3.22013-102026-09-07/ GXML Toolbox V3.3 R20220330ORCA AVA 25.0.5 - Professional Edition 25.00.05Available26010...Neubau für OGS-Ausbau SGGS-BrakelEUREuro83EUREuro33BaustellenreinigungAllTxtBoQLevelTitel2YesBoQLevelBereich2YesItem4YesIndex1No4LohnMaterialGerätSonstigesStunden

Der Neubau für den OGS-Ausbau der Städtischen Gemeinsachftsgrundschule Brakel (SGGS-Brakel) erfolgt südlich der bestehenden Grundschule in 2-geschossiger Holzrahmenbauweise einschließlich Tragwerkteile in Holzskelettbauweise wie Stüten und Unterzüge.

Das dadurch beengte Baufeld wird über eine Baustraße erschlossen, welche auf der Schotterfläche der späteren Feuerwehrzufahrt erfolgt, sowie rechts und links um begrenzte Lager- und Stellflächen für den Baubetrieb temporär ergänzt wird. Auch das direkte Baufeld selbst erhält nach Oberbodenabfuhr und Einbau des Blitzschutzes eine vollflächige Schotterfläche zur Einbringung des Spezialtiefbaus mit ca. 6 m tiefen CMC- Pfählen, welche danach mit Gründnungsbauteilen und StB.- Sohle vollflächig überbaut werden.

Vorgefertigte Bauteile in Holzrahmenbauweise ermöglichen daraufhin die benötigte kurze Bauzeit gemäß des beigefügten Bauzeitenplanes (BZP), welche ebenfalls mit dazu passend getakteten Tieflader- und Mobilkraneinsätze von der Baustraße aus, jeweils zielgerecht erfolgen. Der hohe Vorfertigungsgrad mit in den Außenwandbauteilen bereits enthaltener Fenster, Tüen, Holzskelettstützen und Holzaußenbekleidungen sowie weiterhin Dachelementen mit bereits aufgebrachter Notabdichtung aus bitum. Dampfsperren, ermöglicht weiterhin kurze Ausbauzeit gemäß des beigefügten Bauzeitenplanes (BZP), wonach dann nur noch TGA Gewerke, ergänzende Trockenbauarbeiten, sowie Estrich-, Malerar- und Bodenbelagsarbeiten örtlich ergänzt werden, sowie auch weiterhin zum Schutz der Innentüren, Innenfenster und Einbaumöbel, auch diese zuletzt vor Ort gemäß BZP.

Unterzüge unterhalb der vorgefertigten Decken- und Dachelmente werden jeweils separiert, in einem Zuge witterungsgeschützt mit den vorgefertigten Elementen montiert.

Gefälledämmung des Daches, Dachabdichtung, Gründach und PV erfolgt ebenfalls sofort nach Gebäudeaufstellung, während jedoch die o.g. Notabdichtung der Dachelemente, zeitgleich TGA- und Innenausbau erlaubt.

Aufgrund der notwendig engen Taktung und Vorfertigung, sowie auch aufgrund der Baumaßnahme während des laufenden Schulbetriebes auf beengtem Baufeld, dürfen die eng begrenzten Lager- und Stellflächen nur im abgestimmten und verfügbaren Rahmen jeweils temprär genutzt werden und das Bauvorhaben durch alle beteiligten Gewerke jeweils daher nur just-in-time beleifert werden.

Folgende Unterlagen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnis und sind als Anlage zum LV beigefügt und sind Bestandteil des Angebotes:

Bauzeichnugen M 1 : 100, bestehend aus Lageplan, Grundrissen, Schnitte, Ansichten, Fundmentplan, Dachaufsicht

Baustelleneinrichtungsplan mit Darstellung Bauzaun, Baustraße, Lager- und Stellflächen

Statik mit Positionsplänen M 1: 100

Brandschutzkonzept

Bodengutachten

Erläuterungsbericht/ Allgemeine Vorbemerkungen

Technische Vorbemerkung - Baureinigungsarbeiten

1. Mitgeltende Normen und Regeln

Allgemeines

Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

BIV-Richtlinie

Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk

Herausgeber: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV).

Es gelten nur die Abschnitte 2, 3, 4 und 5.0 der Richtlinie. Bei Widersprüchen zwischen dieser Richtlinie und den Angaben in den Vorbemerkungen oder der Leistungsbeschreibung haben diese Angaben Vorrang vor der Richtlinie.

DGUV Regel 101-017

Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen

Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

(bisher: BGR 208)

DGUV Regel 101-019

Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln

Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

(bisher: GUV-R 209)

GGGR-Merkblatt AE.01

Aufmaß in der Gebäudereinigung

Herausgeber: RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V.

RAL-GZ 902

Gebäudereinigung - Gütesicherung

Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.

2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen

Für Produkte, die nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein müssen, sind dem Auftraggeber unaufgefordert die Sicherheitsdatenblätter zu übergeben.

3. Angaben zur Ausführung

Allgemeines

Wenn der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung oder Wahl der vorgegebenen Reinigungsmittel hat, hat er das dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Vor Beginn der Arbeiten sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom Auftragnehmer auf Beschädigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Werden bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten zuvor nicht erkennbare Schäden an den zu bearbeitenden Flächen sichtbar, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.

Verschmutzungen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind von ihm zu beseitigen.

Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten.

Nachbehandlungsmittel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben sind.

Toiletten, Bade- und Waschräume einschließlich der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen.

Regler, Sensoren, wie z.B. Thermostatventile, Raumthermostate, Bewegungsmelder, dürfen nicht verstellt werden.

Mit Türschließern versehene Türen mit Brand- und Rauchschutzanforderungen dürfen nur während der Reinigungsarbeiten an den Bodenflächen im unmittelbaren Öffnungsbereich kurzfristig geöffnet festgestellt werden. Die Türen sind sofort nach Fertigstellung der Reinigung des Öffnungsbereiches wieder zu verschließen und Hilfsmittel zum Offenhalten, z.B. Unterlegkeile, zu entfernen. Das gilt auch, wenn mehrere Reinigungsgänge erforderlich sind und diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang durchgeführt werden können. Weder die Türen, noch die Türschließer und die Bodenflächen dürfen durch Hilfsmittel zum Offenhalten der Türen beschädigt werden.

Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden und vor Beschädigungen schützenden Auflagen sowie nach Absprache mit der Bauleitung betreten werden.

Durch Reinigungsarbeiten vorübergehend glatte Fußbodenflächen sind abzusperren. Falls Verkehrs- und Fluchtwege davon betroffen sind, ist abschnittsweise zu arbeiten.

Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für die Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.

Der gesamte Ablauf der Dienstleistungen ist so zu dokumentieren, dass eine Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Leistungsbestandteile gewährleistet ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Leistungsorganisation wie auch hinsichtlich der Leistungsvorgänge einschließlich der verwendeten Betriebsmittel und Arbeitsstoffe.

Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den Auftragsbestimmungen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu überprüfen.

Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird.

Wenn außer dem Auftragnehmer keine weiteren Auftragnehmer oder sonstige berechtigte Personen auf der Baustelle anwesend sind, hat der Auftragnehmer alle Zugangstüren beim Verlassen der Baustelle abzuschließen. Das gilt auch für ein zeitweiliges Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages.

4. Angaben zur Abrechnung

Nebenleistungen

Abschließen der Türen vor zeitweiligem Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages.

Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, wenn die zu bearbeitende Fläche bis zu 3,50 m über Gelände oder Fußboden liegt, sowie von Stehleitern und Anlegeleitern bis 4 m Länge.

Entfernen von Aufklebern, Entfernen von Schutzfolien einzelner Bauteile.

Absperren von Räumen oder Bereichen, die während der Reinigungsarbeiten und eventuell anschließender Trockenzeiten nicht betreten werden dürfen, Aufstellen von Warnschildern bei vorübergehender, durch die Reinigung verursachter Rutschgefahr.

Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers entstanden sind.

Besondere Leistungen

Vollflächiges Abdecken oder Abkleben mit Folien oder Planen.

Entfernen von vollflächigen Abdeckungen und Abklebungen, die nicht vom Auftragnehmer angebracht wurden.

Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste, wenn die zu bearbeitende Fläche mehr als 3,50 m über Gelände oder Fußboden liegt.

Aufwendungen für die Befestigung der am Objekt verbleibenden Absturzsicherungen.

Abrechungsregeln

Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Rahmen, Pfosten, Kämpfer und dergleichen bis zu einer Einzelbreite von 30 cm übermessen.

Bei abzurechnenden Fassadenflächen werden die Maße der Bekleidung zugrunde gelegt.

Probeflächen, die als Nebenleistung ausgeführt wurden, werden übermessen.

5. Sonstige Angaben

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

Baureinigungsarbeiten

1701.720m²

Baugrobreinigung von verschiedenen Räumen im gesamten Bauvorhaben, inkl. Um­set­zen von in den Räumen gelagerten Ma­te­ria­lien und Ge­gen­stän­den, nach An­lei­tung der Bau­lei­tung, inkl. Ent­sor­gung des an­fal­len­den Bau­schutts.

Die Reinigung erfolgt zu unterschiedlichen Zei­ten.

Abrechnungsgrundlage : m² Netto-Raumfläche

Baugrobreinigung

5.000m³

Bauschutt und groben Unrat jeglicher Art (z.B. Pa­pier, Kunst­stoff, Glas-, Metall-, Holz­reste, etc.) im Ge­bäude­inneren, in allen Ge­schossen, be­seiti­gen, durch ge­trenn­tes Sam­meln, trans­por­tie­ren aus dem Ge­bäu­de und ent­sor­gen in bau­seits ge­stell­ten Con­tainern.

Abrechnungsgrundlage : m³ Bauschutt

Bauschutt beseitigen

1567.860m²

Linoleum-Bodenbelag durch nas­ses Wi­schen mit einem Rei­ni­gungs- und Pflege­mittel­zusatz reinigen, bis zum Er­rei­chen einer schmutz­frei­en Ober­flä­che.

Abrechnungsgrundlage : m² Netto-Raumfläche

Boden : Linolleum, einschl. Sockel­leisten

Abrechnungsgrundlage : m² Netto-Raumfläche

Boden und Sockelleiste, Linoleum, nass reinigen

133.860m²

Epoxidharzbeschichtung-Bodenbelag durch nas­ses Wi­schen mit einem Rei­ni­gungs- und Pflege­mittel­zusatz reinigen, bis zum Er­rei­chen einer schmutz­frei­en Ober­flä­che.

Abrechnungsgrundlage : m² Netto-Raumfläche

Boden : Linolleum, einschl. Sockel­leisten

Abrechnungsgrundlage : m² Netto-Raumfläche

Boden und Sockelleiste, Epoxidharzbeschichtung, nass reinigen

649.080m²

Innenfenster- und Türen, aus Stahlblech oder Holz, Oberfläche Anstrich/Kunststoffbeschichtung, z.T. mit Glas­fül­lungen, einschl. Zargen, inkl. aller dazu­ge­hö­ri­gen Be­schlä­ge und Be­schlag­teile, in ver­schie­de­nen Ab­mes­sun­gen, beid­sei­tig reinigen bis zum Er­rei­chen einer schmutz­frei­en Ober­flä­che sowie Ent­fer­nen von Schutz­folien und Eti­ketten.

Abrechnungsgrundlage : m² zu reinigende Fläche

Innenfenster- und Innentüren reinigen, Stahl/Holz

980.720m²

Fenster- und Außentüren, innen und außen, inkl. Rah­men, Be­schlä­gen und Fens­ter­bän­ken aus Me­tall rei­ni­gen bis zum Er­rei­chen einer schmutz­frei­en Ober­flä­che, inkl. Ent­fer­nen von Schutz­folien und Eti­ketten.

Abrechnungsgrundlage : m² zu reinigende Fläche

Fenster- und Außentüren reinigen

181.420m²

Holzbohlen Laubengang außen, durch saugen und fegen zum Er­rei­chen einer schmutz­frei­en Oberfläche.

Abrechnungsgrundlage : m² Netto-Raumfläche

Holzdielen reinigen

8.000h

Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen

Stundensatz : Vorarbeiter

Leistungsbereich : Gebäudereinigung

Stundensatz Vorarbeiter

12.000h

Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen

Stundensatz : Fachwerker

Leistungsbereich : Gebäudereinigung

Stundensatz Fachwerker

12.000h

Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen

Stundensatz : Helfer

Leistungsbereich : Gebäudereinigung

Stundensatz Helfer