3.3 2021-05 2026-10-09 Build 6.1.2509.15 ARCHITEXT Pallas® 2026-DM 330_Nordstadt-Schunteraue SJ Burgundenplatz Baumpodest EUR Euro 83 EUR Euro
Stadt Braunschweig FB Stadtgrün 67.22 Willy-Brandt-Platz 13 38102 Braunschweig
Spielplätze_Umgestaltung_Erneuerung
Allgemeine und zusätzliche Vertragsbedingungen VORBEMERKUNGEN
Allgemeine und zusätzliche Vertragsbedingungen

Die Vorbemerkungen gelten zugleich als Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und der VOB, Teil C, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) 18299 - Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art in der aktuell gültigen Fassung.

Die Durchführung aller Arbeiten hat grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der VOB und die für die im Leistungsverzeichnis angeführten Gewerke geltenden DIN 18915 - DIN 18920, ZTV-Baumpflege, RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) in ihrer jeweils neuesten Fassung.
Die Beweissicherung des Zustands des Geländes obliegt dem AN und ist auf gesondertes Verlangen durch den AN mit dem AG zusammen durchzuführen.

Der AN hat unentgeltlich einen Bauzeitenplan der Bauleitung vorzulegen und schriftlich genehmigen zu lassen. Dieser ist rechtlich bindender Vertragsbestandteil.

Der AN hat während der Bauzeit fortlaufend Bautagesberichte zu führen und diese dem AG unaufgefordert zur Abzeichnung wöchentlich vorzulegen.

Der AN hat die geforderte Verdichtung durch Plattendruckversuche nachzuweisen (Eigenüberwachungsprüfungen gern. ZTVE). Anzahl und Vergütung gem. ZTV E. Bei den Plattendruckversuchen darf der Grenzwert des Verhältnisses von Ev2 zu Ev1 den Wert 2,2 nicht übersteigen. Die Kosten für die Eigenüberwachung der Plattendruckversuche ist mit in die Positionen einzukalkulieren.

Baustelleneinrichtung, -vorhaltung, -abbau, Materiallagerflächen, Baustellenverkehr
Flächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerflächen stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Diese sind vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen durch den Auftragnehmenden (AN) mit der Auftraggeberin (AG) abzuklären. Baustofflagerung und Bauschuttablage sind nach den Erfordernissen des Bauablaufes auf das geringst mögliche Maß zu beschränken. Sollten darüber hinausgehende Lagerplätze für den AN erforderlich werden, hat der AN diese auf eigene Kosten zu beschaffen, zu unterhalten und diese zu räumen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN hat nach Beendigung der Baumaßnahme den ursprünglichen Zustand der in Anspruch genommenen Flächen auf eigene Kosten wieder herzustellen. Schäden an überfahrenen Flächen (vorh. Pflaster, Borde, Grundstücksmauern, Rasenflächen etc.) sowie Beschädigungen an Gebäuden und Einrichtungen sind vom AN nach Abschluss der Arbeiten auf dessen Kosten zu beseitigen.
Verunreinigungen der angrenzenden Flächen durch die Bautätigkeit des AN sind durch ihn in Eigenregie täglich zu beseitigen, spätestens am Ende des Arbeitstages. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Der Einsatz von Stahlbürsten ist untersagt.
Das Einmessen und Abstecken der Baumaßnahme ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Absicherung der Baustelle
Die Sicherung der Baustelle obliegt dem AN (s. RSA 95 und ZTV-SA 97 bzw. in der jeweils gültigen Fassung).
Alle Maschinen und Materialien müssen täglich vor Verlassen der Baustelle gegen eine unsachgemäße Benutzung gesichert werden.

Für die ordnungsgemäße Baustellenabsicherung während der Arbeiten ist ausschließlich der AN verantwortlich. Absperrungen gemäß ZTV-SA werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einzelpreise (EP) mit einzukalkulieren.

Die Baustellenbereiche sind so abzusichern, dass keine Person in bearbeitenden Bereichen verletzt wird. Die Materialanlieferung und Lagerung haben so zu erfolgen, dass keine Gefährdung für Dritte erfolgen kann.
Auf Fuß- und Radverkehr im Bereich der Baustellenzufahrt ist besonders Rücksicht zu nehmen! Eine Gefährdung von spielenden Kindern, Zufußgehenden, Radfahrenden etc. durch lagernde Materialien, Baumaschinen und durch die Bauausführung ist unbedingt zu vermeiden und auszuschließen.
Bei der Ausführung von Leistungen in Angrenzung an öffentliche Straßen sind sämtliche Gesetze und Vorschriften zur Verkehrssicherheit der Baustellen zu beachten.
Die Zuwege zum Objekt sind während der jeweiligen Bauarbeiten in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dem AN obliegen alle erforderlichen Sicherungs-, Absperr- und Reinigungsmaßnahmen.
Während der gesamten Bauzeit sind Rettungswege ständig frei zu halten. Dies gilt auch außerhalb der Arbeitszeiten (Nacht und Wochenende). Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Die erforderlichen Verkehrsbehördlichen Genehmigungen sind vor Ausführung der Leistungen bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Braunschweig zu beantragen.
Tel. 0531 / 470-4254
E-Mail: baustellensicherung@braunschweig.de
Die Kosten für eventuell erforderliche Verkehrsbehördliche Genehmigungen und deren Durchführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Verkehrsschilder u. Leiteinrichtungen sowie Absperrungen dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder verändert werden.

Baumbestand, Erd- und Oberbodenarbeiten
Der vorhandene Baumbestand ist schonend zu behandeln und gemäß einschlägigen FLL-Richtlinien und der DIN 18920 zu schützen. Sollten trotzdem bei den Baumaßnahmen Schäden an den vorhandenen Gehölzen entstehen, so sind diese gemäß der ZTV-Baumpflege auf Kosten des AN fachgerecht zu versorgen. Dies gilt auch für den Baumbestand auf Baustelleneinrichtungsflächen.

Die Befahrung und Materiallagerung im gesamten Bereich von Grünanlagen, insbesondere unter dem gesamten unbefestigten Bereich von Baumkronen (Kronentraufe +1,50m) ist untersagt. Bodenverdichtungen sind unbedingt zu vermeiden. Radlader und Grader sind mit Niederdruckreifen auszurüsten.

Auskofferungen unterhalb von Baumkronen - auch in befestigten Flächen - sind nur mithilfe verletzungsfreier Techniken (Druckluft, Spülung, Saugbagger, vorsichtige Handschachtung) gestattet. Die technische Durchführung wird von FB 67 während der Bauarbeiten festgelegt. Offene Wurzelräume sind umgehend und dauerhaft gegen Austrocknung zu schützen. Sämtliche erforderliche Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen sind vom Verursacher zu tragen.

Vorgefundene Wurzeln sind vollständig zu belassen und nicht abzuschneiden. Das Nachschneiden verletzter oder störender Wurzeln sowie das Herstellen von erforderlichen Lichtraumprofilen ist nur nach vorheriger Absprache mit FB 67 gestattet und fachgerecht durchzuführen.

Bei Zuwiderhandlung ist mit Regressansprüchen zu rechnen. Auf Kosten des Verursachers sind u.a. entsprechend Trassen und Gruben wieder zu öffnen, Gutachten zu erstellen und die daraus resultierenden Konsequenzen vollumfänglich zu tragen.

Sollte sich während der Baumaßnahme herausstellen, dass die Auflagen bzw. die entsprechenden Positionen nicht fachgerecht umgesetzt werden, wird - um sicherzustellen, dass die Bäume den geringstmöglichen Schaden durch die Bauarbeiten davontragen - vor Fortsetzung der Arbeiten ein externer Gutachter hinzugezogen. Hieraus resultierende Bauunterbrechungen gehen zu Lasten des AN. Die Bauüberwachung wird von diesem Zeitpunkt an bei allen Ausschachtungsarbeiten unter Baumkronen anwesend sein. Der Einsatz einer Bauüberwachung kann ebenfalls aus entsprechenden baulichen Umständen heraus und nach Vorgaben des AG erforderlich werden.

Leistungsumfang
Das Angebot versteht sich als komplette, gebrauchsfertige Leistung. Insbesondere sind mit den Einheitspreisen folgende Leistungen abgegolten:
- fachgerechte Ausführung der Arbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten/-leistungen und Prüfung sämtlicher Materialien.
- Mustervorlage
- Technische Bearbeitung (Bestandsaufnahme, Aufmaß vor Ort, Klärung der Einbausituation etc.)

Kalkulation
Die Einheitspreise sowie das Herstellen von Leistungen in den jeweiligen Einzel-Positionen erfassen alle Lieferungen, Haupt- und Nebenleistungen, sämtliche Lkw, Maschinen, Geräte etc., das Verladen, An- und Abtransport und Kosten und Nebenkosten, die zur zeichnungs- und funktionsgemäßen Fertigstellung, der in den nachstehenden Positionen beschriebenen Leistungen erforderlich sind.
Sämtliche Lkw, Maschinen, Geräte etc., die für die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten erforderlich sind, sind vom AN zu stellen.
Ortsbesichtigungen sind zur Preisbildung dringend zu empfehlen. Ein nachträgliches Einfordern von Zusatzleistungen bei der Durchführung der Leistung z. B. für Wege- und Rüstzeiten bzw. für den Einsatz von nicht kalkulierten Maschinen, Geräten oder Fahrzeugen wird nicht anerkannt. Diesbezügliche Nachtragsforderungen werden ausgeschlossen.

Baustoffe / Bauteile
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs-/Güteschutzgemeinschaft vorliegt.
Auf Verlangen des Bauherrn hat der AN den Nachweis für die Güte der Baustoffe und der eingebauten Teile kostenfrei zu erbringen. Kommt der AN der Aufforderung zum Gütenachweis nicht nach, so ist der AG berechtigt, Gutachten oder Prüfzeugnisse einzuholen. Die Kosten hierfür werden von den Zwischen- und Endrechnungen abgesetzt.

Sämtliche eingebaute Materialien sind zusätzlich anhand von Lieferscheinen nachzuweisen.

Für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind alle erforderlichen Stoffe, Bauteile, Bauelemente und Materialien zu liefern, sofern es nicht ausdrücklich in der Position erwähnt wird, dass diese bauseits gestellt werden.

Anfallende, nicht mehr verwertbare Stoffe sind an dem Tag, an dem sie anfallen, ohne Zwischenlagerung zu entfernen.

Der AN hat dem AG sämtliche Eignungsprüfungen, die im Leistungsverzeichnis gefordert werden, vorzulegen. Dies gilt gleichermaßen für die verwendeten Baustoffe, deren Eignung vor Einbau nachzuweisen ist, als auch für die Verdichtungsnachweise und Kontrollen fachgerechter Ausführung.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Beginn der Arbeiten Muster von den zu verbauenden Materialien/Einbauteilen ohne besondere Vergütung vorzulegen.

Mitarbeiter und deren kontinuierlicher Einsatz
Der AN hat sein Angebot so zu kalkulieren, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der AN hat für die gesamte Zeit der Auftragserledigung eine deutschsprechende Bauleitung sowie eine/n Vorarbeiter/in zu benennen.
Der/Die Vorarbeiter/in jeder Kolonne muss eine dem Gewerk der Baumaßnahme entsprechende erfahrene, gelernte Fachkraft sein (z.B. Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau etc.). Dies ist auf Verlangen des AGs nachzuweisen.
Eine ausreichende Entscheidungsbefugnis der Bauleitung bzw. einer kurzfristigen Abstimmung mit der Geschäftsleitung z.B. für den zusätzlichen Einsatz von Mitarbeitern oder Kolonnen wird vorausgesetzt.
Vorarbeiter/in und Bauleiter/in müssen für den AG zu den üblichen Geschäftszeiten an Werktagen per Mobiltelefon erreichbar sein.
Der AN bzw. eine bevollmächtigte Person muss innerhalb von spätestens drei Werktagen für einen Ortstermin in Braunschweig nach Vereinbarung zur Verfügung stehen.
Mit Ausnahme von Urlaub und Krankheit hat der AN in der jeweiligen Kolonne immer dieselben Vorarbeitenden einzusetzen. Vertretungen müssen gewährleistet sein. Eine erneute Einweisung durch den AG erfolgt nicht.

Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur mit Zustimmung und auf ausdrückliche Anordnung des AG auszuführen (mündlicher ggf. schriftlicher Arbeitsauftrag).
Die Kolonnengröße ist in der Regel für Stundenlohnarbeiten auf zwei bis drei Arbeitskräfte zu begrenzen.
Die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nur auf genauen Nachweis und sind von der Baustellenleitung zu schreiben und zu unterschreiben. Sie sind arbeitstäglich, jedoch spätestens 3 Tage nach Durchführung der Arbeiten zur Anerkennung vorzulegen. Bei Durchführung von nicht angeordneten oder nicht anerkannten Stundenlohnleistungen und verspäteter Vorlage von Stundenlohnzetteln ist die Bauleitung bzw. der AG nicht zur Anerkennung verpflichtet.

Auf dem Stundenlohnnachweis müssen aufgeführt sein: Name des Objektes, Ausführungsdatum, Datum des Arbeitsauftrages, vor den Namen der ausführenden Mitarbeitenden müssen die Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sein.
Es ist viertelstundenweise auf- bzw. abzurunden.
Der Einsatz von Transportern und Gemeinkostengeräten im Rahmen von Stundenlohnarbeiten wird nicht gesondert vergütet und ist über die Kalkulation der personellen Lohnstunden abgegolten.

Termine
Mit der Auftragsvergabe sind die ausgeschriebenen Produkte/Spielgeräte und Ausstattungen unverzüglich bei den jeweiligen Herstellern zu bestellen. Die Bestellungen und deren Bestätigung sind dem AG innerhalb einer Kalenderwoche nach Auftragsvergabe zuzuleiten.
Die Arbeiten sind möglichst ohne Unterbrechung und in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen.

Abrechnung und Massenermittlung
Flächenangaben in m² werden ausschließlich über ein Flächenaufmaß nachgewiesen.
Raummeterangaben in m³ sind bei Aushub- und Einbauarbeiten im Nivellement vorher/nachher zu ermitteln. Außerdem sind als Nachweis Wiege- und Transportscheine beizufügen. Die Lieferscheine sind der Bauüberwachung unaufgefordert zur Abzeichnung, spätestens 3 Tage nach der Materiallieferung, vorzulegen. Das gilt auch für Tonnageabrechnung mit dem angegebenen Umrechnungsfaktor.

Für eingebaute Materialien (Schüttgüter) werden im verdichteten Zustand folgende Umrechnungsfaktoren zugrunde gelegt:

Roh- und Oberboden: 1,80 t/m³
Spiel- und Fallschutzsand: 1,85 t/m³
Grubenkies (Mittelkies): 1,85 t/m³
Schotter (Hartgestein) 0/32: 2,20 t/m³
Abgesiebte Gesteinskörnung (Hartgesteinsplitt) 2/5: 1,85 t/m³
Kies 0/2 - 0/8: 2,00 t/m³
Asphalttragschicht 0/22: 2,50 t/m³
Asphaltdeckschicht 0/8: 2,50 t/m³

Eingebautes zugeliefertes Material ist durch anerkannte Originallieferscheine nachzuweisen.

Steuerabzug
Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Preisgleitklauseln (Lohn- oder Stoffgleitklauseln) werden nicht vereinbart.

Wartung von Ausstattungselementen
Es sind im Rahmen der Herstellung alle notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, einschließlich des Nachziehens der Schrauben bzw. sämtlicher Verbindungsteile entsprechend Herstellerangaben nach Inbetriebnahme.

Übergabe Dokumentation
Mindestens 14 Kalendertage vor Abnahme/ -übergabe sind die Dokumentationsunterlagen an den Auftraggeber digital im PDF-Format zu übergeben.
Im Wesentlichen sind folgende Unterlagen zusammenzustellen:

- Vom Auftragnehmer gefertigte Werk- bzw. Montagepläne
- Prüfzeugnisse und Produktnachweise
- Abnahmebescheinigungen, Zulassungsbescheinigungen u. a. schriftliche Unterlagen gemäß den Anforderungen in den Leistungsbeschreibungen
- Bauleiter- und Sachverständigenerklärungen
- Produktdatenblätter, -nachweise aller eingebauten Materialien
- Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung, Angaben zur Reinigung und Pflege

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Für die Veranlassung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist der AN selbst verantwortlich. Alle erforderlichen, sicherheitstechnischen Anforderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. U.a. sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu beachten. Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm sowie die Verordnung zur Durchführung des Emissionsschutzgesetzes (Lärmschutz bei Baumaschinen) sind unbedingt einzuhalten.

Umweltschutz
Der AN ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und baustellenspezifischen Vorschriften, insbesondere
- lmmissionsschutz (Luftreinhaltung und Lärmschutz)
- Gewässerschutz (oberirdische Gewässer und Grundwasser)
- Abfallbeseitigung (aufnehmen, befördern, behandeln und lagern)
- Altölbeseitigung (sammeln, lagern, behandeln und entsorgen)
zu befolgen.

Mit Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass die in der Ausschreibung genannten Fristen - soweit die Rahmenbedingungen es zulassen - eingehalten und die genannten Bedingungen anerkannt werden.


Normen und Richtlinien NORMEN UND RICHTLINIEN
Auf folgende Normen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung wird insbesondere hingewiesen:

A: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung - VOB/C

B: ATV: ALLGEMEIN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN:

ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
ATV DIN 18300 "Erdarbeiten"
ATV DIN 18303 "Verbauarbeiten"
ATV DIN 18318 "Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen"
ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"
ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten"

C: Deutsches Institut für Normen e.V. ( DIN)

GARTEN UND LANDSCHAFTSBAU
DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten
DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen- und Saatarbeiten
DIN 18920 Vegetationstechnik m Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

E: Mitgeltende Normen und Regeln

GARTEN UND LANDSCHAFTSBAU
FLL Regelwerke
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

FGSV 293/4 RAS-LP 4 - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) - Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

ABFALLENTSORGUNG
Auf folgende Normen wird hingewiesen.
- Auf die aktuelle AVV Abfallverzeichnis Verordnung wird hingewiesen.
-Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die Bewirtschaftung u.a. von bestimmten Bau und Abbruchabfällen. Dies umfasst insbesondere die Erfassung, Vorbehandlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung dieser Abfälle.

Die AwSV dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen (§ 1 Abs. 1 AwSV).

RuVA-StB 01-2005
- Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie
- die Verwertung von Ausbauasphalten im Straßenbau"
- Erlass des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 1.06.2010 (Az.: 42.2-31133/1), mit dem diese in Abstimmung mit dem niedersächsischen Umweltministerium für den Geschäftsbereich der NLStBV eingeführt worden ist. Dieser Erlass enthält Hinweise zur Anwendung der RuVA-StB 01-2005.

Handreichung - Qualifizierte Entsorgung von mineralischen Abfällen im Straßenbau (Kurzfassung - Februar 2014)
Auszug aus Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Handreichung - Qualifizierte Entsorgung von mineralischen Abfällen im Straßenbau Kurzfassung - Februar 2014

2026-DM SJ Burgundenplatz Baumpodest 2026-09-24 AllTxt BoQLevel Abschnitt 2 Yes BoQLevel Unterabschnitt 2 Yes Item Position 4 Yes Index Index 1 No 4 Lohnkosten Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten CY104 cost group DIN 276-06 DIN276/2006 CY105 work category LB CY106 cost group DIN 276-93 DIN276/1993 Hinweise & Baubeschreibung

Anschrift der Baustelle:
Burgundenplatz, 38112 Braunschweig

Baustellenzufahrt
Burgundenplatz über Siegfriedstraße
Halberstadtstraße über Magdeburgstraße

Bauwasser & -strom
Nicht vorhanden

Baubeschreibung
Der Spiel- und Jugendplatz soll durch das hier angefragte Baumpodest aufgewertet werden und eine Erweiterung der Aufenthaltsmöglichkeiten erhalten. Zudem soll somit der Wurzelraum des vorhandenen Baumes geschützt werden.

Örtliche Bauleitung (VOB/B § 4):
Die Bauleitung obliegt dem FB 67, Stelle 67.22
der Stadt Braunschweig. Die Stadt Braunschweig behält sich als Bauherrin vor, die Bauleitung an eine/n Bevollmächtigte/n zu übertragen.

Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen.
Hinweise & Baubeschreibung
Baumpodest Baustelleneinrichtung 1.000 St Baustelle einrichten
Sämtl. Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die
zur vertragsgemäßen Durchführung der
Bauleistungen erforderlich
sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen
und für die Dauer der Baumaßnahme vorhalten. Einschl. Gerätecontainer, Bauwagen oder Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich.
Bei Bedarf, Zufahrtswege zur Baustelle sowie
Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege
im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl.
Beseitigen von Aufwuchs für die Baustelleneinrichtung,
soweit erforderlich, ausfuehren.

Einschl. Baustelle, nach Fertigstellung der Bauleistung, von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen
und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege
entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der
landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäss
herrichten.
Baustelle einrichten
70.000 m Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit
Rundstahlfüllstäben, Stützenfüße aus Beton einschl.
sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. liefern,
aufstellen, über die gesamte Bauzeit vorhalten und
nach Abschluss der Bauarbeiten wieder abbauen.
Einschließlich zwei verschließbaren Toren soweit erforderlich. Beschädigte Elemente sind unverzüglich vom AN auszutauschen.
Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umsetzen des Bauzaunes je nach Baufortschritt.
Zaunhöhe: 2,00 m.

Abrechnung nach Aufmaß.
Bauzaun, H. bis 2 m
1.000 Stk Mantel mit Polsterung zum Schutz der Baumstämme vor mechanischen Beschädigungen herstellen und während der Bauzeit unterhalten. Der Mantel darf den Baumstamm und die Wurzelanläufe nicht berühren.
Der Stammumfang wird 1,0 m über Geländeoberfläche gemessen. Stammumfang 100 bis 150 cm. Polsterung des Stammes nach Wahl d. AN.
Mantel aus Brettern, 30 mm dick, lückenlos befestigen.
Mantelhöhe 2,50 m. Schutzmaterial nach Beendigung der
Bauarbeiten abbauen. Material wieder in Eigentum des AN
übernehmen und von der Baustelle entfernen.
Baumschutz herst.,H=2,5m,U 1,0 b.2,0m.
Baumpodest 1.000 Stk No No Baumpodest mit Vegetationsaussparung in runder Grundform,
bestehend aus Grundkonstruktion aus Holz und Stahlfüßen
sowie Belag aus Holzlattung,
mit umlaufender Verblendung aus beschichtetem Aluminium,
zur mobilen Aufstellung ohne Fundamente.

Abmessungen:
DxH (gesamt): ca. 7000x380mm,
Vegetationsaussparung Dm=1000mm,
Sitzfläche: ca. 38,5m², Umfang: ca. 25,0m,
Kreisrund

Grundkonstruktion aus Holz und Stahlfüßen:
gefertigt aus Lärche, ca. 8/12 bzw. 10/12cm,
technisch getrocknet, gehobelt, gefast,
Stahlfüße: aus Rundrohr, ca. 100mm,
Kopfplatte: unterer Abschluss abgerundet,
alle Stahlteile feuerverzinkt

Belag aus Holzlattung:
Bohlenbelag ca. 145x24mm, Holzrillung nach Auswahl AG,
Fugen: ca. 5mm, Fase: ca. 3mm,
alle Kanten R3mm (außer siehe gesonderte Maßangabe),
Holzart: Lärche/Douglasie,
Oberflächen: gehobelt, geschliffen, naturbelassen
(nach Absprache)

Verblendung:
H ca. 240mm, vorgebogen,
Rand außen Aluminiumblech d = ca. 3mm,
feuerverzinkt und pulverbeschichtet,
Farben nach RAL/DB (nach Absprache)
herstellen, inkl. Werkplanung

ohne Abladen (Radlader bauseitig benötigt),
ohne Erd-, Fundament-, Belags- und Überdeckungsarbeiten




Baumpodest liefern
1.000 Stk Baumpodest der Pos. zuvor montieren.

Fachgerechter Einbau nach Angaben des Produktherstellers einschl. aller Erd- und Nebenarbeiten und allen notwendigen Materialien (Schrauben usw.).
Baumpodest montieren
Stundenlohnarbeiten Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten darf nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem AG oder der örtlichen Bauleitung erfolgen. Entsprechende Ausführungs belege sind
innerhalb von 2 Tagen beim AG vorzulegen. Später
vorgelegte Ausführungsbelege werden nicht anerkannt.
Hinweis
1.000 Std Baustellenleiter/Vorarbeiter 1.000 Std Facharbeiter/Geselle 1.000 Std Hilfsarbeiter