3.12009-122026-10-15Build 6.1.2509.15ARCHITEXT Pallas®67.23Absetzarbeiten für 67.21Strauch,- und Wildgehölze absetzen EUREuroNo83EUREuroStadt Braunschweig FB- StadtgrünWilly-Brandt-Platz 1338102BraunschweigGrünpflegearbeiten 2018Besondere VertragsbediengungenBesondere Vertragsbedingungen
Abkürzungen:
AG - Auftraggeberin Stadt Braunschweig AN - Auftragnehmer*in.
Vorbemerkung
Die Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtgrün, beabsichtigt, im Winter 2026 bis Herbst 2027 Gehölzschnittmaßnahmen durchführen zu lassen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind gärtnerische Absetzarbeiten an Gehölzen.
Bei Auftragserteilung werden die Plangrundlagen zur Verfügung gestellt.
Die Pflegeobjekte befinden sich auf unterschiedlichen Flächen im Stadtgebiet, unter anderem in Grünanlagen, Grünverbindungen, entlang von Freizeitwegen sowie im Umfeld von Kleingartenvereinen. Die Größe der Einzelflächen liegt zwischen ca. 140 m² und 9.800 m².
Vor Beginn der Arbeiten ist mit der jeweils zuständigen Ansprechperson des Fachbereichs Stadtgrün ein Einweisungstermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten werden dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung mitgeteilt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Termin wahrzunehmen und die erteilten Ausführungshinweise zu beachten. ________________________________________________________________________________________
1. Rahmenbedingungen
1.1 Baustelleneinrichtung, Materiallagerflächen
Flächen für die Baustelleneinrichtung und die Lagerung von Materialien stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Benötigt der Auftragnehmer weitere Flächen, sind diese von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen. Die hierfür entstehenden Kosten sind mit den Vertragspreisen abgegolten
1.2 Wasser- und Stromversorgung
Die Bereitstellung und das Heranführen von Wasser und Strom sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ein Anschluss an die öffentliche Abwasserleitung ist nicht möglich.
1.3 Freistellungsbescheinigung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin jede Änderung der vorgelegten Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
1.4 Preisgleitklauseln
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln werden nicht vereinbart.
2. Mitarbeiter und deren kontinuierlicher Einsatz
Das Angebot ist unter Berücksichtigung folgender Anforderungen zu kalkulieren:
· Das auftragnehmende Unternehmen hat für die gesamte Dauer der Leistungserbringung eine Bauleitung sowie für jede Kolonne eine vorarbeitende Person mit ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen zu benennen..
· Der Vorarbeiter jeder Kolonne muss über eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner, sowie über einschlägige Berufserfahrung in der Gehölzflächenpflege verfügen. Die fachliche Eignung ist durch entsprechende Zeugnisse oder Teilnahmebescheinigungen auf Nachforderung nachzuweisen, beispielsweise über die DEULA-Schulung „Gehölzpflege“, den Lehrgang AS Baum I oder eine vergleichbare Qualifikation.
· Die Bauleitung muss über die erforderliche Entscheidungsbefugnis verfügen oder eine kurzfristige Abstimmung mit der Geschäftsleitung sicherstellen können. Dies gilt insbesondere für den zusätzlichen Einsatz von Arbeitskräften oder Kolonnen.
· Die Bauleitung und die vorarbeitenden Personen müssen für die Auftraggeberin während der üblichen Geschäftszeiten an Werktagen telefonisch erreichbar sein.
· In jeder Kolonne ist grundsätzlich dieselbe vorarbeitende Person einzusetzen. Ausnahmen sind nur bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger begründeter Verhinderung zulässig. Vertretungskräfte sind rechtzeitig einzuarbeiten. Eine erneute Einweisung durch die Auftraggeberin erfolgt nicht
3. Fristen
Die Gehölzschnitte sind nur im Zeitraum ab Auftragserteilung bis zum 28. Februar 2027 sowie ab 1.10.2027 bis zum 30.11.2027 durchzuführen.
Diese Frist ist verbindlich und unbedingt einzuhalten!
§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG
Gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Verkehrssicherungsschnitte, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich sind, stellen nach § 39 Abs. 5 S. 2 Nr. 2c BNatSchG eine Ausnahme vom Verbot dar und dürfen auch während der Brut- und Setzzeit durchgeführt werden, sofern sie im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. Bei der Ausführung ist besonders auf die Einhaltung der zulässigen Schnitthöhen zu achten. Bei Verdacht auf vorhandene Nester sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die Auftraggeberin umgehend zu informieren.
4. Ausführung
4.1 Bei dem Einsatz von motorbetriebenen Geräten in sämtlichen Grünanlagen sind die Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig vom 14. Mai 2024 (durch den Rat der Stadt Braunschweig beschlossen) zu beachten.
Ruhezeiten sind:
a) Sonn- und Feiertage: ganztägig (Sonn- und Feiertagsruhe) b) an Werktagen: die Zeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe) 20:00 bis 07:00 Uhr (Nachtruhe).
4.2. Die Durchführung aller Arbeiten hat grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der UVgO/VOL, VGV und die für die in der Leistungsbeschreibung angeführten Gewerke geltenden DIN - Normen in ihrer jeweils neuesten Fassung.
· Die Zuwegungen zu den einzelnen Pflegeobjekten bzw. Pflegeobjektteilbereichen sind während der jeweiligen Pflegegänge in einwandfreiem Zustand zu halten. Der/dem AN obliegen alle erforderlichen Sicherungs-, Absperr- und Reinigungsmaßnahmen. · Anfallende Stoffe wie Unrat oder Schnittgut sind an dem Tag, an dem sie anfallen, ohne Zwischenlagerung zu entfernen.
4.3 Bei der Ausführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum sind sämtliche gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regelwerke zur Arbeitsstellen- und Verkehrssicherung in ihrer jeweils gültigen Fassung vollständig zu beachten. Hierzu zählen insbesondere die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21).
Die erforderlichen Verkehrsbehördlichen Genehmigungen sind vor Ausführung der Leistungen bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Braunschweig zu beantragen.
E-Mail: baustellensicherung@braunschweig.de
Die Kosten für eventuell erforderliche Verkehrsbehördliche Genehmigungen und deren Durchführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4.4 Die vorhandenen Baumbestände im Bereich der Pflegeobjekte sind gemäß DIN 18920 in der jeweils gültigen Fassung vor Beeinträchtigungen und Beschädigungen zu schützen. Erforderliche Arbeiten und Schutzmaßnahmen im Traufbereich sind vor Beginn der Ausführung mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Der Auftragnehmer haftet für die von ihm zu vertretenden Schäden an Bäumen und sonstigen Pflanzenbeständen. Derartige Schäden sind der Auftraggeberin unverzüglich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die von ihm zu vertretenden Schäden Schadensersatz zu leisten.
5. Kalkulation
Die beschriebenen Pflegeleistungen beruhen auf durchschnittlichen Ausführungsbedingungen. Alle erforderlichen Nebenleistungen und Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer stellt hierfür alle erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Werkzeuge bereit. Die dadurch entstehenden Kosten sind in den Einheitspreisen enthalten Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe des Angebots wird empfohlen.
Los 1: Pflegebezirke 2 und 3 mit ca. 14.000 m² Los 2: Pflegebezirk 4 mit ca. 14.000 m² Los 3: Pflegebezirk 5 mit ca. 9.700 m²
6. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche Anordnung der AG auszuführen (schriftlicher Arbeitsauftrag).
Des Weiteren ist Folgendes zu beachten:
· Die Kolonnengröße ist bei Stundenlohnarbeiten grundsätzlich auf zwei bis drei Arbeitskräfte zu begrenzen.
· Stundenlohnarbeiten werden nur gegen prüffähigen Nachweis vergütet. Die Nachweise sind durch den Vorarbeiter zu erstellen und zu unterschreiben. Sie müssen folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung und Nummer (Adresse) des Objekts, Datum des Arbeitsauftrags, Ausführungsdatum, Namen der eingesetzten Arbeitskräfte, zugehörige Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses, geleistete Arbeitsstunden.
· Die Arbeitszeiten sind auf die nächste Viertelstunde auf- oder abzurunden.
· Transportfahrzeuge und übliche Kleingeräte, beispielsweise handgeführte Motorsägen, werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten hierfür sind mit den angebotenen Stundenverrechnungssätzen abgegolten.
7. Rechnungen
Sämtliche Rechnungen sind per E-Mail an das Funktionspostfach des Fachbereichs 67 einzureichen: Rechnungen.FB67@braunschweig.de
Die Schlussrechnung einschließlich aller erforderlichen Nachweise muss der Stadtverwaltung spätestens bis zum 30. Dezember 2027 vorliegen.
Es ist aufbauend, nicht wiederholend abzurechnen. Bereits erfolgte und in Abschlagsrechnungen erfasste Pflegegänge dürfen in nachfolgenden Abschlagsrechnungen nicht erneut aufgeführt werden.
Klein- und Sonderaufträge im Stundenlohn oder nach Einheitspreisen sind sofort, d. h. innerhalb von 10 Tagen in gesonderten Rechnungen abzurechnen (vorliegen bei der AG).
8. Vetragslaufzeit
Diese Vereinbarung gilt ab Auftragserteilung bis zum 31. Dezember 2027.2026/041.1 Absetzarbeiten im Stadtgebiet 2026-202777300000-3Dienstleistungen im Gartenbau2026-10-15AllTxtLotLos2YesBoQLevelAbschnitt2YesBoQLevelUnterabschnitt2YesItemPosition2YesCY104cost group DIN 276-06DIN276/2006CY105work categoryLBCY106cost group DIN 276-93DIN276/1993Los 1Wildgehölze an Anliegergrundstücken absetzen14000.000m²Wildgehölze und Sämlinge auf Stock setzen
Wild aufgewachsene Gehölze und Sämlinge auf Einzelflächen unterschiedlicher Größe im Stadtgebiet Braunschweig nach Einweisung durch die zuständigen Ansprechpersonen der Stadt fachgerecht auf den Stock setzen.
Anfallendes Schnittgut auf max. 5 cm Länge häckseln und in der Strauchfläche flächig ausbringen.
Vorhandene Altbäume sind von den Arbeiten ausgenommen und bei der Ausführung vor Beschädigungen zu schützen.
Kalkulation einschl. aller Geräte, Maschinen und Sicherungsposten, Baustelleneinrichtung.
Bearbeitungszeitraum: Die Gehölzschnitte sind nur im Zeitraum ab Auftragserteilung bis zum 28. Februar 2027, sowie ab 1.10.2027 bis zum 30.11.2027 durchzuführen. Wildgehölze und Sämlinge auf Stock setzen 2.000to · Vor dem Häckseln des Schnittguts sind die zu bearbeitenden Vegetationsflächen vollständig von Unrat* und sonstigen Ablagerungen zu beräumen.
· Unrat und Ablagerungen aufnehmen, laden, abtransportieren und gemäß den geltenden Vorschriften fachgerecht entsorgen. Die entsorgten Mengen sind durch prüffähige Wiege- oder Entsorgungsnachweise zu belegen.
· Sämtliche erforderlichen Geräte und Maschinen sowie alle Lade-, Transport- und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
· Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich entsorgten Menge auf Grundlage prüffähiger Wiege- oder Entsorgungsnachweise.
*Als Unrat gelten insbesondere Papier, Pappe, Kunststoffe, Verpackungen, Glas, Metallgegenstände, Restmüll und sonstige nicht gefährliche Abfälle innerhalb der Bearbeitungsfläche.
Gefährliche oder unbekannte Stoffe sind von dieser Position ausgenommen. Bei deren Auffinden sind die Arbeiten im betroffenen Bereich einzustellen und die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.Vegetationsflächen von Unrat beräumen und entsorgenLohnstundenarbeitenDie Stundenlohnarbeiten dieser Position sind ausschließlich für unvorhergesehene Leistungen vorgesehen. Sie dürfen nur nach vorheriger Anordnung durch die Auftraggeberin und gegen prüffähigen Nachweis ausgeführt werden.
Sämtliche für die Ausführung erforderlichen Nebenleistungen und Nebenaufwendungen sind in den Stundenverrechnungssatz einzukalkulieren.
Die Abrechnung erfolgt anhand von Tagelohnzetteln. Diese sind der Auftraggeberin zeitnah zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Nicht von der Auftraggeberin bestätigte Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.Lohnstundenarbeiten8.000StdVorarbeiter8.000StdLandschaftsgärtner8.000StdGartenarbeiterLos 2Wildgehölze an Anliegergrundstücken absetzen14000.000m²Wildgehölze und Sämlinge auf Stock setzen
Wild aufgewachsene Gehölze und Sämlinge auf Einzelflächen unterschiedlicher Größe im Stadtgebiet Braunschweig nach Einweisung durch die zuständigen Ansprechpersonen der Stadt fachgerecht auf den Stock setzen.
Anfallendes Schnittgut auf max. 5 cm Länge häckseln und in der Strauchfläche flächig ausbringen.
Vorhandene Altbäume sind von den Arbeiten ausgenommen und bei der Ausführung vor Beschädigungen zu schützen.
Kalkulation einschl. aller Geräte, Maschinen und Sicherungsposten, Baustelleneinrichtung.
Bearbeitungszeitraum: Die Gehölzschnitte sind nur im Zeitraum ab Auftragserteilung bis zum 28. Februar 2027, sowie ab 1.10.2027 bis zum 30.11.2027 durchzuführen. Wildgehölze und Sämlinge auf Stock setzen 2.000to · Vor dem Häckseln des Schnittguts sind die zu bearbeitenden Vegetationsflächen vollständig von Unrat* und sonstigen Ablagerungen zu beräumen.
· Unrat und Ablagerungen aufnehmen, laden, abtransportieren und gemäß den geltenden Vorschriften fachgerecht entsorgen. Die entsorgten Mengen sind durch prüffähige Wiege- oder Entsorgungsnachweise zu belegen.
· Sämtliche erforderlichen Geräte und Maschinen sowie alle Lade-, Transport- und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
· Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich entsorgten Menge auf Grundlage prüffähiger Wiege- oder Entsorgungsnachweise.
*Als Unrat gelten insbesondere Papier, Pappe, Kunststoffe, Verpackungen, Glas, Metallgegenstände, Restmüll und sonstige nicht gefährliche Abfälle innerhalb der Bearbeitungsfläche.
Gefährliche oder unbekannte Stoffe sind von dieser Position ausgenommen. Bei deren Auffinden sind die Arbeiten im betroffenen Bereich einzustellen und die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.Vegetationsflächen von Unrat beräumen und entsorgenLohnstundenarbeitenDie Stundenlohnarbeiten dieser Position sind ausschließlich für unvorhergesehene Leistungen vorgesehen. Sie dürfen nur nach vorheriger Anordnung durch die Auftraggeberin und gegen prüffähigen Nachweis ausgeführt werden.
Sämtliche für die Ausführung erforderlichen Nebenleistungen und Nebenaufwendungen sind in den Stundenverrechnungssatz einzukalkulieren.
Die Abrechnung erfolgt anhand von Tagelohnzetteln. Diese sind der Auftraggeberin zeitnah zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Nicht von der Auftraggeberin bestätigte Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.Lohnstundenarbeiten8.000StdVorarbeiter8.000StdLandschaftsgärtner8.000StdGartenarbeiterLos 3Wildgehölze an Anliegergrundstücken absetzen9700.000m²Wildgehölze und Sämlinge auf Stock setzen
Wild aufgewachsene Gehölze und Sämlinge auf Einzelflächen unterschiedlicher Größe im Stadtgebiet Braunschweig nach Einweisung durch die zuständigen Ansprechpersonen der Stadt fachgerecht auf den Stock setzen.
Anfallendes Schnittgut auf max. 5 cm Länge häckseln und in der Strauchfläche flächig ausbringen.
Vorhandene Altbäume sind von den Arbeiten ausgenommen und bei der Ausführung vor Beschädigungen zu schützen.
Kalkulation einschl. aller Geräte, Maschinen und Sicherungsposten, Baustelleneinrichtung.
Abrechnung entsprechend Baustellenaufmaß.
- Örtlichkeiten: KGV Westpark, Weststadt
Bearbeitungszeitraum: Die Gehölzschnitte sind nur im Zeitraum ab Auftragserteilung bis zum 28. Februar 2027, sowie ab 1.10.2027 bis zum 30.11.2027 durchzuführen. Wildgehölze und Sämlinge auf Stock setzen 2.000to · Vor dem Häckseln des Schnittguts sind die zu bearbeitenden Vegetationsflächen vollständig von Unrat* und sonstigen Ablagerungen zu beräumen.
· Unrat und Ablagerungen aufnehmen, laden, abtransportieren und gemäß den geltenden Vorschriften fachgerecht entsorgen. Die entsorgten Mengen sind durch prüffähige Wiege- oder Entsorgungsnachweise zu belegen.
· Sämtliche erforderlichen Geräte und Maschinen sowie alle Lade-, Transport- und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
· Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich entsorgten Menge auf Grundlage prüffähiger Wiege- oder Entsorgungsnachweise.
*Als Unrat gelten insbesondere Papier, Pappe, Kunststoffe, Verpackungen, Glas, Metallgegenstände, Restmüll und sonstige nicht gefährliche Abfälle innerhalb der Bearbeitungsfläche.
Gefährliche oder unbekannte Stoffe sind von dieser Position ausgenommen. Bei deren Auffinden sind die Arbeiten im betroffenen Bereich einzustellen und die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.Vegetationsflächen von Unrat beräumen und entsorgenLohnstundenarbeitenDie Stundenlohnarbeiten dieser Position sind ausschließlich für unvorhergesehene Leistungen vorgesehen. Sie dürfen nur nach vorheriger Anordnung durch die Auftraggeberin und gegen prüffähigen Nachweis ausgeführt werden.
Sämtliche für die Ausführung erforderlichen Nebenleistungen und Nebenaufwendungen sind in den Stundenverrechnungssatz einzukalkulieren.
Die Abrechnung erfolgt anhand von Tagelohnzetteln. Diese sind der Auftraggeberin zeitnah zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Nicht von der Auftraggeberin bestätigte Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.Lohnstundenarbeiten8.000StdVorarbeiter8.000StdLandschaftsgärtner8.000StdGartenarbeiter