sämtliche Übergänge und überschüssiges Material nachzuschleifen bzw. zu entfernen.

Vorbemerkungen zur Robotertechnik

Fräsen

55.000St

Umsetzen, Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Haltungen.

Abrechnung je zu bearbeitender Haltung.

Umsetzzeiten Fräsroboter HK

114.000St

Umsetzen, Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Anschlussleitungen.

Abrechnung je zu bearbeitender Anschlussleitung.

Umsetzzeiten Fräsroboter AL

40.000St

Fräsen von Muffenversätzen im Sohl-/Scheitelbereich

oder beidseitig im Kämpferbereich, Hauptkanal

Mit hydraulisch angetriebenem Fräsroboter,

Versatzhöhe ca. 1 bis 3 cm,

ca. 20 cm auslaufend axial fräsen, ca. 120° radial im

Versatzbereich fräsen.

Hauptkanal

Kreisprofil DN200 bis einschließlich DN300

Material: Steinzeug, Beton

Muffenversätze fräsen, HK DN200-DN300

180.000St

Fräsen von Muffenversätzen im Sohl-/Scheitelbereich

oder beidseitig im Kämpferbereich, Anschlussleitung

Mit hydraulisch angetriebenem Fräsroboter,

Versatzhöhe ca. 1 bis 3 cm,

ca. 20 cm auslaufend axial fräsen, ca. 120° radial im

Versatzbereich fräsen.

Anschlussleitung

Kreisprofil DN150 bis einschließlich DN200

Material: Steinzeug, Kunststoff

Muffenversätze fräsen, AL DN150-DN200

45.000h

Einsatz eines Fräsroboters inkl. Bedienungspersonal zur Beseitigung von Wurzeln, Ablagerungen, Inkrustationen, Hindernissen etc. Der gesamte Fräsvorgang wird zur Überwachung digital aufgenommen und dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter auf einem Speichermedium zur Abrechnung übergeben. Das anfallende Fräsgut ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. Nachweise über die Entsorgung sind dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter auf Verlangen vorzulegen. Es werden nur Arbeiten auf Anweisung des AG vergütet.

Als Fräszeit zählt die Zeit zwischen Einsetzen und Ausbau des Roboters in bzw. aus der betroffenen Haltung.

Hauptkanal

Kreisprofil DN150 bis einschließlich DN300

Material: Stz.

Fräsarbeiten Roboter HK DN 150-DN300

140.000h

Einsatz eines Fräsroboters inkl. Bedienungspersonal zur Beseitigung von Wurzeln, Ablagerungen, Inkrustationen, Hindernissen etc. Der gesamte Fräsvorgang wird zur Überwachung digital aufgenommen und dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter auf einem Speichermedium zur Abrechnung übergeben. Das anfallende Fräsgut ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. Nachweise über die Entsorgung sind dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter auf Verlangen vorzulegen. Es werden nur Arbeiten auf Anweisung des AG vergütet.

Als Fräszeit zählt die Zeit zwischen Einsetzen und Ausbau des Roboters in bzw. aus der betroffenen Haltung.

Anschlussleitung

Kreisprofil DN150 bis einschließlich DN200

Material: Stz und Kunststoff

Fräsarbeiten Roboter AL bis DN 200

60.000h

wie Position zuvor,

jedoch Hauptkanäle aus AZ

DN200 - DN300

Einsetzen eines geeigneten Roboters mit Bürstenkopf zur

Untergrundvorbereitung bei AZ-Haltungen,

Beseitigung von Wurzeln, Ablagerungen, Inkrustationen, Hindernissen, etc.

Entfernung von losten und trennwirksamen Stoffen zur Untergrundvorbereitung,

ggf. Einsatz eines geeingten umweltverträglichen Reinigungsmittels.

Sämtliche Arbeiten sind so auszuführen, dass eine Beschädigung der Rohrsubstanz sowie eine Freisetzung von Asbestfasern vermieden bzw. ausgeschlossen ist.

Die Bauausführung hat nach dem Stand der Technik sowie unter Einhaltung der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.

Untergrundvorbereitung AZ-Haltungen

80.000h

wie Position zuvor,

jedoch Anschlussleitungen aus AZ

DN150 - DN 200

Einsetzen eines geeigneten Roboters mit Bürstenkopf zur

Untergrundvorbereitung bei AZ-Leitungen,

Beseitigung von Wurzlen, Ablagerungen, Inkrustationen, Hinternissen, etc.

Entfernung von losten und trennwirksamen Stoffen zur Untergrundvorbereitung,

ggf. Einsatz eines geeingten umweltverträglichen Reinigungsmittels.

Sämtliche Arbeiten sind so auszuführen, dass eine Beschädigung der Rohrsubstanz sowie eine Freisetzung von Asbestfasern vermieden bzw. ausgeschlossen ist.

Die Bauausführung hat nach dem Stand der Technik sowie unter Einhaltung der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.

Untergrundvorbereitung AZ-Leitungen

5.000St

Wandungsbündiges abfräsen einer bestehenden

Verpressung aus Sanierungsharz vom Hauptkanal aus.

Anschlussleitung DN100-DN200

Hauptkanal DN200-DN300

Bestehende Anbindung wegfräsen DN200-DN300

11.000St

Vorhandene Innenmanschette DN 200 -DN 300 einschließlich der zugehörigen EPDM-Dichtung aus dem bestehenden Kanal fachgerecht ausbauen bzw. entfernen.

Material Hauptkanal: STZ und AZ

Die Manschette ist mittels geeignetem Fräsroboter kontrolliert zu öffnen bzw. zu durchtrennen. Die mechanische Verriegelung ist zu lösen und die Manschette einschließlich Dichtung vollständig aus dem Kanal zu entfernen.

Die Arbeiten sind so auszuführen, dass die vorhandene Rohrwand bzw. der bestehende Kanalquerschnitt nicht beschädigt wird.

Die Bauausführung hat nach dem Stand der Technik sowie unter Einhaltung der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.

Erforderliche Fräs-, Schneid- (z.B. zum weiteren Zerkleinern der Manschette), Greif- und Absaugarbeiten sowie das Aufnehmen und Entfernen der anfallenden Metall-, Dichtungs- und sonstigen Reststoffe aus dem Kanal sind in die Position einzukalkulieren.

Das ausgebaute Material ist fachgerecht zu entsorgen.

Abrechnung nach Stk.

Bestehende Innennmanschette entfernen DN200-DN300

4.000St

Vorhandenes T-Pass-Stück aus Hauptkanal DN 200-DN 300 mit Anschlussleitung DN 150-DN 200 vor Linereinbau fachgerecht entfernen,

Material Hauptkanal/Anschlussleitungen: AZ, STZ

einschließlich erforderlicher Schneid-, Fräs- und Nebenarbeiten sowie Aufnahme und Entsorgung des Ausbau-/Abbruchmaterials.

Die Arbeiten sind so auszuführen, dass die vorhandene Rohrwand bzw. der bestehende Kanalquerschnitt nicht beschädigt wird.

Die Bauausführung hat nach dem Stand der Technik sowie unter Einhaltung der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.

Das ausgebaute Material ist fachgerecht zu entsorgen.

Abrechnung nach Stk.

Bestehendes T-Pass-Stück entfernen, HK DN200-DN300

2.000St

Rohrbündiges Abfräsen von einragenden Stutzen mittels

hydraulischem Fräsroboter, Hauptkanal.

Seitenzulauf Stz, B, Liner

einragende Tiefe bis 10 cm.

Hauptkanal

Kreisprofil DN200-DN300,

Stutzen bis DN200.

Einragenden Stutzen fräsen, HK DN200-DN300

Seitenzuläufe

Anbindung von Seitenzuläufen nach Linereinbau mit Hutprofilen

Einsatz von Hutprofiltechnik in Nennweiten DN 200 bis DN 700.


Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.

Die vorbereitenden Fräsarbeiten sind in abzusperrenden Haltungen/Leitungen durchzuführen und dürfen danach nicht mehr von Abwasser überströmt werden.

Die Sanierungsleistungen sind grundsätzlich arbeitstäglich durchzuführen. Nach Aushärten des Materials sind sämtliche Übergänge und überstehende Materialien nachzuschleifen und zu entfernen.

Vorbemerkungen zu Hutprofilen

43.000St

Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Haltungen.

Abrechnung je zu bearbeitender Haltung.

Einsetzen Roboteranlage Öffnen Anschluss nach SL-Einbau

135.000St

Öffnen der Zuläufe mittels Robotertechnik nach der

Schlauchlinersanierung

Auffräsen eines durch die Schlauchlinersanierung

verschlossenen Seitenzulaufes mit einem hydraulisch

angetriebenen Fräsroboter.

Lagegerechtes Einmessen der Zuläufe vor der

Schlauchlinersanierung ist einzurechnen.

Arbeiten unter TV-Kamerabeobachtung durchführen und auf

Datenträger aufzeichnen, welche in den Besitz des AG

übergehen.

Seitenzulauf bis einschließlich DN200,

Hauptkanal DN 200-DN300.

Öffnen Anschluss, Roboter HK DN 150-DN 300

52.000St

Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Haltungen.

Abrechnung je zu bearbeitender Haltung.

Einsetzen Hutprofiltechnik

134.000St

Anbindung eines Abzweiges/Stutzens an einen eingebauten Schlauchliner mittels Hutprofiltechnik:

Die Mindestlänge im Anschlusskanal ist bei einer Einbautiefe von 200 mm im vorhandenen Seitenanschlussrohr hinaus nach Klasse C gemäß DIN EN ISO 11296-4 auszuführen.

Es gelten die Anforderungen und Qualitätskriterien gemäß DWA-A 143-7, DWA-M 144-7.

Hauptkanal: DN 200-300
Durchmesser Anschlussleitung: bis DN 200
Material Anschlussleitung: beliebig

Nur unter Abwasserlenkung zulässig.

Abrechnung nur mit digitaler Fotodokumentation vor und nach der Anbindung.

Anschlussanbindung Hutprofil, bis DN 200, HK DN 200-300, Mindestlänge 200 mm

10.000St

wie Position zuvor jedoch,

Die Mindestlänge im Anschlusskanal ist bei einer Einbautiefe von 400 mm im vorhandenen Seitenanschlussrohr hinaus nach Klasse C gemäß DIN EN ISO 11296-4 auszuführen.

Es gelten die Anforderungen und Qualitätskriterien gemäß DWA-A 143-7, DWA-M 144-7

Anschlussanbindung Hutprofil, bis DN 200, HK DN 200-300, Mindestlänge 400 mm

Hausanschluss mit Abzweig

10.000St

Öffnen der Zuläufe in HA-Leitungen mittels

Robotertechnik nach der Schlauchlinersanierung.

Auffräsen eines durch die Schlauchlinersanierung der

HA-Leitung verschlossenen Seitenstranges mit

einem bogengängigem Nanofräsrobter.

Lagegerechtes Einmessen der Zuläufe vor der

Schlauchlinersanierung ist einzurechnen.

Arbeiten unter TV-Kamerabeobachtung durchführen und auf

Datenträger aufzeichnen, welche in den Besitz des AG

übergehen.

Seitenzulauf DN 70 bis einschließlich DN150,

Anschlussleitung DN100-200.

Öffnen seitl. Abzweige, Nanofräsroboter, Anschlussleitung

9.000St

Mehraufwand für die Sanierung von Hausanschlüssen, bei

denen seitliche Anschlüsse auf die zu saniernde Anschlussleitung laufen.

Für die damit verbundenen Mehraufwendungen durch das notwendige Auffräsen der Abzweige.

Vergütung je Stück Hausanschlussleitungen mit Abzweigen.

Mehraufwand Sanierung HA-Anschluss mit Abzweigen

Anbindung von Anschlusslinern an HK aus AZ

10.000St

Zulage zu Positionen "Schlauchlinersanierung Anschlussleitungen (Gruppe 400.02.10)" für die besondere Ausbildung der Anschlussanbindung einer zu sanierenden Anschlussleitung aus Asbestzement (AZ) an einen bestehenden Hauptkanal aus Asbestzement (AZ), in dem kein Schlauchliner eingebaut wird (Fall 4 gemäß Baubeschreibung).

Bei Anschlussleitungen aus AZ ist die Schlauchlinersanierung zwingend unter Verwendung eines geeigneten Preliners auszuführen.

Für die Anschlussanbindung ist der Preliner so anzuordnen, dass dieser ca. 0,50 m vor dem Anschlusspunkt (AP) zum Hauptkanal endet. Dadurch wird im überwiegenden Bereich der Anschlussleitung eine Verklebung des Schlauchliners mit dem vorhandenen AZ-Altrohr verhindert.

Im letzten Bereich von ca. 0,50 m bis zum Anschlusspunkt an den Hauptkanal ist der Schlauchliner hingegen direkt mit dem vorhandenen Altrohr zu verkleben. Hierdurch ist eine fachgerechte, dauerhaft dichte und sichere Anbindung des Schlauchliners am Tiefpunkt der Anschlussleitung herzustellen.

Die Zulage umfasst sämtliche gegenüber der Regelausführung zusätzlich erforderlichen Leistungen, Materialien, Klebe- und Dichtstoffe sowie Geräte-, Hilfs- und Nebenleistungen zur vollständigen Herstellung der beschriebenen Anschlussanbindung.

Der Bereich der Verklebung ist zuvor fachgerecht zu reinigen und alle verbundmindernd wirkenden Stoffe zu entfernen.

Die Zulageposition kommt ausschließlich zur Anwendung, wenn folgende Randbedingungen gleichzeitig vorliegen:

- Anschlussleitung aus Asbestzement (AZ),

- Hauptkanal aus Asbestzement (AZ),

- Hauptkanal wird/wurde nicht mit einem Schlauchliner saniert.

Die Leistungen der zugrunde liegenden Hauptposition "Schlauchlinersanierung Anschlussleitungen" werden durch diese Zulageposition nicht erneut vergütet.

Abrechnung: je hergestellter Anschlussanbindung als Zulage zur jeweiligen Hauptposition.

Zulage zu Positionen "Schlauchlinersanierung AL" - Fall 4

Anbindung von Seitenzuläufen nach Linereinbau mittels Verpressen

10.000St

Umsetzen, Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Haltungen.

Abrechnung je zu bearbeitender Haltung.

Umsetzen Roboteranlage

10.000St

Anbindung von Zuläufen mittels Harzverpressung nach der Schlauchlinersanierung des Hauptkanals

Nach dem Schlauchlinereinbau geöffneten Anschluss

fachgerecht mittels Verpressung anbinden,

Ziel ist eine wasserdichte, statisch tragfähige und

optisch einwandfreie Verpressung des Anbindebereiches.

Anschlusseinbindungen rechtwinklig bzw. schräg, ohne

eindringendes Grundwasser,

alle zu verklebende Teile sind bis auf fettfreien,

tragfähigen Untergrund anzufräsen und mit biologisch

abbaubarem Reiniger zu reinigen.

Danach ist eine entfernbare Blase als Innenschalung zu

setzen. Der eingeschalte Zwischenraum ist so zu

verpressen, dass eine druckdichte, homogene Verbindung

entsteht. Nach Aushärtung des Klebers muss die

Blasenschalung vollständig entfernt werden, die

Einlaufrundung ist formstückähnlich nachzuschleifen.

Überstehende Materialreste des Verpressmaterials sind

abzuschleifen/abzufräsen.

Anforderungen:

- kontrollierte, trümmerfreie und plane Fräsung unter

TV-Beobachtung,

- Vorfräsen einer Nut hinter dem Liner mittels

Tellerfräser,

- Einbringen des Harzes unmittelbar nach dem Fräsen um

Verschmutzungen des Fräsbereichs zu vermeiden,

- schrumpfungsfreie Aushärtung,

- lösungsmittelfreies Material,

- keine Querschnittsreduzierung.

Diese Position enthält max. 6 kg Materialverbrauch

(2-Komponenten-Epoxidharz),

Die Farbe des Verpressmaterials muss sich optisch gut

vom Material der Anschlussleitung unterscheiden (z. B.

ist ein steinzeugähnlicher Farbton bei

Steinzeug-Leitungen nicht zulässig).

Produktblätter und Zulassungszertifikate sind dem

Angebot beizulegen.

Arbeiten unter TV-Kamerabeobachtung durchführen und auf

Datenträger aufzeichnen, welche in den Besitz des AG

übergehen.

Seitenzulauf bis einschließlich DN200,

Anbindung Seitenzulauf mit Verpresstechnik bis DN 300

20.000kg

Mehrverbrauch von 2-Komponenten-Epoxidharz

zu vorherigen Positionen

Die Abrechnung erfolgt gemäß den tatsächlich

Mehverbrauch 2-Komponenten-Epoxidharz

Kurzliner

Kurzliner Hauptkanäle

Abdichtung von lokalen Undichtigkeiten mittels Kurzliner, Baulänge 0,6 m und 1,2 m für Rohrdurchmesser von DN 100 bis 700.

Trägermaterial: ECR-Glas

Harzsystem: 2 Komponenten Epoxidharz

Mindestwanddicke 3 mm

Mechanische Haftgrundvorbereitung vollflächig im Verklebungsbereich des Profils.

Mit Reaktionsharz imprägniertes Trägermaterial über Packer mit Rollensatz positionieren, aufstellen und härten.


Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.

Die Schadensstelle muss vom Kurzliner beidseitig um 20 cm überragt werden.

Die vorbereitenden Fräsarbeiten sind in abzusperrenden Haltungen durchzuführen und dürfen danach nicht mehr von Abwasser überströmt werden.

Die Sanierungsleistungen sind grundsätzlich arbeitstäglich durchzuführen. Nach Aushärten des Materials sind sämtliche Übergänge und überstehende Materialien nachzuschleifen und zu entfernen.

Vorbemerkungen zu den Kurzlinern

4.000St

Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Haltungen.

Abrechnung je zu bearbeitender Haltung.

Einsetzen Kurzlinertechnik

2.000St

Einbau eines kraftschlüssigen, falten- und kantenfrei anliegenden GFK-Kurzliners,

Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.

Hauptkanal: DN 200

Material Hauptkanal: Beton/Steinzeug

Länge des Kurzliners: 0,6 m

Vom Bieter einzutragen:

Einbau nur unter Abwasserlenkung zulässig.

Abrechnungsgrundlage ist die digitale Fotodokumentation vor, während und nach der Sanierung.

Kurzliner GFK; DN 200 L = 0,6 m

2.000St

Einbau eines kraftschlüssigen, falten- und kantenfrei
anliegenden GFK-Kurzliners,

Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.

Hauptkanal: DN 250
Material Hauptkanal: Beton/Steinzeug
Länge des Kurzliners: 0,6 m

Einbau nur unter Abwasserlenkung zulässig.

Abrechnungsgrundlage ist die digitale Fotodokumentation vor, während und nach der Sanierung.

Kurzliner GFK; DN 250 L = 0,6 m

2.000St

Einbau eines kraftschlüssigen, falten- und kantenfrei
anliegenden GFK-Kurzliners,

Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.

Hauptkanal: DN 300
Material Hauptkanal: Beton/Steinzeug
Länge des Kurzliners: 0,6 m

Einbau nur unter Abwasserlenkung zulässig.

Abrechnungsgrundlage ist die digitale Fotodokumentation vor, während und nach der Sanierung.

Kurzliner GFK; DN 300 L = 0,6 m

Kurzliner Anschlussleitungen

Abdichtung von lokalen Undichtigkeiten mittels Kurzliner, Baulänge 0,6 m und 1,2 m für Rohrdurchmesser von DN 100 bis 700.

Trägermaterial: ECR-Glas

Harzsystem: 2 Komponenten Epoxidharz

Mindestwanddicke 3 mm

Mechanische Haftgrundvorbereitung vollflächig im Verklebungsbereich des Profils.

Mit Reaktionsharz imprägniertes Trägermaterial über Packer mit Rollensatz positionieren, aufstellen und härten.


Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.

Die Schadensstelle muss vom Kurzliner beidseitig um 20 cm überragt werden.

Die vorbereitenden Fräsarbeiten sind in abzusperrenden Haltungen durchzuführen und dürfen danach nicht mehr von Abwasser überströmt werden.

Die Sanierungsleistungen sind grundsätzlich arbeitstäglich durchzuführen. Nach Aushärten des Materials sind sämtliche Übergänge und überstehende Materialien nachzuschleifen und zu entfernen.

Vorbemerkungen zu den Kurzlinern

4.000St

Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Leitung.

Abrechnung je zu bearbeitender Anschlussleitung.

Einsetzen Kurzlinertechnik

12.000St

Einbau eines kraftschlüssigen, falten- und kantenfrei anliegenden GFK-Kurzliners,

Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-A 143-7 und DWA-M 144-7.

Seitenzulauf: DN 150 - DN 200

Material Hauptkanal: Steinzeug/Asbestzement

Länge des Kurzliners: 0,6 m

Einbau nur unter Abwasserlenkung zulässig.

Abrechnungsgrundlage ist die digitale Fotodokumentation vor, während und nach der Sanierung.

Kurzliner GFK; DN150-DN200 L = 0,6 m, Seitenzuläufe

Manschettentechnik

Innenmanschetten Einzelversetzung

1.000St

Einsetzen und Entfernen der Anlage in die Haltungen.

Abrechnung je zu bearbeitender Haltung.

Einsetzen Manschettentechnik

2.000St

Versetzen einer mechanisch verspannbaren und mit einem stufenlosen Verriegelungsmechanismus ausgestatteten Edelstahlmanschette aus V4A und einer EPDM-Gummimanschettendichtung auf Kompressionsbasis.

Ausführung als Flexmanschette mit beidseitiger Aufbördelung für den Einsatz bei Muffenversätzen und Abwinkelungen.

Zugelassen sind nur vollflächige V4A-Edelstahlmanschetten aus dem Werkstoff 1.4404 oder 1.4571. Die Edelstahlmanschette muss mechanisch bis zum kraftschlüssigen Anliegen an die
Rohrwandung verspannt werden. Die Manschette darf abhängig von der Nennweite nicht mehr als 3 - 6 mm auftragen. Die Baulänge muss mindestens 360 mm betragen.

Nennweite des Kanals: DN 200
Material des Kanals: Steinzeug/Beton

Ausführung gemäß den Anforderungen nach DWA-M 143-5.

Innenliegender Sperrmechanismus (Schloss) muss auf 11 oder 1 Uhr positioniert werden.


Einbau nur unter Abwasserlenkung zulässig.

Abrechnungsgrundlage ist die digitale Fotodokumentation vor, während und nach der Sanierung.

V4A Edelstahlmanschtte Flex, Einzelversetzung DN 200

2.000St

Zulage Quellgummi als zusätzliche Abdichtung

Bei korrodierten Rohrinnenflächen oder starken Infiltrationen ist an beiden Enden ein umlaufendes Quellgummi gem. Herstellerhandbuch einzubauen.

Einbau nur unter Abwasserlenkung zulässig.

Abrechnungsgrundlage ist die digitale Fotodokumentation vor, während und nach der Sanierung.

Zulage: Quellgummi als zusätzliche Abdichtung

Renovierung

Schlauchlining öffentlicher Kanal

Schlauchlining Hauptkanal

Sanierung schadhafter Abwasserkanäle durch den

Einbau eines mit einem Kunstharz getränkten

Schlauchliners, abwasserbeständig und selbsttragend.

Es dürfen nur Schlauchliner eingebaut werden, die den

Anforderungen der DWA-M 144-3 sowie DWA-A 143-3

genügen!

Folgende Leistungen sind einzukalkulieren und werden

nicht gesondert vergütet:

- Einbau eines ggf. notwendigen Preliners,

- Öffnen/Abschneiden des Schlauchliners am Anfangs- und

Endschacht und ggf. vorhandenen Zwischenschächten sowie Anpassen an die örtlichen

Gegebenheiten,

- Herstellung von Entlastungsschnitten in Durchgangschächten und

deren kraftschlüssiges und wasserdichtes Verschließen mit GFK-Ortlaminat,

- radiales Einlegen von quellfähigen Dichtungsbändern im

Schachtanbindebereich,

-Der Einbau von Stützschläuchen in Durchgangsschächte.

Die zu sanierenden Haltungen sind vor der Bauausführung

auf ihren aktuellen baulichen Zustand

(TV-Vor-Inspektion) und ihre Maßgenauigkeit (z. B.

Durchmesser und Länge) zu überprüfen. Eine vorherige

Schlauchfertigung liegt im Risiko des AN.

Trägermaterial und Kunstharz sind auf die

Abwassereigenschaften abzustimmen.

Beim Einbau von Schlauchlinern in Sanierungsabschnitten

mit Abwinkelungen ist vor Beginn der Sanierungsmaßnahme

die Gefahr möglicher Faltenbildung zu prüfen.

Die betreffenden Stellen sind dem AG anzuzeigen.

Die Schlauchliner sind vor ihrem Einbau sachgerecht zu

lagern und gegen vorzeitige Aushärtung zu schützen.

Die Lieferung und schadlose Beseitigung von

Prozesswasser ist Sache des AN.

Bei den Altrohrzuständen I und II sind die statisch

erforderlichen Schlauchlinerwanddicken über die

Grundwasserstände, die Materialkenngruppe des

angebotenen Schlauchliners und die Nennweite über die

im Anhang C der DWA-M 144-3 vorhandenen Tabellen

festgelegt. Die Einordnung in eine Materialkenngruppe gemäß

Tabelle 2 des DWA-M 144-3 muss vom AN durch

Eignungsnachweise (z. B. in Form einer DIBt-Zulassung) belegt werden.

Ein gesonderter statischer Nachweis ist

nicht erforderlich.

Bei Altrohrzustand III wird der Ausschreibung eine

statische Vordimensionierung als Basis für die

Kalkulation beigelegt. Sollten die Materialkennwerte

der darin verwendeten Schlauchliner um mehr als 10 %

von dem angebotenen Schlauchlinersystem abweichen, ist

durch den AN ein eigener statischer Nachweis zur

Angebotslegung einzureichen.

Bei Beauftragung ist durch den AN ein geprüfter

statischer Nachweis vorzulegen. Dieser wird über die

entsprechende LV-Position vergütet.

Zur statisch erforderlichen Wanddicke

Maßgebend für die Bewertung von eingebauten Schlauchlinern

in Bezug auf die Wanddicke ist die Kompositwanddicke ec.

Diese ergibt sich aus der statisch erforderlichen Wanddicke

(Designwanddicke gemäß DIN EN ISO 11296-4), den harzreichen

Innen- und Außenschichten sowie den permanenten Folien.

Die statisch erforderlichen Wanddicken ergeben sich für

Standardanwendungen (Kreisprofile bis DN 1200, Normaleiprofile bis

700/1050, ARZ I und II, definierte Randbedingungen) durch die Regelungen

der DWA-M 144-3. Für davon abweichende Profile sind gesonderte statische

Berechnungen zur Wanddickenbestimmung durchzuführen.

Ergänzend zur Bestimmung der statisch erforderlichen Wanddicke gelten

folgende Regelungen:

  • Für Schlauchliner ≥ DN250 wird im ausgehärteten Zustand eine

Kompositwanddicke von mindestens 4 mm gefordert.

  • Für Schlauchliner < DN250 muss die Kompositwanddicke ec so groß sein,

dass ein SDR-Wert (= d_a,Liner / e_c) von 135 nicht überschritten wird.

  • Maßgeblich für die Kompositwanddicke ist der jeweils größte Wert.

  • Für die Sanierung von Kanälen DN 100 - DN 200 mittels Schlauchliningverfahren

ist eine Kompositwanddicke von mindestens 3 mm einzubauen.

Vorbemerkung Schlauchlining Hauptkanal

Aushärtesystem: UV-Licht, Warm-Wasser, Dampf

Hinweis zum Aushärtesystem

7.000St

Einsetzen und Entfernen der Anlage in den Einbauabschnitt.

Die Leistung wird einmalig für das Einsetzen/Entfernen der

Geräteeinheit in den zu bearbeitenden Einbauabschnitt

abgerechnet.

Mehrfach eingerichteter Geräteeinsatz wird

nicht gesondert vergütet.

Einsetzen Schlauchlineranlage

300.000m

Schlauchliner Kreisprofil Altrohrzustand ARZ I und II

Herstellung, Lieferung und Einbau eines kunstharzgetränkten Schlauchliners gemäß

Forderungen der DWA-M 144-3 und

DWA-A 143-3 sowie des Vortextes in einen

Schmutzwasserkanal, Kreisprofil, Altrohrzustand I und II.

Übersicht der zu sanierenden Haltungen einschl. des

anzusetzenden Altrohrzustandes und des anzusetzenden

Grundwasserstandes gemäß Anhang.

Auskleidung von innen muffenlos und formschlüssig. Der

Einbau der Schlauchliner hat teilweise über mehrere

Haltungen zu erfolgen.

Schmutzwasserkanal. Hauptkanal Kreisprofil DN200,

Material: Asbestzement

Schlauchliner HK DN200, ARZ I und II

7.000St

Entnahme eines Probestückes je Einbauabschnitt durch den AN in Gegenwart des AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter. Der Termin und der Entnahmeort sind im Vorfeld rechtzeitig, spätestens bis Einbau des Schlauchliners, mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Die Probeentnahme erfolgt zunächst im Schachtbauwerk mit Hilfe eines Probenstützrohres.

Wenn das dort entnommene Probestück den Anforderungen nicht genügt, ist eine Zweitprobe auf Kosten des AN innerhalb der Haltung zu entnehmen, welche dann maßgebend ist.

Der Termin und die genaue Entnahmestelle werden im Vorfeld zwischen AN und AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter abgestimmt.

Die Entnahmestellen in der Haltung müssen dauerhaft, wasserdicht und in Schlauchlinerwanddicke mittels Verpressung (Epoxidharz) verschlossen werden.

Die Probengröße beträgt 200 mm Wanddicke in Umfangsrichtung und 350 mm in Längsrichtung.

Die Materialprobe wird wie folgt beschriftet:

- Baustellenbezeichnung

- Datum der Probenentnahme

- Schachtnummer

- Haltungsnummer

- Unterschrift des Auftraggeber- und Auftragnehmervertreters

Der Probenbegleitschein wird vor Ort ausgefüllt, durch Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter unterschrieben und dem Auftraggebervertreter direkt übergeben.

Die Materialprobe muss sofort nach dem Beschriften in einer styroldichten und UV-undurchlässigen Verpackung verpackt werden. Die entnommene Probe gilt für den jeweiligen Einbauabschnitt als repräsentativ.

Die Kosten für die Entnahme und Versendung der Probe sind in den Einheitspreis für den Schlauchliner einzurechnen.

Das Probestück ist vom AN an ein unanbhängiges akkreditierten Prüfinstitut zu übermitteln, um folgende Parameter auswerten zu lassen:
- Gesamtdicke und Kompositdicke
- Wasserdichtheit
- E-Modul
- Biegespannung

- Reststyrolgehalt

Nach Vorlage der Prüfergebnisse ist die Linerstatik anhand der tatsächlichen Werte zu überprüfen (Berechnung erfolgt durch AN) und dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter erneut vorzulegen. Die Kosten für die Übermittlung zum Prüfinstitut und die Materialprüfung selbst trägt der AN. Dies ist einzukalkulieren und wird nich gesondert vergütet.

Die Kosten für die erneute Berechnung der geprüften Statiken trägt ebenfalls der AN.

Es gelten neben den o.g. Anforderungen die Bestimmungen des DWA-A 143-3.

Probenentnahme und Laborprüfung Schlauchliner

300.000m

Echtzeit-Messtechnik-Sensoren zur Überwachung des thermischen Aushärtungsprozesses bei GFK-Schlauchlinern einsetzen.


Temperaturmessung mittels eines

Curing Monitoring System (CMS) an der Außenseite des

Schlauchliners (in der letzten Lage des Schlauchliners)

während des Aushärtevorgangs.

Dazu ist werkseitig ein Messkabel/Glasfaserkabel

einschließlich Anschlusssteckern an die

hartzgetränkte Außenseite der vorgefertigten

Schlauchliner einzubringen.

Das System muss gewährleisten,

dass die Temperatur über den gesamten

Linerinstallationsvorgang sowie die gesamte Linerlänge

bzw. Einbauabschnitt kontinuierlich

überwacht werden kann.

Die Vorgaben des Herstellers des Liners und

des Messsystems sind zu beachten und

einzuhalten.

Die Ausführung erfolgt ausschließlich auf Anordnung des AG.

Der AG gibt die betreffenden Haltungen vor der Materialbestellung bekannt.

Zu verwendendes System: VeriCure oder gleichwertig

Einbau Messkabel/Glasfaserkabel in Liner

7.000St

Temperaturüberwachung auf der Baustelle

über das in die Liner eingebaute

Messkabel/Glasfaserkabel.

Dabei sind dem Personal auf der Baustelle

die aktuellen Messdaten

zur Echt-Zeit-Überwachung zur Verfügung zu stellen,

so dass eine Überwachung und Steuerung

des Aufstell- und Aushärteprozesses möglich ist.

Messintervall maximal 30 Sekunden.

Einschließlich der notwendigen Soft- und Hardware

zum Anschluss an das Messkabel/Glasfaserkabel sowie

zur Messung, Übertragung und Auswertung der Daten auf der

Baustelle.

Zu jedem Einbauabschnitt ist eine digitale Dokumentation zu erstellen

und an den AG zu übergeben.

Die Ausführung erfolgt ausschließlich auf Anordnung des AG.

Der AG gibt die betreffenden Haltungen vor der Materialbestellung bekannt.

Zu verwendendes System: VeriCure oder gleichwertig

Vergütung je Stück Einbauabschnitt

Temperaturüberwachung bei Lineraushärtung auf der Baustelle

Nadelfilz-Schlauchliner mit Warm-Wasser-Aushärtung

Sanierung schadhafter Abwasserkanäle durch den

Einbau eines mit einem Kunstharz getränkten

Schlauchliners, abwasserbeständig und selbsttragend.

Es dürfen nur Schlauchliner eingebaut werden, die den

Anforderungen der DWA-M 144-3 sowie DWA-A 143-3

genügen!

Folgende Leistungen sind einzukalkulieren und werden

nicht gesondert vergütet:

- Einbau eines ggf. notwendigen Preliners,

- Öffnen/Abschneiden des Schlauchliners am Anfangs- und

Endschacht und ggf. vorhandenen Zwischenschächten sowie Anpassen an die örtlichen

Gegebenheiten,

- Herstellung von Entlastungsschnitten in Durchgangschächten und

deren kraftschlüssiges und wasserdichtes Verschließen mit GFK-Ortlaminat,

- radiales Einlegen von quellfähigen Dichtungsbändern im

Schachtanbindebereich,

-Der Einbau von Stützschläuchen in Durchgangsschächte.

Die zu sanierenden Haltungen sind vor der Bauausführung

auf ihren aktuellen baulichen Zustand

(TV-Vor-Inspektion) und ihre Maßgenauigkeit (z. B.

Durchmesser und Länge) zu überprüfen. Eine vorherige

Schlauchfertigung liegt im Risiko des AN.

Trägermaterial und Kunstharz sind auf die

Abwassereigenschaften abzustimmen.

Beim Einbau von Schlauchlinern in Sanierungsabschnitten

mit Abwinkelungen ist vor Beginn der Sanierungsmaßnahme

die Gefahr möglicher Faltenbildung zu prüfen.

Die betreffenden Stellen sind dem AG anzuzeigen.

Die Schlauchliner sind vor ihrem Einbau sachgerecht zu

lagern und gegen vorzeitige Aushärtung zu schützen.

Die Lieferung und schadlose Beseitigung von

Prozesswasser ist Sache des AN.

Bei den Altrohrzuständen I und II sind die statisch

erforderlichen Schlauchlinerwanddicken über die

Grundwasserstände, die Materialkenngruppe des

angebotenen Schlauchliners und die Nennweite über die

im Anhang C der DWA-M 144-3 vorhandenen Tabellen

festgelegt. Die Einordnung in eine Materialkenngruppe gemäß

Tabelle 2 des DWA-M 144-3 muss vom AN durch

Eignungsnachweise (z. B. in Form einer DIBt-Zulassung) belegt werden.

Ein gesonderter statischer Nachweis ist

nicht erforderlich.

Bei Altrohrzustand III wird der Ausschreibung eine

statische Vordimensionierung als Basis für die

Kalkulation beigelegt. Sollten die Materialkennwerte

der darin verwendeten Schlauchliner um mehr als 10 %

von dem angebotenen Schlauchlinersystem abweichen, ist

durch den AN ein eigener statischer Nachweis zur

Angebotslegung einzureichen.

Bei Beauftragung ist durch den AN ein geprüfter

statischer Nachweis vorzulegen. Dieser wird über die

entsprechende LV-Position vergütet.

Zur statisch erforderlichen Wanddicke

Maßgebend für die Bewertung von eingebauten Schlauchlinern

in Bezug auf die Wanddicke ist die Kompositwanddicke ec.

Diese ergibt sich aus der statisch erforderlichen Wanddicke

(Designwanddicke gemäß DIN EN ISO 11296-4), den harzreichen

Innen- und Außenschichten sowie den permanenten Folien.

Die statisch erforderlichen Wanddicken ergeben sich für

Standardanwendungen (Kreisprofile bis DN 1200, Normaleiprofile bis

700/1050, ARZ I und II, definierte Randbedingungen) durch die Regelungen

der DWA-M 144-3. Für davon abweichende Profile sind gesonderte statische

Berechnungen zur Wanddickenbestimmung durchzuführen.

Ergänzend zur Bestimmung der statisch erforderlichen Wanddicke gelten

folgende Regelungen:

  • Für Schlauchliner ≥ DN250 wird im ausgehärteten Zustand eine

  • Kompositwanddicke von mindestens 4 mm gefordert.

  • Für Schlauchliner < DN250 muss die Kompositwanddicke ec so groß sein,

dass ein SDR-Wert (= d_a,Liner / e_c) von 135 nicht überschritten wird.

  • Maßgeblich für die Kompositwanddicke ist der jeweils größte Wert.

  • Für die Sanierung von Kanälen DN 100 - DN 200 mittels Schlauchliningverfahren

ist eine Kompositwanddicke von mindestens 3 mm einzubauen.

Vorbemerkung Schlauchlining Hauptkanal

Aushärtesystem: Warm-Wasser

Hinweis zum Aushärtesystem

28.000St

Einsetzen und Entfernen der Anlage in den Einbauabschnitt.

Die Leistung wird einmalig für das Einsetzen/Entfernen der

Geräteeinheit in den zu bearbeitenden Einbauabschnitt

abgerechnet.

Mehrfach eingerichteter Geräteeinsatz wird

nicht gesondert vergütet.

Einsetzen Schlauchlineranlage

30.000m

Nadelfilz-Schlauchliner ARZ I und II

Haltung EI0967

Herstellung, Lieferung und Einbau eines

kunstharzgetränkten Nadelfilz-Schlauchliners mittels Warm-Wasser-Härtung

gemäß Forderungen der DWA-M 144-3 und DWA-A 143-3 sowie des Vortextes in einen Schmutzwasserkanal,

Kreisprofil DN 150, Stz, Altrohrzustand I und II.

Auskleidung von innen muffenlos und formschlüssig. Der Einbau der Schlauchliner hat teilweise über mehrere Haltungen zu erfolgen.

Haltung:

EI0967

Kreisprofil DN 150

Material: Steinzeug

Nadelfilz-Schlauchliner DN150, ARZ I und II

1175.000m

Nadelfilz-Schlauchliner ARZ I und II

Haltungen EI1095, EI0499, EI1123, EI1121, EI1118, EI1190, EI0962, EI0537, EI2257, EI1055, EI0693, EI0983, EI0864, EI1114, EI0498, EI0815, EI0672, EI0673, EI1148, EI1149, EI0611, EI0847, EI0976, EI0487, EI0719, EI0176, EI1056

Herstellung, Lieferung und Einbau eines

kunstharzgetränkten Nadelfilz-Schlauchliners mittels Warm-Wasser-Härtung

gemäß Forderungen der DWA-M 144-3 und DWA-A 143-3 sowie des Vortextes in einen Schmutzwasserkanal,

Kreisprofil DN 200, Altrohrzustand I und II.

Auskleidung von innen muffenlos und formschlüssig. Der Einbau der Schlauchliner hat teilweise über mehrere Haltungen zu erfolgen.

Haltung:

EI1095

EI0499

EI1123, EI1121, EI1118 (ein Einbauabschnitt)

EI1190

EI0962

EI0537

EI2257

EI1055

EI0693

EI0983

EI0864

EI1114

EI0498 und EI0815 (ein Einbauabschnitt)

EI0672 und EI0673 (ein Einbauabschnitt)

EI1148 und EI1149 (in Einbauabschnitt)

EI0611

EI0847

EI0976

EI0487 und EI0719 (ein Einbauabschnitt)

EI0176 und EI1056 (ein Einbauabschnitt)

Kreisprofil DN 200

Material: Steinzeug, Asbestzement

Nadelfilz-Schlauchliner DN200, ARZ I und II

440.000m

Nadelfilz-Schlauchliner ARZ I und II

Haltungen EI1195, EI1196, EI1197, EI1148, EI1149, EI0505, EI1028, EI1040, EI1030, EI1031

Herstellung, Lieferung und Einbau eines

kunstharzgetränkten Nadelfilz-Schlauchliners mittels Warm-Wasser-Härtung

gemäß Forderungen der DWA-M 144-3 und DWA-A 143-3 sowie des Vortextes in einen Schmutzwasserkanal,

Kreisprofil DN 250, Altrohrzustand I und II.

Auskleidung von innen muffenlos und formschlüssig. Der Einbau der Schlauchliner hat teilweise über mehrere Haltungen zu erfolgen.

Haltung:

EI1195, EI1196, und EI1197 (ein Einbauabschnitt)

EI1148 und EI1149 (ein Einbauabschnitt)

EI0505

EI1028

EI1040

EI1030 und EI1031 (ein Einbauabschnitt)

Kreisprofil DN 250

Material: Steinzeug, Asbestzement

Nadelfilz-Schlauchliner DN250, ARZ I und II

28.000St

Entnahme eines Probestückes je Einbauabschnitt durch den AN in Gegenwart des AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter. Der Termin und der Entnahmeort sind im Vorfeld rechtzeitig, spätestens bis Einbau des Schlauchliners, mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Die Probeentnahme erfolgt zunächst im Schachtbauwerk mit Hilfe eines Probenstützrohres.

Wenn das dort entnommene Probestück den Anforderungen nicht genügt, ist eine Zweitprobe auf Kosten des AN innerhalb der Haltung zu entnehmen, welche dann maßgebend ist.

Der Termin und die genaue Entnahmestelle werden im Vorfeld zwischen AN und AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter abgestimmt.

Die Entnahmestellen in der Haltung müssen dauerhaft, wasserdicht und in Schlauchlinerwanddicke mittels Verpressung (Epoxidharz) verschlossen werden.

Die Probengröße beträgt 200 mm Wanddicke in Umfangsrichtung und 350 mm in Längsrichtung.

Die Materialprobe wird wie folgt beschriftet:

- Baustellenbezeichnung

- Datum der Probenentnahme

- Schachtnummer

- Haltungsnummer

- Unterschrift des Auftraggeber- und Auftragnehmervertreters

Der Probenbegleitschein wird vor Ort ausgefüllt, durch Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter unterschrieben und dem Auftraggebervertreter direkt übergeben.

Die Materialprobe muss sofort nach dem Beschriften in einer styroldichten und UV-undurchlässigen Verpackung verpackt werden. Die entnommene Probe gilt für den jeweiligen Einbauabschnitt als repräsentativ.

Die Kosten für die Entnahme und Versendung der Probe sind in den Einheitspreis für den Schlauchliner einzurechnen.

Das Probestück ist vom AN an ein unanbhängiges akkreditierten Prüfinstitut zu übermitteln, um folgende Parameter auswerten zu lassen:
- Gesamtdicke und Kompositdicke
- Wasserdichtheit
- E-Modul
- Biegespannung

Nach Vorlage der Prüfergebnisse ist die Linerstatik anhand der tatsächlichen Werte zu überprüfen (Berechnung erfolgt durch AN) und dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter erneut vorzulegen. Die Kosten für die Übermittlung zum Prüfinstitut und die Materialprüfung selbst trägt der AN. Dies ist einzukalkulieren und wird nich gesondert vergütet.

Die Kosten für die erneute Berechnung der geprüften Statiken trägt ebenfalls der AN.

Es gelten neben den o.g. Anforderungen die Bestimmungen des DWA-A 143-3.

Probenentnahme und Laborprüfung Schlauchliner

12.000St

Entfernen obere Halbschale Schlauchliner

Entfernen der oberen Halbschale der Schlauchliner über

das gesamte Schachtgerinne der Durchlaufschächte,

Lage der Durchlaufschächte ist den Anlagen zu entnehmen

und ist von der jeweiligen Einbautechnologie des

Anbieters abhängig.

Einschl. fachgerechter Entsorgung.

Hauptkanal Kreisprofil DN200 bis einschließlich DN

300.

Entfernen ob.Halbschale Liner HK DN200-DN300

Schlauchlining in Anschlussleitungen

Schlauchliner

Sanierung schadhafter Abwasserleitungen (z.B. Hausanschlussleitungen) durch den formschlüssigen Einbau eines bogengängigen mit einem Kunstharz getränkten Schlauchliners, abwasserbeständig und selbsttragend.


Es dürfen nur Schlauchliner eingebaut werden, die den Anforderungen der DWA-M 144-3 sowie DWA-A 143-3 genügen!


Folgende Leistungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:


- Einbau eines ggf. notwendigen Preliners sowie die Verwendung von Kalibrierschläuchen,
- Öffnen/Abschneiden des Schlauchliners am Anfangs- und Endschacht sowie Anpassen an die örtlichen Gegebenheiten,
- Ggf. Angleichen der Kanalsohle an den Übergangsstellen,
- Das saubere und bündige Abfräsen/Öffnen des Hausanschlussliners an der
Anbindestelle im Hauptkanal mittels Fräsroboter inklusiv Bergung und fachgerechter Entsorgung des Fräsgutes. Die Arbeiten sind zu dokumentieren.

Der Einbau der Schlauchliner erfolgt über einen Revisionsschacht oder -öffnung, oder Kleinbaugrube in Richtung (zumeist nicht begehbarer) Hauptkanal.

Einbau der Schlauchliner in die zu sanierenden Leitungen, Aufweitung durch Druckluft oder Wasserbeaufschlagung bis zum optimalen Anliegen an die Kanalwandung und Aushärtung mittels
Energiezufuhr.

Der Linereinbau muss unter Einhaltung der folgender Bedingungen erfolgen:

- Harzmischanlage, und Vakuumtränkung mit definiertem Walzenabstand,

- Digitale Temperaturerfassung und Aufzeichnung des Härteverlaufs mittels Thermologger,

- Dokumentation (TV-Aufnahme, Misch- und Härtungsprotokolle),
- Vorgaben gemäß Verfahrenshandbuch des Herstellers

Die zu sanierenden Leitungen sind vor der Bauausführung auf ihren aktuellen baulichen Zustand (TV-Vor-Inspektion) und ihre Maßgenauigkeit (z.B. Durchmesser und Länge) zu überprüfen. Eine vorherige Schlauchlinerfertigung liegt im Risiko des AN.

Trägermaterial und Kunstharz sind auf die Abwassereigenschaften abzustimmen.


Es ist zu beachten, dass der Einbau auch in Bögen bis 90 Grad gewährleistet werden muss, ohne dass bei etwaigen Falten die zulässigen Toleranzen gemäß DWA-A 143-3 und DWA-M 144-3 überschritten werden.

Die Schlauchliner sind vor ihrem Einbau fachgerecht zu lagern und gegen vorzeitige Aushärtung zu schützen ( z.B. Klimaschrank zur Lagerung der Materialien gem. Herstellerempfehlung).

Die Lieferung und schadlose Beseitigung von Prozesswasser ist Sache des AN.


Abwassereigenschaften: häusliches Abwasser


Eine Mindestgesamtwanddicke der eingebauten Schlauchliner im ausgehärteten Zustand für Schlauchliner DN 100 bis einschließlich DN 200 von 3 mm ist immer gefordert.


Bei allen Anschlussleitungen ist davon auszugehen, dass die Schlauchliner mit offenem Ende vom Revisionsschacht / Revisionsöffnung, Sinkkasten oder Kleinbaugrube in Richtung Hauptkanal einzubauen
sind. Jeglicher Mehraufwand hierzu ist einzukalkulieren.


Nach dem Einbau und der Aushärtung der Schlauchliner ist je Einbauabschnitt 1 Materialprobe im Beisein des AG entsprechend der jeweiligen Leistungsposition zu entnehmen.

Vorbemerkungen Schlauchliner in Anschlussleitungen

Sanierung schadhafter Abwasserleitungen (z.B. Hausanschlussleitungen) aus Asbestzement (AZ) durch den formschlüssigen Einbau eines bogengängigen mit einem Kunstharz getränkten Schlauchliners, abwasserbeständig und selbsttragend.


Es dürfen nur Schlauchliner eingebaut werden, die den Anforderungen der DWA-M 144-3 sowie DWA-A 143-3 genügen!

Bei der Sanierung von AZ-Leitungen dürfen nur Schlauchliner eingebaut werden, die mit dem Atltohr nicht verkleben!

Der Einbau eines notwendigen Prelineres sowie die Verwendung von Kalibierschläuchen ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet!

Vorbemerkung Schlauchlining AZ-Leitungen

125.000St

Einsetzen und Entfernen der Anlage in den Einbauabschnitt.

Abrechnung je zu bearbeitender Leitung.

Einsetzen Schlauchlineranlage

420.000m

Einbauen eines flexiblen, vorkonfektionierten,
reaktionsharzgetränkten Schlauchliners in die gereinigte
Anschlussleitung und Schlauchenden in vollem Querschnitt öffnen.

Mindestwanddicke 3 mm

Einbau des Schlauchliners ab Revisionsschacht/-öffnung in Anschlussleitung DN 150

Abrechnungslänge:

Abgerechnet wird die eingebaute Schlauchlänge von Rohranfang zu Rohrende.

Schlauchliner Anschlussleitung DN150

10.000m

Einbauen eines flexiblen, vorkonfektionierten,
reaktionsharzgetränkten Schlauchliners in die gereinigte
Anschlussleitung und Schlauchenden in vollem Querschnitt öffnen.

Mindestwanddicke 3 mm

Einbau des Schlauchliners ab Revisionsschacht/-öffnung in Anschlussleitung DN 200

Abrechnungslänge:

Abgerechnet wird die eingebaute Schlauchlänge von Rohranfang zu Rohrende.

Schlauchliner Anschlussleitung DN200

125.000m

Schlauchliner Nennweitenwechsel DN100-DN150,

ARZ I

wie zuvor, jedoch

Schlauchliner mit Nennweitenwechsel,

Kreisprofil DN100 auf DN150.

Ein ringspaltfreier Nennweitenübergang von DN100 auf

DN150 innerhalb der Anschlussleitung muss

gewährleistet sein.

Die Mindestwanddicke des Liners im Bereich DN100

beträgt 3,00 mm, im Bereich DN150 ebenfalls 3,00 mm.

Die Nennweitenänderung ist bei der

Schlauchkonfektionierung zu berücksichtigen und

jeglicher Mehraufwand einzukalkulieren.

Schlauchliner Nennweitenwechsel DN100-DN150, ARZ I

455.000m

Schlauchliner Nennweitenwechsel DN150-DN200,

ARZ I

wie zuvor, jedoch

Schlauchliner mit Nennweitenwechsel,

Kreisprofil DN150 auf DN200.

Ein ringspaltfreier Nennweitenübergang von DN150 auf

DN200 innerhalb der Anschlussleitung muss

gewährleistet sein.

Die Mindestwanddicke des Liners im Bereich DN150

beträgt 3,00 mm, im Bereich DN200 ebenfalls 3,00 mm.

Die Nennweitenänderung ist bei der

Schlauchkonfektionierung zu berücksichtigen und

jeglicher Mehraufwand einzukalkulieren.

Schlauchliner Nennweitenwechsel DN150-DN200, ARZ I

125.000St

Entnahme von geeigneten Proben (Kreisringe oder

Segmente) des gehärteten Schlauchliners, 1 Probe pro

Einbauabschnitt.

Die Probe ist nach gemeinsamer Festlegung mit dem AG

aus dem Revisionsschacht oder -öffnung zu entnehmen.

Hierfür sind vor Einbau des Schlauchliners

Probestützrohre im Schachtbereich oder direkt

vorgelagert zur Revisionsöffnung einzusetzen. Die

Größe des Probestückes soll 20 x Wanddicke in

Umfangsrichtung und 35 cm in Längsrichtung betragen.

Erforderliche Mehrlängen für den

Schlauchlinerverschnitt zur Herstellung des

Probestückes, u.A. für das Proberohr, den

Übergangsbereich zwischen dem Proberohr und der

Rohreinbindung sowie den Übergangsbereich zwischen dem

Proberohr und der verfahrensabhändigen Einbau- bzw.

Aushärtungsvorrichtung sind einzurechnen.

Die Proben sind in Anwesenheit des AG zu entnehmen.

Die Prüfung der entnommenen Probestücke durch ein

unabhängiges Prüfinstitut ist Sache des AG und ist

nicht in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Bei Anschlussleitungen mit Revisionsschacht DN800-DN1000

oder Putzöffnungen DN100

Die Materialprobe wird wie folgt beschriftet:

- Baustellenbezeichnung

- Datum der Probenentnahme

- Schachtnummer

- Leitungsbezeichnung

- Unterschrift des Auftraggeber- und Auftragnehmervertreters

Der Probenbegleitschein wird vor Ort ausgefüllt, durch Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter unterschrieben und dem Auftraggebervertreter direkt übergeben.

Die Materialprobe muss sofort nach dem Beschriften in einer styroldichten und UV-undurchlässigen Verpackung verpackt werden. Die entnommene Probe gilt für den jeweiligen Einbauabschnitt als repräsentativ.

Die Kosten für die Entnahme und Versendung der Probe sind in den Einheitspreis für den Schlauchliner einzurechnen.

Das Probestück ist vom AN an ein unanbhängiges akkreditierten Prüfinstitut zu übermitteln, um folgende Parameter auswerten zu lassen:
- Gesamtdicke und Kompositdicke
- Wasserdichtheit
- E-Modul
- Biegespannung

Nach Vorlage der Prüfergebnisse ist die Linerstatik anhand der tatsächlichen Werte zu überprüfen (Berechnung erfolgt durch AN) und dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter erneut vorzulegen. Die Kosten für die Übermittlung zum Prüfinstitut und die Materialprüfung selbst trägt der AN. Dies ist einzukalkulieren und wird nich gesondert vergütet.

Die Kosten für die erneute Berechnung der geprüften Statiken trägt ebenfalls der AN.

Es gelten neben den o.g. Anforderungen die Bestimmungen des DWA-A 143-3.

Probenentnahme und Laborprüfung Schlauchliner AL

34.000St

Mehraufwand für die Sanierung von Hausanschlüssen, bei

denen der Revisionsschacht/Putzöffnung im Haus bzw. Keller der

Häuser liegt. Folgende Aufwendungen sind dazu

einzurechnen:

- Terminkoordination mit den Eigentümern,

- Besichtigung der Örtlichkeit vor Beginn der

Sanierung,

- Einsatz und Vorhalten der notwendigen Geräte,

- Mehraufwand für den Transport der Materialien und

Geräte (u.a. Roboter für Vorarbeiten, Kamera und

Spüleinrichtungen, Geräte zur Linersanierung etc.) in

den Keller des Hauses einschließlich bereitstellen der

notwendigen Versorgung der Baustelle mit Strom und

Wasser,

- Mehraufwand für Arbeiten in beengten Verhältnissen,

sowie Einbau und Anbindung der Liner durch eine

Revisionsöffnung,

- Abdecken der Arbeitsflächen am Boden mit Folien zur

Vermeidung von Verschmutzungen, Beseitigung von ggf.

durch den AN hervorgerufenen Verschmutzungen.

Vergütung je Stück Hausanschluss

Mehraufwand Sanierung HA-Anschluss innerhalb Haus

34.000St

Mehraufwand für die Sanierung von Hausanschlüssen, bei

denen eine runde Putzöffnung im Haus bzw. Keller der

Häuser mit Durchmessern von DN100 für die damit

verbundenen Mehraufwendungen durch die beengten

Verhältnisse.

Vergütung je Stück Hausanschluss mit runden

Revisionsöffnungen.

Mehraufwand Sanierung HA-Anschluss runde Putzöffnung

71.000St

Abnahme/Öffnen und nach Abschluss der Arbeiten fachgerechtes und dauerhaft dichtes Wiederverschließen einer geschlossenen Rohrdurchführung in einem Revisionsschacht zur Durchführung von Sanierungsarbeiten an Anschlussleitungen.

Die Leistung umfasst insbesondere:

  • fachgerechtes Öffnen bzw. Abnehmen der geschlossenen Rohrdurchführung (Abdeckung/Blindverschluss/Putzöffnung) zur Durchführung der Sanierungsarbeiten,

  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Rohrdurchführung während der Bauausführung,

  • nach Abschluss der Arbeiten fachgerechtes Wiederverschließen der Rohrdurchführung/Wiedereinbau der Abdeckung,

  • Herstellung einer dichten Verbindung,

  • Dokumentation der ausgeführten Leistung.

Alle erforderlichen Nebenleistungen, Materialien, Dichtsysteme sowie Arbeits- und Hilfsmittel sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.

Abnahme/Wiederherstellung geschl. Rohrdurchführung Revisionsschacht

34.000St

Wie Position zuvor, jedoch Abnahme/Wiederstellung runde Putzöffnung bis DN 100 im Keller der Häuser.

Abnahme/Wiederherstellung Putzöffnung

2.000St

Suchen, Orten und Freilegen eines vorhandenen, überdeckten oder nicht sichtbaren Revisionsschachtes einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen.

Die Leistung umfasst insbesondere:

  • Lokalisieren des Revisionsschachtes anhand vorhandener Bestandsunterlagen und/oder geeigneter Ortungsverfahren,

  • Herstellen einer Suchöffnung einschließlich Oberflächenaufnahme,

  • Freilegen des Schachtes in erforderlichem Umfang für die Durchführung der vorgesehenen Arbeiten,

  • Entsorgung überschüssiger oder ungeeigneter Materialien.

Die Leistung ist unabhängig von der Art der vorhandenen Oberfläche (z. B. Pflaster-, Asphalt-, Schotter- oder Grünflächen) vollständig auszuführen. Alle erforderlichen Geräte, Hilfsstoffe und Nebenleistungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren

Freilegen/Suchen Revisionsschacht

2.000St

Freiräumen und Reinigen eines bestehenden Revisionsschachtes einschließlich Entfernen sämtlicher Ablagerungen, Verunreinigungen und Fremdstoffe sowie Förderung und fachgerechte Entsorgung der anfallenden Materialien.

Die Leistung umfasst insbesondere:

  • Entfernen von Schlamm, Sand, Kies, Wurzeleinwuchs, Ablagerungen und sonstigen Verunreinigungen,

  • ggf. händisches oder maschinelles Ausräumen des Schachtes,

  • Absaugen bzw. Fördern der Materialien mittels geeigneter Geräte,

  • Transport und fachgerechte Entsorgung der Stoffe gemäß den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen,

Reinigung des Schachtes wird gesondert vergütet.

Sämtliche Geräte, Hilfsmittel, Transport- und Entsorgungsleistungen sowie Nebenleistungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.

Freiräumen Revisionsschacht

5.000St

Absaugen bzw. Abpumpen eines verstopften Revisionsschachtes einschließlich Entfernen von Wasser, Schlamm, Ablagerungen und sonstigen Einleitungen zur Wiederherstellung der Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit des Schachtes.

Die Leistung umfasst insbesondere:

  • Einsatz geeigneter Saug- und Pumpfahrzeuge bzw. entsprechender technischer Einrichtungen,

  • vollständiges Entleeren des Schachtes bis zur Arbeitsfähigkeit,

  • Entfernung von Schlamm, Feststoffen und schwimmenden Stoffen im erforderlichen Umfang,

  • Zwischenlagerung, Transport und fachgerechte Entsorgung der abgesaugten bzw. abgepumpten Stoffe gemäß den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften,

Reinigung des Schachtes wird gesondert vergütet.

Sämtliche Nebenleistungen, Geräte, An- und Abfahrten sowie Entsorgungsgebühren sind in den Einheitspreis einzukalkulieren

Abpumpen Revisionsschacht

Yes1.000psch

Vorbegehung Putzöffnungen/HA-Leitungen mit Abzweigen

Vorbegehung/Besichtigung von Putzöffnungen im Haus von

zu sanierenden Anschlussleitungen mit Bauleiter und

Vorbegehung/Besichtigung der örtlichen Verhältnisse (Verlauf der Leitungen im Haus, Zugangsmöglichkeiten, etc.) bei Anschlussleitungen mit Abzweigen

Es ist davon auszugehen, dass für die Besichtigung der

Putzöffnungen/Anschlussleitungen mit Abzweigen ein Arbeitstag benötigt wird.

Vorbegehung Putzöffnungen/HA-Leitungen mit Abzweigen

Schachtsanierung

Vorbereitende Arbeiten

Stemmarbeiten + Hindernisentfernung

5.000St

Sohleinbauten in Schächten, wie z.B. Bermen und Gerinne, händisch oder maschinell mittels geeignetem Gerät entfernen. Beton/Steinzeug/Mauerwerk im Sohlenbereich für den Einbau von Sanierungselementen (Liner, Packer etc.) und Einsetzen von Robotern ausbrechen.

Ausbruch, Bauschutt abtransportieren und fachgerecht entsorgen. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist AN-seitig unentgeltlich zu erbringen.

Die Wiederherstellung der gestemmten Bereiche wird über gesonderte Positionen vergütet.

Nur unter Abwasserlenkung zulässig.

Abbruchvolumen: bis 0,1 m³

Stemmarbeiten in Schächten

20.000h

Inkrustationen, Hindernisse, einragende Teile in Schächten händisch oder maschinell mittels geeignetem Gerät entfernen.

Einschließlich Entsorgung. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist AN-seitig unentgeltlich zu erbringen.

Abrechnung je Kolonnenstunde

Hindernisentfernung in Schächten

Schachtreparaturen

Händische Schachtreparaturen

80.000St

Geräteeinheit Schachtsanierungskolonne einschließlich Personal einsetzen und ausbauen, je Schacht.

Die Leistung wird einmalig für das Einsetzen der Geräteeinheit in den zu bearbeitenden Schacht abgerechnet. Mehrfach eingerichteter Geräteeinsatz wird nicht gesondert vergütet.

Einsetzen Schachtsanierungskolonne

5.000m²

Abbruch von mechanisch verschlissenen, korrodierten

Bermen durch aufstemmen / auffräsen

Material: Beton und mineralische Beschichtung

Abbruch einer alten, schadhaften mineralischen

Beschichtung auf den Bermenflächen, die in der Regel

auf Kanalklinkern bzw. auf Beton aufgebracht

wurde, oder von Betonbermen,

Abbruch bis auf festen, tragfähigen Untergrund,

mechanische Verzahnung für anschließende Reprofilierung

herstellen,

Beräumung des Bauschuttes aus dem Schacht,

entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen fachgerecht

entsorgen.

Der Untergrund muss nach dieser Maßnahme den

anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Er muss

frei von losen, mechanisch verschlissenen und

korrodierten Teilen, sowie sonstig trennend wirkenden

Stoffen sein.

Abrechnungsgrundlage ist die abgebrochene

Fläche der Berme.

Abbruchtiefe bis 3 cm.

Abstemmen Bermen bis 3 cm Tiefe

5.000m²

Abbruch von mechanisch verschlissenen, korrodierten

Bermenflächen,

Material: Beton und mineralische Beschichtung

vollständiger Abbruch alter, schadhafter Bermen,

Abbruch bis auf festen, tragfähigen Untergrund,

mechanische Verzahnung für anschließende

Wiederherstellung aus Beton herstellen,

Beräumung des Bauschuttes aus dem Schacht,

entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen fachgerecht

entsorgen.

Der Untergrund muss nach dieser Maßnahme den

anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Er muss

frei von losen, mechanisch verschlissenen und

korrodierten Teilen, sowie sonstig trennend wirkenden

Stoffen sein.

Abrechungsgrundlage ist die abgebrochene

Fläche der Berme.

Abbruchtiefe bis 15 cm.

Abbruch Bermenfläche, bis 15 cm Tiefe

1.000St

Gerinne abbrechen, DN 200 - DN 300

wie zuvor, jedoch

zusätzlich zu den Bermenflächen das Gerinne aus

Beton, Kanalklinkern, Steinzeugschalen abbrechen

Schacht DN 1000

Abrechnungsgrundlage ist die Stückzahl abgebrochener

Gerinne.

Gerinne abbrechen

5.000m²

Beschichtung Berme, 15 mm

Reprofilierung und Beschichtung von Bermenflächen, nach

Vorbereitung (Abbruch alte Beschichtung) und Reinigung.

Bermenfläche wiederherstellen mit einem

abwasserbeständigen, sulfatbeständigen, mineralischen

Mörtel, mehrlagig aufbringen,

Oberfläche sauber abziehen,

Restmörtel nicht zum Wiedereinbau verwenden,

Mörtelreste zur Deponie transportieren und entsorgen.

Zu verwendendes Produkt: PCI Polyfix Plus L oder

gleichwertige Art, Anwendung entsprechend der

Verarbeitungsvorschriften des Herstellers,

die Verbrauchsmenge ist einzukalkulieren und wird nicht

gesondert vergütet.

Gesamtdicke 15 mm.

Beschichtung Berme, 15 mm

5.000m²

Wiederherstellung von abgebrochenen Bermen mit

abwasserresistentem sulfatbeständigem Zementmörtel,

nach Vorbereitung (Abbruch der Altsubstanz) und

Reinigung definierten Übergang zwischen Gerinne und

Berme herstellen, Inklusive erforderlicher

Reprofilierung bzw. Wiederaufbau des

Bermenuntergrundes, Bermenflächen glatt und eben

abgezogen. Inklusive Reinigung der betroffenen

Oberflächen von allen trennend wirkenden Stoffen vor

jedem Arbeitsschritt.

Zu verwendendes Produkt: PCI Polyfix Plus L oder gelichwertige Art.

Die Verbrauchsmenge ist einzukalkulieren und wird nicht

gesondert vergütet.

Abrechnungsgrundlage ist die wiederhergestellte Fläche

der Berme, Materialneueinbau mehrlagig vornehmen, bis

maximal 15 cm Gesamtdicke.

Wiederherstellung Bermenfläche

1.000St

Wiederherstellung von abgebrochenen Gerinnen

mit abwasserbeständigem Beton und Zementestrich, nach

Vorbereitung und Reinigung (gesonderte Position).

Inklusive erforderlicher Reprofilierung bzw.

Wiederaufbau des Untergrundes zur Schaffung einer

ebenen Fläche mit einem mineralischen,

abwasserbeständigen Zementestrich, inklusive Reinigung

der betroffenen Oberflächen von allen trennend

wirkenden Stoffen vor jedem Arbeitsschritt.

Einbau Verbundestrich als oberste Lage und dem glatten

Abziehen der Oberflächen.

Restmörtel nicht zum Wiedereinbau verwenden,

Mörtelreste zur Deponie transportieren und entsorgen.

Alle Materialien sind einzukalkulieren und werden nicht

gesondert vergütet.

gerade oder gekrümmte Gerinne,

anpassen der Gerinnesohle an vorhandenes Gefälle der

Zu- und Ablaufleitung,

Abrechnungsgrundlage ist die Stückzahl

wiederherzustellender Gerinne.

Kanal DN 200 bis DN 300, ohne seitliches Zulaufgerinne

Einbau in Abstimmung mit AG entweder vor oder nach

Installation Schlauchliner.

Gerinne wiederherstellen DN200-DN300

10.000m²

Mechanisches Vorbereiten von korrodierten

Wandungsflächen.

Ausbruchstelle bzw. korrodierte Bereich in der

Schachtwandung/-decke sind für die nachfolgende

Reparatur vorzubereiten, schonender Abbruch von

korrodierter oder mechanisch geschädigter Wandung, bis

auf feste, tragfähige Wandung, einschl. Beräumung des

Bauschuttes aus dem Schacht entsprechend en

gesetzltichen Vorschriften fachgerecht entsorgen. Der

Untergrund muss nach dieser Maßnahme den anerkannten

Regelen der Technik entsprechen. Er muss frei von

losen, mechanisch verschließenen und korrodierten

Teilen sowie sonstigen trennend wirkenden Stoffen sein.

Einsatz von leichten Stemmhammer oder

HD-Wasser-/Sandstrahlen, 400 bar

Mechanische Vorbereitung korodierte Wandung

20.000m²

Vorbereiten der korrodierten Bewehrung vor dem

Beschichten.

Freilegen der korrodierten Bewehrung im

gesamten Umfang der Stäbe, vollständiges Entfernen des

Rosts mittels Sandstrahlen, inkl. erhöhtem Aufwand für

die Rostentfernung auf der Rückseite der

Bewehrungseisen durch Bürsten, Feilen oder

Schleifpapier, Herstellen Oberflächengüte

Sa 2,5 nach DIN EN ISO 12944-4, Aufbringen eines

mineralischen Korrosionsschutzes, zu verwendendes

Produkt: PCI - Legaran RP oder gleichwertig, Anwendung

entsprechend der Verarbeitungsvorschriften des

Herstellers.

Die Verbrauchsmengen sind einzukalkulieren und werden

nicht gesondert vergütet.

Bewehrungs-Durchmesser: 8 mm bis 16 mm,

Vorbereiten korrodierte Bewehrung 8-16mm

2.500m²

Vollständiges Freilegen der korrodierten Bewehrung im

gesamten Umfang der Stäbe, fachgerechtes Abtrennen und

Ausbauen der nicht mehr ausreichend tragfähigen bzw.

stark korrodierten Bewehrungsstäbe, einschließlich

Entfernen und Entsorgen der ausgebauten Bewehrung.

Liefern und Einbauen von Bewehrungsstahl als Ersatz für

die ausgebaute Bewehrung, einschließlich Ablängen,

Biegen, Herstellen der erforderlichen Übergreifungsstöße

bzw. Anschlussverbindungen sowie Befestigen und

Lagestabilisieren der neuen Bewehrung.

Die neue Bewehrung ist hinsichtlich Durchmesser,

Stahlgüte, Lage, Verankerungs- und Übergreifungslängen

entsprechend der vorhandenen bzw. statisch erforderlichen

Bewehrung herzustellen.

Einschließlich sämtlicher Nebenarbeiten, Hilfsmittel,

Befestigungsmittel sowie Aufwendungen für das Herstellen

eines fachgerechten und kraftschlüssigen Anschlusses an

die vorhandene Bewehrung.

Bewehrungs-Durchmesser: 8 mm bis 16 mm.

Austauschen korrodierte Bewehrung 8-16 mm

20.000m²

Mineralische Schachtbeschichtung, manuell oder

automatisiert.

Vorbereitete Kanalwandung vollflächig mit einem

abwasserresistenten, sulfatbeständigen, mineralischen

Beschichtungssystem wiederherstellen.

Beschichtung mehrlagig, wandungsbündig aufbringen,

tiefere Ausbruchstellen über gesonderte Position ggf.

vorab reprofilieren, Oberfläche sauber abziehen,

Restmörtel nicht zum Wiedereinbau verwenden,

Mörtelreste zur Deponie transportieren und entsorgen.

Zu verwendendes Produkt: Ergelit KS1 oder

gleichwertige Art, Anwendung entsprechend der

Verarbeitungsvorschriften des Herstellers, ggf.

einschl. Auftragen eines Haftmittlers zur Verbesserung

der Haftungseigenschaften,

Die Verbrauchsmengen sind einzukalkulieren und werden

nicht gesondert vergütet.

Einzelschichtdicke 5 mm, Gesamtdicke 15 mm.

Mineralische Beschichtung Schacht 15 mm

25.000m²

wie Position zuvor, jedoch

Beschichtung Schachtdecke

Mineralische Beschichtung Schachtdecke 15 mm

5.000m²

Reprofilieren der Schachtböden und Wände bei

Unebenheiten zur Gewährleistung, dass die

GFK-Auskleidung vollflächig aufliegt, mit einem

mineralischen, abwasserresistenten Mörtel, einlagig,

Schichtdicke bis 30 mm,

zu verwendendes Produkt: Ergelit Trockenmörtel

KS 1 oder gleichwertige Art,

Anwendung entsprechend der Verarbeitungsvorschriften

des Herstellers,

bei Haltungen DN200-DN300

Reprofilieren der Schachtböden und -wände, DN200-DN300

170.000m

Fugen in der Schachtwandung (Beton/Bauwerksfuge)
bis auf tragfähiges Fugenmaterial bis 2 cm tief auffräsen, reinigen und kraftschlüssig mit einem XWW4-Fugenmörtel nach DIN 19573 verfüllen und bündig mit der
Wandung anglätten.

Abbruchgut und Materialreste sind AN-seitig zu laden,
abzutransportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgungskosten trägt der AN. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist AN-seitig unentgeltlich zu erbringen.

Digitale Fotodokumentation vorund nach dem Fräsen sowie nach der Sanierung.

Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers
sind zu beachten.

Fugensanierung (Beton/Bauwerksfuge)

25.000m

Aufstemmen und verputzen von Rissen.

Riss bis auf festes, tragfähiges

Material auffräsen / aufstemmen, Fräsbreite ca. 1 cm /

Frästiefe mind. 3 cm, Fräsgut aus Fuge

ausräumen und Fuge reinigen, der Untergrund muss

tragfähig, sauber sowie frei von Staub, Öl, losen

Teilen und sonstigen trennend wirkende Stoffen sein.

Fräsgut und abgelöste Stoffe entsprechend den

gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.

Riss mit geeignetem, mineralischem,

sulfatbeständigem und schwindfreiem Spachtelmörtel

wandungsbündig verspachteln / verputzen,

Oberfläche sauber abziehen

Zu verwendendes Produkt: PCI Polyfix Plus L oder gelichwertige Art.

Die Verbrauchsmengen sind einzukalkulieren und werden

nicht gesondert vergütet.

Risse verputzen

50.000St

Abfräsen einer Steighilfe, ca. 2 cm unter Wandung fräsen,

fachgerechtes Verfüllen der Frässtelle mit einem

XWW3-Reparaturmörtel nach DIN 19573 bündig der Schachtinnenwand.

Die fachgerechte Entsorgung des anfallenden Abbruchmaterials ist in den Einheitspreis mit einzurechnen. Die Entsorgungskosten trägt der AN. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist AN-seitig unentgeltlich zu erbringen.

Dokumentation: Digitale Fotodokumentation vor und nach dem Ausbau und nach dem Angleichen.

Steighilfe ausbauen und entsorgen

50.000St

Einläufige Steigbügel gem. DIN 19555 in vorhandene Schächte fachgerecht einbauen,

Steigbügel rechtwinkelig gekröpft mit Edelstahlvollkern,

kunststoffummantelt

Steigmaß: 250 mm, zum An- und Durchschrauben

mit passgenau gebohrten Löchern und Absenkungen.

Einschließlich Befestigungsmittel liefern und bis zum

Einbau fachgerecht lagern.

Steighilfe einbauen

2.000St

Wandungsbündiges Abtrennen und Verputzen von

einragenden Rohren.

Reinigen des Anschlusses und der umgebenden

Schachtwandung von allen losen und trennend wirkenden

Bestandteilen, Verputzen der Rohreinbindung in den

Schacht mit einem mineralischen, abwasserbeständigen

Mörtel.

Die Verbrauchsmengen sind einzukalkulieren und werden

nicht gesondert vergütet.

Nennweite: bis DN 250

Abtrennen und Verputzen einragendes Rohr

2.000St

Schmutzfänger DIN 1221 Form F, verzinkt, mit verstärktem Tragstangenkreuz, Tragstangen Ø 15mm, für Schachtabdeckung rund, lichte Weite 625mm einsetzen.

Es sind Schmuzfänger vom AG zu verwenden.

Die Schmutzfänger sind am Klärwerk des AG (Josef-Kitzler-Weg 20, 82140 Olching) abzuholen.

Der Transportweg vom Klärwerk in Olching zum Sanierungsgebiet beträgt ca. 10 km.

Schmutzfänger einsetzen

2.000St

Schachtabdeckung/Schachtdeckel nach DIN EN 124 / DIN 1229 mit
lichter Weite mind. 610 mm und rundem Rahmen aufsetzen.

Klasse D 400

Deckel in Beton-Guss. Ausführung mit Schmutzfänger nach DIN 1221. Deckel mit dämpfender Einlage.

Es sind Schachtabdeckung/Schachtdeckel vom AG zu verwenden.

Die Schachtabdeckung/Schachtdeckel sind am Klärwerk des AG (Josef-Kitzler-Weg 20, 82140 Olching) abzuholen.

Der Transportweg vom Klärwerk in Olching zum Sanierungsgebiet beträgt ca. 10 km.

Schachtabdeckung D 400 einbauen

21.000St

Infiltrationsstellen ca. 30 mm tief aufbohren oder aufstemmen, reinigen und mit quellfähigem, schrumpffrei und schnell erhärtendem Stopfmörtel nach DIN 19573 vorabdichten.

Dokumentation: Digitale Fotodokumentation vor und nach der Vorabdichtung

Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers sind zu beachten.

Infiltrationsstellen vorabdichten von Hand

10.000St

Verputzen von schadhaften Abläuf

korrodierte und mechanisch verschlissene Bestandteile

der Rohreinbindung in der Schachtwand entfernen,

Verfahren nach Wahl des AN,

Entfernen von allen losen und trennend wirkenden

Bestandteilen sowie Staub und Öl.

Räumgut und abgelöste Stoffe entsprechend den

gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.

Lagenweises Reprofilieren mit abwasserbeständigem,

sulfatbeständigem, mineralischem Mörtel,

Rohreinbindung wandungsbündig verputzen,

Oberfläche sauber abziehen,

Restmörtel nicht zum Wiedereinbau verwenden,

Mörtelreste zur Deponie transportieren und entsorgen.

Zu verwendendes Produkt: PCI Polyfix Plus L oder gelichwertige Art.

Die Verbrauchsmengen sind einzukalkulieren und werden

nicht gesondert vergütet.

Die Vergütung erfolgt pro Stück Einbindung.

Kanal DN 150 - DN 300

Rohreinbindung DN150-DN300 in Schacht verputzen

5.000St

wie Postition zuvor, jedoch

Arbeiten im Revisionsschacht

Rohreinbindung DN100-DN200

Rohreinbindung DN100-DN200 in Revisionsschacht verputzen

10.000St

Bohren von Injektionskanälen in Schachtwandung aus

Beton,

in Anpassung an das Schadensbild,

im Winkel von 45 Grad zur Schachtwandung,

mit schlagend drehendem Bohrgerät, Bohrlochdurchmesser

mind. 8 mm, Bohrlochtiefe bis 40 cm,

Setzen von Packern mit Injektionslanzen (Länge bis 30

cm) aus

nicht rostendem Metall, zum dichten Verschrauben im

Bohrloch.

Bohrloch, Packer und Injektionslanzen sind je nach

Anwendung

so auszuführen, dass über die Packer mehr-komponentiges

PU-Harz in die Schachtwandung sowie nach außen hindurch

nach

außen in den umgebenden Bodenkörper zum Stoppen des

Wassereintritts injiziert werden kann.

Schächte DN1200

Setzen Packer für PU-Injektionen

10.000St

Durchführung von Injektionen mit einem dauerhaften 2-

Komponenten PU-Harz,

als Injektion in den Boden oder die Kanalwandung zur

Stoppung des Wassereintritts,

zur beständigen und dauerhaften Abdichtung der

Schadstellen,

Einstellung der Harzkomponenten entsprechend den

örtlichen

Gegebenheiten,

Injektion mit geringem Injektionsdruck.

Der Materialverbrauch wird gesondert auf Nachweis

vergütet,

einschließlich Entfernen der Packer und fachgerechtes

Verschließen der Injektionskanäle nach Abschluss der

Arbeiten.

Es ist ein Material, welches boden- und

grundwasserhygenisch

unbedenklich gemäß allgemeiner baufaufsichtlicher

Zulassung ist, zu verwenden.

Zu verwenden ist das Produkt MC-Fastpack Injekt LE,

Hersteller MC-Bauchemie, oder gleichwertig.

Anwendung entsprechend der Verarbeitungs-, Sicherheitsund

Schulungsvorschriften des Herstellers.

Injektion PU-Harz

15.000l

Abrechnung der verbrauchten Materialmenge erfolgt über

Gebindenachweis.

Die Abrechnung der Gebinde erfolgt über

baustellenbezogenen Lieferschein - jedes verbrauchte

Material muss nachvollziehbar,

explizit dieser Maßnahme zugeordnet werden können.

Material entsprechend dem angegebenen Produkt der

Injektions-Position.

Vergütung je Liter

Materialverbrauch 2-Komponenten PU-Harz

1.000St

Manuelles Verschließen eines nicht benötigen Anschlusses am Schacht mit mineralischem Mörtel.

Schacht: EI0039

Vollständiges Reinigen und Vorbereiten der zu

verschließenden Anschlussfläche, Entfernen von losen,

mürben und nicht tragfähigen Bestandteilen sowie

Herstellen einer tragfähigen und sauberen

Verbundfläche.

Liefern und fachgerechtes manuelles Verschließen des

Anschlusses vom Schacht aus mit geeignetem,

wasserbeständigem und schwindarmem Reparaturmörtel,

einschließlich lagenweisem Einbringen und Verdichten

sowie Herstellen eines dauerhaft dichten und kraftschlüssigen

Verschlusses.

Einschließlich sämtlicher Nebenarbeiten, insbesondere

Reinigen, Vorbereiten, Materiallieferung, Einbringen,

Verdichten und Nachbearbeiten des Mörtels.

Der Verschluss ist bündig mit der Schachtwand bzw. der

vorhandenen Schachtoberfläche herzustellen.

Durchmesser Anschluss: bis DN 200

Anschlussmaterial: beliebig

Schachtmaterial: Beton/Mauerwerk

Die Verarbeitung hat entsprechend den Vorgaben des

Mörtelherstellers zu erfolgen.

Die zu sanierende Schadstelle muss abwasserfrei sein,

die dazu notwendigen Abwasserlenkungsmaßnahmen werden

gesondert vergütet.

Abrechnungsgrundlage ist die digitale

Fotodokumentation vor und nach der Sanierung.

Seitenzulauf verschließen bis DN 200

Lineranbindungen

Lineranbindung Ortlaminat an Schachtliner

Zur Befestigung der GFK-Kanalauskleidung (GFK-Platten) sind folgende

Materialien zu verwenden:

9 Stk. Senkkopfschrauben, 8 x min. 65 mm pro m2,

Werkstoffnummer: 1.4571 / 1.4404

Unterlegscheiben 30 mm, 1.4571 / 1.4404

Kunststoffdübel 10 x min. 80 mm für Vollsteinmauerwerk

/ Beton,

Trägermaterial: Aluminium- Kalksilikatglas

(korrosionsbeständiges E-CR-Glas)

gemäß DIN 61850 (1976-05), 61853 und 61854

Glasfasermatten mit 450-600 gr/m²

Harz: Ungesättigtes Polyesterharz mit Formstoffeigenschaften nach

DIN 16946-2, Typ 1140,

Klebefestigkeit 5 N/mm²,

Kurzzeit-Zug-/Druckfestigkeit = 90 N/mm²

Langzeit-Zug-/Druckfestigkeit = 56 N/mm²

Nach dem Versenken der Dübel ist der Ankerpunkt mit

harzgetränkten, glasfaserverstärkten Kunststoffmatten

mehrlagig überzulaminieren, um das Eindringen von

Abwasser zu verhindern.

GFK-Laminat mit einer Gesamtdicke von 5 mm und mindestens

4 Lagen.

Zur Verhinderung von freiliegenden Glasfasern ist eine ausreichend starke (mind. 0,5 mm) abschließende Reinharzschicht (Topcoat) aufzutragen.

Alle Auftrittsflächen sind mit Korund/Quarzsand abzustreuen.

Für die Herstellung von Ortlaminaten ist spätestens vor Ausführung ein "Laminierschein" vorzulegen. Diese zeitlich gültige und mitarbeiterbezogene Prüfbescheinigung muss den Anforderungen nach DVS 2220 Prüfgruppe I (Laminate- und Klebeverbindungen) des Deutschen Verbandes für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. entsprechen. Dies ist dem AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren.

Eindringendes Grundwasser im Bereich der Schachteinbindung ist vorab abzudichten. Fehlstellen sind vorab zu reprofilieren.

Das Ortlaminat ist auf allen Bauteilen (Liner, Schacht- bzw. Rohrwand, Gerinne etc.) beidseitig umlaufend aufzutragen jeweils mit einer Überlappung von 10 cm auf der Schachtwand/Gerinne und auf dem Schlauchliner aufzubringen. An Schlauchlinern ist die ggf. vorhandene Innenbeschichtung zu entfernen. Auf allen zu überlaminierenden Oberflächen der o.g. Bauteile ist durch geeignete Maßnahmen (fräsen/bürsten/schleifen) eine Haftgrundvorbereitung vorzunehmen. Die vorbereiteten Flächen sind zu reinigen und zu trocknen:Einschließlich Rückschnitt und Reinigung der zurückgeschnittenen Schlauchlinerenden.

Digitale Fotodokumentation nach der Vorbereitung, vor Einbau und nach Fertigstellung des Ortlaminates.

Vorbemerkungen zum Ortlaminat

24.000St

Anbindung durchlaufender Schlauchliner DN 200-DN 300 im Schacht mittels Rohrspiegel am Zu- oder Ablauf mit Ortlaminat aus GFK-Platten.

Abrechnung pro Rohrspiegel.

Lineranbindung durchlaufend Ortlaminat DN 200-DN 300

40.000St

Auskleidung der Schachtwandung im Bereich um die zuund

abgehenden Haltungen, die mittels

Schlauchlinerverfahren saniert wurden, mit

GFK-Handlaminat und/oder Formteilen aus GFK.

Nur in Durchgangsschächten,

ohne eindringendes Grundwasser.

Kraftschlüssige Montage der Auskleidung, mind. 10 cm um

die Öffnung herum, mit glasfaserverstärkten

Kunststoffplatten mit vertikalen und horizontalen

Kanten. Inkl. sichern der Platten mit Dübeln und

Senkkopfschrauben 8x min 65 mm pro m2. Dübelhülse aus

Kunststoff, Schrauben und Unterlegscheiben 30 mm in

Edelstahl, Qualität 1.4571/1.4404 (Handelsname V4A).

Trägermaterial: Aluminium- Kalksilikatglas (E-CR-Glas)

gemäß DIN 61853 und 61854, Glasfasermatten mit 450 -

600 gr/m²

Harz: Ungesättigtes Polyesterharz mit Formeigenschaften

nach DIN 16946-2, Typ 1140 oder DIN EN 13121-1 Gruppe 4

nach Tabelle 2.

Nach dem Versenken der Dübel ist der Ankerpunkt mit

harzgetränkten, glasfaserverstärkten Kunststoffmatten

mehrlagig überzulaminieren, um das Eindringen von

Abwasser zu verhindern.

Die Auskleidungsdicke des gesamten GFK-Handlaminats

muss mindestens. 5 mm betragen.

Zu- und abgehende Rohrleitungen: DN150-DN300,

GFK-Auskleidungsflächen: 0,1 bis 0,30 m².

Spiegel GFK DN150-DN300

12.000St

Aufgeschnittenen Schlauchliner am Sohlgerinne

andübeln, im Durchgangsschacht, beidseitig, Länge

Sohlgerinne bis 1,5 m, Schraubenabstand max. 25 cm,

Dübelhülse Polyamid, Schrauben und Unterlegscheiben in

Edelstahl, Qualität 1.4571 (Handelsname V4A), inkl.

Überlaminieren der Schrauben.

Kreisprofil DN 200-300.

Liner im Sohlgerinne andübeln, DN200-DN300

30.000m

Anbindung durchlaufender Schlauchliner im Schacht, beidseitig des Gerinnes, jeweils mit einer Überlappung von 10 cm auf dem Auftritt und auf dem Schlauchliner entlang der Gerinnekanten, mit Ortlaminat.

Abrechnung nach lfd. m angebundener Gerinnekante.

Lineranbindung Gerinnekanten

45.000m

Dichtmasse für Abschluss GFK-Laminat.

In allen Durchgangsschächten bei Haltungen DN200-DN300

sind die Anschlüsse oder

Abschlusskanten von z. B. Liner/Gerinne,

GFK-Auskleidung/Schachtwand mit einer im

Abwasserbereich anwendbaren dauerelastischen und

abwasserresistenten Dichtungsmasse wasserdicht zu

verschließen.

Zu verwendendes Produkt z. B. PCI Escutan TF oder

gleichwertige Art,

Anwendung entsprechend der Verarbeitungsvorschriften

des Herstellers.

Dichtmasse Abschluss GFK-Laminat, DN200-DN300

5.000m²

Vollständige Auskleidung des Schachtbodens inkl.

Sockelrand mit GFK-Handlaminat und/oder

Formteilen aus GFK sowie Anlaminierung an die

bestehende Schlauchlinerhalbschale.

Bei Haltungen DN200-DN300

Nur in Durchgangsschächten,

ohne eindringendes Grundwasser.

Sockelrand mit mindestens 5 cm Höhe am Übergang

zwischen Schachtboden und Schachtwandung anlaminieren.

Auskleidungsflächen nach Vorgabe des AG.

Kraftschlüssige Montage der Auskleidung, mind. 10 cm umdie Öffnung herum, mit glasfaserverstärkten

Kunststoffplatten mit vertikalen und horizontalen

Kanten. Inkl. sichern der Platten mit Dübeln und

Senkkopfschrauben 8x min 65 mm pro m2. Dübelhülse aus Kunststoff, Schrauben und Unterlegscheiben 30 mm in Edelstahl, Qualität 1.4571/1.4404 (Handelsname V4A).

Trägermaterial: Aluminium- Kalksilikatglas (E-CR-Glas)

gemäß DIN 61852 und 61854, Glasfasermatten mit 450 -

600 gr/m²

Harz: Ungesättigtes Polyesterharz mit Formeigenschaften

nach DIN 16946-2, Typ 1140 oder DIN EN 13121-1 Gruppe 4 nach Tabelle 2.

Nach dem Versenken der Dübel sind die Platten

vollflächig mit harzgetränkten, glasfaserverstärkten

Kunststoffmatten mehrlagig überzulaminieren, um das

Eindringen von Abwasser zu verhindern. Hierzu ist

ausschließlich die Verwendung von ECR-Glasfasermatten

zugelassen.

Die Auskleidungsdicke des gesamten GFK-Handlaminats

muss mindestens. 5 mm betragen.

Die Abrechnung des Schachtgerinnes erfolgt bei

Durchgangsschächten über die Position des

Schlauchliners In diesem Fall darf die Fläche nicht

übermessen werden. Die Fläche der GFK-Spiegel darf hier

nicht mitabgerechnet werden, sondern ist von der

Gesamt-GFK-Fläche abzuziehen.

Schachtboden mit GFK-Handlaminat, DN200-DN300

2.000St

Zuschlag GFK-Gerinne gebogen

Zuschlag zur LV-Position 2.9.13 bei Durchgangschächten

mit einem gebogenen Gerinne bis 90° für

GFK-Auskleidung.

Zuschlag GFK-Gerinne gebogen

3.000St

Zulage zu vorhergehenden Positionen "Lineranbindung

durchlaufend" für Mehraufwand und -material bei

seitlichen Zuläufen bis DN 400 im Gerinne.

Abrechnung je Zulauf.

Zulage seitlicher Zulauf bis DN 400 im Gerinne

Lineranbindung mit Endmanschetten

Einbringen einer einer baurechtlich zugelassenen Linerendmanschette an den jeweiligen Schlauchlinerenden. Es gelten die Anforderungen, Qualitätskriterien und Prüfungen gemäß DWA-M 143-5.

Die Edelstahlmanschette muss mechanisch im sanierten Kanal bis zum kraftschlüssigen Anliegen an die Rohrwandung verspannt werden. Die Manschette muss die Linerwanddicke ausgleichen und darf im Schlauchliner abhängig von der Nennweite nicht mehr als 3 mm auftragen.

Das Schloss muss zwischen 9 bis 11 Uhr bzw. 1 bis 3 Uhr positioniert werden.

Baulängen:

DN 200 bis DN 450: mind. 25 cm

Fehlstellen im Setzbereich sind vorab händisch auszubessern. Abrechnung über entsprechende Position des LV's.

Einschließlich Schlauchlinerrückschnitt und Reiniung der zurückgeschnittenen Schlauchlinerenden.

Einbau gemäß Herstellerangaben.

Digitale Fotodokumentation vor und nach dem Manschetteneinbau. Die Dokumentation über die ausgeführten Anbindungsarbeiten wird nicht vergütet und ist mit einzurechnen.

Vorbemerkungen zur Manschettentechnik

10.000St

Ausbessern von Unebenheiten, Fehlstellen an der Rohreinbindung/Schachtwand zur Vorbereitung des Einbaus einer Linerendmanschette.

Nennweite bis DN 300, gesamter Rohrumfang/ Setzbereich der Manschette, Länge bis 30 cm, mittels XWW 3-Reparaturmörtel gemäß DIN 19573.

Manschettensetzbereich reprofilieren bis DN 300

40.000St

Herstellen einer Schlauchlineranbindung mittels Edelstahlmanschette zur dauerhaften und wasserdichten Abdichtung des Ringspaltes zwischen dem spannungsfreien Liner und dem Altrohr.

Nennweite des sanierten Kanals: DN 200

Schachtanbindung Linerendmanschette DN 200

12.000St

Herstellen einer Schlauchlineranbindung mittels Edelstahlmanschette zur dauerhaften und wasserdichten Abdichtung des Ringspaltes zwischen dem spannungsfreien Liner und dem Altrohr.

Nennweite des sanierten Kanals: DN 250

Schachtanbindung Linerendmanschette DN 250

23.000St

Herstellen einer Schlauchlineranbindung mittels Edelstahlmanschette zur dauerhaften und wasserdichten Abdichtung des Ringspaltes zwischen dem spannungsfreien Liner und dem Altrohr.

Nennweite des sanierten Kanals: DN 300

Schachtanbindung Linerendmanschette DN 300

75.000St

Übergang auf der Schachtinnenseite zwischen der

Linerendmanschette und der Altrohreinbindung rundum

verputzen, so dass optisch kein Ringspalt mehr

erkennbar ist und keine festen Stoffe hängen bleiben

können.

Einputzen Linerendmanschette

für Hauptkanal DN 200 bis DN 300.

Edelstahlmanschetten einputzen DN200-DN300

40.000St

Angleichen des Sohlunterschiedes zwischen

Schachtgerinne und Linerendmanschette, auf der

Zulaufseite der sanierten Haltung.

Bei Haltungen DN200-DN300

Abbrechen Sohlgerinne auf ausreichender Länge,

mindestens jedoch 50 cm, und auf einer Tiefe von bis zu

2 cm zur Erreichung der erforderlichen

Mindestschichtdicken für das einzubauende

abwasserbeständige Mörtelsystem.

Materialübergänge glatt und bündig herstellen.

zu verwendendes Produkt Ergelit Trockenmörtel

KS 1 oder gleichwertige Art,

Anwendung entsprechend der Verarbeitungsvorschriften

des Herstellers,

Angleichen Sohlgerinne DN200-DN300, Zulaufseite

Lineranbindung Anschlussleitungen

Bei allen Anschlussleitungen ist davon auszugehen, dass

die Liner mit "offenem Ende" vom Revisionsschacht /

Revisionsöffnung in Richtung Hauptkanal einzubauen

sind. Jeglicher Mehraufwand hierzu und ggf. notwendige

Preliner/Kalibrierschläuche hierzu sind

einzukalkulieren.

Nach dem Einbau und der Aushärtung der Schlauchliner

ist je Einbauabschnitt 1 Materialprobe im Beisein des

AG entsprechend der jeweiligen Leistungsposition zu

entnehmen.

Das Abfräsen/Öffnen des Hausanschlussliners an der

Anbindestelle im Hauptkanal mittels Fräsroboter ist

einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Vorbemerkungen zur Manschettentechnik

125.000St

Schlauchlineranbindung DN100-DN200 an den

Revisionsschacht/Putzöffnung.

Den Schlauchlineranschluss der sanierten

Anschlussleitung an den Revisionsschacht/Putzöffnung dicht herstellen. Durch den Linereinbau entstandene

Niveauunterschiede zwischen Linersohle und Schachtsohle

sind mit einem Kanalbaumörtel auszugleichen.

Bauwerksbedingte Sohlsprünge sind hiervon ausgenommen.

Eine Hinterläufigkeit des Schlauchliners ist durch

geeignete Maßnaßmen zu vermeiden.

Die Anbindung ist mit einem gegen häusliches Abwasser

resistenten Epoxidharz herzustellen.

Zu verwendender Mörtel:

MC Bauchemie Konudur Flexfit oder gleichwertig.

Lineranbindung DN100-DN200 Rev-Schacht/Putzöffnung

6.000St

Anbindung von Schlauchlinern von Anschlussleitungen

mittels mineralischen Mörtel in Schächten am Tiefpunkt.

Anbindung von Seitenzuläufen an den Schacht.

Korrodierte und mechanisch verschlissene Bestandteile

der seitlichen Einbindung entfernen, Verfahren nach

Wahl des AN, Entfernen von allen losen und trennend

wirkenden Bestandteilen sowie Staub und Öl. Räumgut und abgelöste Stoffe entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen

entsorgen. Lagenweises Reprofilieren mit

sulfatbeständigem, mineralischen Mörtel, Rohreinbindung

wandungsbündig verputzen, Oberfläche sauber abziehen,

Restmörtel nicht zum Wiedereinbau verwenden,

Mörtelreste zur Deponie transportieren und entsorgen.

Lineranbindung mit einem abwasser- und

sulfatbeständigen,

mineralischen, kunststoffvergüteten Mörtel,

zu verwendendes Produkt Ergelit KS1 oder gleichwertig.

Seitenzuläufe bis DN200 aus Beton oder Stz mit Liner,

Zulauf ggf. zuvor wandungsbündig abschneiden.

Arbeiten vom Schacht DN 1300 aus.

Anschlussanbindung, Manuell, AL in Schächten

Verrechnungssätze

Kolonnen

Einsatz und Abrechnung nur auf Anweisung des AG oder dem von ihm beauftragten Vertreter.

Vergütet werden nur die tatsächlich auf der Baustelle geleisteten Arbeitsstunden.

Einsatz und Abrechnung nur auf Anweisung des AG oder

Sanierung

20.000h

Einsatz einer Schlauchlining-Sanierungskolonne für Hauptkanäle.

Einzurechnen sind das gesamte Bedienungspersonal inklusive aller Maschinen- und Gerätekosten sowie die Kosten aller Betriebs- und Hilfsstoffe.

Schlauchlining-Sanierungskolonne Hauptkanal

20.000h

Einsatz einer Schlauchlining-Sanierungskolonne für Anschlussleitungen. Einzurechnen sind das gesamte Bedienungspersonal inklusive aller Maschinen- und Gerätekosten sowie die Kosten aller Betriebs- und Hilfsstoffe.

Schlauchlining-Sanierungskolonne Anschlussleitung

20.000h

Einsatz einer Kolonne des Roboterfahrzeuges. Einzurechnen sind das gesamte Bedienungspersonal inklusive aller Maschinen- und Gerätekosten, sowie die Kosten aller Betriebs- und Hilfsstoffe.

Roboter - Sanierungskolonne

20.000h

Einsatz einer Handsanierungs-Kolonne für Arbeiten in den Schächten. Einzurechnen sind das gesamte Personal inklusive aller Maschinen- und Gerätekosten, sowie die Kosten aller Betriebs- und Hilfsstoffe.

Schachtsanierungskolonne

20.000h

Einsatz eines TV-Inspektionsfahrzeuges inklusive Bedienungspersonal. Mit einzurechnen sind außerdem alle notwendigen Maschinen- und Gerätekosten, sowie die Kosten aller Betriebs- und Hilfsstoffe.

TV-Inspektionsfahrzeug

20.000h

Einsatz eines Hochdruckspül- und Saugfahrzeugs. Einzurechnen sind das gesamte Bedienungspersonal inklusive aller Maschinen- und Gerätekosten, sowie die Kosten aller Betriebs- und Hilfsstoffe.

Hochdruckspül- und Saugfahrzeug