T0 000001 T1VORBEMERKUNGEN 000002 T1Allgemeine und zus„tzliche Vertragsbedingungen 000003 T1 000004 T1Die Vorbemerkungen gelten zugleich als Erg„nzung zu den Besonderen 000005 T1Vertragsbedingungen (BVB) und der VOB, Teil C, Allgemeine Technische 000006 T1Vertragsbedingungen (ATV) 18299 - Allgemeine Regelung f�r Bauarbeiten 000007 T1jeder Art in der aktuell g�ltigen Fassung. 000008 T1 000009 T1Die Durchf�hrung aller Arbeiten hat grunds„tzlich nach den anerkannten 000010 T1Regeln der Technik zu erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der VOB und 000011 T1die f�r die im Leistungsverzeichnis angef�hrten Gewerke geltenden DIN 000012 T118915 - DIN 18920, ZTV-Baumpflege, RAS-LP 4 (Richtlinien f�r die Anlage 000013 T1von Straáen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von B„umen, 000014 T1Vegetationsbest„nden und Tieren bei Baumaánahmen) in ihrer jeweils 000015 T1neuesten Fassung. 000016 T1Die Beweissicherung des Zustands des Gel„ndes obliegt dem AN und ist 000017 T1auf gesondertes Verlangen durch den AN mit dem AG zusammen 000018 T1durchzuf�hren. 000019 T1 000020 T1Der AN hat unentgeltlich einen Bauzeitenplan der Bauleitung vorzulegen 000021 T1und schriftlich genehmigen zu lassen. Dieser ist rechtlich bindender 000022 T1Vertragsbestandteil. 000023 T1 000024 T1Der AN hat w„hrend der Bauzeit fortlaufend Bautagesberichte zu f�hren 000025 T1und diese dem AG unaufgefordert zur Abzeichnung w”chentlich vorzulegen. 000026 T1 000027 T1Der AN hat die geforderte Verdichtung durch Plattendruckversuche 000028 T1nachzuweisen (Eigen�berwachungspr�fungen gern. ZTVE). Anzahl und 000029 T1Verg�tung gem. ZTV E. Bei den Plattendruckversuchen darf der Grenzwert 000030 T1des Verh„ltnisses von Ev2 zu Ev1 den Wert 2,2 nicht �bersteigen. Die 000031 T1Kosten f�r die Eigen�berwachung der Plattendruckversuche ist mit in die 000032 T1Positionen einzukalkulieren. 000033 T1 000034 T1Baustelleneinrichtung, -vorhaltung, -abbau, Materiallagerfl„chen, 000035 T1Baustellenverkehr 000036 T1Fl„chen f�r die Baustelleneinrichtung und Materiallagerfl„chen stehen 000037 T1nur sehr begrenzt zur Verf�gung. Diese sind vor Beginn der jeweiligen 000038 T1Maánahmen durch den Auftragnehmenden (AN) mit der Auftraggeberin (AG) 000039 T1abzukl„ren. Baustofflagerung und Bauschuttablage sind nach den 000040 T1Erfordernissen des Bauablaufes auf das geringst m”gliche Maá zu 000041 T1beschr„nken. Sollten dar�ber hinausgehende Lagerpl„tze f�r den AN 000042 T1erforderlich werden, hat der AN diese auf eigene Kosten zu beschaffen, 000043 T1zu unterhalten und diese zu r„umen. Die Kosten daf�r sind in die 000044 T1Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert verg�tet. 000045 T1Der AN hat nach Beendigung der Baumaánahme den urspr�nglichen Zustand 000046 T1der in Anspruch genommenen Fl„chen auf eigene Kosten wieder 000047 T1herzustellen. Sch„den an �berfahrenen Fl„chen (vorh. Pflaster, Borde, 000048 T1Grundst�cksmauern, Rasenfl„chen etc.) sowie Besch„digungen an Geb„uden 000049 T1und Einrichtungen sind vom AN nach Abschluss der Arbeiten auf dessen 000050 T1Kosten zu beseitigen. 000051 T1Verunreinigungen der angrenzenden Fl„chen durch die Baut„tigkeit des AN 000052 T1sind durch ihn in Eigenregie t„glich zu beseitigen, sp„testens am Ende 000053 T1des Arbeitstages. Eine gesonderte Verg�tung erfolgt nicht. Der Einsatz 000054 T1von Stahlb�rsten ist untersagt. 000055 T1Das Einmessen und Abstecken der Baumaánahme ist in den Einheitspreis 000056 T1mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Verg�tung erfolgt nicht. 000057 T1 000058 T1Absicherung der Baustelle 000059 T1Die Sicherung der Baustelle obliegt dem AN (s. RSA 95 und ZTV-SA 97 bzw.000060 T1in der jeweils g�ltigen Fassung). 000061 T1Alle Maschinen und Materialien m�ssen t„glich vor Verlassen der 000062 T1Baustelle gegen eine unsachgem„áe Benutzung gesichert werden. 000063 T1 000064 T1F�r die ordnungsgem„áe Baustellenabsicherung w„hrend der Arbeiten ist 000065 T1ausschlieálich der AN verantwortlich. Absperrungen gem„á ZTV-SA werden 000066 T1nicht gesondert verg�tet und sind in die Einzelpreise (EP) mit 000067 T1einzukalkulieren. 000068 T1 000069 T1Die Baustellenbereiche sind so abzusichern, dass keine Person in 000070 T1bearbeitenden Bereichen verletzt wird. Die Materialanlieferung und 000071 T1Lagerung haben so zu erfolgen, dass keine Gef„hrdung f�r Dritte 000072 T1erfolgen kann. 000073 T1Auf Fuá- und Radverkehr im Bereich der Baustellenzufahrt ist besonders 000074 T1R�cksicht zu nehmen! Eine Gef„hrdung von spielenden Kindern, 000075 T1Zufuágehenden, Radfahrenden etc. durch lagernde Materialien, 000076 T1Baumaschinen und durch die Bauausf�hrung ist unbedingt zu vermeiden und 000077 T1auszuschlieáen. 000078 T1Bei der Ausf�hrung von Leistungen in Angrenzung an ”ffentliche Straáen 000079 T1sind s„mtliche Gesetze und Vorschriften zur Verkehrssicherheit der 000080 T1Baustellen zu beachten. 000081 T1Die Zuwege zum Objekt sind w„hrend der jeweiligen Bauarbeiten in einem 000082 T1verkehrssicheren Zustand zu halten. Dem AN obliegen alle erforderlichen 000083 T1Sicherungs-, Absperr- und Reinigungsmaánahmen. 000084 T1W„hrend der gesamten Bauzeit sind Rettungswege st„ndig frei zu halten. 000085 T1Dies gilt auch auáerhalb der Arbeitszeiten (Nacht und Wochenende). Eine 000086 T1gesonderte Verg�tung erfolgt nicht. 000087 T1 000088 T1Die erforderlichen Verkehrsbeh”rdlichen Genehmigungen sind vor 000089 T1Ausf�hrung der Leistungen bei der Straáenverkehrsbeh”rde der Stadt 000090 T1Braunschweig zu beantragen. 000091 T1Tel. 0531 / 470-4254 000092 T1E-Mail: baustellensicherung@braunschweig.de 000093 T1Die Kosten f�r eventuell erforderliche Verkehrsbeh”rdliche 000094 T1Genehmigungen und deren Durchf�hrung sind in die Einheitspreise 000095 T1einzukalkulieren und werden nicht gesondert verg�tet. 000096 T1Verkehrsschilder u. Leiteinrichtungen sowie Absperrungen d�rfen nicht 000097 T1eigenm„chtig entfernt oder ver„ndert werden. 000098 T1 000099 T1Baumbestand, Erd- und Oberbodenarbeiten 000100 T1Der vorhandene Baumbestand ist schonend zu behandeln und gem„á 000101 T1einschl„gigen FLL-Richtlinien und der DIN 18920 zu sch�tzen. Sollten 000102 T1trotzdem bei den Baumaánahmen Sch„den an den vorhandenen Geh”lzen 000103 T1entstehen, so sind diese gem„á der ZTV-Baumpflege auf Kosten des AN 000104 T1fachgerecht zu versorgen. Dies gilt auch f�r den Baumbestand auf 000105 T1Baustelleneinrichtungsfl„chen. 000106 T1 000107 T1Die Befahrung und Materiallagerung im gesamten Bereich von Gr�nanlagen, 000108 T1insbesondere unter dem gesamten unbefestigten Bereich von Baumkronen 000109 T1(Kronentraufe +1,50m) ist untersagt. Bodenverdichtungen sind unbedingt 000110 T1zu vermeiden. Radlader und Grader sind mit Niederdruckreifen 000111 T1auszur�sten. 000112 T1 000113 T1Auskofferungen unterhalb von Baumkronen - auch in befestigten Fl„chen - 000114 T1sind nur mithilfe verletzungsfreier Techniken (Druckluft, Sp�lung, 000115 T1Saugbagger, vorsichtige Handschachtung) gestattet. Die technische 000116 T1Durchf�hrung wird von FB 67 w„hrend der Bauarbeiten festgelegt. Offene 000117 T1Wurzelr„ume sind umgehend und dauerhaft gegen Austrocknung zu sch�tzen. 000118 T1S„mtliche erforderliche Schutz- und Wiederherstellungsmaánahmen sind 000119 T1vom Verursacher zu tragen. 000120 T1 000121 T1Vorgefundene Wurzeln sind vollst„ndig zu belassen und nicht 000122 T1abzuschneiden. Das Nachschneiden verletzter oder st”render Wurzeln 000123 T1sowie das Herstellen von erforderlichen Lichtraumprofilen ist nur nach 000124 T1vorheriger Absprache mit FB 67 gestattet und fachgerecht durchzuf�hren. 000125 T1 000126 T1Bei Zuwiderhandlung ist mit Regressanspr�chen zu rechnen. Auf Kosten 000127 T1des Verursachers sind u.a. entsprechend Trassen und Gruben wieder zu 000128 T1”ffnen, Gutachten zu erstellen und die daraus resultierenden 000129 T1Konsequenzen vollumf„nglich zu tragen. 000130 T1 000131 T1Sollte sich w„hrend der Baumaánahme herausstellen, dass die Auflagen 000132 T1bzw. die entsprechenden Positionen nicht fachgerecht umgesetzt werden, 000133 T1wird - um sicherzustellen, dass die B„ume den geringstm”glichen Schaden 000134 T1durch die Bauarbeiten davontragen - vor Fortsetzung der Arbeiten ein 000135 T1externer Gutachter hinzugezogen. Hieraus resultierende 000136 T1Bauunterbrechungen gehen zu Lasten des AN. Die Bau�berwachung wird von 000137 T1diesem Zeitpunkt an bei allen Ausschachtungsarbeiten unter Baumkronen 000138 T1anwesend sein. Der Einsatz einer Bau�berwachung kann ebenfalls aus 000139 T1entsprechenden baulichen Umst„nden heraus und nach Vorgaben des AG 000140 T1erforderlich werden. 000141 T1 000142 T1Leistungsumfang 000143 T1Das Angebot versteht sich als komplette, gebrauchsfertige Leistung. 000144 T1Insbesondere sind mit den Einheitspreisen folgende Leistungen 000145 T1abgegolten: 000146 T1- fachgerechte Ausf�hrung der Arbeiten inkl. aller erforderlichen 000147 T1Nebenarbeiten/-leistungen und Pr�fung s„mtlicher Materialien. 000148 T1- Mustervorlage 000149 T1- Technische Bearbeitung (Bestandsaufnahme, Aufmaá vor Ort, Kl„rung der 000150 T1Einbausituation etc.) 000151 T1 000152 T1Kalkulation 000153 T1Die Einheitspreise sowie das Herstellen von Leistungen in den 000154 T1jeweiligen Einzel-Positionen erfassen alle Lieferungen, Haupt- und 000155 T1Nebenleistungen, s„mtliche Lkw, Maschinen, Ger„te etc., das Verladen, 000156 T1An- und Abtransport und Kosten und Nebenkosten, die zur zeichnungs- und 000157 T1funktionsgem„áen Fertigstellung, der in den nachstehenden Positionen 000158 T1beschriebenen Leistungen erforderlich sind. 000159 T1S„mtliche Lkw, Maschinen, Ger„te etc., die f�r die Durchf�hrung der 000160 T1nachfolgend beschriebenen Arbeiten erforderlich sind, sind vom AN zu 000161 T1stellen. 000162 T1Ortsbesichtigungen sind zur Preisbildung dringend zu empfehlen. Ein 000163 T1nachtr„gliches Einfordern von Zusatzleistungen bei der Durchf�hrung der 000164 T1Leistung z. B. f�r Wege- und R�stzeiten bzw. f�r den Einsatz von nicht 000165 T1kalkulierten Maschinen, Ger„ten oder Fahrzeugen wird nicht anerkannt. 000166 T1Diesbez�gliche Nachtragsforderungen werden ausgeschlossen. 000167 T1 000168 T1Baustoffe / Bauteile 000169 T1Der AN hat dem AG den Nachweis der šberwachung (G�te�berwachung) der zu 000170 T1liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen 000171 T1zu erbringen. Diese Forderung gilt f�r nichtgenormte Stoffe und 000172 T1Bauteile als erf�llt, wenn ein G�tezeichen einer anerkannten 000173 T1šberwachungs-/G�teschutzgemeinschaft vorliegt. 000174 T1Auf Verlangen des Bauherrn hat der AN den Nachweis f�r die G�te der 000175 T1Baustoffe und der eingebauten Teile kostenfrei zu erbringen. Kommt der 000176 T1AN der Aufforderung zum G�tenachweis nicht nach, so ist der AG 000177 T1berechtigt, Gutachten oder Pr�fzeugnisse einzuholen. Die Kosten hierf�r 000178 T1werden von den Zwischen- und Endrechnungen abgesetzt. 000179 T1 000180 T1S„mtliche eingebaute Materialien sind zus„tzlich anhand von 000181 T1Lieferscheinen nachzuweisen. 000182 T1 000183 T1F�r s„mtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind 000184 T1alle erforderlichen Stoffe, Bauteile, Bauelemente und Materialien zu 000185 T1liefern, sofern es nicht ausdr�cklich in der Position erw„hnt wird, 000186 T1dass diese bauseits gestellt werden. 000187 T1 000188 T1Anfallende, nicht mehr verwertbare Stoffe sind an dem Tag, an dem sie 000189 T1anfallen, ohne Zwischenlagerung zu entfernen. 000190 T1 000191 T1Der AN hat dem AG s„mtliche Eignungspr�fungen, die im 000192 T1Leistungsverzeichnis gefordert werden, vorzulegen. Dies gilt 000193 T1gleichermaáen f�r die verwendeten Baustoffe, deren Eignung vor Einbau 000194 T1nachzuweisen ist, als auch f�r die Verdichtungsnachweise und Kontrollen 000195 T1fachgerechter Ausf�hrung. 000196 T1 000197 T1Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Beginn der Arbeiten Muster von 000198 T1den zu verbauenden Materialien/Einbauteilen ohne besondere Verg�tung 000199 T1vorzulegen. 000200 T1 000201 T1Mitarbeiter und deren kontinuierlicher Einsatz 000202 T1Der AN hat sein Angebot so zu kalkulieren, dass folgende 000203 T1Voraussetzungen erf�llt sind: 000204 T1Der AN hat f�r die gesamte Zeit der Auftragserledigung eine 000205 T1deutschsprechende Bauleitung sowie eine/n Vorarbeiter/in zu benennen. 000206 T1Der/Die Vorarbeiter/in jeder Kolonne muss eine dem Gewerk der 000207 T1Baumaánahme entsprechende erfahrene, gelernte Fachkraft sein (z.B. 000208 T1Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau etc.). Dies ist auf Verlangen des 000209 T1AGs nachzuweisen. 000210 T1Eine ausreichende Entscheidungsbefugnis der Bauleitung bzw. einer 000211 T1kurzfristigen Abstimmung mit der Gesch„ftsleitung z.B. f�r den 000212 T1zus„tzlichen Einsatz von Mitarbeitern oder Kolonnen wird vorausgesetzt. 000213 T1Vorarbeiter/in und Bauleiter/in m�ssen f�r den AG zu den �blichen 000214 T1Gesch„ftszeiten an Werktagen per Mobiltelefon erreichbar sein. 000215 T1Der AN bzw. eine bevollm„chtigte Person muss innerhalb von sp„testens 000216 T1drei Werktagen f�r einen Ortstermin in Braunschweig nach Vereinbarung 000217 T1zur Verf�gung stehen. 000218 T1Mit Ausnahme von Urlaub und Krankheit hat der AN in der jeweiligen 000219 T1Kolonne immer dieselben Vorarbeitenden einzusetzen. Vertretungen m�ssen 000220 T1gew„hrleistet sein. Eine erneute Einweisung durch den AG erfolgt nicht. 000221 T1 000222 T1Stundenlohnarbeiten 000223 T1Stundenlohnarbeiten sind nur mit Zustimmung und auf ausdr�ckliche 000224 T1Anordnung des AG auszuf�hren (m�ndlicher ggf. schriftlicher 000225 T1Arbeitsauftrag). 000226 T1Die Kolonnengr”áe ist in der Regel f�r Stundenlohnarbeiten auf zwei bis 000227 T1drei Arbeitskr„fte zu begrenzen. 000228 T1Die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nur auf genauen Nachweis 000229 T1und sind von der Baustellenleitung zu schreiben und zu unterschreiben. 000230 T1Sie sind arbeitst„glich, jedoch sp„testens 3 Tage nach Durchf�hrung der 000231 T1Arbeiten zur Anerkennung vorzulegen. Bei Durchf�hrung von nicht 000232 T1angeordneten oder nicht anerkannten Stundenlohnleistungen und 000233 T1versp„teter Vorlage von Stundenlohnzetteln ist die Bauleitung bzw. der 000234 T1AG nicht zur Anerkennung verpflichtet. 000235 T1 000236 T1Auf dem Stundenlohnnachweis m�ssen aufgef�hrt sein: Name des Objektes, 000237 T1Ausf�hrungsdatum, Datum des Arbeitsauftrages, vor den Namen der 000238 T1ausf�hrenden Mitarbeitenden m�ssen die Positionsnummern des 000239 T1Leistungsverzeichnisses aufgef�hrt sein. 000240 T1Es ist viertelstundenweise auf- bzw. abzurunden. 000241 T1Der Einsatz von Transportern und Gemeinkostenger„ten im Rahmen von 000242 T1Stundenlohnarbeiten wird nicht gesondert verg�tet und ist �ber die 000243 T1Kalkulation der personellen Lohnstunden abgegolten. 000244 T1 000245 T1Termine 000246 T1Mit der Auftragsvergabe sind die ausgeschriebenen Produkte/Spielger„te 000247 T1und Ausstattungen unverz�glich bei den jeweiligen Herstellern zu 000248 T1bestellen. Die Bestellungen und deren Best„tigung sind dem AG innerhalb 000249 T1einer Kalenderwoche nach Auftragsvergabe zuzuleiten. 000250 T1Die Arbeiten sind m”glichst ohne Unterbrechung und in enger Abstimmung 000251 T1mit dem AG durchzuf�hren. 000252 T1 000253 T1Abrechnung und Massenermittlung 000254 T1Fl„chenangaben in mý werden ausschlieálich �ber ein Fl„chenaufmaá 000255 T1nachgewiesen. 000256 T1Raummeterangaben in mü sind bei Aushub- und Einbauarbeiten im 000257 T1Nivellement vorher/nachher zu ermitteln. Auáerdem sind als Nachweis 000258 T1Wiege- und Transportscheine beizuf�gen. Die Lieferscheine sind der 000259 T1Bau�berwachung unaufgefordert zur Abzeichnung, sp„testens 3 Tage nach 000260 T1der Materiallieferung, vorzulegen. Das gilt auch f�r Tonnageabrechnung 000261 T1mit dem angegebenen Umrechnungsfaktor. 000262 T1 000263 T1F�r eingebaute Materialien (Sch�ttg�ter) werden im verdichteten Zustand 000264 T1folgende Umrechnungsfaktoren zugrunde gelegt: 000265 T1 000266 T1Roh- und Oberboden: 1,80 t/mü 000267 T1Spiel- und Fallschutzsand: 1,85 t/mü 000268 T1Grubenkies (Mittelkies): 1,85 000269 T1t/mü 000270 T1Schotter (Hartgestein) 0/32: 2,20 000271 T1t/mü 000272 T1Abgesiebte Gesteinsk”rnung (Hartgesteinsplitt) 2/5: 1,85 t/mü 000273 T1Kies 0/2 - 0/8: 2,00 000274 T1t/mü 000275 T1Asphalttragschicht 0/22: 2,50 000276 T1t/mü 000277 T1Asphaltdeckschicht 0/8: 2,50 000278 T1t/mü 000279 T1 000280 T1Eingebautes zugeliefertes Material ist durch anerkannte 000281 T1Originallieferscheine nachzuweisen. 000282 T1 000283 T1Steuerabzug 000284 T1Der AN verpflichtet sich, jede vom zust„ndigen Finanzamt vorgenommene 000285 T1Žnderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (õ 48b 000286 T1EStG) dem Auftraggeber unverz�glich schriftlich mitzuteilen. 000287 T1Preisgleitklauseln (Lohn- oder Stoffgleitklauseln) werden nicht 000288 T1vereinbart. 000289 T1 000290 T1Wartung von Ausstattungselementen 000291 T1Es sind im Rahmen der Herstellung alle notwendigen Wartungsarbeiten 000292 T1durchzuf�hren, einschlieálich des Nachziehens der Schrauben bzw. 000293 T1s„mtlicher Verbindungsteile entsprechend Herstellerangaben nach 000294 T1Inbetriebnahme. 000295 T1 000296 T1šbergabe Dokumentation 000297 T1Mindestens 14 Kalendertage vor Abnahme/ -�bergabe sind die 000298 T1Dokumentationsunterlagen an den Auftraggeber digital im PDF-Format zu 000299 T1�bergeben. 000300 T1Im Wesentlichen sind folgende Unterlagen zusammenzustellen: 000301 T1 000302 T1- Vom Auftragnehmer gefertigte Werk- bzw. Montagepl„ne 000303 T1- Pr�fzeugnisse und Produktnachweise 000304 T1- Abnahmebescheinigungen, Zulassungsbescheinigungen u. a. schriftliche 000305 T1Unterlagen gem„á den Anforderungen in den Leistungsbeschreibungen 000306 T1- Bauleiter- und Sachverst„ndigenerkl„rungen 000307 T1- Produktdatenbl„tter, -nachweise aller eingebauten Materialien 000308 T1- Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung, Angaben zur Reinigung und 000309 T1Pflege 000310 T1 000311 T1Arbeits- und Gesundheitsschutz 000312 T1F�r die Veranlassung und Durchf�hrung der erforderlichen Maánahmen ist 000313 T1der AN selbst verantwortlich. Alle erforderlichen, 000314 T1sicherheitstechnischen Anforderungen sind mit den Einheitspreisen 000315 T1abgegolten. U.a. sind die Unfallverh�tungsvorschriften (UVV) zu 000316 T1beachten. Das Gesetz zum Schutz gegen Baul„rm sowie die Verordnung zur 000317 T1Durchf�hrung des Emissionsschutzgesetzes (L„rmschutz bei Baumaschinen) 000318 T1sind unbedingt einzuhalten. 000319 T1 000320 T1Umweltschutz 000321 T1Der AN ist verpflichtet, alle einschl„gigen gesetzlichen Bestimmungen, 000322 T1beh”rdlichen Auflagen und baustellenspezifischen Vorschriften, 000323 T1insbesondere 000324 T1- lmmissionsschutz (Luftreinhaltung und L„rmschutz) 000325 T1- Gew„sserschutz (oberirdische Gew„sser und Grundwasser) 000326 T1- Abfallbeseitigung (aufnehmen, bef”rdern, behandeln und lagern) 000327 T1- Alt”lbeseitigung (sammeln, lagern, behandeln und entsorgen) 000328 T1 zu befolgen. 000329 T1 000330 T1Mit Abgabe des Angebotes wird best„tigt, dass die in der Ausschreibung 000331 T1genannten Fristen - soweit die Rahmenbedingungen es zulassen - 000332 T1eingehalten und die genannten Bedingungen anerkannt werden. 000333 T1 000334 T1 000335 T1 000336 T0 000337 T1NORMEN UND RICHTLINIEN 000338 T1Auf folgende Normen und Richtlinien in ihrer jeweils g�ltigen Fassung 000339 T1wird insbesondere hingewiesen: 000340 T1 000341 T1A: Vergabe- und Vertragsordnung f�r Bauleistung - VOB/C 000342 T1 000343 T1B: ATV: ALLGEMEIN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN: 000344 T1 000345 T1ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen f�r Bauarbeiten jeder Art" 000346 T1ATV DIN 18300 "Erdarbeiten" 000347 T1ATV DIN 18303 "Verbauarbeiten" 000348 T1ATV DIN 18318 "Pflasterdecken und Plattenbel„ge, Einfassungen" 000349 T1ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten" 000350 T1ATV DIN 18459 "Abbruch- und R�ckbauarbeiten" 000351 T1 000352 T1C: Deutsches Institut f�r Normen e.V. ( DIN) 000353 T1 000354 T1GARTEN UND LANDSCHAFTSBAU 000355 T1DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten 000356 T1DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und 000357 T1Pflanzarbeiten 000358 T1DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen- und Saatarbeiten 000359 T1DIN 18920 Vegetationstechnik m Landschaftsbau - Schutz von B„umen, 000360 T1Pflanzenbest„nden und Vegetationsfl„chen bei Baumaánahmen 000361 T1 000362 T1E: Mitgeltende Normen und Regeln 000363 T1 000364 T1GARTEN UND LANDSCHAFTSBAU 000365 T1FLL Regelwerke 000366 T1Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung 000367 T1Landschaftsbau e.V. 000368 T1 000369 T1FGSV 293/4 RAS-LP 4 - Richtlinien f�r die Anlage von Straáen - Teil: 000370 T1Landschaftspflege (RAS-LP) - Abschnitt 4: Schutz von B„umen, 000371 T1Vegetationsbest„nden und Tieren bei Baumaánahmen 000372 T1Herausgeber: Forschungsgesellschaft f�r Straáen- und Verkehrswesen 000373 T1 000374 T1ABFALLENTSORGUNG 000375 T1Auf folgende Normen wird hingewiesen. 000376 T1- Auf die aktuelle AVV Abfallverzeichnis Verordnung wird hingewiesen. 000377 T1-Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die Bewirtschaftung u.a. 000378 T1von bestimmten Bau und Abbruchabf„llen. Dies umfasst insbesondere die 000379 T1Erfassung, Vorbehandlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das 000380 T1Recycling und die sonstige Verwertung dieser Abf„lle. 000381 T1 000382 T1Die AwSV dient dem Schutz der Gew„sser vor nachteiligen Ver„nderungen 000383 T1ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergef„hrdenden Stoffen 000384 T1aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen (õ 1 Abs. 1 AwSV). 000385 T1 000386 T1RuVA-StB 01-2005 000387 T1- Richtlinien f�r die umweltvertr„gliche Verwertung von Ausbaustoffen 000388 T1mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie 000389 T1- die Verwertung von Ausbauasphalten im Straáenbau" 000390 T1- Erlass des nieders„chsischen Ministeriums f�r Wirtschaft, Arbeit und 000391 T1Verkehr vom 1.06.2010 (Az.: 42.2-31133/1), mit dem diese in Abstimmung 000392 T1mit dem nieders„chsischen Umweltministerium f�r den Gesch„ftsbereich 000393 T1der NLStBV eingef�hrt worden ist. Dieser Erlass enth„lt Hinweise zur 000394 T1Anwendung der RuVA-StB 01-2005. 000395 T1 000396 T1Handreichung - Qualifizierte Entsorgung von mineralischen Abf„llen im 000397 T1Straáenbau (Kurzfassung - Februar 2014) 000398 T1Auszug aus Nieders„chsische Landesbeh”rde f�r Straáenbau und Verkehr: 000399 T1Handreichung - Qualifizierte Entsorgung von mineralischen Abf„llen im 000400 T1Straáenbau Kurzfassung - Februar 2014 000401 T1 000402 T1 000403 T9 000404 00 83L 1122PPPPI90 000405 01SJ Burgundenplatz Baumpodest 24.09.26 000406 02SJ Burgundenplatz Baumpodest 000407 03Stadt Braunschweig FB Stadtgr�n 67.22 000408 064 Lohnkosten Stoffkosten Ger„tekosten Sonstige Koste 000409 08EUR Euro 000410 20 000411 26 Hinweise & Baubeschreibung 000412 26 000413 26 Anschrift der Baustelle: 000414 26 Burgundenplatz, 38112 Braunschweig 000415 26 000416 26 Baustellenzufahrt 000417 26 Burgundenplatz �ber Siegfriedstraáe 000418 26 Halberstadtstraáe �ber Magdeburgstraáe 000419 26 000420 26 Bauwasser & -strom 000421 26 Nicht vorhanden 000422 26 000423 26 Baubeschreibung 000424 26 Der Spiel- und Jugendplatz soll durch das hier 000425 26 angefragte Baumpodest aufgewertet werden und eine 000426 26 Erweiterung der Aufenthaltsm”glichkeiten erhalten. 000427 26 Zudem soll somit der Wurzelraum des vorhandenen Baumes 000428 26 gesch�tzt werden. 000429 26 000430 26 ™rtliche Bauleitung (VOB/B õ 4): 000431 26 Die Bauleitung obliegt dem FB 67, Stelle 67.22 000432 26 der Stadt Braunschweig. Die Stadt Braunschweig beh„lt 000433 26 sich als Bauherrin vor, die Bauleitung an eine/n 000434 26 Bevollm„chtigte/n zu �bertragen. 000435 26 000436 26 Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird dringend 000437 26 empfohlen. 000438 1101 N Abschnitt 000439 12Baumpodest 000440 110101 N Unterabschnitt 000441 12Baustelleneinrichtung 000442 2101010010 NNN 00000001000St 000443 25Baustelle einrichten 000444 26 Baustelle einrichten 000445 26 S„mtl. Ger„te, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, 000446 26 die 000447 26 zur vertragsgem„áen Durchf�hrung der 000448 26 Bauleistungen erforderlich 000449 26 sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen 000450 26 und f�r die Dauer der Baumaánahme vorhalten. Einschl. 000451 26 Ger„tecontainer, Bauwagen oder Lagerschuppen und dgl., 000452 26 soweit erforderlich. 000453 26 Bei Bedarf, Zufahrtswege zur Baustelle sowie 000454 26 Lagerpl„tze, sonstige Platzbefestigungen und Wege 000455 26 im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten 000456 26 einschl. 000457 26 Beseitigen von Aufwuchs f�r die Baustelleneinrichtung, 000458 26 soweit erforderlich, ausfuehren. 000459 26 000460 26 Einschl. Baustelle, nach Fertigstellung der 000461 26 Bauleistung, von allen Ger„ten, Anlagen, Einrichtungen 000462 26 und dgl. r„umen. Benutzte Fl„chen und Wege 000463 26 entsprechend dem urspr�nglichen Zustand unter Wahrung 000464 26 der 000465 26 landschaftspflegerischen Belange ordnungsgem„ss 000466 26 herrichten. 000467 2101010020 NNN 00000070000m 000468 25Bauzaun, H. bis 2 m 000469 26 Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit 000470 26 Rundstahlf�llst„ben, St�tzenf�áe aus Beton einschl. 000471 26 s„mtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. liefern, 000472 26 aufstellen, �ber die gesamte Bauzeit vorhalten und 000473 26 nach Abschluss der Bauarbeiten wieder abbauen. 000474 26 Einschlieálich zwei verschlieábaren Toren soweit 000475 26 erforderlich. Besch„digte Elemente sind unverz�glich 000476 26 vom AN auszutauschen. 000477 26 Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umsetzen des 000478 26 Bauzaunes je nach Baufortschritt. 000479 26 Zaunh”he: 2,00 m. 000480 26 000481 26 Abrechnung nach Aufmaá. 000482 2101010030 NNN 00000001000Stk 000483 25Baumschutz herst.,H=2,5m,U 1,0 b.2,0m. 000484 26 Mantel mit Polsterung zum Schutz der Baumst„mme vor 000485 26 mechanischen Besch„digungen herstellen und w„hrend der 000486 26 Bauzeit unterhalten. Der Mantel darf den Baumstamm und 000487 26 die Wurzelanl„ufe nicht ber�hren. Der Stammumfang wird 000488 26 1,0 m �ber Gel„ndeoberfl„che gemessen. Stammumfang 100 000489 26 bis 150 cm. Polsterung des Stammes nach Wahl d. AN. 000490 26 Mantel aus Brettern, 30 mm dick, l�ckenlos befestigen. 000491 26 Mantelh”he 2,50 m. Schutzmaterial nach Beendigung der 000492 26 Bauarbeiten abbauen. Material wieder in Eigentum des AN 000493 26 �bernehmen und von der Baustelle entfernen. 000494 26 000495 310101 000496 110102 N Unterabschnitt 000497 12Baumpodest 000498 2101020010 NNN 00000001000Stk 000499 25Baumpodest liefern 000500 26 Baumpodest mit Vegetationsaussparung in runder 000501 26 Grundform, 000502 26 bestehend aus Grundkonstruktion aus Holz und Stahlf�áen 000503 26 sowie Belag aus Holzlattung, 000504 26 mit umlaufender Verblendung aus beschichtetem 000505 26 Aluminium, 000506 26 zur mobilen Aufstellung ohne Fundamente. 000507 26 000508 26 Abmessungen: 000509 26 DxH (gesamt): ca. 7000x380mm, 000510 26 Vegetationsaussparung Dm=1000mm, 000511 26 Sitzfl„che: ca. 38,5mý, Umfang: ca. 25,0m, 000512 26 Kreisrund 000513 26 000514 26 Grundkonstruktion aus Holz und Stahlf�áen: 000515 26 gefertigt aus L„rche, ca. 8/12 bzw. 10/12cm, 000516 26 technisch getrocknet, gehobelt, gefast, 000517 26 Stahlf�áe: aus Rundrohr, ca. 100mm, 000518 26 Kopfplatte: unterer Abschluss abgerundet, 000519 26 alle Stahlteile feuerverzinkt 000520 26 000521 26 Belag aus Holzlattung: 000522 26 Bohlenbelag ca. 145x24mm, Holzrillung nach Auswahl AG, 000523 26 Fugen: ca. 5mm, Fase: ca. 3mm, 000524 26 alle Kanten R3mm (auáer siehe gesonderte Maáangabe), 000525 26 Holzart: L„rche/Douglasie, 000526 26 Oberfl„chen: gehobelt, geschliffen, naturbelassen 000527 26 (nach Absprache) 000528 26 000529 26 Verblendung: 000530 26 H ca. 240mm, vorgebogen, 000531 26 Rand auáen Aluminiumblech d = ca. 3mm, 000532 26 feuerverzinkt und pulverbeschichtet, 000533 26 Farben nach RAL/DB (nach Absprache) 000534 26 herstellen, inkl. Werkplanung 000535 26 000536 26 ohne Abladen (Radlader bauseitig ben”tigt), 000537 26 ohne Erd-, Fundament-, Belags- und šberdeckungsarbeiten 000538 26 000539 26 000540 26 000541 26 000542 26 000543 2101020020 NNN 00000001000Stk 000544 25Baumpodest montieren 000545 26 Baumpodest der Pos. zuvor montieren. 000546 26 000547 26 Fachgerechter Einbau nach Angaben des 000548 26 Produktherstellers einschl. aller Erd- und 000549 26 Nebenarbeiten und allen notwendigen Materialien 000550 26 (Schrauben usw.). 000551 310102 000552 110103 N Unterabschnitt 000553 12Stundenlohnarbeiten 000554 20 000555 26 Die Ausf�hrung von Stundenlohnarbeiten darf nur nach 000556 26 ausdr�cklicher Absprache mit dem AG oder der ”rtlichen 000557 26 Bauleitung erfolgen. Entsprechende Ausf�hrungs belege 000558 26 sind 000559 26 innerhalb von 2 Tagen beim AG vorzulegen. Sp„ter 000560 26 vorgelegte Ausf�hrungsbelege werden nicht anerkannt. 000561 2101030010 NNN 00000001000Std 000562 25Baustellenleiter/Vorarbeiter 000563 26 000564 2101030020 NNN 00000001000Std 000565 25Facharbeiter/Geselle 000566 26 000567 2101030030 NNN 00000001000Std 000568 25Hilfsarbeiter 000569 26 000570 310103 000571 3101 000572 99 00008000573